Die Vorteile der Ehe

Ein Artikel in der Süddeutschen fasst die Vorteile der Ehe in rechtlicher Hinsicht zusammen:

Wenn ein verheiratetes Paar ein Kind bekommt, hat das Baby rechtlich gesehen ganz automatisch Mutter und Vater. Das Sorgerecht liegt bei beiden gemeinsam. Sind die Eltern allerdings nicht verheiratet, muss der Vater seine Vaterschaft beim Jugendamt oder einem Notar erst anerkennen lassen. Außerdem muss das Paar eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Waren die Aussichten lediger Väter nach einer Trennung früher reichlich düster, wurden ihre Rechte 2013 gestärkt. Das Gesetz geht jetzt davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht auch bei fehlender Heiratsurkunde der Idealfall ist.

Also zumindest der Vorteil, dass man innerhalb der Ehe keine besonderen Anerkenntnisverfahren braucht und alles gleich geregelt ist (Nachteil: Man ist auch dann der Vater, wenn man es eigentlich nicht ist)

Die gemeinsame Adoption eines Kindes ist in Deutschland nur verheirateten Paaren möglich. Ist ein Paar nicht verheiratet, kann nur einer von beiden das Kind adoptieren – wobei viele Jugendämter in Deutschland Adoptivkinder generell nur an Eheleute vermitteln. Männer und Frauen in eingetragenen Lebenspartnerschaften können dank einer Gesetzesänderung vom Mai 2014 das Adoptivkind des Partners nun auch als ihres annehmen.

Das Adoptionsrecht setzt voraus, dass man verheiratet ist. Der Gedanke dahinter ist, dass man dem Kind eine gewisse Verlässlichkeit der elterlichen Paarbindung geben will.

Egal, wie lange man zusammenlebte: Wenn der Lebenspartner stirbt und es gibt keine standesamtliche Beglaubigung dieser Beziehung, ist der Hinterbliebene für das Gesetz unsichtbar. Das heißt, er hat keinerlei Anspruch, etwas zu erben. Zwar verfassen viele Menschen deswegen ein Testament – doch selbst dann sind nicht Verheiratete deutlich schlechter gestellt. Während für Eheleute und eingetragene Lebenspartner bei einer Erbschaft ein Freibetrag von 500 000 Euro gilt, liegt dieser bei nicht Verheirateten bei 20 000 Euro, obendrein entfallen Steuervorteile.

Steuerbegünstigungen in der Erbschaft können erhebliche Vorteile bringen, wenn beispielsweise der eine Partner in einem Haus leben möchte und man in der Hinsicht kein gemeinsames Eigentum hatte oder andere Vermögen übertragen werden sollen. Die Freibeträge in der Schenkungssteuer sind ebenfalls höher.

Mieten und Wohnen

Wer darf mit in die Mietwohnung? Wer seinen Ehepartner einziehen lassen will, muss den Vermieter vorher nicht um Erlaubnis bitten – wer nicht verheiratet ist dagegen schon. Allerdings hat der Vermieter praktisch keine Chance, dieses Anliegen zu verwehren, es handelt sich also vor allem um eine Formsache.

Also ein eher kleiner Vorteil.

Auch bei Wohneigentum kann eine Heiratskurkunde einen Unterschied machen. Vielerorts verbreitete Einheimischenmodelle, die auch für Bürger mit mittlerem Einkommen Wohneigentum erschwinglich machen sollen, berücksichtigen bei der Vergabe von Immobilien nicht nur die Finanzlage des Haushalts und wie viele Kinder dort leben. Mitunter ist auch ausschlaggebend, ob die Interessenten verheiratet sind.

Erscheint mir auch eher ein geringer Vorteile. Allerdings bin ich ja auch kein Bayer, wo es diese Modelle wohl gibt.

Unterhalt und Rente
Unverheiratete Paare können sehr wohl eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes bilden, wenn es zum Beispiel um den Zugang zu Sozialleistungen geht. Unterhaltsrechte gelten zwischen Partnern ohne Trauschein zunächst jedoch keine – außer, sie haben gemeinsame Kinder. Dann hat, wer sich um das Kind kümmert, einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich.

Das ist etwas simpel gefasst: Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt. Beim Betreuenden kommt es auf das Alter des Kindes an.

Bis vor wenigen Jahren gab das Gesetz Verheirateten eindeutig den Vorzug, stellte die Ansprüche einer kinderlosen Ex-Frau zum Beispiel auf eine Stufe mit denen unehelicher Kinder. 2008 wurde diese Ungleichbehandlung mit dem neuen Unterhaltsgesetz abgeschafft. „Ehefrauen und Partnerinnen sind allesamt eine Reihe nach hinten gerutscht“, sagt Almuth Zempel, Familienrechtlerin aus Saarbrücken, „Kinder, egal ob eheliche oder uneheliche haben Vorrang.“ Allerdings gibt sie zu bedenken, dass die Lage vieler Eltern durch das Gesetz auch unsicherer geworden ist, da es auf allgemeine Entscheidungen verzichtet und auf Einzelfallgerechtigkeit setzt.

Die Rangfolge im Unterhalt ergibt sich aus § 1609 BGB:

§ 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:

1. minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,
2. Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer; bei der Feststellung einer Ehe von langer Dauer sind auch Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 Satz 2 und 3 zu berücksichtigen,
3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen,
4. Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen,
5. Enkelkinder und weitere Abkömmlinge,
6. Eltern,
7. weitere Verwandte der aufsteigenden Linie; unter ihnen gehen die Näheren den Entfernteren vor.

In der Tat sind hier die Ehefrauen und Partnerinnen nach hinten gerutscht. Ist allerdings für den Fall, dass man nur Kinder von einer Partnerin hat, für diese relativ egal, da das Geld ja eh auf ein Konto geht

Wer nicht verheiratet oder verpartnert ist und seinen Partner auch im Fall des eigenen Ablebens absichern möchte, muss dies privat tun. Weder in der gesetzlichen Renten- noch in der Unfallversicherung kommt der standesamtlich nicht erfasste Partner vor. Der Hinterbliebenenschutz der Riesterrente steht ebenfalls nur Ehegatten und Kindern zu.

Das ist ein sehr erheblicher Nachteil und sicherlich auch ein Punkt, der einige Männer, die ohne Trauschein mit Partnerin und Kind leben, dazu bringt, doch noch zu heiraten: Was ist, wenn man stirbt und die Partnerin, die bisher die Kinder betreut, dann nichts hat? Will man nicht für ihre Absicherung sorgen? DAs kann schon ein erheblicher Druck sein.

Briefgeheimnis
Ob das ein Vorteil gegenüber einer nicht-amtlichen Beziehung wäre, sei dahingestellt: Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass das Briefgeheimnis in der Ehe nicht gilt. Tatsächlich aber haben auch verheiratete Partner nicht das Recht, die Post des anderen zu öffnen. Das hat der Bundesgerichtshof schon vor 24 Jahren klargestellt. Zwar schütze das Briefgeheimnis in erster Linie private Korrespondenz vor staatlicher Überwachung, hieß es in der Entscheidung 1990. Doch ganz generell diene es auch „der Abschirmung gegen die Neugier Dritter“. Ein Dritter, das kann die neugierige Nachbarin sein – oder die Ehefrau.

Letztendlich ein eher wenig bedeutsames Recht. Viel daraus herleiten kann man nicht, auch wenn eine Strafbarkeit bei ungeöffneten oder weggeschlossenen Briefen besteht.

Krankenhaus
Wer nicht offiziell verwandt ist, kann es schwer haben, wenn es darum geht, von Ärzten oder Krankenhäusern Auskunft zu erhalten. Informationen über den Gesundheitszustand eines Patienten, so die weiterverbreitete Regel, werden nur Angehörigen erteilt. Eine Vorsorgevollmacht (hier alle Informationen dazu) ist hier besonders hilfreich.

Das kann im Ernstfall auch noch mal interessant sein, ist aber immerhin durch eine entsprechende Vollmacht zu lösen.

Es gibt Friedhofsordnungen, in Berching im Altmühltal oder in Rosenheim zum Beispiel, laut derer in einem Familiengrab nur unmittelbare Verwandte bestattet werden dürfen. Wer seinen Lebenspartner – oder jemand anderen – in einem solchen Grab beisetzen möchte, müsse dies extra beantragen. Die Rechtslage sieht jedoch anders aus. „Jeder, der das Nutzungsrecht für ein solches Wahlgrab kauft, kann entscheiden, wer dort bestattet wird“, sagt der Bestattungsrechtler Torsten Barthel. „Ganz egal, ob verheiratet, unverheiratet, lesbisch oder schwul, oder gar nicht verwandt.“ Die einzige Ausnahme sei, dass mancherorts nur Einwohner der Stadt oder der Gemeinde auf einem Friedhof beigesetzt werden dürften.

Das wäre auch ein eher ein kleineres Problem aus meiner Sicht. Aber ich gebe zu, mich damit auch noch nicht beschäftigt zu haben.

Nicht angesprochen sind hier aus meiner Sicht die Vorteile einer gemeinsamen Veranlagung gerade für den Fall, dass einer der beiden über längere Zeit wegen der Kinderbetreuung aussetzt. Das kann für diesen Fall bei einem höheren Einkommen des anderen einen erheblichen Vorteil bringen und wäre aus meiner Sicht neben der Alterversorgung bzw. der Versorgung mit Todesfall der maßgeblichste Vorteil.

Würde man bei diesen Vorteilen eine anderweitige Lösung finden, sei es durch eine „Ehe light“ oder eine andere Form der Absicherung für diese Fälle könnte ich mir vorstellen, dass die Heiratsraten erheblich sinken.

