Österreich: Automatisches Rentensplitting bei gemeinsamen Kindern soll kommen

Eine interessante Meldung aus Österreich:

Die Regierung will mit dem automatischen Pensionssplitting nun offenbar Ernst machen. Wer gemeinsame Kinder hat, soll die Pensionsbeiträge künftig aufteilen, kündigten Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) und Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) heute an. Anschober hatte sich diese Frage zuletzt noch offengelassen.

Derzeit ist das Pensionssplitting nur freiwillig und nur mit gemeinsamen Kindern möglich. Im Regierungsprogramm stehen nun zwei Reformvarianten nebeneinander: ein automatisches Pensionssplitting bei gemeinsamen Kindern (mit einer einmaligen, zeitlich befristeten Ausnahme) und ein freiwilliges Splitting für alle Paare. Ersteres wollte die ÖVP, zweiteres die Grünen. Sozialminister Anschober hatte zuletzt gemeint, welche Variante kommen werde, sei noch nicht hundertprozentig geklärt.

Frauenministerin Raab hat nun im Ö1-Mittagsjournal die Einführung eines automatischen Pensionssplittings angekündigt, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. „Wir werden das automatische Pensionssplitting einführen“, sagte Raab. Wenn ein Elternteil arbeite und sich der andere Elternteil um die Kindererziehung kümmere, dann solle der Berufstätige seine Pensionsansprüche teilen. Ein genaues Modell werde aber erst erarbeitet. Offen sei etwa, wie etwa Patchworkfamilien erfasst werden.

Das Sozialministerium bestätigte das auf APA-Anfrage. „Die im Regierungsübereinkommen angekündigten Formen des Pensionssplittings schließen sich nicht aus“, so Sozialminister Anschober in einer Aussendung. Beide Varianten „erweitern den Ist-Stand jedenfalls und bieten Modelle für diverse Formen von Lebensrealitäten und somit bessere Absicherungen für Frauen“. Ein genaues Modell werde nun anhand internationaler Beispiele erarbeitet.

Ein automatisches Rentensplitting wäre brutal. In Deutschland müsste man dafür immerhin heiraten und könnte es immerhin noch teilweise durch einen Ehevertrag einschränken, wenn auch bei einem Kind nur sehr erschwert, wenn einer tatsächlich hauptsächlich einsetzt.
Bei unverheirateten wird es aber interessant. Immerhin könnte ein Mann ja auch Kinder mit mehreren Frauen haben. Bekommen sie dann einen Bruchteil seiner Rente und er jeweils die Hälfte von ihren?

 

36 Gedanken zu “Österreich: Automatisches Rentensplitting bei gemeinsamen Kindern soll kommen

    • Der Begriff „Pension“ drückt die Privilegiertheit des Beamtentums aus. „Rente“ ist für den Pöbel.
      Im Operettenland Österreich gibt es vermutlich nur Pensionen, keine schöde „Rente“. Küss die Hand, gnää Frau Dr. Geheimrat!

  1. Mit anderen Worten an die Ösi-Frau: Lass dir ein Kind machen, dann bekommst du die Hälte der Pension des Erzeugers!
    Ist das nicht ein bisschen sehr rückschrittlich?

    Immerhin könnte ein Mann ja auch Kinder mit mehreren Frauen haben. Bekommen sie dann einen Bruchteil seiner Rente und er jeweils die Hälfte von ihren?

    Haha, da begünstigt Männer, die keinen Bock auf gar nichts haben, hauptsache viele Kinder gemacht.

    Der Asifizierung von Ösiland steht nichts mehr im Wege … So eine idiotische Regelung!

  2. Bevor ich bewerte, wirft es generell eine Reihe von Fragen auf:

    1. Angenommen ein Mann war 6 Jahre verheiratet und hatte mit Frau A ein Kind, dann erfolgt die Scheidung.
    a. Nach längerer Trennungszeit heiratet Mann Frau B und hat mit ihr ein zweites Kind.
    b. Nach Trennungszeit heiratet Mann Frau B und hat mit ihr kein weiteres Kind.
    c. Mann hat Lebensgefährtin mit weiterem Kind.
    d. Mann hat Lebensgefährtin ohne weiteres Kind.
    2. Der Mann aus 1. war gar nicht verheiratet, aber für die Folgen a-d gilt nun dito.

