„Queers for palestine“: Wie kann man als queere Person für Leute sein, die einen wahrscheinlich von Hausdächern schmeißen wollen?

Im Rahmen des Israel vs Palästina-Konflikts hat man verschiedene linke Gruppen gesehen, die Position für Palästina bezogen hatten. Ich hatte schon „Vermehrungsgerechtigkeit bedeutet freies Palästina“ besprochen, aber gerade das eher, weil es eine Aussage war die für mich absolut keinen Sinn machte.

„Queers for Palestine“ ist erst einmal verständlich, bestimmte Queers sind eben für Palästina. Es macht nur insofern keinen Sinn, weil die dortige Hamas radikale Islamisten sind und diese die dortige Bevölkerung vollkommen dementsprechend indoktriniert haben und daher wie bei radikalen Islamisten nicht anders zu erwarten, nichts übrig haben für „Queers“ sondern sie üblicherweise töten würden.

Aus einem Beitrag:

According to Pew Research, 93% of the Palestinian population is completely opposed to homosexuality, a percentage among the highest in the world. Palestine has also been named by Forbes as one of the worst countries in the world for LGBTQ+ travelers.

In recent years, Palestinian authors have been targeted for writing about LGBTQ+ issues, LGBTQ+ NGOs like alQaws have been banned for not being aligned with “traditional Palestinian values” (though this was reversed after international outcry), and individuals continue to be harassed and assaulted for their identity.

According to Palestinian law, being gay is punishable by up to 10 years in prison and in Gaza, it’s punishable by death. In 2016, Hamas executed a senior commander by firing squad in Gaza for homosexual activity. LGBTQ+ Palestinians have no legal protections against discrimination, are forbidden from adopting and gay marriage is not recognized in any capacity.

Das Bild hier fasst das Unverständnis für die Unterstützung gut mit einem Meme zusammen:

Auf Twitter las ich eine Verteidigung eines „Queers“ dazu, die eigentlich ziemlich simple ist. Seine Begründung ist im Endeffekt gewesen:

Wir sind für Palästina, weil es eben die aus unserer Sicht gerechte Sache ist. Sie sind die Unterdrückten und die Israelis die Unterdrückten. Das sie gegen meine Gruppe sind macht einen Genozid nicht gerecht.
Wir sind für sie, weil sie in diesem Konflikt ungerecht behandelt werden.

Und das macht ja durchaus Sinn und lässt sich moraltheoretisch einordnen. Man könnte sagen:

„Wenn selbst die Leute für sie sind, die die Palästinenser eigentlich umbringen würden, dann muss ihnen wirklich unrecht passieren“

Es wäre also eine Aussage vergleichbar mit (auf einer natürlich ganz anderen Ebene):

Irgendjemand bringt Bayernspieler um und jemand hält ein Plakat hoch „BVB-Fans für Bayern München“ in dem Sinne, dass sie ihnen bei dieser Ungerechtigkeit beistehen.

Es wäre also in gewisser Weise ein Verständnis abstrakter Gerechtigkeit, die losgelöst ist von einem Selbst.

(Wobei ich die Sache genau andersherum sehen würde: Israel hat je jede Gelegenheit gegeben für ein friedliches Zusammenleben, diverse Zwei Staaten Lösungen sind an der palästinensischen Seite gescheitert und die Hamas hat gerade erklärt, dass das Endziel die Tötung aller Juden ist und sie niemals aufhören würden und jede Gelegenheit zur Wiederholung des Massakers nutzen würden, aber das betrifft dann eine andere Komponente der Gleichung)

Ich halte die Erklärung dennoch eher für vorgeschoben und vermute, dass hier einfach den linken Theorien gefolgt wird, in denen man eben gegenwärtig auf der Seite des Islams stehen muss und alles ausblenden muss, was dieser negatives mit sich bringt.

Ich schrieb an anderer Stelle dazu:

Wenn der weiße, heterosexuelle, christliche Mann nicht mehr der oberste Schurke ist, dann stimmt einfach die dortige Hierarchie nicht mehr und man müsste, wie es der Text auch erwähnt, den weißen Mann „aufwerten“ und gleichzeitigt PoCs angreifen. Während man bestimmte Umstände in anderen Ländern noch auf die Kolonialzeit zurückführen kann und so wieder dem „weißen Mann“ zuordnen kann, wird dies beim Islam, der nie wirklich einen weißen Hintergrund hatte, schwierig.

Damit wäre Kritik am Islam nahe am Rassismus, da er das Dogma der Schuld des weißen Mannes in Frage stellt. Es wäre auch problematisch, weil der Islam nicht in  die klassischen Schemata einzuordnen ist, die eben vorgeben, dass die, die gesellschaftlich die meiste Macht haben, die sein müssen, die die Regeln vorgeben und die anderen unterdrücken.

Die verschiedenen Ebenen des intersektionalen Feminsmus erfordern hier also, dass man zu solchen Thema am besten schweigt. Allenfalls darf man darauf hinweisen, dass Frauen aus diesen Kulturkreisen damit nicht einverstanden sind und man sie darin unterstützt (aber ihnen gleichzeitig nicht die westlichen Regeln aufdrückt oder sich ihre Symbole aneignet  und sie natürlich machen können, was sie wollen).

Vermutlich hat hierzu zudem auch die Entstehungsgeschichte der intersektionalen Theorien beigetragen, die eben aus den Reibereien zB des Feminismus mit den schwarzen Bürgerrechtsbewegungen entstanden sind, in denen der Islam auch einen gewissen Einfluss hatte, siehe etwa Nation of Islam, Malcom X etc

Es bleibt also gar nichts anderes über als für Palästina zu sein für einen intersektionalen Linken. Und dann kann man es auch gleich richtig machen und damit Virtue Signaling Punkte verdienen.
Natürlich muss man dazu darstellen, dass man selbst einer unterdrückten Gruppe angehört und das man natürlich an der Seite der nach den intersektionalen Theorien unterdrückten Gruppe steht. Alles andere ist undenkbar.

