Tampon als Luxusgut und die Mehrwertsteuer

In feministischen Kreisen taucht immer wieder das Thema auf, dass Tampons als Luxusguter mit 19% versteuert werden, es sei eigentlich der Umsatzsteuersatz für Nichtluxusgüter von 7% angemessen. Dies wird dann als Beispiel dargestellt, wie Frauenanliegen nicht ernst genommen werden und es mehr Frauen in den Entscheidungsgremien erfordert, die Wissen, dass Tampons kein Luxus sind.

zB hier, hier, hier,hier, hier, hierhier, hier, hier

Es ist ein gutes Beispiel für die das postfaktische Element im Feminismus: Anscheinend werden dort die „Fake News“ einer Frauenunterdrückung schlicht übernommen ohne sie nachzuprüfen, auch wenn sie einem ganz anderen Steuersystem entstammen.

Tatsächlich unterscheidet das deutsche Mehrwertsteuerrecht bzw richtigerweise Umsatzsteuergesetz gar nicht im wesentlichen zwischen Luxusgütern und Nichtluxusgütern.

Das zeigt bereits ein Blick in den passenden Paragraphen, § 12 Umsatzsteuergesetz:

§ 12 Steuersätze

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

Damit gilt erst einmal, dass der Grundsatz für jeden Umsatz die 19% sind und davon verschiedene Ausnahmen gemacht werden. Diese sind in den folgenden Absätzen aufgelistet:

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
1.
die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
2.
die Vermietung der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;
3.
die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere;
4.
die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen;
5.
(weggefallen);
6.
die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 2 bezeichneten Leistungen der Zahnärzte;
7.
a)
die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler
b)
die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden,
c)
die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,
d)
die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;
8.
a)
die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht,
b)
die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der in Buchstabe a Satz 1 bezeichneten Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt nach Buchstabe a ermäßigt besteuert würden;
9.
die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist;
10.
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr
a)
innerhalb einer Gemeinde oder
b)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt; *)
11.
die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind;
12.
die Einfuhr der in Nummer 49 Buchstabe f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
13.
die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nummer 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen
a)
vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder
b)
von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Absatz 1 Nummer 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände
aa)
vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,
bb)
von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder
cc)
den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben.
—–
*)
§ 12 Abs. 2 Nr. 10: Gilt gem. § 28 Abs. 4 idF d. Art. 8 Nr. 9 G v. 20.12.2007 I 3150 bis zum 31. Dezember 2011 in folgender Fassung:
„10.
a)
die Beförderungen von Personen mit Schiffen,
b)
die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und die Beförderungen im Fährverkehr
aa)
innerhalb einer Gemeinde oder
bb)
wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.“

Wie man sieht ist dort nirgendwo von Luxus die Rede. Es werden ganz üblicherweise auch alle Gebrauchtsgegenstände, die Menschen allgemein zum Leben benötigen oder auch die Männer benötigen mit 19% besteuert, etwa:

  • Toilettenpapier
  • Kleidung
  • Windeln
  • Babynahrung
  • Rasierer und Rasierschaum
  • Mineralwasser

Nun kann man gerne anführen, dass diese Steuersätze geändert werden sollten. Sich über eine „Pink Tax“, also eine Steuer für Frauen aufzuregen, wenn Toilettenpapier und Babynahrung ebenfalls der höheren Umsatzsteuer von 19% unterliegen ist allerdings etwas anmaßend und sehr egozentrisch.

Um welche Ersparnisse geht es dort? Die Ausgaben über das gesamte Leben für Tampons berechnet ein Artikel wie folgt:

You’re instructed to change your tampon every 4 to 8 hours, so we’ll use 6 hours as an average. A box containing 36 tampons costs $7 at Walgreens.
1 tampon every 6 hours = 4 tampons per day x 5 days of a period = 20 tampons per cycle x 456 periods = 9,120 tampons. At 36 tampons per box, that’s 253.3 boxes x $7 = $1,773.33

Das wären also 9.120 Tampons, in Deutschland kostet ein Tampon der Marke OB je nach Packungsgröße und Ausgestaltung zwischen 0,07 € und 0,17 €

Also wären die Ausgaben im Leben bei 19%

  • bei 0,07 € = 638,40 €
  • bei 0,17 € = 1550,40 €

Bei einer Steuer von 7% würde sich folgendes Ergeben:

  • bei 0,06294 € = 631,46 €
  • bei 0,15285 € = 1394,06 €

Demnach geht es hier um ein Ersparnis über das Leben einer Frau gerechnet von:

  • bei den billigen Tampons: 6,93 € (pro Periode 0,015 €)
  • bei den teuren Tampons: 156,34 € (pro Periode 0,34 €)

Ein Frau kann allerdings schon bei Markentampons alleine ca. 912 € (2 € pro Periode) über ihr Leben verteilt sparen. Weicht sie auf Nichtmarkentampons (0,05 € das Stück) aus könnte sie noch mehr sparen. Würden sich Feministinnen für noch größere Vorratspackungen einsetzen, dann wäre die Ersparnis voraussichtlich noch größer.

Wir reden hier also über sehr kleine Ersparnisse, bei denen Feministinnen so tun als würde das Patriarchat sie unterdrücken oder weil Frauen nicht hinreichend beteiligt werden ungerecht besteuern. Beides ist innerhalb des deutschen Steuerrechts nicht der Fall.

32 Gedanken zu “Tampon als Luxusgut und die Mehrwertsteuer

  1. Es geht bei Religionen nicht um Faktisches sondern um Symbolisches.

    Eva hat Adam nicht buchstäblich einen Apfel gegeben; das ist ein Symbol, vermutlich dafür, dass ein dummer Adam ohne Selbsterkenntnis ohne Eva bleibt.

    Die Symbole der feministischen Religion sind halt noch sehr sehr primitiv.

  2. SSich“Sich über eine „Pink Tax“, also eine Steuer für Frauen aufzuregen, wenn Toilettenpapier und Babynahrung ebenfalls der höheren Umsatzsteuer von 19% unterliegen ist allerdings etwas anmaßend und sehr egozentrisch.“

    Das zeichnet Feminismus halt aus.

  3. Ohne echte Probleme kommt es dann zu so einem Schwachsinn. Nun ist es nicht so, dass Deutschland nicht einiges an Problemen hat, allerdings sind die eher aufgebauscht und kommen nicht im Leben eines satten Bürgers aus der Mitte an. Natürlich ist klar, dass man sich dann um so einen Blödsinn kümmern muss.
    Tatsächlich hoffe ich nicht, dass es zu echten Problemen wie Krieg, Wirtschaftskrise oder Massenarbeitslosigkeit hierzulande kommt aber immerhin hätte man dann von den Feministen seine Ruhe.

    • „Ohne echte Probleme kommt es dann zu so einem Schwachsinn.“

      Gute Zusammenfassung.

      Reiht sich ein damit das in New York die Polizei wegen manspreading gerufen wird oder der Trigger-Hotline für Frauen in Schweden, die traumatisiert sind, weil ein Mann ihnen etwas erklärt hat was sie schon wussten oder den Bemühen Ampelmännchen durch Ampelfrauchen zu ersetzen. Das sind die lebensbeeinträchtigenden Probleme von Frauen heutzutage.

      Währenddessen blocken Frauenpolitikerinnen jede Hilfe für z.B. männliche Opfer von DV ab und „linke“ Partei bezahlen „Wissenschaftler“ die uns allen weiß machen wollen das Probleme von Jungen in der Schule alle in den Jungen selbst zu suchen sind.

  4. Man könnte auch hier wieder die Verdienst- und Ausgabenstruktur als Argument anführen: Laut Untersuchungen in den USA kontrollieren Frauen bis zu 90% des Familiengeldes:
    http://www.businessinsider.com/infographic-women-control-the-money-in-america-2012-2?IR=T
    Und ich würde wetten, dass das in jedem westlichen Land ähnlich ist.

    Gleichzeitig arbeiten Frauen hierzulande aber bis zu 23% weniger als Männer.
    http://www.spiegel.de/karriere/gender-time-gap-frauen-arbeiten-kuerzer-als-maenner-a-1026548.html

    Dank unseres Solidarsystems rofitieren Frauen durch mehr Gesundheitsausgaben, mehr Rente, mehr Leistungen der Pflegeversicherung und ein mehr an Frauenförderung und -hilfsangeboten, mehr vom Sozialsystem und öffentlichen Ausgaben als Männer, obwohl Männer die Mehrheit an Steuern und Abgaben zahlen.
    https://www.welt.de/wirtschaft/article2408633/Frauen-sind-die-Gewinner-unseres-Sozialsystems.html

    Frauen geben also mit Abstand mehr Geld von dem aus, was sie nicht verdienen und profitieren erheblich mehr vom steuergestützten Sozialsystem als Männer.

