Entgeltgleichheitsgesetz der SPD zur Beseitigung von Lohnunterschieden zwischen Mann und Frau

Aus dem „100-Tage-Programm“ der SPD:

. Auch will Steinbrück ein Entgeltgleichheitsgesetz von Männern und Frauen. „Frauen verdienen deutlich weniger. Damit ist Deutschland ein Schlusslicht in Deutschland“, so Steinbrück. Die SPD will diese Ungleichheit aufheben, um berufstätige Frauen zu fördern. Auch das Betreuungsgeld will Steinbrück kassieren. Dies sei eine völlig falsche Weichenstellung gewesen und arbeitsmarktpolitisch Unsinn, so Steinbrück. Er will die dadurch frei werdenden Gelder in den Ausbau der Kita investieren. „Mit dem Geld können wir 200.000 weitere Kitaplätze schaffen“, so Steinbrück.

Interessant ist da natürlich das Entgeldgleichheitsgesetz. Davon gibt es einen Entwurf im Internet. Daraus:

(1) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat die Pflicht, regelmäßig (Absatz 7) die betriebliche Entlohnungs- praxis einer Prüfung in Bezug auf Entgeltgleichheit für Frauen und Männer zu unterziehen. Für die Prüfung sind nur Prüfungsverfahren zu verwenden, die gemäß § 5 zertifi-ziert sind. Die betriebliche Interessenvertretung und, falls eine solche bestellt oder gewählt ist, die Gleichstellungsbe- auftragte sind zu beteiligen.

(2) In die Prüfung sind alle Beschäftigten einzubeziehen, die dem gleichen Entgeltsystem unterliegen, unabhängig davon, welche individualrechtlichen, tariflichen und be- trieblichen Rechtsgrundlagen dabei zusammenwirken. Das gilt auch für Beschäftigte, die zur Arbeitsleistung überlas- sen sind. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann für diese entsprechende Auskünfte vom Verleiher verlangen.

(3) Grundlage der Prüfung ist eine nach dem Geschlecht differenzierende Erhebung der betrieblichen Entlohnungs- praxis. Sie wird zunächst einer kursorischen Prüfung unterzogen. Geprüft wird insbesondere, ob die Tätigkeiten von Frauen und Männern nach gemeinsamen Kriterien be- wertet werden und ob die Vorschriften, Kriterien und Ver- fahren der Entgeltdifferenzierung beim anforderungsbezo- genen Grundentgelt, bei Stufensteigerungen und beim Leis- tungsentgelt geltendem Recht entsprechen. Die Arbeitgebe- rin oder der Arbeitgeber kann im Einvernehmen mit der betrieblichen Interessenvertretung wählen, ob diese kur- sorische Prüfung durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder durch eine sachverständige Person im Betrieb durchgeführt wird. (4) Wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes be- auftragt, so sind dieser die Unterlagen, Nachweise und Er- läuterungen zur Verfügung zu stellen, die eine EDV-ge- stützte kursorische Prüfung auf unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierung (Absatz 2 und 3) ermöglichen. So- weit erforderlich, gilt dies im Konzern auch gegenüber Mut- ter- und Tochterunternehmen. Der Entgeltbericht ist durch Aushang betriebsöffentlich zu machen. Personenbezogene Daten müssen anonymisiert sein.

Die Kriterien aus § 3 sind dann diese:

(2) Entgeltdiskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts weniger Entgelt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erhält, erhalten hat oder erhalten würde. Mittelbare Entgeltdiskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen des einen Geschlechts in be- sonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechts benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vor- schriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßi- ges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.

(3) Entgeltgleichheit im Sinne dieses Gesetzes ist gewährleistet, wenn Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit dem Grunde und der Höhe nach je- weils gleich bezahlt werden (Absatz 2). Gleichwertige Arbeit liegt vor, wenn die zu verrichtenden Tätigkeiten hin- sichtlich der tatsächlichen Anforderungen und Belastungen bei diskriminierungsfreier Bewertung ein vergleichbares Bewertungsergebnis erreichen. Dies bedeutet, dass die Tätigkeiten von männlichen und weiblichen Beschäftigten nach denselben Kriterien zu bewerten sind. Die Kriterien müssen der Art der zu verrichtenden Tätigkeit Rechnung tragen. Das Gesamtsystem muss so beschaffen sein, dass Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Ergebnis ausgeschlossen sind.

