Kuckuckskinder – wenn man erfährt, dass das Kind doch nicht das eigene Kind ist

In meinem sehr entfernten Bekanntenkreis gibt es ein Vater,  der mit seiner damaligen Partnerin aus seiner Sicht 3 Kinder hatte. Es kam zu Streitigkeiten und man trennte sich und in dem darauffolgenden Streit warf ihm die Frau an dem Kopf, dass eines der Kinder ohnehin nicht seins wäre und er deswegen ohnehin keine Rechte an dem Kind habe. Er glaubte dies zunächst gar nicht, aber da das Kind noch relativ jung war und es auch damals schon Probleme in der Beziehung gegeben hatte machte er heimlich ein Vaterschaftstest.dieser zeigte, dass es nicht nur etwas war, was sie ihm an den Kopf geworfen hatte, um ihn zu verletzen, sondern dass es der Wahrheit entsprach unters Kinn tatsächlich nicht sein Kind war.

Für ihn war es ein ganz erheblicher Schock, weil er insgeheim gehofft hatte, dass es tatsächlich nur etwas war, was sie ihm an den Kopf geworfen hatte, um ein Streit für sich zu entscheiden. Nun nahm er aber auch das Kind ganz anders war. Wo er vorher bestimmte Züge von sich gesehen hatte und wo er bestimmte Verhaltensweisen oder Mimik mit sich in Verbindung gebracht hatte wusste er nunmehr, dass diese eben nicht auf ihn zurückzuführen sind, sondern auf einen anderen Mann, den er auch entsprechend kannte, weil es der inzwischen neue Partner seiner Frau war. Noch schlimmer war, dass er auch seine anderen beiden Kinder unter dem Eindruck dieses Tests nunmehr ganz anders dar und sich fragte, ob die Punkte, die er für gerade mit sich übereinstimmt gehalten hatte, nicht vielmehr eine viel größere Ähnlichkeit mit dem anderen Mann aufweisen würden. Also machte er noch 2 weitere Tests, die ergaben, dass er von keinem der Kinder der Vater war.

Neulich schrieb die Feministin Antje Schrupp einen tweet, in dem sie zum Ausdruck brachte, dass sie nicht verstehen kann, was dies überhaupt ändern soll. Schließlich sei es doch egal, ob es seine Kinder sein, solange die Verbindung zu den Kindern bestehen würde. Sie könne nicht verstehen, was dabei überhaupt das Problem sei.

Nun ist Antje sicherlich in ihren Ansichten sehr speziell. sie vertritt ohnehin, dass man eine Vaterschaft im wesentlichen in biologischer Hinsicht abschaffen solle und lediglich die Mutter die Rechte am Kind hat, die Sie dann mit verschiedenen Vätern ausüben kann, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Dass sie solche Konzepte nicht verstehen kann ist insoweit aus ihrer ansonsten vertretenen Ansicht wenig verwunderlich.

Was ist es aber eigentlich, was es so schrecklich macht? In der Tat bleiben die Kinder als Person mir die gleichen. Sie haben sich nicht verändert, nur die Sicht auf sie ist anders geworden.

Die allermeisten Person sagen, dass mir Fräulein Schmidt wie aus dem Gesicht geschnitten ist. Da ist doch viel wahres dran. Man sieht wirklich eine sehr große Ähnlichkeit in vielen Bereichen. Es bleibt für Fräulein Schmidt zu hoffen, dass sich das ganze noch etwas abgemildert, eine Vollversion von mir mit langen Haaren weiblich bereits Frau sicherlich nicht so attraktiv. Wobei meine Schwestern mir durchaus auch ähnlich sehen und durchaus attraktiv sind, so dass ich daran zuversichtlich bin. Und schließlich wird sicher sicherlich auch noch etwas von sind Ländern in ihr finden, so dass eigentlich gute Voraussetzungen bestehen. Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, einen Vaterschaftstest zu machen und südländischen, die meiner Ansicht in dieser Hinsicht kennt hatte auch mitgeteilt, dass ich das gerne machen könne und sie damit keine Probleme habe , aber natürlich war ich letztendlich zu faul und wiege mich in der Sicherheit  dieser Ähnlichkeit und meinem Vertrauen in unsere Beziehung.

Dennoch habe ich angesichts des Kriegs von Antje diesbezüglich einfach noch einmal reflektiert, was es ändern würde. Eines der schönen Sachen bei einem Kind ist sicherlich es aufwachsen zu sehen, aber auch der Umstand, dass man es als einen gewissen Teil seiner selbst wahrnimmt. Dass man einfach gewisse Teile von sich und der Mutter in dem Kind wiederfindet und auch dadurch noch eine andere Verbindung zu dem Kind hat. Fräulein Schmidt natürlich noch sehr klein und kann noch nicht viel charakterliches oder an Fähigkeiten zeigen außer dass sie inzwischen schon hervorragend vorwärtskrabbelte und mit etwas aufstützen auch schon ganz gut stehen kann. das sind natürlich keine Fähigkeiten, man jetzt großartig einem Elternteil zugeordnet. Aber wenn sich später andere Fähigkeiten zeigen, dann kann ich mir schon vorstellen, dass man gerade in dem Wissen, dass man selbst in bestimmten Bereichen Schwierigkeiten hatte auch Schwierigkeiten des Kindes anders sieht oder bestimmte Fähigkeiten, die man sich selbst zuschreibt auch stolz bei ihr wahrnimmt.

 insofern kann ich mir schon vorstellen, dass sich die gesamte Sicht auf das Kind verändert. Man muss einmal komplett umdenken und bei allem, was man als Zeichen des eigenen Kindes gesehen hat, also des Umstandes, dass es das Kind ist, was auch biologisch mit einem sehr eng verwandt ist, nunmehr sich klar machen, dass dieser Anzeichen nichts mit einem zu tun haben, soweit sie auf Biologie beruhen. gerade weil man bestimmte Sachen auch in dem Lichte gesehen hat, dass das Kind von einem abstammt  und insofern stolz war dem Kind etwas mitgegeben zu haben oder bestimmte Eigenschaften einfach nur als Verbundenheit time selbst wahrgenommen hat fällt es vielleicht einfach wahnsinnig schwer, diese Sicht aufzugeben und nunmehr die Eigenschaften dem Mann zuzuordnen, mit dem einen die Frau betrogen hat. man sieht plötzlich ein Teil einer fremden Person in dem Kind wo man früher sich selbst gesehen hat. Natürlich muss das auch die Sicht auf das Kind verändern. Sie wird wie gespalten, wenn man das Kind natürlich immer noch als Kind lebt, gleichzeitig aber nunmehr diese veränderte Sicht hat, die einen erschreckt und ärgert. Mit der neuen Sicht stirbt die Zuordnung eines Teils des eigenen Ichs zum Kind. Und natürlich ist das ein Identitätsverlust, der insoweit verkraftet werden muss.

Das bedeutet nicht, dass man den Kontakt zum Kind abbricht oder es weniger liebt. Und natürlich sollte man so etwas ein Kind niemals merken lassen und ihm deutlich machen, dass es nach wie vor für einen selbst die eigene Tochter oder der eigene Sohn ist, wenn sich bereits eine entsprechende Bindung entwickelt hat. Aber dass man den Konflikt dann in gewisser Weise in seinem Inneren ausmachen muss trägt sicherlich auch nicht dazu bei, dass dies einfacher ist.

