Falschbeschuldigung und Vergewaltigung

Es war abzusehen, dass in Folge des Kachelmann Falls das Thema Falschbeschuldigung, Vergewaltigung, Mißbrauch mit dem Mißbrauch etc auftauchen würde.

Die Mädchenmannschaft (Magda) und der Mädchenblog (Dodo) verweisen beide auf einen Taz-Artikel, in dem es heißt:

Eine 2009 an der Londoner Metropolitan University erarbeitete europäische Vergleichsstudie zu sexueller Gewalt geht davon aus, dass es in Deutschland jährlich zu rund 3 Prozent Falschbezichtigungen kommt. Die Ziffer mag bei Prominenten höher liegen – doch auch das rechtfertigte mitnichten die in der Öffentlichkeit verbreitete Annahme, Frauen tätigten regelhaft unzuverlässige Aussagen und müssten daher besonders hart in die Mangel genommen werden.

3% ist extrem niedrig. Da interessiert diese Studie natürlich.

Die einzige Studie des besagten Institutes, die ich gefunden habe wurde von Liz Kelly durchgeführt.

Liz Kelly führt Studien aus feministischer Perspektive durch und hat eine sehr weite Vorstellung von sexueller Gewalt:

„Sexual violence includes any physical, visual, verbal or sexual act that is experienced by the woman or girl, at the time or later, as a threat, invasion or assault that has the effect of hurting her or degrading her and/or taken away her ability to control intimate contact.‘

Also jede Handlung, sogar jedes Wort, das von ihr zur Zeit der Handlung oder auch später in irgendeiner Weise verletzt. Zu den Problemen dieses weiten Begriffs hatte ich in dem Beitrag „Einvernehmlicher Sex ist es, wenn keiner es bedauert“  schon mal etwas geschrieben.

Liz Kelly zu Vergewaltigung:

There is no clear distinction . . . between consensual sex and rape, but a continuum of pressure, threat, coercion and force. The concept of a continuum validates the sense of abuse women feel when they do not freely consent to sex . . . .“

Man kann also bereits erhebliche Zweifel haben, ob sie für eine solche Studie überhaupt noch die nötige Neutralität aufbringt.

Wie kommt die Verfasserin des Berichts der Taz nun auf die 3%?

In der Studie heißt es zunächst:

Die aufgeschlüsselten Daten zeigen, dass die Verurteilungsquote von Vergewaltigung für den Zeitraum von 2001 bis 2006 bei 13% liegt (…)

Gegen weniger als die Hälfte der einvernommenen Verdächtigen wurde Anklage erhoben (43 von 74). Die meist von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens (33 von 40) wurde meist mit dem Mangel an Beweisen begründet. In der Hälfte der Fälle (n=19) wurde in Frage gestellt, ob sich die Tat ereignet hat. (S. 7)

Die Staatsanwaltschaft stellt also in der Hälfte der Fälle, in denen der Täter ermittelt werden konnte  in Frage, ob sich die Tat ereignet hat, geht also wohl von einer Falschbeschuldigung aus.

Es geht weiter:

In gut einem Viertel der Fälle wurde ein Hauptverfahren eröffnet (28 von 100). 23% der Angeklagten wurden verurteilt and 4% wurden freigesprochen. Die Verurteilungsquote des Stuttgarter Samples liegt um 10% höher als jene des nationalen Samples. Dieser Unterschied wirft die Frage auf, ob es sich um einen Effekt eines verzerrten Samples handelt (z.B. Überrepräsentation von verurteilten Fällen und Unterrepräsentation von nicht geklärten Fällen) oder ob die Stuttgarter Behörden erfolgreicher in der Strafverfolgung von Vergewaltigung sind.

Weitere Forschung wäre notwendig, um diese Diskrepanz erklären zu können.

Nachdem also die Staatsanwaltschaft in 50% der Fälle in denen der Täter ermittelt werden konnte von einer Falschbeschuldigung ausgeht, werden 4% freigesprochen und 23% verurteilt. Beim Rest wird  das Verfahren demnach anderweitig eingestellt.

Als Falschbschuldigungen werden bei Mädchenmannschaft und Mädchenblog nur die 3% angesehen, die wohl eigentlich die 4% Freisprüche sind. Die Studie selbst sagt dies aber so nicht. Sie geht vielmehr zunächst davon aus, dass 23% verurteilt werden. Beim Rest haben wir gerade mit der Aussage, dass die Staatsanwaltschaft 50% für falsch hält und weitere 4% freigesprochen werden und dann noch eine große Anzahl anderweitig eingestellt wird, die Schuld dort also auch nicht erwiesen ist, ein hohes Potential für Falschbeschuldigungen.

P.S.: Ich denke nicht, dass diese Zahlen es in die Kommentare der Mädchenmannschaft oder des Mädchenblogs schaffen. Wer wettet dagegen?

Ergänzung: JP hat mich in den Kommentaren darauf aufmerksam gemacht, dass die 3% sich aus den festgestellten Falschanschuldigungen ergeben, die sich aus jeweils 1% in den drei Ermittlungsphasen zusammen setzen. Freisprüche wurden nicht berücksichtigt, ebenso wenig wurden Einstellungen aus sonstigen Gründen berücksichtigt. Die 3% sind insoweit wenig aussagekräftig und allenfalls ein Mindestsatz.

36 Gedanken zu “Falschbeschuldigung und Vergewaltigung

  1. Soviele Zahlen.

    Obwohl Frauen überhaupt in Allem besser sind denke ich nicht, dass sie sich die Mühe machen sich mit deiner Analyse auseinanderzusetzen.