So ist es eben für den Mann, der nicht heiraten will, weil er sonstige Nachteile fürchtet, aber in einer glücklichen Beziehung mit Kind lebt, ein gewisses Dilemma: Er will natürlich, dass Freundin und Kind versorgt sind, selbst wenn ihm etwas passiert und möchte vielleicht auch das Familienleben auf eine bestimmte Weise ausgestalten, etwa weil es sehr stressig sein kann, wenn beide Vollzeit arbeiten und man ein oder mehr sehr kleine Kinder hat und man auch ansonsten kein gutes Gefühl dabei hat, das Kind mit einem Jahr in den Hort zu bringen. Aber in diesen Fällen benachteiligt es den Partner, der aussetzt bzw. es entsteht dann dort eine gewisse Unsicherheit, an der man sich hochziehen kann: Was ist, wenn was passiert? Willst du wirklich, dass dein Kind dann nichts hat? (es hätte eine Waisenrente, aber weniger als bei einer Hochzeit) Ist es fair, wenn sie weniger in ihre Rente einzahlt und für die Familie aussetzt?

Ehe ist erst einmal ein kooperatives Spiel. Wenn einer von beiden deutlich macht, dass er nicht darauf vertraut, dass sein Partner ebenfalls kooperativ spielt, dann lohnt es sich auch für den anderen nicht, sondern auch dieser sollte dann unkooperativ spielen. Wenn man nur das dumme Gefühl hat, dass man ja nie sicher sein kann, ob der andere nicht doch irgendwie sich irgendwann trennt, dafür aber gegenwärtig keine Grundlage hat, dann fühlt sich das schlecht an. Und der andere kann auch zurecht fragen, warum man ihm nicht traut. In diesem Dilemma kann das Mißtrauen dann eine sich selbst erfüllende Prophezeiung werden oder zu einer mit einem schlechten Gefühl eingegangenen Ehe führen.

89 Gedanken zu “Die Vorteile der Ehe

  1. Ich sehe da keinen überzeugenden Vorteil einer Ehe. Außer, ich bin ein Mensch, der von einem anderen versorgt werden will.

    Jeder muss für sich selbst sorgen können, Punkt. Ein Zusammensein sollte eine freie Entscheidung sein, keine wirtschaftliche Abhängigkeit.

    In der heutigen Zeit mit einer auflösbaren Ehe (finde ich aus freiheitlichen Gründen natürlich sehr gut) passt das Recht nicht mehr zu den Lebensumständen (insbesondere „nacheheliche Solidarität“).

    Ausgleichszahlungen für ehebedingte Nachteile haben während der Ehe zu erfolgen, z.B. durch Weiterzahlung von Rentenbeiträgen des letzten Jobs während der Betreuungszeit zur Altersvorsorge, und nicht danach.

      • Beide reduzieren ihre Arbeitszeit, bis es passt. Geht natürlich nicht immer, eher bei Selbständigen (bessere Zeiteinteilung) oder im ÖD/Konzernen. Das wäre für mich der Idealfall.

        Alternativ würde ich verstehen, wenn eine Frau im ersten Jahr nicht arbeitet. Dann wird es aber Zeit, wieder anzufangen, insbesondere wegen der Altersvorsorge. DAS ist für mich das Hauptproblem, die kleinen Renten von Betreuenden (üblicherweise Frauen) aufgrund der Ausfallzeiten. Nur dafür gibt es ja den Versorgungsausgleich, den ich in der heutigen Zeit für nicht mehr zeitgemäß halte, wegen der Scheidungshäufigkeit.

        Wenn die Rentenbeiträge weitergezahlt werden würden, stünde die betreuende Person so, als hätte sie Vollzeit durchgearbeitet. An diesen Zahlungen könnte man den Partner ja beteiligen, sonst aus Steuermitteln, wenn Kinder als gesellschaftlich wichtig angesehen werden.

        Nachteil ist natürlich, das nicht arbeiten wollende Menschen oder Menschen mit schlecht bezahlten Jobs keine Verbesserung durch die Ehe erreichen können, bzw. nur während der laufenden Ehe durch das Einkommen des Partners. Ich begrüße das aber aus freiheitlichen (und romantischen) Gründen.

        • @zboson

          „Alternativ würde ich verstehen, wenn eine Frau im ersten Jahr nicht arbeitet. Dann wird es aber Zeit, wieder anzufangen, insbesondere wegen der Altersvorsorge.“

          Ich kenne zwei, die das gerade so machen (also nach einem Jahr wieder beide Vollzeit), und es ist für sie ohne Hilfe der Großeltern kaum möglich, es zu schaffen. Sie fangen beide extrem früh an, damit sie wenigstens noch Abends was vom Kind haben und es etwas von ihnen.
          „Beide reduzieren die Arbeitszeit“ ist glaube ich auch nicht so beliebt als Modell. Was meinst du wie viele das so wollen? Es dürfte auch in vielen Berufen schwierig sein

          „Wenn die Rentenbeiträge weitergezahlt werden würden, stünde die betreuende Person so, als hätte sie Vollzeit durchgearbeitet“

          Es wird ja für die Kinderbetreuung etwas bei der Rente gutgeschrieben (ohne gesonderten Antrag immer bei der Frau)

        • @Christian

          Die Frage ist immer, was ist die Alternative? Die Hausfrauenehe kann es ja nicht sein. Und ironisch formuliert: im Mittelalter hat auch keiner gefragt, ob es mit der Arbeitszeit genehm ist 😉

          Es ist nicht ideal. Aber warum nicht auf eine Betreuung durch die Großeltern zurückgreifen? Die bürgerliche Kleinfamilie ist eine neuzeitliche Erfindung.

          „“Beide reduzieren die Arbeitszeit” ist glaube ich auch nicht so beliebt als Modell.“

          Und da frage ich mich, warum das so ist. Karrieregeilheit? Zuwenig Geld? Die Punkte müsste man sich einzeln ansehen, um Lösungen zu besprechen.

          „Es wird ja für die Kinderbetreuung etwas bei der Rente gutgeschrieben (ohne gesonderten Antrag immer bei der Frau)“

          Zuwenig, mir geht es ja um die Gleichstellung zur Vollzeitarbeit, damit Betreuungszeiten sich eben nicht nachteilig auswirken.

          • @zboson

            „Die Frage ist immer, was ist die Alternative? Die Hausfrauenehe kann es ja nicht sein. Und ironisch formuliert: im Mittelalter hat auch keiner gefragt, ob es mit der Arbeitszeit genehm ist ;-)“

            Das klassische Modell ist ja, dass einer die erste Zeit aussetzt, dann halbtags arbeitet, dann volltags, ab einem gewissen Alter

            „Es ist nicht ideal. Aber warum nicht auf eine Betreuung durch die Großeltern zurückgreifen? Die bürgerliche Kleinfamilie ist eine neuzeitliche Erfindung.“

            Weil nicht jeder seine Großeltern in der Nähe hat und nicht alle Großeltern die Zeit dafür haben.

            „Und da frage ich mich, warum das so ist. Karrieregeilheit? Zuwenig Geld? Die Punkte müsste man sich einzeln ansehen, um Lösungen zu besprechen.“

            Was wäre denn, wenn einer lieber Arbeitet und der andere lieber die Kinderbetreuung übernimmt?
            Oder wenn einer mehr verdient und es ungünstiger ist, wenn er auch aussetzt?

        • Ach ja, für den Todesfallschutz etc.: Das sollte sich durch eine Risikolebensversicherung lösen lassen, dafür ist die Ehe auch nicht nötig. Die ist auch sehr günstig.

        • @Christian

          „Weil nicht jeder seine Großeltern in der Nähe hat und nicht alle Großeltern die Zeit dafür haben.“

          Weiß ich doch, dann halt Tagesmütter oder warum schließen sich 2-3 Frauen nicht zusammen und organisieren das gemeinsam? Dann betreuen sie rundum halt mal mehrere Kinder.

          Man kann jetzt alle Einzelfälle durchgehen, mir geht es um ein anderes System: Nachteile während der Ehe ausgleichen und nicht danach. Damit die Beziehung freiheitlich und ohne Abhängigkeiten ist.

          Wer zuhause bleibt und betreut, hat halt im Scheidungsfall ein Problem, notfalls halt Hartz IV. Das ist eine freie Entscheidung. In unserer Gesellschaft gibt es aber keine andere Lösung mehr, finde ich, da nun mal alles auf Arbeitseinkommen ausgerichtet ist.

          • @zboson

            „Wer zuhause bleibt und betreut, hat halt im Scheidungsfall ein Problem, notfalls halt Hartz IV. Das ist eine freie Entscheidung“

            Ich glaube nicht, dass das eine sehr praxisnahe Lösung ist. Viele werden das durchaus als ungerecht ansehen. Es ist auch nicht wirklich eine freie Entscheidung, meist ist es eher eine gemeinsam getroffene Entscheidung, in einer Kooperation, und die Grundlage ist, dass man die Beziehung fortsetzt und der andere es entsprechend ausgleicht.
            Das einfach mit „notfalls halt Hartz IV“ zu erschlagen halte ich für das andere Extrem zu zu großzügigen Unterhaltspflichten.

        • @christian

          Das ist ja auch kein gutes System.

          Wie gesagt: während der Betreuung müssen Ansprüche erworben werden, die das verhindern. Das ist aber nicht das heutige System. Verhandlungen nach dem scheitern führen zu oft zu Unfrieden, darum ist das Mist.

          Wenn es keine Betreuung gibt, muss die Person arbeiten.