Natürlich war ich noch nicht Situation  und hoffe auch sehr stark, dass ich so etwas nie erleben werde.

interessant auch die Frage, ob man die Vaterschaft einer Anfechtung oder nicht. Der Vater in dem obigen Beispiel hatte es gemacht. Er meinte, dass dies Ihr dann auch nichts an seiner Verbindung zu den Kindern ändert und er natürlich nach wie vor ein Umgangsrecht aufgrund der sozialen Vaterschaft hat und auch gerne wahrnehmen möchte. Er saß aber nicht ein, dass er verpflichtet ist jeden Monat für 3 Kinder Unterhalt an die Kindesmutter zu zahlen, er wollte lieber seinen Kindern freiwillig ein Unterstützung und eine Verbesserung zukommen lassen, ohne dass die Kindesmutter das Geld für sich verwenden konnte, weil diese nach seiner Ansicht das gilt ohnehin nicht den Kindern zugute kommen ließ. Er wollte ihn lieber selbst bestimmte Kleidungsstücke oder andere Sachen zukommen lassen und das Geld für sie sparen.

er wollte sich insbesondere nicht von der Mutter unter Druck setzen lassen und sich Gehalt Pfändung etc. aussetzen, die diese nach seiner Meinung gnadenlos beantragt hätte, wenn er aus bestimmten Gründen den Unterhalt mal hätte nicht zahlen können. Er wollte die ihr insoweit ein Machtmittel über sich rauben und insoweit den eigentlichen Vater finanziell verpflichten. dies bedeutete natürlich, dass er offiziell nicht mehr der Vater war, aber die anderen Folgen waren aus seiner Sicht noch gravierender. in dieser Hinsicht war er dann der Auffassung, dass er auch Vater sein kann, ohne dass er rechtlicher Vater ist. Nachteil ist natürlich, dass damit auch das Sorgerecht für die Kinder nicht mehr bestand. Da die Beziehung mit der Mutter ohnehin zur Konflikt belastet war, dass er davon ausging, dass man sich dort nicht Überführung der einigen kann, hat er auch diesen Kauf genommen.

 

71 Gedanken zu “Kuckuckskinder – wenn man erfährt, dass das Kind doch nicht das eigene Kind ist

  1. Himmel was war das denn vorher für eine Beziehung? Da hätte ich vermutlich auch die Vaterschaft aberkennen lassen. Aber das muss schwer sein. Ich könnte mir nicht vorstellen wie man damit umgehen soll. Immerhin liebt man die Kurzen ja doch. Aber die Mutter gehört sozial geächtet. Insbesondere der neue Mann sollte sich überlegen was das für seine Beziehung bedeutet…
    PS heute hatte die Spracherkennung einen ziemlich schlechten Tag

  2. @Christian, laß noch mal ein Korrekturprogramm rüber laufen, selbst Südländerin hast du falsch geschrieben (sind Ländern).

    Neulich schrieb die Feministin Antje Schrupp einen tweet, in dem sie zum Ausdruck brachte, dass sie nicht verstehen kann, was dies überhaupt ändern soll. Schließlich sei es doch egal, ob es seine Kinder sein, solange die Verbindung zu den Kindern bestehen würde. Sie könne nicht verstehen, was dabei überhaupt das Problem sei.

    Wenn es so egal ist, warum erzählt die Frau das dann nicht sofort? Ist es Frauen dann auch egal welches Kind sie nach der Geburt aus dem Krankenhaus mitnehmen, Hauptsache eine Kind? Schrupp und andere Frauen die so argumentieren, tun das weil sie genau wissen das sie niemals in diese Situation kommen.

    Also machte er noch 2 weitere Tests, die ergaben, dass er von keinem der Kinder der Vater war.

    Alpha fucks, beta bucks.
    Und in unserem Patriarchat ist der Staat dann auch noch gegen dich und für die Lügnerin.

    Weiß er denn schon werden der Bio-Vater ist? Alle vom selben oder wollte sie nur kein Kind von ihm?

  3. Wie bitter. Da bricht dann die Welt zusammen.

    Tatsächlich steht hier die Beziehung zur Mutter im Vordergrund. Und der eigene Wunsch nach Fortpflanzung. Und die Vermeidung von Verpflichtungen, die der tatsächliche Vater tragen sollte.

    Die Beziehung zu den Kindern wird sich auch ändern. Gerade in der Pubertät wird da sicher schnell ein „Du bist nicht mein Vater“ zur Hand sein. Was natürlich auch ein Vorteil sein kann, weil man so keine autoritären Rechte beanspruchen kann und klar machen kann, dass es einem bei Ratschlägen vor allem um das Wohl der anderen Person geht.

    Im Kern steht hier aber der Selbstschutz. Was eine Antje Schrupp dazu sagt, ist intellektuell nicht satisfaktionsfähig. In dieser Gedankenwelt sollen Frauen das Recht haben, nach Gusto über das Leben ihrer Kinder und das Vermögen ihrer Lebensabschnittsgefährten zu entscheiden. Im letzteren Fall auch nach einer Trennung.

    Dass das vollkommen absurd ist, den Rechtsstaat abschafft und ein Matriarchat errichtet, ist nicht nur menschenverachtend und antidemokratisch, sondern wahrscheinlich sogar gewollt.

  4. Natürlich ist es für den Mann auch wichtig, ob da seine Gene drin stecken. Das ist ja das biologische Programm. Wenn ein Mann Kuckuckskinder aufzieht, während seine eigenen Gene aussterben, nicht weil man es so wollte oder weil es aus anderen Dingen nicht ging, sondern weil es von einer Frau aus Eigennutz so entschieden wurde, dann spielt das natürlich eine Rolle.

    Natürlich interessiert das gynozentristische Feministen wie Schrupp nicht. Für diese sind Männer nur lästiges Beiwerk, die gerade einmal als Geldsklave taugen.

  5. Ein solches Verhalten der „Mutter“ legt die Axt an jedes zwischenmenschliche Vertrauen, das doch gerade in einer auf Langfristigkeit ausgerichteten Beziehung die unerläßliche Grundlage sein muß!
    Dieser Betrug ist als unvergleichlich schwerwiegender anzusehen, als der „erste“ Betrug des Fremdgehens, sofern der in der Beziehung vorkam.
    Mein Mitgefühl ist hier voll auf Seiten des „Vaters“.

  6. Generell stehe ich dem Vater sein in dieser Gesellschaft sehr kritisch gegenüber. Abgesehen vom unfairen Unterhaltsrecht und den Verpflichtungen als Zahlsklave bist du als Vater nicht in der Lage deine Ansprüche durchsetzen zu dürfen. Zu anderen Zeiten hätte eine Frau wie oben beschrieben schon mal ihr Leben verloren (und das ganz gesellschaftskonform) aber heute ist das nicht möglich.
    Drum kann ich jedem nur raten der glaubt Vater zu sein einen Vaterschaftstest zu machen. Der kostet wenig und lässt sich ganz einfach online bestellen also ist Faulheit nicht das Problem. Ich glaube eher, dass viele Männer das gar nicht wissen wollen, die Unwissenheit ist einfacher zu ertragen.

    Anhang: Wenn man in dieser Gesellschaft genetischer Vater werden will und sich solche Probleme ersparen will, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
    1. Sperma spenden gehen wo es nur geht
    2. Mit vielen verschiedenen Frauen Kinder zeugen aber ein Einkommen unter dem Pfändungssatz haben.
    Beide Strategien sind der R-Strategie aus der Biologie entlehnt – viele Nachkommen zeugen und keine Brutpflege.

    Ich persönlich halte allerdings nichts vom Vater werden. Wenn ich irgendwann den Löffel abgebe, dann will ich niemanden haben der mir nachfolgt.

