Reformen im Unterhaltsrecht

Die Medien berichten über geplante Reformen im Unterhaltsrecht:

„Immer häufiger wollen sich nach der Trennung beide Elternteile weiter um das Kind kümmern. Das heißt, auch die Väter wollen weiter die Erziehungsverantwortung tragen. Und das ist etwas Gutes“, sagte Giffey der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).

Es dürfe nicht sein, „dass der Vater den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat“, sagte Giffey. „Wir müssen das Recht hier der gesellschaftlichen Realität anpassen.“ Notwendig seien eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts und Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle ließen.

Die SPD-Politikerin sprach sich gegen Forderungen der FDP nach einem sogenannten Wechselmodell für Trennungskinder aus, wonach das Kind eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater verbringen soll. „Jedes Elternpaar muss den richtigen Weg dafür finden. Bei manchen funktioniert das Wechselmodell gut. Bei anderen geht es gar nicht, da gibt es jede Woche ein Drama“, sagte Giffey. Der Staat könne dafür keine allgemeinverbindliche Lösung vorschreiben.

Mütterverbände üben Kritik daran:

Viele alleinerziehende Mütter empfinden es als ungerecht, dass Väter entlastet werden sollen, obwohl ein erheblicher Teil ihren Pflichten gar nicht nachkommt: 450000 Alleinerziehende waren im vorigen Jahr von Unterhaltsprellungen betroffen. Das bedeutet, etwa jedes zweite Elternteil zahlt keine oder zu wenig Alimente für das gemeinsame Kind. Ein zusätzliches Armutsrisiko für alleinerziehende Frauen: Nur gut ein Drittel dieser Gruppe arbeitet Vollzeit. Laut Statistischem Bundesamt tun dies aber 94 Prozent der betroffenen Männer. In Anbetracht dieser Zahlen sei Giffeys Vorstoß „ein Schlag ins Gesicht jeder Alleinerziehenden*“, schreibt beispielsweise die Twitter-Userin „Lena“. „Mutterseelesonnig“ klagt: „Liebe Frau #Giffey, wenn Papi künftig weniger Unterhalt zahlt, weil er ein Zimmer für die Kinder hat, werden dann Klassenfahrten und Sportschuhe günstiger, oder müssen dann Familiengerichte klären, wer das Schulobst zahlt?“

Verkannt wird natürlich, dass die Mutter wenn der Vater das Kind zu einem gewissen Teil betreut eben auch Zeit hat einer Arbeit nachzugehen.

Und natürlich ist der Vorhalt der Unterhaltsprellung auch kaum haltbar, weil dafür eben Leistungsfähigkeit bestehen müsste.

Weitere Stimmen aus dem zuvor zitierten Artikel:

Der Verband allein erziehender Mütter und Väter (VAMV) fordert, die Unterhaltsverpflichtung für Väter nur zu kürzen, wenn sichergestellt ist, dass Mütter durch die zusätzliche Betreuungsleistung der Väter auch tatsächlich etwas sparten. Frauen hätten es nach einer Trennung in der Regel schwerer für sich und die Kinder zu sorgen, zumal sie oft in schlechter bezahlten Branchen arbeiteten. In jedem Fall bräuchte es Übergangsfristen, damit Mütter Zeit hätten, sich beruflich wieder zu etablieren.

Erstaunlich ist immer, dass zugleich beklagt wird, dass Frauen nicht genug Rente beziehen werden und auch sonst nicht über genug Geld verfügen aber die Idee, dass man das nur ändern kann, wenn sie arbeiten, dennoch entsetzen hervorruft.