Eine Struktur männerpolitischer Anliegen (nach Dummerjan)

Leser Dummerjan macht einen Vorschlag, wie eine Struktur männerpolitischer Anliegen aussehen könnte. Da ich solche Strukturen oder Vorstellungen immer interessant finde (vgl auch Männerbewegung Quo vadis und “Die Top 10 Themen der Männerrechtsbewegung”) stelle ich sie hier mal etwas prominenter in einem eigenen Artikel zur Diskussion.

Ich stelle mir für männerpolitische Anliegen folgende Struktur vor:

1. Konkrete politische Ziele

2. Strategische Ziele

zu 1:

3 Themenbereiche

a) Familienpolitik

b) Sozialpolitik

c) Freiheits- und Menschenrechte

zu 1. a)

– Gemeinsames Sorgerecht für (rechtliche) Mutter und Vater von Geburt an

insbesondere: keine Freigabe zur Adoption o.ä. durch einen Elternteil allein, es besteht immer Zustimmungspflicht

– von Amts wegen werden im zweifel beide Eltern ermittelt d.h. es gibt keine anonymen Geburten

– Abstammungstest nach der Geburt erlaubt

– Jugendamtliche Entscheidungen müssen gerichtlich überpfübar sein, das überprüfende Gericht, darf nicht das Gericht im Jugendamtsbezirk sein

– freie Träger der Jugendhilfe müssen öffentliche Berichte Ihrer Tätigkeit jährlich publizieren (im Internet)

b) – geschlechtsunabhängige Erstattungen der Krankheitskosten durch Gesundheitsfonds and die Krankenkassen

– die standardisierte Lebenserwartung ist bestimmend für das Eintrittsalter in die Regelaltersrente

– stirbt vor Erreichen des Rentenalters einer der bei einer Scheidung Beteiligten so fällt dessen Rentenanteil nicht an den Rententräger sondern den ursprünglichen Rentenberechtigten zurück

– bei Vätern nicht erwachsener Kinder gelten 30 h / Wochenarbeitszeit als Vollzeitarbeitsplatz in der Arbeitslosenversicherung

– ALG-Unterlagen sind geschlechtsunabhängig zu führen, insbersondere sind die Sanktionen geschlechtsunabhängig zu gestalten

– Kindesunterhalt ist in voller Höhe steuerlich als Sonderausgabe absetzbar

– Familiensplitting (= Einkommen wird auf alle Kinder gesplittet und dann besteuert)

– Kinderfreibeträge bleiben auch für erwachsene Kinder erhalten

– die Kinderförderung für die Riesterrente wird standardmäßig aufgeteilt

– Gleichbehandlung Selbständiger in der Rentenzeit mit Arbeitnehmern,jedoch mindestens entsprechend dem Einkommen eines Partners

– Abschaffung der geschlechtsspezifischen Formulierung SGB IX § 44

– Gleicher Lohn für Leih- und Werkarbeiter wie für Stammbelegschaft

– verstärkte bekämpfung von obdachlosigkeit

– Senkung der Selbstmordrate als gesundheitspolitisches Ziel verankern

– geschlechtsneutrale Krebsforschung

c) – Wehrdienst und Zivildienst wird geschlechtsunabhängig geleistet, insbesondere werden auch Frauen gemustert für den Verteidigungsfall

– Abschaffung geschlechtsspezifischer Sondertatbestände wie z.B. § 183 StGB (Exhibitionist kann nur ein mann sein) im Strafrecht

– Abschaffung Straffreiheit für männliche Beschneidung o.ä. Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit von Kidnern durch die Eltern

– Quoten werden als Minderheitenquoten ausgestaltet und sind grundsätzlch befristet

– keine gleichstellungspolitische Maßnahme ohne unabhängige Evaluation und an die Evaluation gebundene Befristung

– Themenkomplex schulische Bildung und Gleichbehandlung

– kein gesodnertes Frauenressort in öffentlichen Verwaltungen und der Politik

Stategische Ziele:

a) Gleiche Wertschätzung männlichen Lebens und männlicher Unversehrtheit wie bei Frauen und Kindern

b) Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter in Gang bringen

c) Famlie ist Männersache

d) Wertschätzung der Tätigkeit von Männern durch die Gesellschaft insbesodnere in Vereinen und im Ehrenamt

SO etwa mal Eckpunkte einer politisch operativen und strategischen Zielsetzung für eine aufgeklärte Männerpolitik. Dabei habe ich versucht weniger das Wünschbare, als vielmehr das Notwendige zu formulieren.

 

119 Gedanken zu “Eine Struktur männerpolitischer Anliegen (nach Dummerjan)

    • Das sind gute oder zumindest diskutable Vorschläge.

      Gleichstellungspolitik aber würde ich nicht im Forderungskatalog verankern. Gleichstellung ist eine einzige Mogelpackung, kann gar nichts anderes sein.
      Nicht Gleichstellung, sondern sozialer Ausgleich sollte in den Grundsätzen als Ziel verankert werden. Der soziale Ausgleich orientiert sich an der Bedürftigkeit des Individuums, nicht an der Angleichung des Durchschnitts von (willkürlich) definierten Gruppen.

  1. Mit fast allem hier kann ich mich identifizieren, nur eine Forderung wirkt etwas deplatziert: “ Gleicher Lohn für Leih- und Werkarbeiter wie für Stammbelegschaft“.
    Hier wurde, glaube ich, übersehen, daß Löhne nicht willkürlich festgesetzt werden können, sondern das Produkt von Angebot und Nachfrage sind. Leih- und Werkarbeiter werden deswegen so gerne anstelle der Stammbelegschaft eingesetzt, weil sie billiger sind, bzw., weil die Stammbelegschaft Löhne über dem Marktniveau bezieht, also zu teuer ist und man ihren Lohn nicht senken kann.
    Es ist nicht so, daß ich einem Leiharbeiter einen höheren Lohn mißgönnen würde, aber wenn man Unternehmen zwingt, höhere Löhne zu zahlen, wird ein Teil der heutigen Leiharbeiter unweigerlich seine Arbeit verlieren – und arbeitslos sein könnte jeder heutige Leiharbeiter auch schon, er müßte nur kündigen.
    Ich fürchte, die Idee, daß man auf politischem Weg den Menschen zu besseren Einkommen verhelfen kann, beruht auf dem gleichen Trugschluss wie die Annahme, daß man Geschlechterunterschiede durch politische Maßnahmen verschwinden lassen könnte. In beiden Fällen wird ein naturgesetzlicher Vorgang (i.e. sowohl die Differenzierung unterschiedlicher Verhaltensweisen der Geschlechter, als auch das Zustandekommen von Löhnen und Preisen) fälschlich für ein willkürliches gesellschaftliches Konstrukt gehalten, das man nach belieben dekonstruieren und verändern könnte. Wenn man es dann versucht, stellt man in beiden Fällen fest, daß der gewünschte Effekt ausbleibt oder geringer ausfällt als gedacht, dafür aber jede Menge negativer Begleiterscheinungen auftreten, mit denen man vorher nicht gerechnet hat.

    • *Es ist nicht so, daß ich einem Leiharbeiter einen höheren Lohn mißgönnen würde, aber wenn man Unternehmen zwingt, höhere Löhne zu zahlen, wird ein Teil der heutigen Leiharbeiter unweigerlich seine Arbeit verlieren*

      Das glaubst du tatsächlich?
      Wie werden dann wohl die freien Kapazitäten, welche die Leiharbeiter hinterlassen, gefüllt?

    • Das große Problem bei der Argumentation über den Markt ist im Grunde das der Markt dafür perfekt funktionieren müsste. Es funktioniert aber an sich kein Markt perfekt. Daher ist ein staatliches Eingriffen an sich auch nicht immer falsch – es ist auch nicht immer richtig.

      Was du vor allem bei Diskussionen der Gleichheit einfach Mal betrachten musst ist das die komplette Ablehnung einer Gleichmacherei auch die Ablehnung von einer Sozialversorgung von jenen ist, welche sich nicht Selbstversorgen können. Seien es behinderte Menschen oder eben auch Arbeitslose…

      Alles in allem sind Märkte doch komplizierter als Angebot und Nachfrage, also zumindest wenn es um Politikeingriffe geht.