 

Der Verlauf der Diskriminierung: Eine Metaanalyse und Prognoseerhebung, die 44 Jahre Feldversuche zu Geschlecht und Einstellungsentscheidungen erfasst

Eine sehr interessante Metastudie zum Thema Diskriminierung im Beruf:

Highlights

  • A meta-analysis of field audits examined gender gaps in application outcomes.
  • Discrimination against women for male-typed and balanced jobs decreased across time.
  • Forecasters expected this decline, but overestimated the degree of remaining bias.
  • Discrimination against men for female-typed jobs remained stable across time.
  • Forecasters failed to anticipate the stability of discrimination against men.

Abstract

preregistered meta-analysis, including 244 effect sizes from 85 field audits and 361,645 individual job applications, tested for gender bias in hiring practices in female-stereotypical and gender-balanced as well as male-stereotypical jobs from 1976 to 2020. A “red team” of independent experts was recruited to increase the rigor and robustness of our meta-analytic approach. A forecasting survey further examined whether laypeople (n = 499 nationally representative adults) and scientists (n = 312) could predict the results. Forecasters correctly anticipated reductions in discrimination against female candidates over time. However, both scientists and laypeople overestimated the continuation of bias against female candidates. Instead, selection bias in favor of male over female candidates was eliminated and, if anything, slightly reversed in sign starting in 2009 for mixed-gender and male-stereotypical jobs in our sample. Forecasters further failed to anticipate that discrimination against male candidates for stereotypically female jobs would remain stable across the decades.

Quelle: On the trajectory of discrimination: A meta-analysis and forecasting survey capturing 44 years of field experiments on gender and hiring decisions

Noch mal die Highlights als Übersetzung:

  • In einer Meta-Analyse von Feldprüfungen wurden geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Bewerbungsergebnissen untersucht.
  • Die Benachteiligung von Frauen bei männlich konnotierten und ausgewogenen Stellen nahm im Laufe der Zeit ab.
  • Die Prognostiker erwarteten diesen Rückgang, überschätzten jedoch das Ausmaß der verbleibenden Benachteiligung.
  • Die Benachteiligung von Männern bei weiblich konnotierten Stellen blieb im Laufe der Zeit stabil.
  • Die Prognostiker konnten die Stabilität der Diskriminierung von Männern nicht vorhersehen.

Allgemein wird also von mehr Diskriminierung von Frauen ausgegangen, die so nicht mehr vorliegt und die bestehende Diskriminierung von Männern nicht gesehen:

Aus einer Besprechung der Studie:

The Studies

The paper reported on two related studies. The first was a pre-registered meta-analysis of field studies looking at gender bias in hiring decisions. Field studies are studies where fake job applications are submitted to real companies, with everything about the applications held constant except the variable of interest – in this case, the sex of the applicant. By counting the number of callbacks received for female vs. male applications, researchers can measure ambient levels of gender bias. Schaerer and colleagues set out to meta-analyze all the field studies they could get their hands on – that is, to combine them all into one giant study. They ended up with 85 studies spanning 26 countries, 44 years, and nearly 400,000 fake applications. The studies covered male-dominated professions (e.g., engineer, truck driver), female-dominated professions (e.g., HR professional, nurse), and gender-balanced professions (e.g., graphic designer, lab worker).

Schaerer and colleagues’ second study was a forecasting survey. The researchers asked a large group of people – both laypeople and academics – to predict the results of their meta-analysis prior to crunching the numbers. (Full disclosure: I was one of the forecasters.) By comparing the predictions to the actual results, Schaerer and co. could assess the accuracy of people’s beliefs about gender bias in hiring.

Preregistered, eine große Anzahl von Studien also eine sehr gute Ausgangslage.

The Findings

The results were fascinating and surprising. Starting with the male-dominated and gender-balanced fields, Schaerer and colleagues found significant bias in favor of male applicants in the mid-1970s, which declined steadily over the next few decades and had essentially evaporated by 2009. A tentative exploratory analysis suggested that, after 2009, there was no gender bias in male-dominated fields and a small bias in favor of females in gender-balanced fields.

Unter der 1 bedeutet Frauen waren im Vorteil, über der 1 bedeutet Männer waren im Vorteil. Wie man sieht ist unter der Linie gerade bei den neueren Studien einiges los.

For the female-dominated fields, the picture was very different. Female applicants were consistently favored in those fields from the mid-1970s till today, with no evidence of meaningful change in the level of bias over that period. So, whereas pro-male bias receded, pro-female bias basically flatlined.

In „Frauenspezifischen Berufen“ haben demnach Frauen auch ganz erhebliche Vorteile. Es werden weibliche Bewerber deutlich vorgezogen.

On to Study 2: How accurate were the forecasters’ estimates of levels of bias over time? The short answer is the following figure. Note that scores above 0 indicate bias in favor of males, whereas scores below 0 indicate the reverse.

 

Man bedenke, dass der erste schwarze oder dunklere Strich die tatsächlichen Verhältnisse darlegt, also einen leichten Vorteil zu Gunsten der Frauen anzeigt. Der typische Academic vermutete hingegen einen starken Vorteil für Männer, die ganz normale Person sogar noch mehr.

