Vereine für Männerrechte: MANNdat

In der Reihe „Vereine für Männerrechte“ hatte ich einige Vereine um die Beantwortung einiger Fragen gebeten. Auch bei MANNdat war man so nett, mir eine Antwort zukommen zu lassen:

1. Wie ist ihr Verein organisiert? Wie viele Mitglieder hat dieser circa? Gibt es Ortsgruppen? Wie lange gibt es Ihren Verein schon? Was war der Anlass für die Gründung?
Der Verein unterscheidet Fördermitglieder und ordentliche Mitglieder. Alle ordentlichen Mitglieder haben ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung und können sich an den verschiedenen Projekten des Vereins mit Rat und Tat beteiligen. MANNdat gibt es seit 2004 und hat derzeit mehr als 350 Mitglieder. Ortsgruppen gibt es keine, aber regionale Mitgliedertreffen die von den Mitgliedern in unregelmäßigen Abständen organisiert und intern bekannt gemacht werden. Der Verein organisiert sich und arbeitet im Wesentlichen im Internet.

2. Was sind die Ziele und Anliegen Ihres Vereins? Welchen Handlungsbedarf sehen sie und warum?

Siehe „Was wir wollen“:
3. Was ist der Schwerpunkt ihrer Arbeit?
Jungen- und Männerdiskriminierungen bekannt machen, Politik und Presse dafür sensibilisieren und im Idealfall beseitigen.

4. Welche konkreten Tätigkeiten und Praxisformen wenden Sie an um ihre Anliegen zu fördern?

Artikel im Internet, Petitionen, offene Briefe und Anfragen an Politiker/Ministerien, Pressekontakte, Erstellen von Studien.

5. Welche drei Aktionen/Erfolge aus der Vergangenheit sehen Sie als ihre bedeutendsten an?

Durchsetzung des gleichen Alters für Männer und Frauen bei der Hautkrebsvorsorge (vorher Frauen mit 30 Jahren, Männer mit 45 Jahren, obwohl im Alter von 30 bis 45 deutlich mehr Männer an Hautkrebs erkrankten als Frauen: Jetzt beide mit 35 Jahren. Da war MANNdat die einzige Stelle, die das thematisiert hat).
Einführung eines bundesweiten Boys-Day und eines Männergesundheitsbericht (Da war MANNdat nicht die einzige Organisation, die sich dafür eingesetzt hat, aber mit Protestschreiben, Forderungen an zahlreiche Politiker und Petitionen aktiv.)
Das erste und lange Zeit einzige bundesweite Jungenleseförderprojekt: Die Jungenleseliste, die von Lehrkräften, Büchereien und Institutionen (auch international von der Karibik bis St. Petersburg) nachgefragt wird und bei der sich Verlage sich um Erwähnung entsprechender Bücher mit Rezensionsexemplaren bewerben.

6. Welche drei Aktionen planen sie für die Zukunft?

Darüber geben wir keine Auskunft.

7. Wenn sie Gesetze ändern könnten, welche 3 Änderungen wären am wichtigsten?

  • Rücknahme der legalisierten Genitalverstümmelung von Jungen.
  • Abschaffung der Posten der Gleichstellungsbeauftragten oder aber uneingeschränkter Zugang für Männer zu diesen Positionen.
  • Änderung des AGG so, dass Diskriminierungen von Jungen und Männern ebenfalls konsequent geahndet werden können und sie nicht mehr als „sozialadäquat“ oder gar als der „Gleichberechtigung“ förderlich bezeichnet und damit ignoriert werden können.

8. Wenn jemand ihre Arbeit unterstützen möchte, wie kann er dies am besten?
a) aktiv vor Ort
b) finanziell (und wofür würden die Gelder eingesetzt werden)

Aktivität im Verein per Internet und/oder finanziell.

9. Welche Voraussetzungen gibt es um Mitglied werden zu können?

Keine, allerdings gibt es erst einmal eine Mitgliedschaft auf Probe ohne Stimmrecht.

10 Wie kann man sich über Ihren Verein und dessen Arbeit informieren?

Auf der Internetseite www.MANNdat.de

Welche Fragen habt ihr noch an MANNdat? Kann jemand aus der Vereinsarbeit berichten, der hier mitliest? Was habt ihr sonst so über die Arbeit von MANNdat gehört? Wie findet ihr die Aktionen von MANNdat. 

Welche sonstigen Vereine sollte ich noch anschreiben? Ist es überhaupt eine Serie, die ihr interessant findet? Was sollte man noch fragen?

 

134 Gedanken zu “Vereine für Männerrechte: MANNdat

  1. Einführung eines bundesweiten Boys-Day

    Das ist ja schön und gut, aber leider beschränkt sich das Angebot beim Boys‘-Day auf hauptsächlich soziale Berufe.
    Leider erhalten Jungen an diesem Tag keine Gelegenheit, in technische Berufe hineinzuschnuppern.
    Bzw. werden nur bei „frauentypischen“ Berufen vom Schulunterricht freigestellt.
    http://www.boys-day.de/Ueber_den_Boys_Day/Boys_Day_in_den_Bundeslaendern2/Bayern

    Es ist darauf zu achten, dass Jungen nur frauentypische Berufe kennenlernen. Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, ist einem Freistellungsantrag statt zu geben.

      • Tut mir leid, aber gerade das halte ich für zutiefst unfair.
        Es wäre viel sinnvoller, jedem Schüler – unabhängig vom Geschlecht – die Möglichkeit (innerhalb der zur Verfügung stehenden Plätze) zu geben, in einen Beruf hineinzuschnuppern, der ihn interessiert, so dass er eine Entscheidungsgrundlage erhält, ob dieser Beruf tatsächlich für ihn in Frage kommt.

        https://auschfrei.wordpress.com/2015/04/23/girls-and-boys/

        Ich bin gerade selbst dabei, einen Boys-or-Girls-Day für nächstes Jahr zu planen (bzw. noch in der Informationsbeschaffungsphase). Ein bisschen Fertigung, ein bisschen IT, ein bisschen Entwicklung .. aber vermutlich scheitert es daran, dass sich dies nicht geschlechtsneutral – mit gleichen Chancen für Jungen und Mädchen – durchführen lässt.

          • Eben.
            Und falls ich einen entsprechenden Tag durchführen würde, dann doch viel lieber mit Schülern, die sich ernsthaft für einen solchen Beruf interessieren, und nicht mit welchen, die nur denken: „Ey, hui, Girls‘ Day! Da muss ich nicht in die Schule. Da such‘ ich mir irgendeinen Platz und krieg‘ auch noch Werbegeschenke.“

        • @anne
          *Und falls ich einen entsprechenden Tag durchführen würde, dann doch viel lieber mit Schülern, die sich ernsthaft für einen solchen Beruf interessieren*

          Ich würde auch lieber ausschließlich mit Schülern arbeiten, die jeden morgen vor Freude singend in die Schule gehen, aber man muß halt mit dem arbeiten was da is, ne?

          • @marenleinchen
            Weil wir es sinnvoll finden, Jugendliche bei ihrer Berufsplanung zu unterstützen. Das sind vielleicht die Mitarbeiter von morgen.
            Ich hätte in meiner Schulzeit auch gerne einmal die Möglichkeit gehabt, so in einen Betrieb hineinzuschnuppern (gab es damals aber noch nicht), möchte deshalb gerne einigen Schülern die Gelegenheit dazu geben.
            Und ja, da lege ich schon Wert darauf, dass von vornherein ein gewisses Interesse vorhanden ist, während du als Lehrerin dafür bezahlt wirst, auch gelangweilten und renitenten Schülern etwas beizubringen.

            „Ungelegen“ ist deine Interpretation. Unakzeptabel ist dabei allerdings der Ausschluss von Jungen.

      • Und genau dieser „Sinn der Sache“ ist ja das, was kritisiert wird.

        Warum soll ein Schuljunge in den Beruf als Kindergärtner, Krankenpfleger, Grundschullehrer oder Reinigungskraft „reinschauen“?
        Weil so ein 14-jähriger die „männertypischen“ Berufe schon aus dem Effeff kennt und es für ihn so persönlich nach Jahrhunderten gelebter „Klischees“ endlich mal Zeit wird, die alte Rolle abzulegen?

        Zumal er die frauentypischen Berufe ohnehin schon viel besser kennt, als die männertypischen. Aus Kindergarten, Grundschule und Krankenhaus eben, oder vom Opa im Altenheim. Oder von seiner alleinerziehenden Mutter.

        Warum bietet man Kindern an diesem Tag nicht einfach dort einen Workshop oder sonst einen Einblick in genau die Berufe, die sie ganz persönlich am meisten interessieren – völlig geschlechtsunabhängig? Schüler haben sowieso viel zu wenig Vorstellung von ihrem späteren Berufsleben.
        Kein Grund, ihnen attraktive Berufsfelder vorzuenthalten und sie für Berufe anwerben, die sie wahrscheinlich ohnehin nicht ergreifen werden.
        Da steckt eben die ideologische Annahme, dass „die Gesellschaft“ die Interessen unserer armen Kinderlein „verformt“, in schröcklich unfairer Weise, und das Gleichverteilung (bzw. Frauenförderung) wichtiger ist als individuelle Freiheit.

        „Social Work Day“ für alle.
        „Tech Job Day“ für alle.
        Und nicht so ein beschissenes Fass um Geschlecht überall aufmachen.

        • @david

          „Warum bietet man Kindern an diesem Tag nicht einfach dort einen Workshop oder sonst einen Einblick in genau die Berufe, die sie ganz persönlich am meisten interessieren – völlig geschlechtsunabhängig? Schüler haben sowieso viel zu wenig Vorstellung von ihrem späteren Berufsleben.“

          Dafür gibt es meines Wissens nach eigene Praktikas

          „“Social Work Day“ für alle. „Tech Job Day“ für alle. Und nicht so ein beschissenes Fass um Geschlecht überall aufmachen.“

          Finde ich keine schlechte Lösung

        • Ja, es gibt Praktikas. Meist eins oder vielleicht zwei. Dort bekommen die Kinder meist irgend einen Deppenjob für zwei Wochen oder so.

          Das ist etwas ganz anderes als ein toller Aktionstag mit Rahmenprogramm, bei dem gezielt Werbung für verschiedene, den Kindern ziemlich unbekannte Berufe gemacht wird .

          Wiki:
          Verschiedene Unternehmen, überwiegend in der Industrie, laden Mädchen ab der fünften Schulklasse in ihr Unternehmen ein und geben Gelegenheit, Arbeitsplätze in Technik, Naturwissenschaften, Handwerk und Informationstechnik kennenzulernen. Der größte Teil der Unternehmen und Institutionen (über 80 Prozent) lädt zum Girls’Day interessierte Mädchen zu sogenannten „offenen Veranstaltungen“ ein. In einem kleineren Teil der Organisationen erhalten Mitarbeitertöchter die Gelegenheit, den Arbeitsplatz ihrer Eltern kennenzulernen. Üblicherweise wird der Girls’Day von einem Rahmenprogramm begleitet, bei dem die Mädchen den Betrieb vorgestellt bekommen und Gelegenheit haben, selbst Fragen zu stellen und aktiv zu werden.

          Mir fällt keine nicht-sexistische Begründung ein, mit der das den kleinen Jungs vorenthalten wird.
          Die „ham schon“, oder wie?

