Kündigung wegen fehlender Bereitschaft zum Gendern? Der Fall Klaus Roggenthin

Arne berichtet über einen Artikel in der Welt:

Dürfen Unternehmen ihre Angestellten zum Gendern zwingen? Eine gerichtliche Antwort auf diese Frage steht noch aus. Denn obwohl Gender-Vorgaben inzwischen vielerorts zum beruflichen Alltag gehören, zieht kaum ein Betroffener deshalb vor Gericht – bis jetzt. Eine Klage, die WELT vorliegt, hat das Potenzial, erstmals rechtliche Pflöcke in das juristisch kaum erschlossene Gebiet einzuschlagen.

Kläger in dem vom Verein Deutsche Sprache unterstützten Verfahren ist Klaus Roggenthin, promovierter Soziologe und seit 2011 Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) – einem von sechs Sozialverbänden getragenen und zum Großteil aus Steuermitteln finanzierten Verein, der sich für die Belange von Straftätern einsetzt. Sein Renteneintritt zum Mai 2023 steht eigentlich kurz bevor, doch geht es nach dem Vereinsvorstand, so wird Roggenthins Erwerbsleben schon im Oktober 2022 enden. Zu diesem Datum wurde ihm gekündigt – weil er nicht gendern will.

Das Thema köchelt im Verein schon länger; die Mitgliedsverbände, die jeweils ein Mitglied in den Vorstand der BAG-S entsenden, gendern ihrerseits und wollen dies auch in der BAG-S verpflichtend machen.

Geschäftsführer eines Vereins ist in der Hinsicht ein nicht so günstiger Fall um das umfassend zu klären. Die Bestellung als Geschäftsführer kann zunächst aus meiner Sicht jederzeit widerrufen werden, die Frage wäre dann nur ob er darüber hinaus noch je nach Ausgestaltung seines Vertrages weiterhin Lohn bekommt oder nicht. Und ein Verein wird sicherlich auch gewisse Vorgaben machen dürfen, wie er sich präsentieren will.

Roggenthin hält dagegen: „Eine unserer Veröffentlichungen, der ‚Wegweiser‘, richtet sich an Menschen, die in Haft waren oder sind. Weil Bildungsstand und Sprachkompetenz bei dieser Gruppe oft nur gering ausgeprägt sind, haben wir die Texte eigens von einer Agentur für verständliche Sprache bearbeiten lassen. Es wäre doch absurd, diesen Gewinn an Lesbarkeit dann durch Einführung einer Kunstsprache zunichtezumachen, die den Regeln der deutschen Rechtschreibung widerspricht und an der Lebenswelt der Adressaten völlig vorbeigeht“, sagt er im Gespräch mit WELT.

Da mag er in der Sache recht haben, aber er ist eben nur Geschäftsführer und nicht Vorstand des Vereins. Und die Entscheidung darüber, wie Publikationen gestaltet werden hat eben der Verein bzw dessen Vorstand zu treffen.

Um die Lage zu klären, hielt er auf der Mitgliederversammlung im November 2018 einen mit dem Vorstandsvorsitzenden abgestimmten Vortrag zu dem Thema. „Die Angelegenheit endete, obwohl der Vortrag sachlich-wissenschaftlich aufgebaut war und keine Polemik enthielt, mit einem Eklat. Der Kläger wurde – per Abstimmung – genötigt, seinen Vortrag abzubrechen. Die geplante Diskussion wurde als überflüssig bezeichnet und abgelehnt“, heißt es dazu in der Klageschrift.

„Einige der Anwesenden finden es ungeheuerlich, die Verwendung einer gendergerechten Spracheüberhaupt infrage zu stellen, sodass es zu Unruhen kommt und in Folge Frau Baumann beantragt, den Vortrag an dieser Stelle zu beenden“, hielt das Sitzungsprotokoll zunächst fest; bei Abnahme durch den Vorstand wurde dies zu „Einige der Anwesenden wundern sich“ entschärft und die folgende Passage zum Abbruch des Vortrags gestrichen.

Wenn die Mitgliederversammlung seinen Vortrag nicht hören wollte, dann werden sie das auch kaum müssen. Es ist zwar schade, dass sie sich eine andere Meinung nicht anhören wollen, aber eine Pflicht dazu besteht eben nicht.

