Er regte an, den Brief hier einzustellen, damit man ihn zusammen Korrektur lesen kann. Das mache ich natürlich gerne:
Sehr geehrte/r <Name>
Derzeit wird von einigen Politikern, aber hauptsächlich von Politikerinnen, über eine Wahlrechtsreform gesprochen, die in irgendeiner Form eine Frauenquote beinhalten soll. Grund dafür ist, dass der Frauenanteil im Bundestag vermeintlich sehr niedrig ist.
„Der aktuelle Frauenanteil im Bundestag von 30% ist für das Jahr 2018 beschämend! Da es offenbar nicht von alleine klappt, liegt es im Zweifel am Gesetzgeber etwas zu tun. #quote“
Katarina Barley [Quelle 1]
Es stellt sich mir die Frage, was denn nicht klappt? Wenn es um die Anzahl der Frauen im Bundestag geht, dann wissen wir, dass das sehr wohl klappt, denn in der Wahl davor hatten wir eine Prozentzahl von ~37% [Q2]. Aber – Hand aufs Herz – der Frauenanteil ist doch ziemlich irrelevant. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Frau Barley lieber Heiko Maas, Toni Hofreiter und Cem Özdemir im Bundestag sitzen hat, als Alice Weidel, Frauke Petry und Erika Steinbach.
Warum? Weil sich die politischen Ziele und Vorstellungen der genannten Herren mehr mit Frau Barleys eigenen besser vereinbaren lassen, als die der genannten Frauen.
Es ist halt einfach wesentlich relevanter, was ein Mensch denkt, sagt und tut als was dieser Mensch für ein Geschlecht hat.
Kurz gesagt: Es gibt Menschen in diesem Land, die der Ansicht sind, dass nach demokratischen, freien, gleichen und geheimen Wahlen das Ergebnis nicht angemessen ist und es deshalb eine Reform benötigt um das Ergebnis so anzupassen wie man es gerne hätte. Das ist abzulehnen und als das zu brandmarken, was es ist: Demokratiefeindlich. Das Souverän dieses Staates ist das Volk und keine Regierung dieses Staates hat die Autorität, geschweige denn das Recht, derartig die Willensäußerung des Volkes zu manipulieren.
Natürlich steht es jedem Menschen frei die Parteien (Zweitstimme) und die Personen (Erststimme) zu wählen, die sie – und warum sie – wollen. Dies schließt natürlich auch die Wahl auf Basis des Geschlechtes ein. Das ist der Sinn von freien, gleichen und geheimen Wahlen.
Wie wählte der gesamte Souverän dieses Staates?
Die CDU hat 200 Sitze im neuen Bundestag, die SPD 153, die AfD 94, die FDP 80, die Linke 69, die Grünen 67 und die CSU 46 [Q3 S.332]. Das sind zusammen 709 Sitze. Davon entfallen 420 auf Parteien, die sich nach Wahlprogramm kaum für „Frauenpolitik“ einsetzen oder diese sogar (in Teilen) ablehnen. Also CDU/CSU, AfD und FDP. Das sind rund 59,2% der Sitze. Jetzt ist natürlich nicht garantiert, dass alle diese Wähler die Parteien gewählt haben, wegen des Geschlechterthemas. Man muss aber wohl postulieren, dass das Geschlechterthema den Wählern dieser Parteien (mindestens) weniger wichtig war, als die anderen Themen der Parteien bis hin zu der Möglichkeit, dass die Wähler diese Parteien gewählt haben, WEIL sie die derzeitige Geschlechterpolitik schlecht finden.
Andersherum kann es natürlich sein, dass die verbliebenen Parteien gewählt wurden, eben weil sie so viel Geschlechterpolitik machen bis hin zu der Variante, dass die Wähler das Geschlechterthema nicht so wichtig fanden wie die anderen Themen dieser Parteien.
Die Tendenz ist aber eindeutig als ein Contra zur Geschlechterpolitik zu verstehen.
Wie wählte der weibliche Teil des Souveräns dieses Staates?
Nun wird gelegentlich argumentiert, dass ja nun die Repräsentation wichtig wäre. Das ist richtig. Das Volk wählt seine Repräsentanten in Person und Partei selbst.
Da es hier darum geht, die Repräsentation von Frauen (durch Frauen) in unserem Bundestag zu erhöhen, schauen wir doch einfach mal auf das Wahlverhalten der Frauen dieses Landes:
Es haben ~2mio mehr Frauen als Männer ihre Stimme abgegeben [Q4 S.9]. D.h. die Stimme von Frauen als Gruppe hatte mehr Gewicht, als die von Männern als Gruppe, auch wenn dies für diese Betrachtung von untergeordneter Rolle ist.