Bei den eher weiblich konnotierten Berufen zeigt sich eine Vorteil von Frauen im tatsächlichen, der auch anhält und steigt. Die Forscher und die normalen Personen gingen aber davon aus, dass er sich abschwächt.
Ihre Schätzungen waren zwar bezüglich der eigentlichen Bevorzugung von Frauen realistischer, aber das liegt eben daran, dass die anfängliche Bevorzugung von Frauen deutlich überschätzt wurde

The most striking finding in the figure is the fact that the forecasters overestimated – massively overestimated – levels of gender bias in callback rates. They overestimated how much gender bias women face in male-dominated and gender-balanced fields, and they overestimated how much gender bias men face in female-dominated fields. And although laypeople overestimated gender bias to a greater extent than academics, laypeople and academics alike were extremely inaccurate in their estimates. At least in this domain, the world is apparently nowhere near as bad as people think it is.

Eine Studie, die Feministen wieder nicht gefallen wird.

To be fair, the forecasters did correctly predict that gender bias against women had receded since the 1970s. Still, their estimates of present-day gender bias were much higher than the actual levels of bias even in the sexist 70s. And although forecasters correctly predicted the decline in bias against women, they also incorrectly predicted a parallel decline in bias against men – a decline that was nowhere to be found in the data.

A few other juicy findings: Experts on gender and gender stereotyping were no more accurate in their estimates than non-experts. And the more committed that forecasters were to gender egalitarianism, the more they overestimated levels of gender bias!

Das ist zu erwarten, da man dort eben einen Tunnelblick entwickelt hat.

Bundesverfassungsgericht: Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig

Pressemitteilung Nr. 101/2023 vom 15. November 2023

Urteil vom 15. November 2023
2 BvF 1/22

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig ist.

Die antragstellenden Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion wenden sich gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021. Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Energie- und Klimafonds“ (EKF), ein unselbständiges Sondervermögen des Bundes, für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Die Zuführung erfolgte im Februar 2022 – also rückwirkend – für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2021. Der EKF wurde zwischenzeitlich in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) umbenannt.

Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen. Der Senat stützt seine Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe: Erstens hat der Gesetzgeber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt. Zweitens widerspricht die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die „Schuldenbremse“ bei gleichzeitiger Anrechnung als „Schulden“ im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig. Drittens verstößt die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit aus Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG.

Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren.

 

Sachverhalt:

Der Bundeshaushalt 2021 sah ursprünglich Kreditermächtigungen in Höhe von etwa 180 Milliarden Euro vor. Im April 2021 wurden mit dem (ersten) Nachtragshaushaltsgesetz 2021 die Kreditermächtigungen für das Haushaltsjahr 2021 um weitere 60 Milliarden Euro auf etwa 240 Milliarden Euro aufgestockt. Ermöglicht wurde dies durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 23. April 2021, mit dem das Bestehen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 und 7 GG – einer Ausnahme von der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenze – festgestellt wurde.

Im Verlauf des Haushaltsjahres 2021 zeigte sich, dass diese Aufstockungen nicht benötigt wurden. Vor diesem Hintergrund kam im politischen Raum die Vorstellung auf, die mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2021 eingeräumten Kreditermächtigungen in der vollen Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den EKF für künftige Haushaltsjahre nutzbar zu machen.

Aufgrund von Art. 1 des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) wurden das Gesamtvolumen des Bundeshaushalts 2021 von 547,7 Milliarden Euro auf 572,7 Milliarden Euro und das Volumen des EKF von 42,6 Milliarden Euro auf 102,6 Milliarden Euro erhöht. Insoweit wurde der Bundeshaushaltsplan 2021 entsprechend angepasst. Nach Art. 2 des Gesetzes trat die Änderung mit Wirkung vom 1. Januar 2021 und damit rückwirkend in Kraft. Das Gesetz wurde am 25. Februar 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Mit ihrem Normenkontrollantrag begehren die Antragstellerinnen und Antragsteller die Feststellung, dass die im Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vorgesehene rückwirkende Zuführung der Kreditermächtigungen an den EKF mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist.

Daneben haben sie beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung zu regeln, dass besagte Kreditermächtigungen bis zur Hauptsacheentscheidung nur in Anspruch genommen werden dürfen, soweit der Deutsche Bundestag entsprechende Ausgaben im Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 beschließt. Der Senat hat diesen Antrag mit Beschluss vom 22. November 2022 abgelehnt (vgl. Pressemitteilung Nr. 104/2022 vom 8. Dezember 2022).

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die notlagenbedingte Kreditaufnahme aus Art. 109 Abs. 3 Satz 1 und 2, Art. 115 Abs. 2 Satz 1 und 6 GG. Daneben verstößt es im Hinblick auf den Zeitpunkt seines Erlasses gegen das Gebot der Vorherigkeit gemäß Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG. Auf einen möglichen Verstoß gegen die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit gemäß Art. 110 Abs. 1 Satz 1 GG kommt es demnach nicht mehr an.

I. 1. a) Art. 115 Abs. 2 Satz 1 GG konkretisiert das – an Bund und Länder gerichtete – grundsätzliche Verbot der strukturellen Neuverschuldung aus Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG („Schuldenbremse“). Danach sind im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bundes Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Nach Art. 109 Abs. 3 Satz 4, Art. 115 Abs. 2 Satz 2 GG ist diesem Gebot Genüge getan, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Hinzu tritt nach Art. 109 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Art. 115 Abs. 2 Satz 3 GG eine sogenannte „Konjunkturkomponente“, wonach bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch berücksichtigt werden können.

