Die Stadt Paris muss Strafe zahlen, weil sie zu viele Frauen in Führungspositionen hat

Ich wurde gestern von vielen auf die folgende Nachricht aus Paris aufmerksam gemacht (danke dafür):

28 Gedanken zu “Die Stadt Paris muss Strafe zahlen, weil sie zu viele Frauen in Führungspositionen hat

  1. Da waren sie hier in Deutschland schlauer, als sie festlegten, dass wenn Männer irgendwo unterrepräsentiert sind, dies nicht auf Benachteiligung zurückzuführen sei, weshalb eine Förderung oder Quotierung von Männern nicht in Frage komme.

  2. Die Aufregung beruht darauf, dass anzunehmen ist, dass in diesem Fall nur deshalb so viele Frauen eingestellt wurden, weil sie aufgrund ihres Geschlechts bevorzugt wurden.
    Aber was wenn nicht? Wenn es in diesem konkreten Fall tatsächlich eine Bestenauslese war?
    Wir erfahren nichts über das Procedere, nach dem die Kandidaten bewertet und ausgewählt wurden. Es ist zwar nicht plausibel, aber auch nicht völlig auszuschließen, dass bei den am besten geeigneten Kandidaten überproportional viele Frauen waren.
    Diese Möglichkeit sollte man auch hier zugestehen.
    Die Auswahl sollte immer den Personen obliegen, die dann auch die Verantwortung für eventuellen Misserfolg tragen müssen.

    • „Diese Möglichkeit sollte man auch hier zugestehen.“

      Ist völlig richtig.

      „Wir erfahren nichts über das Procedere, nach dem die Kandidaten bewertet und ausgewählt wurden.“

      Ist halt wieder mal echter Qualitäts-Journalismus.

    • Es ist zwar nicht plausibel, aber auch nicht völlig auszuschließen, dass bei den am besten geeigneten Kandidaten überproportional viele Frauen waren.
      Diese Möglichkeit sollte man auch hier zugestehen.

      Man kann das in diesem Fall praktisch ausschließen, da die Bürgermeisterin ja als Begründung das Erreichen der Parität angegeben hat und nicht, dass die am besten geeigneten Bewerber ausgewählt wurden.

  3. Die Berichterstattung über dieses Urteil ist leider sehr oberflächlich.

    Soweit ich das verstanden habe, hat Frankreich ja eine starke Gleichstellungsgesetzgebung. Im Urteil geht es allerdings um Neueinstellungen. Was nicht beleuchtet wird, ist, wieviele Führungskräfte Gesamt männlich und weiblich sind.

    Wenn man eine paritätische Verteilung von Frauen und Männern anstrebt, oder sogar in Gesetzesfoem gegossen hat, ist dann auch intuitiv einsichtig, dass dazu das Geschlecht, das weniger vertreten ist, mehr eingestellt werden muss. Es sei denn, man sagt von vornherein, dass beide Geschlechter zu gleichen Teilen eingestellt werden und langfristig so die Parität erreicht werden soll.

    Ganz unabhängig davon, ob diese Parität sinnvoll ist.

    Die Berichterstattung ist mal wieder nur ideologisch eingefärbt Schnappatmung, ohne den zugrunde liegenden Fragestellungen ansatzweise auf den Grund zu gehen.

  4. Wenn man die Gleichstellung des „unterlegenen“ Geschlechts will, dann müsste man aus Gerechtigkeitsgründen auch die Männer bevorzugen, wenn sie in der Minderzahl sind. Das gibt es z.B. in § 15 Abs. 2 BetrVG. Allerdings gibt es andere Regelungen, bei denen es völlig egal ist, ob die Männer in der Minderzahl sind, weil die Regelungen immer nur den Frauen zugute kommen; das ist z.B. beim Bundesgleichstellungsgesetz der Fall. Derartige Regelungen sind „ungerecht“, weil sie Frauen immer bevorzugen und somit zeigen, wie verlogen die Behauptung ist, dass Feminismus auch Männer nützt.

    • In DE hat man ja noch die ’strukturelle Diskriminierung‘ für sich entdeckt und beschlossen das Männer einfach nicht strukturell diskriminiert werden. Daher darf man ihnen mit Gleichstellungswerkzeugen keine Vorteile verschaffen, wie man es für Frauen an allen möglichen Stellen tut.

