Geschäftsordnung des Rates der Stadt Neuss (beispielhaft)

Geschäftsordnung der Stadt Neuss  (via)

§ 15
Einwohner*innenfragestunde

Jeweils für 15 Minuten zu Beginn und am Ende der öffentlichen Tagesordnung der Sitzungen des Rates findet eine Einwohner*innenfragestunde statt. Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes durch die*den Bürgermeister*in ist jede*r Einwohner*in der Stadt Neuss berechtigt, eine schriftliche oder mündliche Anfrage an die*den Bürgermeister*in zu richten. Der Inhalt der Anfrage muss sich auf Angelegenheiten der Stadt Neuss beziehen, für die der Rat zuständig ist. Melden sich mehrere Einwohner*innen gleichzeitig, so bestimmt die*der Bürgermeister*in die Reihenfolge der Wortmeldungen.  Jede*r Fragesteller*in ist berechtigt, mündlich höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Die*der Bürgermeister*in kann die Redezeit begrenzen.  Die Beantwortung der Fragen erfolgt mündlich. Ist eine sofortige Beantwortung der Fragen nicht möglich, so werden sie schriftlich beantwortet. Eine Aussprache über Fragen bzw. Antworten findet nicht statt. Können Fragen wegen Überschreitung der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr mündlich beantwortet werden, so werden sie schriftlich beantwortet. Fragen und Antworten werden im Protokoll mitgeteilt bzw. als Anlage
beigefügt.

§ 16 Wortmeldung und Worterteilung
(1) Ein*e Stadtverordnete*r darf nur das Wort ergreifen, wenn ihm die*der Bürgermeister*in das Wort erteilt hat.  Die*der Bürgermeister*in erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen.  Wortmeldungen erfolgen durch Handaufheben.  Melden sich mehrere Redner*innen gleichzeitig zu Wort, so entscheidet die*der Bürgermeister*in. Zu derselben Sache soll ein*e Redner*in in der Regel nicht mehr als dreimal das Wort erhalten.

2) Zur Geschäftsordnung muss das Wort außerhalb der Reihenfolge erteilt werden, jedoch ohne dass ein*e Redner*in unterbrochen wird. Die Wortmeldung kann durch Zuruf erfolgen. Die*Der Bürgermeister*in darf jederzeit das Wort nehmen.
(4) Die Dauer der Redezeit ist für die Begründung eines Tagesordnungspunktes einschl. eines Antrages zur Sache (§ 12 Abs. 1) und für die Stellungnahme der Ratsfraktionen, die den Tagesordnungspunkt nicht vorgeschlagen hatten, auf 10 Minuten, im Übrigen auf 3 Minuten begrenzt; das gilt nicht für die Berichterstattung der Ausschüsse und deren Anträge zur Sache (§ 12 Abs. 1 Satz 2). 2) Die*der Bürgermeister*in kann die Redezeit verlängern, wenn der Verhandlungsgegenstand oder der Verlauf der Beratung dies nahelegt. 3) Der Rat kann im Einzelfall die Dauer der Redezeit (Satz 1) anderweitig festlegen.
(5) 1) Bei der Beratung von Vorlagen und Anträgen erhält die berichterstattende Person des Ausschusses oder die antragsstellende Person zuerst das Wort. 2) Nach Abschluss der Aussprache können die genannten Personen das Wort zu einem Schlusswort verlangen. 3) Berichterstattende Personen, die im Namen eines Ausschusses sprechen, haben die Ansicht der Mehrheit des Ausschusses vorzutragen.
(6) Beigeordnete sind auf Verlangen der*des Bürgermeisterin*Bürgermeisters auch außerhalb der Reihenfolge der Wortmeldungen zu hören. (7) 1) Zu einer persönlichen Bemerkung wird das Wort erst nach Beendigung oder Vertagung der Verhandlung eines Punktes der Tagesordnung erteilt. 2) Die*Der Redner*in darf nicht zur Sache sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache in Bezug auf ihre*seine Person gefallen sind, zurückweisen oder eigene Ausführungen richtigstellen.

 

28 Gedanken zu “Geschäftsordnung des Rates der Stadt Neuss (beispielhaft)

  1. Niemand denkt so, wie dort formuliert wird. Ich schätze, so ein Text wird erst mal ins Reine geschrieben, und dann nachträglich verhunzt.
    Was zusätzlichen Arbeitsaufwand ohne Mehrwert bedeutet.

    • Und dann auch noch absolut inkonsequent. Bis ins Letzte korrekt gegendert müsste es nämlich Bürger*innenmeister*in heißen.
      Aber vermutlich ist das für die Genderdepp*innen*außen intellektuell zu hoch.

  2. Wie kommt eigentlich die*der Fehler*in zustande:

    (1) Ein*e Stadtverordnete*r darf nur das Wort ergreifen, wenn. ihm 😂 die*der Bürgermeister*in das Wort erteilt hat.

    Frauen werden unsichtbar gemacht! Shitstorm!

    • Prima! Du erhältst hiermit den Gender-Lesefuchs für erstklassige Spürnasetätigkeit im Zusammenhang mit den Irrungen und Wirrungen des Gender-Dialekts. Mir ist das auch gleich unabhängig von dir aufgefallen. Daher hier noch mal:

      (1) Ein*e Stadtverordnete*r darf nur das Wort ergreifen, wenn ihm die*der Bürgermeister*in das Wort erteilt hat.

      Man kann vieles aus dieser Art von Fehlleistungen schließen. Und all das wäre wenig erbaulich für die professoralen Gender-Zombies an den Universitäten, die tatsächlich glauben, ihr unfaßbarer Schwachsinn, den sie verzapfen, hätte irgendeine Relevanz oder wissenschaftliche Qualität.

