Teststosteron bei Menschen, Bonobos und Schimpansen nach Geschlecht und Alter

Bundestagswahl 2017: FDP in Bezug auf Geschlechterthemen

Das FDP-Programm, ich habe mal die Passagen rauskopiert, die Frauen, Männer, Familie und Gleichberechtigung betreffen

Gleiche Chancen für alle
— unabhängig vom Geschlecht
Beim Vorankommen durch eigene Leistung zählt nur, was man kann. Es darf keinen Unterschied machen, woher man kommt oder welches Geschlecht man hat. Es darf keinen Unterschied beim Vorankommen machen, ob man sich für eine Familie entschieden hat oder nicht. Hier bleibt noch viel zu tun. Strengen wir uns mehr an!

Chancengleichheit von Frauen und Männern

Wir Freie Demokraten setzen uns für Chancengleichheit von Frauen und Männern ein. Wir wollen, dass jeder Mann und jede Frau passende Rahmenbedingungen vorfinden, um das eigene Potenzial voll zu entfalten und das Leben nach eigener Vorstellung zu gestalten. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Eltern frei entscheiden können, welches Arbeitsmodell sie wählen.
Damit Väter und Mütter Beruf und Familie besser vereinbaren können,
wollen wir flexible Angebote zur Kinderbetreuung, auch in Betrieben,
fördern. Einseitige Modelle, wie die Steuerklasse V, wollen wir abschaffen.

Flexibler Arbeitsmarkt für faire Chancen
Wir Freie Demokraten fordern einen flexiblen Arbeitsmarkt, der Männern
wie Frauen faire Chancen bietet. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass das größte Hindernis für „Frauen im Chefsessel“ Pausen im Arbeitsleben oder phasenweise Teilzeit darstellen. Um diese Hürden zu überwinden, setzen wir uns für flexible Arbeitszeitmodelle und digitale Arbeitsplätze ein. So wird zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten möglich, sodass Familie und Job leichter vereinbar sind. Ferner wollen wir Frauen noch stärker ermuntern, klassische Männerbranchen zu erobern, deren Jobs meist besser bezahlt sind als diejenigen, die viele Frauen traditionell ergreifen. So kann die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern verkleinert werden. Genauso müssen gesellschaftliche Hemmnisse abgebaut werden, wenn Männer vermeintliche Frauenberufe ergreifen.

Mehr Frauen in Führungsverantwortung
Wir Freie Demokraten wollen mehr Frauen in Führungsverantwortung,
sowohl in der Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Frauen sind in der
Leitung von Unternehmen und anderen Führungspositionen sehr erfolgreich, und gemischte Teams arbeiten produktiver und erfolgreicher. Wir erwarten daher von Unternehmen in Deutschland eine deutliche Verbesserung des Frauenanteils in Führungspositionen und werden uns dafür auch im öffentlichen Dienst einsetzen. Eine gesetzliche Quote lehnen wir jedoch ab: So werden Frauen zu Platzhaltern degradiert und nicht entsprechend ihrer Leistungen gewürdigt. Wir setzen vielmehr auf Anreize für die Unternehmen, verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen.

 