Im Februar 2019 beschloss der Vorstand, dass das Gendern künftig zum Standard erhoben wird. „Mir wurde vom damaligen Vorstandsvorsitzenden aber noch versichert, dass diese Regelung für Namensbeiträge nicht verpflichtend sei“, erzählt Roggenthin. „Wir können Gastautoren, die bei uns schreiben, ja kaum dazu zwingen, ihre Texte zu gendern.

Natürlich kann man Gastautoren nicht zwingen. Aber man kann natürlich jedem Gastautor von vorneherein mitteilen, dass entweder er seinen Text gendert oder man ihn selbst gendern wird und er kann dann entscheiden, ob er unter diesem Gesichtspunkt einen Gastbeitrag verfassen oder einreichen möchte.

Und auch in meinen eigenen Beiträgen und Interviews sollte mir das angeblich freigestellt bleiben.“

Da wird es vielleicht interessant. Kann man jemanden zwingen in eigenen Beiträgen und Interviews zu gendern?
Die Frage ist da erst einmal, ob sie das Dienstverhältnis (nicht die Abberufung als Geschäftsführer) fristgerecht oder außerordentlich gekündigt haben bzw er auslief. Wenn sie ihm vor Ablauf der vereinbarten Zeit das Dienstverhältnis gekündigt haben, weil er dem Gendern gegenüber kritisch war, aber es grundsätzlich, soweit nicht auf ihn bezogen gemacht hat, dann würde sich vielleicht die Frage stellen, ob das Gendern in dem Zusammenhang für diesen konkreten Verein so wesentlich war.

§ 628 Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung
(1) 1Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund des § 626 oder des § 627 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. 2Kündigt er, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des anderen Teiles, so steht ihm ein Anspruch auf die Vergütung insoweit nicht zu, als seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den anderen Teil kein Interesse haben. 3Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten.

(2) Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet.

Da wäre also die Frage ob ein vertragswidriges Verhalten vorliegt. Dazu müssten sie ihm wahrscheinlich nachweisen, dass er unberechtigterweise Vorgaben des Vereinsvorstands bzw Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht umgesetzt hat.

Bei Texten, bei denen er selbst als Autor nicht namentlich in Erscheinung treten muss – etwa auf der Homepage oder in Pressemitteilungen des Vereins –, hat Roggenthin sich hingegen nach eigener Aussage nie geweigert, zu gendern: „Ich hielt die Grundsatzentscheidung für Gendersprache für bedauerlich, aber solange ich persönlich nicht öffentlich dazu genötigt wurde, konnte ich damit leben.“

Wenn er darauf bestanden hat, seine Texte weiterhin nicht zu gendern, dann wäre die Frage, ob das schon ein hinreichender Verstoß ist. Das wird man je nach Ideologie so oder so sehen können.

(…) Roggenthin wurde nach seiner Darstellung vom Vorstand zusehends unter Druck gesetzt, die Konflikte nahmen zu, der Ton wurde schärfer. Mitte Februar 2022 fasste der Vorstand einen neuen Beschluss, der Gendersprache nunmehr unzweifelhaft und umfassend für verpflichtend erklärt.

Der „schärfere Ton“ und die Konflikte müsste man auch kennen. Wenn das Gericht meint, dass dies bereits einen Ausmaß angenommen hat, die unabhängig von der Frage des Genderns ausreichen, um ihm zu kündigen, dann könnten sie sich elegant um die Beantwortung der Fragen drücken.

Roggenthin fragte in einer E-Mail nach, wie denn nun zu verfahren sei, wenn etwa Interviewpartner in einem zum Abdruck vorgesehenen Gespräch nicht gegendert hätten; oder wenn die für die BAG-S vorgesehene Doppelpunkt-Schreibweise mit dem in einem der Mitgliedsverbände bevorzugten Unterstrich in Konflikt gerate. Statt einer Antwort erhielt er acht Tage später – und kurz vor Antritt einer psychosomatischen Reha – die Kündigung.

Auch das ließe sich ja durch eine Vorabinformation, dass und wie nachträglich gegendert wird, aus der Welt schaffen. Gegebenenfalls mit der Folge, dass man weniger Texte bekommt. Die reine Nachfrage wäre, wenn sie passend und sachlich gestellt wurde, sicherlich kein Kündigungsgrund.

