Ein interessantes Urteil des OLG Köln nimmt Stellung dazu, inwieweit die Abwertung von Frauen Volksverhetzung sein kann:
Volksverhetzungsparagraf schützt auch vor pauschaler Verunglimpfung von Frauen
Freispruch aufgehoben
Der Paragraf, mit dem Volksverhetzung unter Strafe gestellt wird (§ 130 StGB), greift auch bei der pauschalen Verunglimpfung von Frauen ein.
Zwar ist der Hauptanwendungsbereich der Vorschrift der Schutz von Minderheiten, das Gesetz erfasst aber nach Wortlaut, Sinn und Zweck auch Angriffe auf die Menschenwürde von Frauen. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 09.06.2020 entschieden und einen Freispruch des Landgerichts Bonn aufgehoben.
Der Angeklagte hatte auf einer von ihm betriebenen Homepage im Internet in zahlreichen Beiträgen Frauen u.a. als „Menschen zweiter Klasse“, „minderwertige Menschen“ und „den Tieren näherstehend“ bezeichnet. Das Amtsgericht Bonn hatte ihn daher zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen verurteilt. Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Bonn diesen aus Rechtsgründen freigesprochen. Es hat die Auffassung vertreten, dass § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur Gruppen schütze, die durch ihre politische oder weltanschauliche Überzeugung oder ihre sozialen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, ihren Beruf oder ihre soziale Funktion erkennbar seien. Eine geschlechtsspezifische Bestimmung nehme die Norm dagegen nicht vor. Die Gesetzgebungsgeschichte zeige, dass der allgemeine Geschlechterschutz von der Norm gerade nicht beabsichtigt sei.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln den Freispruch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass zu den von § 130 StGB geschützten „Teilen der Bevölkerung“ auch Frauen zählen. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut des Gesetzes, der Auslegungshistorie, der Systematik und aus dem Zweck der
Vorschrift.
Zwar werde in der juristischen Fachliteratur vereinzelt argumentiert, dass
die Vorschrift nur dem Minderheitenschutz dienen solle, und aus diesem
Grund die Vorschrift für Frauen als statistische Mehrheit der Bevölkerung nicht anwendbar sei. Dafür könne als Argument ins Feld geführt werden, dass Angehörige der Mehrheitsbevölkerung von Anderen nichts zu befürchten hätten, weil ihnen alleine die zahlenmäßige Überlegenheit genügend Schutz biete. Eine solche Konzeption finde aber im Gesetzeswortlaut keinen Ausdruck. Im Übrigen könne die Rechtsanwendung kaum von Zufälligkeiten der (möglicherweise wechselnden) Majoritätenbildung abhängig gemacht werden. Auch zeige die Historie der Vorschrift eine Entwicklung zu einem umfassenden „Anti-Diskriminierungstatbestand“ auf.Der in den Schutzbereich einbezogene Teil der Bevölkerung sei keineswegs anhand der ausdrücklich erwähnten Merkmale beschränkt. Zwar möge der Hauptanwendungsbereich der Vorschrift in der Praxis nach wie vor im Bereich rechtsradikaler Hetze gegen Minderheiten liegen. Unter die Vorschrift fielen aber auch diskriminierende Äußerungen gegen
Frauen.
Da der Angeklagte mit seinen Äußerungen Frauen unter Missachtung des
Gleichheitssatzes als unterwertig dargestellt und ihre Menschenwürde
angegriffen habe, sei davon auszugehen, dass er den Tatbestand der
Volksverhetzung erfüllt habe.
Eine Strafe konnte der Senat als Revisionsgericht aus Rechtsgründen nicht verhängen. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 09.06.2020 – Az. III-1RVs 77/20.
Wie viele erkennen werden geht es um das Verfahren gegen Lentze der in der Tat ein Frauenhasser ist, dessen Meinungen ich für wenig durchdacht und inhaltlich falsch halte. Er hält sich irgendwie für einen Verteidiger der Würde des Mannes und meint Frauen müssten im Gegenzug erfahren, wie es ist herabgewürdigt zu sehen. Aus meiner Sicht wäre es um seine Texte nicht schade, aber das ist nicht der Grund für die Besprechung des Inhalts.
Ich habe leider den Volltext des Urteils noch nicht, wenn ihn jemand online sieht freue ich mich über einen Hinweis.
Aber das hier ist natürlich interessant für das Geschlechterthema:
Zwar werde in der juristischen Fachliteratur vereinzelt argumentiert, dass
die Vorschrift nur dem Minderheitenschutz dienen solle, und aus diesem
Grund die Vorschrift für Frauen als statistische Mehrheit der Bevölkerung nicht anwendbar sei. Dafür könne als Argument ins Feld geführt werden, dass Angehörige der Mehrheitsbevölkerung von Anderen nichts zu befürchten hätten, weil ihnen alleine die zahlenmäßige Überlegenheit genügend Schutz biete. Eine solche Konzeption finde aber im Gesetzeswortlaut keinen Ausdruck. Im Übrigen könne die Rechtsanwendung kaum von Zufälligkeiten der (möglicherweise wechselnden) Majoritätenbildung abhängig gemacht werden. Auch zeige die Historie der Vorschrift eine Entwicklung zu einem umfassenden „Anti-Diskriminierungstatbestand“ auf.Der in den Schutzbereich einbezogene Teil der Bevölkerung sei keineswegs anhand der ausdrücklich erwähnten Merkmale beschränkt. Zwar möge der Hauptanwendungsbereich der Vorschrift in der Praxis nach wie vor im Bereich rechtsradikaler Hetze gegen Minderheiten liegen. Unter die Vorschrift fielen aber auch diskriminierende Äußerungen gegen
Frauen.Da der Angeklagte mit seinen Äußerungen Frauen unter Missachtung des
Gleichheitssatzes als unterwertig dargestellt und ihre Menschenwürde
angegriffen habe, sei davon auszugehen, dass er den Tatbestand der
Volksverhetzung erfüllt habe.
Der Senat eröffnet also ausdrücklich den Straftatbestand auch bei diskriminierenden Äußerungen gegen „Nichtminderheiten“
Damit sind „Weiße“ „Männer“ „Heterosexuelle“ und „CIS“ auch von dem Schutz des Tatbestandes der Volksverhetzung umfasst und es könnte interessant werden, was dann alles Volksverhetzung sein kann.
Der Versuch so eklige Texte wie die von Lentze aus dem Netz zu bekommen könnte insofern erhebliche Folgen haben.
Hier etwa Nadine Lantzschs Ausführungen zu Männern und Heteros, denen man gar nicht erst Raum im Leben geben sollte, weil sie ja irgendwie alle Vergewaltiger und Mörder, jedenfalls aber Stützen des Patriarchats sind. Pfui wer mit Männern Sex will:
! wer möchte schon gerne zugeben, sich berechtigterweise über typen von mansplainer bis mörder und vergewaltiger und die normalität von patriarchalen gewalt/verhältnissen aufzuregen, aber kein problem damit zu haben typen in unserem leben raum zu geben und ihre existenz in unserem leben mit kackscheiße als feministisch zu verteidigen. aber die rechtfertigung „ich bin halt so“???
Auch Sibel Schicks „Männer sind Arschlöcher“ wäre interessant.
Man darf auf den Volltext und die weitere Entwicklung gespannt sein.
Der Lawblog führt aus, dass das Gericht damit die Meinung evtl sehr weit zieht:
Dagegen betrachtet das Oberlandesgericht Köln auch Frauen als „Teile der Bevölkerung“ im Sinne des Gesetzes. Ausdrücklich betonen die Richter unter anderem, der Volksverhetzungsparagraf habe sich zu einem umfassenden Anti-Diskriminierungstatbestand entwickelt. Deshalb müsse auch nicht davon ausgegangen werden, dass nur Minderheiten geschützt sind. Sondern eben auch die Mehrheit.
Das klingt schon sehr weitgehend, zumal wenn man an die „Soldaten-sind-Mörder“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts denkt. Das hatte seinerzeit Pazifisten für diese Aussage freigesprochen, weil eine Ehrverletzung nur in Frage kommt, wenn sich der Spruch gegen einzelne, individualisierte Soldaten richtet. Ähnlich lauten ja auch Urteile in den „ACAB“-Fällen. Es ist also keineswegs ausgemacht, dass Karlsruhe ein so weitgehendes Verständnis des Volksverhetzungs-Paragrafen billigt – gerade mit Blick auf die Meinungsfreiheit. Jetzt muss erst einmal eine andere Kammer des Landgerichts Bonn über den Fall entscheiden (Aktenzeichen III-1 RVs 77/20).
Bei dem Soldaten sind Mörder Urteil ging es allerdings um Beleidigung, nicht um Volksverhetzung. Soldaten als abgrenzbaren Teil des Volkes zu sehen ist halte ich auch für schwieriger, da es eine Berufsbezeichnung ist. Bei Geschlecht oder Hautfarbe könnte dies schon wieder ganz anders sein.
Wäre ja schon faszinierend, wenn Lentze es zum BGH und zum BVerfG schafft und man dann evtl einen sehr weiten Begriff der Volksverhetzung hat.
