Grundlagen der Berechnung des Gender Pay Gap – Warum werden der öffentliche Dienst und andere Bereiche nicht berücksichtigt?

Der Gender Pay Gap hat bereits eine interessante Grundlage:

Für den unbereinigten Gender Pay Gap werden die absoluten Brutto­stunden­verdienste ins Verhältnis zueinander gestellt, ohne die ursächlichen Faktoren für den Gender Pay Gap zu berücksichtigen.

Die Brutto­stunden­verdienste der Frauen und Männer einer Gruppe (z. B. Altersgruppe, Branche oder Bundesland) werden ermittelt und daraus der Gender Pay Gap anhand folgender Formel berechnet:

((Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst der Männer – durch­schnittlicher Brutto­stunden­verdienst der Frauen) / durch­schnittlicher Brutto­stundenverdienst der Männer) * 100.

Auf Basis der Daten der vierjährlichen Verdienst­struktur­erhebung werden Ergebnisse nach den Unter­gliederungen Alter, Bildungs­niveau (ISCED), Leistungs­gruppen, Tätigkeit (ISCO-08), Einfluss der öffentlichen Hand, Tarifbindung, Unternehmensgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitte berechnet. In den Jahren zwischen zwei Verdienststrukturerhebungen werden die Ergebnisse für die Unter­gliederungen Gebiets­stand, Bundes­länder, Wirtschafts­zweig sowie öffentlicher Dienst/Privatwirtschaft mit den Veränderungs­raten aus den Jahres­ergebnissen der Vierteljährlichen Verdienst­erhebungen fortgeschätzt. Genauere Informationen zu den beiden Erhebungen finden Sie in den Erläuterungen zur Statistik.

Sofern nicht anders vermerkt, werden abhängige Beschäftigungs­verhältnisse aller Wirtschafts­abschnitte und Unternehmensgrößen in die Berechnung einbezogen, ausgenommen die Wirtschafts­abschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“, „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozial­versicherung“, „Private Haushalte mit Hauspersonal“ und „Exterritoriale Organisationen und Körperschaften“ sowie Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Dies entspricht der einheitlichen Definition des Gender Pay Gap der EU. Entsprechend europäischer Vorgaben wird der unbereinigte Gender Pay Gap seit dem Jahr 1995 für Deutschland, das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder berechnet.

Der gesamte Bereich öffentliche Verwaltung ist damit in dem Bereich nicht enthalten. Ebenso nicht enthalten sind die selbständige Rechtsanwältin, die selbständige Unternehmensberaterin etc. Die Lehrerin fällt ebenso raus wie die Leiterin der Rechtsabteilung des Kreises oder andere Berufe, die im öffentlichen Dienst Karrieren darstellen.

Wenn ich das richtig verstehe, dann ist die Top Juristin, die als Richterin arbeitet nicht aufgeführt (oder ist das keine Verwaltung?), der Top Jurist in der Großkanzlei als Angestellter hingegen schon.

Gerade Frauen scheinen mir ja besonders häufig im öffentlichen Dienst tätig zu sein, der Gender Pay Gap ist auch im öffentlichen Dienst vorhanden, aber dort mit unbereingt 6% relativ niedrig.

Gibt es Berechnungen, wie sich der Gender Pay Gap verändern würde, wenn man den öffentlichen Dienst einrechnet?  Oder Selbständige? Oder Unternehmen mit unter 10 Mitarbeitern?