    Wie kann man sich – in Hinblick auf die Lebensrealitäten – nun die Ansprüche in den Fällen 1 und 2 a-d hinsichtlich der Staffelung der Ansprüche vorstellen? Habe ich das richtig verstanden, dass „Kind“ nunmehr die Frage der Form der Lebensgemeinschaft (Ehe) übertrumpft?

    3. Oder handelt es sich hier um ein Betrugsmodell zur Plünderung der Rentenkasse auf Kosten von Männern?
    Denn wenn „teilen“ bedeutet, Frau A+B haben gleichermaßen einen Anspruch auf die Hälfte, dann kann eigentlich nur jeweils ein Viertel dabei herausspringen. Wird ihnen jeweils die Hälfte ausbezahlt, dann ist dieser Betrag – wieder einmal – durch keine Leistung gedeckt.

    4. Weil es bisher im Forum noch nicht angesprochen worden ist, möchte ich noch einmal den ideologisch normativen Charakter dieser Regelung betonen.

    Faktisch wird damit gesagt: Kindererziehung ist ausschließlich Frauensache.
    Denn wenn die Erziehungsaufgaben 50:50 geteilt werden, heben sich die Ansprüche gegenseitig auf; es ließe sich gar nicht rechtfertigen, warum einer Frau ein Teil aus der Erwerbsarbeit des Mannes zusteht.
    Wenn Erwerbs- und „care“-Arbeit gleich verteilt ist, dann entfällt die Legitimation für eine solche „Kompensation“.

    Ist den Grünen eigentlich klar, dass sie ein konservatives Lebensmodell finanzieren wollen?
    Ist den Männern eigentlich klar, dass sie Frauen finanzieren müssen, selbst wenn sie noch so fortschrittliche Väter sein wollen und/oder sind?

    Berechnen wir grob die Summe, die hier verhandelt wird: Bei 3960 Euro Bruttolohn (das ist der Durchschnitt in D) beträgt der Anteil für die Rentenversicherung AN 368,28 Euro plus AG 368,28 Euro = 736,56 Euro pro Monat = 8838,72 Euro pro Jahr. Für 45 Jahre Erwerbsarbeit sind das 397.742,40 Euro /2 = 198.871,20 Euro. Das ist Pi mal Daumen die Summe, die elegant für das Alleinstellungsmerkmal „Kind“ weitergereicht wird.

    • „Oder handelt es sich hier um ein Betrugsmodell zur Plünderung der Rentenkasse auf Kosten von Männern?“

      Dumme Frage. Natürlich handelt es sich darum. Das Ziel der „emanzipierten Frau“ – sich auch im 21. Jahrhundert vom Mann versorgen zu lassen, ohne eine Gegenleistung zu bringen – ist noch lange nicht erreicht.

    • „Faktisch wird damit gesagt: Kindererziehung ist ausschließlich Frauensache.“

      Wie kommst du darauf? So wie ich den Entwurf verstanden habe wird gesagt der Elternteil der arbeitet splittet seine Pension mit demjenigen Elternteil der die Kinder betreut. Es kann auch die Frau arbeiten und der Mann zuhause sein, der Entwurf macht keine Aussage darüber wer arbeitet/betreut.
      Oder verstehe ich hier etwas nicht?

      • @pingpong, ich glaube sogar du hast die Radikalität des Entwurfs nicht verstanden. Die Pensionsansprüche BEIDER ELTERN werden geteilt, sofern Kinder da sind.

        Das kann auch zum Vorteil von Männern sein, von Macho-Hallodris nämlich.

        Das begünstigt Verantwortungslosiglkeit bei beiden Geschlechtern. Inspiriert ist das sicher von der sexistischen Anspruchshaltung derer vom Stamme Nimm.

        • @alex:

          „Die Pensionsansprüche BEIDER ELTERN werden geteilt, sofern Kinder da sind.“

          Das habe ich durchaus so verstanden, aber es erklärt eben nicht die Aussage von crumar oben:

          „Faktisch wird damit gesagt: Kindererziehung ist ausschließlich Frauensache.“

          Verstehe ich nach wie vor nicht.

