Vergewaltigung, Hinderungsgründe für Verurteilungen und Täter-Opfer-Beziehungen

Ich bin auf diese Studie gestoßen, die zwar gleich mit „Vergewaltigungsmythen“ anfängt, was mich etwas mißtrauisch macht, aber die dennoch interessante Zahlen bietet:

Rape myths affect many aspects of the investigative and criminal justice systems. One such myth, the ‘real rape’ myth, states that most rapes involve a stranger using a weapon attacking a woman violently at night in an isolated, outdoor area, and that women sustain serious injuries from these attacks. The present study examined how often actual offences reported to a central UK police force over a two year period matched the ‘real rape’ myth. Out of 400 cases of rape reported, not a single incident was found with all the characteristics of the ‘real rape’ myth. The few stranger rapes that occurred had a strong link to night-time economy activities, such as the victim and offender both having visited pubs, bars, and clubs. By contrast, the majority of reported rape offences (280 cases, 70.7%) were committed by people known to the victim (e.g., domestic and acquaintance rapes), occurred inside a residence, with most victims sustaining no physical injuries from the attack. The benefits of these naturalistic findings from the field for educating people about the inaccuracy of rape myths are discussed.

 

Quelle: Myths and legends: The reality of rape offences reported to a UK police force

Es wurden also 463 Fälle untersucht. Dabei ist bei der „Aussortierung“ gleich interessantes dabei:

Some cases (63) had been ‘cancelled’ by the police. This happened when there was significant evidence that the reported rape had not occurred (for example, if the entire event was filmed and showed the victim to be a willing participant or if the rape was reported by someone other than the victim, who then went on to deny rape having occurred). These were removed from the dataset. This resulted in 400 cases being included in the final analysis.

Von den 463 Anzeigen waren also 63 Falschbeschuldigungen, die recht schnell erkannt worden sind. Das sind immerhin 13,6% wenn ich richtig gerechnet habe. Das waren die mit hochwertigen Beweisen, das es sich nicht um Vergewaltigungen gehandelt hat. Es können also weitere in den noch verbleibenden 400 Fällen enthalten sein.

The majority of these cases remained undetected (319 cases, 79.8%) and this was mainly because the Crown Prosecution Service (the UK government department who advise the police as to whether to proceed cases to prosecution) advised not to charge the suspect due to a lack of evidence (see Table 3) or because the victim had not supported the investigation from the start or withdrew their support of the case after making the allegation. When examining only the stranger rapes, the outcomes were similar; the majority were undetected due to insufficient evidence, and in many cases the victim did not support the investigation or withdrew their support for pressing charges (see Table 3).

Die Tabelle ist durchaus interessant:

Vergewaltigung Gründe für Nichtverfolgung

Vergewaltigung Gründe für Nichtverfolgung

Es erscheint nicht ungewöhnlich ein, dass bei der Vergewaltigung durch einen Fremden die Nichtaufklärungsquote relativ gering ist, zumindest wenn dieser im dunklen Zuschlägt, schlecht zu erkennen ist oder sein Gesicht verdeckt hat. Interssant ist, dass hier 16,5% der Opfer ihre Unterstützung zurückgezogen haben oder von Anfang an nicht kooperativ waren. Auch hier könnte durchaus noch ein gewisses Potential für Falschbeschuldigungen vorhanden sein, denn einen fiktiven Vergewaltiger kann man nicht ermitteln und die Anzeigenerstatterin wird gerade in diesen Fällen auch nicht unbedingt kooperativ sein, denn das birgt die Gefahr in sich, dass sie sich wiederspricht.

Interessant sind auch die Zahlen bei einem Partner, also Domestic. Hier schnellt die Quote derer, die die Unterstützung der Aufklärung zurückgezogen haben auf fast die Hälfte, 46,6%. Das dürften auch Fälle sein, in dem danach die Beziehung wieder fortgesetzt worden ist, aber auch Fälle, bei denen man sich nach einer Trennung von einem Partner an diesem Rächen wollte kommen durchaus in Betracht (was auch in der Kategorie „unzureichende Beweise“ passen würde)

Bei Bekannten sinkt hingegen wie zu erwarten die Rate, bei der die Unterstützung zurückgezogen wird, wieder ist aber immer noch sehr hoch. Auch hier scheint es aber erhebliche Beweisschwierigkeiten zu geben, was eben auch dann der Fall sein kann, wenn es „Regret rape-Fälle“ sind. Interessanterweise hat das englische Recht bereits ein Vergewaltigungsstrafrecht, welches nicht auf Gewalt, sondern auf Konsens abstellt:

1-(1) A person (A) commits an offence if—(a) he intentionally penetrates the vagina, anus or mouth of another person (B) with his penis,
(b) B does not consent to the penetration, and
(c) A does not reasonably believe that B consents.
(2) Whether a belief is reasonable is to be determined having regard to all the circumstances, including any steps A has taken to ascertain whether B consents.
(3) Sections 75 and 76 apply to an offence under this section.
(4) A person guilty of an offence under this section is liable, on conviction on indictment, to imprisonment for life.

(man beachte auch, dass Männer nach diesem Recht nicht vergewaltigt werden können). Insofern scheint das diesbezügliche Recht nicht viel daran zu ändern, dass es keine eindeutigen Fälle sind, sondern in vielen die Beweise nicht ausreichen, obwohl der Täter eindeutig bekannt ist (wie bei Partnern oder Bekannten).

Interessant ist auch das Alter der Opfer und Täter, welches in der nächsten Tabelle dargelegt wird:

Alter von Vergewaltigungsopfern

Alter von Vergewaltigungsopfern

Danach wären also 7% der Opfer im Alter von 0-12 und 40,75% der Opfer zwischen 13 und 19. Gerade letzteres finde ich eine etwas unglückliche Wahl der Alterspanne, weil es aus meiner Sicht schon ein großer Unterschied zwischen der Vergewaltigung einer 13jährigen und einer 19jährigen ist, einfach wegen der Minderjährigkeit und dem Umstand, dass hier ab einem gewissen Alter des Täters wenn Sex stattgefunden hat eben ein Kindesmißbrauch mit Vergewaltigung vorliegt. Hier könnte ich mir vorstellen, dass der Täter häufig zB ein paedophiles Familienmitglied ist.

Das 4 Täter in die Alterskategorie  0-12 fallen ist bizarr auf seine eigene Art.

Es findet sich auch noch eine interessante Aufschlüsselung der Zahlen nach Art des Täters:

In only four cases was it not possible to determine the relationship between the victim and the offender. Most reported rapes were carried out by men that were known to their victim (70.7%; see Table 6). Cases of domestic rape were reported most often (nearly 40%). However, in a large proportion of cases (i.e., 30.1%), the victim and offender were simply acquaintances.

Stranger rapes accounted for slightly less than a third of all reported cases. Of these stranger rape cases, the majority of victims (69 cases, 59.5%) had met the suspect socially before the offence occurred, but did not know them well (e.g., had been drinking with them prior to the attack). Some (12, 10.3%) knew of the suspect, but had not met them before (e.g., the offender was a friend of a friend that they were meeting for the first time). Less than a third (35, 30.2%) of stranger rape cases were carried out by a man whom the victim had never met before, heard of, or seen. In cases in which the victim had met the offender before but the offence was still categorised as a stranger rape, the place of initial contact between the two was frequently in a pub, club, or in the town centre generally (47 cases, 40.5%). The next most frequent meeting places were in the street (22 cases, 19%) or through friends (14 cases, 12.1%).

Das ist auch noch mal in einer Tabelle festgehalten:

Verbindung Täter Opfer Vergewaltigung

Verbindung Täter Opfer Vergewaltigung

Auch hier lassen sich natürlich alle Konstellationen denken: Der Ex-Partner, der das Nein nicht akzeptiert. Die Ex-Partnerin, die sich rächen will oder bei einem ONS mit ihrem alten Partner dem neuen Partner, der davon erfährt, eben erzählt, dass sie vergewaltigt worden ist. Der Freund oder sonstige Bekannte, der Signale falsch liest oder falsch lesen will und ein Nein nicht akzeptiert oder eben eine Geschichte, bei der sie mehr will und sich rächen/es als Vergewaltigung ansieht will, wenn er das nicht will.

Auch eine  Aufschlüsselung zur Vorgehensweise findet sich:

Vorgehensweise des Täters bei Vergewaltigung

Vorgehensweise des Täters bei Vergewaltigung

verstehe ich das richtig, dass in 40% der Fälle Gewalt angewendet worden ist, die keine Verletzungen zur Folge hatte, in 11% der Fälle wurde Gewalt angewendet und es kam zu leichten Verletzungen?

Interessant finde ich, wie oft Alkohol eine Rolle spielte:

Whether the victim or offender had been drinking alcohol prior to the offence taking place was not reported in 186 (46.5%) cases. However, in the majority of cases where data on alcohol was available, both the victim and offender were reported as having drunk alcohol (104 cases, 48.6%). In 31.3% (67) of cases only the victim was reported as having drunk alcohol, whereas in 14% (30) of cases the offender was reported to have been the only one doing so prior to the offence.

