Vergewaltigungen und die Kriminalstatistik

Aus einem Bericht des Spiegels über ein Urteil zu vielen schrecklichen Taten:

Im Prozess um den jahrzehntelangen Missbrauch seiner eigenen Tochter hat das Landgericht München I den 75 Jahre alten Antonino D. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die zehnte Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann allein in den Jahren 2017 bis 2020 die heute 55 Jahre alte Frau mindestens 270 Mal vergewaltigt hatte. Außerdem zeugte er mit ihr einen Sohn.

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Nach den Aussagen von Vittoria D. (Name geändert) soll ihr Vater sie bereits im Alter von sieben Jahren missbraucht haben. Die Taten aus ihrer Kindheit sind verjährt. Was in Sizilien geschah, darauf hat der Arm des deutschen Gesetzes keinen Zugriff.

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Die Kammer konnte die Zahl der Vergewaltigungen und auch der Schläge und Bedrohungen im genannten Zeitraum von drei Jahren nur schätzen. Es sei völlig nachvollziehbar, dass Vittoria nicht jede einzelne Tat zeitlich benennen könne. An den Aussagen der Zeugin hatte die Strafkammer keinerlei Zweifel. Sie sei sachlich, geordnet und konstant gewesen. Sie selbst soll bei ihrer Vernehmung gesagt haben, dass sie es jetzt selbst nicht verstehe, warum sie sich aus der Einschnürung nicht habe lösen können.

Es wäre interessant, dazu die tatsächlichen Zahlen zu haben, die in die Kriminalstatistik eingegangen sind (zum Großteil für die Vergangenheit, da ja die Tatzeit relevant wäre).

Ich die Polizeistatistik gehen die Zahlen ein, die die Polizei gemeldet hat, vor der Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Da hier das Gericht von „jedenfalls 270 Fällen“ spricht würde ich vermuten, dass in die Kriminalstatistik wesentlich mehr Taten eingegangen sind. Es ist üblich, dass davon von der Staatsanwaltsschaft die rausgesucht werden, die am besten belegt werden können und ein Teil dann bei Taten dieser Art gar nicht eingeklagt wird, weil sie sich etwa nicht sicher war, wann es eigentlich genau anfing oder ob es in einem Jahr 30 Vergewaltigungen oder vierzig waren.  Das soll nicht abwertend gegenüber ihrem Leiden sein, aber natürlich wird sie kein Buch geführt haben. Hier werden also schon einige Taten „folgenlos“ sein, weil es egal ist, ob man ihn wegen 270 Taten oder 350 Taten anklagt.

Ich vermute, dass das auch die vermutete Opfer- und Täterzahl und damit die Risikoeinschätzung bei Taten gegen Kinder und Taten in Beziehungen verändert. Liest man in der Kriminalstatistik 270 Taten, dann hat man schnell 270 vergewaltige Frauen vor Augen und es erfordert dann eben 270 Vergewaltiger, die einer Frau ohne sie zu kennen auflauern, damit subjektiv das Risiko gleich ist.
Gerade Kindervergewaltigungen geschehen aber in einem gewissen sozialen Näheverhältnis, bei dem es dann immer wieder zu Übergriffen kommt, was dann eben dazu führt, dass es eine sehr hohe Zahl von Taten gibt, aber eben nur eine vergewaltige Frau (die um so schlimmeres erlebt hat) und einen Vergewaltiger. Auch bei Beziehungen kann es dazu kommen, dass die Handlungen durch Druck etc über einen längeren Zeitraum anhalten, so dass dann bei der Trennung gleich eine Vielzahl von Taten angezeigt werden. Auch dadurch dürfte die Gefährlichkeit von Beziehungen überhöht dargestellt werden.

Es wäre interessant, ob man dazu die Zahlen irgendwo herbekommt. Werden irgendwo Täter/opfer im Verhältnis zu den angezeigten Fällen dargestellt? Ich habe erst einmal nichts dazu gefunden.