Arne Hoffmann: Sind Frauen bessere Menschen?

Vielen hier dürfte Arnes Buch „Sind Frauen bessere Menschen“ bekannt sein.

Arne Hoffmann Sind Frauen bessere Menschen

Arne Hoffmann Sind Frauen bessere Menschen

Hier einmal aus einer Besprechung auf Amazon:

Mit der Fragestellung seines Buchtitels gibt Arne Hoffmann der in Öffentlichkeit und Politik ebenso populistisch wie einseitig unter dem Motto „Gewalt ist männlich“ debattierten Geschlechterfrage einen neuen Impuls.
Auf 560 prallen Seiten Text plus „Navigator“-Anhang rückt er denjenigen Zuleibe, welche die einseitig parteiliche Debatte um die Frauen als Opfer mit Schätzwerten regierungsnaher Vereinigungen und Verbände aufzumischen pflegen. Obwohl die persönliche Empörung des Autors zeitweilig polemisch oder sarkastisch, bitter oder traurig, zornig oder spöttisch zu spüren bleibt, überzeugt die in engen Zeilen dargebotene Informationsfülle. Aus weltweit recherierten wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, polizeilichen Ermittlungsfakten und statistischem Material im Mix mit sachlich fundierten Literaturzitaten integrer Wissenschaftler bietet sie ein fulminantes Feuerwerk der Thesen und Argumente, dem man sich nicht entziehen kann.
Als Autorin, die selbst Bücher über ausgebeutete und aus dem Leben ihrer Kinder gedrängte Väter geschrieben hat wie „Der gebrauchte Mann“ oder „Ein Vater gibt nicht auf“ oder „Handbuch für Vater nach der Trennung“, kenne ich eine Vielzahl der Informationen und Fakten, die Arne Hoffmann zu einem Plädoyer für einen selbstbewussten Mann zusammengetragen hat. Ich kenne auch die Frauen, die sich heutzutage schon fast schämen,
immer noch mit demselben Mann in einer Langzeitbeziehung zu leben und leben zu wollen.
In einer Gesellschaft, in der nahezu jede zweite Ehe auf Betreiben der Ehefrau geschieden und die Lebensform „Alleinerziehend“ immer öfter von vorn herein bewusst angestrebt wird, scheint eine Frau irgendwie anormal, die in der Gemeinsamkeit mit dem leiblichen Vater ihrer Kinder leben will. In meinem Buch „Die Frau an seiner Seite“ habe ich diese Frauen im Spiegel des Feminismus’ betrachtet und das politisch gezielte Wegrationalisieren der Familie zugunsten der Frauenerwerbsarbeit als sozialistische „Wohltat“ im Sinne von Friedrich Engels entlarvt.
Als Frau hat mich die Lektüre des Buches von Arne Hoffmann dennoch betroffen gemacht, denn die geballte Fülle der Informationen über den feministisch angeheizten Geschlechterkampf zeigt in erschreckender Klarheit, dass es hier längst schon nicht mehr um Gleichheit der Geschlechter und Gleichwertigkeit der Menschen geht.
Indem Männer durch die Verallgemeinerung von Slogans wie „Gewalt ist männlich“ gezielt zum Klassenfeind der Frauen und Kinder abgestempelt werden und die Gewalttätigkeit der Frauen verschwiegen bzw. verharmlost oder gar verleugnet wird, soll Frauen der Nimbus des ewig schwachen, hilflosen Opfers männlicher Ausbeutung aufgesetzt werden. Nur die Schwäche der Frau als Opfer rechtfertigt ja die mit Hilfe solcher Slogans praktizierte Bekämpfung eines Unterdrückers.
In Wahrheit findet durch die Negierung der von zahllosen Opfern ganz real erlebte weibliche Gewalt eine Verhöhnung eben dieser Opfer statt. Ihnen UND der gesamten Gesellschaft wird suggeriert, dass ihre Erfahrungen entweder gar nicht wahr, oder nicht so schlimm oder nicht ernst zu nehmen sind.
Erwachsene und vor allem Kinder, die von ihren Müttern misshandelt wurden und werden, werden durch die öffentliche Negierung der weiblichen Gewalt dazu verdammt, ihre Erfahrungen zu verschweigen; sie müssen ja befürchten, dass ihnen niemand glaubt oder dass es ihnen ergeht wie einem Mädchen, das ich kenne.
Dieses Mädchen war jahrelang von seiner Mutter brutal gefoltert und sexuell ausgebeutet worden. Als das Kind endlich den Mut fand, sich einer Lehrerin anzuvertrauen, lief die Maschinerie der Ermittlungsprozeduren an. Eine davon war das Erstellen eines psychologischen Gutachtens. Der Gutachter befragte das Mädchen, warum es denn nicht mehr zur Mutter sondern lieber in einem Heim leben wolle. Das Mädchen erklärte, dass es Angst vor der Mutter habe. Der Gutachter sagte darauf, ein Kind, das vor der eigenen Mutter Angst habe, müsse krank im Kopf sein. Und ein Kind, das krank im Kopf sei, müsse ins Krankenhaus, um geheilt zu werden. Ob das Mädchen das wolle? Das Mädchen wollte nicht in die psychiatrische Klinik, weil es diese nach einem Selbstmordversuch bereits kennen gelernt hatte. Nun, sagte der Gutachter, dann müsse sich das Mädchen entscheiden, ob es gesund sei und seine Mutter liebe, wie alle gesunden Kinder, und zugebe, gelogen zu haben, oder ob es seine Mutter nicht liebe und dann eben krank sei und in die Klinik müsse. Das Mädchen sagte, es habe gelogen und nahm sich eine Woche später das Leben, indem es sich mit Tabletten vergiftete, die es im Medizinschrank bei der Mutter Zuhause gefunden hatte.
Bücher wie „Sind Frauen bessere Menschen“ tragen maßgeblich zur Meinungsbildung bei. Sie informieren und klären auf. Sie regen zum Nachdenken und zum Debattieren an. Aus meiner Sicht sind sie unverzichtbar.