Die Fälle, in denen beide betrunken waren können natürlich auch gerade die Fälle sein, bei denen es sich schwer aufklären lässt. Sie ist am nächsten Morgen entsetzt, was da passiert ist und fühlt sich benutzt, er ist entsetzt, dass sie entsetzt ist, weil sie am Abend nach seiner Erinnerung noch eifrig mitgemacht hat.

In stranger rape cases, alcohol was also a significant factor. There was a statistical association between the victim being reported as drinking alone (e.g., the offender was not reported as having drunk any alcohol) and rape type (e.g., domestic, acquaintance, or stranger), χ2(2) = 14.62, p = .001; odds ratio indicated the victim was 3.33 times more likely to have reported being the only one to have drunk alcohol when the offender was a stranger to them, compared to when the offender was not a stranger. Additionally, there was a significant association between the offender being reported as drinking alone and the rape type (e.g., domestic, acquaintance, or stranger), χ2(2) = 17.15, p < .001. The odds ratio showed that the offender was 5.75 times more likely to have been reported as drinking alone in cases in which the offender was not a stranger to the victim compared to cases where the offender was a stranger. Additionally, offenders are reported as having been the only one drinking alcohol 4.24 times more frequently in domestic rape cases than in other rape cases. Thus, stranger rapes are associated with solely the victim drinking and rarely involve solely the offender drinking in comparison to the rapes reported with other victim-offender relationships. In contrast, domestic rapes were most likely to involve only the offender having drunk alcohol.

Betrunkene Frauen sind also anscheinend häufigere Opfer, vermutlich weil sie ein einfacheres Ziel abgeben (oder eben auch, weil sie den Sex am nächsten Morgen bedauern bzw sich ausgenutzt fühlen (was ja auch der Fall sein kann)). Zu Vergewaltigungen in der Beziehung kommt es hingegen eher, wenn er etwas getrunken hat und sie nicht. Man kann vermuten, dass in letzterem Fall die Hemmungen geringer sind, vielleicht auch der typische Säufer eher auch aggressiv wird.

117 Gedanken zu “Vergewaltigung, Hinderungsgründe für Verurteilungen und Täter-Opfer-Beziehungen

  1. @Christian:
    „Interssant ist, dass hier 16,5% der Opfer ihre Unterstützung zurückgezogen haben oder von Anfang an nicht kooperativ waren. Auch hier könnte durchaus noch ein gewisses Potential für Falschbeschuldigungen vorhanden sein, denn einen fiktiven Vergewaltiger kann man nicht ermitteln und die Anzeigenerstatterin wird gerade in diesen Fällen auch nicht unbedingt kooperativ sein, denn das birgt die Gefahr in sich, dass sie sich wiederspricht.“

    Oder der Grund ist, dass jedem Opfer erstmal eingeredet wird, es hätte das erfunden, sofern es sich nicht wie ein typisches Opfer nach der Tat verhalten hat. Bei der Vernehmung wird man geradezu gequält und muss alles immer und immer wieder erzählen während alles immer und immer wieder in Zweifel gezogen wird. Irgendwann will man einfach nur noch, dass es aufhört, will einfach seine Ruhe davon!
    Ganz schlechte Karten hat man, wenn kurz zuvor die Beziehung zerbrochen ist, die Polizei versucht dann darin ein Motiv für die Falschbeschuldigung zu finden, selbst dann, wenn der Ex gar nichts mit dem Geschehen zu tun hat!

    Vielleicht sollte man auch mal bedenken, wie viele Vergewaltigungen nicht angezeigt werden, weil ein Opfer das nicht erleben will?!
    Ich würde nie wieder zur Polizei gehen, sondern immer Selbstjustiz bevorzugen! Darüber sollte man sich auch mal Gedanken machen!

    • @miria
      „Ich würde nie wieder zur Polizei gehen, sondern immer Selbstjustiz bevorzugen!“

      Jemand, der so traumatisiert wäre, nicht zur Polizei zu gehen und mit der zu kooperieren, wird erst recht nicht den Mut zur Selbstjustiz aufbringen.

      • @Alex: Selbstjustiz bedeutet nicht immer nur, dass man persönlich sich beim Täter rächt.
        Oft wären gute Freunde da sehe hilfreich.

        Ich weiß, dass diese Einstellung hier von den meisten nicht akzeptiert wird, aber sehe nach meinen Erlebnissen keine andere Möglichkeit…

        • …willkommen dann in der „Ehrenkultur“ mit ihrer „Blutrache“. Da ist es ganz üblich, dass andere den Job des Rächens übernehmen.
          Darauf läuft das doch hinaus, nicht? Das Gewaltmonopol des Staates soll also nicht mehr gelten.

          „…sehe nach meinen Erlebnissen keine andere Möglichkeit…“

          Du meinst, weil dir Gerechtigkeit vorenthalten wurde…
          Wenn es aber keine obere Instanz mehr gibt, die richtet, wer kann dann noch Recht von Unrecht unterscheiden? Niemand mehr, jeder kann das selbst entscheiden.

        • Miria plädiert für Lynchmobs?
          Ich glaubs wohl nicht…
          Und selbst, wenns dem betroffenen nicht ans Leben gehen SOLL:
          So wie der Satz geschrieben ist, werden „Freunde“ das mindestens als aufruf zu Gewalt verstehen – und dabei ist bei Gruppeneile schon öfter mal jemand „versehentlich“ zu Tode geprügelt worden.

          Hm, ja – wenn wir (wieder?) anfangen, sowas zu legitimieren, zumindest gesellschaftlich, dann sind die Möglichkeiten für rachsüchtige Frauen gewaltig gewachsen.

          Wer die Möglichkeiten des Rechtsstaates (soweit es einer ist), ihm zu helfen, nicht nutzen mag, soll es bleiben lassen. aber keinesfalls ergibt sich daraus irgend ein recht zu Selbstjustitz.

        • @miria
          Das ist ganz schön abgefuckt.

          Zudem, ich war selbst 2mal in den Genuss einer solchen Selbstjustiz gekommen, ohne vorher gefragt worden zu sein übrigens. Fand ich suuuper. Das ist doch keine Option.

          @adrian
          Halt doch einfach mal deine Fresse, wenn du nichts zu sagen hast. Du gehst zu weit.

        • Richtig muss es heißen „oft wären da gute Freunde SEHR hilfreich, nicht SEHE hilfreich.

          Ein sehr seltsames Verständnis guter Freundschaft, das leider von manchen Frauen gegenüber männlichen Freunden zu beobachten ist. Ich will etwas illegales machen, hier Selbstjustiz, mache es aber nicht selber sondern spanne meine naiven Trottel dafür ein, die dann im Zweifelsfalle dafür belangt werden. Ich selbst bin aber total unschuldig „ich konnte doch nicht ahnen, das die dem gleich die Zähne ausschlagen“ Kullerblick.

          Genau das ist das Verhalten, was Frauen oft so unsympathisch macht.
          Ein völlig anderer, vom weiblichen Unschuldsgetue aber vergleichbarer Fall ist gerade im NSU Prozess zu beobachten.

    • @Miria
      Es ist Aufgabe der Polizei, den wahren Sachverhalt herauszufinden, und nicht, jede Anschuldigung sofort kritiklos zu glauben.
      Falschbeschuldigungen würden bestimmt noch weiter steigen, wenn sich die Beschuldigerin sicher sein könnte, mit Samthandschuhen angefasst zu werden.
      Im Interesse des – im Zweifel als unschuldig anzusehenden – Angeklagten ist es wichtig, die Aussagen eindeutig aufzunehmen, und alle eventuell relevanten Einzelheiten zu dokumentieren.

      • @breakpoint:
        „Im Interesse des – im Zweifel als unschuldig anzusehenden – Angeklagten ist es wichtig, die Aussagen eindeutig aufzunehmen, und alle eventuell relevanten Einzelheiten zu dokumentieren.“

        Es geht nicht darum, dass man Einzelheiten dokumentiert, es geht darum, dass man zunächst mal unterstellt, dass das Geschilderte so nicht stattgefunden hat. Weil das Opfer sich zum Beispiel untypisch verhalten hat oder ähnliches.
        Und auch die Begründung, ich würde so etwas erfinden, weil ich und neun Freund und kurz zuvor getrennt haben, war einfach eine Unverschämtheit!

        • Skeptizismus hat seine Gründe. Der einzige Unterschied zwischen der selten vorkommenen Vergewaltigung und des ständig geschehenen Sex liegt schließlich darin, dass bei ersterer ein Part nicht willens gewesen ist. Das Beweismaterial ist also von vornherein eher dünn, so dass es angebracht ist, dem Beschuldiger auf den Zahn zu fühlen. Gerade wenn es auch um Beziehungstaten geht.

        • @Miria
          Das Vorgehen, naheliegende Möglcihkeiten auszuschließen, halte ich für korrekt und sinnvoll.

          Bei einem Freund meines Mannes waren die Beamten leider weniger gründlich.
          Erst nach langem, nervenzehrenden Hin und Her, währenddessen sein Leben den Bach runter ging, wurde das Verfahren eingestellt, weil Aussage gegen Aussage stand.

        • @Miria

          Das Problem ist, a. Falschbeschuldigungen existieren, b. ich persönlich schätze den Anteil von Falschbeschuldigungen an den Anzeigen auf ungefähr ein Drittel und c. in vielen Fällen ist das *Motiv* dieser Falschbeschuldigung die *Rache* am Ex-Beziehungspartner.