  7. Spannendes Thema für mich. Ich selbst kann das Beschriebene nicht so ganz nachvollziehen, dass das Kind ja auch etwas von einem selbst habe. M.E. ist gerade der angeführte Text ein schönes Beispiel. Mann glaubt etwas von sich in dem vermeintlich eigenen Kind zu sehen und bewertet das mit neuem Wissen dann anders.
    Unabhängig von biologischer Verwandtschaft kann ich Menschen doch ebenfalls prägen. Und gerade als Elternfigur ist der Einfluss doch recht groß, ob biologisch Verwandt oder nicht.

    Halte es dennoch für ein Unding, dass man Männern die Gewissheit vorenthält. Da ist es für Frauen natürlich leichter, den Wunsch nach Gewissheit abzutun oder sich gar darüber zu empören. Immerhin haben sie Gewissheit, im Zweifelsfall darüber, wer als Vater in Frage kommt.

  8. Wird die elterliche Bindung generell in Frage gestellt? Sparen wir den Verwaltungsaufwand, und Mütter nehmen einfach ein beliebiges Baby aus der Entbindungsstation wieder mit nach Hause?

    Es muss die feministische „Freiheit“ sein, ganz allein zu entscheiden, ob ein Baby in die Welt darf, wer den genetischen Beitrag liefert und wem es gestattet wird, die Rolle des Versorgers und ggf. Mit-Erziehers zu übernehmen. Alles zum Wohle des Kindes, eine Mutter weiß es am Besten. Ein guter Mann nimmt die ihm zugeteilte Rolle pflichtbewusst und dankend an.

    • „Sparen wir den Verwaltungsaufwand, und Mütter nehmen einfach ein beliebiges Baby aus der Entbindungsstation wieder mit nach Hause?“

      Komisch, nicht?
      Jedes Jahr gehen tausende Kuckucksväter mit fremden Kindern nach Hause und ziehen sie auf, aber in die Medien schaffen es nur die, die in den Kliniken vertauscht – und Müttern unterge“schoben“ wurden.

    • Vielleicht ist die Einstellung auch nur kulturell bedingt und sozial anerzogen.

      „Die Brüder betrachten die Kinder der Schwester als ihre Kinder, während die in unseren Augen biologischen Väter die Kinder nicht als ihre Kinder ansehen. … Die biologische Vaterschaft, wie wir sie verstehen, hat für sie keine Bedeutung. Manchmal wissen sie gar nicht, wer der biologische Vater des Kindes ist, weil es sie nicht interessiert.“

      https://www.n-tv.de/wissen/Frauenherrschaft-Das-ist-Unfug–article3974511.html

      • Die Story ist schon ziemlich alt.
        Und wir konnten die Kultur der Mosuo auch schon im TV kennenlernen.
        So richtig überzeugt hat mich das nicht.
        Da wird eine Kultur ziemlich willkürlich als „Matriarchat“ interpretiert, weil es einem feminilistischen Teletubby-Paradies nahekommt.
        Es ist aber immer schwierig, eine Kultur zu bewerten, wenn man die Infos über sie aufbereitet kredenzt bekommt.

  9. Ich als KK Vater liebe mein Kind wie mein eigenes, auch wenn es nicht von mir gezeugt wurde. Ich hatte die Gnade der späten Wahrheit, da ich erst 10 nach Geburt von der Lüge und dem Betrug erfahren habe.
    Hatte ich bei Geburt davon erfahren, dann Ware ich sofort gegangen und hatte mein Leben selbst bestimmt und eine wahrhaftige Familie gegründet.
    So war war mein Leben fremdbestimmt und mein Kind ist, genau so wie ich schockiert und traumatisiert, als es die Wahrheit erfahren hat.
    Wenn lt. Gesetzgeber das Kindeswohl immer im Vordergrund der Gesetzgebung und Rechtsfindung steht, kann ich es nicht nachvollziehbar das die Persönlichreitsrechte der Frau hier immer Vorrang haben.
    In letzter Konsequenz und dem Wohle aller entsprechend muss der Vaterschaftstest bei Geburt per Gesetz verpflichtend eingeführt werden.

    • @Pedros:
      „Wenn lt. Gesetzgeber das Kindeswohl immer im Vordergrund der Gesetzgebung und Rechtsfindung steht, kann ich es nicht nachvollziehbar das die Persönlichreitsrechte der Frau hier immer Vorrang haben.
      In letzter Konsequenz und dem Wohle aller entsprechend muss der Vaterschaftstest bei Geburt per Gesetz verpflichtend eingeführt werden.“
      ———————————-
      Ja, daß wäre im Kantschen Sinne die Anwendung eines gerechten Freiheitsbegriffs!

      • In dieser Forderung verborgen steckt auch der Wunsch nach Einführung einer allgemeinen Gen-Datei, respektive wer A sagt, findet schwerlich noch ein Argument, das gegen B spräche.

        • Klar, was sonst! Wer fordert Vaterschaftstest nach der Geburt? Hauptsächlich Kuckucksväter und von denen ist ja hinlänglich bekannt das sie schon immer ein großes Interesse an den Gen-Datei von irgendwelchen Menschen haben?

          • Empört mann sich nicht darüber, dass Kuckucksväter sich an den leiblichen Erzeuger zu wenden hätten (zwecks Rückholung bereits gezahlter Unterhaltsbeiträge) und dann auch noch die Mutter das Recht hat (?), dessen Namen u.U. nicht zu verraten? (ich meine aber, die Sache sei derzeit dann doch schon so, dass seine Pflicht erlischen kann und ihr u.U. nicht mal mehr ein – ohnehin zu gering bemessener – Unterhaltsvorschuss vom Amt gezahlt würde)

            Well, wenn wir davon ausgehen, dass diese Kinder bei einem spontanen Seitensprung entstanden sind, ist es ja keineswegs ausgeschlossen, dass die Kindsmutter _tatsächlich_ nicht den Verursacher benennen und sozusagen dingfest machen kann. An der Stelle wäre es dann halt mehr als nur praktisch, einen Algorithmus entwickelt zu haben, der einem auf Knopfdruck alle genetisch möglichen, biologischen Väter ausspuckte samt Meldeadressen. Und würde die Ermittlung auch damit noch nicht zum Ziel führen, müsst man halt Interpol um Hilfe bitten…

          • Ah-ja, und deswegen sollen Väter d.M.n. im Ungewissen bleiben? Findest du das nicht selbst für dich ein bißchen fadenscheinig?

            Ich halte es für technisch realisierbar das ganze zu automatisieren und dann privat zuhause zu machen. Nehmen wir man an das geht und man muss sich auch nicht in irgendein Netzwerk einloggen, wärst du dann immer noch dagegen?

          • „Empört mann sich nicht darüber, dass Kuckucksväter sich an den leiblichen Erzeuger zu wenden hätten (zwecks Rückholung bereits gezahlter Unterhaltsbeiträge) und dann auch noch die Mutter das Recht hat (?), dessen Namen u.U. nicht zu verraten? (ich meine aber, die Sache sei derzeit dann doch schon so, dass seine Pflicht erlischen kann und ihr u.U. nicht mal mehr ein – ohnehin zu gering bemessener – Unterhaltsvorschuss vom Amt gezahlt würde)“

            Bin mir nicht sicher ob ich die Aussage verstehe. Rechtlich ist es heute so, dass der Kuckucksvater sich hinsichtlich Schadensersatz an den tatsächlichen Vater wenden kann bzw. muss, nicht an die Mutter. Die Mutter muss hingegen seit kurzem dem Staat Auskunft über alle potenziellen (hihi) Väter geben, wenn sie staatlichen Leistungen bezieht. Unser Staat zahlt ja nicht gerne für andere…

            Ob die Mutter dem Kuckucksvater mitteilen muss, welche anderen Männer er evtl. belangen kann weiß ich nicht. Zumindest bei konkretem Verdacht könnte man die Mutter natürlich in einem zu führenden Gerichtsverfahren als Zeugin vorladen, wo sie dann aussagen müsste. Aber das ist natürlich erst 2 Schritte später.