        • Zboson wie meinst das mit der Risikolebensversicherung genau?? Soll das eine kurze Überbrückung sein, bis die Frau (oder Mann) mehr verdient? Für eine Dauerversorgung reichen die Beträge ja eher nicht, die da gezahlt werden. Ich interpretiere mal so, du meinst LV statt Witwenrente. Zweite Frage wäre, was Menschen tun, die nicht gut verdienen. Die haben oft nichtmal Geld für Altersvorsorge etc bzw kommen selbst mit privater Rente kaum über Sozialhilfe. Wie sollen die das bewältigen? Oder bist du wirtschaftlich für totslen Liveralismus? Dann ginge dein System auf, wenn man alle Sozialabgaben abschafft und die Arbeitnehmer so mehr Geld haben. Ich bitte um Aufklärung.

        • @truth

          Ich bin klassisch linksliberal. Insofern ist mir die Freiheit sehr wichtig, neben der sozialen Absicherung.

          Was die Risiko-LV betrifft, bezog sich das auf die Witwenrente als Argument für die Ehe. Ich will nur klarmachen, dass sich das auch ohne Ehe lösen lässt, wenn es einem wichtig ist.

          Was die Geringverdiener betrifft: jeder soll arbeiten und dadurch eigene Ansprüche erwerben. Wenn das nicht möglich ist, muss die Gesellschaft einspringen, wir sind reich genug.

          Mir geht es darum, dass durch eine Trennung eine vollständige wirtschaftliche Entflechtung erfolgt und es insbesondere keine Unterhaltszahlungen zwischen Erwachsenen gibt (für Kinder natürlich), was heute leider sehr einseitig der Fall ist.

        • „Mir geht es darum, dass durch eine Trennung eine vollständige wirtschaftliche Entflechtung erfolgt und es insbesondere keine Unterhaltszahlungen zwischen Erwachsenen gibt …“

          So ist eigentlich die Gesetzeslage nach BGB. Eine Unterhaltspflicht sollte nur greifen, wenn jemand „nicht IN DER LAGE ist, sich selbst zu unterhalten“.
          Der BGH hatte dann flugs in den Jahren nach der Änderung des Scheidungsrechts in den 70ern die Ausnahmetatbestände zu Regeltatbeständen gemacht, so dass am Ende im Scheidungsverfahren gar nicht mehr nach einem Anspruch gefragt, sondern nur noch seine Höhe errechnet wurde.
          Einmal Arztfrau, immer Arztfrau, hieß die – unausgesprochene – Devise.

          • @carnofis

            „Der BGH hatte dann flugs in den Jahren nach der Änderung des Scheidungsrechts in den 70ern die Ausnahmetatbestände zu Regeltatbeständen gemacht, so dass am Ende im Scheidungsverfahren gar nicht mehr nach einem Anspruch gefragt, sondern nur noch seine Höhe errechnet wurde. Einmal Arztfrau, immer Arztfrau, hieß die – unausgesprochene – Devise.“

            Der Aufstockungsunterhalt war ja auch damals schon im Gesetz. Der Trick ist eben, dass „sich selbst unterhalten“ nicht nach „überleben“ definiert war, sondern nach „den Lebensstandard aus der Ehe halten“, weil der „Bedarf“ danach bestimmt worden ist.

            Das ist ja inzwischen schon eingeschränkt, wenn aus meiner Sicht auch noch nicht genug.
            Es gelten ja zumindest beschränkungen in zeitlicher Hinsicht (üblicherweise Ehedauer geteilt durch 3 in Jahren) und auch durch ehebedingte Nachteile

        • @Zboson also sollen unverheiratete Paare, die zu wenig verdienen Witwenrente bekommen, obwohl sie nirgends was eingezahlt haben? Dein System ist nicht finanzierbar.

        • @truth

          Wie kommst Du auf unverheiratete Paare?

          Ich wollte folgendes ausdrücken: wenn mir wichtig ist, dass meine Partnerin oder mein Kind im Falle meines Todes abgesichert ist, könnte ich eine Risiko-LV zu deren Gunsten abschließen. Das ist kein Argument für die Ehe.

          Aber ihnen natürlich nicht verraten, damit man länger lebt 😉

        • Abgesehen davon: in einer Zeit, in der Staaten die Schulden privater Banken übernehmen, weil „systemrelevant“, braucht mir keiner mehr mit Finanzierbarkeit zu kommen 🙂

        • zboson ich denke, du wärst der erste gewesen, der sich aufgeregt hätte, wenn seine Einlagen bei der Bankenpleite weg gewesen wären und wenn seine Lebensversicherung nicht im Protektor gelandet wäre (ok der ist nicht staaatlich).
          Ich komme auf unverheiratete Paare, weil es ja auf die zutrifft, außer du willst Witwenrente ganz abschaffen, sehe ich das richtig.
          Achja ich finde selber unser Rentensystem wäre (noch) finanzierbar, wenn alle in der Rentenkasse wären, das Problem ist da echt, dass jeder, der Geld hat kein Mitglied ist, überspitzt gesagt.

        • @truth

          Ich hab gar nichts gegen die Witwenrente und will sie auch nicht abschaffen.

          Ich möchte nur, dass sie kein Argument für die Ehe ist, wie Christian sie oben erwähnt, daher mein Gegenbeispiel mit der Risiko-LV, und dass es allgemein keine Unterhaltszahlungen zwischen Eheleuten gibt, wenn sie sich durch Scheidung trennen. Nach der Scheidung ist jeder Erwachsene für sich selbst verantwortlich.

        • Zbosob ich denke auch, dass das Unterhaltsrecht nicht ideal ist. Auf der anderen Seite willst du als „Linker“ doch immer sozialen Ausgleich. Wieso willst du ihn hiernicht? Oder ist es, weil die Ehe eher religiös geprägt ist?

        • @truth

          Lies doch bitte meine Beiträge oben: der soziale Ausgleich muss während der Ehe stattfinden, nicht danach.

          Mit pauschalen Aussagen wie „als Linker willst du immer sozialen Ausgleich“ kann ich nicht viel anfangen.

    • @david

      Man darf mit oder ohne Ehe Sex haben 😉

      Rechtlich gesehen gibt es keine „ehelichen Pflichten“ (im Sine von Sex), die durchsetzbar sind. Die allseits zitierte Entscheidung dazu betrifft das Schuldprinzip und nicht etwa ein „weisungsrecht“ oder eine tatsächliche Durchführungspflicht.

      • Natürlich gibt es kein Weisungsrecht bei Sex, das versuche ich dir ja schon die ganze Zeit zu erklären 😉

        Aber was bringt der Paragraph denn noch, wenn das Schuldprinzip doch abgeschafft ist?

        Gibt es nicht noch andere Pflichten gegenüber dem Ehepartner? Ist „eheliche Pflicht“ nur Synonym für GV?

        • @david

          „Natürlich gibt es kein Weisungsrecht bei Sex, das versuche ich dir ja schon die ganze Zeit zu erklären ;-)“

          Ja, das merke ich, dabei habe ich das nie bestritten.

          „Aber was bringt der Paragraph denn noch, wenn das Schuldprinzip doch abgeschafft ist?“

          Welcher Paragraph? Es gab nie einen Paragraph, der was zu Sex sagte?

          „Gibt es nicht noch andere Pflichten gegenüber dem Ehepartner? Ist “eheliche Pflicht” nur Synonym für GV?“

          Hier ist ein guter Artikel dazu:
          http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/die-eheliche-lebensgemeinschaft-und-ihre-pflichten/

        • Interessanter Link!
          Da steht es ja auch:

          Allerdings kann der eine Ehegatte von dem anderen Ehegatten erwarten, dass dieser die “Geschlechtsgemeinschaft herstellt”. Eine nur von dem einen herrührende Verweigerung kann dann eine ehliche Pflichtverletzung darstellen, die nach der juristischen Literatur (zB Staudinger, Münchener Kommentar, Bamberger/Roth) evt. unterhaltsrechtlich relevant sein kann (mit Verweis auf § 1579 Nr. 7 BGB, nachdem der Unterhalt versagt, herabgesetzt oder zetilich begrenzt werden kann, wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt). Natürlich darf der Sex nicht erzwungen werden (Vergewaltigung in der Ehe ist gemäß § 177 StGB strafbar). Als Rechtspflicht wird auch die eheliche Treue, also die “Ausschließlichkeit der Geschlechtsgemeinschaft der Ehegatten” angesehen.

          Laut Wikipedia gibt es auch einen Präzendenzfall mit Unterhaltskürzung wegen Verweigerung der Geschlechtsgemeinschaft.

          Es gibt also durchaus einen Beschluss durch den Bundesgerichtshof von 1966, der bis heute formal gültig ist (IV ZR 239/65). Nur ist diese Pflicht natürlich durch den Wegfall des Zerrütungsprinzips praktisch irrelevant.

  2. Das ganze mal aus einer anderen Perspektive:

    Meine Mutter hat ihren Partner dieses Jahr geheiratet und ich war ehrlich gesagt sehr erleichtert. Das vereinfacht vieles, vor allem wenn die Kinder weiter weg wohnen – wie bei uns. Da weitere Kinder bei den beiden natürlich kein Thema mehr sind, geht es vor allem um die Versorgung im Krankheits- und Todesfall. Hört sich ziemlich makaber an, aber viele denken eben nicht daran, wie „praktisch“ es ist, wenn der Ehepartner Auskunft vom Arzt bekommen darf oder es ein gemeinsames Konto gibt, auf das der andere unkompliziert Zugriff hat und man nicht erst lange mit der Bank verhandeln muss. (Erbschein dauert in der Regel mehrere Wochen.) Unverheiratete stehen da ganz schnell mal im Regen. Witwen- bzw. Witwerrente sind bei den zukünftig immer knapper werdenden Renten auch ein wichtiges Thema.