„Damit sind „Weiße“ „Männer“ „Heterosexuelle“ und „CIS“ auch von dem Schutz des Tatbestandes der Volksverhetzung umfasst“
Das glaube ich erst wenn ich es sehe. Unsere eigene Bundes-Anti-Diskriminierungsstelle und das Bundesministerium für falsche Studien und feministische Justiz verbreiten die Anschicht das Männer nicht aufgrund ihres Mannseins diskriminiert werden können – also der gleiche intersektionale Hirnriss wie bei den Leute von der Uni, die diese Leute beim Bund wohl dahingehend „ausgebildet“ hat.
Sehe ich auch so.
Ich finde diesen Begriff „Verhetzung“ allgemein schon schwierig – prinzipiell kann man doch alles darunter subsumieren. Was soll das eigentlich sein? Man redet schlecht in der öffentlichkeit über etwas und wenn andere einem dann zustimmen, dann ist das Verhetzung?
Der Begriff ist an sich schwierig zu fassen, weil er imho keine wirklich eindeutige Tatbeschreibung enthält.
Besonders blödsinnig finde ich allerdings die Auffassung, nur Minderheiten könnten volksverhetzt werden. Meiner Ansicht nach spielt die Anzahl der jeweiligen Betroffenen keine Rolle, entscheidendes Merkmal der Volksverhetzung ist die Herabwürdigung einer ganzen Gruppe einer Rasse. Unabhängig davon, wie groß die Gruppe ist.
Als Freund der Meinungsfreiheit muss man hoffen, das Karlsruhe diese Auslegung kassiert. Aber falls nicht könnte das der eigentliche Sieg des Herrn Lenze werden. Denn es gibt sehr viel mehr zum Hass aufstachelnde Äußerungen gegen Männer als gegen Frauen. Der halbe Feminismus besteht daraus und wir sollten dann wohl alle anfangen, munter Strafanzeigen zu schreiben.
Die dann sehr wahrscheinlich von der Staatsanwält*in abgelehnt werden, weil man das machthabende Geschlecht nicht verhetzen kann 🙂
Auch dann kann man den Weg von Vorschaltbeschwerde und Klageerzwingungsverfahren gehen, womit die Sache dann beim OLG liegt. Der Weg funktioniert zwar nicht, um die Ermittlungsbehörden zur Ermittlung zu tragen, aber sehr wohl um bei einem bekannten Sachverhalt die Anwendung des Rechts durchzusetzen.
Gut zu wissen, dass es irgendwelche juristischen Winkelzüge gibt 🙂
Warten wir mal ab. Einige wegweisende Urteile für uns können sicher nicht schaden, auch wenn ich weiterhin davon ausgehe, dass unsere Seite insgesamt mehr unter Druck geraten wird. Jeder normale Mensch meidet doch juristische Auseinandersetzungen und zensiert sich lieber selbst.
Die Rechtssprechung ist i.d.R. hochgradig dem Zeitgeist ergeben, Staatsanwälte unterliegen der Weisungsbefugnis der Politik usw. wirklich fähige und neutrale Richter gibt es selten, was m.E. dazu führen wird, dass unsere Seite mehr, nicht weniger, unter Druck gerät.
Allein wirtschaftlich: die juristische Drohung schwebt dann noch zusätzlich über dem Haupt von alternativen Bloggern, während die Hetzerinnen aus juristisch abgesicherten Redaktionsstuben heraus agieren, teilweise mit üppigen GEZ-Mitteln.
Und erinnern wir uns an dieses Urteil:
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article162442610/Deutsche-duerfen-ungestraft-Koeterrasse-genannt-werden.html
Die Begründung war angeblich, Zitat:
„Die Hamburger Staatsanwaltschaft sieht jedoch weder in einzelnen noch in sämtlichen Aussagen nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Die Begründung: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.“ Für die Bezeichnung „Deutsche“ treffe das nicht zu, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen lässt“. Und weiter: „Bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit und daher nicht um einen Teil der Bevölkerung“. Weil es sich also nicht „um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt“, könne das Kollektiv der Deutschen nicht beleidigt werden, heißt es in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die der „Welt“ vorliegen. Somit bleibt die Aussage straffrei und ist weiter erlaubt.“
Meines Erachtens zeigt sich hier das, was Danisch „Begründungsfindung“ nennt, das Urteil ist politisch und dann wird irgendwas zusammenrabulisiert, das es fundieren soll, aber erkennbar Unsinn ist, denn natürlich sind die Deutschen eine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“, genau so, wie es im Paragraphen steht:
https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Da sich die meisten, ebenfalls dem Zeitgeist unterworfenen, Journalisten darüber aber nicht aufregen, gibt es auch kein Nachspiel.
Aber der Paragraph wurde ja als Gummigesetz entworfen und auch immer so genutzt, etwa indem man Zweifel an historischen Zahlen als „Volksverhetzung“ einstufte. Ich unterstelle, dass diese Benutzung auch genau so gewollt ist, so lange unsere Justiz nicht wirklich unabhängig ist.
Korrektur: es war kein Urteil, sondern die Sache wurde von der (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaft mit der genannten Begründung abgelehnt (ja, ja, bin halt auch juristischer Laie).
So wie das in der Praxis halt läuft. Ist ja bei Danisch das Hauptthema, dass er seine legitimen Rechte nicht einfordern konnte, m.W. weil sein Ansinnen einfach nicht zur Entscheidung angenommen wurde, während umgedreht verfassungsgerichtnahe Kreise sich ihre klagende Clientel mittlerweile selbst casten und damit Politik am Parlament vorbei machen…
Wir haben das Danisch zu verdanken, dass wir überhaupt wissen, dass der Kaninchenbau weit tiefer reicht, als wir uns in unseren schlimmsten Alpträumen hätten vorstellen können.
Und merke: Danisch ist ein Einzelkämpfer! Er deckt diese Zusammenhänge als Einzelkämpfer auf. Man mag sich nicht ausmalen, was Männer erreichen könnten, wenn sie zusammen etwas unternehmen würden… aber lassen wir das.
Viel wichtiger, und das zeigt ja auch dieser Gesprächsfaden, ist es, auf andere Männer wie etwa Lentze herumzutrampeln…
Ja, das war richtig krass von der StA Hamburg … meint man als unkundiger Otto-Normalverbraucher.
Denn schließlich nur weil die Deutschen (so wie der Begriff von der StA als einzig mögliche Variante verstanden wird, weil sie gar nicht mehr anders denken kann: als Staatsangehörige Deutschlands, nicht etwa als ethnische Deutsche) die Mehrheit der Bevölkerung stellen, sind sie ja nicht kein Teil selbiger, sondern eben sehr wohl einer, gerade weil sie nur die Mehrheit und nicht die Gesamtheit der Bevölkerung bilden (wir haben immerhin ca. 10,5 Mio. ausländische Einwohner – d.h. nicht Staatsangehörige Deutschlands – im Land bei ca. 83 Mio. Einwohnern). Das heißt, die Begründung enthält schon eine sachlich unzutreffende Aussage, die jeder, der nur rudimentär was von Mengenlehre versteht oder auch einfach nur die deutsche ausreichend Sprache beherrscht, als eine solche falsche erkennen müsste. Und das Gesetz spricht eben gerade nicht von Bevölkerungsteilen, die Minderheiten darstellen, sondern eben von „Teilen der Bevölkerung“, aber auch noch alternativ dazu sogar von „nationalen, rassischen, religiösen oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmten Gruppen“:
„(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,“
So erscheint es also dem sich gerade etwas kundig gemachten Otto-Normalverbraucher wirklich als krasse Angelegenheit.
Aber das wurde ja schon vorher so praktiziert von der Justiz (insbes. der Judikative), nicht erst von der StA Hamburg in jenem Fall. In Deutschland macht sich immer mehr Richterrecht breit.
Was Danisch da sagt, stimmt („Begründungsfindung“). Das ist unter den deutschen Juristen mehrheitlich auch bekannt, denke ich. (In dem Zsm.-hang empfehle ich immer gerne die Lektüre von den Texten der ehem. Grundrechtepartei/Grundrechtestiftung zu Themen(-Stichwörtern) wie bspw. Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Bunderverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Prof. Dr. Ernst Wolf, Richterwahlausschuss, grundgesetzliche Gesetzesbindung, Zitiergebot) …)
Was ebenfalls stimmt, ist, dass der Paragraph ein Gummiparagraph und somit für den Adressaten eigentlich eine Zumutung ist sowie zu seiner Ungültigkeit führen müsste, denn Strafnormen müssen Über diesen Gummiparagraphen habe ich mal einen rechtswissenschaftlichen Verriss gelesen in einer rechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift (online), aber ich finde es nicht mehr.
Was ich aber gefunden habe, ist das hier:
https://www.fischundfleisch.com/sepp-adam/der-universalknueppel-des-merkel-regimes-anzeige-wegen-volksverhetzung-43885
https://www.compact-online.de/vorsicht-volksverhetzung-der-juristische-totschlaeger/
Auch schon ganz gut, aber natürlich bei Weitem nicht von der Qualität, wie die o.g. Untersuchung oder Erörterung sie hat. PS: Doch, hab sie gefunden:
https://kripoz.de/2018/07/16/der-unmoegliche-zustand-des-%C2%A7-130-stgb/
Ich empfehle auch immer, den Fall Sylvia Stolz zu recherchieren. DAS war/ist auch für den über den unmöglichen Zustand des § 130 und über die o.g. standardmäßige absurde Rechtsprechung informierten und daran gewöhnten Beobachter wirklich krass!