b) Art. 109 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG gibt dem Bundestag das Recht zu beschließen, dass die sich aus Schuldenbremse und Konjunkturkomponente ergebenden Kreditobergrenzen im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, überschritten werden dürfen. Neben den geschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 115 Abs. 2 Satz 6 bis 8 GG ist ein sachlicher Veranlassungszusammenhang zwischen der Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notsituation und der Überschreitung der Kreditobergrenzen erforderlich. Bei dessen Beurteilung kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu. Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der notlagenbedingten Kreditaufnahme scheidet indes aus. Allerdings ergeben sich Darlegungslasten des Gesetzgebers, um eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Nachvollziehbarkeit und Vertretbarkeit der gesetzgeberischen Entscheidungen über die Kreditaufnahme zu ermöglichen.

c) Dem systematischen Gefüge der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme des Bundes nach den Art. 109 Abs. 3, Art. 115 GG sind darüber hinaus die haushaltsrechtlichen Prinzipien der Jährlichkeit und Jährigkeit – flankiert vom Haushaltsgrundsatz der Fälligkeit – zu entnehmen.

aa) Das Prinzip der Jährlichkeit geht dahin, dass der Haushaltsplan vor Beginn des Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz festzustellen ist. Nach dem Prinzip der Jährigkeit dürfen Ermächtigungen nur bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden. Anschließend verfallen sie grundsätzlich ersatzlos. Der Haushaltsgrundsatz der Fälligkeit besagt, dass im Haushaltsplan nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden dürfen, die im Haushaltsjahr voraussichtlich kassenwirksam werden.

bb) Die genannten Haushaltsprinzipien gelten auch für die Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen nach Art. 109 Abs. 3 Satz 2, Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG. Sie können nicht durch den Einsatz von Sondervermögen umgangen werden. Ihre Einhaltung unterliegt einer strikten verfassungsgerichtlichen Kontrolle.

2. a) Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 muss sich an Art. 109 Abs. 3 Satz 2, Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG messen lassen. Deren geschriebene Tatbestandsvoraussetzungen sind erfüllt. Der Gesetzgeber hat jedoch den Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den durch die notlagenbedingte Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen zur Krisenbewältigung nicht ausreichend dargelegt.

aa) Die Bundesregierung verweist hierzu insbesondere auf ihre Absicht, die Förderung der pandemiebedingt geschwächten Wirtschaft mit einem weiteren politischen Anliegen – der Förderung von Klimaschutz, Transformation und Digitalisierung – zu verbinden: Eine verlässliche staatliche Finanzierung und eine Förderung privatwirtschaftlicher Ausgaben für bedeutende Zukunfts- und Transformationsaufgaben in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung seien unter den besonderen Bedingungen der Pandemiebewältigung wesentliche Voraussetzungen, um die Folgen der Krise schnell zu überwinden, die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft zu sichern und damit das wirtschaftliche Wachstum anzuregen und nachhaltig zu stärken.

bb) Diese Begründung erweist sich als nicht ausreichend tragfähig. Zum Zeitpunkt der Gesetzesberatungen dauerte die Corona-Pandemie bereits fast zwei Jahre an. Je länger das auslösende Krisenereignis in der Vergangenheit liegt, je mehr Zeit dem Gesetzgeber deshalb zur Entscheidungsfindung gegeben ist und je mittelbarer die Folgen der ursprünglichen Krisensituation sind, desto stärker wird der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers eingeengt. Hiermit geht eine Steigerung der Anforderungen an die Darlegungslast des Gesetzgebers einher. Dies gilt umso mehr, wenn der Gesetzgeber – wie hier – wiederholt innerhalb eines Haushaltsjahres oder innerhalb aufeinander folgender Haushaltsjahre von der Möglichkeit der notlagenbedingten Kreditaufnahme Gebrauch macht.

cc) Je länger die diagnostizierte Krise anhält und je umfangreicher der Gesetzgeber notlagenbedingte Kredite in Anspruch genommen hat, desto detaillierter hat er die Gründe für das Fortbestehen der Krise und die aus seiner Sicht fortdauernde Geeignetheit der von ihm geplanten Maßnahmen zur Krisenbewältigung aufzuführen. Er muss insbesondere darlegen, ob die von ihm in der Vergangenheit zur Überwindung der Notlage ergriffenen Maßnahmen tragfähig waren und ob er hieraus Schlüsse für die Geeignetheit künftiger Maßnahmen gezogen hat.

Eine solche Evaluation und Einordnung der bisherigen Krisenbewältigungsmaßnahmen findet sich in der Gesetzesbegründung allenfalls im Ansatz. Hierzu heißt es insbesondere, die hiesigen Mittel ergänzten die bereits im Jahr 2020 zur Pandemiebewältigung dem EKF zugeführten Mittel und dienten damit weiterhin der Pandemiebewältigung. Die Entwicklung zeige, dass die bislang zur Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation ergriffenen staatlichen Maßnahmen wirkten. Sie seien geeignet, erforderlich und angemessen, um die akuten wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern.

Welche konkreten Maßnahmen der EKF schon aufgrund der ersten Zuweisung ergriffen und welche (messbaren) Folgen diese Maßnahmen hatten, bleibt jedoch unerörtert. Es ist deshalb schon unklar, ob durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 letztlich die gleichen Maßnahmen finanziert werden sollen wie mit der ursprünglichen notlagenbedingten Kreditermächtigung im Jahr 2020.

Eine Begründung, weshalb die noch im (ersten) Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für erforderlich erachteten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro zum Ende des Haushaltsjahres 2021 entgegen der ursprünglichen Planung nicht zur Krisenbewältigung verwendet worden sind, gibt der Gesetzgeber nicht. Eine solche Begründung war hier umso mehr angezeigt, als zwischen der Feststellung einer Notlage für das Haushaltsjahr 2021 und der Beschlussfassung über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 fast ein Jahr vergangen war.

