Lukas Honemann habe das Gefühl, dass „die Leute auf eine Linie eingeschossen werden“, sagte der 20-jährige Lehramtsstudent, der zudem Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Kassel ist, der Zeitung. In Gesellschaftswissenschaften sei gegenderte Sprache verpflichtend. Die Entscheidung, ob man in seinen Arbeiten gendere oder nicht, müsse aber freiwillig bleiben: „Politische Akte dürfen nicht benotet werden.“ Teils zögen Dozenten aber sogar dann Punkte ab, wenn in Fußnoten darauf hingewiesen werde, dass zwar das generische Maskulin verwendet wird, damit aber alle Geschlechter gemeint seien.
Auf der Webseite der Universität findet sich dazu Folgendes: Es gebe zwar „keine hochschulweit geltende, einheitliche Regelung zur Verwendung von geschlechtergerechter Sprache“ – gleichwohl stehe es „Lehrenden grundsätzlich frei, die Verwendung geschlechtergerechter Sprache als ein Kriterium bei der Bewertung von Prüfungsleistungen heranzuziehen“
Ich halte das für vollkommen falsch. Jedenfalls abseits von Fächern wie Gender Studies, wo man es vielleicht noch als Studieninhalt verkaufen kann. Aber in jedem anderen Fach kann einem die Sprache in dieser Form nicht vorgeschrieben werden, es gelten die allgemeinen Regeln.
Es solle dabei jedoch auf „Verhältnismäßigkeit“ geachtet werden. Zudem solle „frühzeitig“ und „transparent“ kommuniziert werden, dass geschlechtergerechte Sprache als Kriterium herangezogen werde. Außerdem wird angeregt, Infomaterial zur Verfügung zu stellen, „damit sich Studierende, die mit dem Thema noch nicht vertraut sind, einlesen können“.
Wenn man bedenkt, dass es dort so viele verschiedene Richtungen gibt, wie man es machen könnte, dann wäre in der Tat ein Sprachleitfaden das Mindeste, wenn man so einen Blödsinn überhaupt zulassen möchte. Frühzeitig wäre schon deswegen gut, damit man dagegen klagen kann. Denn sonst droht ein erheblicher Nachteil für das eigene Studium.
Die Zeitung, laut der manche Uni-Mitarbeiter nur noch Interviews gäben, wenn ihre Aussagen gegendert würden, zitiert Sylke Ernst, Leiterin der Stabsstelle Gleichberechtigung, mit dem Satz, „Lehrende“ könnten „zum Beispiel in Hausarbeiten Punkte abziehen und so eine schlechtere Note geben, wenn die Geschlechtsbezeichnungen nicht korrekt sind“. Bislang habe sie dazu keine Beschwerden erhalten – „dieses Vorgehen wird an der Universität auch nicht als Problem thematisiert“.
Schade, dass sie da nicht mal ein paar Beispiele nennen. Wenn es klare sprachliche Fehler sind würde ich einen Abzug ähnlich wie bei vielen Rechtschreibfehlern ja noch verstehen.
Aber es wird ja irgendwann ein machtversessener Seminarleiter einen Sachverhalt bilden, bei der ein Enby, ein Mensch mit wechselnden Pronomen und Lann Hornscheidt zu behandeln sind und dann radikalen Punktabzug geben und spätestens dann wird es auch mal eine Gerichtsverhandlung dazu geben.
Das sehen manche von der Zeitung Befragte anders. Frauke Kruckemeyer, Professorin für Landschaftsökologie und nachhaltige Raumentwicklung, sagte demnach, es sei „bedenklich, über eine von außen organisierte formale Maßnahme einen Sprachgebrauch zu reglementieren und darüber zu bestrafen“. Ein Professor, der nicht namentlich genannt werden wolle, sagte, das Thema Gendern sei „ein Wespennest“. Der Staatsrechtsprofessor Christoph Gröpl aus Saarbrücken mahnte sogar, das Vorgehen der Uni sei womöglich „rechtlich unvertretbar.“
Das dürfte der Vorsitzende des Vereins Deutsche Sprache freuen – Walter Krämer sagte der Zeitung, er hoffe darauf, dass ein Betroffener „den Mut“ aufbringe zu klagen. „Dann finanzieren wir einen Prozess bis zum Bundesverfassungsgericht.“
Das wäre ein gute Sache.
Aus meiner Sicht haben sie gute Chancen. Aber es muss sich eben erst einmal einer finden, der das Risiko eingeht. Bei einer Arbeit lässt sich ja vielleicht noch etwas finden, bei dem man den Schein nicht wirklich braucht. Aber natürlich legt man sich damit auch schnell mit einem System an und die Benotung von Arbeiten ist ohnehin nur sehr eingeschränkt überprüfbar. Zwar kann man einen Fehler wie einen Abzug für nicht richtig gendern herausgreifen und korrigieren. Aber eben nur, wenn er nach außen kommuniziert wird. Wenn einfach die Arbeit einen Grad schlechter bewertet wird ohne auch die Genderung abzustellen ist dies weitaus schwieriger anzugreifen.
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