Unterhaltsverweigerung bei Verhinderung von Umgang mit dem Kind

In einer Facebookgruppe wurde folgende Frage zur Abstimmung gestellt:

Wenn die Mutter den Umgang des Kindes zum Vater blockiert, ist es dann berechtigt vom Vater den Unterhalt nicht zu zahlen oder ist man dann ein Rabenvater?

Als Antwortmöglichkeiten, bei mir etwas geschlechtsneutraler gefasst, war folgendes vorgesehen:

 

Rechtlich ist es recht einfach: Der Unterhaltsanspruch ist ein Anspruch des Kindes, es wird so getan als würde das Kind mit dem Geld  quasi einkaufen gehen und direkt seine anteilige Miete zahlen. Deswegen kann man auch nicht mit anderen Rechten gegen den betreuenden Elternteil aufrechnen oder wegen dieser ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Das Kind selbst hat auch nichts falsch gemacht.

Aber der Gedanken ist ja nicht neu: Wenn sie mir nicht gibt, was ich will, warum soll ich ihr dann geben, was er will? Und er wird andersrum auch gerne gedacht: Wenn er nicht für das Kind zahlt, dann muss er es auch nicht sehen.

Natürlich geht es bei schlechten Einkommensverhältnissen zudem zu Lasten des Kindes und es droht eine Strafbarkeit nach § 170 StGB

Würdet ihr es für sinnvoll halten, dass das eine an das andere gekoppelt wird? Oder löst es nur unnötige Streitigkeiten aus?