Zuerst dürfte damit ein ziemlicher Aufwand anfallen. Wann Kriterien sachlich gerechtfertigt sind ist ja bereits Ansichtssache. Eine radikale Feministin würde vielleicht „Nie ist ein Gehaltsunterschied gerechtfertigt“ anführen, ein Wirtschaftsliberaler würde es vielleicht als gerechtfertigt ansehen, wenn es eben durch Verhandlungen zustande gekommen ist. Wenn Männer eher nach Gehaltserhöhungen fragen und diese aushandeln, ist das dann sachlich gerechtfertigt? Oder muss man dann wenn einer einen höheren Lohn erhält die anderen auch daran beteiligen? (der Tod für Lohnerhöhungen).

Ist „mehr Arbeitserfahrung“ auch dann ein sachliches Kriterium, wenn zB eine Frau nur dann weniger Arbeitserfahrung hat, wenn man berücksichtigt, dass sie die Elternzeit genommen hat? Nach der Begründung zum Gesetzesentwurf könnte das sein (S. 11):

Entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 2 AGG liegt auch dann eine unmittelbare Entgeltdiskriminierung vor, wenn eine Frau wegen einer Schwangerschaft oder Mutterschaft ungünstiger behandelt wird

Was ist wenn sich nur Männer auf Führungspositionen beworben haben? Muss man die Bewerbungen offen legen? Was ist, wenn ein Mitarbeiter mehr Umsatz macht und deswegen mehr Gehalt bekommt,  aber nur, weil er die wichtigen Kunden zugeschoben bekommt? Muss man auch diesen Prozess nachvollziehbar machen? Was ist, wenn man weiß, dass er die Überstunden macht, die nicht notiert werden und sie ihr Kind immer pünktlich abholen möchte

Es wird jedenfalls damit ein erhebliches Mehr an Bürokratie für die Personalabteilung produziert. Auch die Gerichte werden einiges zu tun bekommen, es sind zu viele Gummibegriffe in dem Gesetz vorhanden.

Auch der Prüfungsbericht (§ 7) könnte sich auf das Betriebsklima auswirken:

(2) Der Prüfungsbericht einschließlich der Stellungnahme des Betriebs- oder Personalrates ist von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber durch Aushang betriebsöffentlich zu machen. Dies gilt auch für den Bericht über die kursorische Prüfung, wenn diese von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgenommen worden war, ohne dass Anhalts- punkte für Entgeltdiskriminierung festgestellt wurden.

Andererseits wäre wahrscheinlich der 5 Jahres Bericht interessant. Ich würde vermuten, dass dabei bei vernünftigen Kriterien keine große Lohnungleichheit entdeckt werden würde. Das Thema an sich hatten wir hier ja bereits häufiger:

Ein Bericht, dass keine Lohndiskriminierung gefunden wurde, würde auf der einen Seite als Beleg dafür genommen werden, dass es keine Lohndiskriminierung gibt, auf der anderen Seite würde man von einem patriarchischen Verschleierungsgesetz auch nichts anderes erwarten („The Masters Tools…“) und bessere Kriterien fordern (im Sinne einer Gleichstellung).

45 Gedanken zu “Entgeltgleichheitsgesetz der SPD zur Beseitigung von Lohnunterschieden zwischen Mann und Frau

    • Würde mann die Unterhaltsleistungen der Männer von ihrem Einkommen abziehen und bei den Frauen hinzuaddieren, käme sogar das erstaunliche Ergebnis heraus, dass Frauen im Mittel mehr Einkommen zur Verfügung haben, als Männer. Wohlgemerkt, im Mittel!

      Daher haben die auch kein Grund sich ins Zeug zu legen und mehr Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber zu fordern. Wenn ich mir die neuen High-Heels einfach durch „Nachfrage“ beim Ehemann oder Ex „erwirtschaften“ kann, dann werde ich nicht den Arbeitgeber durch eine Lohnerhöhungsforderung ärgern?!