          • Crumar übertreibt, daher dein Missverständnis? Faktisch wird gesagt: Kindererziehung *kann* ausschliessliche Frauensache sein, denn es wird ja am Ende voll vergütet, durch einen Erzeuger.
            Damit werden Frauen animiert, auch ohne Partner ein Kind haben zu wollen. Es zahlt ja am Ende jemand die Rente. Das ist die Förderung des stink-konservativen Gesellschaftsmodells Frauen sind für die Brut- und Aufzucht da, welches ja angeblich das Feindbild Nr.1 der Femis sein soll.

            Eine unintendierte Konsequenz des Ganzen ist auch die biologische Begründung der Vaterschaft, was uns und der Idee des Menschenrechts unbeabsichtigt in die Hände spielt, btw.

          • Nein, ich übertreibe nicht, sondern hier geht es generell um das Verhältnis von Haus- und „care“-Arbeit zu Erwerbsarbeit. Wenn in Zukunft etwas „gerecht“ geteilt werden soll, dann erfolgt also eine Kompensation für einen Zustand, der früher ungerecht war.

            Hier: Männer erhalten durch die Erwerbsarbeit eine höhere Rente als Frauen.
            Ursache laut feministischer Ideologie: Männer leisten mehr Erwerbsarbeit als Frauen, die der „unbezahlten“ Haus- und „care“-Arbeit nachgehen und dadurch keine oder weniger Erwerbsarbeit leisten können (nicht etwa: wollen), daher niedrigere Renten erhalten.

            Grundlage der Entschädigung ist, es wird normativ gesetzt, dominant wird Haus- und „care“-Arbeit von der Frau geleistet, für die sie s.o. entschädigt wird.

            Nur in diesem Rahmen macht eine Kompensation überhaupt Sinn.
            Ist das Verhältnis von Haus- und „care“-Arbeit zu Erwerbsarbeit in beiden Fällen 50:50 für den Mann und die Frau, dann gäbe es der Theorie nach nichts zu entschädigen.

            Wir wissen aber alle a., dass das Quatsch ist, wer an der „Hochschule für ganzheitliche Kunsttherapie“ studiert hat, wird auch in Vollzeit keine Rente in der Höhe eines E-Ings erarbeiten.
            Der Nebeneffekt der Gleichmacherei: Es ist Wurst, welche Studien- und Berufswahl Frau trifft und wie lange sie einer Erwerbsarbeit nachgeht – am Ende springt das Gleiche für Frau raus.

            Nun stellt sich b. die Frage, wie sich dann gewünschte und „progressive“ Lebensmodelle (siehe meinen Beitrag zur Shell-Studie), Frau arbeitet halbtags und Mann Vollzeit, beide teilen sich dennoch mehr oder weniger Hausarbeit und Kindererziehung rechtfertigen lassen.
            Es macht nämlich keinerlei Unterschied, welchen Anteil an Haus- und „care“-Arbeit der Mann verrichtet – das Resultat ist identisch.
            Ob du dich zu 0% oder zu 50% beteiligst spielt gar keine Rolle.

            Das anknüpfen an dem Stereotyp „Kindererziehung ist Frauensache“ ist die einzige Chance, diese Politik durchzusetzen, denn ohne diese Voraussetzung funktioniert die gesamte „Entschädigungsideologie“ nicht.

          • @crumar:

            „Wenn in Zukunft etwas “gerecht” geteilt werden soll, dann erfolgt also eine Kompensation für einen Zustand, der früher ungerecht war.“

            Bleiben wir mal am Boden, von „gerecht“ oder „Gerechtigkeit“ war in dem Artikel gar nicht die Rede.

            „Männer leisten mehr Erwerbsarbeit als Frauen, die der “unbezahlten” Haus- und “care”-Arbeit nachgehen und dadurch keine oder weniger Erwerbsarbeit leisten können (nicht etwa: wollen), daher niedrigere Renten erhalten.“

            Hervorhebung von mir, dazu volle Zustimmung!