    Zum Glück kann die Mädchenmannschaft in ihrem Blog ja auch nach Lust und Laune zensieren..

    Meiner Rechnung nach werden nur rund 7% der Angeklagten verurteilt:
    „In gut einem Viertel der Fälle wurde ein Hauptverfahren eröffnet (28 von 100). 23% der Angeklagten wurden verurteilt and 4% wurden freigesprochen.“
    Begründung: Juristisch spricht man erst von einem Angeklagten, wenn das Hauptverfahren eröffnet wurde. Vorher ist er Beschuldigter.
    Demnach werden von dem 1/4 der Fälle in denen das Hauptverfahren eröffnet wird nur rund 1/4 verurteilt. Also insgesamt nur 1/16. Das sind rund 6-7 % aller Verdächtigten.
    Diese Zahl ist wohl zu niedrig.

    Man kann mit den Zahlen herumspielen wie man mag. In Österreich beträgt die Verurteilungsquote 17%. Nur in jedem 6. Fall wird der vermeintliche Täter also verurteilt.

    In einem ähnlichen Rahmen bewegen sich die tatsächlichen Verurteilungsquoten auch in Deutschland.

    Was bleibt ist die Feststellung, dass sexuelle Nötigung und Vergewaltigung die Delikte sind, die die höchsten Raten an Nichtverurteilungen haben.
    Das Fazit daraus mag jeder selbst ziehen.

  2. Wenn du Beleidigungen, Biologie und Infragestellungen des gesamten Feminismus aus deinem Kommentar herauslässt, wette ich dagegen…
    4% der Urteile sind Freisprüche ist eine deutlich andere Aussage als: 3% der mutmaßlichen Opfer lügen… Wenn du richtig zitierst.
    Aber insgesamt eigentlich überraschend, wie defensiv die meisten FeministInnen mit dem Fall bisher umgehen…

  3. @Ekelbaron

    Ich habe schon einen Kommentar geschrieben, der in der Moderationsschleife liegt und deine Anforderungen erfüllt. Bisher scheinen beiden schon meine Trackbacks zu gefährlich zu sein.

    Aber bitte: Versuch es selbst. Vielleicht bin ich in beiden Blogs schon zu verbrannt. Ich habe die Studie (den deutschen Teil zumindest) ja verlinkt, darauf kann man kurz hinweisen und sagen, dass dort die Zahlen höher sind. Du kannst es dort auch gerne nachlesen.

  4. Ich habe jetzt den folgenden Kommentar versucht, der meine ich sehr neutral ist.

    In der Studie der Londoner Metropolitan University selbst heißt es:

    Gegen weniger als die Hälfte der einvernommenen Verdächtigen wurde Anklage erhoben (43 von 74). Die meist von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens (33 von 40) wurde meist mit dem Mangel an Beweisen begründet. In der Hälfte der Fälle (n=19) wurde in Frage gestellt, ob sich die Tat ereignet hat. (S. 7)(…)In gut einem Viertel der Fälle wurde ein Hauptverfahren eröffnet (28 von 100). 23% der Angeklagten wurden verurteilt and 4% wurden freigesprochen.

    Meinst du der erfüllt deine Anforderungen Ekelbaron?

  5. Grundsätzlich ist die Studie schon mal prinzipiell nicht besonders viel wert: es wurden offenbar nur 100 Fälle ausgewertet, was das Konfidenzintervall irgendwo bei +/- 8% ansiedelt, je nachdem, gegen welche These man testet. Das ist natürlich zuwenig. Zudem stellt sich die Frage, wie die Fälle denn ausgewählt wurden – der Nachsatz, daß die Verurteilungsquote höher ist, als im bundesweiten Durchschnitt deutet darauf hin, daß die Stichprobe nicht repräsentativ ist.

    Soweit dazu. Aber selbst wenn man das alles als repräsentativ ansieht, ist die Schlußfolgerung, es gäbe nur 3% Falschbeschuldigungen, aufgrund dieser Daten schon extrem dreist. Die 3% sind nicht etwa die 4% Freigesprochenen – tatsächlich handelt es sich um die 3 Fälle, die in Tabelle 2 auf Seite 8 unten aufgeführt sind. Bei allen anderen Gründen zur Einstellung des Verfahrens (und auch bei den Freisprüchen!) gehen die Autoren der Studie davon aus, daß die Vergewaltigung stattgefunden hat!

    Dazu zählen auch: „Keine Beweise für sexuellen Übergriff“ (20 Fälle, eigentlich typisch für eine Falschbeschuldigung) oder auch der „Rückzug der Anzeige“ (immerhin 2 Fälle, auch das ist in meinen Augen ein Hinweis darauf, daß die ursprüngliche Anzeige eine Falschbeschuldigung war).

    Selbst wenn man also die Fälle, in denen das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde, nicht mit hinzunimmt, hat man – seriös betrachtet – ca. 20+2+3 = 25% Falschbeschuldigungen. Mithin zeigen die Daten das, was jeder, der sich mit dem Thema ein wenig ebschäftigt hat, weiß: die Quote der Falschbeschuldigungen liegt irgendwo zwischen 10 und 60%, je nachdem wie hoch man die Meßlatte für den Vergewaltigungsvorwurf anlegt. Die Schlußfolgerung der Autoren ist offensichtlich ideologisch bedingt, daß die TAZ das offenbar ungeprüft wiedergibt zeigt wieder mal den Zustand, in dem sich der deutsche Journalismus befindet.