    • @aurelie

      Ja, ich denke auch, dass das der große Vorteil der Ehe ist: Sie stellt eine Vielzahl sehr praktischer Regelungen für eine funktionierende Ehe zur Verfügung, gegen die auch beide nichts haben, solange es gut läuft.
      Bei einem scheitern mit jungen Kindern innerhalb der Ehe oder einem größeren Vermögenszuwachs wird es dann halt problematisch

      • „Da weitere Kinder bei den beiden natürlich kein Thema mehr sind, geht es vor allem um die Versorgung im Krankheits- und Todesfall.“
        @Aurelie
        War auch bei mir und meiner „Frau“ vor nicht allzu langer Zeit eine Überlegung.
        Wir haben sie aber dann doch nach langem Überlegen verworfen.

        Wenn die Kinder aus dem Haus und beide Partner (wieder) voll berufstätig sind, sind die Risiken einer Ehe dagegen überschaubar.

        @Christian
        Jungen Männern kann ich dagegen nur dringendst von einer Heirat abraten. Erst recht, wenn auch noch Kinder dazu kommen.
        Die allermeisten zusätzlichen Rechte eines verheirateten Vaters existieren nur auf dem Papier.
        Tatsache ist doch, dass in – zumindest – vielen Fällen nicht gemeinsam entschieden wird, dass die Frau nach der Geburt des gemeinsamen Kindes zuhause bleibt, sondern der Mann diesen von der Frau vorgebrachten Wunsch abnickt.
        Selbst, wenn er damit nicht einverstanden wäre, hätte er bei einer gerichtlichen Entscheidung NULL Chance, die Konstellation zu ändern. Nicht einmal, wenn die Frau deutlich mehr verdiente und er sich bereit erklärte, die Kinderbetreuung zu übernehmen.

        Du hast selbst sehr gut herausgestellt, dass die angeblichen Vorteile einer Ehe – zumindest für den Mann – marginal sind, teilweise anscheinend sogar nur lokal.
        Bei einer Scheidung dagegen trägt er die finanziellen Folgen faktisch allein und hat Unterhaltsforderungen in nicht abschätzbarer Höhe an den Backen.
        Die Frau mag – nach kurzer Ehedauer – als Anspruchsberechtigte nach hinten gerutscht sein, aber – auch hier korrekt dargelegt – in der Summe bleibt die Höhe der Unterhaltsforderungen. Die Unterhaltsrechtsreform wurde nötig, weil D international wegen der hohen Kinderarmut kritisiert wurde. Bis 2008 mussten sich die Kids den Unterhalt mit der Mutter teilen. Jetzt werden ihre vollen Ansprüche vorrangig bedient, danach die der Mutter. In der Summe bleibt’s gleich. Aber die Kids verschwinden aus der Armutsstatistik.
        Unterhaltsrecht ist Richterrecht, wie das ganze Familienrecht. Sind keine Kinder zu betreuen, kann es sehr wohl sein, dass dem Mann üppige und langdauernde Ehegattenunterhalte abgefordert werden.
        Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Ehe scheitert, liegt in D bei etwa 40%.
        Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mann aus dieser Ehe (unter normalen Umständen, also keine Scheidung wegen Trunksucht, Spielsucht, o.ä.) mehr oder weniger massiv benachteiligt wird, liegt bei deutlich über 90% (um nicht 100% schreiben zu müssen).

        • mehr oder weniger massiv benachteiligt wird, liegt bei deutlich über 90% (um nicht 100% schreiben zu müssen).

          Was ist mit Schlechterverdienern?

        • „Was ist mit Schlechterverdienern?“

          Wie oft kommen die im Verhältnis vor?
          Ich schätze mal, im einstelligen Prozentbereich.

          Und da Unterhaltsrecht – wie geschrieben – in weitem Umfang Richterrecht ist, greift bei Männern merkwürdigerweise wesentlich eher und schneller die gesetzliche Eigenverantwortung.

          Und wenn es der Frau gelungen ist, gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder an sich zu bringen, hast Du eh schlechte Karten.
          Wohingegen ich zumindest von einem Mann weiß, der alleinerziehend im Sinne der Rechtsprechung ist UND TROTZDEM an seine Ex Unterhalt leisten muss.

          Im Familienrecht ist alles möglich, solange der Netto-Finanzstrom vom Mann zur Frau fließt.

          Gerade letztes Jahr hat der BGH ja erneut mit hanebüchenen Begründungen verdeutlicht, dass eine paritätische Betreuung der Kinder nicht von der Barunterhaltspflicht befreit.

        • Insbesondere führt die heutige Regelung dazu, dass aufgeklärte Männer „standesgemäß“ heiraten, also darauf achten, dass Frau auch entsprechend verdient. Geringverdienerinnen dürfen sich dann bei den Geringverdienern umsehen, was die soziale Segregation fördert. Ich meine, es gibt da bereits Studien zu Akademikern.

          Wer also einen Ständestaat will oder Frauen, die wieder eine ordnetliche Mitgift mitbringen müssen: nur weiter so 🙂

        • „Wer also einen Ständestaat will oder Frauen, die wieder eine ordnetliche Mitgift mitbringen müssen: nur weiter so“

          Halte ich für ein realistisches Zukunftsszenario. Die Tendenzen sind ja bereits heute deutlich sichtbar.

          Ich denke, vor der Mitgift schützt Frauen heute schon nur noch der Umstand, dass es hierzulande einen Frauenmangel/Männerüberschuss im relevanten Altersbereich gibt. Und es in breiten Schichten keinen hohen sozialen Druck auf Frauen zum Heiraten gibt.

      • @christian

        Ich möchte da auf Carnofis eingehen: was ist denn, wenn eine Frau entgegen der Absprache doch merkt, dass es zuhause mit dem Kind ganz schön ist und sie keine Lust hat, wieder arbeiten zu gehen? Vielleicht, weil sie eh nicht viel verdient. Was passiert denn, wenn es dem Mann nicht passt?

        Und schon hast Du Deine Zerrüttung. Trennen kann sich der Mann dann nicht, sondern er muss das schlucken, will er nicht zahlen.

        Zähl doch mal die Vorteile auf, die ein MANN von der Ehe hat, im heutigen System mit Trennungen. Damit muss man doch rechnen.

        • @zboson

          „Ich möchte da auf Carnofis eingehen: was ist denn, wenn eine Frau entgegen der Absprache doch merkt, dass es zuhause mit dem Kind ganz schön ist und sie keine Lust hat, wieder arbeiten zu gehen? Vielleicht, weil sie eh nicht viel verdient. Was passiert denn, wenn es dem Mann nicht passt?“

          Das ist in der Tat ein Risiko. Ich hatte was in der Richtung auch hier dargestellt:
          https://allesevolution.wordpress.com/2014/01/04/erwerbsobliegenheiten-im-trennungsjahr/

          Aber das ist eben das trügerische in einer partnerschaft: Man denkt ja nicht, dass der eigene Partner das macht, man glaubt ihn einschätzen zu können und der Partner bewertet das Risiko eben auch anders und als Mißtrauen.
          Es ist eben ein klassisches Prisonersdilemma: So gesehen scheint die beste Lösung „defect“ zu sein, aber wenn sich beide Vertrauen und beide ehrlich sind, dann haben sie den höchsten Gewinn, wenn sie kooperieren.

          „Und schon hast Du Deine Zerrüttung. Trennen kann sich der Mann dann nicht, sondern er muss das schlucken, will er nicht zahlen.“

          ja, da will ich gar nicht widersprechen.

          „Zähl doch mal die Vorteile auf, die ein MANN von der Ehe hat, im heutigen System mit Trennungen. Damit muss man doch rechnen.“

          Das Problem ist ja: Wenn es klappt, wenn beide zusammen alt werden, dann hat das System eben nur Vorteile: Man kann die Steuervorteile mitnehmen, man muss sonst nicht viel regeln, die negativen Folgen treten nicht ein. Das System an sich ist – wenn es klappt – durchaus nicht schlecht.
          Allerdings ist inzwischen das Risiko eben verschoben: Früher war eine Scheidung sozial problematisch, was sie stabiler machte. Eine geschiedene Frau mit Kindern hatte es eben damals noch zusätzlich schwer (auch heute muss sie es nicht einfach haben). Es scheitern wesentlich mehr Ehen.

        • @christian

          Ich stimme Dir in allen Punkten zu.

          Ich glaube, dass Beziehungen nur so 10 Jahre halten, von Ausnahmen abgesehen. Wenn keiner wesentlich älter als 30 wird, ist das egal. Bei unserer heutigen Lebenserwartungen passt das Modell nicht mehr. Und warum auch? Eine lange Beziehung ist kein Wert an sich, wenn das nicht freiwillig macht.

          Früher waren Frauen durch fehlende Erwerbstätigkeit an den Mann gezwungen, auch in schlechten Ehen. Das ist natürlich Mist und dass es Scheidung/Trennungen gibt, ist aus Sicht der Freiheit toll.

          Aber die Regelung der Scheidung heutzutage ist nicht angemessen, weil die Lasten meist einseitig verteilt sind.

          Jetzt kann man natürlich sagen, ist doch egal, Hauptsache die Männer zahlen (im überwiegenden Teil). Das ist die Sicht des Rechts: Hauptsache, der Staat zahlt nicht.

          Das kann man doch nur ablehnen, aus freiheitlichen und sozialen Gründen.

        • @christian

          Noch eine Ergänzung: meist merken ja erst beide Expartner nach einer Scheidung, dass es beiden wirtschaftlich schlechter geht und man vielleicht doch mal an der Beziehung hätte arbeiten sollen. Dann ist es aber zu spät.