    • Im Bundesgleichstellungsgesetz hat man das meiner Meinung nach gar besonders hinterfotzig gemacht. Vordergründig liest es sich für einen Laien so, als wär doch alles gleich, denn beim Passus, in dem es um Bevorzugung eines Geschlechts bei Unterrepräsentanz geht, sind sowohl Männer als auch Frauen aufgeführt. Der kleine aber wesentliche Unterschied besteht aber darin, dass bei Frauen die Unterrepräsentanz alleine schon zur bevorzugten Einstellung / Beförderung verpflichtet, bei Männern wurde jedoch noch die Voraussetzung einer strukturellen Benachteiligung addiert.
      /Zitat:/
      § 8 Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen

      (1) Sind Frauen in einem bestimmten Bereich nach § 3 Nummer 2 unterrepräsentiert, hat die Dienststelle sie bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, bei Einstellung und beruflichem Aufstieg bevorzugt zu berücksichtigen. Dies gilt auch bei der Abordnung, Versetzung und Umsetzung für jeweils mehr als drei Monate, wenn diesen ein Ausschreibungsverfahren vorausgeht. Voraussetzung für die Bevorzugung ist, dass Bewerberinnen die gleiche Qualifikation aufweisen wie ihre männlichen Mitbewerber. Die Bevorzugung ist ausgeschlossen, wenn rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines männlichen Mitbewerbers liegen. Sind Männer strukturell benachteiligt und in dem jeweiligen Bereich unterrepräsentiert, gelten die Sätze 1 bis 4 entsprechend.
      /Zitat Ende/

      Das ist darum so hinterfotzig, weil das Ministerium, das in der Ausformulierung des Gesetzes federführend war, selbst, gemäß eigener Aussagen unter anderem auf dem offiziellen Twitter-Account, davon überzeugt ist, dass es keine strukturelle Benachteiligung von Männern geben KANN. Sie haben im Bundesgleichstellungsgesetz also eine reine Frauenquote reingeschrieben, indem sie die Männer, um das Gesetz nicht für jeden Deppen auf den ersten Blick verfassungswidrig werden zu lassen, zwar mit erwähnten, aber einer Bevorzugung bei Einstellungen und Beförderungen eine Prämisse vorsetzten, die nach ihrer eigenen Überzeugung überhaupt nie eintreten kann.

      Aber auch abseits dieser ideologisch weltfremden Überzeugung führt diese unterschiedliche Behandlung im Gesetzestext dazu, dass Männern etwa im Öffentlichen Dienst die Möglichkeiten nahezu vernagelt sind, sich auf diesen Passus des Bundesgleichstellungsgesetzes zu beziehen, denn am Ende des Tages sind SIE es, die in der Beweislast stehen, die Unterrepräsentanz von Männern aufgrund von „struktureller Benachteiligung“ zu belegen, was, gerade für eine Einzelperson, nahezu unmöglich sein dürfte. Einer Frau hingegen reicht es schon aus, einfach nur den Geschlechterproporz zu erfragen, um sich, sollten Frauen „unterrepräsentiert“ sein, aufgrund des Bundesgleichstellungsgesetzes in eine Stelle reinzuklagen.

      Diese hinterfotzige Formulierung ist wohl reingekommen, weil Gleichstellungsbeauftragte sturmgelaufen sind, als sich rumsprach, dass die ursprüngliche Fassung dieses Paragraphen geschlechtsneutral formuliert war, was eben gerade im öffentlichen Dienst, welcher primär unter die Regelungen dieses Gesetzes fällt, zu flächendeckender Männerbevorzugung geführt hätte. Es ist schon mehr als entlarvend, wenn „Gleichstellungsbeauftragte“ sich darüber aufregen, dass ein geschlechtsneutral formuliertes Gesetz auch Männern zugute kommen könnte und gerade in ihre Sphären sehr umfangreich auch käme und völlig schambefreit eine ausschließlich Frauen zugute kommende Formulierung fordern.