„Ich war damals psychisch angeschlagen, weil ich von Vorstandsmitgliedern in den letzten Jahren immer wieder persönlich angegriffen und schikaniert worden war“, sagt Roggenthin. Der Verein bestreitet das. E-Mails der Vorstandsmitglieder an Roggenthin, die WELT vorliegen, zeugen teilweise von einem unkollegialen bis feindseligen Ton. „Eine Diskussion in der Sache war weder erwünscht noch möglich“, sagt Roggenthin.

Tatsächlich müssen die Vorstandsmitglieder in der Hinsicht auch keine Diskussion führen – wenn der Job nicht mit seinen Vorstellungen vereinbar ist, dann muss er sich eben einen anderen suchen. Wenn er immer wieder die Diskussion gesucht hat um den Vorstand davon zu überzeugen, dass man nicht gendern soll, dann könnte man ihm das durchaus vorhalten. Wenn er nur nachgefragt hat, wie man mit daraus entstehenden Problemen umgehen soll, dann – je nach Ton dieser Nachfragen – wohl eher nicht.

Die Geisteshaltung im Vorstand laute offenbar: „Gendern ist gut, wer gendert, ist gut – wer es nicht tut, ist böse und wahrscheinlich rechts.“ Dabei verortet Roggenthin sich selbst als Linken, der sich für Reformen wie etwa die Abschaffung der Strafhaft einsetzt. „Nur mit dieser neueren linken Strömung, die sehr stark auf sprachlich-symbolische Moraldarstellung setzt und sich kritische Rückfragen verbittet, kann ich nichts anfangen.“

Es ist noch etwas anderes, weil es da das gleiche Feld betrifft, aber ein Vorstand eines Naturschutzverbandes, bei dem die Mitglieder und der Vorstand entschieden haben, dass sie gegen Atomkraft sind, müsste sicherlich auch nicht hinnehmen, dass sie ein Geschäftsführer über die Vorteile der Atomkraft belehren will.

Wie sich ein Verein nach außen darstellt ist – im Rahmen des legalen – auch dann seine Sache, wenn er auf sprachlich-moralische Moraldarstellungen setzt. Entscheidungen des Vorstandes und des Vereins zu kritisieren steht dem Geschäftsführer eines Vereins eben nur sehr eingeschränkt zu, gerade wenn sie keinen Bezug zum „geschäftlichen“ haben. Im Gegenzug wäre die Frage, was der Vorstand sprachlich von seinem Geschäftsführer verlangen darf. Muss er selbst gendern? Muss er zustimmen, dass Aussagen von ihm gegendert werden? Muss er jede Sprachform des Genderns akzeptieren und erlernen?

Kann der Vorstand darlegen, dass aufgrund seiner öffentlichen Förderung erwartet wird, dass er Gendert und es darüber von seinem Förderer bereits Diskussionen gab und dies dem Geschäftsführer bekannt war, dann wäre dies sicherlich ein Grund ihn abzuberufen.

Ich könnte mir vorstellen, dass das Fragen werden, aber eben nur dann, wenn das Gericht nicht bereits andere Fragen als ausreichend für eine Kündigung bzw eine Abweisung des Schadensersatzanspruches auf entgangenes Gehalt als ausreichend ansieht.

 

 

49 Gedanken zu “Kündigung wegen fehlender Bereitschaft zum Gendern? Der Fall Klaus Roggenthin

  1. Interessant.
    Sind nicht 95% der Gefängniseinsitzenden männlich? Trotzdem muss gegendert werden?
    Vielleicht, weil man sonst merkt, dass da fat nur Männern geholfen wird?

    Im Dez 2018 habe ich eine Fortbildung zum Thema „bürgernahes Schreiben besucht. Da hieß es ganz klar: einfache Sprache und Gendern schließen sich aus.

    • Das Argument ist kaputt.
      Das Argument für die traditionelle Sprache besagt NICHT, dass die männliche Form verwendet wird, wenn Männer in der Mehrzahl sind. Die (sprachlich) männliche Form ist die geschlechtsneutrale Form. Auch wenn das Nichtschwimmerbecken voller Frauen ist bleibt es ein Nichtschwimmerbecken und wird nicht zum Nichtschwimmerinnenbecken. Außer es gibt noch ein Nichtschwimmeraußenbecken in gemischten Hallen-/Freibädern.