Anlass zu einer vertieften argumentativen Auseinandersetzung bestand auch mit Blick auf den Umstand, dass der EKF bereits sehr viel früher errichtet und die Zielsetzung der durch ihn finanzierten Programme bereits zum damaligen Zeitpunkt festgelegt worden war, ohne dass die bereits laufenden Programme den Eintritt der Krisenfolgen verhindert oder ihre Folgen begrenzt hätten. Daher ist die Geeignetheit der vom Sondervermögen finanzierten Programme zur Krisenbewältigung nicht indiziert.

Schließlich lässt die Gesetzesbegründung die notwendige Abgrenzung einer notlagenbedingten Kreditaufnahme aus Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom Anwendungsbereich der erweiterten Kreditaufnahmemöglichkeiten aus Art. 115 Abs. 2 Satz 3 GG wegen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung nicht deutlich werden.

b) Die Zuführung an den KTF durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 widerspricht den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit aus Art. 109 Abs. 3, Art. 115 Abs. 2 GG.

aa) Die im Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vorgesehene faktische Vorhaltung von Kreditermächtigungen in periodenübergreifenden Rücklagen verstößt gegen die Maßgaben aus Art. 109 Abs. 3, Art. 115 Abs. 2 GG als jahresbezogene Anforderungen. Der vom Deutschen Bundestag gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG zu fassende Beschluss im Hinblick auf die Feststellung einer Notlage bezieht sich auf ein konkretes Haushaltsjahr und ist deshalb für jedes Haushaltsjahr gesondert zu treffen. Eine Entkoppelung der notlagenbedingten Kreditermächtigungen von der tatsächlichen Verwendung der Kreditmittel ist mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen in Art. 109 Abs. 3 Satz 2, Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG nicht vereinbar. Danach müssen sich Kreditermächtigungen, die in einem bestimmten Haushaltsjahr ausgebracht werden, auf die Deckung von Ausgaben beschränken, die für Maßnahmen zur Notlagenbekämpfung in eben diesem Haushaltsjahr anfallen.

bb) Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 werden dem KTF als unselbständigem Sondervermögen des Bundes kreditfinanzierte Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro zugeführt, die sich auf die Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme für das Jahr 2021 auswirken, während die vom Gesetzgeber zur Krisenbewältigung ins Auge gefassten Maßnahmen, deren Finanzierung die Kreditermächtigungen dienen sollen, für kommende Haushaltsjahre geplant sind. Tatsächlich wirksame Verschuldung entsteht für den Bund nach dieser Konzeption vor allem in den kommenden Jahren und voraussichtlich über die dann für das jeweilige Haushaltsjahr geltende verfassungsrechtliche Verschuldungsgrenze hinaus. Dabei werden die jetzt geschaffenen Kreditermächtigungen ohne Anrechnung auf die Verschuldungsgrenze des dann aktuellen Haushaltsjahres nutzbar gemacht, weil die Anrechnung bereits mit der Ermächtigung im Ausnahmejahr 2021, nicht aber mit der späteren Kreditaufnahme selbst erfolgen soll. Dies ist mit dem Grundsatz der Jährigkeit in Verbindung mit dem Grundsatz der Fälligkeit nicht zu vereinbaren.

cc) Eine Rechtfertigung des Verstoßes gegen Art. 109 Abs. 3 Satz 2, Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG ergibt sich weder aus den Besonderheiten der Corona-Pandemie als solcher noch daraus, dass die Bundesregierung gegenwärtig notwendige und in der Zukunft zu Auszahlungen führende Verpflichtungen gegenüber Dritten nur mit entsprechender finanzieller Unterlegung eingehen könnte. Wenn und soweit auch in den Folgejahren die Tatbestandsvoraussetzungen einer notlagenbedingten Kreditaufnahme (erneut) erfüllt sein sollten, wäre eine solche Kreditaufnahme in der zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich gebotenen Höhe zulässig. Es besteht daher kein sachlicher Grund dafür, auf Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2021 zurückzugreifen.

II. Die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 verstößt gegen das Gebot der Vorherigkeit aus Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG.

1. Der Haushaltsplan ist aufgrund des Gebots der Vorherigkeit gemäß Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG grundsätzlich vor Beginn des Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz festzustellen.

a) Das Gebot der Vorherigkeit dient der wirksamen Ausgestaltung des parlamentarischen Budgetrechts. Dieser Grundsatz zielt auf die Sicherung der Budgethoheit des Parlaments in zeitlicher Hinsicht und will insbesondere die Leitungsfunktion des Haushalts für das gesamte Haushaltsjahr gewährleisten. Alle am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Verfassungsorgane sind gehalten, an der Erfüllung des Vorherigkeitsgebots mitzuwirken. Dies gilt auch für die Bundesregierung, der das alleinige Initiativrecht zur Einbringung eines (Nachtrags-)Haushaltsgesetzes zusteht.

b) Das Gebot der Vorherigkeit gilt grundsätzlich auch bei der Aufstellung von Nachtragshaushalten. Im Hinblick auf den Schutzzweck des Vorherigkeitsgebots, das auf die Gewährleistung der Lenkungs- und Kontrollfunktionen des Haushaltsgesetzes und damit auf die Wirksamkeit der Budgethoheit des Parlaments zielt, ist eine entsprechende Anwendung auf die Einbringung eines Nachtragshaushalts geboten. Das Vorherigkeitsgebot wird dann zu einem Verfassungsgebot rechtzeitiger, nicht willkürlich verzögerter Korrektur oder Anpassung ursprünglich oder nachträglich realitätsfremder Haushaltsansätze.

c) Im vorliegenden Fall geht es darum, dass ein Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2021 überhaupt erst nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 beschlossen wurde.

