Bundestagswahl 2017: SPD in Bezug auf Geschlechterthemen

Das SPD-Programm  ich habe mal die Passagen rauskopiert, die Frauen, Männer, Familie und Gleichberechtigung betreffen

Familienarbeitszeit und Familiengeld:

Wir wollen, dass Familie und Beruf als doppeltes Glück empfunden wird. Viele Eltern wünschen sich, ihre Arbeit und die Kindererziehung partnerschaftlich aufteilen zu können. Bislang heißt das allerdings, finanzielle und berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Das wollen wir ändern! Wir unterstützen Eltern: mit der Einführung der Familienarbeitszeit und des Familiengeldes. Noch ist es so, dass viele junge Väter nach kurzer Elternzeit voll in ihre Jobs zurückkehren. Obwohl die meisten gern etwas weniger arbeiten würden als vorher, um mehr Zeit mit der Familie zu haben. Mütter steigen hingegen oft nach einem Jahr Elternzeit in Teilzeit wieder ein, obwohl sie gern etwas mehr arbeiten würden. Das verhindert nicht nur eine partnerschaftliche Aufteilung der Arbeit und Kindererziehung, sondern hat für Frauen negative Folgen: geringeres Einkommen, schlechtere Aufstiegschancen und später eine geringere Rente.

Als ersten Schritt haben wir bereits das ElterngeldPlus eingeführt, das es Eltern ganz kleiner Kinder leichter macht, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu verbinden. In einem nächsten Schritt werden wir eine Familienarbeitszeit einführen. Wenn beide Eltern ihre Arbeitszeit partnerschaftlich aufteilen, erhalten sie das Familiengeld. Es beträgt jeweils 150 Euro monatlich für beide Eltern, wenn sie jeweils 75 Prozent bis 90 Prozent der jeweiligen regulären Vollzeit arbeiten (das entspricht je nach betrieblicher bzw. tarifvertraglich geltender Vollzeit 26 bis 36 Wochenstunden). Und es wird bis zu 24 Monate gezahlt. Gerade Familien mit kleinen Einkommen sollen sich eine Es ist Zeit für mehr Familie, beste Schulen und gute Pflege 10 gerechte Aufteilung von Familie und Beruf leisten können. Natürlich werden auch Allein- oder getrennt Erziehende sowie Regenbogenfamilien das Familiengeld erhalten.

Wir werden die Gewerkschaften dabei unterstützen, diese Regelung tarifvertraglich zu begleiten.

Mehr Zeit für die Familie braucht auch einen Kulturwandel in der Arbeitswelt. Dazu gehört auch die Abkehr vom „Präsenz-Wettbewerb“ im Beruf. Für familiengerechte Arbeits- und Besprechungszeiten, Homeoffice- und Dienstreiseregelungen sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflicht. Der öffentliche Dienst soll dabei Vorreiter sein und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbsarbeit, Kindererziehung und Pflege fördern.

 

Wir wollen die MINT-Bildung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) entlang der gesamten Bildungskette stärken und insbesondere Frauen für eine Ausbildung oder ein Studium in diesen Feldern gewinnen.

 

Junge Talente sollen ihren Weg in der Wissenschaft gehen können. Deshalb wollen wir den Hochschulen und Forschungseinrichtungen Anreize für verlässliche Karrierewege geben. Unser Ziel ist es, Befristungen deutlich zu verringern, Gleichstellung in der Wissenschaft zu verankern und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Wir setzen uns für einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent in Führungspositionen in der Wissenschaft ein. Deshalb wollen wir eine verbindliche Quote für alle direkt personalwirksamen Maßnahmen des Bundes. Darüber hinaus werden wir uns auch für verlässliche Beschäftigungsbedingungen für studentische Hilfskräfte einsetzen.

 

Wir wollen daher, in enger Abstimmung mit Gewerkschaften und Unternehmen, ein Wahlarbeitszeitgesetz auf den Weg bringen, in dem Rechtsansprüche der Beschäftigten, finanzielle Unterstützung in bestimmten Lebensphasen und Anreize für die Aushandlung betrieblicher Wahlarbeitskonzepte miteinander verzahnt sind. Ein wichtiger Baustein ist hierbei das Recht, nach einer Phase der freiwilligen Teilzeitarbeit auf die frühere Arbeitszeit zurückzukehren. Vor allem Frauen sind von der sogenannten Teilzeitfalle betroffen. Dies wirkt sich vor allem bei der Rente aus. Wir werden ihnen die Möglichkeit geben, die Planung über Karriere und Berufsleben selbst in der Hand zu behalten.