      Der wichtigste Einflussfaktor wird immer ausgeblendet: Die Familie!
      – Wieviel verdient der Partner?
      – Wie viele Kinder sind zu versorgen?

      Ein Vater von zwei Kindern, dessen Frau ein Teilzeitjob hat und nun in Konkurrenz im Betrieb zu einer Frau eines Direktors (nicht unbedingt im gleichen Betrieb) steht (beide haben sonst die gleichen Voraussetzungen), wird eindeutig diskriminiert, da seine Familienverhältnisse nicht berücksichtigt werden.

      Er hat das Nachsehen bei der Beförderung, also Bezahlung, seine Kinder werden gegenüber den Kindern in der Familie der weiblichen Mitbewerberin benachteiligt.

      Umsonst legt sich der Vater ins Zeug, um seinen Kindern ein besseres Auskommen zu ermöglichen, solange eine Frau da ist, die weniger verdienen würde, als er selbst, wird er darauf reduziert.

      Ob das im Sinne einer freien Wirtschaft ist, die sich im rauen globalen Wettbewerb behaupten muss, darf bezweifelt werden.

    • >Also, das ist doch eine gute Idee. Dann wird man endlich auch in der Politik merken, dass Frauen für ihre Tätigkeiten nicht weniger verdienen als Männer.

      Aber erst *nachdem* eine komplett neue Behörde in Größe des Finanzamts geschaffen wurde, zu 80% mit Frauen besetzt, die mindestens zur Hälfte verbeamtet sind. Und damit nicht kündbar, sobald man rausgefunden hat, dass die Behörde überflüssig ist, weil gar keine nennenswerte Diskrimierung stattfindet.

      Die haben sowas von einen an der Waffel…

  1. Das ist total albern, in den seltensten Fällen gibt es wirklich einen Unterschied bei gleichwertiger Arbeit und dann auch noch im selben Betrieb.
    Typisch Deutschland: ein Hoch auf die Bürokratie!

  2. „Die Mehrheit der Deutschen ist weiblich: 31,8 Millionen Frauen sind am 22. September aufgerufen, ihr Kreuz zu machen. Möglichst viele sollen dies bei der SPD tun. Wir wollen einen Gender-Gap im Wahlergebnis – wir wollen mehr Frauen als Männer überzeugen. Denn: Die SPD war immer dann am stärksten, wenn Frauen der alten Tante ihre Stimme geben.“

    https://www.spd-fem.net/damenwahl/it%C2%B4s-women%C2%B4s-vote-honey

    Es sind laut Zensus 2013 in etwa 2 Millionen mehr Frauen als Männer, die „überzeugt“ werden sollen. Ein Gender-Gap, der im 100-Tage Programm der Sozialfemokraten keine Rolle spielt. Wie auch, nach 25 Jahren parteiinterner Frauenquote. Ein Zusammendenken von Entgeld und Lebenserwartung kann unter diesen Umständen offensichtlich nicht erwartet werden. Wo kämen wir da auch hin?

    • Die CDU stellt – ohne Quote – seit acht Jahren die Bundeskanzlerin und hat noch etwas länger eine Frau als Parteivorsitzende. Wen kann die SPD in der Bundespolitik nach 25 Jahren Quote vorweisen? – Andrea Nahles.

      • Zum Werk dieser „Dame“ muss man aber wohl nix weiter sagen, oder? Der wohl korrupteste, dreisteste und zugleich inkompetenteste Haufen an Demokratiefeinden den Deutschland seit 50 Jahren hatte – alles unter ihrer „Führung“. Siehe auch: http://www.metronaut.de/2013/08/13-gute-grunde-schwarz-gelb-zu-wahlen/

        Und da sind so tolle Sachen wie Beschneidungs-Jubelei, Klerikal-Päderasten-Schutz, Mollath und die massive Bekämpfung und Bespitzelung des Internets noch gar nicht wirklich erwähnt …

        Spricht nicht unbedingt für die Frauen … (wenn man dieses dümmliche „Ich-schau-aufs-Geschlecht-um-Leistung-zu-beurteilen“-Spiel der Feministen mitmacht).