aa) Aus § 33 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung folgt, dass ein Nachtragsentwurf bis zum Ende des Haushaltsjahres einzubringen ist. In der Literatur besteht jedoch die einhellige Meinung, diese Vorschrift verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass ein Nachtragsentwurf bis zum Jahresende parlamentarisch zu beschließen ist, weil er anderenfalls nichtig wäre.

bb) Für diese Auffassung spricht, dass ein Nachtragshaushalt die ursprüngliche Planung den neuen oder geänderten Bedürfnissen anpassen soll und aus diesem Grunde selbst planenden Charakter für den Rest des laufenden Haushaltsjahres haben muss. Dieser Planungscharakter entfällt bei der Verabschiedung eines Nachtragshaushalts erst nach Ablauf des Haushaltsjahres. Der Haushaltsvollzug ist dann abgeschlossen und kann nicht mehr beeinflusst werden. Die parlamentarische Beschlussfassung über einen Nachtragsentwurf nach Abschluss eines Haushaltsjahres widerspricht damit der Funktion eines Haushaltsplans als Planungsinstrument.

cc) Während Verstöße gegen das Vorherigkeitsgebot beim Erlass des Stammhaushalts mit Blick auf die Systematik von Art. 111 GG sanktionslos bleiben, kann dies nicht auf einen verspäteten Nachtragshaushalt übertragen werden. Art. 111 GG erlaubt der Bundesregierung für eine etatlose Zeit eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung über die Einräumung gewisser Nothaushaltskompetenzen. Für den Fall eines verspäteten Nachtragshaushaltes gibt es jedoch keine dem Art. 111 GG entsprechende Vorschrift.

2. An diesen Maßstäben gemessen ist das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbar.

a) Die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes für das Jahr 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 widerspricht dem Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit.

Dass die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz die Funktion eines Haushaltsgesetzes als Planungsinstrument verfehlt, ergibt sich insbesondere aus der Gesetzesbegründung. Dort weist die Bundesregierung darauf hin, dass staatliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für das Haushaltsjahr 2021 nicht mehr umsetzbar seien.

b) Unabhängig von der Frage, ob eine Rechtfertigung dieses Verstoßes überhaupt in Betracht kommt, sind Gründe hierfür weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Dem Gesetzentwurf sind keine Ausführungen hierzu zu entnehmen.

III. Die Unvereinbarkeit von Art. 1 und Art. 2 des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 mit dem Grundgesetz führt zur Nichtigkeit des Gesetzes.

Selbermach Mittwoch

Bitte Kommentare bündeln, wenn sie nur aus einzelnen Tweets und kurzem Kommentar bestehen und man sehr viele davon plant.

Zwischen einem Kommentar, der nur einen Link oder einen Tweet ohne Besprechung des dort gesagten enthält, sollten mindestens 5 Kommentare anderer liegen, damit noch eine Diskussion erfolgen kann.

Tinder Select und Costly Signalling

Auf Reddit berichtet man über ein neues Angebot bei Tinder:

688 Canadische Dollar sind etwa 460 €.  Aber auch das ist pro Monat für Tinder ein sehr stolzer Preis, den sich nur wenige leisten können. Hier noch einmal der deutsche Text zu dem Angebot:

Mit Tinder SELECT erhältst du Zugriff auf diese fantastischen Features:

  • Direct Message: Bis zu 2 Mal pro Woche kannst du jemandem eine Message senden, ohne vorher zu matchen. Bitte beachte, dass du eine DM nur über den Tab „verschickte Likes“ versenden kannst. Gleichzeitig kannst du an die Person kein Super-Like vergeben. Außerdem entscheiden sich manche aus der Tinder-Community gegen die Möglichkeit DMs erhalten zu können.
  • Pole-Position: Personen, die du likst, sehen dein Profil unverschwommen in ihrer „Likes You“-Übersicht, auch wenn sie kein Gold oder Platinum Tinder-Abo haben. Dein Profil wird außerdem 7 Tage lang in der „Likes You“-Übersicht priorisiert.
  • Besonderer Status: Zeige deine Membership mit einem exklusiven SELECT-Badge. Wenn du dieses Badge deinem Profil nicht hinzufügen möchtest, kannst du es in den Einstellungen deaktivieren.
  • SELECT-Modus:Sehen und gesehen werden von Tinders begehrtesten Profilen! So lernst du wirklich außergewöhnliche Leute kennen.
  • VIP-Erlebnis: Die Membership-Plätze sind auf weniger als 1 % der Members limitiert, um dir eine wirklich exklusive Experience zu ermöglichen.
  • Early Access: Gehöre zu den Ersten, die besondere neue Features vorab testen können.

Du kannst auch Werbung ausblenden und die Likes sehen, die du in den letzten 7 Tagen vergeben hast. Hinweis: SELECT-Membership-Features sind nur in der Tinder-App verfügbar, nicht auf Tinder.com.

Du kannst deine Tinder SELECT-Membership mit einem Tinder Plus®-, Gold™- oder Platinum™-Abonnement kombinieren, um die perfekte Tinder-Experience zu haben.

Für Tinder SELECT bewerben

Um dich für eine SELECT-Membership zu bewerben, geh bitte auf tinder.com/SELECT.

Um dich für eine SELECT-Membership zu bewerben, sollte dein Profil unserem 5-Punkte-Select-Screen™ für Profilqualität und Engagement entsprechen. Dein Profil muss:

  • 5 Interessen beinhalten
  • 4 Bilder beinhalten
  • Eine Bio mit min. 15 Zeichen beinhalten
  • Gib einen Beziehungswunsch an
  • Fotoverifiziert sein

Wenn dein Profil diese Anforderungen nicht erfüllt, kannst du dich trotzdem bewerben. Wir werden dich jedoch bitten, dein Profil während des Bewerbungsprozesses zu aktualisieren.