 

Alle Angebote der Arbeitsförderung müssen so ausgestaltet werden, dass sie es auch Frauen und Männern mit Familienaufgaben ermöglichen, erfolgreich daran teilzunehmen. Für Alleinerziehende machen wir gezielte Angebote. Wir wollen auch für Kinder aus Familien, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, die Möglichkeit verbessern, mit beiden Eltern Umgang zu haben. Dazu werden wir einen Umgangsmehrbedarf einführen, wenn beide Eltern das Kind betreuen. Um die Chancen von langzeitarbeitslosen Frauen zu verbessern, wollen wir die bewährten Beauftragten für Chancengleichheit auch im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) verankern.

 

Obwohl Frauen heute so gut ausgebildet sind wie nie zuvor, gründen sie nur knapp drei von zehn Unternehmen. Unser Ziel ist es, Frauen dabei zu unterstützen, öfter Unternehmen zu gründen. Die Förderung von Existenzgründerinnen und selbstständigen Frauen bringt mehr wirtschaftliches Wachstum, eine Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie mehr Chancengleichheit und Gleichstellung im Erwerbsleben. Deshalb wollen wir mehr Frauen als Gründerinnen fördern, unter anderem durch einen besseren Zugang zu Gründungskapital und eine auf ihre Bedürfnisse angepasste Beratung und Unterstützung

 

Wir setzen uns für eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ein. Familienplanung darf nicht vom Geld abhängen. Deshalb werden wir aus Steuermitteln für Frauen mit niedrigem Einkommen den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln sicherstellen

 

Um die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen weiter zu steigern, werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter verbessern, unter anderem durch einen flächendeckenden Ausbau der Ganztags- und Randzeitenbetreuung (auch im Grundschulbereich), familienfreundliche Arbeitszeitmodelle im Rahmen einer Wahlarbeitszeit und den Anspruch auf eine befristete Teilzeit. Dadurch leisten wir auch
einen Beitrag zu einem kinderfreundlichen gesellschaftlichen Umfeld und der Erhöhung der Geburtenrate.

 

Die Entwicklung der ländlichen Gemeinden muss von allen staatlichen Ebenen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft unterstützt werden. Menschen, die in Kleinstädten und auf dem Land leben, brauchen auch in Zukunft wohnortnahe Versorgungsangebote mit Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen. Sie brauchen einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr, eine gute Gesundheits- und Pflegeversorgung, eine
gute Kinderbetreuung, generationengerechten Wohnraum, ein vielfältiges Angebot an Bildung, Kultur, Freizeit und Sporteinrichtungen und schnelles Internet. Wir schaffen „Breitband für alle“, um die digitale Spaltung zwischen den Städten und den ländlichen Räumen zu beenden. Dabei wollen wir ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Frauen im ländlichen Raum legen, vor allem in den Bereichen Mobilität, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie gesundheitliche Versorgung. Damit werden wir die Chancengleichheit verbessern, insbesondere auch für junge Frauen.

 

Wer illegale Migration eindämmen will, muss legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen. Gemeinsam mit dem UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) wollen wir verstärkt über feste Kontingente Schutzberechtigte kontrolliert in der EU aufnehmen.
Sie sollen nach einem fairen Schlüssel auf alle EU-Mitgliedstaaten verteilt werden.
Auf legalen Wegen, ohne kriminelle Schlepper, ohne die Risiken lebensgefährlicher Fluchtrouten und mit Vorrang für Frauen, Kinder und Familien. Bei diesem Verfahren stellen die Menschen vor der Einreise nach Europa den Antrag

 

Nach Angaben des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) sind über 50 Prozent der Geflüchteten Frauen und Kinder. Uns ist eine geschlechtergerechte Unterbringung wichtig. Alleinreisende Frauen, Schwangere und Frauen mit Kindern wollen wir schützen. Das gilt auch für alleinreisende Kinder und Jugendliche sowie schutzsuchende queere Menschen

(…)

Viele Frauen und Mädchen leiden in ihren Herkunftsländern unter sexualisierter Gewalt, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung. Deshalb wollen wir geschlechtsspezifische Asylgründe besser anerkennen.

Anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber wollen wir noch schneller integrieren. Wir werden die verpflichtenden und berufsqualifizierenden Sprachkursangebote ausbauen, genauso wie Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsangebote. Wir erwarten, dass diese Angebote auch wahrgenommen werden. Wir wollen sicherstellen, dass insbesondere Frauen nicht durch fehlende Kinderbetreuung daran gehindert werden.