  3. Das Tolle ist ja, je mehr ich solche Aktionen unterschiedlicher Parteien mitbekomme, um so mehr Parteien landen auf meiner nicht wählbar Liste. Vielleicht bleibt ja eine nachher übrig, so wird einem die Wahl unglaublich erleichtert 😀

  4. Wenn ich das richtig sehe, so will die SPD ihre „Spezialisten“ Einkommen sichern:

    „§5 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
    (1) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert die sachverständigen Personen im Sinne von § 3 Absatz 9 und die Verfahren zur Prüfung von Entgeltdiskriminierung. Zertifiziert werden Prüfungsverfahren, die frei von Diskri- minierung sind und sicherstellen, dass sämtliche in § 3 Absatz 3 genannten Kriterien angemessen überprüft werden können.“

    Klicke, um auf 1709781.pdf zuzugreifen

    Der „Sachverständige“ ist „im Sinne dieses Gesetzes“ in § 3 definiert:
    „(9) Sachverständige Personen im Sinne dieses Gesetzes sind Personen mit einer besonderen Sachkunde und fachlichen Expertise
    (klingelt’s? Rosenbrock und Gesterkamp haben auch Expertisen geschrieben!)
    auf dem Gebiet der Entgeltgleichheit. Sie haben ihre Tätigkeit weisungsunabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben und müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Sie werden von der Zertifizierungsstelle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes als sachverständige Person zertifiziert. Für das Zertifizierungsverfahren gilt § 5. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erlässt ohne Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung über die Anforderungen, die für eine Zertifizierung als sachverständige Person erfüllt werden müssen (da können wir an den fünf Finger einer Hand die Anforderungen vorhersagen ;-)) sowie eine Gebührenordnung für die Vergütung sachverständiger Personen (das ist der wichtigste Abschnitt im Gesetz: stellt sich die Frage ob er auch diskriminierungsfrei ist!). Die Höhe der Gebühren muss eine freiberufliche Tätigkeit ermöglichen. Die sachverständige Person ist zur Verschwiegenheit über die Informationen, die sie durch ihre Tätigkeit im Betrieb erlangt hat, verpflichtet. Ihre Ergebnisse hat sie nur ihrem Auftraggeber, der betrieblichen Interessenvertretung und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Verfügung zu stellen.“

    Ob das nicht ein Sturm im Wasserglas ist?

    Laut „Gesetz über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz – AkkStelleG)“ http://www.dakks.de/sites/default/files/AkkStelleG.pdf kann die Antidiskriminierungsstelle gar keine Zertifizierungen ausstellen, oder sehe ich das falsch?

  5. In einem irrst du im Grunde Christian. Alle Gesetze sind recht gummiartig geschrieben was die Bewertungen angeht. Denn die Auslegung wird zumeist den Richtern überlassen.
    Damit wird immer versucht Gesetze so zu fassen, dass sie nicht jedes Jahr neu verfasst werden müssen, sondern einfach die Auslegungspraxis angepasst wird.

    Ansonsten wirkt das ganze erst einmal wie ein Papiertiger.
    Es bringt eine Menge Bürokratie aber es dürfte eben selten zutrefen das eine tatsächliche Minderbezahlung vorliegt.

    • Als Papiertiger würde ich es nicht bezeichnen. Unternehmen werden gezwungen sich mit erheblichem Aufwand mit solchen Bullshit auseinander zu setzen und können daher ihre Energie weniger in Tätigkeiten stecken, die uns wirklich voranbringen.

        • >Wer will denn parsitär auf Kosten der Gesellschaft von diesem Genderbetrug leben ..

          Wie viele Gleichstellungsbeauftragte gibt es? 10.000?
          Es gibt keinen Mangel an selbsterkennungslosen Parasiten

        • Zumal ich bezweifle, dass unser DdBz in seinem Leben noch niemals auf Kosten anderer Menschen gelebt hat. Was arbeitest Du eigentlich? Jemals zur Schule gegangen? Studiert? Schon mal Sozialleistungen bezogen? Wievele Kinder? Auto oder ÖPNV? Miete oder Wohneigentum? Eßgewohnheiten?

