„Die Unschuldsvermutung gilt nicht nur für Männer“

Stokowski weist zu recht darauf hin, dass die Unschuldsvermutung nicht nur für Männer (=richtiger: Nicht nur für Leute, die Sexualstraftaten begangen haben sollen) gilt:

Eine Frau, die öffentlich von Übergriffen erzählt und den Täter benennt, muss damit rechnen, dass ihr nicht geglaubt wird und sie der Lüge bezichtigt wird. »Unschuldsvermutung« ist ein Zauberwort, das alle Erzählungen, die außerhalb des Gerichtssaals stattfinden, zu Staub zerfallen lassen soll. Aber mit der Unschuldsvermutung ist es so eine Sache.

Denn die Unschuldsvermutung gilt auch für Frauen, die Männern Übergriffe vorwerfen. Man muss erst mal davon ausgehen, dass sie nicht lügen: Wer erklärt, dass eine Frau, die von Übergriffen spricht, lügt und das Ansehen dieser Person zerstören will, wirft der Frau mindestens üble Nachrede vor – und das wäre dann auch eine Straftat, die diese Frau begehen würde.

Richtig ist, dass die Unschuldsvermutung für alle Menschen gilt, die einer Straftat beschuldigt werden. Sie gilt insbesondere für den Staat, der immer berücksichtigen muss, dass jemand unschuldig sein kann und das er insbesondere Anspruch auf ein faires Verfahren hat, in dem der Staat ihm seine Schuld beweisen muss und nicht er seine Unschuld.

Wer sagt, dass man den Beschuldigen einer Sexualstraftat nicht vorverurteilen soll, weil eben die Unschuldsvermutung besteht, der muss dann ebenso den Beschuldiger nicht als jemanden, der eine mittelbare Freiheitsberaubung oder eine Verleumduung begehen will, vorverurteilen, weil die Unschuldsvermutung besteht.

Stokowski weiter:

Das bedeutet nicht, dass man jedem Menschen alles glauben muss. Es bedeutet aber, dass mehr Gewalt passiert als Gerichtsurteile bestätigen können und dass man dementsprechend natürlich Meinungen zu Fällen haben darf. Eine solche Meinung kann zum Beispiel sein: Ich neige dazu, Frauen zu glauben. Oder: Ich sehe die Auftritte oder Filme dieser Person inzwischen mit einem schlechten Gefühl. Oder: Ich wünsche mir, dass dieser Fall eines Tages aufgeklärt wird.

Eine Meinung zu haben hat wenig mit der Unschuldsvermutung zu tun. Denn diese gilt erst einmal nur für den Strafprozess, dessen Regeln müssen die Leute für ihre persönliche Meínung zu einem Fall aber nicht gelten lassen. Sie können in der Tat voreingenommen sein, sie können auch die bereits bekannten Fakten bewerten und darüber zu einer Einschätzung des Falls kommen. Sie können auch der Auffassung sein, dass weder eine Straftat vorliegt, noch eine Verleumdung bzw eine mittelbare Freiheitsberaubung, etwa weil der Sachverhalt bereits keine strafbare Handlung hergibt oder der Vorsatz nicht bewiesen werden kann, etwa weil beide eine bestimmte Wahrnehmung des Falls gehabt haben können.

Man wird Leuten, die nicht am strafrechtlichen Verfahren beteiligt sind, auch nicht verbieten können, eher oder immer einem bestimmten Geschlecht glauben zu können, auch wenn das weniger eine Meinung, sondern eher eine ideologische Position ist.

Das Problem ist: Solange keine Namen genannt werden, gibt es eine breite Öffentlichkeit, die bereit ist zu sagen, wie schlimm es ist, dass Frauen immer noch so viel Gewalt erfahren und dass endlich etwas passieren muss. Sobald allerdings Namen von mutmaßlichen Tätern genannt werden, verschiebt sich die Diskussion auf die Frage, ob hier die Karriere eines unschuldigen Mannes zerstört werden soll.

Das eine abstrakte Diskussion etwas anderes ist als eine konkreter Fall ist eigentlich wenig überraschend. Es ist erstaunlich, dass Stokowski den Unterschied nicht versteht.

In einer abstrakten Diskussion über sexuelle Gewalt wird ja nicht bestritten, dass es solche Fälle gibt und das sie für die Betroffenen schlimm sind.

Bei der konkreten Situation muss man aber natürlich die Umstände des jeweiligen Falls bewerten und schauen, ob sie einen überzeugen.

Sie greift da den „Luke Fall“ auf. Interessanterweise führt sie an, dass es da wohl sogar ein Verfahren gegeben hat:

 Ein Presseanwalt ließ später mitteilen, dass es ein Verfahren gab und dass dieses trotz Beschwerde rechtskräftig mangels hinreichenden Tatverdachtes zugunsten des Mannes eingestellt wurde.

Die Schilderung nochmal bei Stokowski:

Im ersten Fall erzählte eine Journalistin und Podcasterin von der Beziehung zu einem Mann, der direkt nach einem Gespräch über ihr Unwohlsein in der Beziehung körperlich übergriffig geworden sei. Er habe sie aufs Bett gedrückt, ihre Hose runtergezogen und angefangen an ihr »rumzuspielen«, bis er aufhörte und sagte, »boah, ich wollt dich jetzt einfach vergewaltigen, aber ich hab’s dann doch nicht gemacht«, woraufhin er eine Panikattacke bekommen hätte – »und dann hatte ich Mitleid mit ihm und hab ihn getröstet«.

Eine Schilderung an anderer Stelle, die ich hier zitiert hatte:

Als sie beide gemeinsam im Bett lagen, habe sie mit ihm darüber gesprochen, wie verletzt sie sei und distanzierte sich von ihm. Genervt davon, habe er zunächst angefangen, sie zu schütteln und kitzeln. Er habe ihren Oberkörper auf das Bett gedrückt, ihr die Hose ausgezogen und angefangen, an ihr “herumzuspielen”, wie sie sagt. “Ich war gerade kurz davor, dich zu vergewaltigen”, habe er demnach zu ihr gesagt und dann von ihr abgelassen. Das sei nur eine von vielen Geschichten, die sie selbst zunächst verdrängt habe.

Da merkt man bei ihr etwas die Belastungstendenzen heraus, denn in der anderen Version leitet er von kitzeln zu sexuellen Kontakt ein, während sie beide in einem Bett liegen, er zieht sie aus, merkt, dass sie keine Lust hat und hört auf, bevor er wirklich begonnen hat. . In dem hier verlinkten Beitrag sagt sie auch noch zu dem rummachen „Ich lag einfach so dar und dachte mir „Ja komm, lass es jetzt einfach über dich ergehen“.Seine Äußerung kann gerade deutlich machen, dass er gemerkt hat, dass sie nicht wollte und das beinahe übersehen hat und darüber erschrocken ist. Es lässt in der Version auch wen man ihre Äußerungen so als wahr übernimmt, einen ganz erheblichen Interpretationsspielraum und soweit ersichtlich sagt sie selbst auch nicht, dass sie vergewaltigt worden ist, sie sagt nicht, dass sie deutlich gemacht hat, dass sie nicht wollte, sie sagt nicht wie ihre Hose ausgezogen wurde etc.

Insofern hat der Artikel von Stokowski schon einen verleumderischen Anteil.