          • „Mir fällt keine nicht-sexistische Begründung ein, mit der das den kleinen Jungs vorenthalten wird.“

            ich vermute mal man würde das im genderfeminismus so begründen:

            In einer gemeinsamen Veranstaltung mit Jungen gehen die Mädchen unter und die Veranstaltung wird wieder nur für die Jungen da sein. Erst wenn sie sehen, dass sie sich als Mädchen dafür interessieren können und andere Mädchen aus der Gruppe interesse daran haben, dann erkennen sie, dass sie sich auch dafür interessieren dürfen.
            In einer gemeinsamen Gruppe sehen sie hingegen hauptsächlich das Interesse der Jungs und grenzen sich zur Rollenerfüllung von diesem ab

        • und das noch in Zeiten, wo es Jungs eh schon immer schwerer fällt, sich für die Schule zu motivieren und überhaupt die Voraussetzungen zu schaffen, diese Berufe zu ergreifen.

          Wo Jungs bei der Notengebung noch zusätzlich diskriminiert werden, viel häufiger sitzenbleiben, die Schule ohne Abschluss verlassen und annähernd 3 Mädchen auf 2 Jungs Abitur machen.

        • @david
          „Und nicht so ein beschissenes Fass um Geschlecht überall aufmachen.“

          Bingo! Ganz genau das.
          Die richtige Frage und die richtige Antwort.

          Diese Leutchen, die hier so um „Gleichheit“ bemüht sind, greifen eine von vorne herein falsche Dichotomie auf und dann kommt sowas wie „Boys Day“ raus oder eben männliche Gleichstellungsbeauftragte.

          An den Bedürfnissen oder vielmehr Interessen der Kinders orientiert man sich nicht, man weiss ja, was „das Beste“ für die Kinder zu sein hat….

          Immer im Namen von Gleichberechtigung auch noch, wohlgemerkt.

        • @david
          *Ja, es gibt Praktikas. Meist eins oder vielleicht zwei. Dort bekommen die Kinder meist irgend einen Deppenjob für zwei Wochen oder so.*

          Nur die, die keinen Bock haben oder bei Betrieben, die billige Arbeitskräfte suchen. 🙂 Daher wird das ja auch von der Lehrkraft überprüft.
          Zudem, es sind eigentlich Betriebspraktika, also nicht auf einen bestimmten Beruf geeicht. Heißt du gehst in ein Unternehmen und erfährst dort, was es für unterschiedliche Tätigkeitsfelder in diesem Unternehmen gibt. Bei Branchen wie Einzelhandel ist das natürlich schwierig, das ist schon sehr festgelegt.

          Im Prinzip sind Praktika deutlich effektiver bei der Entscheidungsfindung, was auch daran liegen mag, dass Berufstage in der 5. Klasse stattfinden und Praktika so in der 8. bis 10.

        • @maren: Ich weiß schon, wie so ein Schülerpraktikum aussieht. Manchmal spannend und allgemein sicher sowieso sehr wichtig, oft aber halt auch ziemlich lame.

          Mir geht es darum, dass so ein „girl’s day“ von naturwissenschaftlich und technisch orientierten Firmen. inhaltlich ja eine gute Sache ist, bis auf den verdammten Sexismus.
          Und wenn man ihn umbenennen und auch die Jungs daran teilnehmen lassen würde, wäre er vielleicht sogar bezüglich der Entscheidungsfindung deutlich effektiver 😉

        • Tue ich doch, siehe oben (9:23)!

          Ich weiß überhaupt nicht, auf welch breiter Basis er stattfindet. Selbstverständlich sollte diese dämliche Geschlechtertrennung (die sonst ja von den selben Leuten an allen Ecken und Enden beklagt wird) nicht stattfinden!

          Und wenn schon boy’s day sein muss, weil die armen Mädchen sich ohne girl’s day nicht angesprochen fühlen, dann müssen beide Veranstaltungen inhaltlich äquivalent sein.

          Oder können Mädels nur von einem Angebot profitieren, wenn sie wissen dass das nicht für Jungs gedacht ist?

        • „Und wenn schon boy’s day sein muss, weil die armen Mädchen sich ohne girl’s day nicht angesprochen fühlen“

          Das wäre in meinen Augen ein Beleg dafür, dass Mädchen den Haushalt führen sollten, anstatt sich ins Berufsleben zu stürzen.

        • Und wenn schon boy’s day sein muss, weil die armen Mädchen sich ohne girl’s day nicht angesprochen fühlen, dann müssen beide Veranstaltungen inhaltlich äquivalent sein.

          Es geht um geschlechtsuntypische Berufe.
          Auch weil einige Menschen, darunter auch viele Männerrechtler sich beschweren, dass Jungs zu wenig männliches Betreuungspersonen in entsprechenden Institutionen hätten. ^^

          • @ddbz

            Im Rahmen seines Bildungs- und Erziehungsauftrags kann der Staat natürlich auch Kindern Berufe nahebringen.

            Art 6

            (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
            (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
            (…)

            Art 7

            (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
            (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
            (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
            (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
            (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
            (6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

        • „Auch weil einige Menschen, darunter auch viele Männerrechtler sich beschweren, dass Jungs zu wenig männliches Betreuungspersonen in entsprechenden Institutionen hätten.“

          Also ich beschwere mich darüber nicht. Ich finde dieses ganze Gerede von wegen Jungen brauchen unbedingt Männer als Lehrer weil sie sonst schwul werden oder nicht wissen, wie man später ein Auto repariert oder eine Waffe hält etc. Blödsinn.
          Das Problem sind nicht Lehrerinnen. Sondern der Feminismus an Schulen und in der Gesellschaft, der Jungen suggeriert, daß ihre Bedürfnisse destruktiv sind und nur dazu dienen, aus ihnen Frauenunterdrücker zu machen.

        • Es geht um geschlechtsuntypische Berufe.

          Kannst du mir nochmal erklären, inwiefern das Kennenlernen geschlechtsuntypischer Berufe nicht mehr sichergestellt wäre, wenn es sowohl einen „Social Work Day“ als auch einen „Tech Job Day“ gäbe?

          Und wieso gehst du davon aus, Kinder bräuchten oder wollten keinen Einblick in „geschlechtstypische“ Berufe haben? Glaubst du, 12-jährige Jungs wissen schon, wie so ein Ingenieursbetrieb läuft?

        • @david
          *Glaubst du, 12-jährige Jungs wissen schon, wie so ein Ingenieursbetrieb läuft?*

          Nö, aber trotzdem wollten bisher 99% meiner Jungs irgendwas in Richtung „Maschinenbau oder Ingenieur oder IT“ machen, wobei da oftmals die Eltern hinterstehen. Macht man dann ja auch wohl.

          Es scheint dann wohl nicht so eine Notwendigkeit zu geben, ihnen das noch anzupreisen.

          Boy´s Day finde ich aber tatsächlich wichtiger als Girl´s Day, weil letzterer wenn wir ehrlich sind, mehr Prestigeprojekt für die teilnehmenden Firmen ist als alles andere, in Pflege und Erziehungsberufen aber tatsächlich männliche Tätige mehr als willkommen wären.

        • @ maren

          „Nö, aber trotzdem wollten bisher 99% meiner Jungs irgendwas in Richtung “Maschinenbau oder Ingenieur oder IT” machen,..“

          Das allerdings glaubst Du doch selber nicht! 99%, nee ist ja klar …

          „… wobei da oftmals die Eltern hinterstehen.“

          Auch die alleierziehenden Eltern? 🙂

        • Also ich hab seinerzeit, als ich noch in der Forschung gearbeitet hab, einen Girl’s day mitbetreut.
          Von Berufsfindung kann man da noch gar nicht reden. Da kommen kleine, 10 bis 12 jährige Mädchen (vorpubertär), die mal sehen wollen, wo Papa arbeitet. Mit großen Kulleraugen lassen sie sich von allerlei kleinen Spielereien und Gimmicks zur Polymerchemie faszinieren und gehen allenfalls mit dem Gefühl nach Hause, einen lustigen Tag gehabt zu haben.
          Ich fand den Tag auch schön, weil es mir grundsätzlich Spaß macht, Kindern was zu erklären.
          Dagegen habe ich die Schülerpraktika in sehr übler Erinnerung. Da kommen dann die vollpubertierenden Teenies und machen einen auf Cool.
          Besonders die Mädel wollte keiner haben, da die einen mit jeder Faser spüren ließen, vollkommen desinteressiert zu sein und nur zwangsweise dort ihre Anwesenheit absitzen.
          Die Jungs konnte ich dann wenigstens noch mit interessanten Eigenschaften einzelner Chemikalien einfangen und teilweise zum Mitdenken motivieren („Azide sind gefährliche Sprengstoffe. Dafür braucht man Stickstoff N. Woher kriegt man den?“ Antwort: „Indem ich das „a“ vom Natrium (Na) chemisch abspalte.“ Eine absolut geniale Lösung, fand ich 😀 ).

          Aber david hat recht. Besser und nicht so vorsätzlich demütigend wären Tech und Sozial days.

          Aber das würde mit Sicherheit den Vorstellungen der Gendas widersprechen.

          Sagte nicht uns Alice Schwarzgeld mal, man müsse die Jungen benachteiligen, damit es die Mädchen in Zukunft besser hätten?

      • „Das sie in Geschlechteruntypische Berufe reinschauen ist ja der Sinn der Sache. “

        Das soll etwa gut sein? Gruppenrechte über alles. Nicht das was der einzelne Mensch will, sondern das was andere Menschen machen soll über seine Zugangsmöglichkeiten entscheiden.

        Was eine wahnsinnige Welt. Genderwahn quasi … 😦

        • @dabei: „Das soll etwa gut sein? Gruppenrechte über alles. Nicht das was der einzelne Mensch will, sondern das was andere Menschen machen soll über seine Zugangsmöglichkeiten entscheiden.“

          Es geht darum, entsprechende Berufe kurz kennenzulernen, nicht darum, dass Jugendliche vorgeschrieben wird, welche Ausbildung sie letztendlich wählen!

          Dein Kommentar greift also hier überhaupt nicht!
          Wie schon mehrfach gesagt, hat jeder Schüler weiterhin die Möglichkeit, die Berufe, die ihn interessieren in verschiedenen Praktika kennenzulernen!

        • @ M

          Bist Du Boy, geht’s ab zum Boys Day … bist Du Girl eben zum Girls Däi … ganz nach Gebutrsrecht.

          Es werden willkürlich Menschengruppen geschaffen.

          Dein Kommentar stellt dies nicht in Rechnung.

          Nebenbei, was glaubst Du welches Geschlecht die Gleichstellungsbeauftragte der jeweiligen Schule hat und welchem Geschlecht deren Wählerinnen angehören?

      • „Das sie in Geschlechteruntypische Berufe reinschauen ist ja der Sinn der Sache. “

        Warum?
        Für Genderistas mag das ein „Grund“ sein.
        Schon Art.3 vergessen 😉
        Für eine Schule sollte das KEIN Grund sein DÜRFEN.
        Das ganze nennt sich übrigens „Zukunftstag“.
        Man bringt Mädchen nicht dazu, „Männertypische“ Berufe anzusehen, sondern „zukunftsträchtige“.
        Was denkst Du, was passiert, wenn Mädchen sich am Zukunftstag für Medizin interessieren? Naaaaa?
        Ich denke nicht, dass das verweigert wird mit dem Hinweis, dass das zu Frauentypisch ist…
        Jungen werden keine „zukunftsträchtigen“ Berufe nahegebracht 8jedenfalls nicht zukunftsträchtig für sie – natürlich brauchen wir Krankenpfleger.

        Die Formulierung „Es ist darauf zu achten, dass Jungen nur frauentypische Berufe kennenlernen. Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, ist einem Freistellungsantrag statt zu geben.“ ist jedenfalls purer Sexismus. Gibt es eine entsprechende Formulierung auch beim Girls Day?

        „In einer gemeinsamen Veranstaltung mit Jungen gehen die Mädchen unter und die Veranstaltung wird wieder nur für die Jungen da sein.“
        Dann macht man halt zwei getrennte Veranstaltungen – so what?
        Weil man dann sehen würde, dass die Veranstaltung mit den Jungen viel besser besucht und viel lebendiger und aaktiver verfolgt wird?