      Das, was da jetzt drin steht, ist der verzweifelte Versuch, zwischen den Vorgaben, welche das Grundgesetz an alle Gesetzestexte richtet und den schamlosen Forderungen zu ausschließlicher Frauenprivilegierung seitens der „Gleichstellungsbeauftragten“ zu vermitteln. Dabei ist selbst dieser Kompromiss nach meiner laienhaften Einschätzung verfassungswidrig, weil er Frauen aufgrund ihres Geschlechtes klar bevorteilt und Männer entsprechend benachteiligt. Wenn also selbst bei einem Kompromiss zwischen Grundgesetz und den Forderungen von „Gleichstellungsbeauftragten“ eine Grütze rauskommt, die, bei seriöser Betrachtung, schwerlich mit unserem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist, was sagt uns das dann erst über die offen geäußerten Positionen von „Gleichstellungsbeauftragten“?

      • Offenkundig ist allerdings wiederum, dass „Gleichstellungsbeauftragte“ nur Frauen sein dürfen und diese auch nur von Frauen gewählt werden dürfen. Das gilt dann auch in Dienststellen wie meiner, in der Frauen schon weit über 60 % der Beschäftigten ausmachen. Dass dann „was nicht stimmt“, ist, wenn ich darauf aufmerksam mache, sogar nicht mit Staatsfemismus vertrauten Frauen (und Männern) einsichtig.

        • Ja, das ist der nächste Punkt, wo Gleichstellungsgesetze reihenweise offenen Verfassungsbruch begehen. Ich finde das besonders ekelhaft heuchlerisch vor dem Hintergrund, dass gerade jene, die dieses Gesetz gefordert und geschaffen haben, wie auch jene, die auf seiner Basis arbeiten, sich nicht einkriegen vor lauter Betroffenheit darüber, dass Frauen „erst“ seit 1918 / 1919 wählen dürfen – wobei sich mir die Frage stellt, wie blöd man sein muss, bei dieser Zeitangabe nicht direkt stutzig zu werden, denn: 1918 = Ausrufung der Weimarer Republik = Gründung der ersten wirklichen Demokratie auf deutschem Boden – sie es aber gleichzeitig völlig in Ordnung finden, Männern bei einer Stelle, die, gerade bei personellen Einzelmaßnahmen in erheblicher Weis auch auf sie und ihre Interessen einwirkt, sowohl das passive als auch das aktive Wahlrecht ausdrücklich vorenthalten kann und mehrheitlich dies auch tut.

          Ich sage es immer wieder: wäre kognitive Gymnastik eine olympische Disziplin, Feministen wären Dauerabonnenten aller Medaillenplätze und sehr vieler unmittelbar folgender Platzierungen.

          • Noch ein Punkt ist, dass Gleichstellungsbeauftragte mehr Rechte haben als der – für alle zuständige – Personalrat. Wenn das nicht zeigt, dass wir im Saatsfeminismus leben, dann weiß ich es nicht.
            Noch eine Anmerkung: Es gibt übrigens LÄNDERgesetze, die männliche Gleichstellungsbeaufragte erlauben – in Bayern z.B.

          • Ja, haben sie. Personalräte sind ja quasi die Betriebsräte des Öffentlichen Dienstes. Sie arbeiten auf Basis des Personalvertretungsgesetzes, welches meines Wissens viele Schnittstellen mit dem Betriebsverfassungsgesetz hat.

            Personal- und Betriebsräte haben zwar Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen, diesen sind aber deutlichere Grenzen gesetzt als einem Gleichstellungsbeauftragten. Letzterer hat, meines Wissens, gar Vetorecht bei Einstellungen und Versetzungen zur Durchsetzung der Erfordernisse etwaiger Gleichstellungsgesetze. Damit könnte man sogar sagen, steht in bestimmten Fallgestaltungen der Gleichstellungsbeauftragte formell über dem zuständigen Personalleiter. Der Einfluss dieser Stelle auf personelle Einzelmaßnahmen ist erheblich. Dass schon alleine durch die Festschreibung des passiven wie aktiven Wahlrechts nur auf Frauen ein klares und unzweifelhaftes Signal gesetzt wird, wem ein Inhaber dieser Stelle einzig verpflichtet zu sein hat (Informell, denn wem ist ein gewählter Amtsträger verpflichtet? Richtig: seinen Wählern, welche vielerorts Männer nicht sein dürfen!), ist schon ein starkes Stück.