Modernes Recht für Ehe und Familie

Die wichtigsten Entscheidungen sind oft die persönlichsten. Wen wir lieben, wie wir lieben, wie wir leben, wie wir Kinder erziehen und aufziehen – darin müssen alle frei sein. Der Staat und die Gesellschaft können Glück nicht verordnen. Glück kann nur jeder und jede für sich selber finden. Lassen wir jedem diese Freiheit! Öffnung der Ehe Wir Freie Demokraten fordern die Öffnung der Ehe für alle. In der halben EU, den USA, Kanada, Südafrika und selbst in Teilen Mittel- und Südamerikas wurde die gleichgeschlechtliche Ehe bereits anerkannt. In Deutschland stellt man sich jedoch immer noch gegen ein Stück Fortschritt, der für viele gar nichts, aber für manche alles ändert. Wir Freie Demokraten wollen das Prinzip „Gleiche Pflichten, gleiche Rechte“ für alle Paare umsetzen – einschließlich vollem Adoptionsrecht und freiem Zugang zur Reproduktionsmedizin. Der Rechtsrahmen für Regenbogenfamilien muss verbessert werden. Elternschaftsvereinbarungen sollen bereits vor der Empfängnis wirksam geschlossen werden können. Mehr-Eltern-Familien sind Realität und müssen auch bei der rechtlichen Elternschaft abgebildet werden. Wird das Kind mithilfe einer Samenbank gezeugt, so soll die eingetragene Lebenspartnerin der Mutter von Geburt an auch rechtlich zweite Mutter sein können.

Kindergeld 2.0

Wir Freie Demokraten wollen Kinderarmut bekämpfen und deshalb Kinder in den Mittelpunkt der familienpolitischen Förderung rücken. Dazu wollen wir die bisher den Eltern zustehenden kindesbezogenen Leistungen zu einem „Kindergeld 2.0“ zusammenfassen und damit einen eigenständigen Anspruch des Kindes schaffen. Denn Chancengerechtigkeit und Bildungszugang sind die Grundlage für das persönliche Vorankommen und ein selbstbestimmtes Leben. Heute haben Kinder in Deutschland aber noch ungleiche Startchancen im Leben. Ein Grund dafür ist, dass die familienbezogenen Leistungen wegen der zahlreichen Bedingungen, Berechtigungen, Anrechenbarkeiten zu kompliziert geregelt sind und Kinderarmut nicht ausreichend entgegenwirken. So werden zum Beispiel familienbezogene Leistungen wie Kindergeld, Betreuungsgeld oder Unterhaltsvorschuss auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Das wollen wir ändern: Der Strauß der kindesbezogenen Leistungen wird zu einem Leistungspaket 93 gebündelt und von einer zentralen Stelle ausbezahlt. Dieses „Kindergeld 2.0“ besteht aus folgenden Komponenten: dem einkommensunabhängigen Grundbetrag, dem einkommensabhängigen Kinder-Bürgergeld (Flexi-Betrag), das die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigt, und den Gutscheinen für Leistungen für Bildung und Teilhabe. Darüber soll zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein oder das Erlernen eines Musikinstrumentes in einer Musikschule unbürokratisch möglich sein. Diese Neuregelung des Kindergeldes soll sicherstellen, dass die Leistungen auch bei den Kindern ankommen. Falls Erziehungsberechtigte hier Geld zweckentfremden, ermöglicht der eigenständige Anspruch des Kindes, das Geld anderweitig verwalten zu lassen, zum Beispiel von Verwandten oder dem Jugendamt. Zudem fallen durch die Bündelung der Leistungen unnötige bürokratische Hemmnisse weg.

Wechselmodell

Wir Freie Demokraten wollen das sogenannte „Wechselmodell“ als Modell zur Regelung der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern zum Regelfall machen. Dies bedeutet eine gemeinsame Betreuung der Kinder mit zeitlicher Verteilung zwischen ein Drittel/ zwei Drittel bis hin zur hälftigen Teilung. Falls die Eltern sich bei einer Trennung nicht über den gewöhnlichen Aufenthalt ihrer Kinder einigen können, so entscheidet ein Familiengericht. Wir sind der Ansicht, dass das Wechselmodell dem Kindeswohl besser Rechnung trägt, und wollen daher, dass die Gerichte dieses künftig als Regelmodell anwenden. Deshalb fordern wir im Einklang mit der Wissenschaft, internationalen Rechtsnormen und den Empfehlungen des Ausschusses für Antidiskriminierung und Gleichstellung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates eine neue Rechtsgrundlage: Zukünftig ist im Streitfall durch die Familiengerichte grundsätzlich anzunehmen, dass die gemeinsame elterliche Betreuung von Trennungskindern in der Regel dem Kindeswohl am besten entspricht (Vorrang des Prinzips der Doppelresidenz, analog zur elterlichen Sorge). Im Einzelfall kann diese Annahme Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sein. Andere Gestaltungen zum Wohle des Kindes können notwendig sein. Entsprechend wollen wir auch das Unterhaltsrecht, das Recht der rechtlichen Vertretung des Kindes, das Sozialrecht, das Steuerrecht und das Rentenrecht überprüfen und dort anpassen, wo individuelle Lösungen von elterlicher Betreuung und Kindesaufenthalt dies erfordern. Großeltern vermitteln Scheidungskindern mit regelmäßigen Begegnungen den notwendigen Halt. Wir wollen auch ihre Rechte im Umgang mit den Enkeln stärken.