          Das scheint die Polizei – durch eigene Erfahrung gedeckt – inzwischen genauso zu sehen. Deine Beobachtung hat also einen realen und traurigen Hintergrund.

          Es tut mir für zwei Menschengruppen leid: die Männer, die zu Unrecht beschuldigt werden und Opfer einer Straftat werden und für Frauen, die wirkliche Opfer sind und Opfer einer Vergewaltigung geworden sind.

          Das feministische Dogma jedoch, wer – als Frau – anzeigt hat automatisch Recht und Frauen lügen niemals – also ist der angezeigte Mann *automatisch* Täter – verhindert zuverlässig, dass Falschbeschuldigung geahndet wird.

          Gruß, crumar

        • @crumar :
          “ c. in vielen Fällen ist das *Motiv* dieser Falschbeschuldigung die *Rache* am Ex-Beziehungspartner.“

          Möglich, hatte aber nichts mit meinem Fall zu tun. Mein Ex und ich haben uns im guten getrennt und sind auch heute noch befreundet.
          Trotzdem meinte man in der Trennung einen Grund für eine Falschbeschuldigung sehen zu müssen, weil ich deshalb wohl labil gewesen sei…

        • „Trotzdem meinte man in der Trennung einen Grund für eine Falschbeschuldigung sehen zu müssen, weil ich deshalb wohl labil gewesen sei…“

          Und das findest Du so abwegig?

        • @Miria
          „Mein Ex und ich haben uns im guten getrennt und sind auch heute noch befreundet.“

          Du bist mit jemandem, der dich vergewaltigt haben soll, „heute noch befreundet“ und hast dich von dem auch „im Guten getrennt“?

        • @divad

          Ja, sehr missverständlich geschrieben, so dass am Ende der merkwürdige Widerspruch für mich stehen blieb. Der Ex hat also gar nichts damit zu tun, das war also ein Dritter.

          Kommt mir dann aber komisch vor, dass sich die Politzei überhaupt für diesen Sachverhalt eines Ex-Freundes, der ja gar nichts mit der Tat zu tun hat, interessieren soll. Und dann angeblich noch ein Motiv für eine angebliche Falschbeschuldigung daraus konstruiert.

        • >>“Kommt mir dann aber komisch vor, dass sich die Politzei überhaupt für diesen Sachverhalt eines Ex-Freundes, der ja gar nichts mit der Tat zu tun hat, interessieren soll. Und dann angeblich noch ein Motiv für eine angebliche Falschbeschuldigung daraus konstruiert.“

          Das finde ich nicht so ungewöhnlich. Der polizeiliche Gedankengang hinter dieser Motivsuche ist durchaus logisch.

          Ich will das jetzt nicht nicht im einzelnen erörtern, da es sich um keinen fiktiven Fall handelt und hier Betroffene sind.

        • „Das finde ich nicht so ungewöhnlich. Der polizeiliche Gedankengang hinter dieser Motivsuche ist durchaus logisch.“

          Korrekt. Ich nenne zwei Stichworte: Eifersucht und Rache.

        • „Die Polizei sucht Motive nur bei verdächtigen, mutmasslichen Tätern. Doch nicht bei denen, die eine Anzeige machen?“

          Das sind doch zwei Seiten derselben Medaille. Ich erinnere noch mal an den Unterschied zwischen Vergewaltigung und Sex. Die Suche nach der Motivation beider Seiten ist zielführend.

        • >>“Die Polizei sucht Motive nur bei verdächtigen, mutmasslichen Tätern. Doch nicht bei denen, die eine Anzeige machen?!“

          Ähm:

          http://www.rechtsanwaeltin-sexualstrafrecht.de/index.php/aussage-gegen-aussage-sexualstrafrecht/falschaussage-sexuelle-noetigung-vergewaltigung/sexuelle-noetigung-und-vergewaltigung-motive-fuer-falschaussagen

          Hieraus:

          >>“Falschaussagen über Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung entstehen auch dann immer wieder, wenn ein bisher vor anderen verheimlichter sexueller Kontakt mit dem Mandanten zum Leidwesen der Anzeigenerstatterin bekannt wird.“

          DAS wäre nämlich mein Ansatzpunkt gewesen.

          Trennung vom Freund -> Kurze Zeit später Anzeige Vergewaltigung durch Dritten.

          Hat der Ex-Freund etwa Wind von dem Fremdgehen bekommen und die Beziehung beendet und man möchte sich durch einen Vergewaltigungsvorwurf gegenüber dem Dritten „reinwaschen“?

          Weitere Motive von Adrian:

          >>“Weitere Motive dürften sicherlich in der Wut oder Enttäuschung über eine beendete bzw. nicht zustande gekommene Liebesbeziehung, in Eifersucht, Neid und dem Bedürfnis nach Rache liegen.“

          PS: Und jetzt habe ich mehr geschrieben, als mir lieb war..

        • „Hat der Ex-Freund etwa Wind von dem Fremdgehen bekommen und die Beziehung beendet und man möchte sich durch einen Vergewaltigungsvorwurf gegenüber dem Dritten “reinwaschen”?“

          Und das übrigens nicht nur zu eigenen Entlastung der emotionalen Ausnahmesituation die man selbst durch das ertappte Fremdgehen ausgelöst hat, sondern auch um im Freundeskreis nicht als die fremdgeherin zu gelten und so Gesicht waren kann, indem man selbst zum Opfer wird.

          Es ist für mich zu hundertprozent plausibel, dass polizeiliche Überlegungen in diese Richtung gehen und zumindest mal nachgefragt wird, wie denn diese kürzliche Trennung so lief.

        • @tear
          „Es ist für mich zu hundertprozent plausibel, dass polizeiliche Überlegungen in diese Richtung gehen“

          Vor Gericht könnte das durchaus eine Rolle spielen. Aber doch nicht bei den Ermittlungen der Polizei! Die nimmt die Aussagen des Opfers auf, sichert Beweise. Aber hinterfragt doch nicht das Opfer…

        • „Aber hinterfragt doch nicht das Opfer…“

          Natürlich tut sie das. Wenn nicht, bräuchte es ja überhaupt keine Befragungen und Ermittlungen zu geben.

        • Die fragt doch höchstens: Beziehung jetzt ja/nein. Aber doch nicht nach verlossenenen Beziehungen und wie lange die her sind. Das hat doch mit der Tat und dem Tathergang gar nichts zu tun! Bei letzterem dürfte natürlich nachgehakt werden, um alle Fakten zu ermitteln.

        • >>“Aber doch nicht bei den Ermittlungen der Polizei! Die nimmt die Aussagen des Opfers auf, sichert Beweise. Aber hinterfragt doch nicht das Opfer…“

          Nein. Bereits bei der Polizei ist mit der ->Anzeige Offizialdelikt -> ständig zu bejahen).

          Durch Anklage bei Tatverdacht eröffnet dann die zweite Stufe, das Erkenntnisverfahren. Bei dringendem Tatverdacht ergeht ein Untersuchungshaftbefehl und der Beschuldigte sieht sich den Zwangsmaßnahmen ausgesetzt. In der Untersuchungshaft (Die ja schon als Strafe gilt BTW) und den Vernehmungen prüft das Gericht ein zweites Mal, ob sich der Tatverdacht erhärtet bzw. bestätigt hat. ERST dann eröffnet das Gericht die eigentliche Hauptverhandlung, also das was wir gemeinhin „Prozess bei Gericht“ nennen.

          Es mag den ein oder anderen überraschen…das bloße Anzeigen einer Straftat reicht noch nicht aus, dass der Staat Gewaltmaßnahmen gegen Bürger vornimmt. Man stelle sich mal vor, ich gehe einfach zur Wache und sage Adrian hat mich vergewaltigt, die Polizei sagt „Jo“ und Adrian kommt erstmal in U-Haft und vor Gericht darf ich dann die Bombe platzen lassen, dass gar nichts passiert ist.

          Nee nee…so leicht ists nicht in Deutschland…noch nicht.

          PS: Daran sieht man ja auch den Wahnsinn des Title IX in den US-Unis. Da entscheiden dann irgendwelche ungeschulten Uni-Mittarbeiter aus dem Mittelbau, ob ihnen der Verdacht ausreicht um zu expellen…

          Und hier haben Feministinnen übrigens auch mal Recht. Aufgrund der gegenläufigen Interessen (Interesse der Uni am guten Ruf) und Interesse der Uni am Schutz ihrer Studenten ist dieser Titel IX eine wortwörtliche Missgeburt.

          Solche Cases gehören zur Polizei und nirgendwo anders hin.

        • Huch…was ist mit WordPress los…Hier der fehlende Abschnitt:

          >>“Aber doch nicht bei den Ermittlungen der Polizei! Die nimmt die Aussagen des Opfers auf, sichert Beweise. Aber hinterfragt doch nicht das Opfer“

          Nein. Bereits bei der Polizei ist mit der Anzeige das Ermittlungsverfahren (Als erste Stufe des Strafprozesses) automatisch eröffnet. Die Ermittlungsbehörden (Polizei, Kripo) gemeinsam mit der Staatsantwaltschaft müssen ermitteln. Du hast sofort (!) den Case.

