106 Gedanken zu “Selbermach Mittwoch 205 (06.03.2019)

  1. Ein Aufruf zum Widerstand
    Die sogenannte gendergerechte Sprache beruht erstens auf einem Generalirrtum, erzeugt zweitens eine Fülle lächerlicher Sprachgebilde und ist drittens konsequent gar nicht durchzuhalten. Und viertens ist sie auch kein Beitrag zur Besserstellung der Frau in der Gesellschaft…

    https://vds-ev.de/gegenwartsdeutsch/gendersprache/gendersprache-unterschriften/schluss-mit-dem-gender-unfug/

    Immerhin auch im Deutschlandfunk erwähnt.
    Zu den Initiatoren des Aufrufs gehören die Schriftstellerin Monika Maron, der Journalist Wolf Schneider, der Vereins-Vorsitzende Walter Krämer sowie Josef Kraus, ehemaliger Präsident des Deutschen Lehrerverbandes. Unterzeichent haben Prominente wie Sibylle Lewitscharoff, die Lyriker Wulf Kirsten, Günter Kunert und Reiner Kunze, Peter Hahne, Dieter Nuhr und Dieter Hallervorden, Kai Diekmann und Bastian Sick sowie 14 Professorinnen und Professoren für Germanistik und Sprachwissenschaften.
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/initiative-gegen-geschlechtergerechte-sprache.265.de.html?drn:news_id=983853

  2. Wenn Frauen mal nicht ganz besonders betroffen sind, ist das ein klares Zeichen dafür das Frauen ganz besonders betroffen sind.

  3. „The most secure bio-labs routinely make errors that could cause a global pandemic & are about to re-start experiments on pathogens engineered to make them mammalian-airborne-transmissible“
    https://dominiccummings.com/2019/03/04/the-most-secure-bio-labs-routinely-make-errors-that-could-cause-a-global-pandemic-are-about-to-re-start-experiments-on-pathogens-engineered-to-make-them-mammalian-airborne-transmissible/
    „‘Incidents causing potential exposures to pathogens occur frequently in the high security laboratories often known by their acronyms, BSL3 (Biosafety Level 3) and BSL4. Lab incidents that lead to undetected or unreported laboratory-acquired infections can lead to the release of a disease into the community outside the lab; lab workers with such infections will leave work carrying the pathogen with them. If the agent involved were a potential pandemic pathogen, such a community release could lead to a worldwide pandemic with many fatalities. Of greatest concern is a release of a lab-created, mammalian-airborne-transmissible, highly pathogenic avian influenza virus, such as the airborne-transmissible H5N1 viruses created in the laboratories of Ron Fouchier in the Netherlands and Yoshihiro Kawaoka In Madison Wisconsin.
    ‘Such releases are fairly likely over time, as there are at least 14 labs (mostly in Asia) now carrying out this research. Whatever release probability the world is gambling with, it is clearly far too high a risk to human lives. Mammal-transmissible bird flu research poses a real danger of a worldwide pandemic that could kill human beings on a vast scale.“

  4. Es war einmal… eine Zeit in der man sagte das Rassismus nicht angeboren ist, sondern gelernt.

    Wenn heute jemand fragt, wo man Rassismus lernt, dann wäre eine Antwort: an amerikanischen Universitäten.

    Dort lernt man das Rassismus angeboren ist und das alle Weißen rassistisch sind.

  5. Weil es so schön ist, hier eine OkCupid Auswertung unter dem Titel (DeepL mit Nachbearbeitung):

    Feminismus beim Dating: Es geht nicht darum, den ersten Zug zu machen, sondern die Wahl zu haben.

    Sie hatten wieder einmal die undankbare Aufgabe, den nach außen getragenen Anspruch von Feministinnen mit dem Verhalten in Übereinstimmung zu bringen.

    Weiter im Text: „Zuerst fragten wir OkCupid Daters: „Halten Sie sich für einen Feministen?“ Die Frage hat fast 1,5 Millionen Antworten erhalten, wobei über 75% der Frauen und fast 60% der Männer mit „Ja“ oder „in gewissem Maße“ antworten.“

    In einer Umfrage wurde weiterhin gefragt, ob man aktiv den Partner gewinnen (also aktiv den ersten Schritt gehen), gewonnen werden wolle oder beides.
    Immerhin 1% (in Worten: ein Prozent) aller Frauen wollten den Partner aktiv für sich gewinnen, 45% wollten gewonnen werden und 54% bevorzugten ein wenig von beidem.
    Man beachte die vorgesehene Antwortmöglichkeit in der originalen Formulierung: „a little bit“.
    Ein klare Aussage wäre schon zu viel verlangt von den empfindlichen Seelen.

    So druckst man dann weiter: „Nur weil sich die Mehrheit der Frauen auf OkCupid für Feministinnen hält, bedeutet das nicht, dass die meisten beim Dating den ersten Schritt übernehmen wollen – zumindest nicht die ganze Zeit. Unsere Zahlen zeigen, dass Feministinnen auch ein wenig von beidem bevorzugen.“

    Sagen wir mal so, wenn 75% aller befragten Frauen sich für Feministinnen halten, dann besteht eine gewisse Erklärungslücke zwischen „immer“ (1%), „nicht die ganze Zeit“ (54%) und „gar nicht“, nämlich 45%. Wobei die Ergebnisse für die Gruppe der sich explizit Feministinnen nennenden selbstverständlich nicht separat ausgewiesen werden.

    Nun zu den männlichen Feministen: „Von den Nutzern, die sich als feministisch bezeichnen, sind heterosexuelle Männer, die mit „ja“ geantwortet haben, am ehesten bereit, ein wenig von beidem zu wollen (über 80%).“
    Da beginnt das Problem der „verunsicherten Männer“ – sie stoßen auf Frauen, die Feminismus signalisieren, sich aber tatsächlich konträr oder bestenfalls widersprüchlich verhalten.

    „Natürlich zeigen unsere Daten auch, dass Frauen, die den ersten Schritt tun, eine gute Sache sein können: Frauen, die die erste Botschaft senden, bekommen 2,5 mal häufiger eine Antwort als Männer, die das Gleiche tun.“

    Eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit könnte eine Frau gegen die abwägen, eine Zurückweisung zu erfahren.
    Nur Spaß! 🙂
    Für Männer der Normalzustand, für Frauen eher nicht.

    „Aber bei OkCupid wissen wir, dass unsere Nutzer nicht immer den ersten Schritt machen wollen – weil sie es uns gesagt haben, und deshalb respektieren wir das.“

    Das sollten sie auch, denn wenn ein Prozent der Nutzerinnen real feministisch handelt, sich 75% dieser jedoch für feministisch halten wollen, dann ist „Respekt“ vor sozial erwünschten Antworten, die sich mit der Realität nicht in Einklang bringen lassen angezeigt (empfindliche Seelen).