    • „Hier wurde, glaube ich, übersehen, daß Löhne nicht willkürlich festgesetzt werden können, sondern das Produkt von Angebot und Nachfrage sind. “
      1. Ich gebe zu, dass diese Forderung im Kontext systemfremd wirkt, aber als Männerpolitisches Anliegen gelten sollte, da diese Aufspaltung der Löhne je nach Art des Mitarbeiters für Männer, die nach wie vor diie Hauptlast der Familienfinanzierung und des Unterhalts für Kinder und Frauen tragen primär trifft.
      2. Zur Aussage: Zwar sehe ich das im Grunde auch so :“Produkt von Angebot und Nachfrage sind. „, auf der anderen Seite ist mir nicht zugänglich warum 2 Arbeiter, die dieselbe Arbeit verrichten systematisch unterschiedlich entlohnt werden. Aus meiner Sicht sind hier Betriebsräte und Geewerkschaften eine unheilige Allianz mit dem management eingegangen und haben aus der tarifvertraglichen Machtposition heraus ein Kartell gebildet.
      Hinzu kommt, daß im Zuge der Hartz IV-Gesetzgebung das Arbeitsamt sich zu wenig als Normwächter der Arbeitsplätze versteht und sich allzu leicht als verlängerter Arm der Unternehmen mißbrauchen läßt.
      Da die Tarifpartner hier eine Lohnkartell gebildet haben, scheint ein Eiingriff von Staats wegen gerechtfertigt.

  2. Interessant. Danke.

    Das ist schön konkret. Zur Zeit habe ich den Eindruck, dass alle so eher vor sich hin empört/entrüstet sind und jeder für sich etwas schreibt/twittert. Was es natürlich auch einfacher macht unsere berechtigten Anliegen kleinzureden, zu zerstreuen und uns selbst zu diskreditieren oder sogar zu verleumden indem man uns in politische schmuddelecken stellt.

    Solch ein Katalog oder auch Manisfest ist dann nicht mehr so einfach wegzuwischen. 🙂

  3. Klingt auch für mich gut, einfach mal so als Diskussionsgrundlage.
    Da ich meist (automatisch) in größeren Zusammenhängen denke sind für mich persönlich aus strategischer Sicht die Abschaffung von CEDAW oder dessen Ergänzung durch ein „CEDAM“, die undemokratische, top-down aufgezwungene Gender Mainstreaming Materie in der EU und die erlaubte Männerdiskriminierung im Verfassungsrang sehr wichtige Ziele.

  4. Finde ich grundsätzlich gut.

    Noch einige Fragen: Soll es dann in jedem Beruf eine Quote geben mit dem Ziel 50/50, also z.b. mehr männliche Hebammen, Arzthelfer, etc und mehr weibliche Maurer? Oder war das anders gemeint?

    Dann: Es wurde weitestgehend geschlechtsneutral formuliert, warum hier explizit „Väter“ und nicht „Eltern“: bei Vätern nicht erwachsener Kinder gelten 30 h / Wochenarbeitszeit als Vollzeitarbeitsplatz in der Arbeitslosenversicherung?

    Ihr habt den Themenkomplex „Abtreibung“ rausgelassen. Was ist mit dem Modell dass der Vater sich gegen das Kind entscheiden kann und dann keine finanzielle Beteiligung leisten muss aber eben auch keinen Kontakt und keine Rechte hat? Oder seid ihr grundsätzlich gegen Abtreibung? (Was ich persönlich keinesfalls unterstützen würde!)

    • „Was ist mit dem Modell dass der Vater sich gegen das Kind entscheiden kann und dann keine finanzielle Beteiligung leisten muss aber eben auch keinen Kontakt und keine Rechte hat? “

      Auf keinen Fall! Das würde die Verantwortungslosigkeit auf männlicher Seite in ungeahnte Höhen treiben. Wer sich die Zeit nimmt, in eine Vagina zu ejakulieren, sollte auch die Konsequenzen tragen.

      Ich präferiere für Abtreibungen eine protokollarisches Einspruchs- bzw. Zustimmungsrecht des Vaters, das aber keine weiteren Konsequenzen hat.

      • „Auf keinen Fall! Das würde die Verantwortungslosigkeit auf männlicher Seite in ungeahnte Höhen treiben. Wer sich die Zeit nimmt, in eine Vagina zu ejakulieren, sollte auch die Konsequenzen tragen.“

        Das sagt genug über Dein Männerbild aus und zeigt Deine Verachtung von Heten sehr schön!

        • Du hast absolut Recht! Wie kann ich mich nur erdreisten, einem Mann das „Recht“ zu nehmen, eine Frau zu schwängern und danach zu sagen „damit habe ich nichts zu tun“!

        • Wie gesagt, Dein Männer und Hetenbild.

          „Verantwortungslosigkeit … in ungeahnte Höhen…“

          So sind Vaginaejakulaten eben. Haben alle kein Verantwortungsgefühl, denken nur an sich.

          Irgentwie erinnert mich das an die frühe Aidsdebatte, wo sowas über Schwule gesagt wurde …

        • @ Adrian

          *Du hast absolut Recht! Wie kann ich mich nur erdreisten, einem Mann das “Recht” zu nehmen, eine Frau zu schwängern und danach zu sagen “damit habe ich nichts zu tun”!*

          Ein Mann kann eine Frau nicht gegen deren Willen schwängern, nicht in einem feministisch-femizentrischen „Rechtsstaat“.

          Sie kann die Pille davor nehmen, danach, sie kann abtreiben – alles ohne Einwilligung des Mannes.

          Ein Mann dagegen kann nur ein Kondom überstreifen und hoffen, dass seine Partnerin keinen „Verkehrsunfall“ provoziert oder das benutzte Kondom im Badezimmer „nutzt“ oder, wenn sie die Kondome anbietet, diese nicht vorher manipuliert werden.

          Ich weiß, Frauen tun so etwas nie nicht und das auch nur anzunehmen, ist bloße misogyne Unterstellung wie auch die Annahme, Frauen beschuldigten in nenneswertem Umfange falsch, um mittels dieser Form der Gewaltanwendung via Staat eigennützgie Ziele zu erreichen. Lügen und Gewaltanwendung – das sind Männerdomänen, wie jede Antisexist.I.n weiß.

          http://www.dailymail.co.uk/femail/article-2056875/Liz-Jones-baby-craving-drove-steal-husbands-sperm-ultimate-deception.html

          • @Alexander

            „Ein Mann kann eine Frau nicht gegen deren Willen schwängern, nicht in einem feministisch-femizentrischen “Rechtsstaat”.“

            Es ist eben letztendlich für beide eine Gefährungshaftung. Sex kann zu Schwangerschaft führen, das Risiko müssen beide tragen.

            Richtig wäre es aus meiner Sicht, ihm einen Freistellungsanspruch gegen sie zu geben, wenn sie entgegen der Absprache nicht verhütet hat, also ihn in dem Glauben gelassen hat zu verhüten, dies aber „mutwillig“ abgesetzt hat. Allerdings werden da eben die bekannten Beweisschwierigkeiten auftreten.

        • „Schwule und Frauen würden sich genau so verantwortungslos verhalten,“

          Das glaube ich gern …sind ja auch nur Menschen, zwar bessere aber doch Menschen.

        • „Ein Mann kann eine Frau nicht gegen deren Willen schwängern, nicht in einem feministisch-femizentrischen “Rechtsstaat”.“

          Wieder die selbe Leier. Aber mal im ernst: Dürften Männer tatsächlich Frauen schwängern, ohne danach irgendwelche Konsequenzen zu tragen, wenn ein Kind daraus entstanden ist, dann wäre das wohl kaum feministisch.

        • „..dann wäre das wohl kaum feministisch.“

          Wer will denn schon feministisch sein?