      • Gerade die werden sich das zweimal überlegen. Der Zwang zum Gendern dürfte nur reibungslos in Kleinbetrieben gehen, weil es da so auf das vertauensvolle Arbeitsklima ankommt, so dass Zumutungen wie der Zwang zum Gendern auf diese Weise untergeschoben werden können.

        • HR in Großunternehmen dreht häufig frei. In kleinen Unternehmen gibt es eine HR häufig gar nicht, der buchhalterische Papierkram wird von einem Dienstleister gemacht das tägliche Miteinander auf dem kleinen Dienstweg. Und da hat ja sogar Peterson gesagt, dass er jemandem der ihn persönlich um das ze/zer/zee o.ä. bitten würde, gerne entgegen käme.

          • Ich glaube nicht, dass Peterson das so gesagt hat. Diese Kunstbezeichnungen hält er für ideologisch völlig verseucht.
            Er sagte aber, dass er eine Person ggf. nicht mit dem „Geburtspronomen“ ansprechen würde, wenn er die Bitte für glaubwürdig halten würde.

      • Ich würde bei Diskussionen mit Gender- Befürwortern eher den Begriff „Nötigung“ statt „Zwang“ verwenden, da sie sonst gerne beckmesserisch darauf beharren, dass Zwang Gewalt beinhaltet, und eine Kündigung eben keine Gewalt sei.

        • „…da sie sonst gerne beckmesserisch darauf beharren, dass Zwang Gewalt beinhaltet, und eine Kündigung eben keine Gewalt sei.“

          Womit sie aber widersprechen, da für diese Leute selbst totale Lappalien, wie die Frage an einen Farbigen, woher er wirklich kommt, Gewalt ist.

        • Um jemanden zu zwingen musst Du Macht über die Person haben. (siehe Definition zu Macht von Max Weber)

          Das kommt m.E. hin.
          Wenn eine Person nicht auf den Job angewiesen ist, kannst Du sie auch nicht dazu zwingen.

      • Sehe ich nicht so. Das wird an anderer Stelle entschieden werden müssen.
        Und die Frage bleibt. Darf ein Angestellter, der etwas unter seinem eigenen Namen formuliert, dazu gezwungen werden, es zu gendern? Oder darf das womöglich nachträglich von anderen gegendert werden?

        Ich sehe das nicht, außer es wird umfassend gesetzlich verfügt. Und in der Folge auch Grundgesetz, Bibel und Schulbücher zum Lesenlernen nachgegendert. Und auch Goethes Briefe an seine Liebeleien.

        Und wie ist das dann eigentlich in der Poesie und in Volksliedern?

        • Wie Mao sagte: Bestrafe einen, erziehe Hunderte.
          Das Signal ist: „Wenn Du nicht genderst dürfen wir dich feuern.“
          Im Englischen gibt es dafür auch den Begriff „Chilling Efect“:
          „In a legal context, a chilling effect is the inhibition or discouragement of the legitimate exercise of natural and legal rights by the threat of legal sanction“
          (WP, en)

          • Aber Roggenthin hat doch nicht den Verein verklagt weil die gendern wollen sondern weil sie ihn gefeuert haben weil er in seinen Texten nicht gendern möchte.

          • @bill

            Das betrifft ja nicht weniger in ihrem Verein Texte auch des Geschäftsführers dem Stil nach zu bestimmen. Wenn er das in einem bayrischen Akzent geschrieben hätte hätte jeder verstanden, wenn sie wollen, dass er hochdeutsch schreibt. Da hätte auch keiner geklagt. Aber so hat sich sofort ein Verein für die deutsche Sprache (=das patriarchat) gefunden um sie zu zwingen sein Nichtgendern als IHR Geschäftsführer zu dulden, wenn sie es alle nicht wollen.

    • Nicht schön mit anzusehen, wie in einem Artikel über ein Arbeitsgerichtsverfahren so lapidar immer wieder Vergleich und Urteil durcheinander geschmissen werden.