    „Wie Stiller sagt: „Es ist absolut erlaubt, einen Weg mit deiner Karriere oder anderen Bereichen deines Lebens zu gehen, und einen anderen mit deinem romantischen Leben.“
    Ich finde es göttlich, wie der Beitrag mit einer Absolution quasi enden muss.
    Es wäre unanständig, geradezu verwerflich, von Frauen kongruentes Verhalten zu erwarten – das ist der Lerneffekt. Oder anders formuliert: Virtue signalling IST virtue und Feminismus in der Dating-Szene ein Witz.

    https://theblog.okcupid.com/feminism-in-dating-its-not-about-making-the-first-move-but-having-the-choice-f4f2891dd4c9

  6. Frau könnte ja auch einfach sagen das sie ein Date will oder keine Lust auf Netflix hat…

  7. Vor 4 Wochen erschien ein sehr bemerkenswertes Interview von Prof. Dr. Silke Laskowski, die das Brandenburgsche Paritätsgesetz entworfen hat, in der FAZ. Ich weiß gerade nicht, ob das hiet schon einmal diskutiert worden ist. Anfangs war es hinter einer Bezahlschranke, jetzt nicht mehr.

    Der männliche Interviewer war offenbar genauso fassungslos wie ich wegen des Fanatismus und impliziten Männerhasses dieser einflußreichen Dame und ihrer z.T. absurden Argumente. Wenn man die ernst nimmt, wird aus der Parität sehr leicht das Frauenstatut der Grünen, also ein Matriarchat. Mehr dazu, inkl. dazu passende Äußerungen von führenden grünen Aktivistinnen, hier:

    https://maninthmiddle.blogspot.com/2019/03/paritaet-verkapptes-matriarchat.html

    • @ Mitm:
      Irgendwo mitten im Text hast Du Männer und Frauen verwechselt.

      Ansonsten kann einen der Müll, den Femis ablassen in letzter Zeit einfach nur noch fassungslos machen. Gibt es bei denen jetzt eine harte Drogenpflicht und falls ja, welche Droge schafft so etwas?

      • „Irgendwo mitten im Text“
        ich finde die Stelle auf Anhieb nicht, kannst Du bitte eine Zeile hier posten?

        „Müll, den Femis ablassen“
        Daß eine so haßverzerrte Sicht vorkommt, ist erwartbares Ergebnis der jahrzehntelangen Hetze gegen Männer hierzulande. Daß dies bei einer mit Professorentitel dekorierten Juristin vorkommt, verwundert schon eher, man würde bei so jemandem etwas mehr Urteilsfähigkeit vermuten. Leider scheinen im Gegenteil feministische Fanatiker (m/w) bevorzugt Jurist zu werden.

        Dieses Interview mit Laskowski halte ich für ein wichtiges Zeitdokument. Hier wird ganz offiziell dokumentiert, welcher Männerhaß bei wirklich wichtigen Personen, die unsere Gesetze machen, vorhanden ist und welche Annahmen hinter diesen Gesetzen stehen.

        Ich habe übrigens extra nicht erwähnt, daß sie auch bezweifelt, daß man die Interessen einer Gruppe vertreten kann, der man nicht selbst angehört (das war eine Frage des Interviewers, Constantin van Lijnden, der mMn seinen Job glänzend gemacht hat, er hat mehrfach sofort nachgehakt, wenn Laskowski Abstruses erzählte). Laskowski antwortet ausweichend („Es ist nicht unmöglich, aber es fällt deutlich schwerer und geschieht seltener. …), deshalb kann man sie nicht auf eine eindeutige Aussage festklopfen. Sie kommt aber letztlich zu einem definitiven Urteil „… deshalb werden die Interessen der weiblichen Hälfte der Bevölkerung von der Politik nicht adäquat repräsentiert.“ Insgesamt stellt sie mMn die Grundannahme einer repräsentativen Demokratie infrage, das steht in eklatantem Widerspruch zu den Grundkonzepten unserer Verfassung.

        • @Mitm:
          „Beispielsweise hat die Bundestagsfraktion der Grünen aktuell z.B. 58,2 % Frauen, obwohl nur rund 40% der Mitglieder männlich sind und obwohl – das weiß sogar Schulze – Frauen nur (!) „die Hälfte der Bevölkerung“ und keine Mehrheit von 58,2 % sind. “

          Oder verstehe ich den Satz falsch?

          „Ich habe übrigens extra nicht erwähnt, daß sie auch bezweifelt, daß man die Interessen einer Gruppe vertreten kann, der man nicht selbst angehört (das war eine Frage des Interviewers, Constantin van Lijnden, der mMn seinen Job glänzend gemacht hat, er hat mehrfach sofort nachgehakt, wenn Laskowski Abstruses erzählte). Laskowski antwortet ausweichend („Es ist nicht unmöglich, aber es fällt deutlich schwerer und geschieht seltener. …)“

          Das hat mich auch gewundert ( also, daß Du darauf im Text NICHT abhebst ). Aber ich habe das verlinkte Original ( zugegebenermaßen ) auch nicht gelesen ( Asche auf mein greises Haupt ).

          „Insgesamt stellt sie mMn die Grundannahme einer repräsentativen Demokratie infrage, das steht in eklatantem Widerspruch zu den Grundkonzepten unserer Verfassung“

          Da gehe ich noch einen Schritt weiter und unterstelle, daß sie JEDE Form von Demokratie ( also sogar vollständige Demokratie, mit Stimmrecht für jeden und freien Abstimmungen ) mit ihrem Gesabbel zu „vorgestern“ erklärt.
          Meine Kurz-Interpretationen ihrer Worte wäre gewesen: „Und diesen formellen Repräsentativquatsch kriegen wir auch noch weg!“.
          Anders gesagt: Ich hätte ihr insofern zugestanden, eigentlich ganz ehrlich die Wahrheit gesagt zu haben, eben DAS erstaunt mich ….

          • „Oder verstehe ich den Satz falsch?“

            Nein, „männlich“ ist hier in der Tat falsch, da muß weiblich stehen. Habe es korrigiert, danke für den Hinweis!

            „Das hat mich auch gewundert ( also, daß Du darauf im Text NICHT abhebst ).“

            Das wäre zu lang geworden, zumal ein paar Körner Wahrheit in der These von den Verständnisproblemen liegen.

            Fun fact am Rande: mit ihrer These bezweifelt Laskowski auch, daß z.B. ein weiblicher Richter einen männlichen Angeklagten hinreichend verstehen kann, also geeignet für das Richteramt ist.

        • „ich finde die Stelle auf Anhieb nicht, kannst Du bitte eine Zeile hier posten?“

          Abschnitt „Direkte Forderungen nach einem Matriarchat“, vorletzter Absatz, „obwohl nur rund 40% der Mitglieder männlich sind“, da muss es wohl „weiblich“ heißen.

        • Dass es Leute wie Frau Laskowski gibt, ist bekannt und grundsätzlich in Ordnung. Dass sie Studenten ausbilden und sogar den Einfluss haben, Gesetze zu entwerfen, die dann tatsächlich beschlossen werden, ist allerdings Anlass zu höchster Besorgnis.
          Allein für die Aussage „Die Gleichstellung[Hervorhebung von mir] von Mann und Frau ist ein Grundsatz unserer Verfassung“ müsste sie eigentlich ihren Lehrauftrag verlieren.

    • Sehr schön finde ich ja auch die Stelle: „Das [Diskriminierung von Frauen in der Politik] ist doch allgemein bekannt und wird von so gut wie niemandem bestritten. Als Frau haben Sie es weit schwerer, aufzusteigen,“. Wie fest muss man eigentlich die Augen zukneifen, um den überproportional hohen Frauenanteil (und deren verhältnismäßig junges Durchschnittsalter) bei Partei-Führungspositionen, Ministerämtern usw. dermaßen ignorieren zu können, dass man weiterhin behaupten kann, Frauen hätten es schwer, parteiintern aufzusteigen?