      Eine eigene Rubrik auf meinem Blog für diese Art von Gender-Fakes ist bereits in Arbeit. 🙂

  3. Das kommt davon, wenn man die Tauben über die Schreibtische laufen lässt, so dass die überall kleine Sternchen aufs Papier scheissen können.

  4. Ein gutes Beispiel von übergriffiger Sprache.
    Toxische Sprache.
    Strukturelle Gewalt durch die Ver(ge)waltung der Stadt Neuss.
    Ganz klar, so sieht strukturelle toxische Weiblichkeit aus.

    Und jetzt bitte die Unterschiede zum Patriarchat herausarbeiten.

  5. Diese vielen Multiplikationen machen einen ganz wuschig.
    Außerdem werden Variablen gecastet, ohne daß der Zeigertyp bekannt ist.
    Das hätte denen beim compilieren auffallen müssen.

    So kann man keine Programme schreiben, und erst recht kommt dabei kein executable heraus. Ab in die Runde Ablage damit.

    • Dafür kann man so schlechte Programme leichter hacken 😉
      Die versteht ja niemand mehr, einfach mit reichlich Geschwalle einen Überlauf provozieren und *zack*

    • Ich habe gestern in einer Rezension folgendes gelesen „…jede/r Figur…“.
      Da ist schlicht kein Sprachverständnis mehr vorhanden.

        • „Folgendes“ klein zu schreiben ist wie Pfeife zu rauchen: Traditionell und stilvoll – und eine Belästigung nur für die, die sich daran stören 😛

          • „Folgendes“ wird auch in der alten Rechtschreibung großgeschrieben, falls du das meinst. Es ist ein substantiviertes Adjektiv. „Im folgenden“ wurde tatsächlich kleingschrieben. Was ich heute auch noch tue. Letzteres ist eine stehende Wendung und im übertragenen Sinne gemeint.

            Die Leute können heute nicht mehr substantivieren. Auch bei Verben werden da oft Fehler gemacht.

    • Böse Zungen sagen, genau in diese Richtung zielt diese Version der Geschäftsordnung.

      Alle Bürger, die nicht den Nerv haben, sich da durch zu quälen, kennen ihre Rechte in der Fragestunde nicht und sind somit leichter abzuwimmeln.

  6. Davon abgesehen, dass die Regelungen so wirr sind, dass ich vermutlich mehr als 2 mal 15 Minuten brauchen würde um sie korrekt zu erfassen, verstand ich gerade nicht wo genau das Problem liegen soll. Typisches Beamten-Juristen-Polit-Sprech halt.

    Tja. Binnen-I be gone tut halt einfach seinen Dienst, wenn es aktiv ist. Kann ich nur wärmstens empfehlen.

    Auch für Chrome verfügbar: https://chrome.google.com/webstore/detail/binnen-i-be-gone/ginkajgcbeolbiflkjomlkcdapbegaff?hl=de

  7. Ich arbeite in einem großen deutschen Konzern bei dem jetzt auch eine interne Gender-Richtlinie erlassen wurde. Ein Kollege übersetzt seitdem jeden neuen Intranet-Artikel in den Kommentaren in einfaches ungegendertes Deutsch und nennt das „die barrierefreie Variante“. Wir können später sagen: Natürlich waren wir im Widerstand!

    • Und was löst das aus, in Bezug auf unser Interaktionsverhalten, bzw. unsere Kommunikations- und Interaktionskompetenz, die in den vergangen Jahren ehedem zunehmend beeinträchtigt wurde durch den „Siegeszug“ der Digitalisierung?
      Diese Sprach- und Sprech-Beeinträchtigung, in Verbindung mit dem krönenden „social distancing“ wird/soll wohl eine weitere, besondere Eigendynamik entwickeln, wobei der vorgeblichen „Gender-Gerechtigkeit“ wohl eher die Funktion eines Lückenbüßers zukommt…

      • Deutsch war früher mal die Sprache der Wissenschaft, weil man mit ihr präzise und eindeutig formulieren kann (nicht zwangsläufig auch muss).
        Jetzt breiten sich solche haarsträubenden und völlig ineffizienten, da redundant, Sprachverhunzungen aus.
        Dabei schaffen es selbst die Ersteller noch nicht einmal, ihre eigenen Vorgaben konsequent durchzuhalten.
        In

        Ein*e Stadtverordnete*r darf nur das Wort ergreifen, wenn ihm die*der Bürgermeister*in das Wort erteilt hat

        müsste doch wohl das „ihm“ durch „ihm*ihr“ (oder „ihr*ihm“?) ersetzt sein.
        Man braucht wesentlich mehr Zeichen, um die gleiche Information zu vermitteln, und verwirrt die Leser durch schwer verständliche, aber völlig überflüssige Sprachkonstrukte. Furchtbar.

  8. Mein Kind ist jetzt in der 2. Klasse und soll flüssig lesen und vorlesen lernen. Aber leider geben ihm die Erwachsenen keine Chance. Die denken nur an ihre eigenen Befindlichkeiten.

  9. Die Verordnung beginnt übrigens mit Die Bürgermeister*in.

    Ich finde das Machwerk gar nicht so schlecht. Das Gegender ist hier mal einigermaßen konsequent umgesetzt. Ich glaube nicht, dass sich die Befürworter innen das so wünschen.

    Eigentlich geht es nicht darum, dass sich alle mitgemeint fühlen, sondern um eine sexuelle Aufladung und Verweiblichung der Sprache. Man sagt Mitgliederinnen und Gästin, aber lässt Person unbehelligt.

    Werden solche Verordnungen eigentlich bei irgendeinem Anlass vorgelesen? Mich würde da die Aussprache von jede*r interessieren.

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