Lassen Sie mich zum Schluss noch anführen, dass Arne Hoffmanns Kompaktwissen des Geschlechterkriegs zwar an die neue verkaufsträchtige Lexikareihe „populärer Irrtümer“ eines Münchener Verlages erinnern mögen – tatsächlich aber ist Hoffmann ganz anders. Anders und besser, weil er nämlich bei aller Kritik an eben solchen populären Irrtümern beidäugiger hinschaut und somit wesentlich näher dran an der weltweiten Forschung über Frauen- und Männerverhalten ist. Besser auch, weil er direkter und authentischer in der gerechten Empörung und Betroffenheit des Mannes argumentiert, der sich der Anwürfe erwehrt, denen er als Mitglied der Spezies Mann immer öfter und entwürdigender ausgesetzt ist.
Nur scheinbar ist es ein Buch, das vor allem für Männer geschrieben wurde. Ich bin überzeugt, dass gerade Frauen es lesen sollten, denn es ist nicht im Sinne von klugen, lebensbejahenden und mit ihrer Weiblichkeit im Einklang lebenden Frauen, Jungen und Männer generell als die schlechtere Alternative der Schöpfung abzuwerten. Im Gegenteil, Frauen dieser Art genießen es, mit Männern zu leben und sich mit ihnen sowohl gleichwertig als auch gleichberechtigt zu wissen. Gemeinsam werden diese Frauen und Männer die leider ausgeübte Gewalt bekämpfen und dabei ohne Ansehen des Geschlechts gegen jeden Mann und jede Frau vorgehen, die sich als Täter und Täterinnen schuldig gemacht haben.
Behauptungen wie die der Hamburger Justizsenatorin Lore Peschel- Gutzeit, die mir anlässlich einer gemeinsamen Podiumsdiskussion in Berlin sagte, der Beweis dafür, dass Gewalt männlich sei, sitze in den überbelegten Männerhaftanstalten des Landes, halte ich für sogenannte „Killerphrasen“, mit denen Ernst zu nehmende Diskussionen verhindert werden oder doch verhindert werden sollen.
Arne Hoffmann hat mit seinem Buch „Sind Frauen bessere Menschen?“ einen wertvollen Diskussionsbeitrag zur echten Gleichberechtigung geleistet. Jetzt ist es an seinem Leserpublikum, Multiplikatoren seiner Arbeit zu sein. Ich wünsche ihm Glück und Erfolg dazu.

