Die große Gerichtsverschwörung – Alle, Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte etc stecken unter einer Decke

In der „Männerrechtsszene“ bzw der „Väterszene“ scheint mir eine beliebte Verschwörung zu sein, dass Richter und Rechtsanwälte unter einer Decke stecken, da illegale Machenschaften treiben und irgendwie einen Vorteil dabei herausschlagen.

In den meisten Fällen scheint mir das ziemlich unbegründet zu sein (wenn es so etwas im Einzelfall auch geben mag, wie in allen Bereichen, wo Leute oft zusammen kommen).

Eine der letzen Versionen war diese hier, die ich jetzt einfach mal herausgreife:

Und dann noch die unlautere Bereicherung:

Nehmen wir doch die Fachanwältin für Familienrecht in einer Stadt am Rhein, die für ihr profeministisches Milieu bekannt ist.

Diese Anwältin hat einen befreundeten Oberstaatsanwalt und mindestens eine der Richterinnen am ortsansässigen Familiengericht, die mit ihr kungeln.

Wenn sie die Chance bekommt, eine nicht deutsche Mutter zu vertreten, die sich voll auf sie verlässt und ansonsten keine Ahnung hat und der Vater hat Vermögen im Hintergrund, überpfändet sie auch mal in 5-stelliger Höhe, so lange, bis der Gerichtsvollzieher nicht mehr mitmacht.

Damit treibt sie den Verfahrenswert in die Höhe – und verdient fett daran.

Das Ganze wird durch den Oberstaatsanwalt und eine der Richterinnen gedeckt.

Ob diese beiden zulassen, dass nur die Anwältin daran verdient, obwohl sie sich ebenfalls illegal verhalten haben?

Mir ist schon nicht bewußt, wie sie da groß überpfänden soll. Sie kann ja nur das pfänden, was in dem Titel steht aus dem sie vollstreckt. Sicherlich kann sie einen überaus wertvollen Gegenstand pfänden, bekommt ja dann aber auch nur das ausgezahlt, was ihrer Mandantin laut Titel zusteht.

Natürlich „deckt“ ein Oberstaatsanwalt eine Vollstreckung aus einem Titel bis zur Höhe des dort genannten Betrages. Alles andere wäre ja absurd. Eine Vollstreckungsaussetzung muß beim Vollstreckungsgericht beantragt werden.

Was verdient eine Rechtsanwältin im übrigen bei einer Zwangsvollstreckung?

Schauen wir mal bei einem Gegenstandswert von 1.000 €

0,3 Verfahrensgebühr, § 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3309 VV 24,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV 4,80 EUR
28,80 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 5,47 EUR
34,27 EUR
Gerichtsvollzieherkosten 35,70 EUR
69,97 EUR

Sie verdient also 28.80 €, 24 € wenn sie das Porto tatsächlich ausgibt.

(Bei einer Kostenquote der Kanzlei von 50% bleiben ihr 14 Euro vor Steuern)

Gehen wir das mal mit ein paar Beträgen durch:

5000: 90,90 €

10.000: 167,4 €

30.000: 258.9 €

50.000: 348.9 €

Das sind jetzt nicht die wahnsinnigen Beträge. Da lohnt es sich nicht wirklich seine Beamtenstellung als (Ober)Staatsanwalt oder seine Richterstelle zu riskieren.

Zumal eine Vollstreckung bei rückständigen Unterhalt wohl auch selten über 10.000 € erfolgt und man sich sonst Fragen sollte, warum der Rückstand trotz vollstreckbaren Titel und Vermögen aufgelaufen ist.

Anscheinend meint er, dass die 167,40 €  bei 10.000 € noch für ein reichliches Bestechungsgeld reichen. Und das wenn man bedenkt, dass davon auch noch Steuern zu zahlen sind und die Kosten der Vollstreckungsmitarbeiterin zu decken sind. Und man eigentlich noch den Betrag abziehen muss, der bei regulärer Vollstreckung angefallen wäre.

Das alles noch mit dem Risiko verbunden, dass das Vollstreckungsgericht den Antrag zurückweißt und der Staatsanwalt der ja anscheinend von dem Oberstaatsanwalt zurückgepfiffen wird sich an höhere Stellen wendet.

Ich finde da immer die Version wahrscheinlicher, dass derjenige, der die Verschwörung behauptet, keine Ahnung vom Recht hat und sich nicht hinreichend gegen den vollstreckbaren Titel gewehrt hat, so dass daraus evtl unberechtigte Forderungen vollstreckt werden können. Und der dann vollkommen unprofessionell mit dem üblichen Dreiklang aus Strafanzeige, Befangenheitsantrag und Dienstbeschwerde weitermacht (statt etwa einer Vollstreckungsgegenklage oder einem frühzeitigen Unterhaltsabändersantrag).

Die Juristen, die das prüfen, merken dann, dass derjenige keine Ahnung hat und die andere Seite sich im Recht befindet. Ihre Antwort bestärkt dann aber hauptsächlich die Verschwörungstheorien.

Ich will damit nicht sagen, dass es keine fiesen Anwälte gibt. Und das Richter und Rechtsanwälte nicht auch mal miteinander reden. Das ist aber etwas anderes als Klüngeln oder verschwörerisch Leute betrügen.  Natürlich gibt es auch fürchterlich falsche Urteile und Richter, die politische oder ideologische Ansichten haben (dann aber in jede denkbare Richtung bei der Vielzahl der Richter). Die allgemeine Justizverschwörung scheint mir aber schlicht als einfacher Weg zum Frustabbau bei Unverständnis der tatsächlichen Mechanismen.

vgl. auch

P.S.: in dem Beitrag ist mir noch einiges negativ aufgefallen, besteht Interesse an einer weiteren Besprechung?