        • @Adrian: auch wenn man Leistungen in Anspruch nimmt, muss ja die Billanz nicht negativ sein, kann sie für alle ja auch gar nicht, sonst würde ja niemand was kriegen.

          Und selbst wenn man Leistungen in Anspruch nimmt, gibt es schon noch Unterschiede: es ist eine Sache, Sozialleistungen zu Bekommen, weil man Arbeitslos ist, oder letztlich Subventionen in einem nicht sonderlich finanzkräftigen Studium wie Geschichte oder Niederlandistik.

          Es ist eine andere Sache, die Hand, die einen Füttert zu beissen zum Job zu machen, wie die Mehrheit der Gleichstellungsbeauftragten das zu tun scheint.

    • Denn die Auslegung wird zumeist den Richtern überlassen.

      Der „Witz“ an diesem Gesetz ist, dass wesentliche Kompetenzen zur Auslegung dessen, was „gerecht“ ist, der Judikative aus der Hand genommen werden. (siehe das Posting von Michael Baleanu)

      „zertifizierte Sachverständige“ und „zertifizierte Verfahren“ (aus der Gender“forschung“, natürlich) bewerten Sachverhalte anhand von Weltanschauungen und Wertvorstellungen, was eigentlich in den Kompetenzbereich des demokratisch legitimierten Gesetzgebers in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Gerichtsbarkeit fällt.

      Das haben wir zwar Bereich der Technik massenweise, aber hier geht es nicht um die Frage, ob ein Produkt in puncto Sicherheit auf dem Stand der Technik ist, hier geht es um Systeme von Wertvortstellungen und Werten, vulgo: Ideologie.

        • Das stimmt so nicht, denn letztendlich kann man jede solche Entscheidung vor ein Gericht bringen, wodurch komplette Fehlläufer wieder eingefangen werden können.
          Natürlich kann es zuerst einmal Reibung verursachen, das hat man bei jedem neuen Gesetz, doch letztendlich ist vieles hinterher weit harmloser als Anfangs vermutet.

        • ..denn letztendlich kann man jede solche Entscheidung vor ein Gericht bringen..

          Man könnte wohl nur dann erfolgreich etwas vor Gericht bringen, wenn es gegen ein anderes Gesetz verstößt.

          Was man nmE nicht vor Gericht bringen kann ist ein von diesen „Spezialisten“ erarbeitetes Verfahren, wie „Gerechtigkeit“ „gemessen“ wird. Welche Weltanschauung dahinter steckt.

          Sicher, ein Arbeitnehmer könnte beklagen, dass er unangemessen aufgrund eines letztlich nicht sachlichen Grundes benachteiligt wird. Das wird ziemlich aufwendig, und gelingt wohl nur dann, wenn diese „Spezialisten“ keinen widerspruchsfreien Grund benennen können.

          Gut, letztlich könnte das ganze Gesetz gerichtlich daran scheitern, dass es den Unternehmer massiv in seiner Freiheit einschränkt selbst zu entscheiden, was er als gerechtes Entlohnungssystem erachtet. Darauf ist ja ein Unternehmer existenziell angewiesen, er muss ja eine Motivation für Leistung schaffen.

          Wenn die Kollegin drei Jahre auf Mutterschaft geht, während der Kollege sich sehr für das Unternehmen engagiert, und am Ende beide das Gleiche verdienen, dann fragt sich der Engagierte zwangsläufig warum er sich überhaupt engagieren soll. Das kann man auch als Ungerechtigkeit bezeichnen.

          Hier wird nun eine Instanz geschaffen, die ein bestimmtes Wertesystem bis in die kleinsten Mikrostrukturen hinein implementiert. Nicht Gerichte und Gesetze entscheiden dann darüber, wie der „Gerechtigkeitsaspekt“ einzelner Tatbestände zu beurteilen und zu gewichten ist, sondern Gender-„Sezialisten“ tun dies.