Einführung der Verantwortungsgemeinschaft

Wir Freie Demokraten setzen uns für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft als Rechtsinstitut neben der Ehe ein. In einer Zeit, in der traditionelle Familienstrukturen gerade im Alter nicht immer tragen, wächst der Bedarf an neuen Formen gegenseitiger Absicherung – jenseits von Verwandtschaft oder Liebesbeziehungen. Deshalb wollen wir im Bürgerlichen Gesetzbuch neben der Ehe das Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft mit flexiblen Bausteinen der Verantwortungsübernahme zwischen zwei oder mehreren Personen einführen. Um Rechtsklarheit gegenüber anderen Verpflichtungen zu wahren, dürfen diese Personen weder verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie miteinander verwandt sein. Begünstigungen durch den Staat im Steuer- und Sozialrecht, aber auch im Erbrecht, sind nur gerechtfertigt, wenn die Partner volle Unterhalts- und Einstandspflichten wie Ehepaare übernehmen.

Chancen der Reproduktionsmedizin für die Familiengründung nutzen

Wir Freie Demokraten fordern einen offenen Umgang mit den Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin. Allen Menschen muss unabhängig vom Familienstand der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten gegeben werden. Das Kindeswohl hängt von der Liebe der Eltern ab, nicht von der Art der Zeugung. Der Staat sollte sich aus den intimen Angelegenheiten heraushalten und freie Entscheidungen ermöglichen, die ethisch vertretbar sind. Eizellspenden und nicht-kommerzielle Leihmutterschaft sind in vielen Staaten der EU bereits legal und sollten auch in Deutschland unter Auflagen erlaubt werden.

Ablehnung von Homo- und Transphobie

Wir Freie Demokraten halten Homo- und Transphobie für genauso wenig akzeptabel wie Rassismus und Antisemitismus. Sie sind der Boden, auf dem Gewalt und Diskriminierung gedeihen. Wir stehen für Vielfalt und Wertschätzung in der Gesellschaft. Insbesondere mit konkreten Maßnahmen für Bildung, Förderung von Selbsthilfe und Diversity Management, aber auch durch Sensibilisierung staatlicher Entscheidungsträger sollen Toleranz und Akzeptanz gestärkt werden. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ist dazu mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Um rechtliche Diskriminierungen wegen geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung zu beseitigen, wollen wir zum Beispiel das überholte Blutspende-Verbot für homo- und bisexuelle Männer abschaffen und das Transsexuellengesetz 95 endlich so erneuern, dass die Personenstands- und Namensänderung ohne diskriminierende Hürden erfolgt. Die Krankenkassen sollen einheitlich die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen. Wir fordern zudem eine Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz an die der europäischen Grundrechtecharta und damit die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Ausrichtung und des Alters.

Rehabilitierung der Opfer des § 175 StGB

Wir Freie Demokraten begrüßen ausdrücklich den Regierungsentwurf für die Rehabilitierung der Opfer des § 175 StGB (a. F.), die jedoch in Anbetracht des verübten Unrechts nicht weit genug geht. Insbesondere muss eine zusätzliche Opferrente eingeführt werden.