      Interessant auch: „Dass es keine gesonderte Quotierung für Mitglieder des dritten Geschlechts gibt, ist ganz einfach Pragmatismus. Es gibt viel zu wenige Intersexuelle, um das sinnvoll umsetzen zu können.“. Das ist im Prinzip natürlich richtig, hinterlässt jedoch die Frage, wann, wo und unter welchen Voraussetzungen Sonderregelungen für kleine und kleinste Minderheiten geschaffen werden müssen und wo nicht. Dürfte nette Auseinandersetzungen innerhalb der Feministen/SJW-community geben.

      • „Sonderregelungen für kleine und kleinste Minderheiten“

        Da bin ich auch sehr gespannt.

        Emprisch betrachtet sind Intersexuelle und Sonstige eine extrem kleine Minderheit. Begrifflich sind sie aber zu einem eigenen Geschlecht befördert worden, und damit werden sie von der Systematik her auf die gleiche Stufe gestellt wie die ca. 1000* größeren Geschlechter Mann und Frau. Aber: judex non calculat. D.h. als Ausgangspunkt werden die 3 Geschlechter als gleichwichtig eingestuft, und man muß hier Sonderregelungen erfinden und begründen, daß Intersexuelle eben nicht die gleichen Repräsentationsansprüche stellen können wie die Hauptgeschlechter. Die Feministen sind hier mMn in der Defensive. Daß das Brandenburgische Frauenquotengesetz am 3. Geschlecht scheitert, also als verfassungwidrig einkassiert wird, halte ich für durchaus möglich.

        • Z.B. wird es zunehmend üblich (auch im öffentlichen Dienst), bei Stellenausschreibungen „(w/m/d)“ hinter die gesuchte Berufsbezeichnung zu schreiben. D.h. obwohl das 3. Geschlecht nur einen winzige Minderheit im Vergleich zu m/w ist, wird bei Stellenausschreibungen gleich gewichtet. Warum soll dann nach der Logik der Gendervertreter bei der Parnamentsbesetzung nicht auch ein Drittel vom 3. Geschlecht besetzt werden

          • „… wird bei Stellenausschreibungen gleich gewichtet.“

            Genau genommen ist das keine Gewichtung, sondern nur eine Erwähnung, daß solche Bewerber auch willkommen sind.

            Allerdings wird der Fehlschluß, die „Diversen“ müßten auch als Gruppe zwangsläufig repräsentiert werden, durch das massenhafte Auftreten dieser Dreifaltigkeit in Stellenanzeigen stark verbreitet, und irgendwann ist es dann Teil der öffentlichen Meinung. Spätestens dann wird bei einigen der Groschen fallen, daß dieser Repräsentationsanspruch prinzipiell falsch ist, auch bei Frauen.

            Falls nicht, kann es lustig werden. Dann würde die zentrale Begründung bzw. soziologische Theorie, daß die Gesellschaft aus disjunkten Kollektiven besteht, die sich gegenseitig nicht verstehen und vertreten können, zum common sense werden. Dann sind Quoten für Schwule, Lesben, Muslime, Veganer u.a. nahezu zwangsläufig, denn die Unterschiede in den Lebenswirklichkeiten dieser Gruppen sind größer als die Unterschiede in den Lebenswirklichkeiten bei Männern bzw. Frauen. Das Argument von Laskowski, für diese Gruppen sei in GG Art. 3 nicht explizit eine Beseitigung von Nachteilen gefordert, ist rein formaljuristisch, für die politische Willensbildung spielt das mMn keine Rolle.

    • @ mitm

      „Mit ihrer 50%-Forderung unterstellt Laskowski implizit, daß 40% Frauen in einem Parlament nicht ausreichen, um weibliche Belange argumentativ überzeugend vorzutragen und auch männliche Abgeordnete von ggf. zu ergreifenden Maßnahmen zu überzeugen.“

      Nein.
      Gemäß dem Spruch: „Was Petra über Peter sagt, sagt mehr über Petra als über Peter.“ erfahren wir aus den Argumenten in erster Linie mehr darüber, wie Laskowski denkt, wie Politik funktioniert. Sie würde, wäre sie MItglied des Parlaments, reine Frauenpolitik machen und unterstellt dann natürlich logischerweise ähnliches Denken bei allen anderen Parlamentariern. Dann ergibt die These „40% Frauenanteil ist zu gering“ durchaus Sinn.
      Hätte sie mit ihrer These recht – und es gibt Hinweise, dass dem bei den Frauen in den Parlamenten so ist – dann lässt mich die Politik der Zukunft frösteln.
      Ich erinnere noch einmal daran, dass die Grünen in den frühen 90er Jahren mit einer reinen Frauenfraktion derart krachend gescheitert sind, wie vermutlich im gesamten Europa des 20. Jahrhunderts keine andere Partei. Die Weiber um Krista Sager und Adrienne Goehler beschäftigten sich tatsächlich eine ganze Legislaturperiode öffentlichkeitswirksam mit sich selbst und waren zu keiner politischen Arbeit mehr in der Lage.
      Wenn man heute heute nach „Frauenfraktion, GAL und Hamburg“ gurgelt, stößt man auf eine merkwürdige Mauer des Schweigens in den etablierten Medien. Es gibt nur einige Elogen über die erste Frauenfraktion vom Frühjahr 1987 und für die „vielen guten Ideen“.
      Diese „Fraktion“, die sich mehr in der GAL (Grün-Alternative Liste) an die Spitze putschte, als dass sie gewählt wurde, fiel weit mehr durch Sponti-Aktionen auf, denn durch ernste Parlamentsarbeit.
      Sie wurde nach dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode nach 120 Tagen erneut als reine Frauenfraktion zu Wahl gestellt und erhielt acht Mandate.
      Über die eigentliche Zeit der zweiten und – Aufgrund des im Parteienstatuts festgelegten Rotationsprinzips – dritten GAL-Frauenfraktion von Mai 1987 bis Mai 1991 hüllen sich die Medien in Schweigen. Kein Wunder, würden die Aktivitäten der Mandatsträgerinnen kaum eine glänzende Epoche weiblicher Politik offenbaren, sondern vielmehr ein beispielloses Komplettversagen, einen Zickenkrieg vom Allerfeinsten.
      Von der Website „Hamburg.de“ erfahren wir ein paar dürre Worte zu dem Zoff:

      „Die dritte GAL-Frauenfraktion amtierte dann von Februar 1989 bis März 1990. „Aufgrund innerparteilicher Streitereien und politischer Differenzen kam es im März 1990 zum nachhaltigen Eklat: vier Frauen der GAL-Frauenfraktion (Heide Neitsch, Eva Hubert, Krista Sager und Angela Friedrich) erklärten ihren Austritt aus der Hamburger GAL, verweigerten aber die Niederlegung ihrer Bürgerschaftsmandate. (…)“ (Katja Leyrer, a. a. O., S. 280.)
      Zwei weitere Fraktionskolleginnen unterstützten die vier nun Parteilosen. Diese sechs Frauen bildeten „bis Mai 1991 ‚Die Frauenfraktion‘ ohne offizielle Parteianbindung in der Hamburger Bürgerschaft. Im April 1990 [war sie] offiziell als parteilose ‚Frauenfraktion‘ von der Bürgerschaft anerkannt [worden].“ (Katja Leyrer, a. a. O., S. 280.)“

      https://www.hamburg.de/clp/frauenbiografien-suche/clp1/hamburgde/onepage.php?BIOID=3733

      Offensichtlich haben selbst die Grünen diesen Teil ihrer Historie erfolgreich total verdrängt, wenn sie unermüdlich für Listen mit 50+x% (bis 100%) Frauenanteil werben.