        • @maddes8cht

          Unter Art 3 gg bekommt man das ja nun in der Ideologie schnell subsummiert:

          Artikel 3

          (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

          (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

          Wenn man davon ausgeht, dass Mädchen aufgrund ihrer sozialen Rollen bestimmte Berufe nicht wählen, dann ist so ein Tag ja durchaus auch als Blick über den eigenen Horizont hinaus sinnvoll.

          Das diese Aussage selbst wiederum ihre Schwächen hat ist eine andere Sache.
          Man kann auch argumentieren, dass man mit der Ausweisung dieser Berufe als Männerberufe, die mittels eines Girls-Day gefördert werden müssen, innerhalb dieser Theorie erst recht alles falsch macht.

          Tatsächlich finde ich den Grundansatz bezüglich der Mädchen aber tatsächlich nicht so schlimm. Wenn da ein Mädchen interesse daran bekommt, Ingenieur zu werden, dann schadet das ja in der Tat nicht. Allerdings schätze ich die Wirkung eher als sehr gering ein

        • „Tatsächlich finde ich den Grundansatz bezüglich der Mädchen aber tatsächlich nicht so schlimm. “

          Natürlich nicht.
          Das Problem ist eher, dass der Boys Day in der aktuellen Ausrichtung kein gleichwertiges Äquivalent für Jungen darstellt.
          Mit der Begründung, dass die ja eh vom „Patriarchat(tm)“ gepampert werden und die ganzen tollen positionen quasi hinterhergeschmissen bekommen.

          „Allerdings schätze ich die Wirkung eher als sehr gering ein“

          Ein bisschen Googeln und du wüsstest, dass das keine „einschätzung“ zu sein braucht, sondern das statistisch nachweisbare Armutszeugnis nach anderthalb jahrzehnten Girls-Day:
          Es bewirkt nahezu nichts bis gar nichts.
          Wir leben nicht im Sozialismus, sondern einer ziemlich freien Welt, wo die Mädchen am ende eben doch nach Neigung ihre Berufswahl treffen. Und diese Neigung ist im Schnitt eher eine Abneigung gegen Technische Berufe.

        • @ C

          Der Art. 3 soll also Abwehransprüche begründen?

          Fein. Er behauptet, daß ALLE Menschen gleichberechtigt sind.

          Sind sie das? Sind sie das sogar im Rahmen dieses GG?

          Wen soll er dann abwehren? Einen ungleichberechtigen Staat etwa? Einen Staat, der willkürlich einigen, vielen gar, Menschen weniger Rechte zugesteht als anderen Menschen, allein aufgrund von Geburtsmerkmalen …

          (Wehrplicht zB)

          Der Art 3 kann nicht nur Unsinn sein, er ist Unsinn.

          Er ist logischer Unsinn, denn er hat mit der Gesetzesrealität nix zu tun … er widerspicht deutschen Gesetzestexten!

          • @ddbz

            „er Art. 3 soll also Abwehransprüche begründen? Fein. Er behauptet, daß ALLE Menschen gleichberechtigt sind.
            Sind sie das?“

            https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz

            Es gibt im deutschen Verfassungsrecht einen allgemeinen Gleichheitssatz und verschiedene spezielle Gleichheitssätze. Der allgemeine Gleichheitssatz verpflichtet die öffentliche Gewalt, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln. „Gleiche Fälle sollen gleiche Regeln treffen“ (Konrad Hesse) oder: „wesentlich Gleiches sei rechtlich gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend rechtlich ungleich zu behandeln“ (Bundesverfassungsgericht). Die speziellen Gleichheitssätze legen fest, in welchen Fällen wesensgemäß Verschiedenes dennoch rechtlich gleich zu behandeln ist, z. B. die Gleichheitssätze in Art. 3 GG.
            Gleichheitssätze verbieten also nicht die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung überhaupt. Sie fordern lediglich, dass eine Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss.

            „Sind sie das sogar im Rahmen dieses GG?“

            Du möchtest „praktische Konkordanz“ nachschlagen
            https://de.wikipedia.org/wiki/Praktische_Konkordanz

            „Wen soll er dann abwehren?“

            Es sind Rechte des Bürgers gegen den Staat-

            „Einen ungleichberechtigen Staat etwa?“

            Ja, wen denn sonst?

            „Einen Staat, der willkürlich einigen, vielen gar, Menschen weniger Rechte zugesteht als anderen Menschen, allein aufgrund von Geburtsmerkmalen“

            Das Grundgesetz gibt dir dann für diesen Fall, sofern kein sachlicher Grund für die Differenzierung vorhanden ist oder ein Fall praktischer Konkordanz oder ein Ausnahmeverhältnis vorliegt, einen Abwehranspruch gegen solche Gesetze

            „(Wehrplicht zB)“

            Du möchtest dich damit beschäftigen, wie sich Regel und Ausnahme zueinander verhalten in einem geschlossenen Regelungswerk

            „Der Art 3 kann nicht nur Unsinn sein, er ist Unsinn.“

            Nur wenn man das System nicht begreift

            „Er ist logischer Unsinn, denn er hat mit der Gesetzesrealität nix zu tun … er widerspicht deutschen Gesetzestexten!“

            Dann wären die Gesetze verfassungswidrig, nicht Artikel 3 GG Unsinn

          • „Der Art 3 kann nicht nur Unsinn sein, er ist Unsinn.
            Er ist logischer Unsinn, denn er hat mit der Gesetzesrealität nix zu tun … er widerspicht deutschen Gesetzestexten!“

            Nicht das Grundgesetz hat sich an die deutsche gesetzesrealität zu halten, sondern die Gesetze an das Grundgesetz ! eineinself
            Die Gestze, die dem Art 3 GG widersprechen, sind nicht verfassungskonform.

            Der Art 3 wird ständig von genderista in Anspruch genommen, dabei sind genau die es, die ihn mit Füßen treten.
            Es ist nicht so, dass wir auf den Art 3 gg pfeifen sollten (höchstens auf den absurden Zusatz, der allein den Zweck hat, paternalistische „Rechte“ des Staates GEGEN die Bürger durchzusetzen), wir sollten ihn in selbstbewuss in Anspruch nehmen.

        • @ C

          Wir kommen hier nie überein!

          Für mich bedeutet gleiche Rechte eben einfach gleiche Rechte … es hat schon seinen Grund, warum fast niemand Juristen leiden mag.

          Geht mir auch so. Ihr verbiegt die Logik wie es Euch gefällt.

          Der Art 3 behauptet, alle Menschen seien gleichberechtigt. Das stimmt offenkundig nicht. Damit ist die dort aufgestellte Behauptung unwahr! System hin oder her …

          • @ddbz

            „Der Art 3 behauptet, alle Menschen seien gleichberechtigt. Das stimmt offenkundig nicht. Damit ist die dort aufgestellte Behauptung unwahr! System hin oder her …“

            Ich versuche es dir mal zu erklären:

            „Du sollst nicht töten“

            „es gibt aber Menschen die töten, also ist die Regel unwahr“

            Verstehst du, dass die Schlußfolgerung aus der Regel unlogisch ist?

            Art. 3 sagt (verkürzt): „wenn der Staat Menschen vor dem Gesetz anders behandelt, dann verstößt er damit gegen das Grundgesetz“

            Du sagst daraufhin „der Art 3 ist falsch, weil der Staat Leute vor dem Gesetz anders behandelt“

            Einfacher kann ich es glaube ich nicht wirklich erklären

        • Christian:Wenn man davon ausgeht, dass Mädchen aufgrund ihrer sozialen Rollen bestimmte Berufe nicht wählen, dann ist so ein Tag ja durchaus auch als Blick über den eigenen Horizont hinaus sinnvoll……

          Stell Dich mal nicht doof. Welche Berufe ergreifen denn Frauen wegen ihrer sozialen Rolle nicht? Kurzum: All die Tätigkeiten, die mit langen lackierten Fingernägeln nicht gemacht werden können.
          Schon mal eine Müllfrau gesehen? Eine Bauarbeiterin? Ziemlich selten, nicht wahr? Schauen die beim Girlsday die Baustellen der Republik an? Fahren die mit den Müllmännern mit?

          Tradierte Rollen aufbrechen? Jo, wers glaubt …

          • @peter

            Es ist in einer Ausrichtung, bei der es um Beteiligung an der Macht geht, ja durchaus verständlich, dass sie sich um die „besseren Berufe“ Gedanken machen.

            Der Feminismus geht eben davon aus, dass eine Befreiung von der Rolle beteiligung von Frauen in hohen Positionen erfordert, damit diese Vorbild sein können.

        • @ C

          Wenn der Art. „Du sollst nicht töten“ oder hier besser „Das Gesetz tötet niemanden“ mit der erkennbaren Absicht im gleichen Buch eben doch das Töten zu fordern, erlassen wurde … dann ist der entsprechende Art Unsinn und völlig verlogen.

          Tatsache ist, die Menschen sind eben nicht gleich vor dem Gesetz! Die hätten auch schreiben können, alle Menschen können fliegen … 🙂

          • @ddbz

            „Wenn der Art. “Du sollst nicht töten” oder hier besser “Das Gesetz tötet niemanden” mit der erkennbaren Absicht im gleichen Buch eben doch das Töten zu fordern, erlassen wurde … dann ist der entsprechende Art Unsinn und völlig verlogen.“

            Nein, dann hast du nur das Regel – Ausnahme-Verhältnis und die praktische Konkordanz nicht verstanden.

            Eine Regel
            1. Du darfst nicht töten
            2. Wenn Umstand X vorliegt darfst du töten

            ist nicht widersprüchlich, wenn es ein Regel-Ausnahme-System ist.

            „Tatsache ist, die Menschen sind eben nicht gleich vor dem Gesetz! Die hätten auch schreiben können, alle Menschen können fliegen … :-)“

            Ich nehme mal an nach deiner Meinung könnte man Art. 3 GG dann auch aufheben?

        • Es ist in einer Ausrichtung, bei der es um Beteiligung an der Macht geht….

          Aha, jetzt kommen wir der Sache schon näher. Es ist offensichtlich – da kannst Du den Ahnungslosen spielen so lange Du willst – ein Programm, das einer politischen Doktrin folgt, der feministischen nämlich, die unter anderem mehr Macht für Frauen will.
          Das ist Teil der penetranten feministischen Indoktrination auf allen Kanälen. Die feministische Saubande hat an Schulen nichts verloren.

          • @dddbz

            „Versuche Dir beizubringen, daß es schon soweit ist. Menschen sind nicht gleich vor dem Gesetz. Der Art. 3 GG ist wirkungslos, vollig ohne realen Wert.“

            Ach was? Also weil es deiner Meinung nach gewisse Verstöße gibt, aber eben auch sehr sehr viel Gleichheit vor dem Gesetz ist der Artikel ohne realen wert?

          • Wenn ein Grundrecht des GG vom Gesetzgeber nicht eingehalten wird und er laufend dagegen verstößt, dann ist die richtoge Konsequenz nicht, den Verfassungsartike aufzugeben, sondern dem Gesetzgeber auf die Finger zu hauen.

          • @maddes8cht

            Nach ddbzs logik sollte man schußsichere Westen abschaffen, weil sie Unsinn sind, denn einige Menschen werden auch erschossen, wenn sie sie tragen. Und dann können sie ja nicht schußsicher sein und sind damit unnötig

        • „Ach was? Also weil es deiner Meinung nach gewisse Verstöße gibt, aber eben auch sehr sehr viel Gleichheit vor dem Gesetz ist der Artikel ohne realen wert?“

          Das GG gibt den verbindlichen Rahmen für alle Anwendungsgesetze vor. Ein Gesetz, dass Männer benachteiligt, oder Frauen bevorzugt, verstößt gegen das GG und muss zwingend vom Gesetzgeber korrigiert werden. Da spielt es keine Rolle, ob es zu 10%, zu 50%, oder zu 99% eingehalten wird.

