Die Istanbul Konvention und andere ähnliche Verträge zum Schutz von Frauen und ihre Nachteile für Männerrechte (+ evtl Vorteile)

Gerade war über den Tag gegen Gewalt gegen Frauen wieder die Istanbul Konvention im Gespräch. In diesem völkerrechtlichen Vertrag geht es darum Gewalt gegen Frauen zu verhindern:

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt.

Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Außerdem sollen Hilfsangebote für Frauen verbessert und die Menschen über Bildungsangebote für das Problem sensibilisiert werden. Die einzelnen Maßnahmen sehen eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten (Einrichtung von Frauenhäusern), Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit vor.

Zudem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv vorzugehen gegen psychische Gewalt (Artikel 33), Nachstellung (Artikel 34), körperliche Gewalt (Artikel 35), sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung (Artikel 36), Zwangsheirat (Artikel 37), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Artikel 38), Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung (Artikel 39), sexuelle Belästigung (Artikel 40). Ein vorsätzliches Verhalten hierzu ist demzufolge unter Strafe zu stellen. Ebenso ist nach Artikel 41 die Anstiftung zu den Handlungen nach Artikeln 33 bis 39 und der Versuch unter Strafe zu stellen.

Zu Kapitel VII mit Artikel 59 bis 61 siehe auchArtikel „Geschlechtsspezifische Verfolgung“, Abschnitt „Internationale Übereinkommen“.

Der Vertrag ist sehr einseitig auf Frauen ausgerichtet, auch wenn es den Staaten natürlich freigestellt ist, die Regeln auch zugunsten von Männern zu erlassen.

Das wurde zB im Gewaltschutzgesetz, das grundsätzlich neutral ausgestaltet ist auch teilweise praktiziert, bei dem Schutz vor Verstümmelung weiblicher Genitalien hat man hingegen in Deutschland nur Frauen geschützt und die Beschneidung von Männern ausdrücklich ausgenommen.

Viele Regelungen werden auch deswegen geschlechtsneutral formuliert werden müssen, weil sie sonst Art 3 GG nicht standhalten. Gerade Rechte würden häufig einen Anspruch auf Gleichberechtigung nach sich ziehen und es müsste dann dargelegt werden, dass es Unterschiede gibt, die die Benachteiligung rechtfertigen.

Das ist bei Fördergeldern allerdings anders. Hier ist man in der Entscheidung der Projekte deutlich freier als gegenüber staatlich gewährten Vergünstigungen an einzelne Bürger.

Was dann dazu führt, dass die Fokussierung auf Frauen sich sehr nachteilig auswirkt.

Man darf davon ausgehen, dass nach der Ratifizierung diverse Arbeitsgruppen gebildet worden sind, die eine Umsetzung vornehmen sollen. Es wurden sicherlich auch entsprechende Mittel bereitgestellt. Und die dürften eben auch unter der Rubrik „Frauenförderung“ laufen und in sofern auf frauenbezogene Projekte zu verwenden sein. Die Arbeitsgruppen etc laufen vermutlich auch darüber und werden aus ähnlichen zweckgebundenen Mitteln finanziert. Also produzieren sie auch entsprechende Bewegungen, Fördern Frauenprojekte, erstellen einseitige Statistiken die sich nur auf Frauen konzentrieren und blenden alles andere aus, damit sie auch die passenden Fördergelder einsetzen können etc.

Bei dem Ansatz sind dann auch entsprechende Ergebnisse, auch in der Darlegung und der Rechtfertigung nach Außen („jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner umgebracht“) zu erwarten.

Der Prozess ist einseitig, Hinweise darauf werden dann so abgetan, dass man etwas dagegen habe, dass Frauen geholfen wird.

Ein kleiner Vorteil könnte es sein, wenn Ansprüche gegen den Staat begründet werden, wie es etwa Giffey plant:

Einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus wäre sehr interessant, weil er eben Artikel 3 GG standhalten müsste. Und da könnte man dann durchaus einiges an Studien in das Verfahren werfen. Es ist ja in der Hinsicht schwer verständlich, warum eine geschlagene Frau einen Rechtsanspruch haben soll, ein geschlagener Mann aber nicht. Da wird es dann – anders als bei den Fördermitteln – zu einem einklagbaren Recht.
Natürlich: Wenn man dann einfach an die Obdachlosenunterkunft verwiesen wird, dann wäre das ein Gegenmittel. Aber auch da dürfte dann keine Gleichheit vorliegen

11 Gedanken zu “Die Istanbul Konvention und andere ähnliche Verträge zum Schutz von Frauen und ihre Nachteile für Männerrechte (+ evtl Vorteile)

  1. „die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss“

    &

    „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt (nur) gegen Frauen

    &

    „Verstümmelung (nur von) weiblicher Genitalien

    Die merken das gar nicht. Gesetze im Zuge der Gleichberechtigung/Gleichstellung, sind heute Rechte nur für Frauen. Jedes dieser Frauenrechte ist ein Schritt entgegen der Gleichberechtigung und Gleichstellung.
    Wenn es eine Aktion gegen Gewalt geben soll, vergessen sie auch so gut wie nie, diese nur für Frauen zu fordern – nicht mal aus Versehen wird das geschlechtsneutral formuliert.