      • Sorry, ein missverständlicher Satz:
        „Sie würde, wäre sie MItglied des Parlaments, reine Frauenpolitik machen und unterstellt dann natürlich logischerweise ähnliches Denken bei allen anderen Parlamentariern.“

        Damit meine ich natürlich, dass sie den Männern in den Parlamenten gleiches Denken unterstellt. Dass diese also vorrangig Männerpolitik machen und erst – sozusagen als parlamentarischen Abfall – nachrangig Umwelt-, Wirtschafts-, Gesundheitspolitik.
        Und Fraueninteressen würden sie schon gar nicht vertreten, da diese ja ihren eigenen Männerinteressen gegenläufig seien.

        • @Carnofis

          Du müsstest wirklich etwas über die tatsächlichen Umstände in der Haburger GAL schreiben – war mir nämlich nicht bekannt und ich finde beachtlich, wie die Zeit/das Scheitern heute von den damaligen Beteiligten verarbeitet wird:

          „Ist das Frauen-Experiment geglückt? „Es hat deshalb nicht geklappt, weil sich darin eigentlich nur die Zerstrittenheit der Partei gespiegelt hat“, sagt Thea Bock. Zu viele Männer im Hintergrund hätten die Frauen gesteuert. „Man muss das nicht noch einmal machen – aber es war auch kein Fehler.“

          Nette Verschwörungstheorie.
          Selbst wenn es eine reine Frauenliste ist, hat an deren Zerstrittenheit nicht frau die Schuld, sondern „die Männer im Hintergrund“.
          Die Frauen aus der Ferne steuern können, weil man sowieso weiß, die haben keinen eigenen Willen. 😉

          Diese völlig durchgeschallerte, narzisstische Weltsicht bürgerlicher Feministinnen ist immer wieder faszinierend (wenn auch nervig).

          Hier gefunden: https://www.abendblatt.de/hamburg/article108183405/GAL-Frauenliste-Als-die-Frauen-frech-wurden.html

          • „Du müsstest wirklich etwas über die tatsächlichen Umstände in der Haburger GAL schreiben “

            Kann ich nicht. Es ist zu lange her. Ich erinnere mich nur, dass die Weiber sich oft und intensiv öffentlich gefetzt hatten.

            Aufmerksam wurde ich auf das Problem deshalb, weil wir als eine private Verkehrs-AG des BUND einer Hamburger Randgemeinde Anfang der 90er gern eine Bahnanbindung nach Hamburg gehabt hätten, die Stadtverwaltung aber stattdessen eine Umgehungsstraße präferierte. Und wegen des Mauerfalls war klar, dass es Fördergelder nur für ein Entwicklungskonzept geben würde.
            Die GAL von vor 1987 – also die mit den Männern – hatte ein Verkehrsgutachten zu eben genau diesem Thema in Auftrag gegeben, das unser Verkehrskonzept entscheidend gestützt hätte.
            Als das Gutachten fertig war, waren inzwischen die Hyänen am Werk. So konnte der Verkehrsexperte uns das Werk zwar inoffiziell vorstellen und wir konnten auch mit den Zahlen arbeiten, aber für eine offizielle Verwendung bedurfte es des Einverständnisses des Auftraggebers, der GAL.
            Der Gutachter brauchte nur ein „OK, kannst verwenden!“, aber die sechs Weibsen konnten sich über die gesamte Legislaturperiode nicht einmal einigen, wer zum Empfang der Auftragsarbeit befugt war.
            Vier Jahre lang pflegten diese engelsgleichen Wunderwerke der Evolution lieber ihr Ego, als auch nur eine Stunde Sacharbeit zu leisten.
            Und ich bin sicher, das ist systemimmanent. JEDE reine Frauenfraktion zerlegt sich in der Minute ihrer Gründung. Mir ist bis heute keine gemischte oder reine Männerfraktion untergekommen, die so komplett versagt haben, wie Krista Sager und Co.
            Und wie Du siehst, haben die überhaupt keine Probleme damit, selbst dann noch unwidersprochen Männern die Schuld in die Schuhe zu schieben.
            Und es scheint über alle politischen Ausrichtungen hinweg eine Art Omerta der Medien über diese Episode zu geben. Man findet nur sehr wenig Artikel über die und aus der Zeit und die sind positiv, bestenfalls freundlich neutral.
            Ich habe eine DVD aller SPIEGEL von 1994 bis 2005 und hoffte, vielleicht dort noch was Erhellendes zu finden. Aber ich kann die Dateien nicht mehr öffnen, weil es wohl den Acrobat Reader nicht mehr in der nötigen Form gibt :(.

            Nach der Legislaturperiode war das Fenster für Fördergelder übrigens zu und die Stadt hat bis heute – wie damals von mir schon angekündigt – WEDER eine Umgehungsstraße, NOCH eine Bahnanbindung.

      • @Carnofis: „erfahren wir aus den Argumenten in erster Linie mehr darüber, wie Laskowski denkt, wie Politik funktioniert.“

        Das war meine Absicht 😉 Nicht nur Laskowski denkt so, sondern auch viele andere, die zusammen mit ihr das Gesetz vorbereitet haben. D.h. Laskowski ist nur die Spitze des Eisbergs.

        „Hätte sie mit ihrer These recht…“

        dann wäre eine Stände- oder Kastengesellschaft die einzige Lösung. Jeder ist Mitglied in einer Kaste, kann nur Vertreter aus dieser Kaste wählen, die Macht ist unter den Kasten nach einem Schlüssel aufgeteilt, alle Kasten betrachten sich gegenseitig als Feinde.

        Laskowskis Thesen sind weit verbreitet. Steven Pinker schreibt in „The Blank Slate“ (2002):

        Gender feminism is an empirical doctrine committed to three claims about human nature.

        The first is that the differences between men and women have nothing to do with biology but are socially constructed in their entirety.

        The second is that humans possess a single social motive – power – and that social life can be understood only in terms of how it is exercised.

        The third is that human interactions arise not from the motives of people dealing with each other as individuals but from the motives of groups dealing with other groups – in this case, the male gender dominating the female gender.

        Das 2. und 3. Dogma ist bei Laskowski deutlich erkennbar. Das Mißtrauen, der Tunnelblick, die negativen Unterstellungen usw. bzgl. Männer sind alles Folgen jahrzehntelanger feministischer Gehirnwäsche und Haßpredigten.

      • Die Behauptung das nur Frauen Fraueninteressen vertreten können und das Männer nur Männerpolitik machen wird von Feministinnen ständig wiederholt so das die Menschen das irgendwann auch glauben werden.

        Ich stehe mehr Frauen in der Politik auch kritisch gegenüber. Nicht weil sie Frauen sind, sondern weil die Frauen die aktuell in der Politik sind, anders als männliche Politiker hauptsächlich Politik nur für ein Geschlecht machen, was heißt das sie die Situation nur von Frauen verbessern wollen und gerne auch auf Kosten von Männern. Sie behaupten das sie das alles für die Gleichberechtigung tun aber in Wirklichkeit würde man am schnellsten etwas in Sachen Gleichberechtigung erreichen, wenn man die Programme aus der Frauenpolitik wieder rückgängig macht.