      Deshalb auch @ Bill Miller: Klar ist wenig. Ja, der Richter hat wohl angedeutet, dass er nicht zum Wohle des Klägers entschieden hätte, aber ich denke, das liegt eher an den möglichen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses. Eine der korrekten Aussagen des Artikels lautet somit: „Zur Zulässigkeit solcher Sprachvorgaben im Wirtschaftsleben ist damit aber nichts entschieden.“

      Ich denke aber, dass die Genderasten den Ausgang so auszuschlachten versuchen werden, als sei somit ein Urteil zur Zulässigkeit einer Gendervorschrift gefallen.

      • @billy

        Interessanterweise sagt der Richter ja so ungefähr das, was ich oben geschrieben habe:

        „Doch aus Sicht des Gerichts kommt es darauf letztlich nicht an, weil andere Gründe vorlägen, die für sich genommen die Kündigung rechtfertigen könnten. Dass der Kläger Termine versäumt, Fehler bei der Haushaltsführung gemacht oder sonst wie schlechte Arbeit geleistet habe, sei von der BAG-S zwar „nicht gerade substantiiert“ vorgetragen worden. Aber letztlich genügt es aus Sicht des Gerichts bereits, dass das Verhältnis zwischen Roggenthin und dem Vereinsvorstand sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert hat, sodass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht weiter möglich sei.“

        Sprich: Sie sagen auf das Gendern kommt es gar nicht an, wenn die beiden so miteinander in Klinsch liegen, dass sie nicht mehr zusammenarbeiten können, dann ist da eben keine Basis mehr vorhanden.

        • Das ist der Wesentliche Grund, warum die Mehrheit der AG-Prozesse in Vergleichen enden. Die meisten Klagen werden auch gar nicht mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung erhoben, sondern um über einen Vergleich noch eine den Kündigungsumständen „angemessene“ Abfindung rauszuholen. Aber da man eben nur auf Weiterbeschäftigung und nicht auf Abfindung klagen kann…

          Ein weiterer Grund, so verriet uns mal ein Arbeitsrichter während eines Arbeitsrechtsseminars: Richter lieben Vergleiche!!! Bei Urteilen müsse sie diese stets begründen und auf Gesetzesquellen verweisen, auf denen ihr Urteil begründet wird. Viel Schreibkram, viel Formelles. Ein Vergleich wird nur einmal für die Schreibkraft runterdiktiert, Stempel und Unterschrift drunter und fertig.

          Richter sind halt (manchmal) auch nur Menschen… 😉

    • „Doch aus Sicht des Gerichts kommt es darauf letztlich nicht an, weil andere Gründe vorlägen, die für sich genommen die Kündigung rechtfertigen könnten. Dass der Kläger Termine versäumt, Fehler bei der Haushaltsführung gemacht oder sonst wie schlechte Arbeit geleistet habe, sei von der BAG-S zwar „nicht gerade substantiiert“ vorgetragen worden. “

      Jo, nach dem er über lange Zeit von vielen Leuten ganz offen gemobbt wurde.

      „Ich war damals psychisch angeschlagen, weil ich von Vorstandsmitgliedern in den letzten Jahren immer wieder persönlich angegriffen und schikaniert worden war“, sagt Roggenthin. Der Verein bestreitet das. E-Mails der Vorstandsmitglieder an Roggenthin, die WELT vorliegen, zeugen teilweise von einem unkollegialen bis feindseligen Ton. „Eine Diskussion in der Sache war weder erwünscht noch möglich“, sagt Roggenthin.“

      https://www.welt.de/politik/deutschland/plus240787279/Gendern-verweigert-Kuendigung-erhalten-Die-Geschichte-einer-Eskalation.html

      Ich wette einige wenige haben alle anderen nach Sith-Methode unter Druck gesetzt, sie moralisch beschämt mit der Androhung ein schlechter Mensch zu sein, wenn sie die Sprach-Diktatur von oben nicht unterstützen. Das ist das übliche Vorgehen bei den Woken: mit Drohungen Angst erzeugen und wenn das nicht hilft, dafür sorgen das du deinen Job verlierst. Und bei all dem sehen sie selbst sich als die Guten.