          Auf dieser Stufe findet die erste Prüfung des Tatverdachts gegen den Beschuldigten statt. Die Polizei und die StA müssen dabei eben AUCH entlastende Beweise sichten und würdigen. Aus dieser ersten Bewertung ergibt sich dann der Tatverdacht in unterschiedlichen Abstufungen, der dann zu der Entscheidung der StA führt, ob eine Chance besteht, im Erkenntnisverfahren dem Beschuldigten die Tat nachzuweisen und ob öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung vorliegt (Im Fall von Vergewaltigung -> Offizialdelikt <- ständig zu bejahen).

        • Ich denke, man wird Miria gerechter, wenn man unterstellt, daß die Polizei zwar richtige Möglichkeiten eruiert hat, aber übergriffig und vorverurteilend kommuniziert hat.

          Das ist leider sehr häufig: starke Kommunikationsdefizite/Unsensibilität.

          Der Bulle hätte durchaus etwas richtig wollen können, er muß dann aber auch differenziert kommunizieren, sodaß die Anzeigerin sich nicht per se in eine Ecke gestellt fühlt.

          Diese Kommunikationsschwächen trifft man ja auch häufig im Alltag.

        • „Bei dringendem Tatverdacht ergeht ein Untersuchungshaftbefehl und der Beschuldigte sieht sich den Zwangsmaßnahmen ausgesetzt.“

          Dringender Tatverdacht reicht nicht für Untersuchungshaft, es muss noch ein Haftgrund (Flucht/Fluchtgefahr, Verdubklungsgefahr, Wiederholungsgefahr) dazukommen.

          „In der Untersuchungshaft (Die ja schon als Strafe gilt BTW)“

          Die Untersuchungshaft ist keine Strafe, die darin verbrachte Zeit wird aber bei einer Freiheitsstrafe angerechnet.

        • „“Dringender Tatverdacht reicht nicht für Untersuchungshaft, es muss noch ein Haftgrund (Flucht/Fluchtgefahr, Verdubklungsgefahr, Wiederholungsgefahr) dazukommen.“

          Das ist bei vergewaltigung aber nur pro forma. Vergewaltigung hat erhebliches Strafmaß, weshalb regelmäßig Richter und StA untersuchungshaft anordnen. Es ist bei vergewaltigung quasi default.

          http://www.rechtsanwaeltin-sexualstrafrecht.de/index.php/verfahrensstadien-im-sexualstrafrecht/ermittlungsverfahren/untersuchungshaft-haftgruende

          Das mit der Strafe stimmt natürlich, ich habe mich da undeutlich ausgedrückt.

      • @anne
        *Falschbeschuldigungen würden bestimmt noch weiter steigen, wenn sich die Beschuldigerin sicher sein könnte, mit Samthandschuhen angefasst zu werden.
        Im Interesse des – im Zweifel als unschuldig anzusehenden – Angeklagten ist es wichtig, die Aussagen eindeutig aufzunehmen, und alle eventuell relevanten Einzelheiten zu dokumentieren.*

        Es ist natürlich für alle Beteiligten viel hilfreicher, traumatisierte Menschen erstmal in die Mangel zu nehmen, man weiß ja auch dass man Frauen per se erstmal nix glauben darf.

        • „Es ist natürlich für alle Beteiligten viel hilfreicher, traumatisierte Menschen erstmal in die Mangel zu nehmen, “

          Gerade die…
          Nein. In der Regel sind auf größeren Revieren die Polizeikräfte speziell geschult und auch i.d.R. weibliches Personal anwesend. Ich denke nicht das man da per se in die Mangel genommen wird.
          Ich finde es nicht gut, wie du und andere Feministinnen die anzeigeerhebung als Höllenpain und unerträgliche Folter darstellt. Man sollte die Opfer eher bestärken und darauf hinweisen, dass nicht nur sie Gerechtigkeit erfahren können, wenn sie zur Polizei gehen, sondern auch andere frauen vor Tätern schützen können.

          Aber diese positive Botschaft fehlt im feminismus völlig. Feminismus verbreitet hier im Grunde die Botschaften, wie es das patriarchat besser nicht könnte:

          Geht nicht zur Polizei, das schafft ihr nicht.
          Anzeigen nützt eh nichts, wird eh keiner verurteilt.
          Euch wird eh nicht geglaubt.
          Wehrt euch nicht, der Täter wird dann gewalt einsetzen. (In 70 prozent der Fälle lässt der Täter bei Gegenwehr des Opfers von ihm ab)

          usw.usf.

          feminismus liest sich beim thema frauen und vergewaltigungen so wie die von ihm beschriebene rape culture. Feminismus ist letztlich patriarchat.

          „man weiß ja auch dass man Frauen per se erstmal nix glauben darf.“

          Strohmann.

          • *Man sollte die Opfer eher bestärken und darauf hinweisen, dass nicht nur sie Gerechtigkeit erfahren können, wenn sie zur Polizei gehen, sondern auch andere frauen vor Tätern schützen können.*

            Oh das denk ich auch, das schließt aber nicht aus, dass es keine Höllenpein ist und unheimlich entwürdigend. Da muss man anknüpfen, und nicht dadurch, dass man sie noch schlimmer macht, als sie sowieso schon ist.

        • PS: rape culture = Männer halten frauen in ständiger angst vor sexueller Gewalt und üben so macht aus:

          Feministinnen unter den Autoren in den usa die von rape epidemic schreiben und phantasiestudien mit 6 out of 5 adaptieren: 95 Prozent.

          Jeder Mann ist potentieller vergewaltiger nicht wahr Alice Schwarzer?

          Wer macht eigentlich frauen angst und hält sie so unten?

          feminismus ist patriarchat. Feminismus ist das was er vorgibt zu bekämpfen.

        • „Oh das denk ich auch, das schließt aber nicht aus, dass es keine Höllenpein ist und unheimlich entwürdigend. Da muss man anknüpfen, und nicht dadurch, dass man sie noch schlimmer macht, als sie sowieso schon ist.“

          Es mag dich überraschen, ein Beschuldigter geht da nicht minder durch eine entwürdigende Hölle. Schon mal überlegt wie das so als unschuldiger sein muss? Du bist doch Lehrerin, eine solche Anzeige ist existenzbedrohend für den beschuldigten….

          Es ist eines der obersten rechtsaatlichen Prinzipien unrecht zu sühnen und nicht unrecht zu schaffen. Deshalb muss er hinschauen, wenn er gewalt ausübt…nicht das der Staat zum täter wird.

        • *Es mag dich überraschen, ein Beschuldigter geht da nicht minder durch eine entwürdigende Hölle. *

          Nun, der Beschuldigte muss sich wenigstens keine fremden Körperflüssigkeiten von komplett überforderten Assistenzärzten aus diversen Körperöffnungen kratzen lassen. Das ist doch schonmal was.

          Ernsthaft was für ein Geseier.
          Du hast einen Menschen, der einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist, und dein erster Gedanke gilt dem Beschuldigten und ob DER irgendwelche Unannehmlichkeiten hat? Das ist doch komplett pervertiertes Rechtsempfinden.

          • @maren

            „Du hast einen Menschen, der einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist, und dein erster Gedanke gilt dem Beschuldigten und ob DER irgendwelche Unannehmlichkeiten hat? Das ist doch komplett pervertiertes Rechtsempfinden.“

            Das ist so eine leidige Folge der Unschuldsvermutung. Eine schlechte Behandlung eines Beschuldigten durch den Staat (!) ändert im übrigen gar nichts am Leid eines Opfers. Strafen sollen demnach auch NACH der Verurteilung erfolgen und nicht vorher.

        • @maren
          „man weiß ja auch dass man Frauen per se erstmal nix glauben darf.“

          Rein dein Vorurteil, welches du insinuiertst.

          Weisst du übrigens wie dort mittlerweile in UK ermittelt wird? Extrem umsichtig, nach listen & believe. Manche hatten das schon als Schuldumkehrprinzip aufgefasst, was allerdings die Ermittlungsbehörden leisten müssen, aber vor Gericht nicht.

          Insofern ist das sehr perfide, was du behauptet hast, „dass man Frauen per se erstmal nix glauben darf.“

          Das ist eine jener feministischen Selbst-Viktimisierungen, die ermächtigen sollen, dementsprechend „zurückzuschlagen“.

          Sozusagen „selbstjustizielle Gerechtigkeit“.

          Eine echt toxische Sache. Die Justiz sollte sich um die Verbreiter dieser Ideologie kümmern und hinter schwedische Gardinen stecken: die werden alle nach Schweden geschickt 😀

          Bei der APPD nannte man das mal „Gewalterlebnisparks“, in die man die Irren schickt. War natürlich nur eine Polit-Satire.
          Die Realität nennt sich heute so schön safe space.

          Den Adrian oben hättest du nicht so anpflaumen müssen.
          Denn kurz nach diesem post machtest du noch einen weiteren, der genau das gleiche zu Ausdruck brachte wie er (sein allerdings viel kürzer).
          Schon lustig, wenn zwei das selbe sagen, ist es noch nicht das Gleiche. Und keine Gleichberechtigung.

        • @tear
          „Feminismus verbreitet hier im Grunde die Botschaften, wie es das patriarchat besser nicht könnte“

          Da es das Partiarchat nicht gibt müssen sie es erfinden! (und machen win-win)

          Frauen ohne Agency und dann die anderen unterdrücken.