  8. „Laut dem Gerichtsakt soll der Fußballtrainer möglicherweise bereits über Jahre hinweg Spielerinnen beim Duschen gefilmt haben, auch als die beiden nun betroffenen Spielerinnen noch minderjährig waren. Am 2. Oktober des Vorjahres flog er schließlich auf: Er platzierte eine Sportjacke unauffällig bei der Damen-Duschkabine seines Mostviertler Fußballvereins. Aus der Jackentasche ragte ein Handy, 20 Minuten lang wurden die beiden Spielerinnen aufgenommen. Sie entdeckten das Handy, filmten den Bildschirm ab und erstatteten bei der Staatsanwaltschaft in St. Pölten Anzeige. Wie auch der „Kurier“ berichtete, kam es dort zu einem Verfahren, allerdings wurde dieses eingestellt.

    Man habe so reagieren müssen, sagte Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Dienstag: „Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ist nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis gekommen, dass ein gerichtlich strafbares Verhalten des Beschuldigten nicht vorliegt, und hat daher das Verfahren mangels Tatbestandmäßigkeit eingestellt.“ Dem Mann könne weder eine Schädigungsabsicht noch ein Bereicherungsvorwurf gemacht werden. Er habe die Videos lediglich auf seinem Handy betrachtet und nicht weiter verbreitet, das sei laut geltendem Gesetz nicht strafbar. …

    Für Rechtsanwalt Johannes Öhlböck, Spezialist für Persönlichkeitsrechte, ist die Einstellung des Verfahrens unverständlich: „Es gibt mehrere Straftatbestände, die infrage kommen, noch dazu vor dem Hintergrund, dass eines der Opfer gravierende Schäden davongetragen hat, nämlich eine schwere Anpassungsstörung. Wir haben es also mit Dauerfolgen zu tun“, sagte er im Gespräch mit noe.ORF.at. Er fügte hinzu: „Wir sprechen damit über ein Körperverletzungsdelikt, entweder vorsätzlich oder fahrlässig, beides kommt in Betracht.“

    Sollte das Verfahren nun nicht fortgeführt werden, müsse man sich laut Öhlböck folgende Frage stellen: „Wollen wir, dass es straflos sein soll, dass Minderjährige nackt von einem Trainer gefilmt werden können, ohne deren Wissen?“ Der Rechtsanwalt meinte, „das ist mit unserer Werteordnung nicht vereinbar und sollte vom Strafrecht verfolgt werden“.“

    https://noe.orf.at/news/stories/2968218/

    • Hab ich heute auch auf meiner timeline geshared. Dabei ist mir fast ein Ei aus der Hose gefallen.
      Minderjährige bespannen und sich abends drauf einen zu keulen, ist OK, solange man nicht drüber redet. Unfassbar,

      • Wüsst gern, ob das in D schon allgemein strafbar wäre…

        Aber schau doch mal was – wenig überraschend – der Hausherr bislang dazu anmerkte:

        Ich finde es keinen Deut weniger verwerflich übrigens, wenn „nur“ Volljährige Opfer sind.

        • Sachlich mag seine Aussage natürlich korrekt sein.
          Und trotzdem outet man sich als widerliches Schwein, so man nicht hinzufügt, dass es hier wohl offensichtlich dringendst eines neuen Gesetzes bedürfe um Persönlichkeitsrechte zu schützen (wenn man die Täter nicht aufgrund anderer Normen bereits empfindlichst sanktionieren könnte).

          • Du unterstellst Christian, dass er sich klammheimlich über die Gesetzeslücke freut und es diesem Widerling gönnt, dass er ohne Strafe davon kommt? Und beleidigst ihn grob? Geht’s eigentlich noch?

            So eine eventuelle Gesetzeslücke (hier in Österreich, nicht in Deutschland) ist eine Herausforderung, weil man nicht für jeden Einzelfall ein Gesetz machen kann (und seien die Umstände noch so empörend). Daran krankt unsere Gesetzgebung nämlich schon seit längerem, dass sie genau das immer wieder versucht.

            Der nächste empörende Umstand (und das ist kein Einzelfall): Es wird wohl nur schwer möglich sein, IS Angehörige mit deutschem Pass juristisch zu belangen. Und schon gar nicht die dazu gehörenden Weiber.

          • „Wegen was wurde er denn angezeigt?“

            Bei einer Anzeige gibt man im Wesentlichen eine Beschreibung dessen ab, was man als starfwürdig erachtet.
            Es ist einem evtl. Opfer auch nicht ohne weiteres zuzumuten, sich erst mit den juristischen Feinheiten vertraut zu machen, wie ein Delikt juristisch korrekt zu bewerten ist und unter welchen §§ es anzuzeigen wäre.
            Das gilt insbesondere, weil bei Straftaten eine rasche Anzeigeaufnahme oft wichtig ist und unmittelbar nach der Tat, unter deutlichem Eindruck der Tat geschehen können sollte.

            Das ist was ganz anderes als im Zivilrecht, wo niemand für irgend etwas einen Richtspruch in Anspruch nehmen kann als für irgend etwas, was auch explizit als Antrag beantragt wurde – somit niemand ein Urteil erhält für einen Umstand bzw. eine Tat, die zwar stattgefunden und sogar im Verfahren erwähnt worden sein mag, aber niemals von einem Prozessbeteiligten beantragt worden ist.

            Selbst da ist es aber so, dass solche Anträge jederzeit im laufenden Verfahren eingebracht werden können.

            Einem Staatsanwalt hätte an der Stelle klar sein müssen, dass nach Zeugenaussage ausgesprochen eindeutig eine Straftat nach https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html vorliegt, da gibt’s eigentlich überhaupt nichts zu deuteln.

            㤠201a
            Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
            (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

            1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“

            Da braucht man kein neues Gesetz, es würde genügen, wenn die Juristen gesetzeskundig wären, was hier offenkundig nicht gegeben war.

          • Ich finde den Vorgang insbes. eindeutig genug, um mit guter Aussicht auf Erfolg Beschwerde gg die Einstellung zu führen.
            https://www.anwalt.de/rechtstipps/beschwerde-gegen-einstellung-des-ermittlungsverfahrens_132671.html

            Und während man das zwar von der Anzeige selbst nicht erwarten oder gar fordern darf, kann man in einer solchen Beschwerde, die man ja üblicherweise mit entsprechend größerem Abstand, größerer Überlegung und möglicherweise bereits mit juristischem Beistand formuliert, darauf hinweisen, an welcher Stelle man die juristische Fehlbewertung des STA sieht, und es exakt einen ihm offenbar unbekannten §§ gibt, der das angezeigte Verhalten unter Strafe stellt.

          • @Maddes8cht – § 201a StGB wäre wohl einschlägig, es dürfte allerdings für ein österreichisches Gericht schwer sein, aufgrund einer deutschen Strafnorm zu verurteilen. Im österreichischen Strafrecht gibt as anscheinend einen vergleichbaren Straftatbestand (noch) nicht.