          • „Die Mutter muss hingegen seit kurzem dem Staat Auskunft über alle potenziellen (hihi) Väter geben, wenn sie staatlichen Leistungen bezieht.“

            Die allerdings im Regelfall immer (in solchen Konstellationen) benötigt werden.
            Die aber nicht mehr gewährt werden, so unser Staat meint, dass sie (somehow) „mehr“ hätte tun müssen, um die Identität des Kindsvaters festzustellen. Der Staat hält somit den betroffenen Kindern etwas vor, dass ihnen zustünde, er bestraft sie, um die (dann) Alleinerziehende zu treffen. Ist das nicht Sippenhaft?

          • „Der Staat hält somit den betroffenen Kindern etwas vor, dass ihnen zustünde, er bestraft sie, um die (dann) Alleinerziehende zu treffen. Ist das nicht Sippenhaft?“

            Ist das beginnende Demenz, oder warum schreibst Du in letzter Zeit so viel unausgegorenen Kram?

            Der Staat (also WIR) enthält den Müttern überhaupt nichts aus Böswilligkeit vor.
            Wenn sie nicht gerade der Prostitution nachgeht, dürfte jede Mutter in etwa eine überschaubare Liste der Männer erstellen können, denen sie an den fraglichen Tagen beigewohnt hat.
            Wenn sie also die Namen nicht nennen WILL (und das unterstell ich – außer bei Vergewaltigungen – faktisch immer), dann muss sie auch mit den Konsequenzen leben.
            Den Staat dafür verantworlich machen, dass die Kids ihren Vater nicht kennenlernen, weil Mama ihn nicht nennen will, ist – gelinde geschrieben – verwegen.

            ICH jedenfalls will nicht für die Kinder fremder Leute aufkommen müssen.

          • „Die Mutter muss hingegen seit kurzem dem Staat Auskunft über alle potenziellen (hihi) Väter geben, wenn sie staatlichen Leistungen bezieht.“

            Was Dir da so leicht aus den Fingern fließt, zeigt in Wirklichkeit ein weiteres Mal die Doppelzüngigkeit unserer Roben.
            Der BGH hatte damals, vor etwa 10 Jahren, selbstbestimmte („anonyme“) Vaterschaftstests mit fälschlichem Hinweis auf das mütterliche Selbstbestimmungsgrundrecht auf ihre Geninformationen unter Strafe gestellt.
            Er selbst hat im selben Atemzug aber keine Hemmungen, dasselbe bei Vätern anzuordnen – und sei es nur zu dem profanen Zweck, Unterhalt eintreiben zu können.

          • „Wenn sie also die Namen nicht nennen WILL (und das unterstell ich – außer bei Vergewaltigungen – faktisch immer)“

            Du denkst, dass eine Frau den Namen ihres/ihrer Vergewaltigers/ Vergewaltiger in so einem Fall nicht nennen WILL?
            Hm, möglich. Immerhin erhielte er sonst wohl auch Umgangsrecht…

            Aber im Normalfall werden ihre Angaben wohl schlichtweg zu unspezifisch sein, um den Erzeuger ermitteln zu können.

            Da Du das anders siehst, möchte ich Dich bitten, hier noch etwaige Motive (die ein Verschweigen wider besseren Wissens rational verständlich machten) anzuführen.

            Kinder, bei denen ein Elternteil verstorben ist, erhalten Halbwaisenrente, und das finden wir doch gerecht? Obwohl diese Beiträge auch von der Allgemeinheit geleistet werden und wir sie niemals erstattet bekommen können.

            Kindern unbekannter Väter eine ähnliche Unterstützung zukommen zu lassen wäre doch gar nicht so weit davon weg (gedanklich) – mit der Option sogar, dass irgendwann doch noch der eigentlich Unterhaltsschuldige zufällig ausgemacht werden könnte und wir unser Darlehen erstattet bekämen (hypothetisch).

          • Ach, sorry, natürlich: eine Vergewaltigte würde den/die Namen nennen wollen – kann es aber nicht. Und deshalb müssten sie und das Kind durch Entziehung existenzieller Notwendigkeiten bestraft werden… schon klar^^

          • „Ach, sorry, natürlich: eine Vergewaltigte würde den/die Namen nennen wollen – kann es aber nicht. Und deshalb müssten sie und das Kind durch Entziehung existenzieller Notwendigkeiten bestraft werden… schon klar^^“

            Feminilistische Dialektik.

            Oder: Schwätzerin!

          • @carnofis
            „Der BGH hatte damals, vor etwa 10 Jahren, selbstbestimmte („anonyme“) Vaterschaftstests mit fälschlichem Hinweis auf das mütterliche Selbstbestimmungsgrundrecht auf ihre Geninformationen unter Strafe gestellt.
            Er selbst hat im selben Atemzug aber keine Hemmungen, dasselbe bei Vätern anzuordnen – und sei es nur zu dem profanen Zweck, Unterhalt eintreiben zu können.“

            Ich möchte das nicht gutheißen, da ich diese Situation (siehe vorheriges Posting) auch geändert sehen will. Wenn ein (potenzieller) Vater einen solchen Test über sich ergehen lassen muss, dann sollte er natürlich auch ein Recht auf diesen haben.

            Dennoch hinkt der Vergleich weil ein angeordneter Test ja nicht willkürlich stattfindet, sondern durch ein kausales rechtliches Verfahren ausgelöst wird. Und ein nach einer Trennung gerichtlich angeordnete Vaterschaftstest ist ja auch dann gültig, wenn er nach hinten los geht und daher nicht zwangsläufig zum Nachteil des Vaters. Solange der Staat einen sehr guten Grund für einen Test braucht, ist dieser Punkt für mich ok.

            Zum Thema „freiwillige“ Vaterschaftstests. Gerade das von dir beschriebene Ungleichgewicht würde durch die von mir beschriebene Regelung ja ausgeglichen. Das Thema Sozialleistungen habe ich noch einmal geprüft (siehe unten) und konnte dabei nicht herausfinden, ob der Sozialstaat gegenüber Müttern die Auskunft voraussetzen kann.

            Der Feststellung, dass der Staat sehr schnell auf den Interessen der Bürger herum trampelt sobald es ums Geld geht, stimme ich im übrigen zu.

            @Semikolon
            Habe das noch einmal überprüft und muss mich korrigieren, es geht um die Auskunft gegenüber dem Scheinvater, siehe
            https://www.nw.de/nachrichten/thema/22473571_Justizminister-wollen-Muetter-zu-Auskunft-ueber-leibliche-Vaeter-zwingen.html

            Das hat mit Sozialleistungen also erst mal nichts zu tun und ist sogar zum Vorteil des Kindes, insbesondere wenn der Scheinvater sich (selbstverständlich) weigert zu zahlen.

            An dieser Stelle will ich jedoch meine Aussage aus dem vorherigen Posting betonen: es geht (auch wenn die Politik das nicht sagt) in erheblichem Maße um staatliche Interessen. Denn wenn der leibliche Vater gefunden wird, dann kann der Staat diesen in Folge zur Zahlung von Unterhalt verpflichten. Eine vom Scheinvater verlassene Mutter samt Kind liegt nämlich sonst wem auf der Tasche? Genau.