          Dürfen Frauen sich tatsächlich schwängern lassen, ohne die Konsequenzen zu tragen?

          So wie Du es gesagt hast, hörte es sich so an als hätten Frauen keinen Beitrag zu Schwangerschaften geleistet.

        • „So wie Du es gesagt hast, hörte es sich so an als hätten Frauen keinen Beitrag zu Schwangerschaften geleistet.“

          Das ist DEINE Interpretation.

      • Wenns keine Konsequenzen hat kann man(n) es sich auch sparen. Ich finde schon dass auch ein Mann das Recht haben sollte zu entscheiden ob er durch ein Versehen oder Dummheit 20 Jahre Verantwortung übernehmen will. Ich denke auch, die Entscheidung, ein Kind, das von einem selbst ist und durch die Welt läuft NICHT zu sehen, oder Kontakt zu haben trifft niemand (ausser vielleicht unreife Teenagerjungs) leichtfertig. Und dem Kind ist ganz sicher nicht geholfen wenns einen Vater hat, der es ablehnt und jeden Cent bereut, den er abdrücken muss.

        • In Frankreich hat man mit der Möglichkeit der juristischen Abtreibung für Männer gute Erfahrungen gemacht. Zudem ist es in der Bevölkerung weitgehend akzeptiert, da es endlich rechtliche Augenhöhe herstellt.

          Unbedingt in den Forderungskatalog aufnehmen.

        • In Frankreich hat man mit der Möglichkeit der juristischen Abtreibung für Männer gute Erfahrungen gemacht. Zudem ist es in der Bevölkerung weitgehend akzeptiert, da es endlich rechtliche Augenhöhe herstellt.

          @ ReVolte

          „Juristische Abtreibung“ in Frankreich? Könntest Du dazu eine Quelle angeben?

      • Auf keinen Fall! Das würde die Verantwortungslosigkeit auf männlicher Seite in ungeahnte Höhen treiben. Wer sich die Zeit nimmt, in eine Vagina zu ejakulieren, sollte auch die Konsequenzen tragen.

        @ Adrian

        Und wo bleibt die Gleichberechtigung? Eine Frau hat die Möglichkeit abzutreiben. Welches Rechtsäquivalent hat der Mann? Eben, keines. Das ist für mich nicht akzeptabel.

        Hier berühren wir den Kern des asymetrischen Geschlechterverhältnisses. Der Mann muss die volle Verantwortung für seine Handlungen tragen, wenn die Frau sich für das Kind entscheidet, die Frau hat die Wahl. So geht das nicht.

        • @peter

          „Der Mann muss die volle Verantwortung für seine Handlungen tragen, wenn die Frau sich für das Kind entscheidet, die Frau hat die Wahl. So geht das nicht.“

          Wenn man es nach Zeitpunkten aufschlüsselt, dann wird es denke ich deutlicher:

          Vor der Geburt hat der Mann kein Recht über eine Abtreibung zu entscheiden, weil der Fötus nun einmal in der Frau ist und eine Abtreibung gegen ihren Willen brutal wäre. Ich denke da sind sich alle einig. Ebenso besteht denke ich zumindest bei denen, die nicht prinzipiell gegen eine Abtreibung sind, auch Einigkeit, dass das Recht zur Abtreibung ein Recht der Frau ist, sie muss (innerhalb der Grenzen des Abtreibungsrechts) kein Kind gegen ihren Willen bekommen.

          Ab einem gewissen Alter des Fötus hat auch die Frau kein Wahlrecht mehr.

          Nach der Geburt des Kindes hat die Frau ebenfalls kein Wahlrecht.

        • Vor der Geburt hat der Mann kein Recht über eine Abtreibung zu entscheiden, weil der Fötus nun einmal in der Frau ist und eine Abtreibung gegen ihren Willen brutal wäre.

          @ Christian

          Das fordert ja auch niemand. Deshalb spreche ich von einem Rechtsäquivalent („juristsiche Abtreibung“), denn gleiches Recht kann es hier nicht geben.

          • @peter

            „Das fordert ja auch niemand. Deshalb spreche ich von einem Rechtsäquivalent (“juristsiche Abtreibung”), denn gleiches Recht kann es hier nicht geben.“

            Das müßte dann aber für beide gelten oder zeitlich dem Recht der Frau angepasst sein. Im übrigen ist im deutschen Recht der Kinderunterhaltsanspruch ja ein Anspruch des Kindes.

        • @C

          „Nach der Geburt des Kindes hat die Frau ebenfalls kein Wahlrecht.“

          Doch, hat sie. Sie kann uU das Kind zur Adoption freigeben.

        • @C

          Liegt keine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor, ist die Kindesmutter allein sorgeberechtigt, kann diese als alleinige gesetzliche Vertreterin des Kindes die Zustimmung erklären.

          • @DDBZ

            Das ist nicht richtig. Das alleinige Sorgerecht hat mit der Adoption nichts zu tun.

            § 1747
            Einwilligung der Eltern des Kindes

            (1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht.

            (2) Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmenden nicht kennt.

            (3) Steht nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge nicht gemeinsam zu, so

            1. kann die Einwilligung des Vaters bereits vor der Geburt erteilt werden;
            2. kann der Vater durch öffentlich beurkundete Erklärung darauf verzichten, die Übertragung der Sorge nach § 1626a Absatz 2 und § 1671 Absatz 2 zu beantragen; § 1750 gilt sinngemäß mit Ausnahme von Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1;
            3. darf, wenn der Vater die Übertragung der Sorge nach § 1626a Absatz 2 oder § 1671 Absatz 2 beantragt hat, eine Annahme erst ausgesprochen werden, nachdem über den Antrag des Vaters entschieden worden ist.
            (4) Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist.

            Oder auch noch einmal hier:

            http://www.gutefrage.net/frage/alleiniges-sorgerecht—-adoptionsfreigabe

        • @C

          „Im übrigen ist im deutschen Recht der Kinderunterhaltsanspruch ja ein Anspruch des Kindes.“

          Hier geht es doch um Änderungen am Jetztzustand? Also liesse sich das Recht auch ändern. Wo kein Vater, da kein Unterhalt vom Vater. Das muss dann eben der Staat übernehmen. Wer zahlt denn bei einem Babyklappenfund?

        • Das müßte dann aber für beide gelten oder zeitlich dem Recht der Frau angepasst sein. Im übrigen ist im deutschen Recht der Kinderunterhaltsanspruch ja ein Anspruch des Kindes.

          Zeitlich befristet, ok. Die Frist müsste ab dem Zeitpunkt beginnen, ab dem der Vater von seiner (rechtlichen) Vaterschaft Kenntnis erhält.
          Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt wird im Fall der Ablehnung der Vaterschaft dann halt vom Staat befriedigt. Ich hör sie aber schon, die neoliberalen „Männerrechtler“, wie sie aufjaulen werden im Chor mit den Feministen und die ungeheuerliche Verantwortungslosigkeit der Männern beklagen werden!

          • @peter

            „Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt wird im Fall der Ablehnung der Vaterschaft dann halt vom Staat befriedigt“

            Übt einen gewissen Druck auf arme Männer aus ihre Rechte aufzugeben oder? Sie lassen sich auf die soziale Vaterschaft verweisen, die Familie bekommt Geld, im Fall einer Trennung haben sie dann aber keine Rechte, noch nicht einmal auf Umgang.

            Vaterschaft wäre dann bis zu einem gewissen Grad etwas, was man sich leisten können muss.

        • @C

          Wenn die Mutter der gemeinsamen Sorge wiederspricht, wird sie iA Recht bekommen, soll bedeuten sie bekommt die alleinige Sorge.
          Was glaubst Du denn, warum nicht die automatische gemeinsame Sorge Gesetz wurde.

          Weiter, wenn die Mutter die Vaterschaft bestreitet, kann sie dann zu einer Vaterschaftsfeststellung gezwungen werden?

          Selbst wenn sie dazu gezwungen werden kann, wird hier mit Sicherheit das „Kindeswohl“ eine Adoption erzwingen.

