Leistungen des Feminismus: War Feminismus die Ursache oder nur die Folge?

In Kai’s Text findet sich neben den Fragen noch eine andere interessante Stelle:

Feminismus hat auch Errungenschaften gebracht, die wir Männer so schnell nie hingekriegt hätten. Ein Beispiel? Vaterschaftsurlaub – der für mich schönste Urlaub meines Lebens! Hätte es den Feminismus nicht gegeben, der Rollenbilder in Frage stellt, dann würden wir heute noch als Männer direkt nach der Geburt der Kinder wieder Arbeiten gehen. Einen Tag Urlaub um bei der Geburt dabei zu sein und dann Schwupp, zurück an die Drehbank oder den Schreibtisch. Unsere männlichen Parlamentsheinies hätten hier niemals ein Bedürfnis gesehen, wie auch, definieren doch gerade sie sich als Powermänner, die immer im Parlament oder am Schreitisch sitzen. Somit hat er auch Gruppen wie Manndat und Agens geschaffen, die sich z. B. Fragen zur Männergesundheit stellen, wenn auch erst in Opposition zum Frauengesundheitsbericht. Fairerweise muss man sagen, der Feminismus hat Dinge sowohl zum positiven, wie auch zum negativen verändert und oftmals auch bestehende Sichtweisen zementiert.

Da würde mich insbesondere eine historische Einordnung zum Feminismus interessieren, aber auch eure Meinung dazu.

Nick schrieb an anderer Stelle zu einem ähnlichen Thema:

Liest man feministische Autorinnen aus der Zeit, so gewinnt man eher den Eindruck, es wäre überwiegend um den männlichen Sexdämon gegangen. Dabei insbesonde um dessen schöcklichen Pornografiekonsum, was quasi schon eine Vergewaltigung darstellte. Das war jedenfalls definitiv der überwältigend oft dokumentierte Fokus des damaligen Feminismus.

(Erst 1977 wurde das Gesetz geändert, das einer Frau verbot, ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten zu gehen – vielen ist echt nicht klar, was damals so alles als “normal” galt!)

Das wird zwar immer wieder kolportiert, aber in der Rechtsgeschichte findet sich dafür leider keine Grundlage.

Gem. BGB von 1896 konnte der Ehemann eine Aufhebung des Arbeitsvertrages seiner Ehefrau beim Vormundschaftsgericht beantragen. Allerdings musste er dazu triftige Gründe benennen, die vom Gericht geprüft werden mussten – man hat schon 1896 die Ehefrau nicht der Willkür des Ehemannes ausliefern wollen.

In der Verfassung der Bundesrepublik von 1949 wurde die Gleichberechtigung von Männern und Frauen festgeschrieben. Dem Gesetzgeber wurde dabei ins Pflichtenheft geschrieben, bis zum 31.3.1959 das gesamte Gesetzeswerk entsprechend zu entrümpeln (Art. 117 GG). Die regierende CDU (die damals als Frauenpartei galt) lies diese Frist tatenlos verstreichen, somit waren alle entsprechenden Gesetze ab diesem Stichtag ungültig.

Es hätte also gar kein Vormundschaftsgericht den Arbeitsvertrag einer Ehefrau kündigen dürfen. Zumindest in anderen Angelegenheiten haben die Gerichte auch entsprechend entschieden, und ich warte immer noch auf die Bennennung eines einzigen Falles nach dem 31.3.1953, bei dem der Arbeitsvertrag einer Ehefrau durch ein Vormundschaftsgericht gekündigt wurde.

Was zutreffend ist, ist dass das Gesetzliche Leitbild der Hausfrauenehe 1977 abgeschafft wurde. Diesem Leitbild zufolge war die Frau für den Haushalt zuständig und hatte ein Recht auf Berufstätigkeit nur soweit diese Pflichten nicht beeinträchtigt wurden. Deshalb durfte aber der Ehemann der Ehefrau die Berufstätigkeit noch lange nicht verbieten, er konnte allenfalls bei Gericht eine Scheidung begehren. Auch hier musste ein Richter der Ansicht des Ehemannes folgen, um eine Scheidung zu bewirken.

Dieses Leitbild wurde sogleich mit der sozialliberalen Koalition 1969 in Angriff genommen, es zog sich nur deshalb bis 1977 hin weil Frauenverbände mauerten (da konnte doch der Ehemann sich einfach eine Jüngere nehmen – so war das auch wieder nicht gemeint, mit dem Zerrütungsprinzip)

Nun tut Feminismus – an vorderster Front Alice Schwarzer – so, als hätte der Anfang/Mitte der 1970er erstarkte Feminismus das “gemacht”. Dabei hat er offenkundig mehr blockiert als gemacht.