  6. @JP

    Wie, die 3% sind die in denen der Täter nicht identifiziert wurde? Das ist aus den Daten heraus nicht nachvollziehbar.
    Aber tatsächlich stehen die 3% ja so in der Studie auf S. 9. Ich nehme mal an, dass die Anforderungen bei Liz Kelly für eine Falschbeschuldigung deutlich höher sind und sie nur absolut eindeutige Fälle nimmt.
    Wissenschaftlich ist das nicht.

  7. Nein, nicht die nichtidentifizierten Täter. S.8 unten, in Tabelle 2, da ist der Verlauf (bzw. die Einstellung) der Ermittlungen für die 100 Fälle aufgeschlüsselt.

    In der frühen Ermittlungsphase gibt es zwei Verfahrenseinstellungen mit der expliziten Begründung „Falschanschuldigung“ (einmal seitens der Polizei, einmal seitens der Staatsanwaltschaft). In der späten Ermittlungsphase gibt es eine weitere Einstellung mit der Begründung. Insgesamt 3, daher die 3%.

    Die Tabelle ist relativ aufschlußreich, hier sieht man auch, daß die Daten eigentlich unzureichend sind (und wenn sie etwas stützen, dann die These, daß es >10% Falschbeschuldigungen gibt).

  8. Pingback: Falschbeschuldigung und Vergewaltigung II « Alles Evolution

  9. Natürlich ist es „wissenschaftlich“ nur die klar belegbaren Fälle von „Falschbeschuldigung“ (nach der in der Studie angewandten Definition) auch als solche zu beschreiben. Das macht die Studie nicht unbedingt besser, aber die Selbstgerechtigkeit, mit der „Wissenschaftlichkeit“ und „Ideologie-“ bzw. Standpunktlosigkeit gleichgesetzt werden, ist selbst pure Ideologie.

  10. @cyrano

    Klar, die 3% lassen sich durchaus angeben. Wenn man allerdings sagt, dass man gar nicht verstehen kann, warum Leute Vergewaltigungsanzeigen hinerfragen, dann sollte man in dieser Wertung nicht nur die 3% wiedergeben, sondern auch zumindest die 4% Freisprüche und die 50% mögliche Falschbeschuldigungen. Das zeigt ja, dass die Fälle nicht so eindeutig sind, wie es von feministischer Seite gerne vertreten wird.
    Sonst könnte man ja mit dem gleichen Argument auch sagen, dass nur 23% der angeklagten verurteilt werden, also auch nur 23% schuldig sind.

  11. @cyrano

    Nein, es ist nicht wissenschaftlich, im Fazit nur diese 3% zu nennen, und daraus explizit den Schluß zu ziehen, daß es sich um ein überbewertetes Problem handelt. Diese Schlußfolgerung gibt die Studie nicht her, nicht mal annähernd.

    Wissenschaftlich wäre es, zuzugeben, daß die vorliegenden Daten keine gesicherte Aussage zulassen. Zahlen zwischen 1 und 60% Falschbeschuldigungen ließen sich mit dem Datensatz problemlos vereinbaren. Mit anderen Worten: keine neuen Erkenntnisse, hier gibt’s nix zu sehen, gehen Sie bitte weiter…

  12. eine frage-waum heisst :mangel an beweisen zwangläufig, dass es eine falschanschuldigung ist?

    ggf es war eine vergewaltigung und der täter benutzte ein kondom. gehen wir auch aus das opfer war betrunken. die ganze tat geschah vielleicht nach einem volksfest, das opfer ging vielleicht mit dem täter mit-ein bekannter bsp um bei ihm zu übernachten. weiter weg, kein geld für taxi, was weiß ich. das opfer hat dem täter nicht erlaubt, sie zu beschlafen, trotz des mitkommens. jetzt passiert es im bett, dh es gibt womöglich keine gröberen kampfspuren außer ein paar leichte druckspuren, die nach 1,2 tagen weg sind (es ist echt leicht ne frau mit einer hand beide arme festzuhalten) wenn sie bei ohm pennt trägt sie vielleicht tshortt und hose und schläft schon-überrascht.

    nach der tat schämt sie sich, all die falschen bewältigungsstrategien kommen hoch-stundenlang duschen wegen sich schmutzig fühlen, schamgefühl weil man so naiv/betrunken war, angst vor ablehnung *

    nach 3 tagen lässt sie sich ueberreden zur polizei zu gehen.
    in so einem fall gibt es keine beweise. keine spermaspuren, kein beweis,dass das nicht einvernehmlich war, keine kampfspuren. es steht aussage gegen aussage.
    daher ist so eine situation unglaublich kompliziert.
    deshalb werden opfer so „seziert“ vor gericht. und deshalb können eben unschuldige eingeknastet werden.

    ist alles n kompliziertes thema. aber gerade scham führt zur nichtanzeige. ist a wohl bekannt, dass ein gewisser prozentsatz an sexuellem missbrauch nicht gemeldet wird. -aus angst, aus scham (da kenne ich 3 fälle persöhnlich. 2 sind überigens männer, die missbraucht wurden. da ist es noch schlimmer. also mit der scham)

    (*sowas passiert immernoch. meine mutter wurde von ihrer mutter verpügelt, und als hure beschimpft,als sie ihr sagte, sie sei vergewaltigt worden. Daher kann ich nur vermuten, dass sowas auch heute noch druck auf opfer ausüben kann. Is natuerlich auch nur ne subjektive erfahrung)

    • Fälle, bei denen Frauen keine Anzeige erstatten haben 0,0 mit Falschanzeigen zu tun. Thema verfehlt.