          Im GG steht auch „Die Todesstrafe ist abgeschafft“.
          Das gilt ohne Einschränkung. KEIN Mensch darf in Deutschland zum Tode verurteilt werden, weil das GG keine Ausnahme zulässt.

          Das gleiche gilt für Art. 3 GG.
          Ausnahmen wären allenfalls dort akzeptabel, wo es zu Kollisionen von Grundrechten kämen.
          „Anderes Geschlecht“ ist KEINE solche Kollision. Der Staat darf Frauen besonders fördern, das allein verstößt noch nicht gegen Art. 3 GG, wohl aber, wenn diese Förderung mit einer gleichzeitigen absichtlichen Benachteiligung verbunden ist.

        • „Unter Art 3 gg bekommt man das ja nun in der Ideologie schnell subsummiert:
          […]
          Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

          Klar steckt das als Ideologie dahinter. Es ist aber immerhin nicht so ideologisch formuliert, das hat man sich dann doch nicht im GG getraut, das traut man sich (noch) nur in der normalen Gesetzgebung.
          Dennoch:
          Dann fordert man das eben ein:
          Die „Beseitigung bestehender Nachteile“.
          DIe bestehenden Nachteile von Vätern im Familienrecht. Die alleinige Wehrpflicht für Männer. Die ganzen Gesetze zur benachteiligung von Männern. Laut GG sind die nicht einfach nur Verfassungswiedrig, sondern es gitb einen echten Auftrag, aktiv nach solchen Benachteiligungen zu suchen und sie zu beseitigen.

          Man sollte viel aktiver diesen Artikel für sowas in Anspruch nehmen.
          Vielleicht kommt der zusatz dann auch endlich wieder weg.

    • @breakpoint

      Danke, dass du nochmal darauf aufmerksam gemacht hast.

      Wir graben uns gerade mit dieser extrem arroganten Dekadenz dieser fixen Idee unser wirtschaftliches Grab. Langfristig und nicht reversibel. Gemessen an den Aufgaben bräuchten wir das Gegenteil.

      Neben dem, dass es menschlich stinkt.

      Solche dekadente Selbstzerstörung ist auch in anderen Bereichen vorhanden. Eigentlich in allen.

    • Gilt umgekehrt für Mädchen doch genauso. Die sollen auch nicht in den Beruf der Krankenschwester oder der Kindergärtnerin schauen am Girlsday.

      Es geht eben darum, auch Berufe kennenzulernen, die man sonst vielleicht gar nicht in seinem Blickfeld hat, da sie untypisch für das eigene Geschlecht sind.

      • @Miria

        Nein.

        Hier geht es um Discouragement von Jungen.

        Eine Gesellschaft die das macht schneidet sich ihren Lebensfaden ab.

        Und zwar komplett.

        Will man tatsächlich das was du sagst, muß man das anders machen.

        • Du meinst, es geht darum, Jungen in schlechter bezahlte Berufe zu bringen. Oder gar sie zu entmutigen, ihren Traumberuf zu ergreifen. Es geht darum, den Blickwinkel zu erweitern.

          Das ist aber Unsinn. Bei uns gab es damals zum Girlsday eine Messe in der uns verschiedene Berufe präsentiert wurden, die als typisch männlich gelten. Am besten bezahlt gewesen davon dürfte noch das Militär gewesen sein. Ansonsten waren es zum Beispiel Berufe wie Maler, Mechaniker oder Gärtner… Also auch nicht gerade Berufe mit Spitzengehältern wie Ingenieur.

        • @Miria

          Denke nicht, dass das Unsinn ist was ich da gesagt habe.

          Der bisherige Approach ist ein komplett dekadentes Lügengebäude, da er sich ausschliesslich auf das Verheizen von Jungen stützt.

          Da ist nichts positiv. Mädchen lernen nicht, dass sie selbstverantwortlich etwas leisten müssen. Und die Mehrheit tut es dann auch nicht. Dieser Zustand wird dann fortgeschrieben.

          Das ist kein Fortschritt. Weder kulturell, noch wirtschaftlich, noch menschlich, noch sonstwie. Einfach nur dekadent destruktiv.

      • Berufe kennenzulernen, die man sonst vielleicht gar nicht in seinem Blickfeld hat

        Im Internetzeitalter? Wo jeder die Möglichkeit hat, sich über jedes beliebige Thema bis ins kleinste Detail zu informieren?
        Aber das setzt natürlich eine gewisse Eigeninitiative und Aufgeschlossenheit voraus.

      • „Es geht eben darum, auch Berufe kennenzulernen, die man sonst vielleicht gar nicht in seinem Blickfeld hat, da sie untypisch für das eigene Geschlecht sind.“

        Aber warum? Was ist der Sinn dahinter?
        Ich würde auch vermuten, dass das ganze Konzept des Girls/Boys Day auf der Lüge vom Gender Pay Gap und der Unterdrückung von Frauen basiert.

      • „Die sollen auch nicht in den Beruf der Krankenschwester oder der Kindergärtnerin schauen am Girlsday.“

        Wie ich oben schon schrieb:
        Was ist mit Arzt?

        Es geht um „zukunftsträchtige“ Berufe. „Zukunftsträchtig“ auch im Sinne für das eigene Leben.

        Dürfen sich Jungs im Boys Day für zukunftsträchtige Frauenberufe interessieren ? Für die gehobeneren Positionen? Für Arzt ?
        Oder ist es dann doch eher der Pfleger ?
        Mein Eindruck geh in Richtung letzteres.
        Ich wäre da mal gespannt auf Erlebnisse dazu, wie das gehandhabt wird?

        • @mattes: Wie das heute läuft, weiß ich aktuell nicht, aber damals waren die Berufe, die uns als Mädchen vorgestellt worden sind eben auch keine, die man mit guter Position und gutem Gehalt verbindet…

        • Die Idee Jungs in Berufe mit hohem Frauenanteil „reinschnuppern“ zu lassen und Mädchen in Berufe mit hohem Männeranteil ist so sinnvoll wie an einem Musikbetonten Gymnasium NaWi-Leistungskurse anzubieten oder an einem Wirtschaftsgymnasium einen sprachlichen Schwerpunkt zu setzen.

        • @Miria

          Heutzutage werden Frauen überall alimentiert, d.h. bevorzugend gegenüber Männern behandelt. U.a. per Quote.

          Denke, dass das auch mittlerweile alle insgeheim wissen.

          (Du nicht?)

          Man muß es als Frau mit einer gewissen Bildung schon sehr dämlich anstellen um hier nichts zu reißen. Und wenn sie dennoch verreißt haben natürlich wieder die bösen Männer schuld – eigentlich immer, egal welche Situation.

          Das ist geschichtlich einmalig. Nie zuvor wurde eine große Gruppe derart privilegiert bei gleichzeitigem Dauerbeschweren wider bewusst besseren Wissens.

          Es fängt an ein so starkes Odeur zu entwickeln, dass man schon eine Maske braucht.

    • Also ich finde diese Idee mit dem Boys-Day super, zeigt den Jungs geschlechteruntypische Berufe.

      So könnte man ganze Jungs-Klassen durch die Genderlehrstühle an den Unis schleusen. Damit die Jungs mal Einblick nehmen wie toll spannend so eine Gender-Professur ist. Man könnte den Jungs auch die Gleichstellungsstelle der örtlichen Behörde zeigen. So könnten sie erfahren, dass das Schreiben von Frauenförderplänen (Frauenanteil Abt. IV 37 % -> ZU WENIG, BEFÖRDERN) gar nicht so schwierig ist und das auch Jungs können und nicht nur die Mädchen! Jungs die gerne schreiben könnte man zur Emma und den Myarden anderen Frauenzeitschriftsredaktionen schicken, in denen Frauenanteile über 90 % herrschen. Jungs könnten in diesen weiblichen Monokulturen Stereotype brechen und das Klima verbessern sowie bessere Entscheidungen treffen. Ein Gewinn für alle! Man könnte auch mit den Jungs nach Berlin fahren und die ganzen feministischen Organisationen und PressureGroups vorstellen, die in der Hauptstadt Lobbyarbeit für das unterdrückte Geschlecht machen. Sie können so sehen wie aufregend doch das Ringen um Milliarden Fördergelder ist, und das nicht nur Frauen das können, sondern auch sie! Jungs müssen sich einfach mal was zutrauen, kein Wunder das in diesen Organisationen nur Frauen sitzen, gesellschaftliche Stereotype halten Jungs von dem Ergreifen dieser Berufe ab.

      Also ich finde das mit dem reinschnuppern von Jungs in ungewohnte Berufe sehr spannend!

    • Die antworten mache ja nicht ich. Sondern der Verein. Wobei ich mir auch etwas lebendigere antworten wünschen würde.

      Aber sei doch so nett und kopiere das gerade mal in einen Kommentar, wäre gut für die Diskussion und ich bin gerade nur über das Handy im Netz

    • I. Bildung/Jugendpolitik

      I.1. Heute besteht ein massiver Gender Education Gap, ein geschlechterspezifisches Bildungsgefälle zu Ungunsten der Jungen.

      Wir fordern eine gezielte Förderung von Jungen in der Schule. Außerdem bedarf es einer deutlich stärkeren Berücksichtigung der Eigenarten von Jungen in Unterricht und Erziehung. Im Vorschul- und Grundschulbereich brauchen Jungen eine gezielte Förderung in Sprachentwicklung und Motorik.

      Wir fordern weiterhin eine gezielte jungenspezifische Leseförderung. Gleichstellungsstellen und Jugendeinrichtungen müssen neben der Mädchenförderung auch zu einer gezielten Jungenförderung verpflichtet werden.

      I.3. Auch speziell ausländische Jungen oder allgemein Jungen mit Migrationshintergrund werden von der Politik auf allen Ebenen benachteiligt. Sie, die die Gruppe der größten Bildungsverlierer darstellen, werden aus Integrationsmaßnahmen gezielt ausgegrenzt. So stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2004 eine Studie über die Situation der Migrationskinder in Deutschland vor, die sich ausschließlich mit der Situation der weiblichen Jugendlichen beschäftigte, ohne auf die männlichen Migrationskinder einzugehen. Beim Integrationsgipfel 2006 kam ebenfalls nur die Situation von Frauen und Mädchen zur Sprache. 2009 wurde im nationalen Bildungsplan als Integrationsmaßnahme ausschließlich eine Bildungsinitiative für Migrantinnen gefordert, nicht jedoch für männliche Migranten.

      Ausländische Jungen stellen heute den Großteil der Schulabbrecher und den geringsten Teil der Jugendlichen mit Abitur. Ausführliche Informationen erhalten Sie zu diesem Thema in unseren Studien Migrantenjungen und Politik und Integration von Jungen mit Migrationshintergrund durch Bildung und Perspektive. Nicht zuletzt aufgrund der verstärkten Zuwanderung ist diese Politik der Ausgrenzung von männlichen Migrantenjugendlichen aus der Integrationspolitik zu beenden und die gezielte Förderung männlicher Migrantenjugendlicher in Angriff zu nehmen.

      II. Arbeitsmarkt/ökonomische Benachteiligungen

      II.1. Rund drei Viertel aller Wohnungslosen in Deutschland sind Männer. Dennoch richten sich geschlechterspezifische Hilfsangebote von Beratungsstellen nahezu ausschließlich an Frauen. Ähnliches gilt für Angebote wie Sucht- und Ernährungsberatung, Selbstbehauptungskurse und Migrantenförderung. Eine Geschlechterpolitik, die vorgibt, die Anliegen und Belange beider Geschlechter gleichberechtigt berücksichtigen zu wollen, muss auch die wohnungslosen Männer mit ins Boot holen. Wir fordern deshalb, dass für Männer in sozialen Notlagen verstärkt Hilfsangebote bereitgestellt werden, die auf ihre speziellen Probleme zugeschnitten sind.