          • „Das Thema Sozialleistungen habe ich noch einmal geprüft (siehe unten) und konnte dabei nicht herausfinden, ob der Sozialstaat gegenüber Müttern die Auskunft voraussetzen kann.“

            Ein Fallbeispiel:

            „Eine Mutter beantragte für ihre Zwillinge Leistungen nach dem UVG. Der Vater, so gab sie an, sei unbekannt. Sie habe ihn am Fastnachtssonntag 2013 im Brauhaus in K kennengelernt. Im Zustande der Alkoholisierung sei es zu einem One-Night-Stand gekommen. Der Mann sei ein Südländer gewesen, mehr wisse sie nicht von ihm. 14 Tage später habe sie festgestellt, schwanger zu sein. Die Frau unternahm nichts, um die Person des Vaters der Kinder festzustellen. …

            Aber es gibt Mitwirkungspflichten desjenigen, von dem Leistungen nach dem UVG begehrt werden. Ihm wird nicht vorgeworfen, dass keine Verhütungsmittel eingesetzt wurden, obgleich dies gerade bei einem One-Night-Stand sinnvoll wäre.“

            (Ihm wird natürlich auch nicht vorgeworfen, nicht abgetrieben zu haben, obgleich…^^)

            „Aber es muss, wenn es dann doch zur Schwangerschaft gekommen ist, das in der konkreten Situation Zumutbare und Mögliche unternommen werden, damit der Vater festgestellt werden kann. Das bedeutet konkret: Als die Frau feststellte, dass sie schwanger war, hätte sie etwas unternehmen müssen, um sogleich herauszufinden, mit wem sie Geschlechtsverkehr hatte.

            Sie hätte, so das Gericht, mindestens sogleich zum Brauhaus fahren müssen, um durch Fragen zu ermitteln, ob jemand sich an den Mann erinnert und etwas über ihn weiß.“

            https://www.deubner-recht.de/news/familienrecht/details/artikel/unbekannter-vater-kein-unterhaltsvorschuss-bei-mangelnder-mitwirkung.html

            Wer sich jemals an Karneval in einem Brauhaus in der Stadt mit K rumtrieb, weiß jedoch, wie unsinnig diese Gerichtsidee anmutet… und MINDESTENS ist natürlich auch hübsch. Man wüsste doch nur zu gerne, welche Maßnahmen die Roben an ihrer Stelle sonst noch so unternommen hätten haben wollen…

            In der Konsequenz wurde diesen Kindern also der (staatliche) Unterhalt(svorschuss) gestrichen – was ja eigentlich nicht angehen kann, da ihnen persönlich überhaupt kein Vorwurf zu machen ist! Zumal es ja auch noch diesen berühmten Satz aus dem GG gäbe, namens: „Jede Mutter hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft“, auch darauf könnte man sich berufen…

            „es geht (auch wenn die Politik das nicht sagt) in erheblichem Maße um staatliche Interessen. Denn wenn der leibliche Vater gefunden wird, dann kann der Staat diesen in Folge zur Zahlung von Unterhalt verpflichten. Eine vom Scheinvater verlassene Mutter samt Kind liegt nämlich sonst wem auf der Tasche? Genau.“

            Womit wir wieder bei der Gen-Datei wären.
            Wie sonst sollte man die Fälle unbekannter Vaterschaft (ob bei Kuckuckskindern oder nicht) denn aufklären?

          • „Die Frau unternahm nichts, um die Person des Vaters der Kinder festzustellen. …“

            Soll ich Dir mal ein gut gehütetes Geheimnis der Familienjustiz verraten?
            Die Roben sehen sich zwar als Sachwalter der Interessen von Frauen im allgemeinen und von Müttern im besonderen, aber in ihrer Prioritätenliste steht noch ein Punkt VOR der Frauenhilfe und der lautet „Kostenneutralität“.

            Will heißen, das Füllhorn der Wohltaten darf gern üppig fließen, solange es nicht der Staat ist, aus dessen Quelle es sprudelt.
            Männer dürfen gern, oft und lieber auch etwas üppiger zur Kasse gebeten werden, aber wenn der Staat zahlen soll, dann müssen auch Frauen zahlen. Und deren Solidarität endet schlagartig beim Geld. Da nützt auch Dein empörter Hinweis auf den Hilfeanspruch von Frauen im GG nichts.
            Letztenendes wird sie ja notfalls Sozialhilfe kriegen, auch ne Gemeinschaftshilfe. In D muss keiner verhungern, aber Lebensrisiken sind dann doch Privatsache.
            Insofern geht das Urteil in Ordnung.

          • „Letztenendes wird sie ja notfalls Sozialhilfe kriegen, auch ne Gemeinschaftshilfe.“

            Was mich auf den Gedanken bringt: was, wenn gar nicht SIE die treibende Kraft war, sondern vom Amt gezwungen wurde zu klagen? Unterhaltsleistungen werden ja vollständig angerechnet auf etwaige Bezüge und sie hätten immer Vorrang. Dann hätte man diese Frau durch einen teuren Prozess gequält, bei dem es nur um die Frage ginge, aus welcher Behörden-Tasche ihr Minimal-Budget stammte, oder hab ich da nen Denkfehler?

        • Diese Logik, daß aus A zwangsläufig und unabweisbar B folgt, verstehe wer will, zumal dann wenn B, in diesem Fall „die Gen-Datei“ sein MUSS, wobei B dann aber auch unabweisbar alles (Un-)Mögliche sein können MUSS, z.B. „ein Ei vom Konsum“!

        • Korrigiere: aus ökonomischer Sicht braucht man zur umfänglichen Regelung des Sachverhalts eigentlich doch keine _allgemeine_ Gen-Datei – sondern nur eine Liste der genetischen Daten aller männlichen Bürger eines Landes (inkl. Transfrauen und abzüglich lebenslang! vollständig infertiler Männer). Von biologischen Frauen (und Transmännern) kann ja schließlich ausgeschlossen werden, dass sie jemals ein Kind zeugten oder zeugen könnten.

          • Wozu bräuchte man diese genetischen Daten?
            Wenn der Vater nicht der Erzeuger ist und die Mutter den Erzeuger nicht benennen kann oder will, haftet halt die Mutter. Problem gelöst auch ohne Datenbank.

            Die Mutter nicht ständig von der Verantwortung freizustellen hätte zudem noch einen weiteren Vorteil. Sie überlegt es sich vielleicht zweimal, bevor sie mit einem anderen Kerl in die Kiste steigt.
            Aber verantwortungsvolles Verhalten von Frauen zu fordern ist Leuten die dir natürlich fremd.

          • „Aber verantwortungsvolles Verhalten von Frauen zu fordern ist Leuten die dir natürlich fremd.“

            Jo, es ist ihr Ding mit wem sie Sex hat und ein Kind kriegt, das geht niemanden etwas an. Aber irgendein Mann soll dafür bezahlen und kann ins Gefängnis kommen wenn er es nicht tut.

            Das ist doch nur fair /ironieoff

          • Nein, man braucht nur schlicht die Regelung, dass auch Frauen vor dem Gesetz verantwortlich sein können.
            D.h. wenn eine Frau von einem Mann zu Unrecht Kindsunterhalt gefordert hat und das dann rauskommt, ist sie diesem Mann schafensersatzpflichtig. Sie kann ja dann auf den „richtigen Erzeuger“ zugehen …
            So würde das meinem rechtlichrn Empfinden nach in wirklich gleichbetechtigten Gesellschaften gehen.