      Und dieses „nach 3 Tagen lässt sie sich überreden“ muss man sehr vorsichtig genießen. Denn es gibt immer mehr Opferverbände, die die Frauen geradezu einer Anzeige drängen (sogar nötigen!), obwohl das mutmaßliche Opfer sich nicht als solche anfangs sah. Auch die Tendenz, alles als Vergewaltigung zu sehen, obwohl es keine ist führt zu immer mehr Falschanzeigen und die Verurtailungsrate sinkt immer weiter ins bondenlose.

      VIeles andere, was du schreibst geht auf Emotionen wie „sich schämen“, oder „stundenlang duschen wegen sich schmutzig fühlen, “ etc, was gar nichts zur Sache hat und keinen Grund zur Anzeige gibt. Wenn ich einen Beschlaf im nachheinein bereue, dann ist es keine Vergewaltigung. Auch wenn er und sie ein Glas Wein getrunken hat, dann ist es keine Vergewaltigung, auch wenn die Amis mit ihren drakonischen Strafen gerne vorschnell die Frauen als nicht consent-fähig sehen, was deren Definition von Vergewaltigung genpght. (Warum werden eigentlich nur Männer verfolgt, nicht die Frauen, der Mann war ja auch nicht zustimmungsfähig?)

      Dass das mutmassliche Opfer von der eigenen Mutter als Hure bescimpft wird, halte ich für ein Gerücht. Das wäre eine extrem schlimme Mutter. Frauen wird jedoch allgemein immer sehr geholfen bei der Sachlage. Es gibt da eine Menge Hilfen, morlisch, seelisch, juristisch, monetär. Dagegen bekommen die Angeklagten nichts, und es sind die Männer, die noch vor Prozess von den Mobs gelyncht werden, ihre Reputation verlieren, den job verlieren, in den Knast kommen. Die Frauen werden äusserst selten , und das nur bei eklataten Wiederholungstäterinnen wegen ihrer Falschbeschuldigungen belangt. Männer, die vergewaltigt werden, werden, wir Du schreibst kaum geglaubt, löcherlich gemacht, oder der „Erfahrung beglückwunscht“. Hier träfe victim-blaming eher zu.
      Es gibt übriges kein krasseres Delikt, bei der Amnesty International mehr unschuldige aus dem Knast holt als bei Vergewaltigung.
      Daher sind die falschen Verurteilungen wohl am höchsten unter allen Straftaten.

  13. @name

    Es ging ja im wesentlichen darum, dass die Aussage, dass es nur 3% Falschbeschuldigungen gibt und nicht mehr, falsch ist. Es gibt eine große Anzahl ungeklärter Fälle dazwischen, die eben auch Falschbeschuldigungen sein können. Denn wie soll er beweisen, dass er sie nicht verhewaltigt hat, wenn er zwar mit ihr geschlafen hat, sie aber erst später zur Polizei geht?

    Schließlich ist die behauptete Vergewaltigung durchaus eine gute Schutzbehauptung, wenn man seinen Partner betrogen hat oder eine gute Rache, wenn man sich mehr erhofft hat. Das solche Fälle möglich sind sollte man sich zumindest eingestehen.

  14. Pingback: Vergewaltigung und Unschuldsvermutung « Alles Evolution

  15. @Name

    Sicher gibt es Vergewaltigungen, die nie angezeigt werden.

    So, wie es viele Drohungen/Erpressungen von Männern mittels der Androhung von Falschbeschuldigung gibt, die diese Männer auch nie anzeigen.

    • Ich persönlich wurde von meiner Ex bedroht, wenn ich nicht mehr Unterhalt zahle würde sie zur Polizei gehen und sagen, dass ich meinen damals ca. 4-jährigen Sohn missbraucht hätte.

      Natürlich bin ich NICHT zur Polizei gelaufen und habe diese Bedrohung nicht gemeldet, sonst hätte sie es womöglich noch getan.

      So blieb es bei ihrer Drohkulisse.

      Weil allgemein Frauen merken, dass sie so einfach Männer zerstören können.

      Weg mit dem Feminismus!

  16. Pingback: Falschbeschuldigung und Vergewaltigung III « Alles Evolution

  17. Pingback: Die 3%-Lüge bei “Studie” über Vergewaltigungen « FemokratieBlog

  18. Es gibt noch einen weiteren, gravierenden Mangel der Studie, die hier noch nicht erörtert wurde. So erklärt diese nämlich mit keinem Wort, wer nach welchen Kriterien festgelegt hat, ob es sich um eine Vergewaltigung oder eine Falschbeschuldigung handelt. Denn anders als StA und Gerichte muss sich die Studie bei unklarer Beweislage auf eine klare Zuordnung festlegen. Angesichts der großen Anzahl von Einstellungen oder Freisprüchen aus Mangel an Beweisen existiert hier ein riesiges Dunkelfeld, welches erst erhellt werden müsste. Zu einer seriösen und wissenschaftlich fundierten Studie gehört, dass ihre Grundlagen genau angegeben werden.

    Außerdem bedarf es einer Festlegung, wie Einstellungen aus rechtlichen Gründen zu werten sind, ob es sich hierbei also im Falschbeschuldigungen handelt. Im strafrechtlichen Sinne setzt eine falsche Verdächtigung die Behauptung unwahrer Tatsachen voraus. Eine wahrheitsgemäße Aussage, die aber nicht den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt, ist somit keine strafbare Handlung. Trotzdem wäre es problematisch, diese Fallgruppe nicht den Falschbeschuldigungen zuzuordnen, da die Anzeige ja nun einmal zu Unrecht erstattet wird. Auch hierzu fehlen Angaben in der Studie.