          Wir Menschen sehen das ja nicht spieltheoretisch, sondern oft ist in einer langen Beziehung das Gras hinter dem Zaun ja grüner, eine neue Person oder das Leben alleine interessanter als mit dem muffigen Partner etc. Und aus diesen emotionalen Gründen heraus wird eine Trennung eingeleitet.

        • „Noch eine Ergänzung: meist merken ja erst beide Expartner nach einer Scheidung, dass es beiden wirtschaftlich schlechter geht und man vielleicht doch mal an der Beziehung hätte arbeiten sollen.“

          Und noch eine Ergänzung: in den meisten Fällen reden wir von Konstellationen, wo allen Beteiligten nach der Scheidung gerade genug zum Überleben bleibt. Wenn jetzt eine Frau sich auf KU und Sozialhilfe ausruht, statt zu arbeiten, schadet sie nicht nur sich selbst langfristig am meisten, sondern sie verzehrt auch das Erbe der Kinder vorab.
          Ich könnte meinen Jungs also nicht ein Auslandsjahr aus den Ersparnissen finanzieren, oder was immer ihnen während der Ausbildung oder bei der Familiengründung helfen würde.

          Solcherart aufgewachsene Kinder müssen sich jedesmal von ganz unten selbst wieder hocharbeiten.

          Und das alles nur, weil eine durchgeknallte Gender-Justiz sich als Faust der frustrierten Frauen sieht.

  3. „Waren die Aussichten lediger Väter nach einer Trennung früher reichlich düster, wurden ihre Rechte 2013 gestärkt. “
    Das ist wieder so ein irreführender Unsinn.

    Tatsache ist, das diese Regelungen das Ergebnis mehrfacher Veruteilungen der Budnesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war, sowie eine Umsetzung der Kidnerrechtskonvention.

    Es wurde die Kinderrechte gestärkt: Das Recht der Kinder auf beide Eltern!

    Dass dies mit einer Verbesserung der Rechte der Väter einhergeht zeigt eigentlich wie skandalös sexistisch die Regelungen zum Umgang mit den leiblichen Kindern waren.

      • „Ist bisher allerdings die Lobby recht gleich für“

        ???

        „Man bevorzugt eher das “Ehefrau/Geliebte” Modell, das ja auch seine Vorzüge bietet.“

        Für eine Frau wäre die Vielmännerei geradezu ideal…

        Aber es ist mir relativ gleich, ob das eine populäre Forrderung ist. Es ist m. E. nicht einzusehen, warum die Ehe nur auf zwei Menschen beschränkt sein soll. Letztendlich gehört diese Institution m. E. eh entstaatlicht und privatrechtlich organisiert.

        • @adrian

          „???“

          Hatte mich verschrieben, sollte „klein“ statt „gleich“ heißen.

          „Für eine Frau wäre die Vielmännerei geradezu ideal…“

          Bei den gegenwärtig geltenden Regeln und ihr als „Hausfrau“ während die Männer arbeiten auf alle Fälle.
          Wäre aber eine interessante Frage, was man da für Regeln entwickeln müsste.
          Was ist, wenn eine(r) ausscheidet mit dem Versorgungsausgleich? Kann man nur einen „rausscheiden“ aus der Ehe oder muss sie als ganzes aufgelöst werden?

        • Theoretisch eine gute Idee. Andererseits tendieren Leute dazu etwas besitzergreifend zu sein, wenn es um ihre Kinder geht. Ich weiss nicht ob allzu viele die Kindererziehung im Großverband teilen wollen.

          • @ Nachtschattengewächs
            „Ich weiss nicht ob allzu viele die Kindererziehung im Großverband teilen wollen.“

            Es geht nicht um die, die es nicht wollen, sondern um die, die es wollen.

      • Die Ehefrau für den sozialen Status, inklusive Repräsentation nach aussen, die Geliebte für den Spaß, der im Alltag sonst auf der Strecke bleibt.

        Das Modell ist so alt wie es erfolgreich ist. Es umgeht ausserdem durch die leichtere Austauschbarkeit der Geliebten einen sehr großen Nachteil einer dauerhaften Monogamie: Sexuell attraktiv sind sie nur, solange sie jung sind

        😉

        • Na ja, durch das Zerrüttungsprinzip kann sich die betrogene Frau ja trotzdem trennen, spätestens nach dem Trennungsjahr, und man zahlt. Es gibt Frauen, die sind da pingelig, was Monogamie betrifft 😉

        • Trennen kann sich die Frau von Gesetz wegen aus jedem beliebigen Grund. Man sollte die Ehe deswegen tunlichst von jeglicher Romantik abgrenzen (Rosen verwelken schnell) und als fair deal zweier Menschen betrachten.

          Die Frau wird sich solange nicht trennen, solange sie aus dem Bestand der Ehe einen höheren sozialen Prestige/Statusgewinn oder monetäre Vorteil erzielt als sie ihn aus dem Status geschieden hätte.

          Entscheidend ist also das soziale Nahfeld. Und so pingelig sind Frauen da nicht, solange es nicht an ihrem Status kratzt.

  4. Gerade wenn es um Testierfreiheit, gewollte Vermögensverschiebungen und Steuern geht, ermöglcht eine Ehe gigantische Gestaltungsspielräume. Schon allein einen Zugewinnausgleich bei Bedarf gestaltend auslösen zu können – unbezahlbar.

    Eine Ehefrau in gut funktionierender Ehe ist z.B. das ideale Sparschwein für einen Selbständigen/Unternehmer, der sich wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sieht. Allerdings nur, solange das Sparschwein nicht wegläuft.

    • „Allerdings nur, solange das Sparschwein nicht wegläuft.“

      Stimmt.
      An meinem Heimatort hatten wir einen langjährig sehr erfolgreichen Autohändler, Angehöriger der Provinzprominenz, und nebenbei auch noch erfolgreicher Rennfahrer.
      Seine – durch keine Klausel eingeschränkte – Ehe scheiterte, sein Sparschwein lief mit einem anderen Mann weg.
      Der Autohändler musste sie aus dem Firmenvermögen abfinden und Unterhalt zahlen.
      Die Firma war dadurch nicht mehr liquide und ging Konkurs. Das Haus hat sein Herzblatt bekommen und er lebte über ein Jahrzehnt in einem Wohnwagen im Industriegebiet.
      Nach etwa 20 Jahren hat er wieder eine kleine Wohnwagenvermietung aufgebaut.

      Die Geschichte ist praktisch Stadtgeschichte und war für eigentlich alle nachfolgenden Unternehmer der Umgebung mahnendes Beispiel, was passiert, wenn man ohne Ehevertrag heiratet.

      • @Carnofis wenn man so wenig vetraut, sollte man nichtmal eine Beziehung haben. Achja hat er den Wagen vermietet , in dem er gewohnt hat und auf der Straße geschlafen?

        • „wenn man so wenig vetraut, sollte man nichtmal eine Beziehung haben.“

          Naja, es ist schon ein himmelweiter Unterschied, ob ich mich von meiner LG trenne und beide ihrer Wege gehen, oder ob meine Frau ein pauschales Anrecht auf die Hälfte des gesamten in der Ehe erwirtschaftete Vermögens hat, nur aufgrund der Ehe und auch ohne jede Eigenleistung.
          Insofern ist eine nichteheliche Beziehung für Beide in etwa von gleichem Risiko.

          Ich habe keine Ahnung, wie er seinen Laden wieder aufgebaut hatte. Aber er war ziemlich bekannt und auch beliebt in der Stadt, weil er trotz seiner Erfolge nicht abhob.
          Vielleicht hat er also erst im Namen und Auftrag Anderer gearbeitet.

        • @truth

          Wer heiratet, glaubt nicht, dass es ihn treffen kann. Passiert aber trotzdem.

          Und Liebe und Vertrauen hat nichts mit Versorgung zu tun (Versorgung nach der Trennung = Unselbständigkeit des Empfangenen und Freiheitseinschränkung des Zahlers, also im Sinne der Freiheit abzulehnen).

        • „Wer heiratet, glaubt nicht, dass es ihn treffen kann. Passiert aber trotzdem.“

          Keiner würde sich auf ein Schiff über den Atlantik setzen, das mit 40%iger Wahrscheinlichkeit sinkt.
          Bei der Ehe scheint mann blind gegen jede Sturmwarnung. Da fahren fast alle ohne Rettungsboot und -weste aus dem Hafen.

          Zugegeben, die Unterhaltsrechtsreform hat besonders den Richtern die Möglichkeit eröffnet, Unterhaltsforderungen in Höhe und Dauer zu begrenzen, die es schon zuvor als Unrecht ansahen. Solche gab es durchaus auch.
          Die anderen feministisch indoktrinierten Frauenhelfer können sich aber weitgehend ungehindert weiter austoben.
          Das liegt an den Gummi-§§, die mit ihren „Soll“-Bestimmungen so ziemlich alles erlauben.

          Dabei machen sie noch nicht einmal ihrer eigenen Klientel einen Gefallen damit.
          Zum einen hängen die Frauen direkt am Tropf ihres Ex-Mannes und gehen mit ihm über die Wupper, wenn ihm was passiert.
          Zum anderen verlockt ein üppiges Unterhaltssalär zur Faulheit – mit direkter Folge der Altersarmut.
          Ich weiß, wovon ich schreibe, denn meine Ex hat gerade ihre letzte Unterhaltsüberweisung von mir gesehen. Um Arbeit hat sie sich in den letzten 20 Jahren nicht mehr bemüht.
          Dafür ist sie Hyper-Schamanin bei WOW.
          Die kann sich direkt für die wertvolle Hilfe bei der Lebensplanung bei den Roben bedanken.
          Eine teuer erkaufte, aber für mich dennoch eine tiefe Genugtuung 😀 .