      • „hinterfotzig“

        Ich finde ja der Feminismus ist strukturell hinterfotzig.
        Auf Gleichberechtigung tun, aber dann durch die mittlerweile feminin kalte Küche mit Gleichstellung kommen.
        Care-Arbeit von Vätern fordern, ihnen dann aber den Zugang zu ihren Kindern versperren.
        Diskriminierung verdammen, aber „positive Diskriminierung“ einfordern.
        Und die Froschfresser genauso: Über die Doppelbelastung von Frauen jammern, jeder Alleinstehenden dann aber Anspruch auf eine Samenspende zusichern.

        Das ist alles totale Willkür. Das kann man sich nur in einem Matriarchat leisten, in dem die Bestimmungshoheit klar geregelt ist und die Interessen von Herrenfrauen das Maß der Dinge sind.

        Und entsprechend reagiert ja auch die Pariser Bürgermeisterin: Im matriarchal-feministischen Kontext ist ein solcher Bußgeldbescheid wirklich absurd. Da hat sie schon recht.

        • Danke für die Info. Dieser letzte Satz ist lässt den Paragraphen in Kombination mit dessen Betitelung irgendwie wie eine Satire auf feministische Gesetzgebung wirken. Traurig, dass auch schon im Bereich der Gesetzgebung die Realität der Satire vorauseilt…

  5. „Über 60 Prozent der Mütter, die Kinder unter sechs Jahren haben, arbeiten Vollzeit. In Deutschland sind es nur gute zwölf Prozent. (…)

    Ein Vollzeitjob für beide Eltern bedeutet jedoch zwangsläufig, dass die Kinder oft neun Stunden oder mehr weggegeben werden müssen. Vor allem in den französischen Städten ist es üblich, dass abends eine assistante maternelle die Kinder von der Betreuung abholt, weil papa et maman noch keine Zeit haben.“

    Nur 12 % in Deutschland! Da sieht man mal, wie rückständig deutsche Frauen doch im Vergleich sind und sich noch immer auf ihren Mütterprivilegien ausruhen.

    Ich habe sowieso das Gefühl [sic], dass der moderne Feminismus eher eine Bewegung neoliberaler Kräfte ist, die den Arbeitsmarkt mit mehr Arbeitskräften fluten will und somit die Löhne drücken will. Gewerkschaft ist ja sowas von männliche, da kommt das Bestreben nach weiblicher Autonomie, gepaart mit einem ungebändigten Egoismus (keine Kinder bekommen, weil Hindernis zur eigenen Verwirklichung) genau richtig.

    Was die ganztägige Betreuung angeht, dass hätte ich auch gerne in Deutschland. Aber Ganztagesschulen haben sich nicht so durchgesetzt. Wer sich die Diskussionen um Schulessen und das Jammern der Vereine, die eine Nachwuchsverlust fürchten, anschaut, erahnt die Wichtigkeit der Probleme. Dabei würde es manchem Kind sicher gut tun.

    Kürzlich hat mich ein Freund angesprochen, er habe gemerkt, welche Funktion Schule eigentlich habe: Kinder den Tag über aufbewahren, damit Mutti und Vati den dritten Urlaub im Jahr, das 2. Auto und den 4. Fernseher (mit Netflix und Amazone+) zu ihren Reihenhaus verdienen können. Wenn du heute mit Eltern (mehrheitlich Mütter) auf Lernprobleme ihrer Kinder ansprichst, dann ist da oft ein großes Erstaunen und ein Unglaube: mein Kind doch nicht. Dabei kennen die Eltern ihre Kinder nicht mehr.

    Der Hohn an der Quoten Nachricht aus Paris ist, dass diese Evolution ihre eigenen Kinder fressen wird. Immer mehr Männer werden auch auf ihre Rechte bestehen und gegen die eigene Ungerechtigkeit kämpfen wollen. In 10 Jahren wird eine „neue“ Generation Männer viel vehementer Lebensqualität einfordern als heute und sie werden sich auf feministische Grundlagen beziehen, weil sie damit sozialisiert sind. Fragt sich, welche ‚Wirkmittel‘ zur Umsetzung instaliert werden und sich auf die Ökonomie auswirken. Es muss ja auch finanziert werden.