    Vorsicht geboten ist auch bei der Anzahl der Verurteilungen. Es gibt keine Möglichkeit, nach Eröffnung des Hauptverfahrens ein Vergewaltigungsverfahren einzustellen, da die §§153, 153a StPO eine Einstellung nur bei Vergehen erlauben, Vergewaltigung aber ein Verbrechen ist. Die 23% müssen sich daher auf die gesamten, zugrunde gelegten Fälle beziehen. Von 28 Angeklagten sind somit 23 verurteilt worden. Die Verurteilungsquote ist somit extrem hoch, höher als etwa in Amerika (ca. 1/3 Freisprüche) (fairer weise sollte erwähnt werden, dass die Verurteilungsquote in Deutschland bei allen Delikten wesentlich höher ist als in vielen anderen Ländern.

  19. @all

    Wenn ihr den folgenden verlinkten Text liest, was haltet ihr davon?
    Um es kurz zu machen: Bei sexuellen Übergriffen soll Prävention ja nicht bei einem mutmasslichen Opfer gemacht werden, sondern bei Tätern, mutmasslichen Tätern, potenziellen Tätern; weil bei der Prävention bei einem potenziellen Opfer (selbstverständlich die Frau), würde ja quasi rein defensiv agiert und dem mutmasslichen Opfer eine Mitschuld gegeben, wenn es selbst keine Präventivmassnahmen ergreift. Nun: Nach der gleichen Logik sollte man nun auch Einbruchsprävention tunlichst unterlassen: Wer seine Haustür abschliesst, eine Sicherheitstür einbaut, ein Gitter an das Fenster anbringt oder eine Alarmanlage installiert, handelt selbstverständlich toooooooooooootal verkehrt! Eine flächendeckende Prävention muss beim Einbrecher, potenziellen Einbrecher oder mutmasslichen Einbrecher gemacht werden, weil Einbrecher sind sooo strohdumm, dass sie einfach überhaupt nicht wissen, dass sie nicht ins Haus einbrechen dürfen, weil wenn sie das gewusst hätten, wäre dies einfach nicht passiert!. Soweit sei gut die Logik!

    Aber wieder mal eine kleine Preisfräge: Was stimmt in dem folgenden verlinkten Text sonst noch nicht so???? Auflösung folgt morgen! 🙂

    Nicht die Verantwortung der Opfer: Kampagne gegen sexualisierte Gewalt

    http://www.publikative.org/2012/10/01/nicht-die-verantwortung-der-opfer-kampagne-gegen-sexualisierte-gewalt/

    • Wie versprochen die Auflösung der Preisfräge:

      Im Text heisst es:

      Sexualisierte Übergriffe und Vergewaltigungen sind eine Begleiterscheinung des gerade stattfindenden Oktoberfestes. Um solche Vorfälle zu verhindern, gibt es zahlreiche Verhaltenstipps an mögliche Opfer. Dabei ist Präventionsbewusstsein für potenzielle Täter viel wirksamer. Dafür gibt es jetzt die Aktion „I frog di“.

      Kommentar:

      Nun wäre dann mal die Frage, weshalb die Verfasser wissen, dass Prävention bei einem potentziellen Täter viel wirksamer ist als die Prävention bei einem mutmasslichen Opfer. Gibt es hierfür empirische Belege?
      Wie gesagt: Ich glaube, eine flächendeckende Prävention bei poteniellen Einbrechern wird die Einbruchsquote nicht signifikant vermindern. Dagegen glaube ich, dass eine wirksame Einbruchsprävention (Sicherheitstüre, Alarmanlage, flächendeckende, Lichtquellen, einbruchsichere Fenster etc.) ein wirkungsvolles Mittel ist, um tendenziell Einbrecher abzuhalten. Ich denke, das hat offenbar auch die Polizei bemerkt und deshalb macht sie diesbezüglich flächendeckende Einbruchsprävention und zwar auf Seiten der mutmasslichen Opfer eines Einbruchs.
      Von daher würde ich auch vermuten, dass quasi keine Vergewaltigung verhindert wird, wenn die Leute nun präventiv und flächendeckend vor dem Oktoberfest aufgeklärt werden, dass sie keine Vergewaltigung begehen dürfen.

      Im Text heisst es:

      Die „Wiesn“ nahmen Kathy/@totalreflexion und Lotte/@lotterleben zum Anlass, im Netz Text- und Bildmaterial für eine Kampagne gegen sexualisierte Übergriffe und Vergewaltigungen zur Verfügung zu stellen. Und zwar nicht eine Auflistung von Verhaltenstipps für Frauen, um sich vor solchen Angriffen zu schützen, sondern Hinweise, die sich an die Täter richten.