Mit der Zweitstimme wählten Frauen folgende Parteien [Q4 S.20]:
CDU: 29,8%, SPD: 20,5%, Grüne: 10,2%, FDP: 9,7%, AfD: 9,2%, Linke: 8,8 %, CSU: 6,6%, Sonstige 5,1%
Daraus folgt, dass 55,3% der Zweitstimmen von Frauen an Parteien gingen, die der Geschlechterpolitik nicht zwangsläufig positiv gegenüberstehen und nur 39,5% an Parteien, die diese Politik betreiben.
Der Erststimme muss in dieser Betrachtung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, da mit dieser eine Person direkt gewählt wird und nicht eine Partei mit ihrer Liste. Frauen wählten folgende Parteiangehörige [Q4 S. 71]
CDU: 32,5%, SPD: 24,5%, Grüne: 9,4%, AfD: 8,4%, Linke 8,2%, CSU: 7,3%, FDP: 6,8%, Sonstige: 2,9%
Auch hier fielen die Mehrheit der Stimmen (55%) auf Mitglieder von Parteien, die wenig mit der Frauenpolitik anfangen. Wohingegen 42,1% auf Mitglieder von Parteien entfielen, die Geschlechterpolitik betreiben.
Jetzt könnte man natürlich sagen: ‚Schauts euch an. Die FDP hat bei Frauen 2,9 Prozentpunkte weniger Stimmen für Direktmandate bekommen, als Parteisitze und die AfD 0,8 weniger. Das liegt daran, dass sie keine Frauen dahaben!‘ Dem möchte ich entgegenhalten, dass auch die Grünen 0,8 Prozentpunkte weniger haben (und den größten Frauenanteil) und sowohl die CDU als auch die CSU sogar mehr Erststimmen bekommen haben (2,7 bzw. 0,7 Prozentpunkte mehr) obwohl sie nur rund 20% Frauenanteil haben.
Gerade der CDU/CSU muss in dieser Debatte (die ja nun schon seit Bekanntgabe der Ergebnisse immer mal wiederaufkommt) besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Denn die Unionsparteien kommen gemeinsam auf 246 Sitze, von denen lediglich 15 durch Listenplätze besetzt sind [Q5] (davon 5 durch Frauen). Somit ist eine Manipulation der Verteilung der Geschlechter durch Listen kaum möglich und die Unionsparteien müssen primär mit den Menschen im Bundestag arbeiten, die die 9.472.300 Wählerinnen und 7.814.000 Wähler mit ihren Erststimmen in den Bundestag gewählt haben. Wobei es natürlich weniger sind, da nicht alle Kandidaten die die CDU/CSU aufgestellt haben auch in den Bundestag gekommen sind, aber ich wollte nur mal die absoluten Zahlen gegenüberstellen.
Das „Problem“
Insgesamt sind bei der CDU/CSU 49 Frauen und 197 Männer im Bundestag. D.h. der Frauenanteil an Bundestagsabgeordneten der Union liegt bei 19,92%. Das liegt unter dem Schnitt von CDU/CSU (26,1 % Frauenanteil CDU, 20,3% CSU) [Q8].
Dieser „geringe“ Frauenanteil unter den Abgeordneten, hat dazu geführt, dass diese Situation als „Problem“ bezeichnet wurde. Es wurde gesagt, dass hier etwas „schiefgelaufen“ sei und der Bundestag ein „exklusiver Club [Anm. für Männer]“ [Q6]. Und das bei einem WDR-Spross. Denn “reporter“ (ehemals WDR360 ist ein Ableger des WDR und wird für funk produziert. Denn hierbei handelt es sich um ein demokratisches Wahlergebnis. Das die Wähler und hier explizit die Wählerinnen in ihrer Gesamtheit so wollten. Wie kann man das als „schiefgelaufen“ oder „Problem“ bezeichnen?
Die CDU/CSU hat „das Problem“, dass zu viele Frauen und Männer gesagt haben: „Ich möchte genau diese Person im Bundestag haben.“
Auch Dr. Merkel äußerte sich über diese Situation abwertend [Q7]. „Die Vorsitzende der Frauenunion, Annette Widmann-Mauz, forderte, dass bei der Wahlrechtsänderung eine stärkere Berücksichtigung von Frauen festgeschrieben werden müsse. Dies hatte auch CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer gefordert.
Die gemeinsame Kritik gleicht einer Kampfansage der führenden CDU-Frauen an die männlichen Mitglieder. Alle drei Frauen kritisierten, dass der Anteil der Frauen in der Unions-Bundestagsfraktion trotz der Bemühungen um Gleichberechtigung gesunken sei. Dafür gebe es im 21. Jahrhundert keine Entschuldigung mehr, sagte Merkel. Der Rückgang des Frauenanteils in der CDU-Bundestagsfraktion in der laufenden Legislaturperiode von einem Viertel auf ein Fünftel sei keine „Erfolgsgeschichte“.“
Das was hier betrieben wird ist nicht das „was Frauen wollen“. Es ist das was Feministinnen wollen. Diese sprechen jedoch ganz offensichtlich nicht (mehr) für Frauen. Wir reden hier davon, dass demokratische Wahlen manipuliert werden sollen. Dies ist ein Angriff von Ideologen auf die Demokratie.