    WikiMANNia berechnet diesen Geldtransfer von Frauen zu Männern mit ganzen 101,4 MILLIARDEN Euro.
    http://de.wikimannia.org/Geldtransfer

    Währenddessen regen sich Feministen über eine Ausgabe von rund 200 Euro pro Frauenleben auf…

    Dass heißt, wir reden hier über eine „Pink-Tax“ von 200 Euro/80 Jahre, die 100 Mrd Umverteilung von der männlichen zur weiblichen Bevölkerung ist Feministen aber offenbar komplett egal.

    Wie war das nochmal? „Du siehst deine eigenen Privilegien nicht, wenn du selber davon profitiertst“ oder so?

    • Wenn man nicht ideologisch verbissen ist, kann man auch einfach feststellen:
      Alle diese Tatsachen liegen daran, dass Frauen eben zum Großteil die Familienarbeit übernehmen. Da auch viele Männer sich Kinder wünschen, basiert diese Verteilung im Regelfall einvernehmen und zum gegenteiligen Nutzen.
      Problematisch daran ist ja nur, wenn diese Regel verabsolutiert wird und dadurch kein Platz für Individualität bleibt. Eine Frau soll halt keine Kinder bekommen müssen und auch Maschienenbau studieren dürfen. Ein Mann soll sich frei gegen ein Leben mit Frau, Kind und Kegel entscheiden können. Wenn es sich ergibt sollen die Rollen auch getauscht werden können und Platz für Alternativen denkbar sein.
      Im Zuge der ganzen Emanzipationsbewegungen wurde bloß der Regelfall zum Feindbild erklärt und teilweise fand/findet eine Wertumkehrung statt. Da gilt die Ingenieurin plötzlich als „empanzipierter“ als die Grundschullehrerin, als ob eine Frau die eben mit Kindern statt mit Maschienen arbeiten will dies nur deshalb tun würde, weil sie indoktriniert wurde. (Es steht für mich auch zur Frage, was daran schlimm wäre, wenn man diesen gesellschaftlichen Einfluss gibt, solange der einzelne Mensch zufrieden in seiner Rolle ist und er Alternativen hat ist doch alles gut.)

      • „Eine Frau soll halt keine Kinder bekommen müssen und auch Maschienenbau studieren dürfen.“

        Keiner Frau wird verboten, Maschinenbau zu studieren und auch das Kinder kriegen ist immer noch freiwillig.

        Allerdings gibt es auffällige Regelmäßigkeiten, dass sich Frauen eher nicht für Maschinenbau entscheiden und zwar, wie Harald Eia in „Gender Equality Paradox“ heraus gefunden haben will, um so weniger je freier die Frauen in ihren Entscheidungen sind. So ist die Zahl der Frauen in wissenschaftlich-technischen Berufen nach einem kurzen Aufwärtstrend eher wieder rückläufig und zwar in Norwegen, welches Jahre lang an der Spitze des weltweiten Vergleichs der Gleichberechtigung der Geschlechter steht, während Frauen in Ländern, in denen Traditionen die Frauen weniger Rechte zugestehen, noch stärker wirken, mehr Frauen in STEM-Fächern zu finden sind. Das ist ein Paradox und wurde damit erklärt dass Frauen und Männer, wenn sie denn frei in ihren Entscheidungen sind, eher traditionelle Rollen anstreben statt, wie vom Feminismus erhofft, diese Tratitionen aufbrechen und ablegen, insbesondere wenn das Sozialsystem durch „gender money transfer“ Frauen gesellschaftliche Privilegien zuspricht, wenn sie der Tradition folgen.

    • Es ist natürlich Abstrus jetzt für Menstruationshygiene eine Ausnahme schaffen zu wollen, wenn gleichzeitig Toilettenpapier auch als „Luxus“ mit 19% besteuert wird.
      Gestern bei der Zeit wurde auch wieder das Thema um Verhütungskosten für ALG II Bezieher aufgerollt. Da würden Frauen die Schwangerschaft riskieren, weil sie sich weder Kondome noch die Pille leisten können. Bezahlt man eigentlich für eine Abtreibung einen Eigenanteil? Oder zahlt der Staat dann lieber dafür, als für das Kind?