          Dieser Unterdrückungsmechanismus ist aber weit über den Feminismus hinaus verbreitet. Und ist praktisch an allen Schulen und Hochschulen implementiert und verbreitet sich zusehens.

          Fahrenheit 451 war auch so ein utopischer Roman, der aber zu sehr auf den Bücherverbrennungseffekt aus war.

          Etwas mit Hexenverbrennung gab es da weniger, ausser vom „Kommunisten“ Arthur Miller, „Hexenjagd“.

          Und die Title IX eigen sich gut dafür. Ich hoffe „Rolling Stone“ geht pleite darüber.

          Die haben einst auch eine Serie über die Finanzkrise gemacht, die sehr demagogisch war und den bösen Kapitalismus und seine typischen Tropen in einer hochnotdramatischen detaillierten, aber auch faktischen Beschreibung darstellten.

        • „und dein erster Gedanke gilt dem Beschuldigten und ob DER irgendwelche Unannehmlichkeiten hat?“

          Nicht „erster“…sondern „ein Gedanke“. Kleiner unterschied große Wirkung.

          „Das ist doch komplett pervertiertes Rechtsempfinden.“

          Nein. Das ist Rechtsempfinden.

        • @maren:
          „Du hast einen Menschen, der einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist, und dein erster Gedanke gilt dem Beschuldigten und ob DER irgendwelche Unannehmlichkeiten hat?“

          Aber das ist doch genau das Problem. DU gehst davon aus, dass jemand, der eine Vergewaltigung anzeigt, einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist. Die Polizei muss aber genau das erst einmal überprüfen (und das ist auch gut so).
          Das ist genau das Problem bei „listen and believe“. Wer da Täter und wer Opfer ist, muss sich erst noch rausstellen.

        • >>“Im Prinzip müsste man “listen und Believe” allenfalls auf beide anwenden.“

          Ja. Aber in jahrzehntelanger Theoriebildung und hochkomplexer Frauenforschung haben Feministinnen festgestellt:

          Männer können gar nicht Opfer sein, da Männer.

        • „man weiß ja auch dass man Frauen per se erstmal nix glauben darf“

          Genau deshalb war ja das Zeugnisrecht von Frauen vor Gericht früher tlw. mal eingeschränkt, soviel ich weis.
          Frauen vermischen in emotionaler Erregung schneller Phantasie und Wirklichkeit, das muss gar nicht immer vorsätzliches und bewusstes Lügen sein, kann auch u.U. unbewusster Selbstbetrug sein, zum Schutz des eigenen Selbstbildes.

    • @Miria

      Bei allem Respekt, Angesichts des Strafmaßes für eine Vergewaltigung – nämlich Minimum (!) eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung – würde ich als Mann mir wünschen, dass die Anschuldigung einer Frau *ernsthaft* überprüft wird.

      §177 StGB

      „In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

      1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung),“

      Wobei hier „mit einem Eindringen“ eben nicht nur Penis meint, Zunge in Vagina ist bereits keine sexuelle Nötigung mehr, sondern Vergewaltigung.

      Ich zeige hier zum Vergleich folgendes auf:

      § 213 StGB
      Minder schwerer Fall des Totschlags

      „War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.“

      D.h. die Mindeststrafe für Vergewaltigung ist bereits doppelt so hoch, wie die für Totschlag in minder schwerem Fall.

      Ebenso im Vergleich § 226 StGB, schwere Körperverletzung:

      „Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
      das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
      ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.“

      Dass die Gesellschaft Vergewaltigung als *schweres Verbrechen* charakterisiert, geht allein aus diesem Vergleich hervor.
      Von Verharmlosung von Vergewaltigung als Straftat kann also gar keine Rede sein.

      Der „Vorteil“ gegenüber der Anschuldigung einer Vergewaltigung ist, das Opfer ist sichtbar tot (§213) oder verstümmelt oder/und gelähmt (§226).
      *Dass* Gewalt gegenüber dem Opfer angewendet worden ist, ist demnach offensichtlich und das ist es bei einer Vergewaltigung (siehe die oben genannten Zahlen) nicht.

      Gruß, crumar

    • Bei der Vernehmung wird man geradezu gequält und muss alles immer und immer wieder erzählen während alles immer und immer wieder in Zweifel gezogen wird. Irgendwann will man einfach nur noch, dass es aufhört, will einfach seine Ruhe davon!

      Stimmt! Das ist das ganz normale Vorgehen wenn man bei der Polizei eine Anzeige wegen eines Gewaltverbrechens aufgibt. Die Beamten wollen halt einfach wissen ob z.B. bei einer Kneipenschlägerei nicht beide mitgemischt haben und der der den Kürzeren gezogen hat nicht auf diese Art noch „gewinnen“ will.

      Würde die Polizei bei jeder kaum begründeten Anzeige gleich eine SoKo einrichten kämen die nicht mehr zum arbeiten.

      Ich will nicht behaupten, dass eine Vergewaltigung das Gleiche wie eine Kneipenschlägerei ist. Nur ändert es nichts an der Tatsache, dass die Geschichte des Beschuldigenden nur die eine Seite der Medaille ist. Und gerade wenn es eben nicht um eine Lappalie geht, sondern um ein schweres Verbrechen wird mehr benötigt als nur eine kaum belastbare Geschichte.

      Was glaubst du was los wäre wenn die Polizei wegen jeder Anzeige aus gekränkter Eitelkeit gleich den Beschuldigten festnimmt? Das würde eher früher als später Klagen wegen Amtsdelikten hageln.

      • Das ist das ganz normale Vorgehen wenn man bei der Polizei eine Anzeige wegen eines Gewaltverbrechens aufgibt

        Das ist aber nicht dasselbe. Eine Vergewaltigung ist extrem schambesetzt, zudem kommen bzgl. normaler Gewalttaten (unter Männern) kaum Falschbeschuldigungen vor, es werden viel weniger private, evt. schambesetzte Informationen zur Klärung der Plausibilität benötigt.

        Miria hat doch vollkommen recht: es ist oft sehr schlimm, was echte Vergewaltigungsopfer im Zuge der Ermittlungen und des Prozesses mitmachen müssen.
        Ich denke auch, es ist im Sinne eines rechtsstaatlichen Prozesses größtenteils unvermeidbar.
        Aber es geht in diesem verkorksten Diskurs halt vor allem erstmal darum, dieses Leid anzuerkennen.

        Vergewaltigungsprozesse haben und werden immer zwei Arten von Opfern haben: Vergewaltigte und Falschbeschuldigte.

        Beide Seiten der Diskussion solidarisieren sich stets nur mit einer Gruppe und tun sich immer wieder extrem schwer, sich in das Leid der anderen hineinzuversetzen, es nicht zu relativieren oder im Sinne der anderen Opfergruppe als notwendig und daher vernachlässigbar zu erachten.

        • >>“Miria hat doch vollkommen recht: es ist oft sehr schlimm, was echte Vergewaltigungsopfer im Zuge der Ermittlungen und des Prozesses mitmachen müssen.“

          Das ergeht ja dem Beschuldigten auf der anderen Seite nicht anders. Aus heiterem Himmel steht sie da, die Polizei. Abgeführt von zu Hause vor Familie und Nachbarn oder am Arbeitsplatz vor den Kollegen. Drei, vier, fünf Tage U-Haft, stundenlange Verhöre, immer wieder die gleichen Fragen nur unterschiedlich formuliert.

          >>“Beide Seiten der Diskussion solidarisieren sich stets nur mit einer Gruppe und tun sich immer wieder extrem schwer, sich in das Leid der anderen hineinzuversetzen, es nicht zu relativieren oder im Sinne der anderen Opfergruppe als notwendig und daher vernachlässigbar zu erachten.“

          Da fühle ich mich nicht inkludiert. Bitte stell mich nicht auf die Stufe von Rad. Fems die „Listen and Believe“ sagen, die behaupten Frauen könnten gar nicht lügen, die die Unschuldsvermutung abschaffen wollen ect. pp.

          Ich fordere keine Straffreiheit für Vergewaltigungen, ich fordere kein „Listen and Believe the Perpetuator“ und ich sage nicht „Männer können gar nicht lügen“…

          Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen mir und einer Durchschnitts-Rad.Fem. Bitte nicht in einen Topf werfen.

        • „Ich hab’s abgebucht als schlechtesten Fick meines Lebens – so eine gute Bekannte, die bei einem Date mit k.o-Tropfen ausser Gefecht gesetzt wurde, aber immer noch mitbekam, wie sie vergewaltigt wurde.

          Ihr war jedoch klar, dass sie den Nachweis, wann, wo und von wem ihr die Droge zugeführt wurde, nicht erbringen konnte. Und dass somit eine Aufarbeitung durch Polizei und Justiz erfolglos bleiben muss.

          Ausgehend von dieser Geschichte denke ich, dass es wichtig ist, dass es gerade für nicht nachweisbare Delikte Stellen geben muss, bei denen Opfer die Möglichkeiten haben, diese Delikte so für sich zu bearbeiten, dass sie ihre psychische Stabilität behalten oder wieder erlangen können. Zumal eine eventuell erfolgreiche juristische Aufarbeitung noch lange nicht die psychische Stabilität des Opfers absichert.