Was sagt ihr zu dem Buch?

Es ist wohl gegenwärtig nur gebraucht oder direkt über Arne erhältlich.

Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

Das Bundeskabinett hat auf die Vorfälle von Köln reagiert und einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beschlossen.

Es handelt sich dabei nicht um eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagraphen, wenn ich das richtig verstehe, sondern eher um eine Reaktion auf Köln und „Grabschen“.

Die Änderungen zielen auf § 179 STGB:

Bisherige Version:

179
Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen

(1) Wer eine andere Person, die

1. wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder
2. körperlich

zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine widerstandsunfähige Person (Absatz 1) dadurch mißbraucht, daß er sie unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren ist zu erkennen, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 5 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(7) § 177 Abs. 4 Nr. 2 und § 178 gelten entsprechend.

Geplante Änderungen:

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998
(BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juni 2015 (BGBl. I
S. 926) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 179 wie folgt gefasst:
„§ 179 Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“.
2. § 177 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird das Komma am Ende durch das Wort „oder“ ersetzt.
b) In Nummer 2 wird nach dem Wort „Leben“ das Wort „oder“ gestrichen.
c) Nummer 3 wird aufgehoben.
3. § 179 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
㤠179
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“.
b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Wer unter Ausnutzung einer Lage, in der eine andere Person
1. aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zum Widerstand unfähig
ist,
2. aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist
oder
3. im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet,
sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder an sich von dieser Person
vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren,
– 4 –
in minder schweren Fällen der Nummern 2 und 3 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten
bis zu fünf Jahren bestraft.“
c) In Absatz 2 werden die Wörter „eine widerstandsunfähige Person (Absatz 1)“
durch die Wörter „eine andere Person“ ersetzt und die Wörter „der Widerstandsunfähigkeit“
durch die Wörter „einer in Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 3 genannten
Lage“ ersetzt.
d) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
„Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter eine Lage ausnutzt, in der das Opfer einer Gewalteinwirkung des
Täters schutzlos ausgeliefert ist, oder
2. die Widerstandsunfähigkeit nach Absatz 1 Nummer 1 auf einer Behinderung
des Opfers beruht.“
e) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
„(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 5, in denen der Täter eine Lage
nach Absatz 1 Nummer 1 ausnutzt, ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu
zehn Jahren, in den übrigen minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen.“
4. § 240 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 1 wird aufgehoben.
b) Die Nummern 2 und 3 werden die Nummern 1 und 2.

Wie immer beim Strafrecht muss man sich bewußt machen, dass hier Vorsatztaten erforderlich sind. Fahrlässigkeit, auch grobe Fahrlässigkeit, reicht nicht aus. Der Vorsatz, also das Wissen und Wollen der Tatbegehung, muss sich dabei auf alle Tatbestandsmerkmale beziehen, man muss also auch Vorsatz bezüglich des Lage haben, bezüglich der Umgehung eines Widerstandes durch Überraschung etc.

Dabei ist der schmale Grad zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz wichtig:

Bei der bewussten Fahrlässigkeit kennt der Täter zwar die Gefahr, er vertraut aber (ernsthaft) darauf, dass nichts passieren wird. Beim Eventualvorsatz nimmt der Täter die Verwirklichung der Gefahr in Kauf. Anders gesagt: Bei bewusster Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: „Es wird schon nichts passieren.“ Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: „Ich hoffe zwar, dass nichts passiert, falls aber doch, so geschieht es eben.“ Die Abgrenzung ist schwierig.

Wer ihr also im Vertrauen darauf, dass sie es will oder es jedenfalls nicht abwehren wird, schnell an den Busen fasst, der handelt nicht tatbestandsmäßig, wer hingegen denkt „ich fasse ihr schnell an den Busen, mir doch egal, ob sie was dagegen hat, ich hoffe mal, dass sie es will, aber wenn nicht, dann hab ich zumindest mal ihren Busen berührt“ der macht sich strafbar.

Was die Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal „Ausnutzen einer Lage“ entwickeln wird, ob darunter solche Vorfälle wie in Köln im allgemeinen Gewimmel oder auch das schnelle Begrapschen beim Knutschen bleibt abzuwarten.

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