Das sieht man auch daran, dass die hier als so bedeutend wahrgenommenen jugendlich-radikalen Neo- bzw. “Netzfeministinnen” sich kaum mehr klassischen “Frauenfragen” widmen, sondern Themen wie Rassismus, Critical Whiteness etc.

Die heutigen Netzfeministinnen haben zumindest einen ungebrochenen Fokus auf “rape culture”, und diesen Fokus haben sie wohl ganz klar direkt von Susan Brownmiller geerbt.

Ich sehe im Westen nichts wirklich Neues.

Des weiteren hatte Nick in einem Kommentar geschrieben:

Es ist halt die Frage, was man alles unter Feminismus subsummieren möchte. Waren unsere Freunde von der Spezialdemokratie vor 1970 feministisch? Mit einer gewissen Berechigung lässt sich das bejahen, allerdings wäre dabei der Begriff anachronistisch – man müsste eher von einer langen frauenrechtlichen Tradition sprechen.

Jedenfalls kann man wohl mit Fug und Recht davon sprechen, dass fast sämtliche Schritte zur rechtlichen Gleichberechtigung in Deutschland auf das Konto der Sozialdemokratie gingen, und zwar vor 1970. Lange bevor irgendwelche Pauerwummen in Latzhosen im Straßenbild sichtabar waren, lange bevor man von einer feminisischen Bewegung sprecen kann.

Auch das “Katholische Mädchen vom Lande” war in den 1960ern ein Dauerthema, es muss heute keine Frau Alice Schwarzer dankbar dafür sein, dass sie studieren darf bzw. durfte. (wo sollten denn sonst plötzlich all die studierenden Feministinnen in den 1970ern her gekommen sein?)

Ein weiteres, wesentliches Feld war das Ende der konservativen Rückbesinnung der 1950er, was sich ebenfalls über die ganzen 1960er hinzog. In sehr vielen Dingen. (Genauer betrachtet gab es schon in den 1950ern eine durchaus präsente Gegenbewegung, und zwar von Männern gegen die Ochsentour “Familienernährer”)

Ende der 1960er gab es endgültig kein Halten mehr. Der (insbesondere: Sexual-) Konsevativismus der 1950er brach vollends zusammen, gerade im Mainstream. Die ’68er neigen generell dazu, dies auf ihr persönliches Wirken zurückzuführen, beim Einrennen offener Tore fühlten diese Bürgerskinder sich als geschichtsmächtige Tabubrecher. Sie begehrten eher gegen ihre überdurchschnittlich konservativen eigenen Eltern als gegen “die Gesellschaft” auf. Klar, dass sich auch Alice Schwarzer et al gerne an diese Selbstmythifizierung dranhängen.

Auf ökonomischer Ebene vollzog sich ein Strukturwandel, hin zur Konsumgüterindustrie und zum tertiären Sekor. Es entstanden immer mehr Jobs, die für Frauen geeignet waren. Auch dies war schon länger am Kochen.

Zusammenfassend lässt sich wohl festsellen, dass die wesentlichsten Punkte:

– Abschaffung der Hausfrauenhehe als gesetzliches Leitbild, als fast letzte noch vorandene gesetzliche Ungleichbehandlung zum Nachteil von Frauen (1969 in Angriff genommen, von Frauenverbänden bis 1977 blockiert)

– Zusammenbruch der konservativen Sexualmoral

– massenhafte Bildungspatizipation von Frauen

– erhöhte Arbeitmarktpartizipation von Frauen

– kultureller Wandel der Weiblichkeitsideale

– kultureller Wandel der Vorstellungen von den Geschlechterrollen in Liebesbeziehungen

..wohl ganz klar _nicht_ von einer nennenswerten feministischen Bewegung initiiert wurden. Sie waren ausnahmlos faktisch schon tief im Mainstream verwurzelt, als die ersten Feministinnen ihre Genossen vom SDS mit Eiern bewarfen. Selbstverständlich gab es damals noch sehr viele Geschlechterkonservative, allerdings wurde die Graswurzelarbeit überwiegend in den 1960ern geleistet – ich würde behaupten, von mehr Männern als von Frauen.

Folgerichtig waren die Hauptthemen des Feminismus der 1970er und 1980er auch nicht die klassischern frauenrechtlichen Themen. Vielmehr arbeitete man sich zuvörderst an dem Sexdämon Mann ab.

Der in den 1970ern aufgekommene Radikalfeminismus hatte seine Berechtigung – aber für was bloß? Na gut, die Reform des §218 kann er sich teilweise auf die Fahnen schreiben, allerdings erscheint es wohl sehr fragwürdig dass man so ewas aus den Nichts innerhalb kürzester Zeit erreicht.

Danach wäre der Feminismus eher eine Folge der bereits eingetretenen Entwicklung und weniger deren Ursache gewesen.