Pardon, hab wegen der Recherchen vergessen, einen Satz zu Ende zu schreiben, auch weil ich mich nochmal kundig machen wollte, wie es sich genau verhält, worüber ich da grade am schreiben war:
„Was ebenfalls stimmt, ist, dass der Paragraph ein Gummiparagraph und somit für den Adressaten eigentlich eine Zumutung ist sowie zu seiner Ungültigkeit führen müsste, denn Strafnormen müssen“ …
Nicht nur Strafnormen, aber falsch war es nicht; die Beendigung des Satzes und nachfolgende Sätze hätten lauten sollen:
… „[wegen dem grundgesetzlich durch das Rechtsstaatsprinzip verankerten Bestimmtheitsgrundsatz und Gebot der Normenklarheit] in ihren Voraussetzungen und in ihre[n] Rechtsfolge[n] hinreichend bestimmt und begrenzt formuliert sein, sodass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können.120 Das Verwenden auslegungsbedürftiger Begriffe deren Inhalt sich mit Hilfe juristischer Methoden feststellen lässt, reicht dazu aus.121 Die Anforderungen an die Normenklarheit erhöhen sich, wenn eine unsichere Beurteilung der Gesetzeslage die Betätigung von Grundrechten erschwert.122 Die Normen müssen in ihrem Inhalt entsprechend ihrer Zwecksetzung für die Betroffenen klar und nachvollziehbar sowie in ihrer Ausgestaltung widerspruchsfrei sein.123 Soweit die praktische Bedeutung einer Regelung vom Zusammenspiel der Normen unterschiedlicher Regelungsbereiche abhängt, müssen die Klarheit des Normeninhalts und die Voraussehbarkeit der Ergebnisse der Normanwendung gerade auch im Hinblick auf dieses Zusammenwirken gesichert sein.124“
Gleichzeitig ein Zitat aus: „Die Nichtigkeit weiter Teile des Strafgesetzbuchs“, 2010, von RA Thomas Fuchs
Klicke, um auf 2010,5.pdf zuzugreifen
(Abschnitt „4.1 Verfassungsrechtliche Anforderungen“)
Die zugehörigen Fußnoten bitte dort nachschauen; es sind alles BVerfG-Entscheidungen.
„Damit sind „Weiße“ „Männer“ „Heterosexuelle“ und „CIS“ auch von dem Schutz des Tatbestandes der Volksverhetzung umfasst“
Der Blogmaster ist manchmal etwas zu gutgläubig.
Welche Stufe der Gehässigkeitssklala reicht denn aus für so eine Anzeige? Wie wäre es damit?
https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/
Die DPolG hat das schon erledigt.
Keine Sorge. Die Meinungsdelikte wie Beleidigung, Volksverhetzung, … sind Willkür- und Gesinnungsdelikte und werden in diesem Staat daher auch nicht nach nachvollziehbaren Grundrichtlinien angewendet.
Diese Normen dienen alleine dazu, jeden bei Bedarf mundtot machen zu können. Solange man aber stramm mitmarschiert im Sinne der Herrschenden, wird einem nichts passieren. Da Hass und Hetze gegen Männer, Deutsche, Weiße, Heterosexuelle ersichtlich von den Herrschenden gewünscht wird, werden Äußerungen in dieser Richtung gewöhnlich auch als Satire bzw. freie Meinungsäußerung für zulässig erachtet. Oder hat jemand schon mal gehört, dass jemand strafrechtlich ernsthaft belangt wurde, weil er Bevölkerungsteile als „Köterrasse“ oder von einem „Völkersterben von seiner schönsten Seite“ spricht.
Und nur, weil man keine freie Meinungen zu Frauen haben darf, bedeutet es noch lange nicht, dass nicht umgekehrt unterirdisch über Männer gehetzt werden darf.
Wer das ernsthaft glaubt, glaubt auch noch an den Weihnachtsmann und dass wir in einem seriösen Rechtsstaat leben würden.
Das wird sogar beworben:
„Die Frauen haben historisch gesehen also einiges gut, unter anderem das Recht, die Männer satirisch härter anzugreifen als umgekehrt.“
https://www.sueddeutsche.de/kultur/internetvideo-der-woche-die-lebenden-herrenwitze-1.491381
Warum Frauen historisch etwas gut haben, wird selbstredend nicht begründet oder gar belegt und heute wird ja selbst ein gewünschter Genozid an Männer als Satire bezeichnet, immer wieder. Bloß Satire worauf?
„… und heute wird ja selbst ein gewünschter Genozid an Männer als Satire bezeichnet, …“
Besonders in der Ausführung, wie wir an Srebenica erfahren durften.
Der Privilegierung der Frau soll ja nun auch die Privilegierung von PoC folgen – im Grundgesetz verankert
Man muss schon überdurchschnittlich unintelligent sein, um den Widerspruch nicht zu bemerken oder?
Wenn es keine Rassen gibt, kann es auch keine rassistische Zuschreibung geben. Eins leitet sich ja vom anderen ab.
„Und nur, weil man keine freie Meinungen zu Frauen haben darf, bedeutet es noch lange nicht, dass nicht umgekehrt unterirdisch über Männer gehetzt werden darf.“
Doch, doch du darfst natürlich deine freie Meinung haben, nur ist es nicht besonders intelligent (und das gilt sicher in vielen Situationen abseits) sie auch öffentlich kund zu tun.
Meinst Du das ernst?
Wie soll man von einer „freien Meinung“ sprechen, wenn man strafrechtlich verfolgt und bestraft wird, wenn man sie äußert? Die Meinung ist dann ersichtlich nicht frei von staatlichen Sanktionen.
Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Eine Meinung ist daher dann nicht mehr frei, wenn der Staat diese zu verhindern versucht. Es ist daher etwas völlig anderes, ob Dein privates Umfeld Dich schief anguckt bzw. Dir aus dem Weg geht, weil Du eine andere Meinung hast oder ob Du staatliche Sanktionen zu befürchten hast, wenn Du nicht stramm mitmarschierst.
Und zur freien Meinungsäußerung gehört eben auch die freie Meinungsbildung. Wenn der Staat dafür sorgt, dass nur bestimmte Meinungen geäußert werden dürfen, dann verhindert er auch die freie Meinungsbildung, denn die Masse der Menschen sind Mitläufer bzw. Lemminge. Viele Menschen gleichen ihre Meinungen mit dem an, was die Masse vertritt. Die Gefahr, dass Dich auch Dein privates Umfeld schief angucken bzw. sanktionieren wird, wenn Du eine andere Meinung äußerst, steigt dann massiv an, da die Masse eben als Lemminge nur das vertreten werden, was die, die ihre Meinung staatlich äußern dürfen, vertreten.
Wenn der Staat daher z.B. mittel Strafrecht sanktioniert, wenn bestimmte geschichtliche Ereignisse hinterfragt oder relativiert werden und demzufolge sich nur diejenigen noch offen äußern dürfen, die das geschichtliche Ereignis genau so darstellen und als aus ihrer Sicht erwiesen betrachten, wie es die Führung als einzig zulässig erachtet, dann wird die Masse der Menschen mangels Kenntnis von anderen Meinungen bzw. Betrachtungswinkeln eben auch keine freie Meinung mehr dazu entwickeln können. Der Staat greift hier vielmehr massiv in die freie Meinungsfreiheit ein, da einem die etwaigen anderen Erkenntnisquellen entzogen werden, man sich daher nur noch sehr erschwert andere Betrachtungswinkel anschauen kann und man zudem auch selber keine andere Meinung frei äußern darf. Zum einen, weil man strafrechtlich belangt werden würde und zum anderen, weil die Masse der Menschen durch die gelenkte Meinungsbildung eben die staatlich einzig zulässige Meinung vertreten wird und auch auf sozialer Ebene Sanktionen erfolgen werden, wenn man nicht stramm mitmarschiert.
Das alles ist das Gegenteil von „freier Meinung“, auch wenn die Masse der Menschen auch hier stramm mitmarschieren wird, wenn man das trotzdem als angebliche Meinungsfreiheit verkauft.
Sehe ich auch so.
„… nur ist es nicht besonders intelligent, … sie auch öffentlich kund zu tun.“
Wenn dies auf die Meinungsfreiheit zutreffen würde, dann gäbe es auch im Stalinismus und im Maoismus eine Meinungsfreiheit.
@xyz
Dem, was Du über freie Meinungsäusserung schreibst, stimme ich zu. Idi Amin wird folgendes Bonmot zugeschrieben:
‚There is freedom of speech. But I cannot guarantee freedom after speech.‘
Zweifellos ist ein solcher Ausspruch zynisch. Vielleicht hat EinLeser seine Bemerkung sarkastisch gemeint? Er möge sich diesbezüglich selbst erklären.
Wie Du richtig schreibst, werter xyz, ist Meinungsäusserungsfreiheit ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Indem der Staat mittels der staatlichen Gewalten (Legislative, Exekutive, Judikative), die Meinungsäusserungsfreiheit reguliert, interpretiert und exekutiert, wird dieses freiheitliche Abwehrrecht ins glatte Gegenteil verkehrt: der Staat selbst ist dann der monopolistische Hüter der Meinungsäusserungsfreiheit.