    • Weibliche Autonomie gibt’s heute doch auch komplett ohne Vollzeitarbeit. Daher sind die deutschen Frauen da viel weiter. Die lassen es sich gut gehen und arbeiten nur zur Selbstverwirklichung. Die Kohle beziehen sie von Männern oder Gesamtgesellschaft. Unter der Brücke bei den Obdachlosen sind kaum Frauen zu finden.

      „Immer mehr Männer werden auch auf ihre Rechte bestehen und gegen die eigene Ungerechtigkeit kämpfen wollen.“
      Ich bin da sehr skeptisch. Die Jungen von heute sind im weiblichen Erziehungsssystem schon so eingenordet worden, dass sie sich als feministisch verstehen und wissen, dass sie erst Mutti, dann der Kindergärtnerin, dann der Lehrerin, dann ihrer Frau und ihrer anderen Chefin zu dienen haben.
      Aber toll fände ich es schon.

    • Ich glaube auch nicht daran. 2-3 Generationen später vielleicht. Aber in 10 Jahren sind Jungen / Männer sehr wahrscheinlich immer noch überwiegend der Ansicht, dass Männer gar nicht diskriminiert werden können – und falls doch, Frauen nach wie vor besonders betroffen und besonders „schlimm dran“ sind. Weshalb Diskriminierung der Jungen und Männer ja wieder legitim wäre.

      Es tut sich zwar langsam etwas und es regt sich auch vorsichtiger Widerstand, es wird aber auch geichzeitig gegengearbeitet. Cancel Culture, Löschverpflichtungen und potentiell das Verbot von Verschlüsselung ohne Hintertür im Kampf gegen Kinderpornografie… – Ääh sorry, im Moment ist es dank des Attentats in Österreich ja der Kampf gegen den Terror. Schließlich ist jeder, der sich auch für die Belange von Jungen und Männern einsetzt, ein Nazi-Terrorist.

  6. Es ist nicht mehr zu übersehen, das die auf gleiches Recht für alle (ohne feudale Privilegien) zielenden Forderungen der Aufklärung der Identitätspolitik immer mehr im Wege stehen und konsequenterweise durch Einführung von Privilegien für bestimmte Gruppen ersetzt werden.

    200 Jahre Forderung nach Gleichberechtigung hat nicht dazu geführt, dass Männer und Frauen in allen Gesellschaftsbereichen genau gleich vertreten sind. Also erfindet man sich eine Verschwörungstheorie vom Patriarchat, der gläsernen Decke oder der strukturellen Benachteiligung, die empirisch nicht belegbar ist. Die Möglichkeit, dass Männer und Frauen eben unterschiedlich sind und unterschiedliche Interessen, Bedürfnisse und Fähigkeiten haben, ist natürlich von vornherein ausgeschlossen („Biologismus“, „Rechts“ usw.)

  7. (…) „Natürlich muss man in diesem Zusammenhang auch sehen, dass Frankreich auch ansonsten einiges macht um Frauen aus ihrer „traditionellen Geschlechterrolle“ zu bekommen, was in Deutschland gegenwärtig nicht vorstellbar ist.

    Viele Frauen gehen dort relativ kurz nach der Geburt wieder Vollzeit arbeiten, Fremdbetreuung ist selbstverständlicher als in Deutschland, nach der Trennung ist das Wechselmodell meines Wissens das gesetzliche Leitmodell.“ (…)

    „Viele Frauen gehen dort relativ kurz nach der Geburt wieder Vollzeit arbeiten“ : nun – ist das gut für die Neuborenen? Nach meiner Kenntnis der Entwicklungspsychologie eindeutig: NEIN.

    Ich halte das für inhuman gegenüber dem Kleinkind.

    Im Gegenteil, es wird lebenslanger Schaden angerichtet. Die Eltern dürfen sich dann über die Art und Weise nicht wundern, wie ihre Kinder womöglich mit ihnen umgehen werden, wenn sie alt und hilfsbedürftig sein werden. Sie landen dann in irgendwelchen Altenheimen, und fertig. Wenn sich in der Kindheit keine hinreichende Beziehung entwickelt, dann kann und wird sie nichts tragen. Alles hat eben mindestens zwei Seiten. Daran sollte von Anfang an gedacht werden.

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