          • „D.h. wenn eine Frau von einem Mann zu Unrecht Kindsunterhalt gefordert hat und das dann rauskommt, ist sie diesem Mann schafensersatzpflichtig. Sie kann ja dann auf den „richtigen Erzeuger“ zugehen …“

            Wir man nur nicht machen. Das Argument ist dann das schade ja dem Kind, wenn die Mutter jetzt auch noch Schulden hat. Und da gehe ja nicht. Sie hat die Kinder sozusagen als Schutzgeiseln.

            Da wird der Gerechtigkeit für den Vater immer hinten anstehen.

          • Das Argument ist dann das schade ja dem Kind

            Das ist eigentlich eintolles Argument. Mit eakt dem selben Argument müsste man verhindern, dass ein Unternehmer, der Kinder hat, Konkurs anmelden muss. Die Gläubiger von selbigem Unternehmer gehen dann halt leer aus, die Kinder, die auf keinen Fall unter dem Scheiß leiden dürfen, den ihre leiblichen Eltern angestellt haben, gehen vor.

          • „Mit eakt dem selben Argument müsste man verhindern, dass ein Unternehmer, der Kinder hat, Konkurs anmelden muss.“

            Nein.
            Du hast das System noch nicht verstanden, only me.
            „Unternehmer“ schließt männliche Unternehmer ein. Für die würde eine solche Einschränkung niemals umsetzbar sein.

            Richtig wäre Dein Satz, lautete er: „Mit exakt dem selben Argument müsste man verhindern, dass eine Unternehmerin, die Kinder hat, Konkurs anmelden muss.“

          • „Well, wenn wir davon ausgehen, dass diese Kinder bei einem spontanen Seitensprung entstanden sind, ist es ja keineswegs ausgeschlossen, dass die Kindsmutter _tatsächlich_ nicht den Verursacher benennen und sozusagen dingfest machen kann.“

            Ach die armen Carearbeitenden Frauen haben ja soviel zu tun mit ihren ganzen Seitensprüngen, da wäre es ja eine absolute Zumutung, wenn sie sich die Namen von all den Typen, von denen sie sich besteigen lassen auch noch merken würden. Da ist es schon unkomplizierter, wenn die Frau einfach willkürlich irgendeinen Beta als „Vater“ bestimmt, der dann fortan zahlt und für sie und die Kinder sorgt.
            Ich denke aber, dass die meisten Frauen, nach den Prinzipien leben, die Schrupp und Semikolon zum besten geben. Die haben das vollständig internalisiert, dass der Mann, der von Ihnen als „Vater“ bestimmt wurde, einfach ein Dienstleister ist. Nur letztere scheuen sich nicht davor, das öffentlich zuzugeben. Alles kleine Semikolons. Da sollte man sich keine Hoffnungen machen.
            Alpha fucks, Beta bucks.

          • „Wozu bräuchte man diese genetischen Daten?“

            Um den betroffenen Kindern zu ihren Rechten zu verhelfen. Das Schicksal eines Kindes, von dem es offiziell heißt „Vater unbekannt“, ist ja sicher kein ganz so Leichtes (auch jenseits der finanziellen Sorgen).

    • „In letzter Konsequenz und dem Wohle aller entsprechend muss der Vaterschaftstest bei Geburt per Gesetz verpflichtend eingeführt werden.“

      Sehe ich genauso.

      Die Stückkosten würden durch das Massenverfahren auch sicherlich sinken.

    • “ In letzter Konsequenz und dem Wohle aller entsprechend muss der Vaterschaftstest bei Geburt per Gesetz verpflichtend eingeführt werden.“
      Zum Wohle aller sollten wir das ganz bestimmt nicht tun. An den obligatorischen Test bei Geburt muss nur noch ein kleiner Datenbankserver angeschlossen werden und schon hat man immer weiter wachsende Gendatenbank der Bevölkerung. Und die Erfahrung zeigt, wenn erst mal Daten irgendwo erhoben werden findet sich irgendwann auch ein (vorgeschobener) Grund diese Daten auch zu speichern.

      Viel zielorientierter wäre es, nach Trennung den unterhaltspflichtigen Eltern ein Recht auf einen solchen Test zu gewähren und dieses Recht ggf. durchzusetzen. Das hat den Vorteil, dass dann ein solcher Test keine intakte Partnerschaft mehr kaputt macht.

      Außerdem muss ein (heimlicher) Test legal sein. Ist schließlich rechtlich zu diesem Zeitpunkt das eigene Kind, dem man ein Härchen auszupft.

    • „In letzter Konsequenz und dem Wohle aller entsprechend muss der Vaterschaftstest bei Geburt per Gesetz verpflichtend eingeführt werden.“

      Kontakt mit dem Familienrecht ist so ziemlich das Schlimmste, was einer deutschen Familie passieren kann. Einen verpflichtenden Vaterschaftstest würden die Roben auch sofort zum Schaden von Irgendjemand ummünzen.
      Die Socken würden den – jede Wette – sofort mit irgendeiner Straftäterdatei abstimmen.

      Deshalb bin ich der Meinung, dass der Staat seine schmutzigen Flossen so weit wie nur irgend möglich aus den Familien herauszuhalten hat. Konsequenterweise bin ich daher auch GEGEN einen verpflichtenden Vaterschaftstest.
      ICH ALLEIN entscheide (in Abstimmung mit der Mutter), ob ich der Vater des Neugeborenen bin, oder nicht. Wir sollten wirklich sehr gut aufpassen, den Roben nicht noch mehr Platz an unserem Küchentisch einzuräumen.

      @ Semi
      „In dieser Forderung verborgen steckt auch der Wunsch nach Einführung einer allgemeinen Gen-Datei, respektive wer A sagt, findet schwerlich noch ein Argument, das gegen B spräche.“

      Schwachsinn!
      Das Argument ist in etwa so logisch, als würdest Du jedem Mann, der einen Führerschein haben will, unterstellen, heimlich einen Panzer fahren zu wollen.

      „Empört mann sich nicht darüber, dass Kuckucksväter sich an den leiblichen Erzeuger zu wenden hätten (zwecks Rückholung bereits gezahlter Unterhaltsbeiträge) und dann auch noch die Mutter das Recht hat (?), dessen Namen u.U. nicht zu verraten?“

      Nein, mann empört sich gegen die Bigotterie unserer Justiz, die in ALLEN anderen Fällen vom Schädiger Genugtuung verlangt, nicht aber, wenn dieser eine Frau ist.
      Wenn Du jemanden mit Falschgeld betrügst, dann machst Du Dich schuldig, nicht die Deutsche Bundesbank, oder der Staat, der echtes Geld herausgibt.

      „…(ich meine aber, die Sache sei derzeit dann doch schon so, dass seine Pflicht erlischen kann und ihr u.U. nicht mal mehr ein – ohnehin zu gering bemessener – Unterhaltsvorschuss vom Amt gezahlt würde)“

      Sollen wir jetzt ob des armen Häschens in Tränen ausbrechen, dass ihr Betrug aufgeflogen ist und sie nicht weiter vom Betrogenen erwarten kann, für ihr Falschgeld bezahlt zu werden?
      Deine Rechtsvorstellungen sind jedesmal aufs Neue bemerkenswert, Semi.

      Männer wandern für solche Fälle in den Knast, da darf ich doch erwarten, dass Frauen für vergleichbare Tatbestände nicht auch noch von der Öffentlichkeit belohnt werden.