Für Christian und seine Genossen ist das offenkundig kein Problem, solange diese immer stärker ins Totalitäre abdriftende Meinungsäusserungskontrolle nur gegenüber allen gleich gehandhabt wird, d.h. der alte weisse heterosexuelle Mann gleich behandelt wird wie die junge schwarze Lesbe.
„solange diese immer stärker ins Totalitäre abdriftende Meinungsäusserungskontrolle nur gegenüber allen gleich gehandhabt wird“
Wenn es so wäre, dann würde auch der Protest aller Gruppen gleich erfolgen und es gäbe zumindest etwas wie Waffengleichheit, zweifelsohne wäre das ein gigantischer Fortschritt.
Meines Erachtens ist die aktuelle Situation dadurch gekennzeichnet, dass der Staat die Kontrolle weitgehend an private ideologisch orientierte Gremien (AA-Stiftung und Co) ausgelagert hat, dass private mediale Quasi-Monopole entstanden sind und dass massenmedial absolut einseitig gegen bestimmte An(und Ein-)sichten gehetzt und für Zensur geworben wird.
Das freut die protegierten Ideologen natürlich, die meisten sind aber zu blöd, zu erkennen, dass die selbe Willkür auch jederzeit gegen sie gerichtet werden kann (und früher oder später wird).
Der strikte amerikanische Ansatz hatte mir da sehr viel besser gefallen, allerdings erstickt auch der zunehmend in intransparenten, politisch korrekten, quasi-monopolistischen Konzernen, undifferenzierter Mainstreamhetze und entsprechend harter sozialer Ächtung (bei Abweichung vom vorgegebenen Kurs). Auch dort braucht man längst ein sehr dickes Fell und eine Gruppe hinter sich, wenn man eine unkonventionelle Meinung äußern möchte, denn mit der Anonymität ist es ja auch nicht mehr weit her. Ich möchte nicht wissen, wie oft ich schon schikaniert worden wäre, wenn ich unter Klarnamen posten würde (dabei versuche ich immer sachlich zu sein, aber allein meine Ansichten sind für viele schon provokant genug).
@ Androsch Kubi
„… ist die aktuelle Situation dadurch gekennzeichnet, dass der Staat die Kontrolle weitgehend an private ideologisch orientierte Gremien (AA-Stiftung und Co) ausgelagert hat, dass private mediale Quasi-Monopole entstanden sind …“
Finde ich einen sehr guten Punkt. Allgemein werden politische Entscheidungen usw. mehr und mehr von demokratisch nicht-legitimierten Instanzen getroffen – seien diese nun „privat“ oder eher öffentlich.
Siehe hierzu ein aktuelles Beispiel:
https://www.publicomag.com/2020/06/publico-dossiereine-abweichlerin-wird-entsorgt/
@Jochen Schmidt:
Danke für den interessanten Video-Verweis, der wieder einmal schön belegt, wie das im „Zweifelsfall“ mit Frauen, Frauen-FÖRDERUNG, MIGRANTINNEN-Bonus gehandhabt wird, wenn sich die Förderungs-„Objekte“ als rational-handelnde „Subjekte“ verhalten, die nicht über jedes systemisch „hingehaltene Stöckchen“ springen:
Zur Person der „Widerspenstigen“, deren System-Zähmung nicht gelungen ist, zit. aus dem publico-Artikel:
„Messari-Becker stammt aus Nordmarokko. Sie kam mit 18 Jahren nach Deutschland. „Ich konnte kein Wort Deutsch“, erzählt sie. In zwei Monaten lernte sie die Sprache, anschließend studierte sie an der TU Darmstadt. Sie liebt die Rationalität ihres Fachs, und auch das Land, dem diese Rationalität nachgesagt wird. Ein Satz, den sie sehr gern sagt, lautet: „Wir sind eine Ingenieursnation.“
@Jochen Schmidt
Danke, sehr interessanter Link, genauso stelle ich mir deutsche Politik in der Praxis vor…
Zu Androsch Kubi
17. Juni 2020 um 3:44 PM:
„Wenn es so wäre, dann würde auch der Protest aller Gruppen gleich erfolgen und es gäbe zumindest etwas wie Waffengleichheit, zweifelsohne wäre das ein gigantischer Fortschritt.“
Es gibt keine Waffengleichheit und es wird sie niemals geben.
Es greift hier der römische Spruch „Quod licet Iovi, non licet bovi“.
„Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Eine Meinung ist daher dann nicht mehr frei, wenn der Staat diese zu verhindern versucht.“
Das stimmt schon. Aber im Internet-Zeitalter sehe ich da durchaus ein Problem mit der „freien Meinungsäußerung“. Und weil das Medium in seiner Breitenwirkung so viel anders ist, als andere Medien, ist die Überlegung, ob jede Meinungsäußerung durch das Grundgesetz abgedeckt sein muss, legitim.
Ich beobachte in den letzten 20 Jahren eine zunehmende Radikalisierung der Meinungen politischer Lager, verbunden mit wachsender Intoleranz.
„Merkel muss weg!“ ist eine Meinungsäußerung, „meiner Meinung nach müsste die jemand erschießen“ ist auch eine.
Soll man beide gleich behandeln?
Ich meine nein. Auch wenn man aus der zweiten Aussage nicht wirklich einen Aufruf zum Mord lesen kann, so kann er sehr wohl so verstanden werden. Und er wird so verstanden.
Ende der 60er Jahre vermittelte der Springer-Konzern besonders über sein Zentralorgan der Stahlhelm-Fraktion der CDU, der „BILD“ (ich weigere mich immer noch, das Blatt als „Zeitung“ zu bezeichnen), seinen Lesern das Gefühl, durch Rudi Dutschke sei der Staat in Gefahr. Das führte dazu, dass irgendwann ein durchgeknallter Leser die Pistole nahm und meinte, Deutschland retten zu müssen, indem er Dutschke ermordet.
Ähnliches dürfte dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke widerfahren sein.
Daher denke ich, dass Meinungsäußerungen, die mit wenig Abstraktion als Aufruf zum Mord verstanden werden können, nicht unter den Schutz des GG gehören.
Und ich sehe da einen quantitativen Unterschied zwischen Internet und derselben Meinungsäußerung in bierseliger Runde in einer Kneipe.
Das Urteil des OLG Köln lehne ich ab, weil hier vielleicht eine extreme Meinung verbreitet, aber nicht zur Gewalt gegen die Personengruppe „Frauen“ aufgerufen wird.
Der Rechtsstaat ist also nicht wirklich in Gefahr.
Außerdem meine ich auch, dass es weit häufiger passiert, dass Männer als solche herabgewürdigt werden. Und das möchte ich sehen, dass eines der feministisch indoktrinierten deutschen Gerichte gegen eine dieser Herabwürdigungen vorgeht. Da dräut ein großes Glaubwürdigkeitsproblem.
@carnofis:
„Das führte dazu, dass irgendwann ein durchgeknallter Leser die Pistole nahm und meinte, Deutschland retten zu müssen, indem er Dutschke ermordet.“
Das ganze war damals wohl etwas anders abeglaufen. Wenn ich das richtig erinnere, handelte es sich beim Attentäter nicht um einen „durchgeknallten Leser“, sondern vielmehr um um eine Art „Hilfs-Polizisten“(?), der seinerzeit von der SED-DDR in die (West-)Berliner Polizei eingeschleust worden war, mit dem Ziel…(?)
„Wenn ich das richtig erinnere, handelte es sich beim Attentäter nicht um einen „durchgeknallten Leser“, sondern vielmehr um um eine Art „Hilfs-Polizisten“(?), der seinerzeit von der SED-DDR in die (West-)Berliner Polizei eingeschleust worden war, mit dem Ziel…(?)“
Verwechselst Du da eventuell den Mord an Benno Ohnesorg mit dem Anschlag auf Dutschke?
Zu Dutschke schreibt WIKI: „Am 11. April 1968 schoss der junge Hilfsarbeiter Josef Bachmann mit dem Ruf „Du dreckiges Kommunistenschwein!“ vor dem SDS-Büro am Kurfürstendamm dreimal auf Dutschke. Er traf ihn zweimal in den Kopf, einmal in die linke Schulter. Dutschke erlitt lebensgefährliche Gehirnverletzungen und überlebte nur knapp nach einer mehrstündigen Operation.[45]
Bachmann hatte die Deutsche National-Zeitung bei sich, die unter der Schlagzeile „Stoppt den roten Rudi jetzt“ fünf Porträtfotos von Dutschke zeigte.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Rudi_Dutschke
ich erinnere mich noch sehr gut an den regelrechten Hass meines Großvaters auf Dutschke (und der Studentenbewegung), die rückblickend betrachtet total irrational und überzogen war.
Du verstehst m.E. das Problem nicht.