          • Ich vermute nun, dass die Ösis tatsächlich noch eine größere Strafbarkeits-Lücke (als wir) übriggelassen haben, man besehe sich nur mal diesen Teil des „Kinderpornographie“-Paragraphens § 207a (ich weiß, dass reine Duschaufnahmen noch nicht darunter zählen!):

            „5) Nach Abs. 1 und Abs. 3 ist nicht zu bestrafen, wer

            1. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person mit deren Einwilligung und zu deren oder seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt oder

            2. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person nach Abs. 4 Z 4 zu seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt, sofern mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung der Darstellung verbunden ist.“

          • „So eine eventuelle Gesetzeslücke (hier in Österreich, nicht in Deutschland) ist eine Herausforderung, weil man nicht für jeden Einzelfall ein Gesetz machen kann (und seien die Umstände noch so empörend).“

            Wie es aussieht, ist der „Witz“ hier aber doch gerade: man hat explizit eine Ausnahme definiert, wo (willkürlich) – dem common sense entsprechend – strafwürdige Handlungen real straflos ausgehen sollen.

            Warum macht der Gesetzgeber sowas, wie kam der nur auf speziell diese Idee?

          • Man „outet sich als widerliches Schwein“, wenn man Deinen Sprech- und Denkdiktat nicht Folge leistet?
            Bedauernswertes Geschöpf.

          • @Maddes:
            „Da braucht man kein neues Gesetz, es würde genügen, wenn die Juristen gesetzeskundig wären, was hier offenkundig nicht gegeben war.“
            Die Botschaft hör ich wohl, indes ….
            Anders gesagt, natürlich sollte es so laufen, wie von Dir geschildert und befragt man einen Rechtspfleger in einer Antragstelle, oder einen StA, wird der so ziemlich das gleiche sagen.
            Wäre das in der Praxis einigermaßen verlässlich so, würde ich es sogar vehement verteidigen.
            Aber ich habe genügend Unfug mit entsprechenden Personenkreisen erlebt, um an eine „unverschuldete Ignoranz“ schon lange nicht mehr glauben zu können.

            Eher lächerliches Beispiel: Ich habe einmal einem zuständigen Rechtspfleger in Berlin versucht, nix weiter als einen formellen Vierzeiler „Richterablehnung wg. Befürchtung von Befangenheit plus Antrag auf gesetzlichen Richter, genaue Begründung wird nachgereicht“ zu diktieren. Die ersten zwanzig Minuten schrieb der Idiot locker ein halbes dutzend Mal plus langen – deutlich eskalationsbeflissenen – Labereien: „Befangenheitsantrag. Ich … bin mit dem Richter XY nicht zufrieden….“ o.ä. sinnfreien Humbug, woraufhin ich ihn aufforderte den Mist in den Shredder zu stecken und endlich mal zuzuhören, was ich sage. Ungefähr eine dreiviertel Stunde dauerte das Dilemma, bis dann endlich der obige Eineinhalbzeiler ( sinngemäß und deutlich holpriger, aber immerhin nicht völlig mißverständlich bis ganz falsch ) getippt war.
            Und was ich von StAen schon an ( z.T. interner, geleakter ) Post lesen mußte, ist teilweise noch irrwitziger. Einer shaukelte sich mit einer Kriminalbeamtin, und einer Richterin ( in einer Strafsache wohlgemerkt ) dermaßen auf, daß eine Website zur terroristischen Organisation, und „sein“ Angeklager zum Gründer und Anführer einer „Taskforce“ von zwanzig Mann wurde, welche dem Zweck diente die Gegenseite zu bedrohen, einzuschüchtern und in Demonstrationen bei Gericht Unmut zu verbreiten. Dementsprechend wurde der Laden zur Anhörung dann auch abgeriegelt.
            Realer Hintergrund: Die Website bestand aus ganzen zwei Personen ( eine davon war ich ), und der Angeklagte hatte im geschlossen Teil des angeschlossenen Forums gelegentlich ( und lange vor der Straftat ) über seinen Fall berichtet. Kurz: Die ganze Story bestand aus nix als hysteriegeiler Paranoia.

            Umgekehrt habe ich vom Gericht behauptete ( ! ), aber nicht an die StA weitergeleitete Offizialdelikte zur ( insofern Selbst-)Anzeige gebracht und auch auf Erinnerung nie eine Antwort erhalten. Und da ging um wirklich schwere Gewaltvorfälle, Bedrohung von Amtspersonen, zu erwartende Amokläufe u.ä.m. ( samt und sonders reine Phantasieprodukte ).
            Und ich kann Dir sagen, warum: Weil es garantiert telefonische Rückfragen gab – deren Inhalt ich natürlich nicht kenne – und man sich darauf geeinigt hat, den selbstproduzierten Hund lieber nicht zu wecken.
            Kurz gesagt: Papier ist geduldig, Telefone verraten nix und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, so einfach funktioniert die justizielle Kooperation.
            Bestimmend ist das persönliche und kollegiale Geschäftsinteresse, nicht Gesetz oder gar Recht.

        • Wüsst gern, ob das in D schon allgemein strafbar wäre…

          Google benutzen und Hirn einschalten.
          Wobei ich das ungute Gefühl habe, dass sich beides bei dir schwierig gestalten könnte.
          Aber damit du beruhigt bist, ja in Deutschland käme dafür ggf. ein Straftatbestand in Betracht.

          Ansonsten hat der „Hausherr“ recht, denn es gibt anscheinend keine entsprechende Strafandrohung in Österreich. Und Körperverletzung, weil eine der Frauen angeblich Folgeschäden davongetragen haben will, dürfte einerseits ziemlich weit hergeholt sein

          Tatsächlich bedingt eine echte Körperverletzung (zumindest in Deutschland) keinen Vorsatz, eine fahrlässige Körperverletzung kann ebenfalls bestraft werden. Dein Feministinnengeblubber wäre vielleicht so ein Fall. 😛

          @Fiete:
          Es ist von mehreren möglichen Straftatbeständen die Rede. Konkret wird, abgesehen von der behaupteten Körperverletzung, nichts gesagt.
          Denkbar wäre aber eine Verurteilung bzw. Klage wegen Verstoß gegen § 51 DSG (vermutlich Datenschutzgesetz). Zumindest soll es wohl einen ähnlichen Fall auf einer Toilette gegeben haben, bei der ein Landgericht einen Mann wegen „(versuchter und teilweise vollendeter) Datenverwendung in (Gewinn-) oder Schädigungsabsicht gem. § 51 DSG verurteilt hat.

          Inwiefern hier tatsächlich ein Straftatbestand vorliegt, kann ich nicht sagen. Nach deutschem Recht, wäre hier neben § 201a StGB die unerlaubte Vorführung/Veröffentlichung und somit das Urheberrecht am eigenen Bild verletzt. Das ist zwar ggf. auch ein Straftatbestand (§§ 106 UrhG ff.), spielt aber eher im Zivilrecht eine Rolle.

          • Ich sehe für Deutschland tatsächlich § 201a Absatz 1 Punkt 1 als erfüllt an.
            Bei einer Dusche handelt es sich ganz klar um „einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“.
            Bei dem Aufstellen des Handys in der Dusche kann man auch nicht mehr von Fahrlässigkeit reden.