          Das halte ich für Verfassungswidrig.

  6. Okay, nehmen wir an, ein solches Gesetz würde (Auch wenn Steinbrück eh nicht Kanzler wird.) wirklich gemacht:

    Entweder es würde dann festgestellt, das Frauen für die gleiche Arbeit gar nicht weniger Geld kriegen, was eine schöne Bilderbuch-Niederlage des Feminismus wäre…

    …oder aber Frauen, die weniger verdienen, weil sie weniger arbeiten, weniger Verantwortung übernehmen oder weniger Berufserfahrung haben, nicht in leidender Position usw. sind, würden zwangsweise mehr Geld bekommen, und Arbeitgeber – zumindest solche aus der freien Wirtschaft – hätten einen Anreiz, eher Männer als Frauen einzustellen. Für den Feminismus wäre dies ein Bilderbuch-Eigentor.

    Ein bisschen von beidem könnte auch eintreten. Oder Letzteres, und dann würde der Effekt, dass wieder mehr Männer eingestellgt würden, weil preiswerter für den Arbeitgeber (zumindest im Verhältnis zur Produktivität des Angestellten), durch ein Noch-mehr an Frauenquoten ausgeglichen. Endergebnis: Internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen verringert sich.

    Wie könnte es noch ausgehen? Das wären so meine Vorstellungen davon…

    • Entweder es würde dann festgestellt, das Frauen für die gleiche Arbeit gar nicht weniger Geld kriegen, was eine schöne Bilderbuch-Niederlage des Feminismus wäre

      Nö, da ja festgelegt wurde, was gleich zu heissen hat: gleicher Abschluss, z.B., und wenn man das für „gleich“ hält, und die interessanten Faktoren (was bringt der Arbeiter an Profit) ignoriert, sind sie tatsächlich „unterbezahlt“.

      oder aber Frauen, die weniger verdienen, weil sie weniger arbeiten, weniger Verantwortung übernehmen oder weniger Berufserfahrung haben, nicht in leidender Position usw. sind, würden zwangsweise mehr Geld bekommen, und Arbeitgeber – zumindest solche aus der freien Wirtschaft – hätten einen Anreiz, eher Männer als Frauen einzustellen.

      Ja eben nicht, da sie, wenn sie nicht nach der Vorgabe der fiktiven Gleichheit einstellen, Kosten in Form von klagen haben.

      Letztlich wird hier einfach eine Strafsteuer für Arbeitsplätze etabliert, die der Arbeitgeber entgegen der Vorstellung der „Zertifizierten Stellen“ für effizent hält, so dass sie Gleichteuer sind, und er eben keinen Anreiz mehr hat.

      Profitieren dürften davon eher kleine Unternehmen (zu kleine zahlen, als dass man da Diskriminierung nachweisen könnte, zur Not kriegt die Ehefrau halt noch einen nominellen Job, wie man es jetzt schon zur Vermeidung der Scheinselbstständigkeit tut) und Selbstständige, die Rechnungen schreiben (und somit keine Arbeiter, sondern nur geschlechtslose Konten sind).

      Auf einer opportunistischen Schiene find‘ ich beides Gut, allerdings mit dem „veil of ignorance“ betrachtet ist es schon arg lächerlich.

  7. @ Michael Baleanu

    *Umsonst legt sich der Vater ins Zeug, um seinen Kindern ein besseres Auskommen zu ermöglichen, solange eine Frau da ist, die weniger verdienen würde, als er selbst, wird er darauf reduziert.*

    Ich fürchte ja, mit Ratio ist hier kein Blumentopf zu gewinnen bei einer instinktbegünstigten Politik der Frauenbevorzugung, Instinkte, die uns dahin disponieren, Frauen vorrangig zu schützen und zu versorgen und Frauen dahingehend disponieren, genau das zu erwarten und als gerechte Selbstverständlichkeit zu bewerten, ohne Gleiches für Männer zu leisten.

    Mit Ratio ist hier nicht viel zu wollen (oft nicht, aber hier, wo es im wahrsten Wortsinne um Sex geht, dreimal nicht).