      Alles halbwegs Notwendige soll eben umsonst sein. (Spottbillig ist es ja bereits)

      • „Alles halbwegs Notwendige soll eben umsonst sein.“

        Die Konsumentenhaltung ist vor allem für die politische Linke und eben auch für linke Feministinnen ideologiekonstituierend. Andere sollen einen selbst durch ihre Strebsamkeit, Tüchtigkeit und Arbeit aushalten.

        Und das Beste daran: Als Dank für die Versorgung gibt es wüste Beschmipfungen und moralische Erhebung. Denn eines darf natürlich nicht sein: Der der die ganze linksfeministische Party bezahlt darf nicht bestimmen, welche Musik gespielt wird. Er hat zu schweigen….und zu bezahlen.

      • „Gestern bei der Zeit wurde auch wieder das Thema um Verhütungskosten für ALG II Bezieher aufgerollt. Da würden Frauen die Schwangerschaft riskieren, weil sie sich weder Kondome noch die Pille leisten können. Bezahlt man eigentlich für eine Abtreibung einen Eigenanteil?“

        Ich hätte gedacht: ja (weil ich kenn halt Fälle, die – ich meine es waren zwischen 200 und 300 Euro für die ambulante Variante – selbstzahlten, trotz Hartz IV), aber anscheinend kann man (im Vorfeld) bei der GKV die volle Kostenübernahme beantragen.

        Und dann las ich noch hier

        Klicke, um auf hintergrund_erhebung_verhuetungskosten_2015-9-30_web_geschuetzt.pdf zuzugreifen

        dass – uneinheitlich geregelt – Bedürftigen anscheinend doch meistens finanziert werden:
        Kupfer- oder Hormonspirale, Dreimonatsspritze, Pille, Hormonimplantat, Sterilisation usw. – sowie seltener die Pille danach und an letzter Stelle sogar auch Kondome.

        Was fehlt in der Auflistung?
        Richtig: die Vasektomie.

        Man scheint also staatlicherseits vorallem nicht verhindern zu wollen, dass gerade auch die Männer, die sich selbst nicht ernähren können, versehentlich Nachwuchs zeugen.

        Aus meiner Sicht ist das der Fehler.

        Wir waren da auch schonmal ein bißchen weiter (das war nämlich mal für ein paar Jahre und auch nur im Prinzip eine allgemeinzugängliche Kassenleistung).

        • Wenn wir schonmal beim Hetzen gegen arbeitslose Männer sind:
          Wie sollen Hartz4-Männer denn Frauen schwängern, da bekanntlich nichts unsexier macht als Arbeitslosigkeit…

        • Eine Vasektomie hat Nichts mit Kastration zu tun – hormonelle Verhütung, die Sterilisation der Frau oder gar die Entfernung der Gebärmutter dagegen schon. Und Alles das wird weiblichen Menschen von der Solidargemeinschaft bedenkenlos finanziert. Nur die beste Verhütungsmethode Männern eben nicht. Ich erwähne das so häufig, da ich mir wünsche nicht weiter die gefühlt Einzige zu sein, die diese bi-sexistische, legale Diskriminierung anprangert.

        • Hormonelle Verhütung hat noch weniger was mit Kastration zu tun.

          Und die Bezahlung durch die Kasse ist bei beiden gleich, sprich, wenn der Arzt sagt, das sei notwenig.
          http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Sterilisation-383.html
          Hör auf zu lügen.

          Außerdem ist ein operativer Eingriff nie die „beste Methode“, sondern sollte immer der letzte Schritt sein bzw. nur bei absoluter Notwendigkeit. Die beste Verhütung ist immer noch das Kondom, weil es nicht invasiv ist.

          Sterilisation ist endgültig, hat einen zeugungsunfähigen Menschen als Resultat und ist nicht ohne weiteren chirurgischen Aufwand umkehrbar, im Gegensatz zu allen anderen Verhütungsmehtoden.

