Paritätsgesetz auch in Brandenburg für verfassungswidrig erklärt

Wenig überraschend ist auch in Brandenburg das Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt worden.

Aus einem Bericht:

Brandenburg hatte die Parität im Februar 2019 festgeschrieben und war damit das erste Bundesland, das ein solches Gesetz beschlossen hatte. Darin war vorgeschrieben, dass die Parteien ihre Kandidatenlisten zur nächsten Landtagswahl abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen müssen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Direktkandidaten. Das Gericht in Potsdam erklärte dieses Gesetz nun für verfassungswidrig, da es gegen das Demokratieprinzip verstoße. Es sei die grundlegende Aufgabe von Parteien „durch die Aufstellung von Kandidaten und Kandidatenlisten zu den Landtagswahlen die Offenheit des Willensbildungsprozesses vom Volk hin zu den Staatsorganen zu gewährleisten. Dieser Prozess muss frei von inhaltlicher staatlicher Einflussnahme bleiben“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Die Vorgabe der paritätischen Listenbesetzung kann faktisch den Ausschluss der Aufstellung bestimmter Bewerberinnen und Bewerber zur Folge haben.“

Gegen das Gesetz hatten die Piratenpartei, die Jungen Liberalen, die rechtsextreme NPD und die AfD geklagt. Da sich Piraten und Junge Liberale mit den anderen Parteien nicht gemeinmachen wollten, wurden vorerst nur die Klagen von NPD und AfD verhandelt. Beide Parteien sahen durch das Gesetz vor allem ihre Organisationsfreiheit und die Freiheit der Wahl generell beeinträchtigt. Die NPD beklagte insbesondere, dass sie kaum mehr Listen aufstellen könne, da die Partei sehr stark von Männern dominiert sei. Das Verfassungsgericht folgte dieser Argumentation. Bei Parteien, die ein sehr unausgewogenes Geschlechterverhältnis haben, könnte die Vorgabe einer paritätischen Listenbesetzung zudem zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Aufstellung abwechselnd besetzter Listen führen, heißt es in der Begründung.

Die Entscheidung erfolgte einstimmig, also kein Richter, auch nicht Juli Zeh, auf der da vielleicht einige Hoffnungen lagen, haben es als verfassungsgemäß angesehen.

Mal sehen wie es weiter geht.