Bitte Kommentare bündeln, wenn sie nur aus einzelnen Tweets und kurzem Kommentar bestehen und man sehr viele davon plant
Tag: 25. März 2020
IG-JMV: Hilfen für Unterhaltsschuldner in der Corona-Krise?
Die „Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter“ hat eine interessante Pressemitteilung herausgebracht:
Staatliche Corona-Maßnahmen gefährden Trennungskinder
Verbände fordern finanzielle Entlastungen für unterhaltspflichtige Väter
Berlin. Die Bundesregierung wird ein Maßnahmenpaket zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in Milliarden-€-Höhe verabschieden – für Unternehmen, Selbständige und Angestellte. Dabei droht ein wichtiger Teil der Gesellschaft übersehen zu werden: Trennungskinder und ihre unterhaltspflichtigen Eltern.„Insbesondere Kinder in Trennungsfamilien sind auf den Eingang regelmäßiger Unterhaltszahlungen durch den zweiten Elternteil – zu 90 % von Vätern – angewiesen“, stellt Gerd Riedmeier fest, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen Männer und Väter (IG-JMV). „Vielen Vätern drohen nun als Selbständige, Kurzarbeiter oder als Arbeitslose erhebliche Einkommenseinbußen“, ergänzt Riedmeier und fordert staatliche Hilfsgelder zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Betroffenen.
Zwar plane die Bundesregierung Erleichterungen wie einen einfacheren Zugang zum Kinderzuschlag. Das helfe jedoch nur verheirateten Familien und getrennt erziehenden Eltern, in deren Haushalte die Trennungskinder gemeldet sind. „Die zweiten Eltern, die zu 100 % die Last des Unterhalts tragen, gehen dabei leer aus“, kritisiert Riedmeier.
Für viele Väter bleiben die Aufwendungen für Barunterhalt, Vorhalten eines Kinderzimmers, für die Verpflegung der Kinder an den Umgangswochenenden und in den Ferien sowie für die umgangsbedingten Reisekosten konstant. Bei deutlich reduziertem Einkommen sind sie jedoch nicht mehr in der Lage, diesen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ohne persönliches Verschulden.
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVSchG) gewährt betreuenden Eltern beim Ausfall von Unterhaltszahlungen Vorschuss. Dadurch bekommt der Haushalt, indem das Kind gemeldet ist, finanzielle Mittel. Diese werden jedoch umgehend dem zweiten Elternteil als Schulden in Rechnung gestellt.
„Das kann nicht die Lösung sein“ meint Riedmeier. Einerseits gewähre die Bundesregierung Milliarden-Zuschüsse für die Wirtschaft, um andererseits Väter in eine Schuldenfalle zu treiben, für die sie nicht verantwortlich sind. Die IG-JMV fordert direkte und unbürokratische
Subventionen für die unterhaltspflichtigen Väter.
Es wird interessant wie das Unterhaltsrecht die Corona-Krise handelt: Denn nach wie vor gilt in einem Residenzmodell mit Minderjährigen die gesteigerte Unterhaltspflicht. Wer Kurzarbeit macht, der muss erst einmal nachweisen, dass er damit den Mindestunterhalt nicht mehr zahlen kann, sein Selbstbehalt bleibt gleich, und er ist theoretisch nach wie vor verpflichtet in Hinblick auf seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit sogar noch eine Nebentätigkeit neben der Kurzarbeit anzunehmen, das immer wieder beispielhaft angeführte „Zeitungsaustragen“. Dürfte es aber in einer Zeit, in der Nebenjobs wie Kellnern etc nicht mehr ausgeübt werden, so schnell auch nicht geben.
Theoretisch macht der Unterhaltsverpflichtete keine Schulden, wenn er für den Unterhalt nicht leistungsfähig ist. Das darzulegen kann aber aufgrund des oben dargestellten gar nicht so einfach sein.
Aber werden die Politiker da etwas aussetzen? Sehr unwahrscheinlich. Theoretisch sind die Väter ja durch den Selbstbehalt hinreichend geschützt. Subventionen für die Väter wird es daher nach meiner Einschätzung nicht geben. Wenn würde man sie eher für die Mütter (oder Väter, die ein Kind betreuen) einrichten und es wäre die Frage, inwiefern sie auf den Unterhalt anzurechnen wären.
Ein Zuschlag zum Kindergeld würde allerdings, da das Kindergeld ja hälftig auf den Unterhalt anzurechnen ist, beiden helfen. Es würde die Unterhaltslast deutlich absenken.