Wenn du anfängst Sachen zu zensieren, die eindeutig nicht rechtsstaatlich zu ahnden sind, dann bist du längst auf der schiefen Ebene, denn dann passiert das, was wir gerade beobachten: es entstehen massenweise Filterblasen und gerade dadurch, dass niemand mehr argumentativ gegensteuert, wird die Spaltung immer tiefer und radikaler und in diesem Zuge auch die Zensur. Am Ende wirst du schon gesperrt, wenn du behauptest, dass Männer und Frauen nicht gleich seien, weil das ja Vorurteile bedient, die zu Hass und Gewalt führen… blablabla
Die Mainstreammedien werden hingegen fröhlich weiter hetzen, denn die wissen genau, wie weit sie gehen können, notfalls unter Pseudonym und mit Medienkanzlei im Rücken. Den Dutschke-Mord hättest du damit also nicht verhindert, wenn er nicht sowieso von einem Dienst ausging. Dutschke war nämlich Patriot:
„Diese, nun erstmals archivalisch erschlossene Quelle ist von hohem Stellenwert: Rudi Dutschke schreibt hier in einer eindeutigen Weise seine Haltung zu seinem Vaterland nieder. In diesem Zusammenhang wird zwar auch wieder die historisch bedingte Ambivalenz deutlich („Die Schwierigkeit ein Deutscher zu sein“), gleichwohl fordert Dutschke in deutlicher Form, dass eben auch den Deutschen das Recht auf eine patriotische Haltung zugestanden werden sollte – Patriotismus war für ihn ein Bedürfnis, ja sogar die Pflicht eines jeden Volkes. Verdeutlicht wird dies an gleicher Stelle, denn Dutschke benutzt hier zur Klassifizierung seiner Verbundenheit zu Deutschland erstmals den Begriff „Stolz“.“
https://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/262189/rudi-dutschke-und-die-nationale-frage
Und diese Richtung dürfte u.a. den Besatzern nicht gut in den Kram gepasst haben (tut sie ja immer noch nicht), der Tod Dutschkes dürfte u.a. zur internationalistischen Widersprüchlichkeit heutiger Linker beigetragen haben (und dazu, dass sie eine Randerscheinung blieben).
Es ist m.E. auch gerade gegenteilig: ein „meiner Meinung nach müsste die jemand erschießen“ wirkt nicht auf Merkel-Gegner radikalisierend (die denken das ja ohnehin schon), sondern auf ihre Anhänger, die schockiert nach Zensur und Maßnahmen schreien, die dann den Hass der Gegenseite noch mehr aufschaukeln.
Ich sehe das Problem auch nicht im Internet, sondern in den alten Medien, die ihre Deutungshoheit schwinden sehen und deshalb Tag für Tag extremer gegen diese unliebsame basisdemokratische Konkurrenz hetzen.
@carnofis:
„Verwechselst Du da eventuell den Mord an Benno Ohnesorg mit dem Anschlag auf Dutschke?“
Ja, ich habe die beiden Fälle verwechselt; danke für Deine Korrektut´r!
>>> „Merkel muss weg!“ ist eine Meinungsäußerung, „meiner Meinung nach müsste die jemand erschießen“ ist auch eine.
Was zu einem Aufruf zur Gewalt verstanden werden kann, kann man ja gerne diskutieren. Und solange insbesondere der Staat bemüht ist, auch alle vergleichbaren Fälle gleich zu behandeln, wird die Akzeptanz in der Bevölkerung regelmäßig auch groß sein, solange man ein allgemein „richtiges Ziel“ (Vermeidung von Aufstachelung) erkennen kann und die Eingriffe in die Freiheiten auch nicht als unnötig weitgehend erscheinen. Kurz: Solange der Staat neutral gleiche Rechte für alle aufstellt und die guten Gründe nicht vorgeschoben erscheinen.
Wenn aber bei großen Teilen der Bevölkerung das Gefühl entsteht, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, dann schwindet massiv das Vertrauen in den Staat bzw. der Staat ist selber die Ursache für die Volksverhetzung. Wenn man also z.B. unproblematisch mit großer Breitenwirkung „Männer als Schweine“ entmenschlichen darf (weil Satire) oder männliches Verhalten als toxisch abwerten darf, während man das bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe mit der gleichen Selbstverständlichkeit tun darf, dann findet die Volksverhetzung nicht durch den Ausspruch Frauen seien „den Tieren näherstehend“ statt, sondern dadurch, dass der Staat unterschiedliche Maßstäbe anlegt.
Wenn ein Kindergarten beispielsweise duldet, dass Blonde alle Rothaarigen als bösartige Hexen bezeichnen dürfen, es aber bestraft wird, wenn Rothaarige alle Blonde als dumm bezeichnen, dann entsteht die Aufhetzung der Bevölkerungskreise nicht ernsthaft durch das Aussprechen von pauschalisierenden negativen Klischees, sondern dadurch, dass die Obrigkeit (Kindergärtner) selber zwischen verschiedenen Bevölkerungskreisen aufteilt und unterschiedliche Rechte zugesteht. Würden für alle Bevölkerungskreise die gleichen Regeln gelten, dann können durch bloße Meinungen in der Regel auch keine ganzen Bevölkerungskreise aufgehetzt werden. Wenn sich nämlich beide Streitenden auf gleicher Ebene in ähnlicher Weise mit Klischees beschimpfen und verachten dürfen, dann interessiert das kaum einen Außenstehenden ernsthaft. Wenn aber Obrigenkeiten (Kindergärtner) meinen, sich einmischen zu dürfen, so bekommt die Sache alleine dadurch eine größere Bedeutung, die über die beiden Streitenden hinausgeht und andere Menschen mit betrifft, deren Leben durch die Auswirkungen mitgestaltet wird. Und, wenn die Dritten dann auch noch das Gefühl bekommen, dass je nach Bevölkerungskreis unterschiedliche Rechte bestehen, dann führt das zur Aufhetzung zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungskreisen. In Wahrheit ist dann die Obrigkeit für die Aufhetzung verantwortlich und verliert nachhaltig die eigene Glaubwürdigkeit, diese mittels seiner Einmischungen vermeiden zu wollen.
Das Prinzip ist wie beim Fußball, wenn ein Schiedsrichter bei einer Mannschaft alles durchgehen lässt (Trikotzupfen, Mit Ellenbogen wegdrängen, Zeitspiel, …), während umgekehrt bei der anderen Mannschaft jede kleinste Kleinigkeit sanktioniert wird. Das bloße Trikotzupfen einer Mannschaft führt dann zu keiner ernsthaften Aufhetzung, solange das bei der anderen Mannschaft genauso geduldet wird und zwar auch dann nicht, wenn man eigentlich der Ansicht ist, dass Trikotzupfen geahndet werden sollte. Man wird zwar vielleicht eine andere Ansicht haben, wie ein Schiedsrichter besser pfeifen sollte und das Verhalten der anderen Mannschaft auch nicht für toll halten, so dass man die andere Manschaft auch nicht für sympathisch hält und keine Freundschaft schließen wird, aber da einem der Schiedsrichter ja die gleichen Möglichkeiten gewährt hat, wird sich der Hass auf die andere Mannschaft auch in harmlosen Grenzen halten, weil man auf gleicher Ebene die gleichen Möglichkeiten hatte und beide im gleichen Boot im Verhältnis zur Obrigkeit standen und weiterhin auch gemeinsame Interessen gegenüber der Obrigkeit vertreten könnten. Misst der Schiedsrichter hingegen mit zweierlei Maß, dann führt das recht zielsicher zur wirklichen Aufhetzung zwischen den Mannschaften und Fankreisen. Die bevorzugte Mannschaft wird gewöhnlich die ihr eingeräumten weiteren Möglichkeiten auf Kosten der anderen Mannschaft nutzen und die andere Mannschaft kann gegen die unfaire Obrigkeit nichts unternehmen und nur ohnmächtig zuschauen. Und da die übervorteilte Mannschaft idR auch nicht um gleiche Rechte bemüht sein wird, wird der Hass bzw. Aufhetzung mit jedem weiteren unfairen Schiedsrichterpfiff weiter aufgestachelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass beide Mannschaften künftig noch friedlich miteinander auskommen können bzw. bei übergeordneten gemeinsamen Interessen sinnvoll miteinander auskommen können, wird dadurch jedenfalls erheblich geringer.
Die Aufhetzung ist dann nicht durch die konkrete Aktion (Trikotzupfen, mit Ellenbogen wegdrängen, Zeitspiel, …) entstanden, weil diese Dinge gewöhnlich nicht zu einer allgemeinen Aufhetzung führen, wenn es alle im gleichen Umfang dürfen. Dann mögen sich die konkreten Beteiligten vielleicht hinterher darüber streiten, welche gemeinschaftlichen Regeln für alle sinnvoller erscheinen, aber beide Mannschaften haben dann nicht die Sicherung eigener Vorteile, sondern etwas Sinnvolles für die Gesamtgemeinschaft im Sinn, so dass sich – auch bei unterschiedlichen Ansichten – alle noch im gleichen Boot fühlen können.
Und so kann man vorliegend gerne auch darüber diskutieren, ob man „meiner Meinung nach müsste die jemand erschießen“ öffentlich frei äußern können oder ob die Obrigkeit hier eingreifen bzw. Grenzen setzen sollte. Solange ein für alle erkennbar und nachvollziehbares legitimes Ziel verfolgt wird (Vermeidung von Gewalttaten aufgrund von Aufstachelungen) und auch die Eingriffe in die Freiheiten nicht zu weitgehend erscheinen bzw. die Regeln für alle möglichst gleich gelten, werden solche Regeln gewöhnlich auch von denen zähneknirschend akzeptiert werden, die solche Regelungen eigentlich für zu starke Eingriffe in die Freiheitsgrundrechte halten.