  2. Gleichstellung ist die Abschaffung der Gleichberechtigung (Chancengleichheit), weil zu Ungunsten der Männer eine Ergebnisgleichheit angestrebt wird, welche praktisch nur durch Quoten und ähnliches erreicht werden kann!

    Ich behaupte mal, dass 90% der Protagonisten, Medien und Menschen diese Tatsache nicht bewusst ist. Die Istanbul-Konvention hätte nie unterschrieben werden dürfen! So wie sie formuliert ist, ist sie zudem eindeutig unverhohlen sexistisch.

    Da Wikipedia sich auf eine Minimalbeschreibung beschränkt, hier der Text:
    https://istanbulkonvention.ch/html/blog/text.html
    (auf die Überschriften klicken, dann klappt er auf)

    Wie zu erwarten gibt es auch einen fetten Abschnitt zur Migration, der darauf hinausläuft, dass jede hierherkommen darf:
    „…dass Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts als eine Form der Verfolgung…“

    Eine Frau, die sich im Islam nicht wohlfühlt, darf also jederzeit in unser Sozialsystem „fliehen“. Und die Grünen setzen dann den Familiennachzug durch.

    Das ist alles so ein Irrsinn!

    Nach dem Migrationsabkommen-Gummiartikelvertrag, die nächste komplett durchgeknallte Vorgabe, die von irgendwelchen weltfremden Gutmenschen-Feministinnen geschrieben wurde. Ach nein, das „Grundrechte für Afrikaner“, gibts ja auch noch, hat man kaum was drüber gelesen.

    Das ist eine Serie massiver Schläge, gegen unsere Länder, gegen unsere Selbstbestimmung, gegen unsere Sozialstaaten und gegen uns, als Männer! Trump hat vollkommen Recht, der UN, als undemokratische, globalistische Möchtegernweltregierung, gehört das Wasser abgedreht! Die Gefahr die von dort ausgeht, kann gar nicht überschätzt werden.

  3. Eine Bekannte von mir hat zwei Kinder von zwei Männern. Beiden warf sie unabhängig voneinander vor, die Kinder misshandelt zu haben. Ihr wurde von den Behörden geglaubt, und der zweite Mann darf nur noch begleiteten Umgang mit seinem Sohn haben. Ich hatte ihn nicht als cholerisch oder aggressiv erlebt, kann das aber nicht beurteilen.

    Auf jeden Fall hatten die beiden Eltern erheblichen Streit. Da die Mutter nicht schnell eine eigene Wohnung fand oder vom Staat zugeteilt bekam (Hartz4), ging sie mit ihren beiden Kindern ins Frauenhaus, wo sie gleich unterkam und betreut wurde. Es reichte dort anzugeben, dass sie Angst habe vor ihrem Ex-Partner. Sie blieb dann so lange im Frauenhaus, bis ihr eine entsprechende Wohnung angeboten wurde.

    Ich gönne Frauen diese besondere gesellschaftliche Betreuung und Fürsorge durchaus. Als Mutter genießen sie ja auch umfassendere Grundrechte als ihre Kinder oder Männer (Art 6 (4) GG).

    Ärgerlich sind aber zwei Aspekte.
    1. Die Frau wird nur dann besonders gut betreut und versorgt, wenn sie Gewalt und Angst vorgibt
    2. Dadurch, dass die Frau Gewalt und Angst vorgeben muss, verlieren die Kinder in der Regel ihren Vater

    Also bin ich eher dafür, dass jede Frau einen Anspruch auf solche Unterkunft und Betreuung hat, weil sie halt ne Frau ist. Sie muss nicht erklären, Opfer von irgendwas zu sein. Dann steigt die Chance der Kinder erheblich, ihren Vater zu behalten.

    • Nachtrag: Die oben beschriebene Mutter erzählte viele Monate nach dem Streit mit ihrem Partner ihrer Schwiegeroma, sie denke, sie habe ihrem Ex-Partner Unrecht getan. Die Schwiegeroma war einigermaßen entsetzt über die Aussage. Musste sie doch den starken Eindruck haben, die angegebene Gewalt gegen das Kleinkind habe es gar nicht gegeben.
      Tja, der Vater ist und bleibt trotzdem als Gewalttäter stigmatisiert, das Verhältnis zu seinem Sohn ist nachhaltig geschädigt…

    • Ich wäre ja eher dafür, dass Frauen endlich mal für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden.
      Solange Frauen wissen, dass sie straffrei mit Falschbeschuldigungen davon kommen, wird die Hemmschwelle nicht ansteigen.

    • „Interessante Argumentation.“

      In der Tat.
      Wäre eine Möglichkeit, Frauen Gutes zu tun (was ja Absicht der Konvention ist) und trotzdem Männern nicht zu schaden.

  4. Art 4.4 der Istanbuler Konvention bringt es auf den Punkt. Männer sind in keiner Art und weise schutzbedürftig. Die Möglichkeit sie zu diskriminieren wird per Dekret verunmöglicht. Damit ist das ganze Dokument sexistischer Müll.

  5. Hut ab, die Türkei hat tatsächlich mehrere belegte Argumente, die soo wichtig sind. Ich werde dieses Jahr türkischer Staatsbürger.. Die deutsche bzw. Europa ist längst ausgestorben.
    Enkel cheat und weg hier

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