 

Unsere Demokratie lebt von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Gesellschaft einsetzen. Die Bereitschaft dafür ist hoch. Das zeigt auch der Einsatz vieler tausend freiwilliger Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe. Wir würdigen das große Engagement vieler Freiwilliger, aber auch von Menschen in Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden,
Kirchen und Religionsgemeinschaften, Initiativen und Vereinen, die sich für neu Hinzugezogene einsetzen und die gegen Rassismus aufstehen. Wir danken ihnen und erkennen ihre Arbeit an.
Für viele Menschen ist die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und bürgerschaftlichem Engagement jedoch schwierig. Wir wollen für alle Menschen Zeit schaffen, damit sie sich auch einbringen können. Es ist wichtig, dass Frauen im bürgerschaftlichen Engagement in allen Bereichen und auf allen Ebenen gleichberechtigt vertreten sind.
Wir werden gesetzliche Regelungen zum Bildungsurlaub in allen Bundesländern auf den Weg bringen und mit einem Bundesgesetz zur Freiwilligenförderung verbinden.

 

Gleichberechtigung und Gleichstellung:

Seit mehr als 150 Jahren ist die Gleichstellung von Frauen und Männern ein zentrales Ziel unserer Politik. Sie ist Voraussetzung für eine zukunftsfähige, moderne und gerechte Gesellschaft. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen und ihnen ermöglichen, ihre Lebensentwürfe zu verwirklichen.
Eine moderne Gleichstellungspolitik ist eng mit guter Politik für Familien verbunden. Denn solange Familienaufgaben nach wie vor überwiegend von Frauen übernommen werden, sind es Frauen, die aufgrund ihres familiären Engagements berufliche Nachteile erfahren. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Sie ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereichen durchziehen muss: Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Bildungs- und Rechtspolitik – aber auch Haushalts- und Finanzpolitik. Dies schließt eine geschlechtergerechte Haushaltssteuerung mit ein.

In einem Aktionsplan Gleichstellung werden wir alle gleichstellungspolitischen Maß- nahmen bündeln, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Wir werden systematisch beobachten, messen und überwachen, ob die Ziele des Aktionsplans eingehalten werden (Monitoring). Um die Gleichstellungspolitik fortlaufend zu unterstützen, werden wir eine Stelle einrichten, die berät und Service anbietet. Und die dazu beiträgt, Ergebnisse für die breite Öffentlichkeit aufzubereiten (Beratungs-, Service- und Transferstelle). Wir wollen, dass Frauen und Männer im Berufsleben gleichgestellt sind.

Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt beenden:
Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen sind in Teilzeit beschäftigt. Die Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen im Lebensverlauf zu einer Rentenlücke von 54 Prozent. Das wollen wir nicht hinnehmen. Deshalb wollen wir existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung. Wir wollen das Teilzeit- und Befristungsgesetz reformieren – vor allem hinsichtlich der Regelungen zum Recht auf befristete Teilzeit (Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit) und der Teilhabe an Qualifizierungsmaßnahmen.
Dazu gehört auch, dass die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern beendet wird. Frauen erhalten im Durchschnitt 21 Prozent weniger Lohn als Männer. Wir haben in einem ersten Schritt mit einem Transparenzgesetz dieser Lohnungerechtigkeit den Kampf angesagt. Daneben werden wir gemeinsam mit den  Tarifpartnern die sozialen Berufe aufwerten, in denen vor allem Frauen arbeiten. Dazu zählen die Berufsfelder Gesundheit, Pflege, Betreuung und frühkindliche Bildung. Wir wollen die verschulten Berufe möglichst bald in das duale System mit Ausbildungsvergütung und Schulgeldfreiheit beziehungsweise in duale Studiengänge überführen. In einem zweiten Schritt wollen wir das Transparenzgesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagerecht weiterentwickeln Wir werden dabei Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben einbeziehen. Denn hier sind die meisten Frauen beschäftigt. Wir werden die Transparenz mit Hilfe umfassender Auskunftsansprüche verbessern. Wir wollen außerdem verpflichtende Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach vorgegebenen Kriterien auch schon in Unternehmen ab 50 Beschäftigen einführen.
Wir motivieren junge Menschen, Berufe zu ergreifen, die nicht den hergebrachten Geschlechterklischees entsprechen. Es ist für alle ein Gewinn, wenn sich mehr Frauen für MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) oder einen Handwerksberuf entscheiden und mehr Männer in den Sozial- und Erziehungsberufen
arbeiten. Dazu fördern wir frühzeitige Informationen in den Schulen sowie eine Berufs- und Studienberatung, die Mädchen und Jungen die Vielfalt der Berufe und ihre Zukunftsperspektiven aufzeigt.
Mit der Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben wir einen Kulturwandel in der Arbeitswelt eingeleitet. Führungsgremien sollen jeweils zu 50 Prozent mit Frauen und Männern besetzt sein. Das ist unser Ziel. Dafür benötigen wir eine Gesamtstrategie Frauen in Führungspositionen – und zwar für alle Bereiche: Wirtschaft und Verwaltung, Medien, Kultur und Wissenschaft.
Dem öffentlichen Dienst kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu. Wir werden daher die Frauenquote weiter steigern und ihren Geltungsbereich auf alle Unternehmen, auf Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Sozialversicherungen und auf alle Gremien wie Vorstände und Aufsichtsräte ausdehnen. Darüber hinaus wollen wir mit einem Gleichstellungsgesetz die Berufs-und Aufstiegschancen von Frauen in
der Privatwirtschaft verbessern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, die auf Kompetenz und Vielfalt in den Führungsebenen angewiesen sind. Die Übernahme von Führungsaufgaben auch in Teilzeit muss selbstverständlicher werden. Wir wollen, dass Frauen und Männer auch in Parlamenten auf allen Ebenen gleichberechtigt beteiligt sind. Wir werden verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung gewinnen. Wir wollen die wissenschaftliche Aufarbeitung der Frauenbewegung unter Einbeziehung der Frauenarchive weiter vorantreiben, ihre Bestände digital sichern und sie der Öffentlichkeit zugänglich machen.