      II.2. Seit einigen Jahren ist die Männerarbeitslosigkeit, insbesondere die männliche Jugendarbeitslosigkeit, deutlich höher als die Frauenarbeitslosigkeit. Schon im Jahr 2010 lag die absolute Zahl der arbeitslosen Männer in Deutschland um 19 Prozent höher als die der Frauen. Die Arbeitslosenquote betrug 7,9 Prozent bei den Männern und 7,5 Prozent bei den Frauen. (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf, Jahreszahlen 2010). 2012 lag die männliche Jugendarbeitslosigkeit bundesdurchschnittlich um 21 Prozent höher als die weibliche. Dennoch gibt es mehr frauenspezifische arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als solche für Männer. Die damalige Bundesanstalt für Arbeit verlautbarte schon in der Presseinfo Nr. 52 vom 06.08.2003 zu den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zwischen Juli 2002 und Juni 2003, dass Männer deutlich weniger von der Arbeitsförderung der Bundesanstalt für Arbeit profitieren.

      Weiterhin geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit 2012 hervor, dass männliche Hartz-IV-Empfänger weitaus häufiger empfindliche Kürzungen der Geldleistungen hinnehmen als weibliche.

      Wir fordern eine Arbeitsmarktpolitik, die sich an der Realität der Arbeitslosenzahlen orientiert.

      II.3. § 8 des Bundesgleichstellungsgesetzes legt fest, dass Frauen im öffentlichen Dienst bevorzugt eingestellt und befördert werden dürfen, wenn sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Mittlerweile existiert eine gesetzliche Frauenquote in der Wirtschaft. Eine entsprechende Quotenregelung für Männer (z.B. im erzieherischen, medizinischen oder pädagogischen Bereich) gibt es nicht. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen oder die analoge Ausweitung auf Männer in unterrepräsentierten Bereichen.

      II.4. Die Gesetze schreiben die vorrangige Einstellung und Beförderung von Frauen selbst in solchen Bereichen des öffentlichen Dienstes vor, in denen Frauen mittlerweile massiv überrepräsentiert sind. Diese Regelung entbehrt mittlerweile jeglicher Grundlage. Deshalb fordern wir, dass ab einem Frauenanteil von 50 Prozent jegliche Frauenförderung eingestellt wird. Stattdessen sollte überall dort, wo Frauen überwiegen, die Einstellung von Männern gefördert werden (z.B. im erzieherischen, medizinischen oder pädagogischen Bereich).

      III. Gesundheit

      III.1. Die geschlechterspezifische Gesundheitspolitik hat in den vergangenen Jahrzehnten ihren Fokus auf Frauen- und Mädchengesundheit gerichtet. Angesichts der um etwas mehr als fünf Jahre niedrigeren Lebenserwartung von Männern ist das eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. Wir fordern stattdessen:

      Die medizinische Forschung muss sich stärker um den Mann, seinen Körper und seine Gesundheit kümmern. Sogar das Bundesgesundheitsministerium räumt schon seit langer Zeit ein, dass es erhebliche Defizite bei der Erforschung, Erfassung und Darstellung männerspezifischer Gesundheitsprobleme gibt. Lange hat es gedauert, bis ein Männergesundheitsportal eingerichtet wurde. Und noch länger hat es gedauert, bis ein Männergesundheitsbericht erstellt wurde. 2014, also 13 Jahre nach dem Frauengesundheitsbericht, war es dann soweit. Der Männergesundheitsbericht 2014 des Robert-Koch-Institutes legt einige Themenfelder dar, in denen Handlungsbedarf besteht, so z.B.:
      In der Unfallprävention sind männerspezifische Aspekte stärker zu berücksichtigen (etwa riskantes Verhalten).
      Es werden sensitivere Screeninginstrumente gegenüber depressiven Symptomen bei Männern benötigt, diagnostische Kriterien für Depressionen müssen um eher männertypische Symptome (z.B. Aggressivität) erweitert werden. Das männerspezifische Hilfesuchverhalten ist zu erforschen; Verzerrungseffekte (Gender Bias) in der Depressionsdiagnostik (dass also Männer seltener als Frauen als depressiv erkannt werden) sind zu untersuchen und zu beseitigen.
      Weitere Studien zu sexuellen Funktionsstörungen und Unfruchtbarkeit bei Männern (etwa Auswirkungen auf die männliche Psyche).
      Entwicklung ansprechender und gut erreichbarer Angebote für körperliche Aktivität und Sport im Alltag für Männer (z.B. für ältere Männer, Betriebssportangebote).
      „Männliche Gewaltopfer“ sind sowohl im wissenschaftlichen Kontext als auch im öffentlichen und politischen Diskurs zu thematisieren. Auch sexuelle und häusliche Gewalt gegenüber Jungen und Männern sind zu enttabuisieren.
      Gesundheitliche Präventionsangebote sind so zu gestalten, dass Jungen und Männer deutlich besser erreicht und wahrgenommen werden; männergerechtere Gesundheitskommunikation.
      Konsequente Berücksichtigung männerspezifischer Präferenzen und Bedürfnisse als zentrales Qualitätskriterium für Gesundheitsförderung und Prävention, kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit der Angebote und der Ansprache und Organisation im Hinblick auf Männergesundheit.
      Bedarf eines gesellschaftlichen Diskurses und einer Sensibilisierung über spezifische Aspekte der Männergesundheit.
      Prostatakrebsfrüherkennung wird mit einer Untersuchungsmethode abgespeist, die über 100 Jahre alt ist und keine befriedigende Früherkennung bietet. Die Verbesserung und Modernisierung der Prostatakrebsfrüherkennung muss deshalb endlich Gesundheitsziel in Deutschland werden und muss in den nationalen Krebsplan aufgenommen werden.
      Schon vor Beginn der gesetzlichen Krebsfrüherkennung gibt es ein Maximum bei Hodenkrebsneuerkrankungen. Deshalb müssen schon männliche Jugendliche über die Gefahren von Hodenkrebs und die Möglichkeiten der Selbstvorsorge besser aufgeklärt werden.
      Depressionen müssen bei Männern stärker erforscht und besser behandelt werden. Diese Krankheit wird bei Männern häufig nicht als solche erkannt oder sie wird ignoriert, obwohl beispielsweise knapp dreimal so viele Männer wie Frauen Suizid begehen (bei Jugendlichen sind es sogar geschätzt neunmal so viel; Quelle: Walter Hollstein, Was vom Manne übrigblieb, Krise und Zukunft des starken Geschlechts, Berlin 2008, S.87f).
      Die gleichen Forderungen gelten auch im Jugendbereich. Auch hier müssen sich die Gesundheitspolitik und das Gesundheitswesen stärker um die jungenspezifischen Krankheits- und Präventionsbelange kümmern. Beispiel ist hier die Studie „Die Versorgung übergewichtiger und adipöser Kinder und Jugendlicher in Deutschland“ der BZgA von 2007. Diese fand geschlechterspezifische Angebote lediglich für Mädchen (S. 77). Der Bericht empfahl deshalb, auch die Jungen geschlechterspezifisch ins Blickfeld zu nehmen: „Als neuer Handlungsbedarf zeichnen sich geschlechtsspezifische Angebote ab. Mädchen profitieren von einigen Maßnahmen deutlich, die bei Jungen keinen Effekt haben …Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind … rund doppelt so viele weibliche wie männliche Betroffene.“ (S. 86)
      III.2. Knapp 75 Prozent aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle und fast 91 Prozent aller Fälle von anerkannten Berufskrankheiten entfallen auf Männer, wie diverse amtliche Studien belegen. Der Männeranteil beträgt außerdem 82,6 Prozent bei den Arbeitsunfallrenten sowie 97,7 Prozent bei den Todesfällen von Berufserkrankten.
      Wir fordern gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen speziell für Männer in risikoreichen Berufen sowie die konsequente Überwachung und Einhaltung der bestehenden Bestimmungen.

      III.3. Jungen und Männer werden bei der Rehabilitation benachteiligt. Beispiel: In §44 SGB IX (1) 3. wird ausschließlich für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen ein Selbstbehauptungskurs als gesetzliche Sozialleistung bezahlt, männlichen Behinderten dagegen nicht.

      III.4. In §33 SGB IX (2) wird ausschließlich behinderten Frauen gleiche Chancen im Erwerbsleben gesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote, nicht jedoch behinderten Männern. Wir fordern, dass Rehabilitationsmaßnahmen allein aus Gründen der medizinischen Notwendigkeit und nicht in Abhängigkeit von Geschlecht als Kassenleistungen bezahlt werden und auch behinderten Männern Chancengleichheit in Erwerbsleben gesichert werden muss.

      IV. Väterbelange und Väterrechte

      IV.1. Die Gesetzgebung in Deutschland benachteiligt Väter. Schon in Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz wird die Diskriminierung der Vater-Kind-Beziehung festgeschrieben: Mutter und Kind stehen unter besonderem Schutz des Staates, Vater und Kind nicht.

      IV.2. Viele Väter müssen für ihre Kinder zwar Unterhalt zahlen, die Mütter können aber praktisch ungestraft den Kontakt zwischen Vater und Kindern sabotieren. Wir fordern: Müttern, die dem Vater hartnäckig und entgegen gerichtlich festgelegten Regelungen den Kontakt zum Kind verwehren, muss umgehend das Sorgerecht entzogen werden. Ziel sollte es sein, das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich beiden Eltern zu erteilen, gleichgültig ob sie verheiratet, geschieden oder getrennt leben. Da Kinder ein Anrecht auf Umgang mit beiden Eltern haben, muss selbiger auch bei einem Umzug eines Elternteiles sichergestellt bleiben. Die gemeinsame Verantwortungsgemeinschaft für das gezeugte Leben darf nicht einseitig zerstört werden.

      IV.3. Es sind auch vorrangig die Väter, die Teilzeit arbeiten oder in Elternzeit gehen, um ihre Kinder zu erziehen, die die größten Verlierer der gesetzlichen Frauenquote sind. Sie werden doppelt diskriminiert – zum einen durch die beruflichen Ausfallzeiten und zum andern aufgrund ihres Geschlechts.

      IV.4. Die Benachteiligung nicht verheirateter Väter beim Sorgerecht muss vollständig beseitigt werden. Unverheiratete Väter erhalten nach wie vor nicht automatisch das Sorgerecht für ihr Kind. Sie können es bislang nur erhalten, wenn sie mit der Mutter eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben oder es durch Antrag beim Familiengericht erteilt gekommen. Wenn die Mutter die gemeinsame Sorge nicht will und dies beim Gericht entsprechend begründet, so haben unverheiratete Väter oft schlechte Karten, denn die Familiengerichte entscheiden sehr häufig im Sinne der Mütter.
      Wir fordern daher das gemeinsame Sorgerecht für Väter und Mütter ohne jegliche Einschränkung ab der Geburt des Kindes.

      IV.5. Nach einer Trennung der Eltern muss es Vater und Mutter weiterhin möglich sein, in vollem Umfang Umgang mit ihren Kindern zu haben und etwa gleich viel Zeit mit ihnen verbringen zu können. Dies ist auch für die Entwicklung der Kinder am besten. Daher muss eine paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) für die Betreuung der Kinder als Standard etabliert werden, wie es in anderen Ländern bereits üblich ist. Von dieser gleichverteilten Betreuung der Kinder darf nur einvernehmlich abgewichen werden können, nicht aber gegen den Willen des anderen Elternteils. Unterhaltszahlungen entfallen bei einer paritätischen Betreuung der Kinder.

