Warum es nicht schlimm wäre, wenn nach Plänen der EU Antifeminismus verboten wird

Seit einiger Zeit wird ein Schreckgespenst an die Wand gemalt, nämlich ein Verbot der Kritik am Antifeminismus. (Ein Artikel dazu zB beim Jüngling)

Dies geht auf ein „Toleranzpapier“ der EU zurück, in dem es heißt:

The purpose of this Statute is to: (a) Promote tolerance within society without weakening the common bonds tying together a single society. (b)Foster tolerance between different societies. (c) Eliminate hate crimes as defined in Section 1(c). (d)Condemn all manifestations of intolerance based on bias, bigotry and prejudice. (e) Take concrete action to combat intolerance, in particular with a view to eliminating racism, colour bias, ethnic discrimination, religious intolerance, totalitarian ideologies, xenophobia, antiSemitism, anti-feminism and homophobia.

Eine weitere Erwähnung von Feminismus oder Antifeminismus erfolgt nicht. Allerdings heißt es in den Definitionen dann weiter:

For the purposes of this Statute:

(a) „Group“ means: a number of people joined by racial or cultural roots, ethnic origin or descent, religious affiliation or linguistic links, gender identity or sexual orientation, or any other characteristics of a similar nature.

(b) „Group libel“ means: defamatory comments made in public and aimed against a group as defined in paragraph (a) – or members thereof – with a view to inciting to violence, slandering the group, holding it to ridicule or subjecting it to false charge

Und unter den Maßnahmen:

a) The following acts will be regarded as criminal offences punishable as aggravated crimes:

(i) Hate crimes as defined in Section 1(c).

(ii) Incitement to violence against a group as defined in Section 1(a).

(iii) Group libel as defined in Section 1(b).

(iv) Overt approval of a totalitarian ideology, xenophobia or anti-Semitism.

(v) Public approval or denial of the Holocaust.

(vi) Public approval or denial of any other act of genocide the existence of which has been determined by an international criminal court or tribunal

Also sollen bereits verleumderische Bemerkungen in der Öffentlichkeit, die darauf ausgerichtet sind, Gewalt gegen eine solche Gruppe zu verursachen, sie verächtlich oder lächerlich zu machen oder ihnen bestimmte Taten fälschlicherweise zu Last zu legen, bestraft werden.

Diesbezüglich möchte ich zunächst erst einmal auf § 130 StGB hinweisen:

§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.

(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.

(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Ein Großteil der Regelung wird also bereits von § 130 StGB erfasst. Ich erwarte in strafrechtlicher Hinsicht da keine großen Änderungen in der Praxis.

Der Anti-Feminismus ist insoweit in der Einleitung erwähnt, aber diese ist nicht das Gesetz. Ein solches Gesetz wird immer so formuliert sein, dass es solche Taten „aufgrund des Geschlechts“ verbietet, also geschlechtsneutral. Sonst wird es schlicht nicht zu halten sein.

Und dann wird es aus meiner Sicht ein großartiges Eigentor für den feministischen Bereich werden. Denn weil ein solches Gesetz neutral geschrieben sein muss, darf man eben auch keine Weißen beschimpfen, keine Männer verächtlich machen, sprich man darf gerade nicht „nach oben treten„.

Die gesamte Ideologie des Feminismus ist hier weitaus gefährdeter als alles andere. Denn sie ist in ihren radikalen Ausrichtungen (also leider der Hauptströmung) totalitär, sie verlagert die Schuld auf Gruppen und greift diese dann an.

Ein schönes Beispiel, wie sich solche Gesetze auswirken können, ist gerade aufgetaucht:

A student diversity officer who came to prominence in a race row after allegedly tweeting the hashtag #killallwhitemen has been charged by police with sending a threatening communication.

Bahar Mustafa, of Goldsmiths, University of London, is set to appear at Bromley magistrates court on 5 November.

The 28-year-old from Edmonton, north-east London, faces two charges. One is sending a communication conveying a threatening message between 10 November 2014 and 31 May 2015. The second is for sending a grossly offensive message via a public communication network between 10 November 2014 and 31 May 2015.

Mustafa was initially accused of racism for asking white men not to attend a students’ union meeting intended for ethnic minority women and non-binary attendees.

Bahar Mustafa ist die Mitarbeiterin, die weiße Männer aus Seminaren ausschließen wollte und nicht eingesehen hat, dass das rassistisch ist und die „#killallwhitemen“ tweete. Ich denke es sind weitaus eher die Tugendfurien dieser Welt, die dann Probleme bekommen werden, weil sie eben eine hochradikale Theorie haben.

Aber nehmen wir mal an, dass in der entgültigen Version eine Klausel steht, die tatsächlich dezidiert Antifeminismus verbietet. Was wäre dann?