          • @ Mario:
            Vielleicht habe ich mich ungeschickt ausgedrückt. Ich fragte nicht, was sich hier wer als möglichen Straftatbestand vorstellen könnte, sondern wg. was er tatsächlich angezeigt wurde. Das hat auch in D. weder der Richter, noch irgendein wohlmeinender Dritter zu entscheiden, sondern der Anzeigeerstatter selbst ( oder gelegentlich auch mal irgendein „Rechtspfleger“ in einer Antragsstelle und die können irrwitzige Ideen haben ).
            Und es gibt auch hier so z.T. bizarre Gepflogenheiten, wie Offizialdelikte und Antragsdelikte ( was ja durchaus mal einen sinnvollen Grinterhund gehabt haben kann, vom Justizpersonal aber oft unter ganz anderen Aspekten betrachtet wird ). Bei den Ösis kann ich mir noch schrägere Regelungen gut vorstellen. U.U. hatte der Richter also eine gute und auf den ersten ( Juristen-)Blick leicht erkennbare Ausrede. Und faul sind die Hunde praktisch alle.
            Um das einzuschätzen müßte man allerdings wissen, wer die Anzeige wie genau ausformuliert hat und was die austrischen Spruchrechtsüblichkeiten zu dem Text an Möglichkeiten ( für wen ) zu bieten haben.
            Wobei auch dort die persönlichen Positionen und Konstellationen durchaus von Belang sein können.

            V.dh. können wir hier, bei ungefähr Infolage Null, sicherlich lange moralisch, küchenpsychologisch, oder gefühlt-„formalrechtlich“ herumspekulieren ( was zweifelsohne der Zweck von Brutmaschin’s Geschreibsel ist ), aber mit der justiziellen Lage im Ösiland hat das schlicht nix zu tun.

            Erinnert mich an die fiftydozen shades of „was ist eine Vergewaltigung?“

          • Aber ja er ist kein Befehlsempfänger des anzeigenerstellers oder der Polizei oder der servicekraft , die Deckel Beschriftung vornimmt. er ist Befehlsempfänger des oberstaatsanwalts bzw des generalstaatsanwalts.

            Es wäre ja auch relativ bescheuert, wenn der Staatsanwalt den Sachverhalt nicht frei juristisch bewerten könnte, sondern einen atomkrieg Anklagen müsste, wenn es eigentlich ein Diebstahl ist

          • Bei einer Dusche handelt es sich ganz klar um „einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“.

            Das würde ich gar nicht so klar sehen. Und ich meine auch, mich ganz schwach an eine Entscheidung des BGH zu erinnern, die eine Gemeinschaftsdusche nicht zwangsläufig als geschützten Raum gemäß § 201a ansieht.

            Zwar ist die Gemeinschaftsdusche gegen allgemeine (öffentliche) Einblicke geschützt. Nicht aber gegen „betretungsberechtigte“ Nutzer.
            Anders ist der Sachverhalt bei (abschließbaren) Einzelkabinen, bspw. auch Toiletten.

          • @Mario: auch wenn die Diskussion akademisch wird….
            Es bleibt dann aber zu klären, ob ein männlicher Trainer nutzungsberechtigt ist, solange eine Dusche von Frauen/Mädchen benutzt wird.
            Wären sie z. B. Profis und die Duschen damit klar Teil ihrer Arbeitsstätte, hätte der männliche Trainer dort nix verloren.

          • @ Chrissy:
            „er ist Befehlsempfänger des oberstaatsanwalts bzw des generalstaatsanwalts.

            Es wäre ja auch relativ bescheuert, wenn der Staatsanwalt den Sachverhalt nicht frei juristisch bewerten könnte, sondern einen atomkrieg Anklagen müsste, wenn es eigentlich ein Diebstahl ist“

            Äh, ja!?
            Und was wolltest Du damit jetzt inhaltlich zum Ausdruck bringen?
            Weil er tun muß, was sein Chef verlangt, auch wenn es juristisch falsch ist, ist er „juristisch frei“? Nicht wirklich, oder?
            Schon der Vergleich „Atomkrieg vs. Diebstahl“ ist lächerlich!
            Schau, in Italien kann ein StA gegen Berlusconi ermitteln, wenn er entsprechende Anfangsverdachte vorliegen hat. In D. gegen Barley, Merkel, oder so, wohl eher nicht.

            Um mein Beispiel anzuführen: Nachdem ich die schweren Beschuldigungen gegen mich angezeigt hatte, hätte ein italienischer StA nahezu zwangsläufig ( und in alle Richtungen ) ermittelt. Hier, selbst wenn er das gewollt hätte, garantiert nicht, weil sonst der Direktorpräsi vom AG dazwischengefunkt hätte, woraufhin der leitende OStA seinen Büttel zurückgepfiffen und zur Sau gemacht hätte ( übrigens nicht aussschließbar, daß es tatsächlich so gelaufen ist ).
            Andere Beispiele wären der Fall Stellwag, das NSU-Gehampel, der anfängliche Verlauf im Kasselmannfall etc. pp..
            Jedesmal ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erkennbar, daß der Verlauf des Ermittlungsverfahrens ganz gezielt präjudikativ gesteuert war ( höflich formuliert, genauer wäre, daß es regelrecht zum Himmel stank ).

        • Was genau ist denn da deine Kritik an meinem Tweet? willst du ein Strafrecht, bei dem man sich weil es ist moralisch gerecht ist ein straftatbestand ausdenken kann? Wenn das in Österreich nicht geregelt ist, dann wäre das sicherlich Anlass für eine umgehende Änderung. Es wäre aber kein Anlass dafür, dass man dann gegen den Grundsatz ohne geschriebenes Gesetz keine Strafe verstößt.
          natürlich kenne ich mich im österreichischen Recht in nicht aus. Vielleicht wäre hier, wenn die Mädchen tatsächlich erhebliche psychische Probleme durch die Tat hatten, eine Strafbarkeit über die fahrlässige Körperverletzung möglich. Dazu müsste man die diesbezüglich Literatur in Österreich prüfen. Auch hier kann man aber nicht einfach fordern, dass der Richter gefälligst verurteilt, ohne darzulegen, wonach er eigentlich verurteilen soll und was die Gesetze dazu hergeben.

          • „willst du ein Strafrecht“

            Den Eindruck hinterlässt sie: Ein Strafrecht, in dem der Richter in allen Fällen, die irgendwas mit Frauen zu tun haben, sie (oder eine andere Feministin) fragt, was sie davon hält und anhand ihrer Einschätzung wird dann Recht gesprochen.

            Der grrrroße Vorteil: Es braucht keine Gesetzgebung und keine Rechtsanwälte mehr. Was man da alles sparen könnte…

          • Vielleicht sollte man einfach Feministinnen beschuldigen, anklagen und verurteilen lassen.

            Wäre doch toll, was man da an Zeit und Geld einsparen könnte.

            Faire Gerichtsverfahren sind doch sowieso überbewertet.

          • „Was genau ist denn da deine Kritik an meinem Tweet?“

            Ohne genauere Kenntnisse vertrittst Du (zumindest scheinbar) die Tätersicht.

            „Wenn das in Österreich nicht geregelt ist, dann wäre das sicherlich Anlass für eine umgehende Änderung.“

            Dieses Statement als Tweet wäre wesentlich sachgerechter (und natürlich auch weniger arschlochhaft) gewesen, kapierste?