          • @carnofis

            „Keiner würde sich auf ein Schiff über den Atlantik setzen, das mit 40%iger Wahrscheinlichkeit sinkt. Bei der Ehe scheint mann blind gegen jede Sturmwarnung. Da fahren fast alle ohne Rettungsboot und -weste aus dem Hafen.“

            Die Betrachtung ist schon falsch, weil man sich ja nicht in irgendein Boot setzt. Sondern sich das Boot sorgfältig aussucht und meint ein gutes, mit dem man dem Sturm trotzen kann, gefunden zu haben. Man blickt auf die, die man nicht gewählt hat, und denkt, dass dies wohl die Schabraken sein werden, die sinken.

            „Ich weiß, wovon ich schreibe, denn meine Ex hat gerade ihre letzte Unterhaltsüberweisung von mir gesehen. Um Arbeit hat sie sich in den letzten 20 Jahren nicht mehr bemüht.
            Dafür ist sie Hyper-Schamanin bei WOW.“

            Dein Fall war da aber auch nicht ganz der übliche oder? inzwischen würde sie ja zumindest nach Ablauf des Trennungsjahres eine Erwerbsobliegenheit treffen, sonst würde ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

        • @christian

          Menschen verändern sich aber, und es gibt eben die Fälle, dass man sich nach einigen Jahren fragt, wen man da geheiratet hat. Oder der Partner sich das fragt 🙂

          Wir sind ja alle alt genug, um nicht mehr mit der Schulliebe zusammen zu sein. Warum also denken, dass der jetzige Partner der letzte sein wird? Evtl. der, mit dem man Kinder haben will, aber der letzte?

          Der Rest ist dann Risikomanagement.

        • „Die Betrachtung ist schon falsch, weil man sich ja nicht in irgendein Boot setzt. Sondern sich das Boot sorgfältig aussucht und meint ein gutes, mit dem man dem Sturm trotzen kann, gefunden zu haben.“

          Da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt. Ich meine nicht die Partnerin, sondern die Ehe. Menschen ändern sich und keiner kann in die Zukunft blicken.
          Aber dass die Ehe Männer systematisch benachteiligt, weil Politik und Justiz in Frauen pauschal den Schwächeren und damit zu Schützenden sehen, macht sich so gut wie kein Mann vor der Heirat klar.

          Dass eine funktionierende Ehe eine Win-Win-Situation ist, ist unbestritten.

          Zur Klarstellung: im Gegensatz zu zboson („Nach der Scheidung ist jeder Erwachsene für sich selbst verantwortlich.“) halte ich eine nacheheliche Unterhaltspflicht für vertretbar, wenn sich denn beide Partner zu Ehebeginn (am besten vorab) darauf einigen, dass und wer nach der Geburt wie lange zu Hause bleibt. Es gibt ja eine Menge Männer, die die klassische Alleinverdiener/Hausfrauenehe durchaus befürworten. Die müssen sich dann aber auch über die Konsequenzen klar sein.

          Rechtlich wird aber JEDE Ehe so gehändelt, als hätte es so eine Vereinbarung gegeben. Tatsächlich beschließen die Frauen aber nach meiner Erfahrung sehr einseitig ihre Rolle in der Ehe. Das wurde auch in den Umfragen bestätigt, die der SWR vor einigen Wochen wegen des Erwerbsverhaltens süddeutscher (Ehe-)Frauen durchführte.
          Männer werden also in Haftung für Entscheidungen genommen, auf die sie keinen (nennenswerteen) Einfluss hatten.

          Ich denke, mein Fall liegt sehr wohl in der Norm. Es liegt in der Natur der Sache, dass hohe Unterhaltszahlungen demotivierend auf die Arbeitsmoral wirken. Das wäre bei uns Männern genauso, ist also nicht in der Psyche der Frauen zu suchen.
          Wenn ich jeden Monat 1.200 € (KU + KiGeld) überwiesen kriege, ohne morgens aus dem Bett klettern und die tägliche Tretmühle der Berufstätigkeit besteigen zu müssen, dann siegt schnell der innere Schweinehund.
          Das dürfte nach meinem Eindruck auch ein ganz wesentlicher Grund für die Altersarmut „allein“erziehender Mütter sein.

          Ergänzung: es ging bei meiner Ex NUR um KU. Ich war – Gottseidank – nicht mit ihr verheiratet.

          2. Ergänzung (wir hatten es schon): das Trennungsjahr kann durchaus mehrere Jahre dauern und Unterhaltsrecht ist SOLL-Recht.
          Wenn Du ein relativ gutes Einkommen und relativ wenig andere Verpflichtungen hast, kann der EU sehr wohl in Dauer und Höhe deutlich zu Deinen Ungunsten variieren.

          • @carnofis

            „Wenn ich jeden Monat 1.200 € (KU + KiGeld) überwiesen kriege, ohne morgens aus dem Bett klettern und die tägliche Tretmühle der Berufstätigkeit besteigen zu müssen, dann siegt schnell der innere Schweinehund.“

            1.200 € Kindesunterhalt? Für wie viele Kinder? Oder ist da Betreuungsunterhalt mit drin?
            Sonst hättest du in der tat ein „relativ gutes Einkommen“

            „das Trennungsjahr kann durchaus mehrere Jahre dauern“

            Das trennungsjahr dauert ein Jahr. Danach kann sich die Frau nicht mehr darauf berufen, dass sie vorher auch nicht gearbeitet hat (was an sich ja schon ein Skandal ist). Die Trennungszeit bis zur Scheidung oder gar bis zur Rechtskraft der Scheidung kann natürlich länger dauern.

        • Christian, Du musst schon GENAU lesen.
          Ich hatte als BEISPIEL von 1.200 € KU UND KiGeld geschrieben. Ein KU von rd. 840 € für zwei Kinder der 3. Altersstufe sind nicht allzu ungewöhnliche Unterhalte. Er entspräche einem Einkommen von 2.700 €.

          Nochmal (seufz): das Trennungsjahr ist MINDESTENS ein Jahr lang. Trennungszeit ist nur der Oberbegriff für Leute, die sich an dem Wort „Jahr“ reiben – eben weil es nur ein Jahr ist, wenn beide Beteiligten sich in der Scheidung einig sind.

          Ich fasse aus „Familienrecht-heute.de“ die relevanten Sätze zusammen:
          „Eine Trennungszeit von einem Jahr ist eine gesetzliche Voraussetzung der Scheidung.“
          „Das Trennungsjahr reicht für den Scheidungsantrag nur dann aus, wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder der eine dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt. Wenn einer der Partner der Scheidung nicht zustimmt, wird das Scheitern der Ehe erst nach DREI Jahren des Getrenntlebens angenommen, vgl. § 1566 BGB.“
          „Auch bei sehr kurzen Ehen müssen die Eheleute WENIGSTENS ein Jahr getrennt leben, ehe einer die Scheidung beim Familiengericht beantragen kann.“ [Hervorhebung von mir]

          http://www.familienrecht-heute.de/scheidung/trennung-trennungsjahr.html

          Gemeinhin spricht man vom Trennungsjahr bei dem Zeitraum von der „Rechtshängigkeit“ des Scheidungsantrags bis zum rechtsgültigen Scheidungsurteil.
          Und dieser Zeitraum ist fast beliebig lang. Besonders, wenn noch andere Fragen – wie z.B. der nacheheliche Unterhalt, Sorge- und/oder Umgangsrecht – im Verbund geklärt werden sollen.

          • @Carnofis

            „Christian, Du musst schon GENAU lesen.
            Ich hatte als BEISPIEL von 1.200 € KU UND KiGeld geschrieben. Ein KU von rd. 840 € für zwei Kinder der 3. Altersstufe sind nicht allzu ungewöhnliche Unterhalte. Er entspräche einem Einkommen von 2.700 €.“

            Okay, bei zwei Kindern und dem kompletten Kindergeld macht es durchaus Sinn

            „Nochmal (seufz): das Trennungsjahr ist MINDESTENS ein Jahr lang. Trennungszeit ist nur der Oberbegriff für Leute, die sich an dem Wort “Jahr” reiben – eben weil es nur ein Jahr ist, wenn beide Beteiligten sich in der Scheidung einig sind.“

            Sehe ich anders, ist aber ein Streit um Begrifflichkeiten.

            „“Das Trennungsjahr reicht für den Scheidungsantrag nur dann aus, wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder der eine dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt. Wenn einer der Partner der Scheidung nicht zustimmt, wird das Scheitern der Ehe erst nach DREI Jahren des Getrenntlebens angenommen, vgl. § 1566 BGB.”“

            Eben, in dem Beispiel ist das Trennungsjahr ein Jahr lang, reicht aber mitunter nicht aus. Dann ist eine TrennungsZEIT von 3 Jahren erforderlich (sind aber heute die wenigsten Fälle)

            “Auch bei sehr kurzen Ehen müssen die Eheleute WENIGSTENS ein Jahr getrennt leben, ehe einer die Scheidung beim Familiengericht beantragen kann.” [Hervorhebung von mir]

            Das ist richtig, abseits der Härtefallscheidung. Das hat aber wiederum nichts mit den Erwerbsobliegenheiten zu tun

            „Gemeinhin spricht man vom Trennungsjahr bei dem Zeitraum von der “Rechtshängigkeit” des Scheidungsantrags bis zum rechtsgültigen Scheidungsurteil.“

            Also der Palandt meint beispielsweise mit dem Trennungsjahr das tatsächliche Jahr. Es wird zwischen Erwerbsobliegenheit bis zum Ablauf des Trennungsjahres und solchen nach Ablauf des Trennungsjahres in der Trennungszeit unterschieden (vgl Palandt § 1361 Rdn. 13).

