Hohe Unterhaltsansprüche bzw. Zugewinnansprüche – wodurch rechtfertigen die sich eigentlich heutzutage?

Gerade gab es mal wieder zwei extreme Meldungen:

Die erste Mitteilung:

Teurer Rosenkrieg in London: Ein britisches Gericht hat einen Milliardär dazu verurteilt, seiner Ex-Frau umgerechnet rund 537 Millionen Euro zu zahlen – die höchste je in einem solchen Verfahren bekannt gewordene Summe.

Das entspricht 41,5 Prozent des vom Gericht angenommenen Vermögens des 61-jährigen Mannes. Der Londoner High Court entschied am Donnerstag, dass die Summe für die 44-jährige Frau angesichts des bisherigen Lebensstils gerechtfertigt sei. Das Gericht nannte bei der Bekanntgabe des Urteils nicht die Namen der früheren Eheleute.

Der aus dem Kaukasus stammende Mann hatte ein Vermögen im russischen Energiesektor gemacht. Anteile an einer von ihm gegründeten Firma verkaufte er 2012 für 1,37 Milliarden Dollar. Die Ehefrau argumentierte vor Gericht, dass das Vermögen während der langjährigen Ehe aufgebaut worden sei.

Russische Medien gehen davon aus, dass es sich bei dem Milliardär um den Oligarchen Farchad Achmedow handelt, einen Geschäftsmann mit Wurzeln in Aserbaidschan. Seine Daten decken sich zumindest mit den Angaben des Gerichts: Achmedow ist 61 Jahre alt, zuletzt schätzte das Magazin „Forbes“ sein Vermögen auf 1,3 Milliarden Dollar.

Bislang lag die höchste Abfindungssumme einer in London verhandelten Scheidung bei 337 Millionen Pfund. Soviel wurde 2014 der Ex-Frau von Chris Hohn zugesprochen, einem Investmentbanker.

Man darf davon ausgehen, dass die Ehefrau zu diesem Aufbau nichts beigetragen hat, aber sie hat eben die Kinder erzogen und nach wie vor gehen viele Rechtsordnungen davon aus, dass ihr damit die Hälfte an dem oder zumindest ein großer Anteil an dem in der Ehe aufgebauten Vermögen zusteht.

Die zweite Mitteilung:

Der römische Kassationshof, Italiens höchstes Gericht, hat nun entschieden, dass der Medienunternehmer und frühere Ministerpräsident seiner Ex und Mutter dreier gemeinsamer Kinder für die Zeit seit ihrer Trennung, ab 2007, definitiv zwei Millionen Euro Unterhalt überweisen muss – und zwar für jeden Monat, rückwirkend. Miriam Bartolini, wie die frühere Schauspielerin mit bürgerlichem Namen heisst, soll sich mit den Zuwendungen jenen Lebensstandard finanzieren können, den sie während der Ehe genossen hatte. Es war ein Leben in Opulenz. Dazu gehörte ein Dutzend Bediensteter: Köche, Sekretäre, Fahrer, ein Butler, Bodyguards. Für Haar- und Fusspflege wurden nur die besten Fachkräfte ins Haus bestellt. Den Sommer verbrachte das Paar in einer Luxusvilla auf Sardinien, in der Karibik lag eine Jacht. Zwei Millionen pro Monat also, das sind ungefähr 70 000 Euro am Tag. Damit lässt sich wohl etwas anfangen.

Berlusconi fand es unfair, dass er so viel Geld zahlen soll

Lario hatte das Ende ihrer Ehe vor zehn Jahren mit einem offenen Brief in der Presse bekannt gemacht. Sie schrieb darin: „Ich ziehe den Vorhang.“ Sie könne nicht bei einem Mann bleiben, der mit Minderjährigen verkehre. Sie nannte ihn einen „Drachen“ und die Mädchen „Jungfrauen“, die sich ihm offerierten gegen etwas Berühmtheit und Geld. Die Italiener hielten die blumige Sprache damals für Metaphern, doch das sollte sich bald ändern. Lario forderte drei Millionen Euro im Monat und erhielt sie in erster Instanz auch zugesprochen. Ein Berufungsgericht verringerte die Summe dann auf zwei Millionen, worauf Berlusconi, dem das noch immer viel zu viel war, den Kassationshof anrief. In der Wirtschaftskrise, beteuerte er, sei er „deutlich ärmer“ geworden, seine Firmen schrieben Verluste. Es sei unfair, dass er so viel Geld zahlen müsse.