          • „Ohne genauere Kenntnisse vertrittst Du (zumindest scheinbar) die Tätersicht.“

            Ich vertrete dort eine rechtsstaatliche Sicht. Gerade deswegen ist ja in Deutschland ein eigener Paragraph aufgeführt worden und ich hasse es, wenn jemand nicht darüber nachdenkt, dass Strafrecht eben ganz strikte, bereits auf das römische Recht zurückgehende Grundsätze haben muss, wie eben „nulla poena sine lege“, die einer Willkür des Staates vorbeugen. Einfach auf dem Richter rumzuhacken, dass er da doch verurteilen soll, dass ist eben reichlich unüberlegt.

            „Dieses Statement als Tweet wäre wesentlich sachgerechter (und natürlich auch weniger arschlochhaft) gewesen, kapierste?“

            Mein Statement enthält auch keine Wertung in die andere Richtung. Du liest sie eben hinein. Es ist ein vollkommen neutraler Kommentar, der keine Wertung über den Unrechtsgehalt enthält.

          • „Zu einer Körperverletzung fehlt es ja schon am Vorsatz: Er wollte ja gerade, dass sie es nicht entdecken und er dann die Aufnahme hat.“

            Was sollte das denn sein, wenn keine Wertung und Übernahme der Tätersicht?
            Eigentlich hast Du ja auch bereits zurückgerudert indem Du schriebst:

            „Vielleicht wäre hier, wenn die Mädchen tatsächlich erhebliche psychische Probleme durch die Tat hatten, eine Strafbarkeit über die fahrlässige Körperverletzung möglich.“

            Natürlich wäre es eine Hilfskonstruktion, die in sich wenig geeignet ist, um die Lage prinzipiell zu entschärfen. Der Gesetzgeber wollte ja ganz offensichtlich (s.o.) Persönlichkeitsrechte von i.A. Frauen willkürlich beschneiden. Bin jedenfalls gespannt, ob der Fall jetzt schon zu einer „Nachjustierung“ führen wird.

    • „Wie es aussieht, ist der „Witz“ hier aber doch gerade: man hat explizit eine Ausnahme definiert, wo (willkürlich) – dem common sense entsprechend – strafwürdige Handlungen real straflos ausgehen sollen.

      Warum macht der Gesetzgeber sowas, wie kam der nur auf speziell diese Idee?“

      Der Österreicher kam wahrscheinlich auf genau dieses Idee, um das verbreitete „Sexting“ unter mündigen Minderjährigen (die legal miteinander kopulieren (!) dürfen) nicht per Amtszwang (!) als Offizialdelikt verfolgen zu müssen (!).

      Somit ein sehr sinniges Gesetz.

      • Du erklärst die zitierte Ausnahme 1 (die ich natürlich auch in Ordnung finde), nicht aber die näher am Beispielfall liegende Ausnahme 2, wo Straffreiheit ganz ausdrücklich _nicht_ Wissen & Einverständnis der abgelichteten (mündigen) minderjährigen Person(en) voraussetzt.
        Was für Umstände ließen sich da nur ausmalen, damit das irgendeinen Sinn machte?
        (Ganz zu Schweigen von dem wischi-waschi mit „keine Gefahr der Verbreitung“)

        • Da muss man sich tatsächlich in die teilweise verquere Juristenlogik eindenken, aber ich vermute, dass es dabei um Aufnahmen geht, die die Person von sich selbst macht.

        • Absatz 2 bezieht sich auf Abs. 4 Z 4, die besagt aber:

          „4. bildliche Darstellungen, deren Betrachtung – zufolge Veränderung einer Abbildung oder ohne Verwendung einer solchen – nach den Umständen den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Abbildung nach den Z 1 bis 3.“

          Es handelt sich also gerade nicht um „echte“ pornographische Aufnahmen, sondern nur um Anscheinspornographie bzw. auch Verkleidungen/Rollenspiel. Meiner Ansicht nach soll das in seiner Gesamtheit dazu führen, dass z.B. ein Film, in dem eine jugendlich wirkende erwachsene Person z.B. ein „Schulmädchen“ spielt, nicht als Kinderpornographie strafbar ist, wenn die Aufnahme nur für den Privatgebrauch erstellt wurde.

    • Man könnte ja denken das einem sowas ins Auge springt, aber das ist anscheinend nicht so. Frauen haben das wahrscheinlich verdient, weil sie es doch schwerer haben.

    • Nicht einmal der männliche Gutverdiener (ein Topverdiener ist etwas anderes, da selbst ich als Angestellter (Spezialist ohne Führungsverantwortung) deutlich darüber liege) bekommt auch nur den Einsatz wieder raus (von Verzinsung etc. ganz zu schweigen).

      Und wer bekommt dann weitaus mehr als sie eingezahlt hat? Naaaaaa? Zum Beispiel liegt der reale Rentenanspruch meiner Frau im Moment beim knapp sechsfachen von dem, was ihre Rentenauskunft ausweist.

      • Ist halt auch ein bisschen ein Glücksspiel, bei dem man hofft, der Statistik ein Schnippchen zu schlagen. Wird man als Gutverdiener 5 Jahre älter als der Schnitt (indem man sich viel schönes im Leben vorenthält) kommt man auf ne wenn schon nicht schöne dann aber sicherere Rendite.

  9. „doing the dirty work of powerful white men“

    Weil Frauen niemals selbst die Verantwortung für das was sie sagen und tun tragen, wenn es etwas schlechtes ist. Was in diesem Fall bedeutet gegen die ideologische pervertierte Weltsicht der Social Justice Warriors zu verstoßen.

  10. Free stuff?

  11. Denen weniger zu bezahlen wäre deren Meinung nach bestimmt Sexismus.

    • Heilige Scheiße, ich habe aus dem Thread zum Tweet den Namen der Frau rechts unten entnommen (Myra Hindley). Keine schöne Geschichte!

  12. Es gibt keinen anderen Tag wie den Weltfrauentag, wo man eindrücklichst die mediale Landschaft beim Propagieren massivsten Bullshits bestaunen kann.

    Das ist teilweise echt gruselig was da alles abgesondert und behauptet wird. So als ob sich ein Blatt vom anderen durch immer abstrusere Behauptungen, Halbwahrheiten und Lügen abheben will. Meiner Meinung nach ist dieser Tag heute sinnbildlich für das Versagen des Journalismus an sich.

  13. Ein Interview in der NZZ mit Walter Krämer, der die Petition „Schluss mit dem Gender Unfug“ gestartet hat, die grad für Aufruhr sorgt.

    Sprachlich sehr kompetent und dann so ein Klopfer:

    ch glaube, der Grund, weshalb die Genderei so wenig Widerstand erfährt, ist das schlechte Gewissen der Männer. Frauen wurden jahrhundertelang benachteiligt, daran gibt es keinen Zweifel, auch nicht unter Männern.

    Man sollte sich immer bewusst machen, dass auch sehr intelligente und gebildete Menschen gleichzeitig sehr, sehr dumm sein können.

    • Wenn Frauen unterdrückt wurden, dann wurden es Männer auch, aber das spielt eben keine Rollen, weil in der Vorstellung dieser Freunde des unanstrengenden Denkens ja auch Männer die Unterdrücker waren.

  14. Ein Vorschlag

    Wenn du von einer Frau den Namen nicht weißt, oder er dir nicht einfällt, nenne sie Ilsebill.

    Bei keinem anderen hast du bessere Chancen, zumindest inhaltlich richtig zu liegen.

Hinterlasse eine Antwort zu Matze Antwort abbrechen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..