            Da der Begriff „Trennungsjahr“ gerade im unterhalt eine erhebliche Bedeutung hat und da eben das Jahr bezeichnet, würde ich es genau andersherum als du sehen: Die Unterscheidung zwischen Trennungsjahr und Trennungszeit ist wichtig und man sollte sie strikt einhalten um Missverständnisse zu vermeiden

            „Und dieser Zeitraum ist fast beliebig lang. Besonders, wenn noch andere Fragen – wie z.B. der nacheheliche Unterhalt, Sorge- und/oder Umgangsrecht – im Verbund geklärt werden sollen.“

            Klar, genug leben ja auch getrennt ohne sich scheiden zu lassen bzw. die Folgesachen können das Scheidungsverfahren erheblich verzögern

        • @carnofis

          Ich habe gar nicht gegen nachehelichen Unterhalt, wenn er bewusst vertraglich vereinbart ist. Das Standardverfahren ohne Vertrag sollte aber sein „Kein Unterhalt“. Ich möchte, dass sich Partner bewusst überlegen, welche Vermögensschadensrisiken sie mit ihrer Lebensgestaltung eingehen.

          Der heutige Zustand, im Falle der Scheidung Glück mit einem vernünftigen Richter haben zu müssen, ist ein untragbares Risiko.

          Das ist auch liberal und sozial: die Leute aufklären und sie bewusst ihre Entscheidung treffen lassen.

          Und Leute, die heiraten wollen, kann man ruhig zwingen, einen notariellen Vertrag abzuschließen. Muss man halt bei Kleid oder Party ein wenig sparen 🙂 Beim Kauf von Wohneigentum verlangt man das ja auch.

        • @ zboson
          „Ich habe gar nicht gegen nachehelichen Unterhalt, wenn er bewusst vertraglich vereinbart ist.“

          Wie auch ich schrieb. Privatrechtlich darf Jeder mit Jedem alles vereinbaren, soweit es nicht gegen das Gesetz verstößt.

          „Das Standardverfahren ohne Vertrag sollte aber sein “Kein Unterhalt”. “

          So sieht es das Gesetz auch vor.
          Ich zitiere § 1569 BGB: „Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.“

          Es folgt eine Auflistung von Tatbeständen, die zu einer Unterhaltsberechtigung führen.

          Weiters siehe auch § 1602 BGB: „Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.“

          Unterhalt ist von der Intention her also ein Ausnahmetatbestand. Der BGH hat das Gesetz auf den Kopf gestellt und ihn faktisch nur für Männer gelten lassen. Frauen konnten sich 30 Jahre lang bis 2008 darauf verlassen, nach einer mindestens drei Jahre währenden Ehe bis ans Ende ihrer Tage versorgt zu sein.

          Zwang zu einem notariellen Vertrag sehe ich nicht. Ohne Vertrag gilt eben das Gesetz nach BGB. Es würde total ausreichen, würde es nicht aus feministisch-sexistischen Motiven missbraucht.
          Immerhin erfordert die EheSCHLIEßUNG einen Standesbeamten, der sich davon überzeugt, dass der Vertrag (ein solcher ist die Eheschließung) von zwei Personen geschlossen wird, die
          a. volljährig sind (ich weiß nicht, ob es für Frauen noch die Ausnahme der Eheschließung mit 16 Jahren gibt),
          b. das Rechtsverhältnis freiwillig eingehen und
          c. im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind.

          Es kann also nicht sein, dass jemand bei der Eheschließung über den Tisch gezogen wird.
          Er/sie kann also beim Scheitern der Ehe nicht jammern, benachteiligt worden zu sein.

      • Das ist durchaus ein Problem, weil schwer vorhersagbar.

        Andererseits kenne ich genug Fälle von z.B. Bauunternehmern, die nach der Insolvenz wegen Nichtzahlender Auftraggeber, Mängeln oder sonstigem Unbill kurze Zeit später wieder dick im Geschäft waren.

        Mit einer Kaptitalgesellschaft, die nun formal der Ehefrau gehört. Der Ex-Unternehmer ist dann fomal Angestellter, dürckt ein paar Euros für die Gläubiger ab und kümmert sich ansonsten wie bisherher um die Aufträge.

        Gerade wenn ursprünglich kein explizites Luxusweibchen geheiratet wurde, funktioniert das erstaunlich häufig gut.

  5. Die Ehe hat keine Vorteile mehr für den Mann. Das ist eine Sache der Vergangenheit.

    Er lädt damit heutzutage staatliche unterstützte Ausbeutung durch die Frau in sein Leben ein. Die Frauen wissen das. Erst recht bei Trennung. Und das hat auch Konsequenzen für die „Beziehung“.

    Anführungszeichen wegen der dann immer an seinem Kopf gehaltenen, geladen und gespannten.

    Kein Mann sollte heutzutage noch heiraten.

    Erst recht nicht, wenn Kinder da sind. Er hat dann noch schlechtere Chancen Vater zu bleiben, sollte die Frau auf die Idee kommen die Kinder als Erpressungswerkzeug zu benutzen. Und das machen fast alle.

    • „Erst recht nicht, wenn Kinder da sind. Er hat dann noch schlechtere Chancen Vater zu bleiben, sollte die Frau auf die Idee kommen die Kinder als Erpressungswerkzeug zu benutzen. Und das machen fast alle.“

      Nein, das machen zum Glück nicht „fast alle“.
      Erstens:
      Noch immer halten eben auch viele Ehen ein Leben lang.
      Und für viele liegt darin ein Lebensziel und der Innbegriff eines letztlich erfüllten Lebens.

      Ebenso sind auch tatsächlich viele Frauen durchaus in der Lage und auch gewillt, nach der Scheid
      ung einen fairen Umgang miteinander zu finden.

      Erschreckend wird es erdt dann, wenn der Konflikt auf Gerichtlichem Weg ausgetragen wird.
      Erschreckend ist da, wie leicht es Frauen gemacht wird, einen Mann finanziell auszubeuten, emotional zu erpressen und zu beschädigen.

      Es ist schlimmer als dass es „leicht gemacht“ wird.
      Und es ist schlimmer als das, was Roslin gerne als „Mitläufertum“ beschreibt, wenn eine Frau dabei die sich anbietenden Vorteile „mitnimmt“.

      Es ist vielmehr so, dass auch eine Frau, die durchaus nichtkonfrontativ auftreten will, oft von vielen Seiten geradezu bedrängt wird, was ihr doch alles „zustehe“.

      Freunde, Bekannte, Familienangehörige – und schließlich auch Beratungsstellen, (Scheidungs-) Anwalt und Richter – alle haben gefragt oder ungefragt gute Ratschläge, wie man aus der Situation möglichst viel herausschlagen kann, was ihr „zusteht“, wie sie den Ex am besten melken kann.

      Ich hab selbst erlebt, wie viel Standfestigkeit es von einer Frau erfordern kann, da gegenüber einem früheren Partner fair zu bleiben, den man eben nicht mehr liebt und mit dem man sich auseinandergelebt hat, mit dem einen emotional nichts mehr verbindet.

      Es liegt nicht an den Frauen alleine, oder den Frauen „an sich“.
      Es liegt an dem Klima, das der Frau nahelegt, so zu agieren, und der geltenden Rechtssprechung, dass sie darin unterstützt und in allem Recht gibt.

      • „Es liegt nicht an den Frauen alleine, oder den Frauen “an sich”.
        Es liegt an dem Klima, das der Frau nahelegt, so zu agieren, und der geltenden Rechtssprechung, dass sie darin unterstützt und in allem Recht gibt.“

        Oder anders gesagt:

        Es liegt nicht an den Frauen.
        Aber es liegt durchaus am Feminismus.

        • … und glückliche Ehemänner kannst du heutzutage mit der Lupe suchen.

          Recht hast du mit der beeinflussenden Umgebung. Es bildet sich so häufig ein ganzes Hintertreibungsrudel, dass wie auch im öffentlichen Diskurs alles inkl. ihrer eigenen inneren Dränge ( meist Neid, Geltungssucht, … das Übliche an ach so Menschlichem gut verpackt) auf dem Ehemann projeziert.

          Dann der mediale und öffentliche Untermenierungsansturm auf die Familie und Väter …

          Erst recht dann im Trennungsfall.

          Keine Umgebung um glücklich zu sein oder zu werden. Ausnahmen und Inselchen gibt es sicher.

        • @maddes8cht

          Ich bin seit über 10 Jahren über den VAfK mit der Thematik befasst. Und auch wenn ich mit sehr vielen verheerenden Fällen befasst war, denke ich (hoffe ich), dass die friedliche Trennung/Scheidung dennoch überwiegt.

          Nichtsdestotrotz ermutigt besonders die allgemeine Rechtsprechung zum schmutzigen Krieg.

          Aber auch die standhafteste Frau wird in den Unterhaltskrieg gegen ihren Ex gezwungen, sobald sie aus irgendeinem Grund einer Sozialkasse zur Last fällt. Dann wird zuallererst geschaut, ob nicht irgendjemand aus der Familie in Regress genommen werden kann. Und da die Spruchpraxis der Familienjustiz in der Vergangenheit Frauen fast immer Unterhalt zusprachen, wird sie auch jetzt gezwungen, Unterhalt einzufordern, bevor sie irgendeine Sozialhilfe erhält.

      • @maddes8cht

        Tja.

        Macht verdirbt. Die Pistole bleibt.

        Und klar. Es liegt auch maßgeblich mit am Feminismus.

        Dennoch ist es so, dass viele Frauen das machen. Und lange oder lebenslange Ehen gehören heute zu einer immer kleiner werdender Minderheit.

        Es ist einfach nicht gut in einen Kontrakt mit derartiger Folge von Abgabe fast aller Bürgerrechte einzutreten.