Nachdem du dich beworben hast, überprüfen wir bestimmte Kontoinformationen. Bei einigen Konten wird möglicherweise sofort Zugriff gewährt, bei anderen ist eine vollständige Kontoüberprüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass das Profil unseren Community-Guidelines und Nutzungsbedingungen entspricht. Wenn dein Profil für eine SELECT-Membership zugelassen wird, sagen wir dir Bescheid.

Also ein erheblicher Sichtbarkeitsvorteil und die Option bestimmte Kandidaten (oder seinen wir ehrlich: Kandidatinnen) direkt anzuschreiben, auch ohne like.

Dazu eine Statussymbolanzeige, dass man sich das leisten konnte.

Das wiederum haben sie mit einer Auswahl verbunden, vermutlich um die Creep-Rate kleiner zu halten um es weniger belästigend zu gestalten.

Werden das Leute abschließen? Sicherlich, es gibt genug Leute, für die 500 € ein kleiner Betrag sind. Aber es ist ja ohnehin limitiert wie es aussieht.

Kann einem das helfen? Es signalisiert immerhin, dass man Geld hat und das macht die Aufnahme wahrscheinlich etwas wärmer als wenn es jeder machen könnte.

Wäre interessant da Erfahrungsberichte zu sehen. Sowohl von der aktiven als auch der passiven Seite.

Ein moderner Islam und die Wirkung der Hamas bei einer Veränderung

Gegenwärtig findet eine erhebliche Kulturkampf statt:

Auf der einen Seite Radikale Islamisten und Judenhasser meinetwegen noch ergänzt um „Israelkritiker“ und Palästinenserunterstützer.

Auf der anderen Seite die Unterstützer Israels und damit einhergehend diejenigen, die die Daten der Hamas so grauenhaft finden, dass sie diese für nicht zu rechtfertigen halten.

Es war einfacher die ISIS zu verdammen, weil diese weiter weg waren und man  nicht den zusätzlichen Gefühlskatalysator Israel mit im Rennen hatte

Dem entsprechend geht ein Riss gerade durch linke Landschaften, weil die intersektionalen Theorien eigentlich gebieten auf Seiten der Muslime bzw Palästina zu sein, aber hier ein ganz erheblicher Gegenwind droht.

Die eigentlich linke  Cancel Culture (die hier dann aus deren Sicht rechts ist) wird hier wie üblich ihre eigenen Kinder fressen und es werden sich viele, die bisher als intersektionale Kämpfer für das Gute auftraten mit erheblichen Protesten gegen sich selbst konfrontiert sehen. Um so schlimmer, wenn sie den Dogmen nach eigentlich sogar „Recht haben“. Was aber wieder einmal zeigt, dass die intersektionalen Theorien zu einfach in Gut und Böse einteilen.

Jüngstes Beispiel ist auch Klimaaktivistin Greta, in die sich ganz auf die Seite Palästina  schlägt. Sie droht damit ganz erhebliche Risse in der Klimabewegung aufzuwerfen: wer distanziert sich von ihr, wer bleibt an ihrer Seite?

Am Wochenende sah ich zu dem in der Stadt eine kleine Gruppe von Muslimen, die Schilder hoch hielten, nach denen sie gegen die Taten der Hamas seien, für Gleichberechtigung und für einen friedlichen Islam, mit dem solche Taten nicht zu vereinbaren wären. Fand ich gut, es wäre die Frage, wie viele Muslime das ähnlich sehen und sich auch noch dazu bekennen würden.

Nach meiner Auffassung kann jede Religion, die zu mindestens einige Elemente von Friedfertigkeit enthält, selbst wenn sie ansonsten viele Elemente von Gewalt enthält, umgedeutet werden in einer friedliche Religion, wenn die Anhänger dieser Religion das wollen. Die Christen beispielsweise ignorieren ja ebenfalls das Alte Testament.

Wie ich an anderer Stelle hier schon ausführte hatte der Islam das Pech, das sein Prophet im Gegensatz zu dem christlichen Jesus Erfolg hatte und einen Eroberungskrieg starten konnte. Und natürlich wirkt sich das auf die Religion aus, sie muss im Kriegszeiten andere Botschaften als „halte halt die andere Wange hin“ in die Welt setzen. Aber natürlich gibt es auch sehr friedfertige Ausführungen innerhalb des Korans, dort eben eher in den Anfängen.

Eine Wandlung des Islams stelle ich mir sehr schwierig vor, weil er viel Rückhalt im vergleichsweise unzivilisierten Gesellschaften, wie beispielsweise Afghanistan hat. Auch ideologisierte Personen aus strengeren islamischen Ländern werden kaum eine Änderung akzeptieren.

Dennoch finde ich es eine spannende Frage, welche Glaubensgrundsätze aufgegeben werden müssten, damit der Islam eine friedliche Welt werden kann.

siehe auch:

 

 

Eine Einladung /Ausgehen absagen, weil einen der Partner nicht gehen lässt

Eine Grafik,   auf die ich beim surfen im Internet gestoßen bin:Zunächst einmal scheint es etwas sehr unterschiedliche Maßstäbe zu setzen und insofern Rückschlüsse darauf zuzulassen, wer in Beziehungen eher die Hosen anhat bzw bei wem man unkritischer ist, wenn er den Partner herumkommandiert

Und sicherlich sagt es durchaus etwas über die Macht der Frauen in einer Partnerschaft aus, allerdings vermute ich, dass Männer und Frauen die Aussage auch anders gebrauchen bzw sie so nicht formuliert wird.