          Ich möchte das Jugendamt/Gericht sehen, welches gegen den Willen einer solchen Mutter dem Vater die Sorge für das Kind überträgt und gleichzeitig die Mutter zu Unterhaltszahlungen zwingt.

        • Übt einen gewissen Druck auf arme Männer aus ihre Rechte aufzugeben oder? Sie lassen sich auf die soziale Vaterschaft verweisen, die Familie bekommt Geld, im Fall einer Trennung haben sie dann aber keine Rechte, noch nicht einmal auf Umgang.

          Wenn die „soziale Vaterschaft“ längere Zeit bestand und der „soziale Vater“ eine wichtige Bezugsperson ist, dann hat das Kind und der „soziale Vater“ ein Recht auf Umgang, unabhängig von geleisteten Zahlungen.
          Du solltest Dich von der konservativen Vorstellung lösen, dass der Vater sich Rechte nur durch materielle Zuwendungen sichern kann.

          • @peter

            Stimmt. Aber unter wesentlich strengeren Voraussetzungen und auch in geringerer Form:

            § 1685
            Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

            (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

            (2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

            (3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.

            Es muss also „dem Kindeswohl dienen“ und nicht wie sonst „dem Kindeswohl nicht schaden“

        • @C

          „Vaterschaft wäre dann bis zu einem gewissen Grad etwas, was man sich leisten können muss.“

          Das ist es heute schon. 😦

    • „Dann: Es wurde weitestgehend geschlechtsneutral formuliert, warum hier explizit “Väter” und nicht “Eltern”: bei Vätern nicht erwachsener Kinder gelten 30 h / Wochenarbeitszeit als Vollzeitarbeitsplatz in der Arbeitslosenversicherung?“
      Ok – richtig für Eltern von Kindern.
      Andererseiits – 90% aller Sanktionen der Arbeitsämter betreffen Männer. Insofern bin ich von der tatsächlichen Sachlage ausgeganegen als von einer Gleichbehandlungsformulierung.

      Aber natürlich – es besteht kein Grund für eine Unterschiedung der Eltern, um so wenige r als ja jetzt auch gleichgeschlechtliche Eltern zugelassen sind.

  5. Gute Liste, nur bei Quoten zucke ich aus Prinzip zurück. Aber wenn der dirigistische Schwachsinn von Frauenbegünstigungsquoten nicht verhinderbar/abschaffbar ist, dann will ich die Dummheit wenigstens gerecht verteilt sehen und auch Männerbegünstigungsquoten in (angenehmen) Bereichen, wo sie „unterrepräsentiert“ sind.

    Allerdings fehlt die Forderung nach einem juristischen „Abtreibungsrecht“ für Männer, EZMNX hat bereits darauf hingewiesen – ein zentraler Punkt.

    Wenn ich Frauen erlaube, auch nach der Konzeption dem Schicksal, Mutterpflichten übernehmen zu MÜSSEN zu entgehen, steht dieses Recht auch Männern zu bei Vermeidung des Zwanges, Vaterpflichten übernehmen zu müssen.

    Hier einseitig Frauen zu entpflichten und Männer zu verpflichten, das ist kennzeichnend für das Muster unserer femizentrischen „Emanzipation“, das muss weg.

    Auch sollte die genetische Vaterschaft nicht erst auf Antrag feststellbar sein, sondern routinemäßig bei jedem Neugeborenen durchgeführt werden.

    • Bei einer routinemäßigen Vaterschaftsfeststellung gibst du unserem Staat die perfekte Vorlage, um eine riesige Gendatenbank all seiner Bürger anzulegen. Nein, danke.

      • @ Neuer Peter

        Wenn der Staat dies will – gegen Recht und Gesetzt, dann kann er das jederzeit tun, bereits jetzt, allein aufgrund all der Blutentnahmen, die Patienten über sich ergehen lassen.

        Jeder wird mal krank.

        Wenn der Staat – seine „Diener“ – aber rechtstreu ist, kann man eine solche Datenbank verbieten, per Gesetz.

        Wenn er nicht rechtstreu ist, wird sie durch Verzicht auf Vaterschaftsfeststellung nicht verhindert.

        Mit anderen Worten: Das Argument taugt nicht, um generelle genetische Vaterschaftsbestimmung abzuwehren.

        • Wenn der Staat dies will – gegen Recht und Gesetzt, dann kann er das jederzeit tun, bereits jetzt, allein aufgrund all der Blutentnahmen, die Patienten über sich ergehen lassen.

          Humm, schon wieder muss ich dem Royalisten Meister Roslin zustimmen. Ist mir als waschechten Jakobiner schon fast ein bisschen peinlich. 😦

        • „Wenn der Staat – seine “Diener” – aber rechtstreu ist, kann man eine solche Datenbank verbieten, per Gesetz.“

          Was sagten die Spartaner zu Philipp II.?

          Wenn.

          „Wenn er nicht rechtstreu ist, wird sie durch Verzicht auf Vaterschaftsfeststellung nicht verhindert.“

          Aber massiv vereinfacht.

        • @ Neuer Peter

          Zur Vaterschaftsfeststellung müssen nur Muster aus dem Genom ausgelesen werden, aus denen sich keine weiteren Informationen ableiten lassen.

          Will ich mehr wissen, muss ich einen weiteren Einblick nehmen.

          Das kann ich aber gesetzlich verbieten.

          Wer es trotzdem tut, machte sich dann strafbar.

          Natürlich kann ich unterstellen, dass interessierte Kreise sich an Verbote nicht halten werden. Davor sollte der Rechtsstaat schützen, der Rechtsbrecher straft.

          Wenn ich nun von vorneherein unterstelle, dass der Staat eh nicht die Absicht hat, sich an seine Gesetze zu halten, unterstelle ich damit, dass der Rechtsstaat nicht mehr existiert.

          Na, dann ist aber ohnhin alles möglich und der Verzicht auf obligatorische Vaterschaftsfeststellung schützt demzufolge vor überhaupt gar nichts.

          Er schützt nur die Interessen der Betrügerinnen.

        • @Roslin

          „Er schützt nur die Interessen der Betrügerinnen.“

          Darum geht es doch. Dieses Gerede vom informationellen Selbstbestimmungsrecht von Mutter und Kind (warum eigentlich Kind, wenn die Mutter zustimmt wird das Kind auch nicht gefragt) ist doch nur feministische Propaganda. Und zB @Neuer Peter ist prompt darauf reingefallen.

          Femimund tut selten Wahrheit kund!

          Das müsste doch langsam angekommen sein.

        • Roslin, du unterschätzt die Begehrlichkeiten unserer Überwacher massiv, wie ich fürchte. Und wenn man schon einmal dabei ist, einem Kind Proben zu entnehmen, dann kann man doch auch gleich ganze Sache machen. Um es vor Erbkrankheiten zu schützen, versteht sich. Daten, die der Staat erhebt, werden niemals nie nicht missbraucht.

          DdBz: Ruhig Blut. Das hat mit Feminismus nichts zu tun. Ich möchte nur nicht, dass es dem Staat besonders einfach gemacht wird, eine umfassende Gendatenbank anzulegen.

          Dass er es ohnehin könnte, wenn er es darauf anlegte, ist kein Gegenargument. Einbrecher, die es darauf anlegen, kommen in jede Wohnung. Trotzdem haben die meisten von uns Schlösser an ihrer Haustür.

        • @Neuer Peter

          Du würdest lieber ca 10% untergeschobene Kinder akzeptieren, als einen Vaterschaftstest flächendeckend zu erlauben?

          Wenn Du konsequent sein willst, dürften Kinder auch nicht mehr im Krankenhaus geboren werden. Oder traust Du den Quacksalbern über den Weg? Wer weiß, welche Genproben die heimlich nehmen?

          Also, wer mit Organen handelt, unnötige OPs durchführt, kleine Jungen beschneidet und sich die Pfoten nicht wäscht, die Keime mit dem abgewetzten Kittel von Kranken zu Kranken trägt, dem traue ich auch das zu. 🙂

        • Das ist ein falsches Dilemma. Die Lösung: Vaterschaftsfeststellung auf Antrag der Mutter oder des vermeintlichen Vaters. Meinetwegen auch ohne dass der andere Elternteil informiert wird.