            „Grundlage der Entschädigung ist, es wird normativ gesetzt, dominant wird Haus- und “care”-Arbeit von der Frau geleistet, für die sie s.o. entschädigt wird.“
            crumar es tut mir leid, vielleicht habe ich heute eine besonders lange Leitung, aber ich verstehe nicht wo die Normativsetzung „care Arbeit = Frauen Arbeit“ herkommt. Es ist der Ist-Zustand – ja vermutlich, wobei man das m.M.n. durchaus differenzierter betrachten könnte als es die durchschnittliche Genderfeministin tut.

            Wo aber mit diesem geplanten Gesetz faktisch oder normativ „gesagt wird: Kindererziehung ist ausschließlich Frauensache“ oder inwiefern es an das Stereotyp „Kindererziehung ist Frauensache“ anschließt, erschließt sich mir nicht.

            Zu deinen restlichen Punkten, insbesondere dass dieses Gesetz wieder mal (schon wieder!) eine Transferleistung von Männern zu Frauen darstellt, volle Zustimmung.

          • @pingpong

            Hmmm…liegt es an der Begrifflichkeit? Wegen der Verengung auf „Erziehung“?
            Macht es für dich mehr Sinn, wenn ich „Kindererziehung und -betreuung“ verwende?

          • Leider ändert sich an meinem (Un)verständnis dadurch nichts.
            Zur Erklärung, ich gehe durchaus konform dass eine wesentliche Triebfeder für das Gesetz der Wunsch gewesen sein dürfte es explizit Frauen leichter zu machen. Das ändert aber nichts daran dass das Gesetz geschlechtsneutral (jaja ich weiß) ist, und ich kann keine Normativsetzung (im Sinne von: so soll es sein – normativ: Regel, Richtschnur, Vorschrift) von „Kindererziehung und -betreuung ist (nur) Frauensache“ erkennen.

            Das unter dem Ist-Zustand hauptsächlich Frauen davon profitieren bedeutet nach meinem Verständnis noch keine Vorschrift oder Zementierung dass es so bleiben soll – das gibt das Gesetz nicht her.

          • „Das ändert aber nichts daran dass das Gesetz geschlechtsneutral (jaja ich weiß) ist, und ich kann keine Normativsetzung (im Sinne von: so soll es sein – normativ: Regel, Richtschnur, Vorschrift) von „Kindererziehung und -betreuung ist (nur) Frauensache“ erkennen.“

            Die Gesetze sind alle geschlechtsneutral formuliert, abgesehen von denen, die Männer explizit benachteiligen. Entscheidend ist die dahinterliegende ABSICHT. Und die zielt eben genau auf einen Kapitaltransfer vom Mann zur Frau.
            Es gibt auch in D eine Menge solcher „geschlechtsneutraler“ Gesetze, die aber genau nur das Ziel haben, Frauen zu begünstigen – besonders im Unterhaltsrecht.
            Krasses Beispiel ist hier das Sorgerecht gemeinsamer Kinder, das Väter nur im Rahmen eines Antrags erwerben können, obwohl es ihnen dem GG nach ab Geburt zusteht. Ich weiß, dass Evochris als gehirngewaschener Jurist das anders sieht, aber der Wortlaut von Art. 3 und 6 erlaubt keine andere Interpretation.
            Von der Logik her gibt es keine Rechtfertigung für eine Kompensation bei gemeinsamer Betreuung, aber der BGH hat vor einigen Jahren klargemacht, dass die Betreuungsleistung des Vaters bei einem zeitlichen Anteil von über 40% seinen Unterhalt an die Mutter um etwa 5% senken darf.
            Damit ist auch klar, was beabsichtigt ist.
            Natürlich gilt auch das für beide Geschlechter, aber es sind nun mal zu 95% die Mütter, die weniger verdienen und im Krisenfall eher den Job aufgeben (können), um sich ein unterhaltsfinanziertes Leben zu sichern.
            Kaum ein Vater würde damit durchkommen, den Job gegen den Willen/die Erlaubnis der Mutter aufzugeben, um das gemeinsame Kind zu betreuen. Das ist ein ungeschriebenes Exklusivrecht der Frauen.

      • Aus dem Text mit meinem Kommentar: „Beide Varianten „erweitern den Ist-Stand jedenfalls und bieten Modelle für diverse Formen von Lebensrealitäten und somit bessere Absicherungen für Frauen.“ Da lassen sie keine Grauzonen zu, welchem Geschlecht die Regelung nützen soll.