      IV.6. Bisher sind Vaterschaftstests von der Zustimmung der potenziellen Täterin (Straftat gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie gemäß § 263 StGB: Betrug) abhängig. Nicht nur die Deckung von Straftaten dabei ist bedenklich. Bei 10 bis 15% Kuckuckskindern wächst auch die Gefahr von juristisch relevantem Inzest, da gerade dort, wo häufig Kuckuckskinder entstehen (Nachbarschaft, Bekanntschaft, Arbeitsumfeld), nicht selten die Kinder auch ihre Partner wählen. Es muss sich zeigen, ob die geplanten Neuregelungen wirklich eine rechtliche Besserstellung zweifelnder Väter bringen. Wir fordern deshalb einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die standesamtliche Eintragung.

      IV.7. Einer Studie des Bundesfrauenministeriums aus 2006 zufolge leiden nicht nur Mütter, sondern auch Väter unter der Doppelbelastung von Beruf und Familie. Vereinbarkeitsproblematik wird von Politik und Gesellschaft aber nach wie vor nahezu ausschließlich als Frauenthema wahrgenommen. Nicht zutreffend ist außerdem die häufig verbreitete Aussage, dass Männer sich zu wenig an der Hausarbeit beteiligen. Da Männer häufiger als Frauen berufstätig sind und auch längere Arbeitszeiten haben, ist es völlig natürlich, dass sie weniger Zeit für Hausarbeit aufwenden (können) als Frauen. Ein Vergleich der Gesamt-Arbeitsbelastung (Erwerbstätigkeit plus Hausarbeit) bei berufstätigen Paaren ergibt außerdem eine im Durchschnitt größere zeitliche Belastung von Männern (Seite 15, Grafik „Arbeitsteilung von Paaren“). Wir fordern: Die zeitlichen Belastungen von Frauen und Männern müssen fairer beurteilt werden.

    • V Versorgungswesen

      V.1. Nach einem Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes (C-236/09) müssen alle neu abgeschlossenen Versicherungen ab dem 21.12.2012 mit Unisextarifen ausgestattet sein. Das wäre so lange gerecht, wie auch auf der anderen Seite dafür gesorgt würde, dass die zu erwartenden Auszahlungen für Männer und Frauen dieselben sind. Das ist jedoch bei Rentenversicherungen nicht der Fall. Der Grund liegt in der deutlich höheren Lebenserwartung von Frauen und der damit einhergehenden, deutlich längeren Rentenbezugsdauer. Für die jüngeren Jahrgänge droht in der gesetzlichen Rentenversicherung sogar eine grundgesetzwidrige Negativverzinsung, auch wenn das bisher vehement bestritten wird. Um im Rahmen der Unisextarife eine wirkliche Geschlechtergerechtigkeit wieder herzustellen, ist daher vom Gesetzgeber Sorge zu tragen, dass die Rentenbezugsdauern von Männern und Frauen angeglichen werden. Deshalb fordern wir die Politik auf, Gesetze zu erlassen, die dieser strukturellen Benachteiligung von Männern begegnen, etwa in Form von geeigneten Maßnahmen zur Erhöhung der männlichen Lebenserwartung und/oder einem gendergerechten Renteneintrittsalter für Männer.

      V.2. Die bei der Riesterförderung gezahlten Kinderzuschläge werden grundsätzlich der Mutter überschrieben. Der Vater kann die ihm zustehende Hälfte nur erhalten, wenn seine Frau schriftlich ihr Einverständnis erteilt – das sie einmal jährlich einseitig und ohne Angaben einer Begründung widerrufen kann. Wir fordern, dass zukünftig die Kinderzuschläge automatisch hälftig auf beide Eltern aufgeteilt werden, und zwar unabhängig von der Art der gewählten Lebensform. Eine freiwillige Überschreibung der anteiligen Zuschläge von einem Partner auf den anderen ist dadurch unbenommen.

      VI. Gewalt

      VI.1. Weit häufiger als Frauen werden Männer zu Opfern von Gewalttaten (im öffentlichen Raum stellen sie rund 60 Prozent aller Opfer). Laut WHO sind zwei Drittel aller Gewaltopfer männlichen Geschlechts. Doch die meisten Maßnahmen der Vorbeugung, Beratung und Hilfe stehen in erster Linie Frauen zur Verfügung. Wir fordern, die geschlechterspezifische Gewaltopferbetrachtung gleichberechtigt auf männliche Gewaltopfer auszudehnen.

      VI.2. Das Bundesfamilienministerium hat inzwischen anerkannt, dass bei häuslicher Gewalt Frauen die Hälfte der Täter stellen. Dennoch verbreiten Politik und Medien weiterhin die Legende von den Frauen als Opfer gewalttätiger Männer. Männer werden als Opfer häuslicher Gewalt kaum zur Kenntnis genommen. Weibliche Täterschaft ist ein gesellschaftliches Tabu; deswegen trauen sich nur wenige Männer, bei der Polizei Anzeige gegen ihre Partnerinnen zu erstatten. Oft wird ihnen auch nicht geglaubt, und es mangelt außerdem an geeigneten Hilfsangeboten für betroffene Männer. Männliche Opfer von Gewalt werden nicht als Opfer wahrgenommen, sondern als Versager in ihrer Männlichkeit. Wir fordern, dass häusliche Gewalt unabhängig vom Geschlecht bekämpft wird. Männliche Opfer von häuslicher Gewalt dürfen nicht länger ein Tabu sein.

      VI.3. Wenn über Zwangsheiraten und Ehrenmorde unter den in Deutschland lebenden Türken berichtet wird, ist fast immer nur von weiblichen Opfern die Rede. Dass auch türkische Männer gegen ihren Willen von ihren Familien verheiratet werden, findet nur selten Erwähnung. Ebenso wenig die Tatsache, dass ein Drittel der Opfer von Ehrenmorden in Deutschland Männer sind, in der Türkei sogar zwei Drittel. Hier fordern wir mehr Objektivität bei Politik, Hilfsorganisationen und Medien.

      VI.4. Während viele Initiativen gegen Beschneidungen und Genitalverstümmelungen bei Frauen kämpfen, wurde Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung per Gesetz im Jahr 2012 ausdrücklich legalisiert und Jungen damit die Grundrechte aus Artikel 1, 2 und 3 wesentlich eingeschränkt. Die rituelle Beschneidung von Jungen findet überall auch dort statt, wo auch Mädchen beschnitten werden. In Ländern der Dritten Welt werden solche Verstümmelungen auch um nichts weniger brutal vorgenommen als bei Mädchen. Die dabei entstehenden Verletzungen und Todesfälle bei Jungen werden jedoch von der Politik lediglich stillschweigend zur Kenntnis genommen. Jungen wird damit entgegen den politischen Lippenbekenntnissen immer noch mehr Gewalt zugemutet als Mädchen. Das ist in einer Gesellschaft, die Gleichberechtigung ehrlich meint, nicht akzeptabel. Wir fordern die Politik deshalb auf, Gewalt gegen Jungen effektiv zu bekämpfen anstatt zu fördern.

      VI.5. Medien und Politik bekämpfen zu Recht Gewalt von Männern gegen Frauen, während umgekehrt der Gewalt von Frauen gegen Männer durch Medien und Politik Vorschub geleistet wird, sei es etwa dadurch, dass Gewalt gegen Männer als Werbegag benutzt wird, oder dass Gewalt gegen Jungen und Männer gezielt ignoriert wird.

      VII. Männer im Rechtssystem

      VII.1. Internationale Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass Frauen vor Gericht für das gleiche Delikt seltener verurteilt und milder bestraft werden als Männer. Für Deutschland wurde ein “Frauenrabatt” vom Richter am Amtsgericht a. D. Prof. Ulrich Vultejus, Berlin, bestätigt (“Zeitschrift für Rechtspolitik” 3/2008 vom 11. April 2008). Wir fordern eine vorurteilsfreie Überprüfung der Verhältnisse in Deutschland und die Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Rechtsprechung.

      VII.2. Falschbeschuldigungen gegenüber Männern bei Vergewaltigung oder sexueller Nötigung sowie das Vortäuschen selbiger stellen ein in der kriminologischen Forschung weitgehend vernachlässigtes Thema dar. Eine Studie des LKA Bayern zu diesem Thema spricht zwar nur von einem Anteil von 7,4% zweifelsfrei nachweisbaren Falschbeschuldigungen (PDF Seite 180). Es verwundert daher nicht, dass ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit der Aktenanalyse zu dieser Studie äußerte(*): „Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

      Anstatt diese Situation zu beseitigen, wurden auf Initiative des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) 2015 die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die solche Falschbeschuldigungen faktisch erleichtern. Sie hierzu unseren Gastbeitrag ‚Will Heiko Maas Falschbeschuldigungen wegen Vergewaltigung „legalisieren“?‘.

      Wir fordern, dass solche Falschbezichtigungen von Amts wegen konsequent juristisch verfolgt und bei Verdacht auf Falschbeschuldigungen gezielt Ermittlungen in diese Richtung angestellt werden.
      (*) Der Punkt wurde am 29.03.2012 auf dankenswerten Hinweis der „Emma“ ergänzt.

      VIII Streitkräfte

      VIII.1. Die Wehrpflicht ist zwar ausgesetzt, aber nicht abgeschafft worden. Auch wenn keine jungen Männer mehr zur Bundeswehr oder zum Zivildienst müssen: Die Männerbenachteiligung ist nach wie vor im Grundgesetz (Artikel 12a, Absatz 1) verankert. Wir fordern eine Grundgesetzänderung zur vollständigen Abschaffung der Wehrpflicht oder nötigenfalls einer Ausdehnung auf beide Geschlechter.

      VIII.2. Auch innerhalb der Streitkräfte werden Frauen durch diverse Gesetze und Bestimmungen gegenüber Männern bevorzugt. So darf die sexuelle Würde der Soldatinnen nicht verletzt werden. Entsprechende Bestimmungen zum Schutz von Männern gibt es nicht. Auch bei anderen internen Vorschriften, der Ausbildung (Sportnormen) und den Auslandseinsätzen (häufig nur Innendienst) ist eine Bevorzugung von Soldatinnen festzustellen. Wir fordern: Auch hier muss der Gesetzgeber für tatsächliche Gleichbehandlung sorgen.

      IX Geschlechterpolitik

      IX.1. Seit 2011 gibt es nicht nur Zukunftstage für Mädchen („Girls‘ Days“), sondern bundesweit endlich auch flächendeckend Angebote für Jungen. Oft hapert es aber noch an der Umsetzung der „Boys‘ Days“, werden Angebote für Mädchen immer noch zahlreicher vorgehalten und intensiver beworben. Siehe hierzu unsere Studie Wie viel Boys‘ Day steckt im Girls‘ & Boys‘ Day?. Wir fordern auch hier das gleiche Engagement für Jungenzukunftstage ein, wie es seit Jahren Mädchen erhalten. Dazu gehört, dass den Jungen nicht nur unattraktive, schlecht bezahlte „Frauenberufe“ schmackhaft gemacht werden, sondern auch interessante und gut bezahlte weibliche Berufsfelder, wie z.B. Tierarzt oder Arzt.

      IX.2. An den Hochschulen herrscht bei den sogenannten Gender Studies die feministische Sicht der Dinge vor. Wir fordern: Schluss damit! Frauen- und Männerperspektiven müssen in den Lehrplänen gleichermaßen berücksichtigt werden.

      IX.3. Es gibt in der Bundesrepublik lediglich Frauenministerien, aber keine Ministerien, die speziell für Jungen- und Männeranliegen zuständig sind. Geschlechterpolitik in Deutschland ist Frauenpolitik. Daran hat auch die Einrichtung eines Referats “Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer” im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nichts geändert. Wir fordern die Einrichtung geschlechterpolitischer Exekutive, die verpflichtet ist, die Anliegen von Jungen und Männern in gleichem Maße und mit gleichem Engagement in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik zu vertreten.