          Es geht mir um den Automatismus, der eine flächendeckende Datenbank ermöglichen würde.

        • @Roslin

          Zur Vaterschaftsfeststellung müssen nur Muster aus dem Genom ausgelesen werden, aus denen sich keine weiteren Informationen ableiten lassen.

          Will ich mehr wissen, muss ich einen weiteren Einblick nehmen.

          Es ist schon ein gewaltiger qualitativer Unterschied ob man eine genetische Analyse pauschal durchführt oder auf Anfrage.
          Sobald solche Daten in dem Umfang da sind entstehen auch Begehrlichkeiten und der Stein ist ins Rollen gebracht, damit auch andere Sachen anzufangen.
          Mir ist kein Fall bekannt, in dem der ursprüngliche Zweck nicht massiv „erweitert“ wurde (Beispiel: Maut – Strafverfolgung, TK Daten – dito, etc. auch für Lappalien und nicht nur für Extremfälle, Verchecken von Adressdaten und Lebensläufen durch Jobcenter, …). Jedes – einzelne – Mal.

          Bei Blutuntersuchung wird pauschal kein genetischer Test gemacht, ist nicht pauschal vorgesehen, und würde extra kosten verursachen.
          Würde man das pauschal machen wollen, müsste man Geld dafür veranschlagen, das dann gerechtfertigt und begründet werden müsste. Wofür es dann auch Regeln und Gesetze geben muss, da es nicht aus der Luft bezahlt wird.

          Hat man dagegen schon einen gesetzlichen Rahmen und eine Workflow für die genetische Analyse, macht es keinen großen Unterschied, ob es „nur“ für einen Vaterschaftstest verwendet wird oder mit einem Fingerschnippen für andere Zwecke mal eben schnell auf die Datenbank zugegriffen wird.

          Außerdem sehe ich den Zweck nicht. Die meisten wollen sich darüber überhaupt keine Gedanken machen.
          Es spielt doch in den meisten Fällen eh erst eine Rolle, wenn die Beziehung „gekracht“ ist.

          Damit die Frau nachweisen kann, dass sie von einem bestimmten Mann unterhaltsberechtigt ist, sollte sie einen Vaterschaftsnachweis erbringen dürfen.
          Ansonsten nix Geld von Mann und fertig.

          Das kann ich aber gesetzlich verbieten.

          Du (oder ich) können gar nichts gesetzlich verbieten.
          Dass der Staat (bzw. Teile davon) macht, was er will
          und quasi jenseits von irgendwelchen Gesetzen operiert, wenn er will, dafür gibt s Beispiele zur Genüge.
          Und Gesetze kann man ja auch ändern, wenn sie einem nicht mehr in den Kram passen.
          Snowden lässt Grüßen.

          Wer es trotzdem tut, machte sich dann strafbar.

          Es sei denn „höhere“ Interessen werden gelten gemacht.

          Natürlich kann ich unterstellen, dass interessierte Kreise sich an Verbote nicht halten werden. Davor sollte der Rechtsstaat schützen, der Rechtsbrecher straft.

          Wenn ich nun von vorneherein unterstelle, dass der Staat eh nicht die Absicht hat, sich an seine Gesetze zu halten, unterstelle ich damit, dass der Rechtsstaat nicht mehr existiert.

          Na, dann ist aber ohnhin alles möglich und der Verzicht auf obligatorische Vaterschaftsfeststellung schützt demzufolge vor überhaupt gar nichts.

          Doch, siehe oben. Daten, die nicht da sind, können auch nicht ohne weiteres zweckentfremdet werden.
          Unterschied im Aufwand und gesellschaftlicher Akzeptanz.
          Unterschied zwischen Verdachtsunabhängigkeit und Generalverdacht.

        • „Damit die Frau nachweisen kann, dass sie von einem bestimmten Mann unterhaltsberechtigt ist, sollte sie einen Vaterschaftsnachweis erbringen dürfen.
          Ansonsten nix Geld von Mann und fertig.“

          Also gibt es doch wieder Daten.

          Wenn Du mit Deinem Auto auf die Straße willst, mußt Du auch TÜV nachweisen.

          Soll eine Vaterschaft anerkannt werden, so sollte ein Nachweis der Vaterschaft vorgelegt werden müssen. Also ein Abstammungstest. Auch für Verheiratete.

          Es kann doch nicht richtig sein, das die Täterinnen unentdeckt und ungeschoren davonkommen.

          Hier geht es immerhin um eine Straftat, Personenstandsfälschung §169 StGB.

          Wenn eine Straftat nicht verfolgt wird, der Nachweis diese Straftat selber unter Strafe gestellt wird, Die Straftäterin ungeschoren davon kommt dann frage ich mich schon was daran richtig sein soll.

          • @DDBZ

            „Es kann doch nicht richtig sein, das die Täterinnen unentdeckt und ungeschoren davonkommen.

            Hier geht es immerhin um eine Straftat, Personenstandsfälschung §169 StGB.“

            Damit könnte man auch rechtfertigen, dass wir alle Genproben hinterlegen oder einen GPS Peilsender tragen.

        • @C

          Du hast es nicht verstanden. Blutproben /Gewebeproben werden doch so oder so genommen. (Zitat @Roslin „Jeder wird mal krank“) Die Daten sind also potenziell vorhanden.

          Für alles braucht es einen Nachweis, nur eine Vaterschaft soll jeder Hinz und Kunz anerkennen können? Obwohl bekannt ist, daß die Grundlage diese Entscheidung nicht selten erstunken und erlogen ist. Er, der Anerkennende, gar nicht wissen kann was er tut.

        • Hier geht es immerhin um eine Straftat, Personenstandsfälschung §169 StGB

          Damit könnte man auch rechtfertigen, dass wir alle Genproben hinterlegen oder einen GPS Peilsender tragen.

          @ Christian

          Wie kommst Du jetzt auf den Trichter??

          Es ist schlicht nicht mehr zeitgemäss. Etwa 50 % aller Ehen werden geschieden, ausserehelicher Geschlechtsverkehr ist nicht strafbar, Ehebrecher und Ehebrecherinnen werden nicht gesteinigt (zumindest nicht hier) und Patchworkfamilien werden medial als modern und fortschrittlich gepriesen.

          Das viktorianische Zeitalter ist schon eine Weile Vergangenheit. Die Gesetze sollten sollten so allmählich an die Realitäten angepasst werden. Den Ehemann automatisch als Vater zu registrieren, obwohl Vaterschaft heutzutage festgestellt werden kann ist ein Überbleibsel aus vergangenen Zeiten, als nur die Mutterschaft sicher und Ehescheidung sozial verpönt war („bis dass der Tod euch scheidet“).

          Das sogenannte informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes ist hohle feministische Propaganda und dient einzig dem Zweck, sich notwendigen Reformen zu widersetzen und damit mütterliche Privilegien zu schützen.

        • @ Christian

          „Weil es Maßnahmen ohne konkreten Verdacht sind.“

          Als Mann der einigermassen weiss,
          wie die Weibchen unserer Spezies
          funktionieren, muss eigentlich
          immer einen Verdacht hegen. 🙂

        • „“Weil es Maßnahmen ohne konkreten Verdacht sind.”

          Allgemeine Verkehrskontrollen verboten. da ohne konkreten Verdacht. Fahrkartenkontrollen auch verbieten.

          Wir reden über immerhin ca 10% der Mütter, die Straftäter sind. Und Beweise gelten nicht. Werden sogar unter Strafe gestellt. Hier geht es um Straftäterinnen, die vorsätzlich, über Jahre teilweise Jahrzehnte einen erheblichen Schaden anrichten und ihre Straftat vertuschen. Jeden Tag aufs Neue vertuschen.

          Aber Frauen dürfen das! 😦 Solche MenschInnen müssen natürlich geschützt werden.

        • @DdBz

          Also gibt es doch wieder Daten.

