Ich glaube es gibt nichts typische männlicheres als solche Basteleien…
Tag: 13. September 2022
Welche Maßnahmen das BMFSFJ gegen den Gender Pay Gap einleiten möchte
Arne berichtete auch bereits über Angaben auf der Seite des Bundesministeriums für alles außer Männer zu neuen Maßnahmen gegen den Gender Pay Gap:
Care-Arbeit gerecht verteilen
Wie wichtig Betreuungs- und Sorgearbeit für die Gesellschaft und die Wirtschaft ist, hat die Corona-Pandemie deutlich gemacht. Care-Arbeit wird gesellschaftlich oft nicht hinreichend anerkannt und sollte ebenfalls geschlechtergerecht aufgeteilt werden sollte.
Der Ansatz der „Gerechten Aufteilung“ verkennt immer etwas, dass das in vielen Fällen gar nicht gewollt ist, solange die Beziehung funktioniert und in Fällen, in denen die Beziehung nicht mehr funktioniert wird auch eine gerechte Aufteilung eher erschwert. Da scheint die neue Familienministerin ja auch eher den Frauenverbänden nahe zu stehen.
Die Bundesregierung hat bereits mehrere Schritte unternommen, um der ungleichen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit entgegenzuwirken. Zu diesen Maßnahmen gehören der Ausbau der Kindertagesstätten, das ElterngeldPlus, das Entgelttransparenzgesetz und das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Diese Schritte zielen auf die Gleichberechtigung im Arbeitsleben und eine stärkere Pflegeinfrastruktur.
Ausbau der Kindertagesstätten ist sicherlich ein sehr wichtiger Schritt, denn ohne diesen wird auch ein Wechselmodell in vielen Fällen nur sehr schwer durchzuführen sein: Wenn beide arbeiten müssen, dann muss eben jemand anderes in der Zeit die Kinder betreuten.
Das Entgelttransparanzgesetz hat sich in der Praxis bereits als sehr uneffektiv herausgestellt: Es fragt einfach niemand nach. Das dürfte sich nicht geändert haben. Das man daran so glaubt liegt auch daran, dass dort viele entweder den Gender Pay Gap nicht verstehen oder einfach Maßnahmen schaffen wollen, die politische verwertbar sind und andere Aktivisten überzeugen, die den Gender Pay Gap nicht verstehen: Verschiedene Berufe haben eben verschiedene Löhne und Frauen wissen durchaus, was man in ihrem Beruf verdient (oder jedenfalls wissen sie da nicht weniger als Männer), aber sie wählen eben dennoch Berufe mit niedrigeren Löhnen aber anderen Vorteilen.
Das Gesetzt zur Teilhabe und so weiter dreht sich um Quoten:
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam auf den Weg gebrachte Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst mit Wirkung vom 1. Mai 2015 hat das Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung deutlich zu erhöhen.
Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt seit 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen.
Auch das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz wurden novelliert, um den Anteil an Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes zu erhöhen. Seit 2016 gilt für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, ebenfalls eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze.
Auch das wird letztendlich den Gender Pay Gap nicht wirklich verändern. Denn eine so kleine Anzahl an Leuten hat kaum Auswirkungen.
Weitere Maßnahmen geplant
Die Bundesregierung plant weitere gesetzgeberische Maßnahmen, um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, den sogenannten Gender Pay Gap, weiter zu verkleinern. Auch im Jahr 2022 liegt dieser noch immer bei 18 Prozent. So sollen etwa das Führungspositionengesetz und das Entgelttransparenzgesetz überprüft und gegebenenfalls verschärft werden.
Es funktioniert nicht, also machen wir einfach mehr davon. Immer ein guter Ansatz.
Um alle künftigen Gesetze und Maßnahmen daraufhin zu prüfen, ob sie sich positiv auf die Gleichstellung auswirken, wird ein Gleichstellungscheck eingeführt.
Das ist ein interessanter zusätzlicher Aufbau von Bürokratie, aber letztendlich macht der Bundestag die Gesetze und ein Gleichstellungscheck wird an diesen auch nicht viel ändern. Natürlich ist die Frage, wie weit man das runterzieht. Wenn vor jeder Satzung einer Staat, vor jedem Bebauungsplan oder sonstigen Maßnahme erst noch der Gleichstellungscheck vorliegen muss, dann
Betreuungsangebote in Kita und Schule sollen ausgebaut und die Bedingungen für haushaltsnahe Dienstleistungen verbessert werden.
Wer die Frau von dem Haushalt befreien will, der muss die Fremdbetreuung ausbauen. Um so länger die Kinder in der Schule oder der Kita sind, um so mehr kann gearbeitet werden.
Eine echte Nachmittagsschule mit Essen in den Schulen, verpflichtend, wäre dann wohl der radikalste Weg. Ich vermute es wird kommen, bereits jetzt nehmen Nachmittagsbetreuung etc in der Schule ja schon zu. Alle Unterhaltszahler, die Aufstockungs- oder Betreuungsunterhalt leisten würden natürlich davon profitieren, denn dann kann derjenigen, die das Kind betreut, mehr arbeiten bzw ein höheres fiktives Einkommen zugestanden werden.