  2. Was wäre eigentlich in einem exakt gleichartigen Fall, in dem es aber nicht um Gendersprache geht, sondern eine andere Sprachregelung? Wenn z.B. hinter jedem Satz gesagt werden muss: „das sage ich als weißer Rassist“. Oder: „auf das Wohl unseres Vaterlands“. Man könnte das ja beliebig weit treiben. Gibt es da eine Grenze des Zumutbaren?

      • Vor allem die Steuerfinanzierung kommt mir deutlich zu kurz, bei der Betrachtung.

        Es ist zu einer m.E. massiv illegalen Verlagerung der Politik ins Privatrecht gekommen, die Berliner Politmafia hat sich ja massenweise parteinahe Vereine geschaffen, über die sie z.B. zensiert und ihre Ideologie ins Volk presst.

        • … und diese dann auch noch euphemistisch als „Zivilgesellschaft“ bezeichnet.

          Merke: Zivilgesellschaft ist nicht der Bürger und sein Mehrheitsinteresse, Zivilgesellschaft sind Stiftungen und „N“GOs, bis zum Platzen vollgestopft mit Parteisoldaten und mainstreamideologisch voll auf Linie surfenden Agit-Prop-Ärschen. Welche Chuzpeh dazu gehört, als NGO nicht spätestens dann mal langsam auf das „N“ in der Zuschreibung zu verzichten, wenn man von Bundesministerien jährlich mit Millionenbeträgen aus dem Steuersäckle zugeschissen wird, ist dann noch einmal eine andere Frage. „Wes Brot ich fress, des Lied ich sing“ ist jetzt nicht gerade ein brandneues und noch unbekanntes Sprichwort.

        • Über das Privatrecht werden in der Tat politische Ziele umgesetzt. „Wenn FB/Twitter deinen Post löscht ist das keine Zensur!“
          (selbst wenn die Vorgaben für die Löschung vom Staat kamen)
          Aber die ganzen „N“GOs das ist eine andere Schiene. Die dienen als Multiplikatoren der herrschenden Parteilinie, als Studienersteller und als Stimmvieh.

      • Das die Gemeinnützigkeit ein Problem darstellt glaube ich nicht, würde ich aber nicht völlig ausschließen. Die Finanzierung durch Steuern ist allerdings völlig irrelevant für diese Klage.

        Du könntest über die Schiene höchstens an deren Finanzierung ran, sofern es einen Verstoß gegen Förderauflagen o.ä. darstellt (was unwahrscheinlich ist, da es teilweise auch Auflagen zum gendermainstreaming in Förderungen gibt). Das hat dann aber keinen Effekt auf das Arbeitsverhältnis. Das sind zwei paar Schuhe.

      • Aus Sicht der Öffentlichkeit ist das besonders bedrohlich, wenn sich nichtmal die Chefs erfolgreich widersetzen können, dann wird es zur Quasipflicht.

        Dass Juristen das anders sehen, spielt m.E. keine Rolle.

        • ich bin etwas advocatus diaboli aber:

          „Aus Sicht der Öffentlichkeit ist das besonders bedrohlich, wenn sich nichtmal die Chefs erfolgreich widersetzen können, dann wird es zur Quasipflicht. Dass Juristen das anders sehen, spielt m.E. keine Rolle.“

          ich wäre nicht so sicher: Von einem Chef würde man eher erwarten, dass er wenn er für das Unternehmen spricht auch deren offizielle Sprache spricht.

          • Ja, wie ich schon erwähnte: so sehen Juristen das.

            Aus Sicht des kleinen Angestellten, sind die Chefs diejenigen, die das Sagen haben, wenn man die abstrafen kann, dann kann man JEDEN abstrafen (und zwar umso härter, je weiter unten jemand ist).

      • @Christian:

        Und es ist auch die Sonderstellung Geschäftsführer, der kein normaler Arbeitnehmer ist.

        Das kommt auf die Satzung. Laut diesem pdf gilt:

        Werden Verbandsgeschäftsführer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig, ohne dass sie zugleich geschäftsführendes Vorstandsmitglied sind, finden auf sie grundsätzlich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen Anwendung.
        . . .
        Wird der Verbandsgeschäftsführer als leitender Angestellter geführt, ändert dies vom Grundsatz her nichts an seinem Arbeitnehmerstatus. Das Kündigungsschutzgesetz gilt vom Grundsatz her uneingeschränkt auch für leitende Angestellte, es sei denn, der leitende Angestellte ist zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung berechtigt.