        • „Hormonelle Verhütung hat noch weniger was mit Kastration zu tun.“

          Doch, sie erfüllt ganz objektiv die Definition von chemischer Kastration. Min. im Falle der Dreimonatsspritze (sowie ich nehme an in ähnlichem, aber in Zahlen unbestimmbaren Ausmaße auch beim Hormonimplantat) mit dem offiziell als solchem benannten Risiko über die eigentliche Behandlungsdauer hinausgehender, sprich langfristiger Unfruchtbarkeit (was sich leider nicht so leicht testen lässt wie die Spermaqualität eines hormonell verhütenden^^, vasektomierten oder vasovasostemierten Mannes).

          Die Vasektomie ist keine Sterilisation die Probleme verursacht vergleichbar denen der Tubenligatur; die körpereigene Hormonproduktion – und damit auch die männliche Libido – bleibt durch den Eingriff unbeeinflusst (während die unterbundenen Eierstöcke buchstäblich absterben können, was dann wieder einer Kastration entspräche).

          „Und die Bezahlung durch die Kasse ist bei beiden gleich, sprich, wenn der Arzt sagt, das sei notwenig.“

          Haha.

          Wann sagt ein Arzt zu einem Mann, diese Maßnahme sei notwendig oder zumindest anzuraten?

          Solche Fälle gibt es doch nicht.

          Die Tubenligatur hingegen wird insbesondere Müttern ab dem „kritischen“ Alter von rund 35 absolut leichtfertig ans Herz gelegt, ohne jede Notwendigkeit. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, und ich fühlte mich sehr geschockt davon, weil es mir so schien als wüsste dieser Frauen-Fach-Mann nichtmal genau zu was er seine Patientinnen da überreden will.

          Den Eindruck hat man allerdings auch z. B. bei den hormonellen Verhütungsmitteln.

          Übrigens lautete die Antwort auf meine Nachfrage, weshalb die Spirale überhaupt funktioniere, recht klar „das weiß man nicht“. Mich darüber aufzuklären, dass ich bei diesem Mittel natürlich auch Abgänge zu erwarten hätte, wurde damals versäumt.

          Darüber hinaus ist das Einlegen der Spirale ein invasiver Akt, der zur Umkehrung nach einigen Jahren einen weiteren solchen erfordert, ziemlich vergleichbar also zu dem, wie eine Vasektomie korrekterweise eingeordnet werden müsste. Scheinbar kann man die Körpermitte bzw. den Gebärmutterhals überdies schlechter betäuben als die außenliegenden, zu behandelnden Testikel.

          Warum nur äußern sich die Männerbewegten Männer hier abwehrend, wenn ich als Feministin die GKV-Finanzierung (zurück-)fordere – nur diesmal als Option für Männer jeden Alters?
          Fürchtet Ihr Euch etwa doch noch vor (annähernder) Gleichberechtigung?

  5. Besonders schizophren wird es, wenn man weiß, dass Frauen bei Hygenie- und Kosmetikartikeln eine höhere Preisbereitschaft als Männer haben.

    Frauen werten im Schnitt ein Produkt das billiger ist ab. Der niedrige Preis gilt ihnen als Ausweis eines Qualitätsmangels.

    Das gibt es auch bei Männern. Würde ein Porsche Panamera so viel kosten wie ein Volkswagen Touareg würden manche Männer eben keinen Porsche kaufen. Der höhere Preis beim Porsche gilt eben als Ausweis seiner besonderen Qualität.

    Diese Debatte zeigt eigentlich nur, welche Nichtprobleme Feministinnen generieren müssen, um die angebliche Unterdrückung von Frauen zu belegen.

  6. Pingback: Periodenarmut | saniblog.orgsaniblog.org

  7. Da Männer im Durchschnitt viel größer und schwerer als Frauen sind, mehr energieraubende Muskeln haben, haben Männer im Durchschnitt einen erheblichen höheren Energiebedarf.

    Es ist daher schon übel diskriminierend, dass Männer bei Nahrungsmitteln die „Luxussteuer“ bezahlen müssen. Wann setzen die Gleichstellungsbeauftragten sich endlich dafür ein, dass Männer auf Nahrungsmittel weniger Steuern bezahlen müssen oder wenigstens sichergestellt wird, dass Männer mehr verdienen, damit die Ungerechtigkeit des höheren Bedarfs fair ausgeglichen wird?

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