      Kommentar:

      Es wird ja nicht einmal mehr von einem „potenziellen“ Täter gesprochen, sondern die Prävention gegen Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt richtet sich an Täter. Tia: Weil ja in etwa sonnenklar ist, aus welcher Ecke die Kampane kommt, irgend ein feministisches Grüppchen, darf ja auch davon ausgegangen werden, dass sich die Kampange an Männer richtet, weil sie sind ja die Täter und die Frauen die Opfer. Aber: mit diesem ev. „freudschen Versprecher“, wird auch schön aufgezeigt, dass Männer eigentlich nur noch als Täter gedacht werden können und frau es nicht einmal mehr nötig findet, ein „potenziell“ voranzustellen. Mann ist Täter, ob er nun eine Tat begangen hat oder nicht! 🙂

      Im Text heisst es:

      „Eine wichtige Verkehrung der üblichen Perspektive, durch die die tatsächliche Verantwortung für sexuelle Übergriffe in den Blick genommen wird statt sie den möglichen Opfern zuzuschieben:

      Während Begleitung durch Freundinnen und Freunde und Taxis sicherlich (leider) sinnvoll sind, tragen diese wichtigen Ratschläge immer auch eine gefährliche Botschaft in sich: Wenn dir etwas zustößt, ist nicht nur der Täter schuld, sondern auch du, weil du nicht vorsichtig genug warst oder nicht gut genug aufgepasst hast.“

      Kommentar:

      Wie gesagt: Nach der gleichen Logik sollte sich niemand mehr gegen Einbruch schützen, weil einfach eine gefährliche Botschaft dahinter steckt. Auch sonst sollte man total sorglos tun und lassen, was frau gerade möchte. Wer ein Gebraucht-Auto kauft, der sollte vorher selbstverständlich nicht prüfen, ob der Preis der Karre wirklich gerechtfertigt ist. Deshalb sollte die Sorgfaltspflicht, die von vom Gesetzgeber als allgemeines Rechtsprinzip verlangt wird, subito abgeschafft werden: Ich bin für nix verantwortlich und sollte ich mal einen Schaden haben, auch wenn ich mich noch so leichtsinnig verhalten habe, kann einfach nur Opfer sein.

      Im Text heisst es:

      Im Flyertext von Kathy und Lotte hingegen heißt es: “[…] die Verantwortung für einen Übergriff liegt allein bei den Übergriffigen: Niemand hat das Recht, Andere ungefragt anzufassen, ihnen zu nahe zu kommen oder irgendetwas zu tun, was die andere Person nicht ausdrücklich möchte. Dies gilt auch für Bekannte oder Partner_innen und erst recht für Betrunkene.”

      Kommentar:

      Die Sorgfaltspflicht gilt als allgemeines Rechtsprinzip und ist nicht quasi als lex specialis eingeführt worden, um Frauen, wenn sie Opfer werden zu schikanieren und ihnen die Schuld in die Schuhe zu schieben. Ein lex specialis wäre es nur, wenn dieses allgemein Rechtsprinzip explizit für Frauen nicht gelten würde.

      Die Verfasser haben nun auch das Gefühl, quasi als Exekutive, Judikative und Legislative zu funktionieren: Sie bestimmen, was ein sexueller Übergriff oder eine Vergewaltigung ist und was nicht. Wenn ich z.B. die schweizerische Gesetzgebung in diesem Kontext anschaue, finde ich u.a. folgende Gesetze, die in diesem Kontext relevant sind:

      Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität

      Art. 189

      2. Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre.

      Sexuelle Nötigung

      1 Wer eine Person zur Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.

      Art. 190

      Vergewaltigung

      1 Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

      Art. 191

      Schändung

      Wer eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person in Kenntnis ihres Zustandes zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung missbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.

      Art. 198

      5. Übertretungen gegen die sexuelle Integrität.

      Sexuelle Belästigungen

      Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt,

      wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt,

      wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.

      Wenn ich meine Partnerin oder gewisse Bekannte/Freunde/Kumpels anfasse, dann erwarten die, dass ich das gelegentlich mache und somit ist das auch keine sexuelle Belästigung. Und ich muss bei meiner Partnerin auch keine ausdrückliche Einwilligung einholen, damit ich sie küssen kann: ein solches Vorgehen ist weder eine sexuelle Belästigung noch sonst irgend etwas und was zu „nahe kommen“ überhaupt heissen soll, ist vollständig wischiwaschi: meint dies die Einhaltung einer Distanz zwischen zwei Personen? Wenn ja, viele Meter Abstand müssten denn eingehalten werden?

      Also die Verfasserinnen scheren sich offenbar nicht um die allgemein gültigen Gesetze, sondern sie kreieren ihr eigenes Gesetz, das sie dann als allgemeinverbindlich erklären; gelinde gesagt finde ich das ziemlich dreist. Das wäre in etwa so, wie wenn ich z.B. propagieren würde: Jede Person, die näher als 5 Meter an mein Haus kommt, begeht Hausfriedensbruch, obwohl die andere Person noch längst nicht auf meinem Grundstück steht.

      Im Text heisst es:

      Aus Ottawa, Kanada kommt zudem die Posteraktion „Don’t be that guy“. Vorbilder für weitere Kampagnen gegen Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe, die sich an Täter richten, gäbe es also für den deutschen Sprachraum auch über die gelungenen Lebkuchenherzen von „I frog di“ hinaus.

      Kommentar:

      Wiederum wird davon schwadroniert, dass sich die Kampagnen an Täter richte, also nicht einmal potenzielle Täter etc., sondern eben Täter und somit: Mann = Täter, bevor er überhaupt eine Tat begangen hat und in einem ordentlichen Gerichtsverfahren verurteilt wurde. So viel Sensibilität ist selbstverständlich für die achh soooo sensiblen Gewaltverhüterinnen nicht angebracht.