        Leider finde ich auf der Homepage der BAG-S nicht die Satzung, mit Hilfe von Google habe ich diese Satzung von 2013 gefunden, bin mir aber nicht sicher, ob das die aktuell gültige Satzung ist. Hier findet sich in § 9 Vorstand, Absatz 3

        Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Hierzu zählen insbesondere Aufstellung des Vereinshaushaltes sowie die Entscheidung über Einstellung und Entlassung des/der Geschäftsführer/in und der Mitarbeiter/innen.

        Der Geschäftsführer ist also nach dieser Satzung nicht zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung berechtigt.

  3. Unabhängig von der juristischen Perspektive des Falls, ist das von Roggenthin gezogene Resümee zu dem Prozess (via Arne https://genderama.blogspot.com/ ) „Das Positive an diesem Prozess ist, dass er sichtbar gemacht hat, dass Gendern keineswegs, wie gern behauptet wird, immer nur freiwillig ist, sondern dass es auf subtile oder auch rabiate Art erzwungen wird.“
    Der Zwang zur Gendersprache ist ein Akt der Gewalt. Meiner Meinung nach zeigt dies auch den faschistisch ideologischen Charakter von Feministinnen und Genderista, der einen entsprechenden Kampf gegen diese Ideologie rechtfertigt. Dafür sind jetzt alle Mittel erlaubt und Zurückhaltung ist ungerechtfertigt. Jede und jeder der solche faschistoide Feministinnen kennt muss diese an der Ausführung feministischer Gewalt hindern.

    • Alle Mittel erlaubt? Sicher nicht!
      Aber ja es steht eine eifernde Ideologie dahinter die sich um juristische Feinheiten nur schert wenn sie selber betroffen ist.
      Im vorliegenden Fall wird, ganz ungeachtet des realen Wortlauts der Entscheidung, die zu verbreitende Message sein: „Wenn du nicht genderst können wir dich feuern!“

      • Tut mir Leid, aber dieser abstoßenden Brut wirst du mit Argumenten nicht bekommen. Die einzige legitime Option ist, dass alleszerstört werden muss, damit die letzte Trulla einen Hauch von Rechtschaffenheit entwickelt. Gleichberechtigung? Das ich nicht lache!

      • Seitdem das Buch „Ich hasse Männer von Pauline Harmange“ als lesenswerte Buchempfehlung beim SWR in der Literaturliste aufgeführte wurde, habe ich keine Skrupel zu sagen, dass jedes Mittel zur Bekämpfung der feministischen Ideologie und ihrer Vertreterinnen erlaubt ist. Jeder, der diesen oder andere Blogs dazu liest, kann es nachvollziehen, warum ich dies so sagen kann. Jeder muss für sich selbst entscheiden, welche Mittel das sind. Gegenmeinungen und Worte reichen aber wohl nicht mehr aus und für rationale Argumente sind Feministinnen noch nie offen gewesen.

    • Ich finde es geschmacklos und unangemessen, die Feministen als faschistoid zu bezeichnen – das verharmlost den Faschismus doch gewaltig.
      Es ist autoritär, totalitär, ideologiegetrieben und alles mögliche und hat insofern natürlich Gemeinsamkeiten mit dem Faschismus. Es ist aber weder militaristisch noch extrem nationalistisch. Es fehlt auch die körperlich brutale Komponente.

  4. Pingback: Kündigung wegen fehlender Bereitschaft zum Gendern? - Aufklärung heute

  5. In folgendem Text wird wieder den alten Witz mit der Chirurgin gebracht, um die Gendersprache zu rechtfertigen:

    https://genderdings.de/gender/gendern/

    Das Problem mit der Argumentation: Wenn das Geschlecht bekannt und weiblich ist, wird normalerweise die Form mit -in verwendet. Deswegen nimmt man bei deren Fehlen an, dass es sich um einen Mann handeln muss. Das Problem ließe sich lösen, indem man einfach die -in-Form nur noch verwendet, wenn das Geschlecht wichtig ist. Nach einer Weile sieht niemand mehr den Witz als verwirrend an.