          Wenn Du mit Deinem Auto auf die Straße willst, mußt Du auch TÜV nachweisen.

          Richtig, ABER wenn ich gar kein Auto fahre, bzw. nicht auf die Strasse will muss ich es eben NICHT.

          Es geht um die Zweckbindung, in der Daten erhoben werden.

          Kommt es zu einer Scheidung und Unterhaltsanspruchsfragen, sollte man die Vaterschaft oder nicht Vaterschaft nachweisen dürfen.
          Momentan wird per Default anscheinend davon ausgegangen dass der Ehepartner immer der Vater ist.

          Es ändert sich nicht viel, außer dass eben ein Test gemacht werden kann, wenn Mutter (und Kind) das wünschen und sie Kohle von einem Mann sehen wollen.

        • Weil es Maßnahmen ohne konkreten Verdacht sind.

          Es geht um die FESTSTELLUNG des Personenstandes. Damit wird jeder Verdächtigungen der Boden entzogen. Der Verdacht (Vaterschaftsvermutung) ist doch gerade, dass der Ehemann der Vater ist. Wie räumt man Verdächtigungen/Vermutungen aus der Welt? Indem man die Vermutung durch Gewissheit ersetzt.

          Du argumentierst reichlich irrational.

          • @Peter

            „Es geht um die FESTSTELLUNG des Personenstandes.“

            Ich habe hiergegen argumentiert:

            „Hier geht es immerhin um eine Straftat, Personenstandsfälschung §169 StGB“

            Es folgt als Argument, dass man die Schuldigen nicht laufen lassen dürfte.

            Eine Argumentation aus dem Strafrecht heraus halte ich aber für falsch. Eben weil im Strafrecht eine solche verdachtsunabhängige Maßnahme kritisch zu sehen ist.

            Wenn man es damit begründet, dass man eine sichere Vaterschaft als Vorraussetzung für eine Eintragung sieht oder auf die Rechte des Kindes abstellt, dann wäre das eine andere Betrachtungsweise

        • @ gedankenwerk

          Daß der Ehemann automatisch als der Vater gilt, muß ja nicht so bleiben.

          Wenn ich Ehemann wäre und es würde rauskommen, daß ich nicht der Vater des/der
          Kinder bin, dann würde sich aber erheblich was ändern. Das kannste glauben.

          Aber weißt Du was, mir kann das egal sein, weil ich nicht in so eine Verlegenheit kommen kann. Wenn denn geglaubt wird, daß es besser ist wirksame und einfache Betrugsvorsorge zu betreiben, bitte von mir aus. Lassen wir das super System eben wie es ist.

          PS
          „Es geht um die Zweckbindung, in der Daten erhoben werden.“

          Die Zweckbindung wäre TäterInnen endlich wirksam ihr perfides Handwerk zu legen!

        • @DdBz

          Ok. Ich glaube, ich verstehe jetzt, wo der Schuh drückt.
          Es geht Dir nicht prinzipiell um Unterhaltsfragen, sondern darum, die Vatersicherheit schon früh festzustellen, bevor in eine Beziehung weiter investiert wird.

          So einen Test würde ich dann aber auch als Opt-In gestalten und nicht pauschal.

          Richtig schwieriges Thema:

        • @gedankenwerk

          „Richtig schwieriges Thema:“

          So ist es. Für mich ist eine Ehe aus diesen und anderen Gründen ein No-go.

          Weiter würde ich nur mit einer Frau Kinder haben wolle, die eineme Vaterschaftstest vorher zustimmt. Stimmt sie dem nicht zu, oder entzieht die Zustimmung wieder, wäre das ein sofortiger Trennungsgrund, ohne wenn und aber. Man muss heute Beziehungen nunmal vom Ende her denken!

        • @DdBz

          So gesehen geht mich das Thema ja eigentlich auch nichts an.
          Für irgendwelche postnatalen Screenings bin ich zu alt und ansonsten mache ich den „Roslin“ – zumindest, was die Beziehungsstrategie angeht.

          Da ich im nächsten Leben zwangsläufig höchstens als niedrigere Lebensform zurückkommen werden, kriege ich von den ganzen Verpaarungskram nicht mehr viel mit.
          Solange kann man sich auch mit ein paar Pornos ganz gut sexuell über Wasser halten.
          Also schnell bevor die allgemeine Porno-Sperre oder das feministische Freigabesiegek kommt, sich einen Vorrat für schlechte Zeiten schaffen 😉

      • „Bei einer routinemäßigen Vaterschaftsfeststellung gibst du unserem Staat die perfekte Vorlage, um eine riesige Gendatenbank all seiner Bürger anzulegen“

        Ja und? Die Kirchen haben das mit ihren Kirchenbüchern de facto bereits. Nur dass diese nicht besonders realistisch sind, weil dort unzählige Männer als Väter geführt werden, die das gar nicht sind.

        Udn wozu die Aufregung? Der Staat glaubt jetzt bereits zu wissen, wer Vater von wem ist. Und zur Not setzt er das auch gerichtlich durch. Da kann ein verpflichtender Vaterschaftstest nur Licht ins Dunkle bringen.

    • @ Alexander

      „Auch sollte die genetische Vaterschaft
      nicht erst auf Antrag feststellbar sein,
      sondern routinemäßig bei jedem Neugeborenen
      durchgeführt werden.“

      Das scheint mir eine der wichtigsten
      Forderungen zu sein. Dazu müssen
      die entsprechenden Anpassungen im
      Familienrecht erfolgen.
      Selbst wenn ein Mann während der
      Ehe als sozialer Vater dem Kind
      emotionale und charakt€rliche
      Zuwendung gibt, ist nicht einzusehen
      wieso er für ein fremdes Kind
      auf lange Zeit weiter bezahlen
      muss.

    • “ bei Quoten zucke ich aus Prinzip zurück.“
      Es gibt bereits Quoten, die Allgemein akzeptiert sind: Scherbehindertenquoten bei der Belegschaft.

      Was sollte man dagegen haben?

      • @ Dummerjan

        Weil jede Quote die Leistungsgerechtigkeit zugunsten von Verteilungsgerechtigkeit minimiert und damit von vorneherein die Leistungsfähikgkeit des quotierten Systems suboptimal werden lässt.

        Bei Systemen, dienicht im Wettbewerb stehen und nur mit Wettberwerbern konkurrieren, die den gleichen Bedingungen unterliegen, mag man das eine lange Zeit tolerieren (und den langsamen Niedergang durch ausbeibenden oder langsameren Frotschritt nicht bermerken), bei Systemen aber, die mit Systemen konkurrieren, die weniger verteilungsgerecht sen müssen, verliert man sehr schnell Marktanteile, Wohlstand – Konkurs droht.

        Der soziale Ausgleich muss nachgelagert stattfinden – optimale leistungsfähige, meritokratische Systeme geben einen Teil ihres Sürplus‘ ab, NACHDEM sie es verdient haben.

        So bleiben die Informationen ehrlich, werden nicht verschleiert, wenn ich im Vorhinein durch Quoten gezwungen werde, soziale Lasten zu tragen, die sich in einem geringeren Sürplus niederschlagen, bei dem ich aber die Kosten des sozialen Ausgleichs gar nicht mehr klar identifizieren kann.

        Ehrliche Preise sind wichtig.

        • @ Ratloser

          *Mich wundert es ein wenig, dass Frauen sich in Gemeinschaft mit “Schwerbehinderten” quotieren lassen.*

          Wenn’s nützt, simulieren viele sogar Erkrankungen.

        • „Wenn’s nützt, simulieren viele sogar Erkrankungen.“

          Kann man Frausein simulieren, um in den Genus von Frauenquoten zu kommen?

          Gehst als böser Mann rein und kommst als gute Quotenfrau raus. 🙂

  6. Auch sollte die genetische Vaterschaft nicht erst auf Antrag feststellbar sein, sondern routinemäßig bei jedem Neugeborenen durchgeführt werden.