 

Leben frei von Gewalt und Diskriminierung:

Wir kämpfen gegen jede Form menschenverachtenden Verhaltens und gegen Gewalt. Die Rechte von Opfern häuslicher oder sexueller Gewalt wollen wir weiter stärken. Die Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ (Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist ein Meilenstein. Als weiteren Schritt fordern wir einen dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (nach 1999 und 2007). Wir brauchen einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für die Opfer und ihre Kinder. Das gilt auch für geflüchtete Frauen und Mädchen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Hilfesystem aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen soll ausgebaut und weiterentwickelt werden.

Mit einem Bundesförderprogramm setzen wir die erforderlichen Maßnahmen im Hilfesystem in Gang. Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Ansätzen zu bekämpfen, brauchen wir zudem ein Präventionsprogramm. Eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene soll die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwachen.

Wir nehmen auch Gewalt gegen Männer sehr ernst. Auch Männer, die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt geworden sind, benötigen Hilfsangebote. Wir werden daher entsprechende Maßnahmen in den Aktionsplan aufnehmen.

Damit Opfer von Kriminalität nicht erneut traumatisiert werden, haben wir den Schutz und die Rechte von Opfern in den vergangenen Jahren konsequent ausgebaut und dafür gesorgt, dass der Opferschutz seinen festen Platz in der Strafprozessordnung hat. Mit der Neuregelung der psychosozialen Prozessbegleitung haben wir einen weiteren Meilenstein im Opferschutz gesetzt, um den Opfern schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten die emotionale und psychologische Unterstützung zu geben, die sie benötigen. Dies wollen wir weiter verstetigen.

Wir sind zudem besorgt über Berichte über Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen, Ältere oder Pflegebedürftige. Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden wollen wir Konzepte entwickeln, die Übergriffen und Gewalt Einhalt gebieten.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vor elf Jahren in Kraft getreten. Wir werden es weiterentwickeln. Hierfür stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und weiten den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln aus. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG verankern.

Tagtäglich werden wir mit überkommenen Rollenbildern, mit Sexismus in Sprache, Medien und Werbung konfrontiert. Wir werden dem Sexismus den Kampf ansagen. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass der Werberat konsequent gegen Sexismus vorgeht, und die bisherigen Instrumente evaluieren. Wenn notwendig, werden wir Es ist Zeit für eine offene und moderne Gesellschaft 84 gesetzliche Maßnahmen ergreifen.

Bei Bewerbungen kommt es zu unbewussten Diskriminierungen, etwa aufgrund des Geschlechts, Aussehens, Alters oder eines Migrationshintergrundes. Anonymisierte Bewerbungen sind ein Weg, um Fairness im Bewerbungsverfahren herzustellen.