Der Frauenanteil in den Parteien?
Überhaupt hat keine Partei einen Frauenanteil von auch nur annähernd 50%. Eine gleiche Repräsentanz zu fordern wie in der Bevölkerung ist utopisch UND verfassungswidrig, denn man müsste zwangsläufig Frauen privilegieren (im Neusprech: fördern) um die wenigen Frauen vorbeiziehen zu lassen, damit man ein 50% Ergebnis bekommt. Die Grünen haben den höchsten Frauenanteil mit 39%, dicht gefolgt von der Linken mit 36,9% – trotz intensiver „Frauenförderung“. Beide haben unter 10% der Sitze bekommen und sind damit die schwächsten Parteien im Bundestag.
Vergleichen wir mal:
Die Grünen haben 39% Frauenanteil in der Partei und 58,2% weibliche Bundestagsabgeordnete [Q9]. Bei den Linken sind es 36,8% innerhalb der Partei und 53,6% im Bundestag. Bei der SPD ist es 33,2% zu 41,8%, bei der Union 26,1% bzw. 20,3% zu 19,9% (s.o.), bei der FDP 22,6% zu 22,5% und schlussendlich bei der AfD 16% zu 10,6%.
D.h.: In drei der sieben Bundestagsparteien, sind Frauen ÜBERrepräsentiert im Vergleich zu ihrer Partei (Grüne, Linke, SPD). Bei einer Partei stimmt das Verhältnis nahezu überein (FDP). Und bei drei Parteien sind Frauen im Vergleich zum Anteil in der Partei unterrepräsentiert CDU/CSU und AfD. Wobei hier anzumerken ist, dass das Ergebnis der Union (19,9%) in etwa vergleichbar ist mit dem Frauenanteil der CSU (20,3%; obwohl selbige als einzige Frau Dorothee Bär als Abgeordnete nach Berlin schickt) und ich natürlich noch einmal darauf hinweisen muss, dass dieses Ergebnis der Union in großen Teilen durch das Wahlverhalten von Frauen herbeigeführt wurde.
Muss man also etwas am Wahlsystem ändern und in freie, gleiche und geheime Wahlen eingreifen um den Anteil von Menschen mit einem irrelevanten Geburtsmerkmal zu erhöhen, oder müssten sich Frauen vielleicht einfach mehr in Parteien engagieren. Sind wir mal ehrlich zueinander:
Wir reden hier davon, dass Mitglieder einer willkürlich gewählten Gruppe (Frauen), sich darüber echauffieren, dass die prozentuale Anzahl der Frauen im Bundestag nicht so hoch ist wie die prozentuale Anzahl der Frauen in der Bevölkerung. Sie fordern daher ein gleiches Ergebnis der Gruppe im Vergleich zur Gruppe Männer – bei weniger Eigenleistung der Gruppe. Was für eine vermessene Anspruchshaltung ist das bitte?
Der Mythos Gleichstellung
Es wird häufig formuliert, dass Gleichstellung Staatsauftrag sei und dass dies in Art 3 unseres Grundgesetzes zu finden sei. Das ist vollkommener Nonsens. Man findet den Staatsauftrag zur Gleichberechtigung in Artikel 3. Tatsächlich werden Sie das Wort „Gleichstellung“ in unserem Grundgesetz nirgendwo finden.
„Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Artikel 3 unseres Grundgesetzes [Q10]
Der Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung ist, dass die Gleichberechtigung für jedes Individuum gleiche Chancen und Möglichkeiten eröffnet (bei offenem Ergebnis willkürlich gewählter Vergleichsgruppen) und die Gleichstellung gleiche Ergebnisse willkürlich gewählter Vergleichsgruppen erzielt bei unterschiedlichen Chancen und Möglichkeiten.