Sie würde aus meiner Sicht wegen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz unwirksam sein. Eine Strafklausel muss genau bestimmen, was verboten sein soll. „Antifeminismus“ ist nicht bestimmbar. Der Differenzfeminismus ist schließlich Antifeminismus zum Gleichheitsfeminismus. Der alte Einwand, dass es DEN Feminismus nicht gibt würde sich hier vorteilhaft auswirken.

Sie müssten also genau definieren, was eigentlich genau Feminismus sein soll. Viel Spass dabei, dass gerichtsfest zu definieren. Wenn es um „Gleichberechtigung der Frau“ geht, dann sehe ich wenig Probleme.

Sollten sie aber meinetwegen über diese Hürde hinweg kommen und tatsächlich Kritik am Genderfeminismus verbieten ohne das deswegen andere Feministinnen betroffen sind und ohne das man sich darauf berufen kann, dass man selbstverständlich einen Equityfeminismus und keinen Antifeminismus vertritt, dann wird es ja noch lustiger:

Man stelle sich vor ein Polizeirevier und lese aus einem Lehrbuch der Evolutionsbiologie vor oder etwa Statements wie diese von Pinker, wie diese oder diese vor. Oder meinetwegen Warren Farrell oder auch nur Gutachten des statistischen Bundesamtes. Man lese einen Text zur Unschuldsvermutung vor und kritisiere, dass es nicht das Unwort des Jahres sein sollte. Und dann mache man eine Selbstanzeige unter Beifügung des Textes und einer Erläuterung, warum er Feminismuskritik entspricht.

Das wird ein interessanter Prozess. Die feministischen Theorien sind in der Hinsicht so ohne wissenschaftliches Fundament, so gegen Erkenntnisse anderer Wissenschaften verstoßend, sie lehnen so deutlich die wissenschaftliche Methode ab, ja selbst den Rechtsstaat, dass ein Gericht gar nicht anderes könnte als entweder einen Skandalurteil zu produzieren („Evolutionstheorie verboten, weil Antifeministisch“) oder eben freizusprechen und damit die feministische Theorie für bescheuert zu erklären.

Man könnte Leute wie Richard Dawkins, Pinker und Co einladen, aus seinen Texten zu lesen und dann eine gemeinsame Selbstanzeige vorzunehmen. Ich könnte mir vorstellen, dass sie sich das nicht entgehen lassen würden (und ein Kamerateam dabei hätten, dass den Prozessverlauf beobachtet und berichtet).

Natürlich blieben andere Gefahren, etwa „Toleranzschulungen“, die Einfallstore sein könnten für politische Indoktrinierung, aber auch da muss man sich erst einmal die Umsetzung anschauen.

Es schadet ja in der Tat nichts, wenn etwas gegen Rassismus und Homophobie unternommen wird. Es sollte aber eben nicht umschlagen in die Darstellung von Hass gegen andere Gruppen, etwa Männer und Weiße. Eine „Toleranzschulung“ durch das deutsche Äquivalent einer Bahar Mustafa oder einer Adria Richards wäre wenig geeignet tatsächliche Toleranz zu erlernen.

Mit diesem Beitrag möchte ich die Sache etwas in die aus meiner Sicht richtige Perspektive rücken: Niemand wird Kritik am Feminismus in einem Rechtsstaat nachhaltig verbieten können.

Was nicht bedeutet, dass eine Ausweitung der Einschränkung der Meinungsfreiheit nicht problematisch wäre. Meinungen zu verbieten ist ein gefährlicher Weg.
Ein Statement dazu von Milo anhand der Verhaftung von Bahar Mustafa:

I think pretty much everyone secretly wants to see Mustafa humiliated for her stupidity and many people want to see her out of her job. Personally, yes, I think she should be fired. She shouldn’t be in a publicly-funded position with a hateful attitude like that. But should she be arrested? No. She’s not a dangerous criminal, just a useful idiot whose head has been filled with progressive claptrap and who doesn’t realise how out of date her cultish ideology is.

We do ourselves no favours when we lower ourselves to the level of screeching authoritarian leftist outrage-mongers by pretending that “kill all white men” is a literal incitement to violence or a “violent speech act.” No, it’s a dumb thing that deserves to be mocked, and which might make you unemployable… but please save prison for actual criminals.

I’ve seen Mustafa supporters on Twitter confused and furious that “right-wingers” and “misogynists” and so on are supporting her right to free speech, but we do. What remains to be seen is whether the authoritarian Left will extend the same courtesy to others. I’m not holding my breath.

Oder hier ein Video dazu:

Gewisse Ansichten muss eine Gesellschaft nun einmal aushalten. Öffentliche Verhetzungen und Aufrufe zu Gewalt müssen allerdings nicht von der Meinungsfreiheit umfasst sein, man sollte sich aber auch bewußt machen, dass man hier in ein kostbares Recht eingreift.