      • „ICH ALLEIN entscheide (in Abstimmung mit der Mutter), ob ich der Vater des Neugeborenen bin, oder nicht. Wir sollten wirklich sehr gut aufpassen, den Roben nicht noch mehr Platz an unserem Küchentisch einzuräumen.“
        Und wie kommst Du darauf, daß sich daran bei verpflichtendem Test etwas ändert? Außer, daß es dabei dann fairer zugeht? Ein Obligotest schaltet doch gerade überflüssige Richterdarsteller aus!

        • Ach so, @Carnofis, ich fände es besser, wenn Du Recht und Sprücheklopfer nicht so heftig durcheinandermanschen würdest.
          Unterschied: Recht kann nur festgestellt werden, Sprücheklopfer behaupten, sie können es erschaffen.

          • „ich fände es besser, wenn Du Recht und Sprücheklopfer nicht so heftig durcheinandermanschen würdest.“

            ?

            „Recht kann nur festgestellt werden, Sprücheklopfer behaupten, sie können es erschaffen.“

            Recht ist eine gesellschaftliche Vereinbarung, über die speziell ausgebildete und delegierte Personen entscheiden [dürfen].
            Recht sollte – muss aber nicht – möglichst deckungsgleich mit einer universalgültigen Vorstellung von Gerechtigkeit sein. Wenn jemand stets mehr von dem gemeinsam Erwirtschafteten abzweigt, als ihm zusteht, wird das als ungerecht empfunden – Verstoß gegen das Gerechtigkeitsgebot.
            Es sei denn, dieser Jemand hat einen nachvollziehbaren, gesellschaftlich fundierten Grund, dann ist es Recht.

        • „Und wie kommst Du darauf, daß sich daran bei verpflichtendem Test etwas ändert? … Ein Obligotest schaltet doch gerade überflüssige Richterdarsteller aus!“

          Nein, eben nicht.
          Wir haben es schon mindestens zweimal diskutiert, Fiete.
          Wenn ich WEIß, dass das Neugeborene nicht von mir ist, dann MUSS ich innerhalb von zwei Jahren die Vaterschaft anfechten – mit allen sich daraus ergebenden rechtlichen und familialen Konsequenzen. Will heißen, die Konstellation zwingt mich, eine zu diesem Zeitpunkt sehr harmonische und als liebevoll empfundene Beziehung anzugreifen/zu zerstören.
          Fechte ich die Vaterschaft innerhalb dieser zwei Jahre nicht an, so verfällt mein Anspruch auf Anfechtung unwiderruflich und ich bleibe in der Zwangsernährerrolle, bis ich alt und krumm bin.

          Es gibt mit Sicherheit da draußen viele Männer, die aus sehr vielen Gründen Kinder aufziehen, von denen sie aus guten Gründen NICHT mit letzter Sicherheit wissen WOLLEN, ob sie der leibliche Vater sind.
          Ich war/bin z.B. einer von ihnen.
          Also nochmal: ob ich die Kinder meiner Frau/LG als die meinen anerkenne, darüber befinde AUSSCHLIEßLICH ich und keine dissoziale Persönlichkeit mit schwarer Robe, oder sonst ein Familienfremder.

          • „Fechte ich die Vaterschaft innerhalb dieser zwei Jahre nicht an, so verfällt mein Anspruch auf Anfechtung unwiderruflich“

            Der verteidigte Wert hier heißt Rechtssicherheit, wenn ich mich nicht täusche.

            „und ich bleibe in der Zwangsernährerrolle, bis ich alt und krumm bin.“

            Bzw. real: bis die Kindsmutter einen neuen, sozialen Vater findet, der auch die rechtliche Vaterschaft übernehmen will und also das Kind/die Kinder adoptiert.

          • „Der verteidigte Wert hier heißt Rechtssicherheit, wenn ich mich nicht täusche.“

            Juristisch habe ich damit auch keine Probleme, solange sauber gearbeitet wird.
            Ich verlange nur, dass das Recht auf Anfechtung auf keinen Fall in den Händen von Roben gelegt wird, und sei es, dass sie sie durch einen Zwangsgentest obligatorisch machen.

            „Bzw. real: bis die Kindsmutter einen neuen, sozialen Vater findet, der auch die rechtliche Vaterschaft übernehmen will und also das Kind/die Kinder adoptiert.“

            Klar!
            Jeder Mann träumt natürlich davon, für die Kinder fremder Väter zahlen zu dürfen, Semi. Die sechsstelligen Zahlbeträge wuppen wir Männer doch aus der Portokasse.
            Mal davon abgesehen, dass das mit der Adoption nicht immer so einfach ist.
            Du scheinst echt nichts mehr zu merken.

          • Im Gegensatz zur Anzahl der jährlichen (echten) Kuckuckskinder (d.h. ohne die Fälle, wo das Kind im Wissen und mit Einverständnis des – evtl. infertilen – Mannes mit fremdem Sperma gezeugt wurde) lässt sich die Anzahl der jährlichen Stiefkindadoptionen (Regelfall: Wechsel der Vaterschaft) ja nachverfolgen; laut meiner Erinnerung wären das in der Größenordnung 3-4000 (von ca. 5000 Adoptionsfällen per anno insgesamt).

            Welche Hürden meinst Du?

          • „Welche Hürden meinst Du?“

            Da wären zu nennen: Kinder sind keine Ware, die meistbietend verschachert werden sollten
            und
            ab einem gewissen Alter müssen die Kinder selbst in die Adoption einwilligen.

            Ich als Mann müsste mir der Beziehung zu der Mutter schon 120%ig sicher sein, sonst ist sie nach der Einwilligung mit den Kindern weg – und ich zahle, bis ich krumm und buckelig bin.

            Und welcher Mann wäre sich einer Frau schon sicher?

            Da reichte es mir, den betrogenen Vater zahlen zu lassen und mit der Mutter trotzdem zusammen zu leben. Das ändert im Alltag nichts, ist aber für mich sicherer und billiger.

            Unmoralisch?

            Wo ist die Moral der Frauen, die wissentlich einen Mann für sein Kuckuckskind zahlen lassen?

          • Das „wissentlich“ ist halt auch immer so ne Sache…
            im obigen Fall bspw. ist die Frau anscheinend bei zwei von drei Kindern auch selbst davon ausgegangen, dass er der leiblicher Vater war?

          • „Das „wissentlich“ ist halt auch immer so ne Sache…“

            Weißt Du, warum es so lange gedauert hat, bis Frauen in Mitteleuropa die vollständigen Grundrechte bekamen?
            Weil man(n) ihnen nicht zutraute, die Folgen ihrer Handlungen voll zu überblicken und dafür einzustehen.
            Wenn hier jemand jedesmal aufs Neue belegt, dass an diesem (Vor-)Urteil etwas dran ist, dann Du.

            Dir kann es für Frauen gar nicht genug Vorrechte geben, nur bei den Pflichten hapert es substanziell. Da bewegst Du Dich auf dem Niveau einer Siebenjährigen.

            „im obigen Fall bspw. ist die Frau anscheinend bei zwei von drei Kindern auch selbst davon ausgegangen, dass er der leiblicher Vater war?“

            Das schließt Du genau woraus?

          • An was für ne Pflicht denkst Du denn in dem Zusammenhang?
            Sollten Frauen juristisch dazu verpflichtet werden, die Personalausweise ihrer Sexpartner abzufotographieren bzw. zu fotokopieren?
            Käme das aber nicht vielleicht ein bisschen creepy rüber (gerade bei casual sex)?

          • „An was für ne Pflicht denkst Du denn in dem Zusammenhang?
            Sollten Frauen juristisch dazu verpflichtet werden, die Personalausweise ihrer Sexpartner abzufotographieren bzw. zu fotokopieren?“

            Ist es nicht komisch, dass von Männern verlangt werden kann, sich von der Frau ihrer Träume einer Nacht idealerweise genau eine solche Einverständniserklärung einzuholen, wenn sie nicht riskieren wollen, wegen Vergewaltigung im Knast zu landen?