        • Das ist aber nicht dasselbe. Eine Vergewaltigung ist extrem schambesetzt

          Da hast du völlig Recht. Mir wäre es am liebsten, dass mutmaßliche Vergewaltigungsopfer nicht von normalen Kriminalpolizisten sondern von qualifizierten Psychologen befragt werden würden. Nur kommen die ebenso wenig um unangenehme Fragen oder Rückfragen herum wenn sie ihrer Neutralitäts- und Sorgfaltspflicht nachkommen wollen.

          Die Alternative, die Geschichte einfach zu glauben und sobald sich Widersprüche auftun die Ermittlungen fallen zu lassen dürfte eher zu einem Rückgang der Verurteilungen führen. So ein Vorgehen ist für eine Bagatelle akzeptabel aber nicht bei schwerwiegenden Anschuldigungen.

        • @kardamon
          „Ihr war jedoch klar, dass sie den Nachweis, wann, wo und von wem ihr die Droge zugeführt wurde, nicht erbringen konnte.“

          Sie muss doch gar nicht so einen Nachweis erbringen. Dass sie das intus hatte, ist doch schon wichtig und dies lässt sich doch sicherlich an Metaboliten etc eine ganze Weile nachweisen. Ausserdem gab es doch einen mutmasslichen Täter, den sie kannte. Würde meinen, dies würde ein hinreichendes Verdachtsmoment für Ermittlungen und dann auch Anklage darstellen…

          Keine Ahnung wie es um den Opferschutz bestellt ist.

        • @ Alex:

          Hätte, könnte, wäre… Doch darum geht es mir nicht. Es geht darum, dass meine Bekannte sich trotz mieser Erfahrung nicht als Opfer betrachtet. Dass sie es mit einem schnippischen worst fuck ever als Erlebnis in ihrer Vergangenheit sieht, das ihre Gegenwart nicht belastet. Dass sie selbst bei eventuellen späteren Begegnungen mit dem Typ sich als die Überlegene fühlt.

          Und dass dies für sie auch ohne juristische Aufarbeitung möglich ist.

          Und dass sogar eine juristische Aufarbeitung, die mit einem „eingestellt aus Mangel aus Beweisen“ geendet hätte, dieses Gefühl der Überlegenheit nicht ermöglicht hätte.

        • @kard
          Interessante Geschichte, aber wenn wir jemand sowas antun täte, kann ich mir nicht vorstellen ein „Gefühl der Überlegenheit“ darüber zu unterhalten, das zudem noch durch einen Verzicht auf Anklage gestützt sein sollte oder daher kommt.
          Mit dieser story interessant machen wollte die sich nicht? Ich nehme jetzt mal an, dass du glaubt, sie hätte einfach die Tatsachen erzählt.

        • @kardamom
          Was willst du eigentlich damit sagen?

          *Es geht darum, dass meine Bekannte sich trotz mieser Erfahrung nicht als Opfer betrachtet.*

          Ist sie aber. Sie wurde Opfer eines Verbrechens. Das ist nichts wofür man sich schämen muss (und ich hab Jahre gebraucht, zu dieser Erkenntnis zu kommen)

          *Dass sie es mit einem schnippischen worst fuck ever als Erlebnis in ihrer Vergangenheit sieht, das ihre Gegenwart nicht belastet*

          Nur mal interessehalber: Ist sie in einer Beziehung?

          *Dass sie selbst bei eventuellen späteren Begegnungen mit dem Typ sich als die Überlegene fühlt.*

          Ey sorry, das ist ja echt wie aus dem Hollywoodklischeehandbuch für Opfer eines Unrechts. „Ich komm damit klar, es macht mir nichts, ich bin soviel besser“
          Gefährlich in vielerlei Hinsicht, erstmal natürlich für sie und ihre Psyche (potentiell, muß natürlich nicht), aber auch für unsere Gesellschaft. Sie ist Opfer eines Verbrechens geworden, das sollte sie auch als solches behandeln, nicht wie einen schlechten Fick. Ansonsten werden mittelfristig Fälle wie ihrer als nichts anderes angesehen ausserdem könnte, ach ich weiß nicht, der Typ weiter vergewaltigen??
          Ich versteh nicht, wie man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann!

        • @ Alex:

          Mit dieser story interessant machen…

          Nein, ich denke nicht. Die Art und Geschichte unseres gegenseitigen Kennens schliesst das aus.

          …kann ich mir nicht vorstellen ein “Gefühl der Überlegenheit”…

          Konnte ich mir bislang auch nicht vorstellen; um so erstaunter war ich über ihre Einschätzung und um so intensiver war meine Nachfragen. Letztendlich empfand und empfinde ich ihre Haltung jedoch stringent und überzeugend.

          Durch jene Gespräche mit ihr bin ich mittlerweile überzeugt, dass es zwei Dimensionen gibt, mit so einem Erlebnis umzugehen: Eine „äussere“, die die alle Beteiligten (und die Gesellschaft in Form der Strafverfolgungsbehörden) einbezieht, aber auch eine „innere Dimension“, in der die „geschädigte Person“ ihr Erleben so einsortiert, dass diese die „Schädigung“ zum einen als Schädigung wahrnimmt, zum anderen aber auch erreicht, dass diese „Schädigung“ ihr weiteres Leben nicht beeinträchtigt. Oder plumper formuliert: Dass die geschädigte Person „ihren Frieden mit der Schädigung machen kann“.

          Denn eine Verurteilung des Täters garantiert keine Heilung beim Opfer. Und auf die Verurteilung des Täters zu setzen, ohne für die eigene „Heilung“ zu sorgen, und dann noch zu erleben, dass die Verurteilung des Täters nicht erreicht wird, kann m.E. die Traumatisierung erst recht verfestigen.

          Ich bin nicht der Meinung, dass Täter ungesühnt davon kommen dürfen. Das will ich mit meinen Äusserungen keinesfalls propagieren. Ich will den Augenmerk darauf richten, dass die eigene, interne Aufarbeitung für den „Seelenfrieden“ die wichtigere Ebene ist. Wie auch immer diese eigene, interne Aufarbeitung geschieht. Und dass die „Delegierung“ dieser Aufarbeitung an Behörden eine Erwartung wecken kann, die so nicht erfüllt wird.

          @ marenleinchen:

          *Es geht darum, dass meine Bekannte sich trotz mieser Erfahrung nicht als Opfer betrachtet.*

          Ist sie aber. Sie wurde Opfer eines Verbrechens.

          Sie würde dir wohl entgegnen: „Ob ich Opfer wurde oder nicht, das entscheide ich immer noch allein!“

          wie aus dem Hollywoodklischeehandbuch für Opfer

          Ihr ist es sowas von egal, ob es irgendwelchen Klischees entspricht.

          Ich versteh nicht, wie man das mit seinem Gewissen vereinbaren kann!

          Ihr ist es anscheinend wichtiger, einen für sie gangbaren Weg gefunden zu haben; sehr viel wichtiger, als die Erwartungen z.B. einer marenleinchen zu erfüllen.

          Die Entwicklung, Erreichung und Erhaltung von Resilienz ist ein weites Feld. Fürsorge, Justiz, Moral und „Gewissen“ gehören nicht zwingend dazu.

        • *Sie würde dir wohl entgegnen: “Ob ich Opfer wurde oder nicht, das entscheide ich immer noch allein!”*

          Hm, das klingt nach mir vor ein paar Jahren. Ich bin natürlich kein Opfer, ich bin stark, Therapie brauch ich auch nicht, ich komm total gut damit klar, ich hab ja auch fast keine PTBS Symptome mehr. Bis ich dann einen Nervenzusammenbruch wegen einer Kleinigkeit hatte und stundenlang nicht mehr aufhören konnte zu weinen und ich erkennen musste, dass es scheißegal ist, ob ich ein Opfer sein will oder nicht, ich bin eins. Und das ist nichts, wofür ich mich schämen muss.

          Ich kann schließlich auch nicht entscheiden, ob ich die Grippe hab oder nicht.

          • @maren

            Auch das kann ja aber von Person zu Person verschieden sein und weil es bei dir so war muss es nicht bei anderen so sein.

            Um es mal ins Verhältnis zu setzen:
            http://de.wikipedia.org/wiki/Posttraumatische_Belastungsst%C3%B6rung

            Er untersuchte eine Gruppe von Frauen, die in einem nationalsozialistischen Konzentrationslager gewesen waren. Ihre emotionale Befindlichkeit wurde mit der einer Kontrollgruppe verglichen. Der Anteil der in ihrer Gesundheit nicht beeinträchtigten Frauen betrug in der Kontrollgruppe 51 Prozent, im Vergleich zu 29 Prozent der KZ-Überlebenden. Nicht der Unterschied an sich, sondern die Tatsache, dass in der Gruppe der KZ-Überlebenden 29 Prozent der Frauen trotz der unvorstellbaren Qualen eines Lagerlebens mit anschließendem Flüchtlingsdasein als körperlich und psychisch gesund beurteilt wurden, war für ihn ein unerwartetes Ergebnis

            ich habe Zahlen gefunden, nachdem 1/3 der Opfer ein Trauma entwickeln sollen
            http://www.musc.edu/vawprevention/research/mentalimpact.shtml

            “Almost one-third (31%) of all rape victims developed PTSD sometime during their lifetime; and more than one in ten rape victims (11%) still has PTSD today.”