        Jetzt du: „Es kann auch die Frau arbeiten und der Mann zuhause sein, der Entwurf macht keine Aussage darüber wer arbeitet/betreut.“ Sie gehen vom IST-Stand aus, aber spielen wir doch mal die Möglichkeiten durch:

        Es gibt bei 100:0 Verhältnissen von „care“-Arbeit eines Paars mit Kind/Kindern zu Erwerbsarbeit zwei Möglichkeiten:
        Erwerbsarbeit m: 100, f: 0
        „care“-Arbeit: f: 100, m: 0
        Erwerbsarbeit m: 0, f: 100
        „care“-Arbeit: f: 0, m: 100

        In beiden Fällen ist bei der Grundannahme, dass beide Tätigkeiten gleich viel wert sind (sind sie natürlich nicht, dazu später mehr).
        D.h. derjenige, der 100% Erwerbsarbeit leistet und 0% „care“-Arbeit, kompensiert denjenigen, der 100% „care-Arbeit“ leistet bei 0% Erwerbsarbeit (was in der Ehe über den hälftigen Anspruch am Familieneinkommen (Netto!) ohnehin realisiert ist).

        Der erste Einwand gegen das vorliegende Modell ist, der Rentenanspruch entsteht nach x-Jahren Lebensarbeitszeit in der Erwerbsarbeit.
        Es gibt ein Minimum, wie viele Jahre eingezahlt werden muss, m.E. sind es in D zur Zeit 45 Jahre.
        So habe ich oben berechnet.

        Die Idee: Erwerbsarbeit m: 100, f: 0 / „care“-Arbeit: f: 100, m: 0 sei als Modell über einen Zeitraum von 45 Jahren wegen Kind/Kinder angebracht und müsste deshalb kompensiert werden ist abenteuerlich.
        Wie viele „Kinder“ leben mit 45 Jahren noch bei ihren Eltern?

        Es wird damit eine endlose Phase der „care“-Arbeit für Frauen einfach behauptet, um der sich ihr gesamtes Leben drehen würde, was dreist gelogen ist. Das würde auch bei der anderen Konstellation (Mann: Erziehung, Frau: Erwerbsarbeit) gelten, nur ist der kein IST-Zustand.

        Schauen wir uns die Kombination von Ist-Zustand und feministischer Wunschvorstellung einmal an:
        Erwerbsarbeit m: 75, f: 25
        „care“-Arbeit: f: 50, m: 50

        Nach 45 Jahren Erwerbsarbeit und vorbildlich geteilter „care“-Arbeit wird die Pension fein halbiert und das Resultat ist: Der Mann erhält für seinen 75% Anteil der Einzahlung in die Rentenkasse 50% und die Frau für 25% ebenfalls 50%.
        Ich fände das Geschäftsmodell, einen Euro einzuzahlen und dafür 2 Euro zu erhalten ebenfalls gerecht – zumindest wenn ich eine Frau wäre.

        • @crumar,

          dass du immer noch nicht von dem Gedanken lassen kannst, dass es in einer gerechten Welt einen Zusammenhang geben sollte zwischen dem, was jemand tut und dem, was jemand hat.

          Dabei macht der Feminismus uns seit vielen, vielen Jahr klar, dass Gerechtigkeit ganz anders funktioniert. Gerecht ist, wenn Frau *mindestens* die Hälfte hat und wenn Mann nicht mehr als das hat, was Frau ihm gönnt.

          Wer könnte gegen ein so einfaches, faires, leicht umzusetzendes Prinzip argumentieren? Was müssten das für (Un-) Menschen sein?

        • @crumar:

          Zu den 45 Jahren Erwerbsarbeit: Das Splitting ist für ein Kind für 7 Jahre möglich, bei mehreren Kindern maximal 14 Jahre.

          • Das wäre immerhin eine Einschränkung.
            Nur ist die Grundvoraussetzung identisch: Die ex-post Herstellung von Gleichheit unterstellt, es wäre vorher eine Ungleichheit vorhanden gewesen.