Problem wird hier dann aber sein, wie man einigermaßen klar definiert, welche Meinungen man noch äußern darf und welche nicht. Denn ob man nur äußert, dass „xyz erschossen gehört“ oder man einen anderen als „Nazi“ zu framen versucht, wodurch die Antifa zu Gewalttaten gegen die Person motiviert werden könnte, besteht kein besonderer Unterschied. Und, wenn z.B. die „heute show“ mit ihrer angeblichen Satire ständig Hetze gegen politisch Andersdenkende betreiben bzw. diese ins Lächerliche zu ziehen versuchen, dann bereiten diese genauso den aufhetzenden Nährboden für Gewalt gegen Andersdenkende.
Und, wenn die staatlich zwangsfinanzierte „heute show“ angeblich scherzend es begrüßt, wenn politisch Andersdenkende auf die Fresse bekommen, dann hat dass zudem eine erheblich breitere aufhetzendere Wirkung, als wenn irgendein völlig Unbekannter ohne erkennbar fanatische Fanbase offenkundig emotional übertreibend erklärt, dass seiner Meinung jemand anderes „erschossen gehört“.
Wenn man also das durchaus allgemein vermittelbare Ziel (Verhinderung von Gewalttaten durch Aufstachelung) nachvollziehbar erreichen möchte, dann müsste man nachvollziehbar und fair eindeutig erklären können, welche Meinungsäußerungen aus welchem Grund noch zulässig sein sollen und welche nicht. Schafft man dieses nicht, wird es als willkürlich verstanden und man produziert selber die Aufstachelung, die man angeblich doch verhindern will.
Doch, doch ich mein das schon ganz ernst.
Da kannst du noch so viel drüber schreiben und dich aufregen, dass das keine „echte“ Meinungsfreiheit sein kann – es wird nichts an der Situation an sich ändern. Vergeudete Zeit da Romane zu schreiben.
@Jochen
Ja, die DDR hiess ja nicht umsonst Deutsche Demokratische Republik 😉
Kannst Du vielleicht mal definieren, ab wann Du keine „freie Meinung“ mehr annehmen würdest?
Denn, wenn ich Dich richtig verstehe, hätten selbst Menschen im 3. Reich noch eine Meinungsfreiheit gehabt, auch wenn es vielleicht aufgrund der möglichen Folgen „nicht besonders intelligent“ war, diese auch zu äußern, weil man dann vielleicht in irgendwelche Lager abgeholt wurde. Denn auch damals konnte man alles frei denken, solange man die Meinung keinem mitteilt.
Das erinnert mich an den alten Witz.
„Genosse Schmidt, was halten Sie vom neuen 5-Jahres Plan des Zentralkommitees der Deutschen Demokratischen Republik?“
„Ich stimme mit dem 5-Jahresplan und der Meinung der Parteiführung zu diesem Plan des Zentralkommitees vollkommen überein!“
„Und wie bewerten Sie die Bedrohung der DDR durch den kapitalistischen Imperialismus?“
„Auch hier stimme ich mit der Meinung der Parteiführung vollkommen überein!“
„Und was sagen Sie zum Schutz unserer Bevölkerung durch den antikapitalistischen Schutzwall?“
„Die weitsichtige Führung durch unsere Partei und das Zentralkommitee steht ausser Frage, deswegen stimme ich damit völlig überein.“
„Ja haben Sie denn gar keine eigene Meinung?“
„Doch. Aber mit der Stimme ich absolut nicht überein.“
Hihi. Zum Thema Beleidigung:
„In der Straßenbahn murmelt ein Mann halblaut vor sich hin: „So ein Scheißstaat, so ein Scheißstaat!“ Plötzlich – eine harte Hand auf seiner Schulter: „Staatsicherheitsdienst – mitkommen! Sie haben unser sozialistisches Vaterland beleidigt!“ Darauf der Mann: „Wieso? Ich habe doch gar nicht gesagt, welchen Staat ich meine!“ Der Stasimann zögert: „Ja, Sie haben Recht, ‚tschuldigung!“ und verlässt die Bahn an der nächsten Haltestelle. Drei Stationen später steigt er erneut ein und legt dem überraschten Fahrgast Handschellen an: „Ich muss Sie doch verhaften. Habe mich eben bei meinem Vorgesetzten erkundigt – es gibt nur einen Scheißstaat!““
oder hier einer über Frauenpolitik, den man auch heute fast wieder bringen kann:
„Volkshochschule, Lehrgang über Frauen, Vater und Sohn nehmen teil, am Ende Prüfung. Sohn besteht die Prüfung, Vater fällt durch. Vater regt sich darüber furchtbar auf: „Der Rotzlöffel will mehr Ahnung von Frauen haben als ich, unmöglich!“ Der Lehrgangsleiter bleibt locker und bietet dem Vater an, die Fragen und Antworten mit ihm durchzugehen, damit er versteht, warum er durchgefallen ist. Lehrgangsleiter: „Also, nehmen wir die 1. Frage. Ich frage, wo haben die Frauen die krausesten Haare? Ihr Sohn schreibt ‚in Afrika‘ – und was schreiben Sie? Oder hier, ich frage, welches ist das wichtigste Organ der Frau? Ihr Sohn schreibt ‚der DFD‘ [Demokratischer Frauenbund Deutschlands] – und was schreiben Sie? Oder hier, hier haben Sie sich ja wohl das stärkste Stück geleistet. Ich frage, in welcher Stellung sehen Sie ihre Frau am liebsten? Ihr Sohn schreibt ‚in leitender Stellung‘ – und Sie Ferkel machen noch eine Zeichnung dazu!“
https://www.mdr.de/zeitreise/stoebern/damals/artikel114236_dosArtContext-artikel114234_zc-0485121e.html
Heute ist übrigens der 17 Juni, nur weil das in der gleichgeschalteten Presse irgendwie kein Thema mehr ist. Wenigstens hat die JF was dazu:
https://jungefreiheit.de/debatte/interview/2020/der-blanke-hass-auf-die-kommunisten/
(ein Interview mit Walther Frielitz, Zeitzeuge und Autor einer Broschüre dazu)
„Männer sind Abfall“ ist selbstverständlich Satire, Christian. Genau so wie Solanas Fantasie, alle Männer zu vergasen. Ich kann dir versichern, dass bei einer Klage, die sich gegen feministische Hetze richtet, sich ein Richter finden lässt, der dir in einem langen, verschwurbelten Text erklärt, warum die Forderung, Männer zu vergasen keine Volksverhetzung ist. Satire, Mann, Satire!
Der obige Text, dass Begierde von Männern quasi schon Hochverrat ist, dürfte schwer in Satire umzumünzen sein. Aber auch die Abweisung als Satire schafft ja Fälle, auf die man sich dann später berufen kann. Und natürlich wird so etwas ja auch analysiert und besprochen, in Kommentaren und Fachzeitschriften
„Das Amtsgericht Bonn hatte ihn daher zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen verurteilt.“
Schade, immer wenn ich sowas lese, bedauer ich, dass nicht einer aus unseren Reihen auf diese naheliegende Idee gekommen ist.
Der Idee, Sprüche von Feministinnen einfach 1:1 abzukupfern und nur das Geschlecht zu ändern. Und wenn dann so ein windiger Staatsanwalt kommt und sich aufplustert, dann hätte ich ihn kalt lächelnd ins offene Messer laufen und es auf einen Prozess ankommen lassen. Und bei der Gerichtsverhandlung hätte ich die Karten mit der unschuldigsten Verständnislosigkeit auf den Tisch gelegt.
Es wäre ein Highlight meines Lebens gewesen, dieser Frauenhelferindustrie in die verblüfften Augen zu gucken 🙂
Jede Wette, dass die Klage dann gescheitert wäre.
Funktioniert leider nicht. Man kann sich nicht damit verteidigen, dass sich andere auf gleiche Weise strafbar gemacht haben.
Na ja, man kann es versuchen. Ohne Zweifel sehr reizvolle Vorstellung, die sich zumindest für die eigene Seite ausschlachten ließe, wenn es nicht funktioniert.
Das Prinzip, warum das nicht geht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichbehandlung_im_Unrecht
„Gelegentlich wird auch die Unterlassung eines staatlichen Eingriffs mit der Begründung verlangt, gegen jemand anderen sei dieser Eingriff – wenn auch zu Unrecht – ebenfalls nicht erfolgt.“
Allerdings setzt man das Gericht mit so einem Vergleich zweifelsohne moralisch ein Stück weit unter Druck.
Genau, keine Gleichbehandlung im Unrecht.
Ist ein tolles Prinzip! Man macht also einen Straftatbestand, der so alltäglich ist, dass jeder ihn regelmäßig erfüllt. Zum Beispiel 10 Jahre Haft für über die Straße gehen wo keine Ampel ist, oder bei Rot über die Straße gehen, oder die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben.
Man verfolgt das natürlich nicht, dann gewöhnen sich die Leute schön dran, dass es egal ist.