            Die näheren Umstände der Vergewaltigung werden auch dabei eine Rolle spielen

        • @ddbz
          Warum sollte ich es behaupten? Um mich interessant zu machen? Wenn ich eins in den fast 10 Jahren gelernt habe, dann dass es eher das Gegenteil erreicht.
          Im übrigen seh ich nicht, warum ich dir irgendwas beweisen müsste. Oder Miria

          @christian
          Die ganze Geschichte riecht nach Verdrängungstaktik. Natürlich geht es mich nichts an, aber ich habe grade so ein deja vu Erlebnis und würde gern anderen Leid ersparen.

        • @ Maren

          Du musst mir nix beweisen. Es ist mir egal, vor allem weil ich Dir eh nicht glaube …

          Anderen, zB einem Gericht solltest Du was beweisen.

          „Um mich interessant zu machen?“

          Ja, das unterstelle ich! Um einfach ein feines Argument zu haben, Du Feministin!

          Gelogen und erfunden hat eurereiner schon genug …

          Miria ist doch auch Feminist? Also notorische …

          • @ddbz

            Das bescheuerte an deiner Position ist, dass du „sie hat den beweis nicht erbracht“ mit „sie lügt und es ist deswegen falsch“ verwechselst.
            Es bleibt dann schlicht unklar und unbewiesen und in der Situation von „nehme ich dir nicht ab“ zu sprechen ist nicht sehr rational. Dafür fehlt dir schlicht die Basis. Was nicht bedeutet, dass du es glauben musst oder es als bewiesen ansehen musst

          • @ddbz

            Das bescheuerte an deiner Position ist, dass du „sie hat den beweis nicht erbracht“ mit „sie lügt und es ist deswegen falsch“ verwechselst.
            Es bleibt dann schlicht unklar und unbewiesen und in der Situation von „nehme ich dir nicht ab“ zu sprechen ist nicht sehr rational. Dafür fehlt dir schlicht die Basis. Was nicht bedeutet, dass du es glauben musst oder es als bewiesen ansehen musst

        • „Ja, das unterstelle ich! Um einfach ein feines Argument zu haben, Du Feministin!
          Gelogen und erfunden hat eurereiner schon genug …
          Miria ist doch auch Feminist? Also notorische …“

          ddbz verdeutlicht mit seinem Schwarz-Weiß-Denken mal wieder, warum ich von „Antifeminismus“ nichts halte.

        • @ C

          Das bescheuerte an meine Position ist allerdings, daß ich es nicht weiß.

          Allerdings lässt doch ein fehlendes Urteil Zweifel zu?

          Oder anders, das Bescheuerte ist ja, daß wir nicht wissen ob dies oder das nun stimmt … könnte ja nun beides sein.

          Was ich sagen will, man kann doch nicht Behauptungen als Grundlage für Argumente nehmen, vor allem wenn sie stichhaltig sein sollen.

          Wem ich was abnehme oder nicht … freie Beweiswürdigung! 🙂

          • @ddbz
            „Das bescheuerte an meine Position ist allerdings, daß ich es nicht weiß.“

            Das ist aber nicht deine Position

            „Allerdings lässt doch ein fehlendes Urteil Zweifel zu?“

            Aus einem fehlenden Urteil kann niemals folgen, dass es etwas falsch ist.
            Das ist sogar ein recht klassischer Logikfehler: argumentum ad ignorantiam

            Aus einem fehlenden Urteil folgt nur, dass es kein Urteil gibt.

            „Oder anders, das Bescheuerte ist ja, daß wir nicht wissen ob dies oder das nun stimmt … könnte ja nun beides sein.“

            Eben. Das kannst du ja auch glauben. Deine Aussage ist aber „ich weiß es nicht, also muss es falsch sein“

            „Was ich sagen will, man kann doch nicht Behauptungen als Grundlage für Argumente nehmen, vor allem wenn sie stichhaltig sein sollen.“

            Es ist ja auch kein Argument, sondern eine Anekdote. Du kannst dann die Schlußfolgerung aus dieser logisch angreifen, aber die Anekdote kannst du logisch nur auf interne Logik prüfen und ansonsten nur subjektiv werten.

            „Wem ich was abnehme oder nicht … freie Beweiswürdigung! :-)“

            Du würdigst nur ohne Beweis. Den man eben in einer Blogdiskussion auch nicht bringen kann.

          • @DDBZ

            „Ohne persönliche Angriffe geht es wohl nicht?“

            Du machst nun einmal einen sehr dummen Eindruck

            „Erklär mir doch mal warum Du glaubst und wenn ja warum?“

            Wegen deines nächsten Satzes zB:

            Weil es eine Frau sagte? Feministin gar?

            Der ist schon wieder herrlich dumm.

            Ansonsten aber weil deine Art zu denken so viele offensichtliche Logikfehler hat

        • @ C

          „“Allerdings lässt doch ein fehlendes Urteil Zweifel zu?”

          Aus einem fehlenden Urteil kann niemals folgen, dass es etwas falsch ist.
          Das ist sogar ein recht klassischer Logikfehler: argumentum ad ignorantiam“

          Du kennst den Unterschied von es lässt „Zweifel zu“ und es muss „falsch ein“?

          Du willst mir ernsthaft Logigfehler aufgrund solcher Logik nachweisen?

          Nebenbei, was ich glaube oder nicht, unterliegt nicht Deiner Logik … 🙂

        • @ C

          „Das ist zutreffend, es unterliegt anscheinend keiner Logik“

          Deins oder meins, das wäre noch eine Frage.

          Tatsache ist doch, es gibt keine Urteile, offensichtlich nichtmal staatsanwaltliche Ermittlungen. Es gibt nur Behauptungen und jetzt einen Logikstreit, wo es letzendlich um Glauben oder Nichtglauben geht … Na dann.

          • @ddbz

            „Deins oder meins, das wäre noch eine Frage.“

            Eindeutig deins

            „Tatsache ist doch, es gibt keine Urteile, offensichtlich nichtmal staatsanwaltliche Ermittlungen. Es gibt nur Behauptungen und jetzt einen Logikstreit, wo es letzendlich um Glauben oder Nichtglauben geht … Na dann.“

            Das ändert wenig an einem argumentum ad ignorantum.

            Behauptungen können unabhängig von einem Urteil richtig oder falsch sein.

            Aber das geht über deinen Kopf hinweg. Willst du nicht lieber bei Nichtfeminist kommentieren?

        • @ C

          „Ansonsten aber weil deine Art zu denken so viele offensichtliche Logikfehler hat“

          Wieder persönlich …

          Ich habe Dir Logikfehler nachgewiesen und ich hoffe, daß diese Fehler nicht Deine Art zu denken sind. Schlechter Abend, denke ich … so ist mehr meine Art.

          Wobei, ich allerdings denke, daß Feministinnen oft oder meist lügen … hast Du selber oft belegt!?

        • @kardamon
          „aber auch eine “innere Dimension”, in der die “geschädigte Person” ihr Erleben so einsortiert, dass diese die “Schädigung” zum einen als Schädigung wahrnimmt“

          Sie hatte doch diese „k.o.-Tropfen“ verabreicht bekommen. Vielleicht ist es das, was das mit der „inneren Dimension“ erklären könnte, dass sie ihre Schädigung nicht wahrgenommen hat.
          Eigentlich aber hätte sie laber trotzdem noch, per Reflexion des Geschehenen nach Wiederherstellung, zu dem Schluss kommen können, den Täter doch anzuzeigen. Was wohl von der Rationalisierung überlagert wurde, dass dem die Tat gar nicht nachgewiesen werden kann. Was wohl ein Denkfehler war.
          Bekannt ist ja, dass Leuten, den man was antat, sich mit dem Täter identifizieren und dann sogar noch Mitleid empfinden, wen der betraft werden sollte. Und dann alles rationalisieren, wie auch zB die Überlegenheit herbeireden. So könnte mir die bemerkenswerte Geschichte Sinn machen.

          „dass die “Delegierung” dieser Aufarbeitung an Behörden eine Erwartung wecken kann, die so nicht erfüllt wird.“

          Ich denke nicht, dass ein Geschädigter durch die Sühne der Tat wirklich besser dasteht, von seinem verletzten Inneren her. Daher ist ja auch die Idee der Selbstjustiz so überaus fehlgeleitet. Der Täter soll ja nicht aus Rache betraft werden, sondern weil damit ein demonstratives Fanal gesetzt wird, was zeigen soll, dass diese Tat nicht geduldet wird. Nicht nur um abzuschrecken, sondern der Gerechtigkeit halber. Deshalb ist die strafende Partei ja die desinteressierte und objektive („blind“ und mit Waage).
          Daher begeht auch der, der aus Rache straft, immer ein Verbrechen. Denn Rache ist nicht Gerechtigkeit.

        • crumar hat hier die Legaldefinitionen von Totschlag und Körperverletzung aufgeführt, die beide u.U. mit milderer Strafe belegt sind als eine Vergewaltigung.
          Ich frage mal provokativ, ohne eine Antwort zu haben oder zu erwarten.
          Wer ist schlimmer geschädigt, eine Frau die durch eine Vergewaltigung in ihrem Selbstwertgefühl gekränkt ist, oder ein Mann der nach einem Überfall entstellt oder behindert durch s Leben gehen muss?