    Schön, dass wir ab und zu mal gleicher Meinung sind! Meine geduldige Aufklärungsarbeit trägt Früchte! 🙂

    So wie Mutterschaft nicht per Verwaltungsakt einfach so zugewiesen wird, so muss auch die Vaterschaft als Abstammungsverhältnis definiert und als solches amtlich festgestellt werden, um die Rechte des Kindes und die Rechte und Pflichten des Vaters zu schützen.

    • Nur zur Info. Mutterschaft hat nicht unbedingt mit gen. Abstammung zu tun.

      *§ 1591 Mutterschaft

      Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.*

      Also ist eine Leihmutter die Mutter und nicht die gen. Mutter.

      • Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.*

        Also ist eine Leihmutter die Mutter und nicht die gen. Mutter.

        Eine interessante Frage. Ich bin mir da nicht so sicher, ob in diesem speziellen Fall Deine Interpretation zutrifft. Als das zitierte Gesetz formuliert wurde, war eine Leihmutterschaft nicht möglich. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit der Formulierung „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“ die genetische Abstammung als gegeben annahm.
        Der genaue Wortlaut eines Gesetzes ist nicht die ganze Wahrheit. Bei der Auslegung muss auch in Betracht gezogen werden, was der Gesetzgeber beabsichtigte. Tja, Juristenfutter. Aber vielleicht gibt es schon Präzedenzfälle. Hat schon mal eine Leihmutter geklgt mit Verweis auf das von Dir zitierte Gesetz und einen Anspruch auf das Kind geltend gemacht?

        • @Peter

          „Die genetische Abstammung eines Kindes aus einer Leihmutterschaft begründet nach deutschem Recht grundsätzlich kein rechtliches Abstammungsverhältnis zu den sog. „Wunscheltern“.

          Mutter eines Kindes ist nach deutschem Recht die Frau, die es geboren hat, also die Leihmutter und nicht die „Wunschmutter“. Diese Vorschrift zählt zu den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts. Die Mutterschaft der Frau, die das Kind geboren hat, kann weder angefochten noch kann über diese Mutterschaft durch Vertrag disponiert werden.“

          http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/GeburtAusland/06-Leihmutterschaft.html?nn=383016

          Es ist also s wie es dort im Gesetz steht und wie ich es verstanden habe.

    • @ Peter

      *Schön, dass wir ab und zu mal gleicher Meinung sind! Meine geduldige Aufklärungsarbeit trägt Früchte! *

      Seitdem Du Monarchist geworden bist („Es ist ein Junge,jipiiiieh!“ ist Vieles möglich.

      Trotzdem: Hör‘ auf zu kuscheln, sonst denkt Adrian noch, er hätte uns überzeugt.

      • Trotzdem: Hör’ auf zu kuscheln, sonst denkt Adrian noch, er hätte uns überzeugt.

        Da mach Dir mal keine Sorgen. Zwei Zentimeter Puderschicht und ein Bad alle Schaltjahre mal, nö, kuscheln geht gar nicht!

        • @ Peter

          Erst die Badewannen klauen (800 allein aus Versailles. laut Beschlagnahmeinventarlisten der Kommissäre) und dann die Nase rümpfen, weil man nicht mehr baden kann – so geht das nicht!

        • Erst die Badewannen klauen (800 allein aus Versailles. laut Beschlagnahmeinventarlisten der Kommissäre) und dann die Nase rümpfen, weil man nicht mehr baden kann – so geht das nicht!

          @ Meister Roslin

          Die erwähnten Inventarlisten, die einen hohen Hygienestandard des ancient regime vorgaukeln sind plumpe propagandistische Fälschungen aus der Zeit der Restauration.
          Bitte an Christian: Roslins revanchistische Propaganda nicht mehr freischalten!! 🙂

        • @ Peter

          * Roslins revanchistische Propaganda nicht mehr freischalten!!*

          Ha.

          Ich tröste mich damit, dass, wenn unsere revanchistische Ranküne endlich ihre Ziele erreicht haben wird, es für Leute wie Dich wieder das Bagno gibt. Nein das ist keine Badeanstalt!

          (ab 7:00 und dann weitergucken in Video Nr. 6 – beachten Sie bitte, wie sich distinguierte Männer von Welt sich vor üblen Gerüchen, die der Pöbel ausdünstet, schützen!)

          Bis dahin werde ich Kreide fressen und mit Zuckerwasser gurgeln!!

        • Klappt nicht.

          Musste halt Video Nr. 5 selbst anklicken, um ab 7:00 zu sehen, welches Schicksal ich mir erträume. Für Dich.

  7. Ich wiederhole meine Kritik an der Quote:

    Ich stimme dir in vielen Punkten zu. Allerdings gehe ich mit deinen Ansichten zur Quote nicht konform. Der Gesetzgeber hat für Chancengleichheit zu sorgen. Sinnvolle Instrumente sind hier beispielsweise der Verzicht auf Foto und Vornamen in der Bewerbung.

    Was bei einer fairen Prozedur hinten rauskommt, hat man zu akzeptieren. Insbesondere sollte das Ergebnis nicht nach politischen Vorgaben angepasst werden. Alles andere verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und läuft egalitären Prinzipien zuwider. Wer das Geschlecht zu einem Qualifikationsmerkmal macht, hebelt den Leistungs- und Eignungsgedanken aus.

    Allenfalls könnte man andenken, das Ergebnis an den Input zu koppeln. D.h. man müsste die Quote an die Gruppenverhältnisse unter den Bewerbern knüpfen. Das ist meines Erachtens zwar immer noch schwachsinnig, wohl aber die einzige Bedingung, unter der ich mir so ein bescheuertes Instrument überhaupt vorstellen kann.

    Im Übrigen kannst du “befristete” Gleichstellungsmaßnahmen vergessen. Zumindest solange wir hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte haben, die ein vitales Interesse daran haben, dass ihre raison d’être fortbesteht.

    Bürokratische Strukturen und die ihnen zugesicherten Kompetenzen verschwinden nicht, nachdem sie obsolet geworden sind. Weil das bedeuten würde, dass einer Menge Leuten die Existenzgrundlage entzogen würde. Solche Strukturen lassen sich nur gegen enorme WIderstände zerschlagen. Der einzig sichere Weg ist es, sie gar nicht erst entstehen zu lassen.

      • Ebenso erschließt sich mir jetzt nicht unbedingt der Sinn bei Freibeträgen für erwachsene Kinder.

        Und die Formulierung „geschlechtsneutrale Krebsforschung“ ist auch irgendwie merkwürdig. Immerhin gibt es ja Krebsarten, die nicht unbedingt geschlechtsneutral sind.

        • Genau. Und jetzt darft du drei mal raten, für welche Art von Krebs mehr Geld in die Hand genommen wird. Insbesondere, was die Prävention angeht.

        • „Ebenso erschließt sich mir jetzt nicht unbedingt der Sinn bei Freibeträgen für erwachsene Kinder. “

          Ich denke, eine dringend nötige Förderung für Menschen, die noch Kinder bekommen. Sie sollten ihr ganzes Leben dafür belohnt werden. Schließlich haben sie netto am Ende immer weniger als äquivalente Kinderlose. Ich würde auch jegliche Bevorzung kinderloser Ehepaare streichen (Ehegattensplitting, Familienverischerung etc.).

          „Und die Formulierung “geschlechtsneutrale Krebsforschung” ist auch irgendwie merkwürdig. Immerhin gibt es ja Krebsarten, die nicht unbedingt geschlechtsneutral sind.“

          Brustkrebs und Prostatakrebs sind etwa äquivalent in Häufigkeit, Auftrittsalter und Schwere. Es werden allerding afaik nur 5-10% der Forschungsmittel für Brustkrebs entsprechend für Prostatakrebs aufgewendet.

        • @mm
          *Sie sollten ihr ganzes Leben dafür belohnt werden.*
          Seh ich nicht so. Dass sie finanzielle Erleichterungen bekommen sollten, solange sie die Kinder unterstützen (Ausbildung, etc) steht ausser Frage und passiert so ja auch.
          Aber ich seh nicht ein, warum sie ihr Leben lang finanziell dafür gepriesen werden sollen, dass sie ihre Gene weitergegeben haben.