 

Vielfältige Lebensrealitäten anerkennen:

Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Die Gleichheitsrechte in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz müssen um die sexuelle Identität erweitert werden. Initiativen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie werden wir verstärken. Wir werden die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen verbessern und gewährleisten, dass sie selbst über ihr Leben bestimmen können. Das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte. Wir werden daher das Transsexuellengesetz und weitere Gesetze reformieren. Wir unterstützen Familien in ihrer Vielfalt. Das Verständnis von Familie in Deutschland wird breiter: Familie ist dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Wir werden daher die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen und wollen die Ehe für alle. Das schließt das Adoptionsrecht ausdrücklich mit ein. Wir wollen ein modernes Familienrecht, das die Vielfalt von Familien widerspiegelt. Familien mit verheirateten, unverheirateten oder gleichgeschlechtlichen Paaren; getrennt, gemeinsam oder allein Erziehende; Stieffamilien, Regenbogenfamilien, Patchworkfamilien oder Pflegefamilien. Wir sorgen für Klarheit in all diesen Konstellationen, indem Rechte und Pflichten eindeutig definiert werden. Das Wohl der Kinder muss dabei immer im Mittelpunkt stehen. Wir setzen uns für mehr Partnerschaftlichkeit in der Betreuung von Kindern ein. Wir wollen es deshalb Eltern erleichtern, sich auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam um ihre Kinder zu kümmern. Die Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und der wissenschaftliche Fortschritt in der Reproduktionsmedizin führen dazu, dass die biologischen Eltern immer häufiger nicht die sozialen Eltern sind. Deshalb setzen wir uns für ein modernes Abstammungsrecht ein, das diesen neuen Konstellationen Rechnung trägt.

Auch das Vormundschaftsrecht muss reformiert werden. Das Wohl des Kindes muss im Vordergrund stehen. Wo in der Vergangenheit die Vermögenssorge überbetont wurde, soll – im Interesse der betroffenen Kinder – die Verantwortung des Vormunds für die Erziehung, Fürsorge und Entwicklung des Kindes stärker hervorgehoben werden. Wir werden die Rechte von Pflegekindern stärken. Denn für Kinder, die in einer Pflegefamilie leben, sind Kontinuität und Sicherheit besonders wichtig.

Menschen können durch Krankheit, Unfall oder Behinderung handlungs- und entscheidungsunfähig werden. Eine moderne Gesellschaft braucht für diesen Fall verlässliche Regelungen. Dazu wollen wir die Vorsorgevollmacht stärker ins Bewusstsein bringen. Denn mit ihr können Bürgerinnen und Bürger selbst bestimmen, wer im Notfall stellvertretend für sie ihre Angelegenheiten regeln darf. Die Anordnung einer Betreuung muss immer das letzte Mittel bleiben. Deshalb werden wir den Grundsatz der Erforderlichkeit im Betreuungsrecht stärken. Betreute müssen sich darauf verlassen können, dass für sie ein guter Betreuer bestellt wird, der ihr Selbstbestimmungsrecht respektiert.

 

Wir wollen die Geschlechtergerechtigkeit in Kunst und Kultur weiter ausbauen: Mehr  Frauen sollen Führungsverantwortung in Kultureinrichtungen übernehmen und künstlerische Leistungen geschlechterunabhängig honoriert werden. Die Besetzung von
Jurys, Gremien, etc. muss quotiert erfolgen,  damit das künstlerische Schaffen von Frauen angemessen einbezogen werden kann.

 

Wir werden das Konzept der Schutzverantwortung (R2P) weiterentwickeln. Vor 15 Jahren haben die Vereinten Nationen die Bedeutung von gleicher Teilhabe und die volle Einbeziehung von Frauen in alle Bestrebungen nach Frieden und Sicherheit festgelegt. Kein Land kann sich wirtschaftlich, politisch oder gesellschaftlich entwickeln, wenn die Hälfte der Bevölkerung kein Mitspracherecht hat. Frauen müssen bei Verhandlungen sowie bei der Umsetzung von Friedensverträgen, Entwicklungsprogrammen und entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Friedensabkommen werden nur dann wirksam und nachhaltig sein, wenn Frauen aktiv beteiligt sind. Die Gleichstellung von Frauen und Mädchen ist auch ein zentrales Ziel der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und zentrale Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum und zukunftsfähige Gesellschaften. Wir werden dies zu einer Grundlage unserer Entwicklungszusammenarbeit machen. Wir wollen, dass Frauen vor sexueller und sexualisierter Gewalt in Konflikten besser geschützt werden und der zunehmende Einsatz dieser Art von Gewalt als strategisches Kriegsführungsinstrument deutlich geächtet und bestraft wird – auch international. Damit unterstützen wir auch in Konfliktregionen lebende Kinder. Auf ihr Wohl, ihren Schutz und ihre Rechte werden wir gemäß der VN-Kinderrechtskonvention besonders achten.