        Russisches Roulette mit 4 Patronen in der 6Schuss Trommel und „Lawless women“, die das Wissen uns auch einkalkulieren, dazu noch Entitlement Haltungen haben und auf Opfer machen, wenn sie nicht (narzisstisch) dominieren können.

        Oder sich da hinein entwickeln. Folge ist meist Etablierung häuslicher Gewaltformen

        Aber heutzutage ist es für einen Mann fast der sichere Weg sein Leben geradezj wegzuschmeissen. Wird er Vater mutiert er zum Menschen 3.ter Klasse als Freiwild zur Ausbeutung in der heutigen misandrischen Umgebung.

        Ein bischen krass ausgedrückt. Aber so in etwa.

        Das kann man ignorieren, wenn man will. Wer weiß. Vielleicht ja für einige der Weg.

        Ich würde eher abraten.

        • „Dennoch ist es so, dass viele Frauen das machen. “

          Ja.
          Auf jeden Fall zu viele.

          Ich hoffe aber „nicht die meisten“.

          Für mich frage ich mich, wie ich damit umgehen soll – bzw. wie man umgehen soll.
          Wohin wir Einfluss nehmen sollten.

          Was ich mir wünsche, ist eben ein besseres Zusammenleben der Geschlechter.
          Das ist das, was ich mir von antifeministischem Engagement erhoffe. Etwas utopisch gesprochen.

          Ich versuch die Klappe aufzumachen, wenn ich sowas mitbekomme: Wie in einem Trennungsfall eine Frau massenhaft Ratschläge zur maximalen Ausbeutung des Mannes bekommt, sie auf ihre Anprüche aufmerksam gemacht wird, sie ihm ja schließlich „nichts schuldig ist“ etc.

          Aber:
          WAS sagt man denn da?

          Es ist völlig sinnlos und unfruchtbar, darüber zu schimpfen, dem Umfeld oder der Frau Vorwürfe zu machen, auf Männerrechtliche Problemfelder aufmerksam zu machen, etc.

          Man kann das alles sagen, und eine hitzige Diskussion damit auslösen.
          In der man selbst zuverlässig der böse Mann ist.
          Und man zuverlässig Feindbilder und Ressentiments bestätigt und verstärkt hat.

          Ich habe stattdesen schon mehrfach etwas anderes versucht, und ich habe den Eindruck, auch mit einem gewissen Erfolg.

          Wenn ich im Nachhinein versuchen soll, das zu beschreiben, dann fällt mir der Gedanke dazu ein, dass ich versuche, dem Mann in der jeweiligen Geschichte die Menschlichkeit zurückzugeben, indem ich seiner Entmenschlichung etwas entgegensetze.

          Ich versuche, seine so schrecklich „unmöglichen“ Handlungen begreiflich zu machen, seine legitime Verletztheit ins Spiel zu bringen.
          Und dann anzusprechen, dass der gerade von allen Seiten angeratene Kurs auf einen eskalierenden Krieg hinauslaufen wird, dessen Eskalation gerade durch die betreffenden „Ratgeber“ betrieben wird, und für die sie GENAU SIE auch bitteschön die Verantwortung (!!! ) (TM) haben in meinen Augen . und NICHT der, dem sie diesen Krieg aufzwingen, weil er sich nur verteidigen kann.

          Und dass sie es selbst in der Hand haben, auf einen solchen Krieg zu verzichten.

          Man erreicht auf diese Weise niemanden, der tatsächlich bösartig, rachsüchtig oder gierig ist.

          Aber genau die erwähnten Frauen, die im Grunde bereit und gewillt sind zu einer fairen Trennung, und die unter einem gesellschaftlichen Dauerfeuer für die Idee sturmreif geschossen werden (anders kann ich es kaum ausdrücken), dass sie auf all das gegenüber dem Mann Ansprüche haben und nehmen sollten, was nur möglich ist – diese Frauen sind dann ganz froh darum, den Rücken gestärkt zu bekommen, um bei einem fairen Kurs zu bleiben, und ihren eigenen früheren Mann nicht bis auf die Knochen auszuziehen.

          Ich hab mindestens zwei mal schon den Eindruck gehabt, in einer solchen Situation der einzige zu sein, der zu einem gemäßigten, auf Schlichtung und Kooperation ausgerichteten Kurs geraten hat.

          Ich glaube, eine aggressive Rethorik hilft da nicht weiter.
          Auch hier in der Blogblase ist mir oftmals zu viel an Aggressivität da. Aber es ist genau die Aggressivität, die das Problem ist.
          Und dabei ist immer wieder offensichtlich, dass diese Aggressivität vor allem von der feministischen Seite an uns herangetragen wird, und es schwer fällt, dem gegenüber nicht ebenfalls aggressiv zu werden.

          Ich denke, gerade in solchen Situationen ist verbale Abrüstung angesagt.
          Klare Aussagen, ansprechen von Verantwortlichkeiten – aber ohne Eskalationen zu betreiben.
          Das versuche ich.
          Bin da ein bissle unverbesserlicher Idealist.
          Und die paar mal, in denen es was nutzt, trösten mich über die Stellen weg, bei denen ich damit auf die Schanuze falle.

        • @maddes8cht

          Ich sehe das wie Du. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass es sehr viele standhafte Frauen gibt, die eine Trennung fair durchführen wollen und auch bei allen weiteren Fragen (Umgang mit Kindern etc.) sehr kooperativ sind. Da gibt es einige getrennte Paare, die nach einer „Abkühlzeit“ einen sehr guten freundschaftlichen Umgang haben.

          Interessanterweise sind das meist Paare, bei denen die Frauen die Trennung eingeleitet haben. Das wäre eine interessante Statistik, wie es mit Kooperation von verlassenen Frauen aussieht 😎

          Ich finde auch, das heute System mit den finanziell interessierten Beteiligten („Scheidungsindustrie“) belohnt Frauen, die nicht kooperativ sind.

        • @maddes8acht, zboson

          „Ich finde auch, das heute System mit den finanziell interessierten Beteiligten (“Scheidungsindustrie”) belohnt Frauen, die nicht kooperativ sind.“

          Das ist wohl auch mit ein Grund warum Scheidung für Frauen so einträglich ist.

          Unbesehen gibt es einige, die sich einigen und zurückhalten können. Gefühlt ist das aber inzwischen eine Minderheit.

          Darauf zu setzen halte ich allerdings für naiv, da eine nicht mehr rückgängig machbare Abhängigkeit in einer gewollt gesetzlich unterdrückenden und willkürlichen wie im Rahmen des Möglichen auch lebenszerstörenden Charakter hat.

          Es werden so (wie in anderen Bereichen auch) sog. „lawless women“ erzeugt, die ihr Denken und Handeln entsprechend anpassen. Das führt idR bei Menschen, so auch bei Frauen, zu Missbrauchsverhalten.

          Desweiteren gibt es da noch ein ganze Reihe anderer Aspekte, wie etwa Erwartungshaltungen an wirtschaftliche Performance etc., die heutzutage ganz und gar nicht mehr sicher von einem Mann erfüllbar sind bzw. nicht mehr wirklich kontrollierbar sind.

          Insgesamt ist hier jedweder Boden entzogen auf dem ein Leben auch für den Mann in einer auch für ihn Kraft und Geborgenheit spendenden Beziehung möglich ist. Es mag sein, dass so manche Frau das nicht ausnutzt und er es verdrängen kann bzw. nicht wirklich Bewusstsein darüber hat.

          Er macht sich so zur (Ausbeutungs)Zielscheibe, die auf einem Seil über einem Abgrund balanciert. Er hat den ganzen Staat gegen sich, während sie den gleich mitgeheiratet hat. Einen besseren Deal gibt es doch kaum für Frauen. Lebenslanger Zugriff auf Menschen ohne Konsequenz. Auch gern in Serie.

          Und die Zahlen sprechen dafür, dass das auch so ist.

          Und sollte er viel Ressourcen besitzen gibt es andere hohe Anreize („lawless women“) hier auszubeuten. Muß nicht sein, aber die Incentives sind hoch und korrumpieren auch den anfänglich stärksten weiblichen Charakter – und die sind sowieso heutzutage selten. Mit der Tendenz zum Aussterben, da Erziehung zu weiblichen Entitlement und Privilegien eher wohl zur Pandemie narzisstischer Charakterformung führen.

        • … und das alles mit dem eigentlich nicht bestreitbaren starken Drang zur Hypergamie, den Frauen haben.

          Allein dieser Punkt reicht aus um Ehe heutzutage als nicht mehr verantwortbar aus Sicht der Männer einzuordnen und als „Institution“ zu beerdigen.

  6. Lange habe ich nicht verstanden, warum mein Mann mich unbedingt heiraten wollte.
    Mir hatte es durchaus gefallen, „nur“ seine Konkubine zu sein.
    Aber er wollte wohl jemanden, der seine Interessen vertritt, wenn er das selbst mal nicht kann.
    Zu mir hat er da größeres Vertrauen als zu seinen Kindern.

    • @breakpoint

      Du bist eine der schönen Ausnahmen.

      Eine Vermutung, natürlich …

      … aber das ja anderweitig auch 🙂

      Es ändert aber nichts an der gesetzlichen Lage (die von mir erwähnte „Pistole“).

  7. Derzeit muss für ein selbstbestimmtes, unabhängiges und halbwegs freies Leben eines Mannes leider postuliert werden:
    Keine Heirat. Keine Kinder. Und immer eine eigene Wohnung.
    Wenn Du dann eine Frau findest, die das klaglos akzeptiert ist die Chance groß, dass Du eine gute Frau gefunden hast – und mit der es sich lohnen könnte, eine Familie zu gründen… 🙂

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