      • Der Gegenpunkt ist allerdings, dass eine Anschuldigung wegen Vergewaltigung eben auch sehr – hm – schambesetzt ist da eine extreme Untertreibung, oder nicht?

        In der Regel wird das Leben des Beschuldigten doch bereits durch Bekanntwerden einer entsprechenden Anschuldigung weitgehend zerstört. Soziale und wirtschafltiche Existenz wird vernichtet und meist auch bei vollständigem Freispruch nicht annähernd befriedigend wieder hergestellt.

        Da macht es schon Sinn, auch genau hinzusehen.

        • Tja und da selbst überführte und geständige Falschbeschuldigerin so gut wie nie bestraft werden, weil man ja richtige Opfer nicht abschrecken will, hilft da nur noch Selbstjustiz…

      • @ marenleinchen:

        und ich erkennen musste, dass es scheißegal ist, ob ich ein Opfer sein will oder nicht, ich bin eins.

        …ist einzig und allein deine Geschichte. Deal with it. Aber schliess nicht von Dir auf andere.

        Ich kann schließlich auch nicht entscheiden, ob ich die Grippe hab oder nicht.

        Aber im Gegensatz zu Dir können andere aus ihrer Grippe das machen, was sie ist: Eine Episode in der eigenen Biographie.

        Stichwort Resilienz

        Hoffe, das „Stich-“ in Stichwort triggert dich nicht all zu sehr…


    • Ich würde nie wieder zur Polizei gehen, sondern immer Selbstjustiz bevorzugen! Darüber sollte man sich auch mal Gedanken machen!

      Kann ich nachvollziehen. Allerdings nur, wenn die Chancen einer Verurteilung wirklich sehr gering sind. Weil er zum Beispiel (lügende) Zeugen auf seiner Seite hat.

      • @david
        „Allerdings nur, wenn die Chancen einer Verurteilung wirklich sehr gering sind.“

        Dann geht Selbstjustiz also vollkommen in Ordnung, wenn die Justiz keine Gerechtigkeit schaffen kann…

        Endet dort jede moralische Erwägung? Ich meine, da fängt sie so richtig erst an.

        • Dann geht Selbstjustiz also vollkommen in Ordnung, wenn die Justiz keine Gerechtigkeit schaffen kann…

          Natürlich nicht. Selbstjustiz muss geahndet werden.
          Trotzdem ist es menschlich nachvollziehbar.

        • „menschlich nachvollziehbar“

          Klar!
          Rachephantasien auf imaginiertes Unrecht hin scheint mir als Beschwichtigungsstategie des eigenen Gewissens dann aber „allzumenschlich“ zu sein.

        • @miria

          Dieser Täter ist dir also vollkommen unbekannt.
          Wichtig wäre es vielleicht gewesen, Spuren zu sichern, so dass er per DNA überführt werden kann. Vergewaltiger sind meistens auch sonst kriminell oder gar Wiederholungstäter. Die Chance den zu überführen und dingfest zu machen sind daher gar nicht so schlecht, auch wenn die „Mühlen der Verfolgung“ langsam mahlen…

        • @miria
          Es ist gut, dass du zur Polizei gegangen bist. Ich hab auch keine Gerechtigkeit bekommen, aber der Gedanke, dass ich ALLES in meiner Macht stehende getan habe, damit er gefasst werden kann, DNA, Opferkartei und der ganze Kram, lässt mich deutlich ruhiger schlafen.

        • Marenleinchen wurde also auch vergewaltigt? Wie geschah das denn?

          Ich frage mich da ja immer, daß man sich doch auch wehren kann. Der Mann ist zwar stärker, aber kann man da als Frau nicht so viel ausrichten, daß er nicht zum Zuge kommt?

          Davon abgesehen zeigt es schön den emotionalen Analphabetismus von Leuten wie Christian, die penetrant behaupten, Vergewaltigung sei primär Sexualität und nicht Machtspiel, Sadismus etc. Das Ausagieren des sexuellen Mißbrauchs, den ein Mann durch seine Mutter als Kind erfahren hat. Dazu müßte man allerdings zur Empathie für den kleinen Jungen fähig sein, der jeder Vergewaltiger einmal war.

          Für Maren vielleicht interessant:

          http://alice-miller.com/de/frenzy

          In diesem Text kannst du nachlesen, wie ein Prostituiertenmörder und -mißhandler als Kind in ähnlicher Weise gequält wurde, wie er es später an den Prostituierten ausführt.

          Auch Axel sollte diesen Text mal lesen.

        • @Kirk
          Ich denke nicht, dass man selbst gequält geworden sein muss, um sadistisch und machtgeil zu sein. Wobei letzteres mMn absolut notwendige Voraussetzungen für Vergewaltiger sind.

        • Es gibt also auch Vergewaltiger, Kriegsverbrecher und dergleichen, die als Kinder von ihren Eltern geliebt und respektiert wurden.

          Wie soll sich aus einem solchen Kind je ein Vergewaltiger entwickeln?

          Lies mal den verlinkten Text. Horizonterweiterung kann nicht schaden.

        • @Kirk
          „Wie soll sich aus einem solchen Kind je ein Vergewaltiger entwickeln?“

          zB weil sie von vorne herein dementsprechend „gepolt“ sind? Da ihnen Empathie fehlt, von vorne herein, zB
          Oder weil die Umstände des so mit sich bringen (Dehumanisierung durch Krieg etwa oder oder Indoktrination).

          Dein link tut nicht…

    • >>“Ich würde nie wieder zur Polizei gehen, sondern immer Selbstjustiz bevorzugen! Darüber sollte man sich auch mal Gedanken machen!“

      Aus aktuellem Anlass, guck mal Miria:

      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-haftstrafen-fuer-vater-und-sohn-fuer-toedliche-selbstjustiz-a-1066430.html

      Und wow oder?

      Jetzt sitzte da als Vergewaltigte und die halbe Familie ist im Knast. Die Tat wird nicht ungeschehen gemacht, eine Familie beklagt den Verlust eines Angehörigen (Und ja, auch ein Vergewaltiger ist Mensch). Wow oder?

      Blinde Raserei und Wut bringt uns überhaupt nüschte…Selbstjusitz ist sinnlos und ein zivilisatorischer Bruch.

  2. Die wirklich spektakulären Zahlen sind doch, dass bei 82,5% der Anzeigen eine Vergewaltigung nicht nachweisbar ist. Die nicht-Nachweisbarkeit ist insofern interessant, als das nicht nur die Fälle sind, wo es keine objektiven Indizienbeweise gibt. Zum Nachweis der Vergewaltigung reicht eine glaubhafte Aussage des Opfers aus. Nicht einmal die gibt es in 82,5% der Fälle.

    13,6% offensichtlichen Falschbeschuldigungen stehen also nur 17,5% nachweisbare Vergewaltigungen gegenüber. Der Rest ist eine Grauzone der Unaufklärbarkeit dazwischen.

    • Ja, Christian war da unpräzise. Was er meint, ist, dass Frauen mangels Penis unter dieser Definition nicht vergewaltigen können.

      Immer diese Benachteiligung von Frauen..

    • Ja, das stimmt. Laut dem Gesetz können Männer sehr wohl Opfer sein – Frauen aber keine Täter: da steht beim Täter eindeutig „he“ und „his penis“

  3. Es gibt anscheinend nichts Neues unter der Sonne….

    Klicke, um auf vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf zuzugreifen

    Von Resultaten und Zahlen her sehr ähnlich.
    Hat natürlich den absoluten Schwerpunkt auf Frauen, aber hey, es ist von 2005!

    Ein Viertel wird gleich verworfen (bewusste oder Unbewusste Falschbeschuldigung), zu einer Verurteilung kommt es bei ca 20% der Fälle, und der Rest bleibt in der unbefriedigenden Grauzone hängen, in dem sowohl Täter als auch Opfer die Gearschten sind, weil nicht mal klar ist wer nun Täter und wer Opfer ist.
    Denn sowohl ein Vergewaltigungsopfer, dessen Täter aus Mangel an Beweisen nicht verurteilt wird, als auch das Falschbeschuldigungsopfer, dessen Unschuld an der vorgeworfenen Tat nicht festgestellt wird, haben daran schwer zu beissen.

    Nett übrigens auch „Ratschläge für Opfer“ Seite 288f.
    Darin wird alles das empfohlen, was Teile der Radfems als „Viktimisierung“ bezeichen: Eindeutige Signale setzen, Gegenwehr leisten, Selbstverteidigungskurse besuchen, und ASAP zur Polizei, denn eine verspätete Anzeige hat nur geringe Erfolgsaussichten.

  4. Pingback: Impressionen vom 07.12.2015: Neue Wehrpflicht | Vergewaltigungsstudie | Weibliche Exklusivrechte | MännerrechteORG

  5. Zitat aus dem OriginalPost: „(man beachte auch, dass Männer nach diesem Recht nicht vergewaltigt werden können).“

    Das ist falsch. Allerdings können Männer nach diesen Paragraphen nicht von Frauen vergewaltigt werden.

  6. Pingback: Frühere Straffreiheit der Vergewaltigung in der Ehe? | Alles Evolution

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