Außer bei Schwarzen. Wenn einer meckert? Steht doch im Gesetz.
Oder bei politischen Gegnern. Wenn einer meckert? Steht doch im Gesetz.
Keine Gleichbehandlung im Unrecht, wenn es bei manchen systematisch(!) nicht verfolgt wird, ist dann doch noch was anderes.
Sehe ich auch wenig Aussicht drin. Ich als Richter würde schlicht feststellen: „Wir verhandeln hier und heute aber den von Ihnen publizierten Text. Es steht Ihnen, unbeachtet dessen, zu welchem Ergebnis wir hier kommen, aber natürlich frei, gegen die Verfasserin des Textes, in dem Sie, nach eigener Aussage, nur die Worte Mann durch Frau ersetzt haben, Anzeige wegen Volksverhetzung zu stellen.“
Das einzige, was zu einem Freispruch führen könnte, wäre, dass die Belege, dass man tatsächlich nur einen anderen Text genutzt und in ihm lediglich die Geschlechtervorzeichen ausgetauscht hat, das Ergebnis dieses Austausches als Satirewerk belegen könnten und somit nicht Ausdruck der Meinung des Autors und auch nicht seine intendierte Botschaft war.
Die Genugtuung in entgeisterte Augen zu blicken, würde man wahrscheinlich dennoch so oder so sehr wahrscheinlich nicht kriegen, denn im Zweifel gerät man an Richter, die den Originaltext ebenso abstoßend finden, wie man selbst. Man würde also unter Umständen noch nicht mal einem bigotten Heuchler seine Doppelstandards öffentlichkeitswirksam vor den Latz knallen.
„Es steht Ihnen, unbeachtet dessen, zu welchem Ergebnis wir hier kommen, aber natürlich frei, gegen die Verfasserin des Textes, in dem Sie, nach eigener Aussage, nur die Worte Mann durch Frau ersetzt haben, Anzeige wegen Volksverhetzung zu stellen.“
Dann würde ich den Typen – wieder mit treuherzigstem Augenaufschlag – darauf hinweisen, dass Volksverhetzung ein Offizialdelikt ist und ER VERPFLICHTET ist, dem nachzugehen, sobald er davon erfährt.
Dann liegt der Ball wieder in seinem Feld und er müsste begründen, warum er mit zweierlei Maß misst.
„Die Genugtuung in entgeisterte Augen zu blicken, würde man wahrscheinlich dennoch so oder so sehr wahrscheinlich nicht kriegen, denn im Zweifel gerät man an Richter, die den Originaltext ebenso abstoßend finden, wie man selbst. Man würde also unter Umständen noch nicht mal einem bigotten Heuchler seine Doppelstandards öffentlichkeitswirksam vor den Latz knallen.“
Ich unterscheide immer zwischen der Privatperson und dem Amtsträger. Ob der Richter privat den Text abstoßend findet, wäre mir absolut wumpe. Als Amtsträger hat er denselben(!) Sachverhalt auch gleich zu behandeln.
„Dann würde ich den Typen – wieder mit treuherzigstem Augenaufschlag – darauf hinweisen, dass Volksverhetzung ein Offizialdelikt ist und ER VERPFLICHTET ist, dem nachzugehen, sobald er davon erfährt.
Dann liegt der Ball wieder in seinem Feld und er müsste begründen, warum er mit zweierlei Maß misst.“
Antwort des RICHTERS darauf: „Der STAATSANWALT nimmt sich dieser Sache sicher gerne an. Das ändert aber immer noch nichts daran, dass wir hier über Ihre Publikation verhandeln.“
Wenn du regelmäßig Müll im Wald entsorgst und dabei erwischt wirst, wirst du der Strafe auch dann nicht entgehen, wenn du nachweisen kannst, dass dein Nachbar das auch immer macht und noch nie dafür zur Rechenschaft gezogen wurde.
Die Begründung, warum er mit zweierlei Maß mäße, wäre dann auch einfach: „Das tue ich nicht! Der von Ihnen mutmaßlich nur umgekehrte Text ist mir nicht bekannt und wurde nie zur Verhandlung gebracht. Das tut aber auch nichts zur Sache, weil es schlicht kein Recht auf Freispruch gibt, wenn jemand anderes für eine vergleichbare Tat, aus welchen Gründen auch immer, nicht belangt wurde.“
Wie gesagt: du hättest eine ganz gute Chance aus der Nummer rauszukommen, weil der Beleg, dass du nur einen Text einer anderen Person genommen und die Geschlechtervorzeichen umgekehrt hast, ausreichen sollte, dein Werk als satirischen Kommentar zum Originaltext auszuweisen. Das würde meines Erachtens aber „unserer Sache“ nichts bringen.
Wenn nun aber ein Mann für teils auch meiner Meinung nach ziemlich widerliche Texte bestraft wurde und ggf. folgende Anzeigen gegen feministische Hetztraktate, welche ausfindig zu machen ein leichtes ist, scheitern, wäre eine Doppelmoral in der Justiz tatsächlich offenbar. Würde aber in der Öffentlichkeit so aber auch nicht ankommen. Die meisten interessiert das Thema grundsätzlich nicht und die anderen werden von einschlägiger Medienberichterstattung hirnsediert. Ich denke da so an Artikel vor Urteilsfällung: „Weinerliche MRAs missbrauchen den Rechtsstaat für ihre frauenfeindliche Agenda!“ und triumphalistische Schlagzeilen nach Urteilsfällung der Marke: „Unser Rechtsstaat funktioniert noch! Frauenfeindliche, rassistische, homo- und transphobe Rechtsextremisten scheitern mit antifeministischer Anzeige vor Gericht“. Halt das übliche Framing at its worst.
„Wenn nun aber ein Mann für teils auch meiner Meinung nach ziemlich widerliche Texte bestraft wurde und ggf. folgende Anzeigen gegen feministische Hetztraktate, welche ausfindig zu machen ein leichtes ist, scheitern, wäre eine Doppelmoral in der Justiz tatsächlich offenbar. Würde aber in der Öffentlichkeit so aber auch nicht ankommen. Die meisten interessiert das Thema grundsätzlich nicht und die anderen werden von einschlägiger Medienberichterstattung hirnsediert.“
Wahrscheinlich hast Du recht.
Aber manchmal entfaltet ein Urteil erst mit Verzögerung seine Wirkung auch gegen Gruppen, die zu schützen es vorgab 😉
Was der Typ über Frauen geschrieben hat, hab ich mir gar nicht reingezogen. Knalltüten gibt es immer und überall.
„Funktioniert leider nicht. Man kann sich nicht damit verteidigen, dass sich andere auf gleiche Weise strafbar gemacht haben.“
Mag sonst so sein.
In diesem Fall wurde die Strafbarkeit aber überhaupt erst definiert. Zuvor bewegte sich der Typ, der auf seiner Website gegen Frauen wütete, in einer strafrechtlichen Grauzone.
Es hätte ebenso gut unter die Meinungsfreiheit fallen können.
Hätte man mich also als Zitierenden verknacken wollen, hätte man in gleicher Weise auch die Originale verknacken müssen. Und das hätte man mit Sicherheit zu vermeiden gesucht 🙂
Naja, es könnte schon funktionieren, da Volksverhetzung ein Offizialdelikt ist und Polizei/Staatsanwalt ab Kenntnisnahme auch ohne Anzeige von sich aus ermitteln müssten. Da der Deliktsort bei Äußerungen im Internet zudem überall ist, müssten grundsätzlich auch alle Polizisten und Staatsanwälte im gesamten Bundesgebiet von sich aus tätig werden bzw. könnten andernfalls wegen Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt verfolgt werden. Wenn Staatsanwalt/Polizei daher in einem vergleichbaren Fall keine Ermittlungen aufnehmen, obwohl ihn von konkreten anderen Fällen berichtet werden (die noch nicht verjährt sind), müssen Staatsanwalt/Polizei sich entscheiden, ob sie die Tätigkeit tatsächlich für strafbar halten oder nicht. Wenn sie in dem einem Fall argumentieren, dass die Tat strafbar ist, dann können sie sich kaum mehr rausreden, warum sie nicht in vergleichbaren Fällen genauso Anklage erheben bzw. die gleiche Argumentation vertreten.
Versucht die Staatsanwalt/Polizei sich stattdessen mit der Argumentation herauszureden, dass es kein Recht auf Gleichheit im Unrecht gibt und es für den vorliegenden Rechtsstreit daher unbedeutend ist, ob andere in vergleichbaren Fällen nicht verfolgt werden, dann würde ich eine Strafanzeige gegen den Staatsanwalt/Polizei wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt erheben, weil er den anderen Fall nicht von sich aus verfolgt. Staatsanwalt/Polizei hätten dann das Problem, dass sie sich kaum noch herausreden können, warum sie keine Ermittlungen aufnehmen bzw. keine Anklage erheben, weil sie ja bereits im anderen Fall voller Überzeugung erklärt haben, dass sie vergleichbares Verhalten für Volksverhetzung halten. Sie müssten sich daher entweder im Widerspruch zu den eigenen Erklärungen setzen oder aber etwas aus den Fingern saugen, warum die Fälle angeblich ganz anders zu beurteilen seinen.