    Natürlich wird auch ignoriert, dass noch niemand auf die Idee gekommen ist, dass Gesetze nur für Männer gelten würden. Auch Feministinnen nicht! Und das auch, bevor diese Gegendert wurden!

    • apropos Chirurg:

      Hier ist die Textgattung wichtig. Das ist ja eine Erzählung und in Erzählungen ist es üblich, die wichtigen Personen bunt auszumalen und da wird insbesondere das Geschlecht eigentlich immer markiert, daher ist diese bewusst aufgestellte Falle ein Taschenspielertrick, und es nicht zufällig kein Zitat aus einem Stück deutschsprachiger Weltliteratur, von der es ja einiges gibt, das vor den 80ern, als Gendersprech erfunden wurde. Da gab es offenbar keine Zweideutigkeiten, die man hätte anklagen können.
      Wie merkwürdig!

      Die kommt nämlich aus einer Zeit, in der Frauen viele Berufe nicht ergreifen durften, in der es also tatsächlich keine Chirurginnen gab.

      Das ist der Casus Cnacktus, den es anzugreifen gilt. Es gibt nämlich keine sprachliche Sonderform für Berufe. Der Sprache ist es völlig wumpe, ob das ein Beruf ist oder eine andere substantivierte Tätigkeit oder Eigenschaft. Der Schläfer, der Nichtschwimmer, der Träumer, der Deutsche, der Bastler, … ad infinitum. Tatsächlich waren ja zeitweise viele Berufe Frauen verschlossen, aber das Schwimmen sowenig wie das Nichtschwimmen, das Basteln sowenig wie das Träumen; Lügner und Betrüger sind aber nur geächtet, soweit es Männer sind, glaubt man den Spracherneuerern.

      Natürlich kann man jmd., der sich nicht näher mit dem Thema befasst hat, mit solchen Aussagen überrumpeln, aber nach 40 Jahren feministischen Sprachaktivismus müssten die Aktivisten das doch mal gemerkt und ihre Argumentation überdacht haben.

      Oder agieren sie womöglich wider besseres Wissen? Die müssten doch hier und da mal Gegenargumenten begegnet sein. Aber nein, sie können keine Lügner und Betrüger sein, weil das nur Männer sein können. Aber Moment, es gibt ja auch Männer, die bei diesem Spiel mitmischen…

  6. Ich würde, wenn ich Texte für eine Organisation schreibe, diese auch nicht gendern. Wäre das vorab als Pflicht festgeschrieben den Vertrag nicht eingehen.
    Würden Texte ohne Absprache nachträglich gegendert, so ist das m.E. ein Urheberrechtsverstoß, eine Fälschung. Man darf dann nicht meinen Namen drunterschreiben, denn ich das nicht so geschrieben mit der Botschaft, dass ich jetzt auch Gendergaga bin. Es ohne meinen Namen zu veröffentlichen dagegen ist eine Urheberrechtsveletzung.

    Dass man erwachsene Menschen entmündigt und zu einer bestimmten Ausdrucksweise zwingt, die auf unwissenschaftlichen Argumenten beruht und nach Stand der Sprachwissenschaft falsch ist – ich würde da vor Gericht Daniel Scholten als Sachverständigen benennen – ist ein Unding. Ich weiß nicht, inwieweit das Vereinsrecht das zulässt oder nahelegt. Wahrscheinlich gibt es da keine oder wenig Präzedenzfälle.

    Fragt sich, ob man das Anrecht hätte, wenn man für den Verein schreibt zu gendern mit einem Disclaimer, dass man dies nur unter Zwang tut, aber sich die Sichtweise, die das Gendern nahelegen, nicht zu eigen macht.
    Es gibt ja Minderheitenrechte in diesem Land und eine Firma kann einen Moslem auch nicht zwingen, auf der Firmenfeier Schweinswürstchen zu essen, nur weil 99% dem zustimmen. Vielleicht, wenn die Firma Würstchen produziert.

  7. Pingback: Bayern stellt klar, dass Gendern an Schulen, Hochschulen und Behörden nicht der normalen Sprache entspricht und daher nicht zu verwenden ist | Alles Evolution

Hinterlasse eine Antwort zu T4T Antwort abbrechen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..