Ich vermute die meisten Männer werden eher etwas anderes sagen, etwa sie wollen es mal ruhig angehen lassen oder sie haben eben schon andere Pläne mit der Freundin/Frau oder etwas in der Art und es wird schlicht übersetzt in „Die Frau lässt ihn nicht“. Oder er will deutlich machen, dass er schon Lust hätte, es aber nicht in seiner Macht liegt, weil sonst die Frau eben schlechte Stimmung hat, weil er zu viel ausgeht oder eh nie zuhause ist oder dabei zu viel trinkt oder was auch immer.

Gegebenenfalls wird auch Sie als Signal genutzt, dass man nicht weiter versucht ihn zu überreden.

Ich vermute mal Frauen würden es auch selten so sagen, es sei denn sie meinen es wirklich als Hilferuf. Vermutlich würden ihre Angaben auch eher so verstanden werden, dass sie nicht will und es nicht weiter erörtern will.

Es wäre aber auch interessant, wer in der Hinsicht eher eine Zirkus machen würde. Klar, wenn beide Grund zu Mißtrauen haben, dann würden beide Geschlechter evtl eher Anlass dazu haben ein Weggehen zu untersagen.

Und Männer fürchten vielleicht auch eher eine schlechte Stimmung der Frauen bei ansonsten guter Beziehung.

Ein Argument wäre natürlich, dass die Frau dann eher die ist, die zB auf Kinder aufpassen muss und daher dann da Entlastung will.

Aber für mich schwer zu überblicken: Wir haben üblicherweise nichts dagegen, wenn der andere mal mit Freunden/Freundinnen losgeht, machen das aber beide eh selten.

Sextipps und die Unterschiede bei Personen

Auf Reddit fragte jemand:

Was ist der beste Tipp, den ihr zum Thema Sex kennt? Oder der beste Rat, den ihr erhalten habt?

Als erster Tipp kam der Tipp sehr viel Vorspiel zu machen. Darunter kamen dann eine ganze Menge Hinweise, dass die jeweilige Partnerin oder die Kommentatorin das anders sehen und gar nicht so viel Vorspiel wollen, sondern eher relativ schnell Sex.

Und in der Tat ist es für viele Frauen ein guter Tipp viel Vorspiel zu machen, bei anderen ist es für diese nicht so interessant oder sie brauchen es nicht.

Da ich nur Heterosex habe kann ich nur etwas zu Sex mit Frauen sagen, aber ich würde schon sagen, dass da eine erhebliche Bandbreite vorhanden ist. Sicherlich wird es auch dort Häufungen geben, aber das bringt einem bei der einzelnen Frau ja dann relativ wenig.

Die Unterschiede, die ich so wahrgenommen habe, sind

  • die „Startgeschwindigkeit“, also viel Vorspiel oder „es kann direkt mit Sex losgehen“ und natürlich alles dazwischen
  • Die Frage der Wiederholungen: Einige Frauen sind sehr schnell auch für eine zweite Runde bereit oder können mehrfach kommen, bei anderen ist definitiv nach einem Orgasmus Schluss für einige Zeit
  • Die allgemeine Empfindlichkeit was Berührungen etc angeht, wie stark sie zB etwas bereits erregt
  • Diverse unterschiedliche Zonen, von Frauen, die Spielen mit den Brüsten zB sehr anmacht bis zu solchen, die es vollkommen kalt lässt.

Und sicherlich vieles anderes noch, was dann immer individueller wird.

Ich würde vermuten, dass es bei Männern auch viele Unterschiede gibt, diese aber insgesamt kleiner sind. Aber da mag ich mich irren

Was sind eurer Erfahrung zu den Unterschieden in dieser Hinsicht bei Männern und Frauen?
Und natürlich: wie würdet ihr die oben dargestellte Frage beantworten, was wären also eure Sextipps?

Ich liste hier noch mal ein paar der Tipps auf:

  • Long foreplay is the key
  • Women like it when a guy moans. You don’t need to be a ninja in bed. Most women want to hear when the guy cums.
  • Lots of good stuff here. A few to add: trim your nails and porn is not real.
  • “Communication is lubrication” – Dr Emily Morse
  • If she likes it, she’ll want to do it a lot more
  • Two things that work for me as a man:

    1. Dont breath fast. Do it slowly and in- and exhale. I dont know how this works but I can last longer this way.

    2. When sex started use the whole length of you penis. All in and almost out (without hurting your partner). When she is about to finish do deep hard and short strokes.

  • Best hack? Directly asking what the person likes.
  • “Don’t be a selfish lover.”
  • “You’ve got to lick it… before you stick it!” 🎶
  • Orgasm control and edging.
  • Best advice I got was focus your energy on her satisfaction. Let her tell you exactly how and what gets her there. And always make sure you get her off first.
  • The easiest and most effective hack I’ve ever come across is encouraging my partner to use a vibrator when we’re together. There’s nothing quite like fucking a multi-orgasmic lady.

 

 

Selbermach Samstag

Welche Themen interessieren euch, welche Studien fandet ihr besonders interessant in der Woche, welche Neuigkeiten gibt es, die interessant für eine Diskussion wären und was beschäftigt euch gerade?

Welche interessanten Artikel gibt es auf euren Blogs? (Schamlose Eigenwerbung ist gerne gesehen!)

Welche Artikel fandet ihr in anderen Blogs besonders lesenswert?

Welches Thema sollte noch im Blog diskutiert werden?

Für das Flüchtlingsthema oder für Israel etc gibt es andere Blogs

Zwischen einem Kommentar, der nur einen Link oder einen Tweet ohne Besprechung des dort gesagten enthält, sollten mindestens 5 Kommentare anderer liegen, damit noch eine Diskussion erfolgen kann.

Ich erinnere auch noch mal an Alles Evolution auf Twitter und auf Facebook.

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