          *Brustkrebs und Prostatakrebs sind etwa äquivalent in Häufigkeit, Auftrittsalter und Schwere. Es werden allerding afaik nur 5-10% der Forschungsmittel für Brustkrebs entsprechend für Prostatakrebs aufgewendet.*

          Der Unterschied zwischen Brust- und Prostatakrebs ist mWn das Alter der Patienten. Während PKrebs erst bei älteren Männern auftritt, sind es bei Brustkrebs oft junge Frauen die betroffen sind. Mein Opa hatte auch seine letzten Jahre Prostatakrebs, er ist dann aber mit immerhin 83 friedlich eingeschlafen, sein Tod hatte nichts mit dem Krebs zu tun.

        • „Der Unterschied zwischen Brust- und Prostatakrebs ist mWn das Alter der Patienten. Während PKrebs erst bei älteren Männern auftritt, sind es bei Brustkrebs oft junge Frauen die betroffen sind. Mein Opa hatte auch seine letzten Jahre Prostatakrebs, er ist dann aber mit immerhin 83 friedlich eingeschlafen, sein Tod hatte nichts mit dem Krebs zu tun.“

          Für alles findet ihr Feministinnen spitzfindig eine Ausrede. Eine Ausrede, dass sich ja nichts ändern soll.

          An Prostatakrebs sterben genug Männer, die erheblich älter hätten werden können. Es kann nicht angehen, dass für sie derart viel weniger Forschungsgelder ausgegeben werden wie für Brustkrebs. Brustkrebs ist tendenziell auch eher eine Erkrankung mittelalter und alter Frauen als junger, insgesamt.

          Im übrigen: Wir Männer haben da noch so eine Krebsart auf Lager, die anders als die meisten Krebsarten in erster Linie bei jungen Männern auftritt: Hodenkrebs.

          Ich wüsste doch mal zu gerne, wie viel Forschungsgelder dahin fließen.

          Vermutlich nicht viel. Wir leben schließlich – ich betone: meiner Meinung nach – in einem vom Feminismus verseuchten Staat.

          Feminismus zeigt sich manchmal in so was hier:

          Wieso sollte ein Staat, der diese Ideologie vertritt, in die Erforschung eines Tumors von Organen, die die Vertreterinnen und geistigen Urheberinnen dieser Ideologie am liebsten abschneiden würden, Forschungsgelder stecken?

          Alles fällt unter „meiner Meinung nach“. Ich bin übrigens nicht dafür, dass Forschungsgelder für Frauenkrankheiten aller Art gekürzt werden, sondern lediglich die entsprechenden Gelder für die Erforschung von Männerkrankheiten aufgestockt werden. Genug Geld wäre dafür bei einer anständigen Wirtschafts- und Sozialpolitik da.

        • @matthes
          *Für alles findet ihr Feministinnen spitzfindig eine Ausrede. Eine Ausrede, dass sich ja nichts ändern soll.*

          Nein, es ist eine Erklärung, warum die Forschung sich nicht auf Prostatakrebs konzentriert.

          Hoden-, sowie Prostatakrebs haben mit die höchste 5 Jahres-Überlebensrate.
          Und Prostatakrebs wird lt. Wiki ( http://de.wikipedia.org/wiki/Prostatakrebs#Epidemiologie ) gern mal bei älteren Herren festgestellt die an was ganz anderem verstorben sind.
          „Das mittlere Alter bei Diagnosestellung beträgt 71 Jahre“

        • @ Maren

          „Nein, es ist eine Erklärung, warum die Forschung sich nicht auf Prostatakrebs konzentriert.“

          Erklärt aber nicht einen derart hohen Unterschied in den Forschungsgeldern. Dafür ist auch beim Prostatakrebs die Sterberate zu hoch.

          Außerdem gibt es da noch diese andere Erklärung. Du weißt schon welche.

          „Hoden-, sowie Prostatakrebs haben mit die höchste 5 Jahres-Überlebensrate.“

          Und Hodenkrebs ist dennoch bei jungen Männern eine der häufigsten Todesursachen.

          „Und Prostatakrebs wird lt. Wiki ( http://de.wikipedia.org/wiki/Prostatakrebs#Epidemiologie ) gern mal bei älteren Herren festgestellt die an was ganz anderem verstorben sind.“

          Und trotzdem sterben noch genug an der Krankheit selbst.

          “Das mittlere Alter bei Diagnosestellung beträgt 71 Jahre”

          Ja und?

      • „Und die Formulierung “geschlechtsneutrale Krebsforschung” ist auch irgendwie merkwürdig. Immerhin gibt es ja Krebsarten, die nicht unbedingt geschlechtsneutral sind.“

        Hätte Dir „risikoadäquate krebsforschung“ mehr gesagt?
        Dann hätten wir nämlich eine gewaltige Lungenkrebsforschung – der Krebs mit den häufigsten Todesfällen unter Männern.

        • @dummerjan
          Naja, das Dumme bei Lungenkrebs ist, dass er meist nicht früh genug entdeckt wird, weil üblicherweise die Lunge recht selten geröntgt wird. Zudem lässt sich Lungenkrebs im Frühstadium leicht übersehen. Inwieweit verstärkte Forschung das Problem beheben kann sei mal dahingestellt.

        • Lungenkrebs ist vor allem eine Raucherkrankheit, eher unabhängig vom Geschlecht – es sei denn, das eine Geschlecht raucht mehr als das andere. Die Damen haben da stark zugelegt und erkranken daher auch häufiger an Lungenkrebs.

          Natürlich darf man nicht vergessen, dass Männer eher in Berufen mit gefährlichen Gasen, Aerosolen und Rauchen/Stäuben arbeiten – sowas kann auch Lungenkrebs auslösen.

        • Dennoch wird für Lungenkrebs weniger Geld je Erkrankter Person ausgegeben als für Brust – oder Gebärmutterkrebs.

          Warum eigentlich nicht die Tabaksteuer dafür einsetzen?

        • @marenleinchen:
          Es gab mal Zeiten,da wurden die Lungen gescreent: auf Tuberkulose. Für Frauen will man ja auch ein Brustkrebsscreening einführen.

          Dabei wäre ein Lungenkrebsscreening noch sinnvoller.

        • @dummerjan
          Die Mutter einer Freundin ist kürzlich an Lungenkrebs verstorben. War Mitte 40. Ging ziemlich schnell, von Diagnose bis Tod etwa ein halbes Jahr. Auch das hängt sicherlich damit zusammen, dass weniger Geld pro Person ausgegeben wird, die Patienten leben wohl oft nicht lange genug, dass da die Gelder ordentlich fließen könnten, so makaber das klingt.

          Und ich bin ganz bei dir, was die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen angeht, nur: 1. müssen die Kassen sie übernehmen und 2. müssen sie wahr genommen werden.

  8. Vielen Dank Christian. Vielen Dank liebe Mitschreber.
    Eigentlich war das ja nur eine Liste von Dingen, die ich mir – ich bin halt Statstiker inde rSozialversicherung – besonders in Hinsicht auf eine Gleichberechhtigungspolitik missfallen haben und mri angesichts der manchmal doch allzu rhetorischen Schattenfechterei aus dem Blickfeld geraten schienen.

    ich erhebe damit weder Anspruch auf Vollständigkeit, noch auf Politikfähigkeit im Allgemeinen, jedoch darauf, daß diese Maßnahmen praktisch wirksam und im Grunde umsetzbar sein sollten, darüberhinaus auch schon lange bestehende Mißstände angehen, die nicht notwendigerweise, aber doch praktisch primär Männer betreffen. Daher auch meine manchmal sehr einseitig auf Männer (Väter) bezogenen Formulierungen.

    Wichtig iist mir, daß eben auch die alltäglichen Leistungen von Männern respektiert werden, vor allem die die für de Familien und die Mitmenschen – im Ehrenamt (nach wie vor werden diese vor allem von Männern getragen – tagaus tagei erbracht werden.

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