    Männer haben nur die Chance, sich mehr und mehr aus diesem System zurückzuziehen, es den Frauen und den Pudeln (sowie den Naiven) zu überlassen.

    Anders wird sich nichts ändern.

    Warum sollten Frauen durch (Gegen-)Leistung verdienen, was sie auch ohne adäquate Gegenleistung erhalten können?

    Macht kein Mensch, machten auch Männer nicht.

    Solange sich Männer immer noch ein Bein mehr ausreißen, um der Femilobby zu willfahren, müssen sie nichts leisten, keine adäquate Gegenleistung erbringen.

    Moral predigen, an den Gerechtigkeitssinn appellieren – kann man gerne tun, ich erwarte davon nicht viel.

    Wenn Männer sich zurückziehen, sich darauf konzentrieren, sich so weit wie möglich privat gegen die Ausbeutung durch den feministisch-femizentrischen Staat und die mit ihm verflochtenen großen Korporationen abzusichern, müssen sie leisten.

    Wenn sonst zu wenige da sind, die für sie die Kastanien aus dem Feuer klauben, müssen sie es selbst machen, MÜSSEN, können nicht behaupten, eigentlich wollten sie ja, aber die bösen unterdrückerischen Männer ließen sie nicht – heute die feministisch-femizentrische Propagandamethode der Wahl.

    Hic Rhodos, hic salta – und das Jammergeschwätz kommt an ein Ende, die Entschuldigungen und Beschuldigungen ziehen nicht mehr.

    Ob die SPD dabei die Wahl gewinnt oder verliert, ist dabei ziemlich nebensächlich, die CDU/CSU ist genauso femizentrisch wie die SPD (und die anderen Linksparteien, zu denen man nun auch die Piraten zählen muss) feministisch > Ergebnis für Männer: das Gleiche.

    Darum Streik, nach Möglichkeit keine Vaterschaft, keine Kinder, keine Ehe – wurden eh alle nur in Hebel verwandelt, mit denen Männer unterworfen, erpresst und ausgebeutet werden können zugunsten der Interessen des Staates (der immer weniger gerecht die Interessen der Durchschnittsmänner beachtet), im Interesse der Femilobby (die sich um die Interessen der Durchschnittsmänner einen feuchten Kehricht schert), im Interesse der großen Korporationen (die naturgemäß nur an ihrem Profit interessiert sind, den erpressbare Arbeitskräfte bequemer sichern helfen, erpressbar, weil an Frauenundkinderversorgung gekettet).

    Wenn der Fuchs in die Falle tappt, nagt er sich ein Bein ab, um wieder frei zu kommen, manchmal.

    Also los, auch wenn’s manchmal weh tut. Scheidungsvater werden, zum Zahlleibeigenen degradiert, tut noch weher. Und die Kinder sieht man oft doch nicht.

    • @ Roslin

      „Wenn der Fuchs in die Falle tappt, nagt er sich ein Bein ab, um wieder frei zu kommen, manchmal.“

      Der Mann von heute sollte ein schlauer „Fuchs“ sein, der um alles, was eine Falle sein könnte, einen ganz großen Bogen macht. Ist leider nur so schwer mit dem Urinstinkt vereinbar.

      Jedenfalls müssen die Fallen weg – egal, ob sie sich gegen zweibeinige oder vierbeinige Füchse richten.

      (Früher waren solche „Tellereisen“ gegen Füchse legal. Bis 1934. Dann wurden sie abgeschafft, weil dieser Fallentyp zu viele Menschen gefangen hat. Doch heute noch sind „sofort“ tötende Fallen legal, von denen wissenschaftlich klar belegt ist, dass sie oft nicht sofort töten, und die manchmal auch Menschen aller Altersklassen und beiderlei Geschlechts fangen. In der Jägersprache heißt das Abbeißen des Beines vom Fuchs „Er schneidet aus“ – Jäger haben für vieles so verharmlosende Audrücke. Trotz aller noch ungelösten Probleme beim Angeln & Jagen in tierethischer und ökologischer Hinsicht werden wachsende Frauenanteile in der Jägerschaft in den Medien regelrecht gefeiert und fürs Angeln jetzt sogar Quoten für Frauen gefordert. Als wenn irgendwas besser würde, wenn es mehr Jäger & Angler gibt.)