Dazu passend auch noch ein weiterer Kommentar, der die auch häufig diskutierte Frage betrifft, inwieweit Frauen eine Erlaubnis ihres Ehemannes brauchen, um arbeiten zu dürfen:

Die Frage kommt häufiger auf, jetzt hatte Kommentator Homo oeconomicus dazu einen interessanten Kommentar geschrieben:

Obige Aussage ist gängiger Bestandteil feministischer Legendenbildung.

Ich habe vor 1977 geheiratet und meine Frau brauchte keinerlei Erlaubnis meinerseits für ihre damalige Berufstätigkeit.

Vielmehr ging es bis 1958 in der gesetzlichen Regelung um die Vereinbarkeit der Berufstätigkeit der Frau mit ihren Pflichten ” in Ehe und Familie “.

Dies betraf insbesondere die Versorgung der Kinder. Gab es diesbezüglich Konflikte, so konnte der der Ehemann theoretisch über einen von ihm beantragten Entscheid des Vormundschaftsgerichtes eine Berechtigung zur Kündigung des Berufsverhältnisses der Ehefrau erwirken.

Diese Regelung war aber schon in der damaligen Zeit offenbar rechtlich umstritten und wurde in den juristischen Kommentaren dieser Zeit so auch diskutiert ( § 1358 BGB ).

Der bis 1977 gültige § 1356 BGB regelte die Problematik ähnlich, auch hier wurde nicht ein Einverständnis des Ehemannes zur Berufstätigkeit der Ehefrau verlangt.

Der aktuelle Fassung des § 1356 BGB verlangt übrigens nach wie vor von den Ehegatten ” bei der Wahl und Ausübung der Berufstätigkeit……auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie Rücksicht zu nehmen “.

Feministen erzählen heute gerne Geschichten ( HerStory ) über
” damals “, als es den Frauen angeblich ” verboten war, ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten zu gehen ”

Legendenbildung, die bei ihnen offenbar als ” normal ” gilt !

Am 20. März hat sich @Nick dann im gleichen Strang wie folgt zum Thema geäussert :

>>(Erst 1977 wurde das Gesetz geändert, das einer Frau verbot, ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten zu gehen – vielen ist echt nicht klar, was damals so alles als “normal” galt!)>>

Das wird zwar immer wieder kolportiert, aber in der Rechtsgeschichte findet sich dafür leider keine Grundlage.

Gem. BGB von 1896 konnte der Ehemann eine Aufhebung des Arbeitsvertrages seiner Ehefrau beim Vormundschaftsgericht beantragen. Allerdings musste er dazu triftige Gründe benennen, die vom Gericht geprüft werden mussten – man hat schon 1896 die Ehefrau nicht der Willkür des Ehemannes ausliefern wollen.

In der Verfassung der Bundesrepublik von 1949 wurde die Gleichberechtigung von Männern und Frauen festgeschrieben. Dem Gesetzgeber wurde dabei ins Pflichtenheft geschrieben, bis zum 31.3.1959 das gesamte Gesetzeswerk entsprechend zu entrümpeln (Art. 117 GG). Die regierende CDU (die damals als Frauenpartei galt) lies diese Frist tatenlos verstreichen, somit waren alle entsprechenden Gesetze ab diesem Stichtag ungültig.

Es hätte also gar kein Vormundschaftsgericht den Arbeitsvertrag einer Ehefrau kündigen dürfen. Zumindest in anderen Angelegenheiten haben die Gerichte auch entsprechend entschieden, und ich warte immer noch auf die Bennennung eines einzigen Falles nach dem 31.3.1953, bei dem der Arbeitsvertrag einer Ehefrau durch ein Vormundschaftsgericht gekündigt wurde.

Was zutreffend ist, ist dass das Gesetzliche Leitbild der Hausfrauenehe 1977 abgeschafft wurde. Diesem Leitbild zufolge war die Frau für den Haushalt zuständig und hatte ein Recht auf Berufstätigkeit nur soweit diese Pflichten nicht beeinträchtigt wurden. Deshalb durfte aber der Ehemann der Ehefrau die Berufstätigkeit noch lange nicht verbieten, er konnte allenfalls bei Gericht eine Scheidung begehren. Auch hier musste ein Richter der Ansicht des Ehemannes folgen, um eine Scheidung zu bewirken.

Dieses Leitbild wurde sogleich mit der sozialliberalen Koalition 1969 in Angriff genommen, es zog sich nur deshalb bis 1977 hin weil Frauenverbände mauerten (da konnte doch der Ehemann sich einfach eine Jüngere nehmen – so war das auch wieder nicht gemeint, mit dem Zerrütungsprinzip)

Nun tut Feminismus – an vorderster Front Alice Schwarzer – so, als hätte der Anfang/Mitte der 1970er erstarkte Feminismus das “gemacht”. Dabei hat er offenkundig mehr blockiert als gemacht.