Ein Beispiel
Das Bundesgleichstellungsgesetz [Q11] sagt in §8 Absatz 1:
„Sind Frauen in einem bestimmten Bereich […] unterrepräsentiert, hat die Dienststelle sie bei der Vergabe […] bevorzugt zu berücksichtigen. […]. Voraussetzung für die Bevorzugung ist, dass Bewerberinnen die gleiche Qualifikation aufweisen wie ihre männlichen Mitbewerber.“
Heißt: In einer Situation, in der ein Mann und eine Frau die beiden besten Bewerber sind und Frauen als Gruppe unterrepräsentiert sind, hat der Mann 0% Chance auf den Job, während die Frau diesen Job zu 100% bekommt, weil sie eine Frau ist. Das wiederspricht Art.3 (1), weil diese beiden Menschen vor dem Gesetz nicht gleichbehandelt werden. Es wiederspricht Art.3 (2), Weil sie hier nicht gleich berechtigt behandelt werden und weil ein Nachteil (für den Mann) hinzugefügt wurde – nicht wie gefordert abgebaut. Zudem wiederspricht dies noch Art.3 (3) Satz 1, da Frauen hier ja wortwörtlich bevorzugt werden.
Man spricht bei der Gleichberechtigung auch von einem Individualrecht bzw. einem Grundrecht UND Gleichberechtigung ist ein Menschenrecht. Wohingegen Gleichstellung eben auf Gruppenergebnisse abzielt und damit konträr zu dem Menschenrecht auf Gleichberechtigung steht.
Was soll das bringen?
Also, nachdem wir festgestellt haben, dass die Mehrheit des Souveräns dieses Staates und die Mehrheit der Frauen als Teilmenge des Souveräns eine solche Politik ablehnt, nachdem wir festgestellt haben, dass diese Ergebnispolitik verfassungswidrig ist, müssen wir uns die Frage stellen, warum trotzdem diese Politik betrieben werden soll.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung. Sollten die Frauen, die hier zum Verfassungsbruch und zur Wahlmanipulation aufrufen befürchten, dass Frauen, wenn sie „unterrepräsentiert“ sind, weniger Gehör finden, dann kann ich Ihnen versichern, dass mir noch keine Feministin jemals sagen konnte, wo Frauen in Deutschland rechtlich benachteiligt sind. Wohingegen es mehrere Gesetze gibt, die Männer benachteiligen [Q12].
Demnach sind Frauen rechtlich höhergestellt, oder wie Feministen zu sagen pflegen: „privilegiert“. Und das obwohl es noch nie in der Geschichte der BRD einen Bundestag gab, der einen prozentual gleichen oder höheren Anteil Frauen im Bundestag hatte als der prozentuale Anteil der Frauen in der Bevölkerung.
Auch können wir nicht davon ausgehen, dass wir qualitativ im Bundestag besser werden, weil wir, beim aktuellen Stand der Dinge, Menschen den Vortritt lassen müssten, die sich bisher weniger engagiert haben, weniger qualifiziert sind und/oder vielleicht einfach gar nicht unbedingt wollen.
Fazit:
Es gibt meines Erachtens keine Rechtfertigung dafür in die Wahlen einzugreifen. Weder juristisch noch sachlich noch moralisch gibt es für einen solchen Vorschlag auch nur den Hauch einer Entschuldigung. Es widerspricht dem Prinzip der Gleichberechtigung und damit den Prinzipien einer freien Demokratie.
Jeder soll nach eigenem Gutdünken glücklich werden. Und wenn das bedeutet, dass unterschiedliche Ergebnisse bei willkürlichen Vergleichsgruppen entstehen, dann ist das zu akzeptieren. Aber willkürlich an irgendwelchen Ergebnissen herum zu manipulieren und damit die freie Entfaltung der Individuen einzuschränken, ist für mich als einen libertären Menschen absolut nicht akzeptabel. Daher bitte ich sie, alles in ihrer Macht Stehende zu tun um eine solche Unterwanderung freiheitlich demokratischer Prinzipien entgegenzuwirken.
Mit freundlichem Gruß
Quellen:
1: https://twitter.com/katarinabarley/status/1041945845091000322 (Archiv: http://archive.is/TeBwr )
2: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-03/gleichberechtigung-frauenquote-parlamente-katarina-barley-annegret-kramp-karrenbauer (Archiv: http://archive.is/i99L6 )
3: https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/3f3d42ab-faef-4553-bdf8-ac089b7de86a/btw17_heft3.pdf
4: https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/e0d2b01f-32ff-40f0-ba9f-50b5f761bb22/btw17_heft4.pdf
5: https://www.bundestag.de/abgeordnete/
6: https://www.youtube.com/watch?time_continue=76&v=2LRvEnkh_zI
7: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-kritisiert-mangelnden-frauenanteil-in-der-cdu-a-1206394.html (Archiv: http://archive.is/avBcG)
8: http://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/zahlen-und-fakten/140358/soziale-zusammensetzung
9: https://www.welt.de/politik/deutschland/article169078778/Diese-Fraktionen-haben-den-geringsten-Frauenanteil.html (Archiv: http://archive.is/ndByt )
10: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122
11: https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015/BJNR064300015.html
12: https://auschfrei.wordpress.com/2015/09/09/unterschiedliche-rechte/