          • Ja ich verstehe was du meinst. Es fällt mir schwer etwas dagegen zu sagen, weil ich selbst solche social engineering Gesetze vehement ablehne – der Staat hat sich aus solchen Familienangelegenheiten rauszuhalten.

            Man muss es aber nicht ausschlißlich unter dem Gleichheitsaspekt sehen. Es könnte auch einfach die ehrliche Sorge sein dass Menschen (nicht: Frauen), die längere Zeit zuhause waren und keinen/wenig Verdienst hatten, nicht im Alter mit einer unwürdigen Pension von <600€ leben müssen. Ich bin allerdings der Meinung dass es wesentlich bessere Mittel und Wege gibt solche Situationen zu vermeiden als einen solchen tiefgehenden Eingriff in die Familie, insofern kann ich die Zielsetzung des Gesetzes zumindest teilweise nachvollziehen.

            In der Ablehnung bin ich ganz bei dir, denn ich meine es gibt wesentlich bessere Wege solche Situationen der Altersarmut zu vermeiden, als so eine plumpe und erkennbar feministisch verseuchte Holzhammermethode.

  3. Irgendwie versteh ich das Prinzip gar nicht.

    Jemand bekommt Pension und muss die mit der Frau teilen, wenn beide gemeinsame Kinder haben (selbst wenn die längst aus dem Haus sind)?

    Gilt das auch umgekehrt, also wenn die Frau eine Pension hat? Ist in Ösiland Pension und Rente dasselbe (ich meine mich zu erinnern, dass das irgendwie anders als in Deutschland war).

  4. Auch wenn der Entwurf sicherlich geschlechtsneutral formuliert sein wird, ist die gesellschaftliche Realität natürlich klar eine andere. Und es zielt darauf ab, dass auch unverheiratete Mütter eine schöne Rente bekommen, ohne dafür der Lohnarbeit nachgehen zu müssen.

    Warte eigentlich nur darauf, dass jemand ein BGE nur für Frauen fordert.

    • „Und es zielt darauf ab, dass auch unverheiratete Mütter eine schöne Rente bekommen, ohne dafür der Lohnarbeit nachgehen zu müssen.“

      Genau das wird sicher die Intention gewesen sein. Aber leider gibt es immer diese unbeabsichtigten Konsequenzen.
      Und vor allem: in Kürze wird niemand mehr einen Rattenarsch auf „Renten“ geben, die sind nämlich im Finanz-Kasino längst verspielt worden.
      Bis das klar ist, versprechen die Lügner noch das Blaue vom Himmel…..
      „Felix Austria“ – haha!

    • „Warte eigentlich nur darauf, dass jemand ein BGE nur für Frauen fordert.“

      Das IST das BGE für Frauen – nur privat finanziert, also kostenneutral für den Staat.

      Kostenneutralität hat im Familienrecht die höchste Priorität, noch vor der Verteilung von Geschenken an die Mütter. Deshalb sind die Gerichte so großzügig beim Verteilen von Unterhalt, so er aus irgendeiner Männertasche kommt und so zugeknöpft, wenn es um den Eingriff in die Staatskasse geht.

  5. Generelle Frage:
    im Fall von verheirateten Eheleuten die sich scheiden lassen werden die Rentenansprüche doch aktuell genauso geteilt?
    Der Unterschied wäre für diesen Fall, dass auch nach der Trennung Rentenansprüche aufgeteilt werden wo aktuell nur Unterhalt gezahlt wird.

    Versteht ihr das auch so?

  6. Ich denke, wir sehen hier den den Beginn einer Umdeutung des Ehebegriffs auf eine Folge konkludenter Handlungen. Die 68iger fressen sich quasi selbst:

    Erst wird die Wahrnehmung der Ehe (als Institution des politische Gegners) als „Gefängnis“ und „Hölle“ etabliert. Dann werden die ersten gesetzlichen Regelungen geschleift, die eine Seite der Institution abbilden (Unzuchtparagraph, Scheidungsmöglichkeit, …). Dann gibt es Gegenreaktionen, auf der Seite, die durch diese Änderungen Nachteile in Kauf nehmen muss. Daraus folgen weitere Gesetzesänderungen und Agitationen. Es kommt zu einem teilweisen Ausgleich der Nachteile, aber gesellschaftlich bleibt die ideologische Bearbeitung der öffentlichen Wahrnehmung der Ehe nicht ohne Folgen: Immer weniger Paare heiraten und immer kompliziertere Konstellationen ergeben sich. Der Staat wird immer häufiger versorgungspflichtig.