„Naja, es könnte schon funktionieren, da Volksverhetzung ein Offizialdelikt ist und Polizei/Staatsanwalt ab Kenntnisnahme auch ohne Anzeige von sich aus ermitteln müssten.“
Mein Reden!
Entweder sind die beim OLG Köln tatsächlich überzeugt, gegen diese Form der Volksverhetzung vorgehen zu müssen und das dann auch konsequent gegen JEDEN Fall durchziehen, ODER sie haben die Tragweite ihrer Entscheidung nicht überblickt. Das allerdings würde mich bei einem OLG wundern.
Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist. Es wäre nicht das erste Mal gewesen.
Aber noch kann ja das BVerfG den Spuk beenden (was ich bedauern würde).
carnofis
17. Juni 2020 um 9:07;
„Entweder sind die beim OLG Köln tatsächlich überzeugt, gegen diese Form der Volksverhetzung vorgehen zu müssen und das dann auch konsequent gegen JEDEN Fall durchziehen, ODER sie haben die Tragweite ihrer Entscheidung nicht überblickt.“
Entschudigung, das scheitert an:
„Quod licet Iovi, non licet bovi “
Dann ist mit #killallmen jetzt Schluss? Zumindest in NRW?
Welche Radikalfeministin woht oder arbeitet denn in NRW?
„Dann ist mit #killallmen jetzt Schluss? Zumindest in NRW?“
Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube.
Ich glaube nicht, dass auch nur eine Genda wegen Volksverhetzung vor den Kadi kommt.
Warum nicht, wird die Frage sein.
„Lentze, der in der Tat ein Frauenhasser ist“
Wie armselig. Da kommt wieder der Selbsthass der Männer durch.
Lentze über sich:
„Ich verstehe mich als Sexismus-Kritiker. Unter Sexismus verstehe ich eine politische Religion, welche einer geschlechtlich bestimmten Menschengruppe die Schuld an allem Übel zuweist. In aller Regel firmiert diese Menschengruppe als „Patriarchat“. Es gibt politische Religionen, welche das Böse anders definieren: Im Bolschewismus war es die besitzende Klasse; im Nationalsozialismus war es das „Weltjudentum“. In jedem Falle handelt es sich um eine Verschwörungstheorie, und die vom Patriarchat ist offensichtlich die umfassendste und absurdeste von allen. Wie soll das gehen, dass weltweit Männer über viele Jahrtausende sich verschwören, die Weiber zu unterdrücken – und das die längste Zeit ganz ohne Telefon und Internet?“
Lentze schreibt:
Was aber macht meine Thesen so anstößig?
Es ist der Umstand, dass diese Thesen nicht von mir stammen, sondern dass ich sie lediglich aufgegriffen und dabei die Platzhalter ausgetauscht habe und dass ich zugleich die Überzeugung äußere, damit der Wahrheit näherzukommen.
Im Jahre 1982 erschien ein Buch von Rainer Knußmann mit dem Titel: „Der Mann – ein Fehlgriff der Natur“. Es endet mit den Sätzen: „Der Mann blieb immer Affenpascha, immer Affe. Die Frau dagegen ist der wahre Mensch, und sie bietet auch das Bild des künftigen Menschen.“ Der Autor, ein renommierter Humanbiologe und Institutsleiter, „untermauerte“ seine Behauptung mit Zeichnungen von Schädelformen, die modellhaft zeigen sollen, dass der Mann das Relikt aus einer überholten Evolutionsstufe verkörpert, gleichsam als ein „Untoter“ auftritt, wohingegen die Frau eine zukünftige Daseinsform vorwegnimmt: „Und somit weist das weibliche Bild mit seinen kindhaften Merkmalen in die Zukunft der [menschlichen] Art.“
[…]
Warum wurde der Sexismus bisher nicht geächtet?
Weil er – immer noch – tief in der Gesellschaft verankert ist. Er ist, anders als der nationale und internationale Sozialismus, nicht ansatzweise aufgearbeitet, vielmehr Institution geworden. Dazu gehören u. v. a. die Frauenförderung in jeder Form, die Rechtspraxis der Abtreibung (ein quasi legaler privatisierter Massenmord) und nicht zuletzt eine sexistisch aufgeladene, politisch geförderte Neusprache im Orwellschen Sinne. Es bedurfte erst einer Gegendar- und Richtigstellung der natürlichen Verhältnisse, so wie ich sie vorgenommen habe, um ein Bewusstsein für das zutiefst Unmenschliche des Sexismus zu wecken.
Es war mir klar, dass meine Thesen selbst bei wohlmeinenden, aber nicht gut informierten Lesern(!!!) Missverständnisse auslösen könnten. Aber diese hätten ja durch Diskussionen z. B. in dem erwähnten Forum geklärt werden können und sollen, denn der Diskurs ist die Grundlage einer offenen Gesellschaft. Doch leider beteiligten sich fast nur Männerrechtler, die gerne noch „eins draufgaben“, während Feministen sich so gut wie nie auf eine Auseinandersetzung einließen. Beide Lager hatten und haben ihre festgefügten Standpunkte. Es scheint also, dass eine Auseinandersetzung nur noch auf juristischer Ebene stattfinden kann, wobei zu hoffen ist, dass auf diesem Wege doch noch die Würde (auch) des Mannes zur Sprache kommt. Die Zeit ist reif für einen Paradigmenwechsel.
https://ef-magazin.de/2020/06/24/17153-kampf-der-geschlechter-ausweitung-des-tatbestandes-volksverhetzung-frauenhass-ist-jetzt-strafbar–maennerhass-hoffentlich-
Alles Evolution hat einmal mehr gezeigt, dass Männer, die Weiber kritisieren, (immer noch) von anderen Männern angegriffen und fertig gemacht werden. Ihr tretet auf er Stelle, Leute.
Stell doch mal kurz sein Frauenbild da, so wie du es siehst. Das fehlt nämlich in deiner Erwiderung.
Insofern sagt sie schlicht nichts aus.
Also ich habe da dieses Bild der „göttlichen Ordnung“ nachdem der Mann über der Frau steht vor Augen. Hat sich das inzwischen geändert?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Lentze definiert sich als Sexismuskritiker und nicht als jemand mit einem bestimmten Frauenbild. Du schwafelst von „göttlicher Ordnung“, möchtest Lentze aber für ein Frauenbild „ans Kreuz nageln“, so ganz im religiösen Sinne wie in der Bibel. Deswegen fragst Du ja auch expliziert nach. Und es heißt „darstellen“, nicht „da_stellen“, nebenbei bemerkt.
Ich habe Lentze zitiert, „dass diese Thesen nicht von mir stammen, sondern dass ich sie lediglich aufgegriffen und dabei die Platzhalter ausgetauscht habe“. Im ef-Artikel finden sich mehr Beispiele, die Lentze durch Vertauschung der Begriffe Mann und Weib verfremdet hat. Die Frage ist also nun, warum die Verfremdung „Weiber sind minderwertig“ als Herabwürdigung des Weibes und als Volksverhetzung gilt, das Original „Männer sind minderwertig“ hingegen nicht.
Auf diese Diskusion möchtest Du Dich aber nicht einlassen.
Du möchtest nur einen andersdenkenden Mann als Kreuz genagelt sehen, weil er die Chuzpe besitzt, Deine Weltanschauung nicht zu teilen. Ich finde das erbärmlich.
Ich kann lesen und habe mal ein paar Primärquellen von Lentze durchstöbert. Hier ein Beispiel:
https://mann-pass-auf.de/FoWg23-10-09.html
Ob Lentze Frauen hasst, vermag ich anhand des Quellenstudiums nicht zu beurteilen. Aber dass er sie für minderwertig hält, scheint mir offenkundig. Und das ist kein rhetorisches Mittel bei ihm, mit dem er die entsprechende Einstellung gegenüber Männern kritisieren will: Er meint das wirklich.
Insofern bleibt Dir höchstens, Christians Wortwahl zu kritisieren. Vielleicht wäre „Frauenverächter“ angemessener als „Frauenhasser“. Aber mit dem selektiven Zitieren seiner Schriften stellst Du Dich für jeden, der lesen kann (daher mein servicebewusster Link oben), nur selbst ins Abseits.
Ja, dass er Frauen als niedrig stehender ansieht ist wirklich offensichtlich. Das ist wirklich nicht schön zu reden.
Skizziere doch mal sein Frauenbild wie du es siehst.
Akif Pirinçci über Volksverhetzung:
«Heutzutage ist [Anzeige wegen] Volksverhetzung so verbreitetet wie eine Knolle an der Windschutzscheibe. Was früher ein wütender Leserbrief oder ein Gegenkommentar im Internet war, ist jetzt dieses neurotische Volksverhetzungsding des Strafgesetzbuches, von dem jeder Linksfaschist glaubt Gebrauch machen zu können, wenn er grad beim Kacken Schmerzen an der Afterschließmuskulatur hat. Es ist inflationär. Die Absicht ist dabei, den Gegner damit ein für allemal mundtot zu machen.»
T.R.E. Lentze über Volksverhetzung:
«Ursprünglich gegen eine Propaganda gerichtet, die vom Staate ausging, um das Volk zu verführen, dient der Volksverhetzungsparagraph jetzt dem Staat, um das Volk zu deckeln.»