      Aber als das grosse Übel find ich in diesem Kontext Folgendes.
      Wenn wir quasi eine solch flächendeckende Präventionslogik an einem möglichen/potentiellen Straftäter durchführen, passiert nämlich genau das, was sonst an einer flächendeckenden Rasterfahndung kritisiert wird, wenn Menschen nach gewissen Merkmalen gefiltert werden: Es wird dann eine gesamte Population, die ein gewisses Merkmal hat, unter Generalverdacht gestellt, potentielle Straftäter zu sein. Ein solches Verhalten wird dann, insbesondere von den Protagonistinnen, die nun eine flächendeckende Prävention gegenüber sexuellen Übergriffen fordern, als Rassismus deklariert. Diesbezüglich heisst es dann auch immer:

      „Nach den Terroranschlägen in den USA ist Anfang Oktober bundesweit mit der Rasterfahndung nach §98a StPO (Strafprozeßordnung) und nach Maßgabe der Polizeigesetze der Länder (in Sachsen-Anhalt §§ 31, 44 SOG) begonnen worden. Dementsprechend erging auch an die Hochschulen Sachsen-Anhalts nach einem Gerichtsbeschluß die Aufforderung, die Daten von Personen, die den Rasterkriterien entsprechen, an die Ermittlungsbehörden zu übergeben. Dabei werden personenbezogene Daten von Männern aus islamisch geprägten Ländern oder islamischer Religionszugehörigkeit gesammelt. Von der Aktion betroffen sind v.a. Studenten naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer.

      Die Kriterien der gegenwärtigen Rasterfahndung sind geeignet, vorhandene rassistische Vorurteile zu bedienen und zu verstärken. Ja, sie sind selbst vom Rassismus geprägt. Allein die Tatache, der oben genanten Personengruppe anzugehören, reicht aus, um hier als potentieller Terrorist zu gelten.“

      Das können wir nun analog auf diese Kampagne übertragen: Der Adressat dieser Kampange, auch wenn nicht explizit genannt, ist selbstverständlich der Mann. Das wird zwar nicht explizit hervorgehoben, aber durch die Hintertüre (z.B. am Slogan „Men can stop rape“ oder „DON’T BE THAT GUY“) doch ganz klar kommuniziert. Ergo: Würde hier analog gelten: „Die Kriterien dieser Kampagne sind geeignet, vorhandene sexistische Vorurteile gegen Männer zu bedienen und zu verstärken. Ja, sie sind selbst von Sexismus geprägt. Allein die Tatsache, der oben genannten Personengruppe anzugehören, reicht aus, um hier als potentieller Vergewaltiger oder Triebtäter zu gelten.“

      • @Chomsky

        „weshalb die Verfasser wissen, dass Prävention bei einem potentziellen Täter viel wirksamer ist als die Prävention bei einem mutmasslichen Opfer. Gibt es hierfür empirische Belege?“

        Natürlich nicht. Aber wenn es keine Täter mehr gibt, dann gibt es ja auch keine Vergewaltigungen mehr. Und die Täter lassen sich durch ein Lebkuchenherz umstimmen und reflektieren dann ihre Privilegien.

        „Ja, sie sind selbst von Sexismus geprägt. Allein die Tatsache, der oben genannten Personengruppe anzugehören, reicht aus, um hier als potentieller Vergewaltiger oder Triebtäter zu gelten“

        Das ist natürlich kein Sexismus, weil Sexismus gegen Männer bereits unmöglich ist.
        Es ist außerdem keiner, weil Männer nun einmal alle Privilegien haben und sie ja nur aufgefordert werden, nicht zu vergewaltigen. Wer nicht vergewaltigt ist ja gerade nicht der Kerl. Dann ist er gar nicht angesprochen. Also kann es ihn auch nicht diskriminieren. Es ist vielmehr eine Hilfe für Männer aus dem Patriarchat auszubrechen und für Hilfe soll man dankbar sein und sich nicht beschweren.

      • @ Chomsky

        Du solltest froh und dankbar sein, dass die Damen Lebkuchenherzen verteilen mit einem liabn Text.

        Lebkuchenherzen, die Du tragen darfst.

        Keine Sterne, die Du tragen musst.

      • @Chomsky: danke, hat mich sehr amüsiert. Täterprävention für potentielle Ersttäter gehört schon länger in meine Top 5 feministischer Stilblüten.
        „Vergewaltigung steht und fällt mit Diskursen“ ist einfach so herrlich doof und eignet sich bestens um die Naivität und Biologievergessenheit feministischer Weltanschauung vorzuführen.

        Letztlich natürlich auch natürlich die Gefährlichkeit dieser Ideologie. Wenn wir Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen, also Opferprävention problematisieren, führt das im Extremfall dazu dass wir dem (weiblichen) Individuum nicht mal mehr erklären, es solle nicht mit Fremden im Auto mitfahren. Denn wir dürfen ja auf keinen Fall schon 5-Jährige Mädchen* patriarchal verderben, indem wir ihnen Einfluss und Kontrolle (= Schuld!!1) , geschweige denn Vorsicht, Angst und potentielles Opfertum einreden.

        • „Wenn wir Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen, also Opferprävention problematisieren, führt das im Extremfall dazu dass wir dem (weiblichen) Individuum nicht mal mehr erklären, es solle nicht mit Fremden im Auto mitfahren.“

          Weißte David, ich bin vom Herzen her eine große Befürworterin der „Trampen“-Kultur, aus naheliegenden Gründen (genetisch-bedingt oder Paranoia, suchs Dir aus) streck ich aber nicht selbst am Straßenrand den Daumen hoch.

          Ich nehm nur (wenn ich Platz hab) jeden bei mir mit, immerschon, ob Mann oder Frau, alt, jung, Gruppen, selbst wenn ich alleine unterwegs bin, immer spontan.