    Und jetzt kommt der stillschweigende Umschwung: Zwar ist die Ehe als Institution immer noch „des Teufels“, aber die mit ihr verbundenen Versorgungsansprüche müssen wieder her. Deshalb werden Regelungen eingeführt, die jetzt die Versorgungsansprüche anstelle des (mittlerweile oft fehlenden) bindenden Vertrages regeln – durch konkludentes Handeln (wie hier z.B. die Zeugung eines Kindes). Mal sehen, vielleicht führen wir noch viele lustige „althergebrachte“ Dinge wieder ein? Beim Kranzgeld würde mir beispielsweise eine messbare konkludente Handlung einfallen, auf deren Basis sich das (natürlich unter einem modernen Namen) wieder einführen ließe.

    Insgesamt finde ich, es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn alle Pflichten durch die Hintertür wieder eingeführt werden, während die Rechte (oder besser die ausgleichenden Elemente) abgeschafft bleiben.

    • Das war ein sehr schöner Beitrag! 🙂

      Aber es gibt eine weitere Komponente: Trotz feministischer Agitation haben sich die Frauen der geburtenstarken Jahrgängen (vorwiegend im Westen Deutschlands) nicht dazu hinreißen lassen, einen ausreichende Rentenhöhe zu erarbeiten. D.h.: „Der Staat wird immer häufiger versorgungspflichtig.“ ist eine drängende Frage spätestens Ende des Jahrzehnts.

      In der Frage, wie man auch ohne Ehe plündert, sind sie u.a. in Australien bereits fündig geworden – da reichen ein paar Jahre zusammen leben aus, um dich mit einem Recht auf 50% von allem auszustatten.

      • Frauen wollen und sollen beschützt und versorgt werden. Wenn das kein Mann macht, weil sie Männer scheiße finden oder in die Wüste schicken, dann soll das die Gesellschaft machen. Das ist doch die immer gleiche Botschaft.

        Natürlich empfinden wir es als angemessen, wenn Frau oder Mann mit Kindergroßziehung einen Versorgungsanspruch erlangen. Früher mussten den die Kinder erfüllen und sich um die Eltern kümmern. Dafür hat man die Kinder schließlich gemacht und großgezogen.

        Heute werden Kinder gemacht, weil sonst was fehlt und weil die so süß sind. Dabei braucht die Welt nicht mehr Kinder. Und die, die da beispielsweise in Frankreich produziert werden, wo bald jede alleinstehende oder lesbische Frau das Recht auf eine Samenspende hat, die stehen vaterlos in einer Welt, in der sie die Versorgung der unzähligen Alten sicherstellen sollen.

        Die zeigen uns den Mittelfinger. Und nicht ganz zu unrecht. Das passt alles nicht mehr zusammen.

        • Ich teile diesen Satz in zwei Teile auf: „Frauen wollen und sollen beschützt und versorgt werden.“

          Nämlich weiblich: „ICH als Frau will, dass ich ALS Frau beschützt und versorgt werde.“
          Dann männlich: ICH als Mann WILL, dass Frauen beschützt und versorgt werden sollen.“
          Das „Patriarchat“ hat etwas mit dem männlichen Egoismus prinzipiell missverstanden.

          „Dann soll das die Gesellschaft machen. Das ist doch die immer gleiche Botschaft.“
          Wo findest du eine Botschaft, die UNS – als Männer – nützt?
          Sie existiert nicht.

          „Heute werden Kinder gemacht, weil sonst was fehlt und weil die so süß sind.“
          Oder weil es sonst keinen Anspruch gegen Männer geben würde.
          Wie Werlauer schrieb: „Deshalb werden Regelungen eingeführt, die jetzt die Versorgungsansprüche anstelle des (mittlerweile oft fehlenden) bindenden Vertrages regeln – durch konkludentes Handeln (wie hier z.B. die Zeugung eines Kindes).“
          Es wird immer direkter und brutal offensichtlich: Versorgungsanspruch wegen Vagina.