Nun, die obersten Richter sahen es anders. Berlusconi, sagten sie, sei noch immer einer der reichsten Männer der Welt. Die Diskrepanz zwischen seinen Einkünften und jenen Veronica Larios seien so relevant, dass die Vergütung statthaft sei – wenigstens für die Jahre der Trennung, da der Bund der Ehe juristisch noch intakt war. Geschieden sind die beiden erst seit 2014. Die richterliche Unterscheidung zwischen Trennung und Scheidung ist deshalb wichtig, weil sie die nächste Front im Rosenkrieg eröffnet.

Vergangene Woche hatte der Kassationshof nämlich in einem ähnlich gelagerten Fall beschlossen, dass ein Mann, ein ehemaliger Minister, von der Pflicht entbunden wird, seiner Ex den Lebensstandard aus Ehezeiten zu finanzieren. Das Urteil gilt als historisch: Wer sich selber unterhalten kann, soll das fortan nach der Scheidung tun müssen – notfalls eben auf bescheidenerem Fuße. Berlusconi hofft nun, dass das Prinzip auch in seinem Fall gilt, und geht in Berufung gegen die Unterhaltszahlung, die nach der Scheidung beschlossen wurde: 1,6 Millionen Euro im Monat. Ganz illusorisch ist die Zuversicht nicht. Das Vermögen Veronica Larios wird auf 85 Millionen Euro geschätzt. Von wegen Dornen des Lebens.

Und auch hier hat es nichts mit ihr zu tun, dass er dieses Einkommen hat und ihr diesen Lebensstil bieten konnte. Sie wäre ohne ihn niemals in der Lage gewesen in dieser Weise zu leben. Und 2 Millionen PRO MONAT ist ein für den Lebensunterhalt ist eine groteske Summe.

Natürlich fällt es etwas schwer Mitleid mit Berlusconi zu haben und er wird daran auch nicht zugrunde gehen.

Aber es macht aus meiner Sicht deutlich, dass hier ein Recht besteht, welches schlicht und ergreifend nicht mehr gerecht ist. Grundgedanke war früher sicherlich die Gleichberechtigung der Frau und der Umstand, dass diese als diejenige, die sich um die Kinder kümmert, eben nicht Karriere machen kann und überdies auch der Gedanke, dass die Ehe eben auf ewig geschlossen wird und der Frau eine gewisse Position verbleiben soll, sie nicht befürchten muss, gegen eine jüngere ausgetauscht zu werden und dann mittellos zu sein.

Aber wie rechtfertigt man diese Art der Ehe heute noch? Um den in anderen Kontexten verwendeten Satz zu bringen: Wir haben das Jahr 2017.

Heute können Frauen selbstverständlich beruflich tätig sein, sie sind es auch üblicherweise und die Ehe wird auch nicht mehr für die Ewigkeit geschlossen, Frauen müssen sich darauf einstellen, dass sie sich selbst ein Leben, ein Vermögen und eine Position aufbauen müssen.

Aus meiner Sicht sollte das Eherecht einem nicht ermöglichen in jedem Fall an dem Vermögen und dem Einkommen des anderen teilzuhaben oder einem einen Lebensstandard garantieren.

Es sollte sich insofern auf eine Regelung beschränken, die einem erlaubt, kooperativ Kinder groß zu ziehen oder auch andere Arbeitsverteilungen vorzunehmen, wofür ich einen Nachteilsausgleich für vollkommen ausreichend halten würde.

Wodurch soll man wenn man davon ausgeht, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und grundsätzlich jeweils in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, solche Ausgleichszahlungen moralisch rechtfertigen?