            „Käme das aber nicht vielleicht ein bisschen creepy rüber (gerade bei casual sex)?“

            Natürlich ist das creepy, aber – that’s life, meine Liebe.

            Ich betone nochmal: Du darfst vögeln, wen Du willst und das sooft Du willst, aber Du hast als Frau nicht das Recht, von irgendeinem Mann oder dem Staat die Folgen Deiner Seitensprünge finanziert zu kriegen.
            Allein die Vorstellung ist für mich als Mann schon abenteuerlich. Daran kann man mal sehen, wie weit weibliche und männliche Welten voneinander entfernt sind.

          • „Käme das aber nicht vielleicht ein bisschen creepy rüber (gerade bei casual sex)“

            Wenn sie nicht weiß wer der Vater ist, muss sie halt selbst zahlen. Sie wäre also selbst für das Kind verantwortlich, da es niemanden gibt, den sie dafür belangen kann.
            Was ist so schwer daran zu verstehen?

  10. Die allermeisten Person sagen, dass mir Fräulein Schmidt wie aus dem Gesicht geschnitten ist.

    Die allermeisten Personen werden die auch nicht sagen, dass sie Fräulein Schmidt hässlich finden. 😉

      • Bei irgendwelchen Babys in der Öffentlichkeit oder in den Medien wirkt das auf mich auch so.
        Aber bei Babys von Bekannten, die man etwas genauer und zumindest mit einem Mindestmaß an Interesse anschaut, finden sich in den Gesichtszügen deutliche Ähnlichkeiten zu ihren Eltern, sowie Unterschiede zu anderen Babys.

        Entweder ist die Fähigkeit, individuelle Eigenschaften im Aussehen von Babys zu erkennen recht variabel, oder ich habe halt eigenartige Bekannte.

        • Das mag sein. Worauf ich hinaus wollte, ist der folgende Sachverhalt.
          Ich halte Bewertungen/Beurteilungen innerhalb eines Bekanntenkreises für nicht neutral. Daher sind Äußerungen bezüglich des Aussehens oder der Ähnlichkeit immer mit „Vorsicht“ zu genießen.

      • „Sehen Babys sich nicht eh alle sehr ähnlich.“

        Nein, definitiv nicht.
        Meine Jungs sahen als Babies beide nicht wie ich aus, mein Bruder hätte dagegen bei seinem Sohn eine Vaterschaftsanfechtungsklage schon per Augenschein verloren 🙂

  11. Für mich ist Frau Schrupps Aussage äquivalent zu „Was ist so schlimm an Vergewaltigung? Kostet doch nichts, wenn man halt mal Sex hat, der keinen Spaß macht!?!“

    Sicherlich wird dieses überschäumende Maß an Empathie der Gesellschaft nur Gutes bringen.

  12. Weiß denn der vermeintliche Vater mittlerweile vom wem die anderen beiden Kuckuckskinder sind? Sind die alle vom jetzt neuen Freund oder gab es da noch andere Männer?
    Auf jeden Fall interessant, dass es Frauen gibt, die offenbar für sich entscheiden, dass sie von ihrem Mann kein Kind wollen und sich dafür komplett andere Männer suchen, es also nicht einfach mal ein Ausrutscher ist, sondern bis in die letzte Konsequenz geplant ist. Sie ist bewusst fremd gegangen und hat sich dabei auch noch bewusst schwängern lassen.
    Lustigerweise habe ich online schon ein paar Frauen gesprochen, die genau auf sowas stehen. Ich denke, das ist in gewissem Sinne ein evoltionäres Programm, welches diese Art von Handlung enorm sexuell reizvoll macht mit enormer Erregung und damit enormem Antrieb genau sowas zu tun. Wie das emotional für die Frau dann später ist, wenn sie ihren Mann zuhause für den Rest des Lebens anlügen muss, weiß ich allerdings nicht.

  13. In meinen Augen ist der entscheidende Punkt der Betrug. Millionen von Männern haben überhaupt kein Problem damit, Kinder von anderen Männern aufzuziehen (der Mann, der bei mir irgendwann die Vaterrolle eingenommen hat, hat meine Mutter in 2. Ehe geheiratet, die gleich drei Blagen mitbrachte). Aber es macht einen Riesen – Unterschied, ob dass freiwillig erfolgt oder der Mann irgendwann heraus findet, dass ihm ein oder mehrere Kinder untergeschoben worden sind.

    Und es ist wirklich eine Schweinerei, dass eine Frau sich ganz legal einen Mann um bis zu 250.000 Euro (pro Kind, Höchstsatz Düsseldorfer Tabelle, bis zu 25 Jahre) betrügen kann, ohne das es auch nur die geringsten Konsequenzen hat.

    • „Und es ist wirklich eine Schweinerei, dass eine Frau sich ganz legal einen Mann um bis zu 250.000 Euro (pro Kind, Höchstsatz Düsseldorfer Tabelle, bis zu 25 Jahre) betrügen kann, ohne das es auch nur die geringsten Konsequenzen hat.“

      Legal ist es eigentlich nicht.
      Kindesunterschiebung ist eine Straftat (§ 169 (1) StGB „Personenstandsfälschung“)
      Wie so oft im Familienrecht weigert sich aber die Justiz auch hier, den von Frauen begangenen Betrug zu ahnden – und dreht die Strafandrohung sogar um. Du machst Dich als Mann strafbar, wenn Du einer Frau die Kindesunterschiebung nachweisen willst.
      Jedenfalls, wenn Du es nicht gerichtlich machst.

    • „30% von denen die testen lassen, testet zu recht.“

      Im Umkehrschluss: 70 % der Männer, die glauben, nicht biologischer Erzeuger eines bestimmten Kindes zu sein, irrten sich. Das ist weit mehr ein Argument gegen statt für den obligatorischen Vaterschaftstest aus rationaler Sicht.

      • Och dann wenden wir das doch etwas erweitert an. 99% aller Männer sind keine Vergewaltiger. Das eine Prozent spielt ja dann keine Rolle, also verfolgen wir das nicht mehr. Lohnt nicht, ist ja ne Minderheit.

        Bedenke, was du wünschst!

      • „Im Umkehrschluss: 70 % der Männer, die glauben, nicht biologischer Erzeuger eines bestimmten Kindes zu sein, irrten sich.“

        Die Männer, die einen Vaterschaftstest machen ließen, hatten einen begründeten VERDACHT, dass das Baby nicht von ihnen ist. Dass sie nicht falsch lagen, belegt der hohe Anteil von Kuckuckskindern.
        Dass 70% der Kinder dann doch von ihnen ist, schafft den VERDACHT nicht aus der Welt.

        • Doch, denn der Verdacht war ja, dass das Kind nicht biologisch mit ihnen verwandt wäre… ist es weit mehrheitlich dann aber doch.

      • Ach Semikolon, würden die Geschlechter hierbei irgendwie vertauscht, würdest du das völlig anders sehen und wenn du nur ein bisschen nachdenkst, kommst du vielleicht aus selbst darauf das nur weil ein Mann keinen Vaterschaftstest macht, das nicht heißt das er doch ein Kuckucksvater ist.

        Warum wehrst du dich überhaupt so dagegen? Was hat das den mit Frauen zu tun? Wenn, wie du meinst, das doch eh selten ist, werden die unsicheren Väter doch nur in ihrer Bindung bekräftigt.

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