          • Stimmt, ich kenne auch einige, die offensichtlich Kinder in die Welt gesetzt haben, um ihre eigene Versorgung damit sicherzustellen. Das sind die, die am lautesten schreien, die Gesellschaft solle Kindergroßziehung wie Erwerbsarbeit vergüten. Und in meiner Bekanntschaft leben da manche Frauen nicht schlecht von, zwar sind die nicht reich, aber sie kommen gut und sicher durch, ohne mehr zu leisten, als die Bälger großzuziehen, die sie unbedingt nur für sich haben wollten.

        • „Frauen wollen und sollen beschützt und versorgt werden.“

          Wie kommt man auf eine solche Aussage? Wie verträgt sich diese Aussage mit der Gleichberechtigung gemäß Grundgesetz? Wie verträgt sie sich mit dem Anspruch der Frauen auf Selbständigkeit, Unabhängigkeit, Souveränität? Zur Erinnerung: aus „wollen“ folgt nicht „sollen“. Aus „wollen“ folgt nicht „hat einen juristischen oder politischen Anspruch auf“.

          „… dann soll das die Gesellschaft machen.“

          Frauen sind ein Teil der Gesellschaft, sogar etwas mehr als die Hälfte davon. Soll dieser größere Teil „das“ auch machen: Frauen beschützen und versorgen?

          • Diese Aussage ist die Essenz des gesellschaftlichen Handelns. Es ist in fast allen Lebensbereichen so: Wenn es kritisch wird, sorgen sich nicht nur Frauen vornehmlich um Frauen, sondern auch Männer. Frauen werden als die wertigeren Menschen behandelt. Sie werden bevorzugt von Booten im Mittelmeer gerettet, das Bohei ist größer, wenn sie Gewalt erfahren, sie bekommen eigene Schutzräume, Frauenhäuser, Parkplätze. Und das alles ohne fundierte Begründung. Statistisch widerfährt ihnen viel weniger Gewalt als Männern. Also sind sie qua gelebter Realität schützenswerter als Männer oder Jungen.

            Im modernen Feminismus treiben sie das auf die Spitze – und die Männer machen mit. Bei fast allen Jobs, in denen Frauen nicht überwiegen, werden sie quotiert oder ausschließlich angestellt. In Jobs, in denen fast nur Frauen arbeiten, wie im Bildungssystem, werden Männer nicht quotiert oder bevorzugt angestellt. Jeder Mann, der versucht, das vor Gericht zu ändern, scheitert. Soviel zu den hehren Sprüchen im Grundgesetz.

            Ja, Frauen sollen auch beschützen und versorgen – aber primär nur ihresgleichen. Nicht die Männer. Das heißt, Männer und Frauen beschützen und versorgen die Frauen – und wenn‘s denen gut geht, dann kümmern sie sich auch mal um die Männer, vornehmlich die Jungen, die vor der Geschlechtsreife stehen. Und das sehen sie dann als Erwerbsarbeit und wollen dafür bezahlt werden. Uneigennützige Hilfe ist furchtbar selten.

            Mit der Verächtlichmachung, Verteufelung und Abwertung des alten weißen Mannes zeigen die Herrenfrauen und ihre vielen Helfer in einer faschistoiden Art, wie sie die Wertigkeitsskala der Menschen vorgeben. Und fast alle machen dabei mit.

  7. Ob wohl ein Mann, der ohne sein Wissen, weil die Frau z.B. nur behauptet hat, zu Verhüten, dann auch seine Pension teilen muss, sobald die Frau ihn als Vater angibt.

    Oder ist das dann irgendwie kein gemeinsames Kind?

    Der Frauenanteil unter Beamten ist in Österreich übrigens 42% (2018).

  8. Besonders arg ist ja noch, dass in Österreich die Rentenansprüche mit hoher Hürde versehen sein soll: eine lange Beitragszeit als Mindestanforderung dabei zu sein und besonders hohe Beiträge, die den Pensionären in spe abgeknöpft werden.
    Daher ist diese Inititive des „automatischen Rentensplitting“ eine ganz besondere Ungeheuerlichkeit und Anmassung.

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