  8. Die von dir fett gedruckten Sätze sind die Hintertüren, die es braucht, um Frauenbevorzugung zu rechtfertigen. Anders ausgedrückt: Ungleichheit liegt nur dann vor, wenn Frauen weniger verdienen.

    Oder geht da gerade die Paranoia mit mir durch?

    • Tja, was ist „gleichwertige Arbeit“?

      Was „gleichwertig“ ist kann man eben nur anhand eines Wertesystemes beurteilen.

      Dann ist die Arbeit des Mannes, der „den ganzen Tag nur mit den Kunden schwatzt“ plötzlich „wenig wert“, während die Arbeit einer gestreßten alleinerziehenden halbtags-Sekretärin, die zuhause zwei Kinder großzieht, „viel Wert“ ist.

      Die „Wertekompetenz“ soll sowohl dem Unternehmer als auch dem Volkssouverän entzogen werden, und in die Hände von Gender-„Spezialisten“ gelegt werden. Bis in die kleinsten Mikrostrukturen hinein.

      Oder geht da gerade die Paranoia mit mir durch?

      Ich würde sagen: Dieses Gesetz hat wenig Chancen durchzukommen, ansonsten ist die „Paranoia“ nach meiner Auffassung voll berechtigt.

      Wenn das Gesetz durchkäme, bestünde wenig Motivation für einen Unternehmer geschlechtergemischte Teams zu schaffen. Das bringt nur Probleme. Am besten, in einzelnen Bereichen nur Männer oder nur Frauen, dann zahlt man weniger für den Stempel der akkreditierten Genderkontrolleurin..

  9. Ich frage mich, eins. In Betrieben ist es ja auch üblich, dass die Leute gleichen Geschlechts für gleichwertige Arbeit nicht gleichviel verdienen.

    Muss der Mann, der weniger verdient, als seine anderen männlichen Kollegen, auch entdiskriminiert werden?

  10. Du vergißt die Details:

    „Gleichwertige Arbeit liegt vor, wenn die zu verrichtenden Tätigkeiten hinsichtlich der tatsächlichen Anforderungen und Belastungen bei diskriminierungsfreier Bewertung ein vergleichbares Bewertungsergebnis erreichen.“

    und

    „Für die Prüfung sind nur Prüfungsverfahren zu verwenden, die gemäß § 5 zertifiziert sind.“

    Mal ein Beispiel für ein Prüfverfahren, das aus der ideologisch richtigen Ecke kommt: http://www.eg-check.de/media/eg-check_2010_10.pdf

    Dem liegt natürlich eine komplett andere Definition von „Entgeltgleichheit“ zugrunde, als der zum Beispiel von dir zitierten Studie: https://allesevolution.wordpress.com/2010/11/11/gehaltsunterschiede-mann-frau/

    Dann kommt es mal eben bei der Grundqualifikation nur noch zum Beispiel auf die Dauer des Studiums an. Bachelor ist Bachelor. Ob man den in einem Fach hat, das marktgerecht ist weil Arbeitskräfte fehlen, oder man eher was anderes gemacht hat weil man eben Spaß dran hat und die Berufschancen egal sind: In Zukunft gibt es gleiches Gehalt, auch wenn im einen Bereich händeringend Leute gesucht werden (deshalb im Moment höhere Gehälter) und man im anderen beliebig Mitarbeiter von der Straße fischen könnte (deshalb im Moment niedrigere Gehälter).

  11. Geil, noch eine Subventionierung für mich als externen (nicht leiharbeiter). Wer traut sich da noch, Stellen auszuschreiben? Da doch lieber eine Rechnung an eine Geschlechtslose, grammatisch weibliche Firma stellen…

    Bin mal gespannt, was für eine Ausrede für die geringere Zahl der Gründerinnen gefunden wird, an der die Männer schuld sein sollen

  12. Pingback: Männer werden in Finnland bei Bewerbungen weniger kontaktiert als Frauen | Alles Evolution

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