      IX.4. Die Politik des Gender Mainstreaming soll zwar die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern berücksichtigen, ist in der Praxis aber kaum mehr als die Fortführung der altbekannten Frauenpolitik.

      Wir fordern, dass Geschlechterpolitik nicht länger nur als Frauenpolitik verstanden werden darf, sondern genauso die Situation und Probleme der Männer und Jungen ins Blickfeld nimmt.
      Gleichstellungsbeauftragte in Behörden und Kommunen – bei denen es sich fast ausschließlich um Frauen handelt – sind faktisch nur für Frauenangelegenheiten zuständig. Die Posten der Gleichstellungsbeauftragten müssen paritätisch besetzt oder ganz gestrichen werden.
      Gesetze in Bund und Ländern, wonach die Gleichstellungsbeauftragten und Stellvertreter nur Frauen sein dürfen und nur von Frauen gewählt werden dürfen, sind abzuschaffen.
      Männern ist das aktive und passive Wahlrecht für diese Posten einzuräumen.
      Der Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten ist auf beide Geschlechter zu erweitern.

  2. Pingback: Impressionen vom 14.12.2015 | MännerrechteORG

  3. „Wenn sie Gesetze ändern könnten, welche 3 Änderungen wären am wichtigsten?

    Rücknahme der legalisierten Genitalverstümmelung von Jungen.“

    wie stellt sich manndat das denn vor, weiß das jemand?
    wer sollte wie sanktioniert werden bei anordnung/durchführung einer medizinisch nicht-notwendigen, aber – laut who – dennoch sinnvollen weil krankheitsreduzierenden maßnahme wie der vorhaut-beschneidung?

        • „und damit wären wir dann ganz klar ein anti-semitischer staat, nech?“

          und so sind wir nu ein anitmuslimischer Staat, weil die weibliche Genitalverstümmelung hauptsächlich in muslimischen Ländern üblich ist?

          Oder isses nicht mindestens eine Art Kulturimperialismus, das Verstümmeln von Genitalien zu verbieten?

          Mann, das sind vielleicht Argumente.

        • „und so sind wir nu ein anitmuslimischer Staat, weil die weibliche Genitalverstümmelung hauptsächlich in muslimischen Ländern üblich ist?“

          glücklicherweise hat u.a. ein weißer deutscher mann (dem dafür der friedensnobelpreis hätte verliehen werden müssen imho) eine fatwa gegen die fgm erreicht:

          „Im September 2000 gründete er die Menschenrechtsorganisation TARGET, die gute Erfolge im Kampf gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien erzielt. Im November 2006 organisierte und finanzierte TARGET eine Konferenz unter der Schirmherrschaft des ägyptischen Großmuftis Ali Gum’a an der Al-Azhar-Universität in Kairo. Als Ergebnis dieser Konferenz verurteilten führende islamische Rechtsgelehrte die Praxis der Genitalverstümmelung. Im März 2009 besuchte Nehberg gemeinsam mit Tarafa Baghajati den in Katar lebenden islamischen Rechtsgelehrten und Publizisten Yusuf al-Qaradawi, der als die wichtigste zeitgenössische Autorität des sunnitischen Islam gilt. In einer ausgefertigten Fatwa des anerkannten Rechtsgelehrten wird die genitale Verstümmelung von Mädchen als „Teufelswerk“ bezeichnet und unter allen Umständen verboten, da sie gegen die Ethik des Islam gerichtet sei.“

          also, nein: beides ist weder von der medizinischen noch von der religiösen beurteilung her vergleichbar.

        • Okay, al-Qaradawi hat seine Meinung wohl tatsächlich nach der Konferenz nochmal geändert.
          Welche aber keinen der Anhänger der vier islamischen Rechtsschulen (insbesondere die schafiitischen Sunniten, die die Beschneidung beider Geschlechter gleichermaßen als Pflicht betrachten) interessiert, da diese al-Qaradawi nicht als Autorität anerkennen und umgekehrt. Dummerweise fühlt sich die überwiegende Mehrheit der Muslime diesen Rechtsschulen zugehörig (bzw. den Schiitischen, oder aber eine kleine Minderheit dem Salafismus) und messen den Fatwas, die irgend ein Einzelner Faqih am Laufenden Band raushaut, keine Bedeutung bei.
          „Gott“ sei Dank, ist man fast geneigt zu sagen, bei dem menschenverachtenden Schwachsinn, den al-Qaradawi sonst so raushaut.
          Er mag ja ein einigermaßen populärer TV-Prediger sein, aber es gibt im Islam nicht im Ansatz sowas wie einen Papst, nicht mal nen Erzbischof.

          Aber wie gesagt ist diese krampfhafte und absurde Argumentation zur Legitimation der Jungenbeschneidung sowieso eigentlich keines Kommentars würdig.

        • die sind nicht weiter als wir, aber sind wir weiter als die?

          da will unser parlament zumindest aufm papier festhalten, dass die verstümmelung des weiblichen genitals eine menschenrechtsverletzung darstellt, und alles krakeelt „penis“ aufgrund eines dubiosen falls, bei dem es anscheinend nichtmal nötig gewesen wäre, das opfer als zeugen zu hören (hätte zumindest nichts dergleichen gelesen, oder aber natürlich wieder vergessen, kann immer auch sein…).

          und es bleibt dabei: vorhautbeschneidung war legal, als zugeständnis an das aufgebrachte wahlvolk wurden ihr zeitlich engere grenzen gesetzt.

          würde es verboten werden, die beschneidung aus einem anderen grund als medizinischer notwendigkeit durchzuführen, müsste man gremien einrichten, die gemeinsam nach vorzugebendem protokoll zu entscheiden hätten, in welchen fällen die beschneidung sinnvoll und wann sie abzulehnen wäre, etc.

          bei der fgm ist es einfacher: sie ist immer, grundsätzlich und auschließlich sinnlose und gefährliche verstümmelung.

          nichtmehr legal, de facto aber immer noch straffrei.

          überspitzt könnte man denken: man gönnt uns aber auch wirklich nix, auch nicht den aller-kleinsten „sieg“

        • @ semi

          So, alles krakelt Penis?

          Das is sich um kleine, nicht einwilligungsfähige Menschen handelt, ist Dir scheinbar völlig wurst. Sind ja auch nur kleine böse Männer, eigentlich keine richtigen Menschen …

          Wir gönnen Euch jeden kleinen Sieg, nur Du verteidigst doch mit Händen und Füßen die Jungenbeschneidung. Warum eigentlich? Was hast Du davon?

        • die sind nicht weiter als wir, aber sind wir weiter als die?

          Ohne die Dominanz von euch selektiv-empathischen Giftspritzen im Beschneidungs-Diskurs würde sich die (dumme) Frage erst recht nicht stellen.

          müsste man gremien einrichten, die gemeinsam nach vorzugebendem protokoll zu entscheiden hätten, in welchen fällen die beschneidung sinnvoll und wann sie abzulehnen wäre, etc

          Bull-shit!
          Müsste man nicht.
          Man könnte die Praxis nicht-indizierter Beschneidung innerhalb deutscher Landesgrenzen schlicht verbieten, ebenso wie Schächten, Steinigen, Niqab (Frankreich, Belgien, Niederlande, Italien, Spanien, Türkei!, Tunesien!) und etliche andere religiöse Praktiken.
          Über Ausnahme-Genehmungen für die paar Prozent (oder Promill?) jüdischen Beschneidungen könnte man dann immernoch kontrovers diskutieren.

          bei der fgm ist es einfacher: sie ist immer, grundsätzlich und auschließlich sinnlose und gefährliche verstümmelung.

          FALSCH!
          Dieses Scheinargument wird nicht wahrer, je öfter man es wiederholt.
          Nur weil in extrem seltenen Phimose-Fällen (von unter 1%) die männliche Beschneidung indiziert ist, folgt daraus für rein gar nichts für eine nicht-konsensuelle, nicht-indizierte Beschneidung, verdammte Axt.
          Auch hier völlig zu Korrekturen am weiblichen Genital, die nicht nur bei einer Geschlechtsangleichung indiziert sein können:

          http://www.praxis-b-hermann.de/schamlippenkorrektur
          http://www.dgintim.de/qualitaet/leitlinie-zur-korrektur-der-inneren-schamlippen-und-des-klitorishautchens/
          http://www.pluspatient.de/expertensprechstunde/schamlippenverkleinerung/
          http://www.estheticon.de/diskussion/schamlippenkorrektur-labioplastik/kostenubernahme-i46750

          https://de.wikipedia.org/wiki/Schamlippenverkleinerung

          Obwohl ein Vergleich von durchführenden Schönheitschirurgen verworfen wird,[125] sind die Grenzen zwischen den Eingriffen bei genauerer Betrachtung weniger klar definiert.[126][127] Nicht für alle in Afrika praktizierten Formen der Beschneidung gilt, dass dabei die Klitoris einbezogen wird. Auch ein Verschließen der Vagina, die sogenannte Infibulation, stellt in Afrika die Ausnahme und nicht die Regel dar und ist regional begrenzt. Bezüglich der anatomischen Veränderungen sind viele Formen der Beschneidung weiblicher Genitalien mit der Schamlippenverkleinerung vergleichbar.[127] Auch eine – auf die Schamlippen beschränkte – Operation ohne medizinische Notwendigkeit fällt eigentlich unter die Definition der WHO für „Weibliche Genitalverstümmelung“, was von der Organisation selbst erkannt und problematisiert wird:

          „Some practices, such as genital cosmetic surgery […], which are legally accepted in many countries and not generally considered to constitute female genital mutilation, actually fall under the definition [of FGM] [!!!] used here.“

          „Einige Praktiken, wie kosmetische Genitalchirurgie […], die in vielen Ländern legal sind und nicht generell als weibliche Genitalverstümmelung angesehen werden, fallen eigentlich unter die hier verwendete Definition [von FGM].“[128]

          Das Hauptkriterium zur Unterscheidung ist wohl eher darin zu sehen, dass der Eingriff in Afrika meist an Kindern ohne deren Zustimmung durchgeführt wird. In der westlichen Welt ist es eine Operation, zu der sich eine erwachsene Frau aufklären lässt und freiwillig entscheidet. Aber auch dieses Kriterium gilt nicht uneingeschränkt, da zumindest bei einigen Ethnien die Beschneidung im Erwachsenenalter durchgeführt wird. Oftmals wird jedoch selbst bei erwachsenen afrikanischen Frauen eine geringere Einwilligungsfähigkeit unterstellt.[129] Inwiefern sich beide Praktiken (bei Erwachsenen) bezüglich „Freiwilligkeit“ und „Einwilligung“ voneinander abgrenzen lassen, ist jedoch umstritten.[130][131]

          Die Anti-Beschneidungs-Gesetze einiger europäischer Länder, beispielsweise Großbritannien oder Schweden, enthalten ein absolutes Verbot der Beschneidung weiblicher Genitalien – also unabhängig von Alter und Einwilligung – während die kosmetisch motivierte Schamlippenverkleinerung jedoch legal ist. Dies kann zu der paradoxen Situation führen, dass derselbe Eingriff – beim selben Arzt unter gleichen Bedingungen durchgeführt – bei einer Europäerin legal ist, bei einer Frau mit afrikanischer Herkunft jedoch eine Straftat darstellt. In beiden Fällen wäre der Eingriff nicht medizinisch notwendig, sondern durch kulturelle Ideale begründet, der Afrikanerin wird jedoch die Möglichkeit zu einer autonomen Entscheidung abgesprochen.[127][132] Auch in Deutschland ist diese Problematik vorhanden, da – der Bundesärztekammer zufolge – „die weibliche Beschneidung laut Strafgesetzbuch als Körperverletzung bzw. schwere Körperverletzung gilt, selbst wenn der Eingriff auf Verlangen der Patientin durchgeführt wird“ und weist darauf hin, „dass entsprechend der Generalpflichtenklausel der Berufsordnung für die deutschen Ärzte derartige Praktiken berufsrechtlich zu ahnden sind.“[126] Insbesondere im Fall von jugendlichen Mädchen, die eine Schamlippenverkleinerung wünschen, ergibt sich eine unklare rechtliche Situation.[126] In der Schweiz wurde diese Problematik 2009 vom Nationalrat in einer parlamentarischen Initiative adressiert:

          „Setzte man dieses Prinzip konsequent um, würden auch hierzulande verbreitete Praktiken wie Tattoos, Piercings oder Schönheitsoperationen im Genitalbereich bestraft, die in aller Regel nicht aus medizinischen, sondern aus ästhetischen oder anderen Gründen erfolgen. Aus diesem Grunde wird in Artikel 122a Absatz 2 E StGB die Möglichkeit der rechtfertigenden Einwilligung der verletzten Person für derartige Eingriffe ausdrücklich verankert. […] Die Kommission ist der Ansicht, dass in diesem Punkt die Migrantin, die sich einer traditionellen Genitalverstümmelung unterzieht, um ihre Heiratschancen zu erhöhen, nicht anders behandelt werden soll als eine Schweizerin, die sich aus ästhetischen Gründen die Schamlippen verkleinern oder die Vagina verengen lässt.“

          – Schweizer Nationalrat: Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 12. Februar 2009[133]

          Der Diskurs um diese Thematik ist stark wertbehaftet und wird oftmals sehr emotional geführt, dabei spielen Vorurteile und Stereotypen gegenüber der vermeintlich „primitiven“ Kultur eine Rolle. In einem interdisziplinären Forschungsprojekt der Österreichischen Akademie der Wissenschaften soll der Unterschied zwischen beiden Eingriffen ausgearbeitet und „Kritik an einem hegemonialen Diskurs geübt werden, der westliche Körperpraktiken als unproblematisch – weil freiwillig – und nicht-westliche Körperpraktiken als Ausdruck patriarchaler Unterdrückung schlechthin repräsentiert.“ (Sara Paloni)[134] Die Ärztin und Bioethikerin Barbara Meier sieht, bei allen Unterschieden zwischen den Eingriffen, entscheidende Gemeinsamkeiten in den grundlegenden Motiven: gesellschaftlich geprägte Schönheitsideale für den weiblichen Genitalbereich führen zur Notwendigkeit einer operativen Veränderung der Genitalien, um der Norm zu entsprechen und gesellschaftliche Akzeptanz herzustellen.[135]

          Die Bundesärztekammer sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sprechen sich generell für ein explizites Verbot rein ästhetisch motivierter Eingriffe an Minderjährigen aus.[142] Des Weiteren ist bei einer medizinisch nicht notwendigen Schamlippenverkleinerung bei Minderjährigen eine Abgrenzung zur Beschneidung weiblicher Genitalien schwer festzulegen.[138][143] Dessen ungeachtet ist die Durchführung des Eingriffs bei Minderjährigen, auch aus kosmetischen Gründen, in Deutschland legal.[87][80] In Österreich sind, anders als in Deutschland, seit dem Jahr 2013 ästhetisch‐chirurgische Eingriffe bei unter 18-Jährigen an eine psychologische Beratung und eine medizinische Indikation gebunden.[51]

          Now you better STFU!

          man gönnt uns aber auch wirklich nix, auch nicht den aller-kleinsten “sieg”

          Zurecht gönnt man den Hexen nichts, die dieses sexistische Gesetz zugunsten von Mädchen und zulasten von Jungen als „Sieg“ betrachten, anstatt sich gegen die nicht-konsensuelle Beschneidung aller Kinder einzusetzen.

          Es wäre so entlarvend, wenn es noch was zu entlarven gäbe.

        • Semikolon, du klingst als ob durch unbedingt eine Rechtfertigung finden willst, damit man Jünglingen ohne deren Zustimmung etwas abschneiden darf. Ist das so eine Feministinnen-Logik, nach der es Frauen besser geht, je schlimmer es Männern geht?

          Oder geht es dir nur darum, hier mehrere Menschen mit deiner völligen Empathielosigkeit beschäftigt zu halten?

      • willst du dann ärzte die lizenz entziehen?
        oder ungehorsamen eltern das sorgerecht?
        oder soll irgendwer ins gefängnis?
        das sind so die fragen…

        • @semikolon

          „willst du dann ärzte die lizenz entziehen?“

          Was würdest du denn mit Ärzten machen, die trotz gesetzlichen Verbot auf Wunsch der Eltern ein Mädchen beschneiden zb Typ IIa?

          „oder ungehorsamen eltern das sorgerecht?“

          Warum eigentlich nicht? Es wäre ja die Frage, ob weitere Kindeswohlgefährdungen zu befürchten sind. Macht man bei Zeugen Jehovas, die eine Bluttransfusion für ihr Kind ablehnen meines WIssens nach auch. Aber die Frage der Erziehungsfähigkeit müsste natürlich in einem Sorgerechtsverfahren und ggfs mit einem Gutachten geklärt werden
          Was würdest du denn empfehlen, wenn sie ein Mädchen beschneiden (kleine Beschneidung)

          „oder soll irgendwer ins gefängnis?“

          Bei Körperverletzungen würde man beim ersten Mal sicherlich eine Strafe zur Bewährung aussetzen, würde ich vermuten. Es käme aber auf die Umstände des Einzelfalls an.
          Was würdest du denn empfehlen, wenn sie ein Mädchen beschneiden?

        • Das ist eine gute Frage!

          ich musste zugegebenermaßen auf wiki nachlesen:

          „Nach bundesdeutschem Recht erfüllt die Verstümmelung weiblicher Genitalien den Straftatbestand der Gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB). Ob eine Strafbarkeit auch als schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) gewertet wird, ist noch nicht abschließend geklärt.[87][213][214] In Frage käme bei § 226 StGB das Merkmal „in erheblicher Weise dauernd entstellt“.[213] Bisher kam es in der Bundesrepublik Deutschland mangels Anzeige zu keiner Rechtsprechung. …

          Eltern, die ihr Kind ins Ausland verbringen, um es dort mit Hilfe eines Dritten an den Genitalien verstümmeln zu lassen, machen sich in der Bundesrepublik Deutschland nur dann strafbar, wenn entweder das Opfer oder der Täter Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist (§ 7 StGB). …

          Im Juli 2013 wurde die die Genitalverstümmelung vom Bundestag als Straftatbestand verabschiedet.[220] Im Jahr 2009 wurde „ein Gesetzentwurf, mit dem die Verstümmelung weiblicher Genitalien als schwere Körperverletzung erfasst werden sollte“,[221] vom Bundestag noch abgelehnt.[222] Im Folgejahr beschloss der Bundesrat, „einen Gesetzesentwurf beim Bundestag einzubringen, dessen zentrales Anliegen die Einfügung eines § 226a [StGB] (Genitalverstümmelung) ist“.[221] § 226a Abs. 1 StGB solle lauten: „Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft“.[223] …

          Das Justizministerium unter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte im Mai 2013 einen Gesetzentwurf vor, nach dem zukünftig die weibliche Genitalbeschneidung als Straftatbestand gewertet werden soll. Mindestens ein und höchstens 15 Jahre sollen dafür im Gesetz angedroht werden. In der Vorlage heißt es, dass es sich bei der Verstümmelung um „einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“ handelt, „dem als Menschenrechtsverletzung ernsthaft begegnet werden muss.“ Mit dem Gesetz, das noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 verabschiedet wurde, würde ein eigener Straftatbestand für weibliche Genitalverstümmelung geschaffen. Bisher ist nach dem Strafgesetzbuch eine Bestrafung als schwere Körperverletzung mit bis zu zehn Jahren Haft vorgesehen. …

          Durch das 47. StrÄndG vom 24. September 2013 wurde der neue § 226a (Verstümmelung weiblicher Genitalien) mit folgendem Wortlaut in das Strafgesetzbuch aufgenommen:

          (1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

          (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

          Hiernach macht sich jedenfalls der die Beschneidung durchführende Arzt nach diesem Paragraphen strafbar. Der gleichfalls verwirklichte § 223 StGB wird von § 226a StGB verdrängt, mit den §§ 224, 225, 226 StGB ist Tateinheit möglich. Eltern der beschnittenen Tochter machen sich unter Umständen der Anstiftung, Beihilfe oder Mittäterschaft zu § 226a StGB strafbar. Auch eine mittelbare Täterschaft kommt in Betracht.“

          https://de.wikipedia.org/wiki/Weibliche_Genitalverst%C3%BCmmelung#Deutschland

        • auf welcher grundlage hätte das parlament sich hier denn anders entscheiden können, bitteschön?

          first you need to get the science in this case right.
          period.

        • „willst du dann ärzte die lizenz entziehen?“

          Ärzten, die in ihrem Beruf Straftaten begehen, wird die Lizenz entzogen. Wo ist das Problem?

          „oder ungehorsamen eltern das sorgerecht?“

          Sorgerrechtsentzug ist die ultima ratio, die bei einer einmaligen Sache wohl nicht angebracht ist. Bei elterlichen Ersttätern ist es eine Geldbuße/-strafe und eine Warnung des Jugendamts angemessen.

          „oder soll irgendwer ins gefängnis?“

          Ärzte/Eltern, die wiederholt Beschneidungen vornehmen / vornehmen lassen: Klar.

          „auf welcher grundlage hätte das parlament sich hier denn anders entscheiden können, bitteschön?“

          Auf der Grundlage des Grundgesetzes?

          „first you need to get the science in this case right.“

          Heißt das, Körperverletzungen an männlichen Babys sollen erstmal legal sein, bis wissenschaftlich eindeutig festgestellt wurde, dass sie nicht schädlich sind? Eine bemerkenswerte Auffassung.

        • „Heißt das, Körperverletzungen an männlichen Babys sollen erstmal legal sein, bis wissenschaftlich eindeutig festgestellt wurde, dass sie nicht schädlich sind? Eine bemerkenswerte Auffassung.“

          So ist sie halt…

        • willst du dann ärzte die lizenz entziehen?

          Bei Körperverletzung und klarem Bruch des hippokratischen Eides?

          Why the fuck not?

          Wolltest du nicht sogar mal eine Hebamme zusammentreten, die dir (angeblich etwas unsanft) beim Werfen geholfen hat?

    • ich muss nochmal nachhaken:
      in wahrheit wurde vor ein paar jahren also nicht die beschneidung von jungen legalisiert, sondern die von mädchen verboten.
      folgenlos, bislang.
      und manndat möchte jetzt … was?
      dass dieses – rein symbolische – gesetz zurückgenommen wird, weil es sexistisch gegen jungs sei (als eine der varianten) womöglich?

      • @semi

        Beides. Es war zuvor eine Grauzone, dann kamen Urteile, die es als Körperverletzung bestrafen wollte, also wurde das eine verboten und das andere erlaubt.

        Manndat möchte jetzt, dass beide Beschneidungen (sofern keine medizinischen gründe bestehen) verboten werden. Das ist auch eigentlich alles sehr einfach, was daran verstehst du nicht?

        • 1 urteil gabs, vom kölner landgericht.
          das war der katastrophale fall des kleinen moslems, dessen mutter sich im krankenhaus aus dem fenster gestürzt haben soll m.e.n. und der als „verschwunden“ galt zu dem zeitpunkt, als der prozess gegen den arzt medial ausgiebigst diskutiert wurde.
          erinnerte an schauprozess, wenn du mich fragst.
          was war dein letzter stand zu dem fall?

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