Dr. Luke und Kesha: Wie sich der Fall weiter entwickelt

Da hier über die Anschuldigungen berichtet worden ist sollte auch ein Bericht über den weiteren Verlauf erfolgen:

In der Auseinandersetzung mit ihrem ehemaligen Produzenten Dr. Luke muss Sängerin Kesha einen herben Rückschlag hinnehmen: Die 32-Jährige muss dem Musikmanager, der mit bürgerlichem Namen Lukasz Gottwald heißt, 375.000 US-Dollar (etwa 342.000 Euro) Schadensersatz zahlen. Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die der US-Seite „Entertainment Online“ vorliegen sollen.

Kesha habe im Februar 2016 in einer SMS an Lady Gaga eine „unwahre Aussage“ getätigt, heißt es demnach in der Urteilsbegründung. Die Sängerin hatte in ihrer Kurznachricht erklärt, Dr. Luke habe ihre Kollegin Katy Perry vergewaltigt. Perry jedoch habe eindeutig ausgesagt, dass dies nicht den Tatsachen entspreche, so das Gericht weiter.

Es gebe keinen Zweifel an der Wahrheit von Perrys Aussage, heißt es weiter. Auch darüber hinaus gäbe es keine Beweise für eine Vergewaltigung der „I Kissed A Girl“-Sängerin. Keshas Anwälte haben bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

In die Berufung zu gehen scheint mir mutig, wenn man eine Behauptung über eine Interaktion mit einer anderen Person aufstellt und diese andere Person darlegt, dass es nicht so wahr. Aber ich kenne ja auch nicht die Feinheiten des amerikanischen Prozesswesens.

Ein weiterer Prozess gegen Kesha selbst steht anscheinend noch aus.

Dr. Luke hatte im Sommer 2016 eine Klage wegen übler Nachrede gegen Kesha eingereicht. Darin forderte er eine Entschädigung von 50 Millionen US-Dollar, die ihm wegen dieser „böswilligen Unwahrheiten“ an Einnahmen verloren gegangen seien. Nachdem Lady Gaga die SMS von Kesha erhalten hatte, hatte sie negative Nachrichten über den Produzenten via Social Media und in der Presse verbreitet.

Kesha hatte zu Beginn ihrer Karriere mehrere Hits mit Dr. Luke aufgenommen, darunter auch den Song „Tik Tok“, mit dem sie 2009 ihren Durchbruch feierte. 2014 zeigte sie den Produzenten an. Sie warf ihm vor, sie jahrelang sexuell, physisch und psychisch missbraucht zu haben.

Dr. Luke weist die Vorwürfe bis heute zurück und verklagte die Sängerin und ihre Mutter, die sich ebenfalls in die Auseinandersetzung eingeschaltet hatte, im Gegenzug wegen Verleumdung. Diese Vorwürfe werden demnächst in einem weiteren Gerichtsverfahren verhandelt. Unterdessen erschien vor einer Woche das vierte Studioalbum von Kesha. Es hört auf den Titel „High Road“.

Das bizarre an den amerikanischen Prozessen sind natürlich immer die unglaublich hohen Summen.

Johnny Depp macht ja ähnlich hohe Beträge geltend.

Wie es hier ausgeht wird interessant. Er scheint sich ziemlich sicher zu sein, sonst wäre eine Klage sehr mutig, denn meines Wissens nach ist eine Gerichtsakte in amerikanischen Akten quasi für jeden einsehbar.