          Vor Jahren hatte ich mal nachts bei Potsdam nen Motorschaden und wurde beherzt abgeschleppt, erhielt Unterkunft und Verpflegung, er versuchte gar den Wagen wieder flott zu kriegen. Ich hab mich nach der ersten Nacht tierisch dafür geschämt, dass ich vorm Einschlafen Schiss hatte.

          Wachsamkeit ist gut, ja, die muss man/frau trainieren, aber letztlich ist unser Schicksal doch mehr von Glück und Zufall bestimmt und wir dürfen die Hoffnung auf Mitmenschlichkeit nie aufgeben.
          *Pastoral-Modus off*

          Ich könnte noch verstehen, wenn Du argumentieren würdest, das Gehirn erkenne (unterbewusst) keine Verneinung, dass also die Botschaft „Vergewaltige nicht“ gegenteilige Impulse hervorrufen könnte. Aber – als Psychologe weißt Du das besser als ich – aus der Formulierung von Verhaltensregeln bzw. Vorsichtsmaßnahmen an die Adresse der potentiellen Opfer resultiert doch wohl am ehesten ein Klima der Angst und des Misstrauens (=Sexismus gegen Männer).

          Oder?

        • @David

          Zumindest bei uns in der Schweiz gibt es zwei grundlegende Rechtsprinzipien, die in einem Spannungsverhältnis stehen und ich finde die gar nicht so dumm:

          1. Der Grundsatz von „Treu und Glaube“. Soll heissen, grundsätzlich soll man im Zusammenleben (im Rechtsverkehr) dem Mitmenschen vertrauen können, was er sagt oder tut. Also: man soll nicht immer auf der Hut sein müssen, dass der Andere mich über den Tisch zieht.

          2. Der Grundsatz der Sorgfaltspflicht. Damit wird der Grundsatz von „Treu und Glauben“ relativiert. Dies soll heissen: Vertrauen als Basis ist sinnvoll, aber es wird trotzdem an die Eigenverantwortlichkeit appeliert, damit nicht der Staat quasi für jegliches Handeln seiner Bürger die Verantwortung übernehmen muss.

          Konkret heisst das: Wer bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen kauft und nicht prüft, ob das Auto wirklich die Qualitäten besitzt, die der Autohändler propagiert, kann eben nicht vollständig damit rechnen, dass der Autohändler unabhängig von meinem Verhalten als „Betrüger“ verurteilt wird. Wenn ich hier meine Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen habe, wird das eben bei einem Gerichtsfall mitberücksichtigt. Natürlich wird dann auch berücksichtigt, ob ich als Laie überhaupt die Möglichkeit gehabt hätte, den Mangel selbst zu entdecken, wenn ich meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bin.

          Bei uns in der Schweiz geht das sogar so weit, dass man sich z.B. nicht auf eine Rechtsmittelbelehrung berufen kann, die eine Behörde verfasst hat. Ich muss selbst prüfen (meine Sorgfaltspflicht wahrnehmen), ob die Rechtsmittelbelehrung richtig ist. Wenn ich diesbezüglich ein Laie bin, sind die Anforderungen natürlich weniger hoch im Vergleich zu einem Rechtsanwalt.

          Aber ich finde, das Prinzip macht schon Sinn: Der Bürger muss eben selbst auch Verantwortung übernehmen bei möglichen Konflikten und kann sich nicht darauf verlassen, dass der Staat quasi alle Konflikte regelt, wenn der Bürger es selbst in der Hand gehabt hätte, selbst Schaden abzuwenden.

        • Ich könnte noch verstehen, wenn Du argumentieren würdest, das Gehirn erkenne (unterbewusst) keine Verneinung, dass also die Botschaft “Vergewaltige nicht” gegenteilige Impulse hervorrufen könnte. Aber – als Psychologe weißt Du das besser als ich – aus der Formulierung von Verhaltensregeln bzw. Vorsichtsmaßnahmen an die Adresse der potentiellen Opfer resultiert doch wohl am ehesten ein Klima der Angst und des Misstrauens (=Sexismus gegen Männer).

          Falls du dich auf das „Principle of truth“ oder den Rebound -Effekt beziehst (Verneinung ist kognitiv nicht repräsentierbar), nein das hat hier nichts verloren.
          Die Annahme, dass der durchschnittliche Vergewaltiger das Konzept der Vergewaltigung nicht internalisieren und bewerten konnte, ist schlicht lächerlich. Pädagogische Potentiale gibt es sicherlich, aber man muss sich ihrer Limitierungen bewusst sein.

          Ich plädiere natürlich nicht für ein „Klima der Angst“, ganz im Gegenteil. Sondern für eine individuelle, pragmatische Abwägung zwischen Gefahrenvermeidung und Handlungsfreiheit. Dazu empfiehlt sich, eine rationale und realistische Einschätzung von Gefahren zu vermitteln. Also irgendwas zwischen den beiden feministischen Extremen „jeder Mann ist ein potentieller Vergewaltiger“ und „Vorsicht ist die (Mutter der Porzellank)Tochter von patriarchaler Unterdrückung“
          Irgendwo hatten wir ja sogar schon mal eine Diskussion (ich glaube bei carstenmenge), wo selbst Selbstverteidigungstipps für Frauen bereits als böses „Victim Blaming“ geframet wurden.

          Eine „SorgfaltsPFLICHT“, also eine Verantwortungsdelegation an das potentielle Opfer auch im juristischen Sinn, finde ich dagegen äußerst problematisch. Ich bin überrascht, dass Chomsky es da schafft den Feministen in mir zu wecken.

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