Warum sollen behinderte Frauen und Mädchen eher gefördert werden als behinderte Jungs und Männer?

Im Rahmen der Diskussion gestern ging es auch um Quoten für Behinderte. Dabei fällt auf, dass in § 71 SGB IX behinderte Frauen eine Sonderstellung zu haben scheinen:

§ 71 Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

(1) Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 73 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen. Abweichend von Satz 1 haben Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat einen schwerbehinderten Menschen, Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 60 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich je Monat zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
(2) (weggefallen)
(3) …..

Wiederholt wurde hier in den Kommentaren auch bereits auf § 44 SGB IX hingewiesen:

§ 44 Ergänzende Leistungen

(1) Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben der in § 6Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Rehabilitationsträger werden ergänzt durch

1. Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld oder Unterhaltsbeihilfe,
2. Beiträge und Beitragszuschüsse
a) zur Krankenversicherung nach Maßgabe des Fünften Buches, des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte sowie desKünstlersozialversicherungsgesetzes,
b) zur Unfallversicherung nach Maßgabe des Siebten Buches,
c) zur Rentenversicherung nach Maßgabe des Sechsten Buches sowie desKünstlersozialversicherungsgesetzes,
d) zur Bundesagentur für Arbeit nach Maßgabe des Dritten Buches,
e) zur Pflegeversicherung nach Maßgabe des Elften Buches,
3. ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen,
4. ärztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung und Überwachung,
5. Reisekosten,
6. Betriebs- oder Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten.

(2) Ist der Schutz behinderter Menschen bei Krankheit oder Pflege während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht anderweitig sichergestellt, können die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld und zur Pflegeversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung oder, wenn dort im Einzelfall ein Schutz nicht gewährleistet ist, die Beiträge zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen erbracht werden. Arbeitslose Teilnehmer an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können für die Dauer des Bezuges von Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für eine private Versicherung gegen Krankheit oder für die Pflegeversicherung erhalten. Der Zuschuss wird nach § 174 Absatz 2 des Dritten Buches berechnet.

Also auch hier eine Sonderbehandlung von Mädchen und Frauen, nur bei diesen ist ausdrücklich klar gestellt, dass Übungen, die der Stärkung des Selbstbewußtseins dienen bezahlt werden. Das erscheint mir relativ unverständlich: Männer und Jungs, die behindert sind, werden ebenso Probleme mit dem Selbstbewußtsein haben und daher von einem solchen Training profitieren können.

In einer Mitteilung des Bundesministeriums heißt es dazu:

4.4 Schwerbehinderte Frauen oder diesen gleichgestellte behinderte Frauen

(1) Ziel des SGB IX ist es, die Selbstbestimmung und Gleichberechtigung behinderter Beschäftigter zu fördern. Dabei ist den Bedürfnissen behinderter Frauen in besonderer Weise Rechnung zu tragen, da sie häufig – beispielsweise aufgrund von Erziehungsaufgaben und anderen Familienpflichten – zusätzlich belastet sind (§ 1 Satz 2 SGB IX).

(2) Der Anteil an der Arbeitslosigkeit ist bei schwerbehinderten Frauen besonders hoch. Nach § 83 Abs. 2 Satz 2 SGB IX sind daher bei der Personalplanung besondere Regelungen zur Beschäftigung eines angemessenen Anteils von schwerbehinderten Frauen vorzusehen. Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind schwerbehinderte Frauen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen besonders zu berücksichtigen. Bei der Bewilligung von Telearbeit und flexiblen Arbeitszeiten sind die besonderen Belange schwerbehinderter Frauen zu berücksichtigen.

(3) Im Bundesgleichstellungsgesetz wird gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung getragen. 

(4) Bei allen Maßnahmen fördert die Dienststelle nach den Maßgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes auch die Gleichstellung schwerbehinderter Frauen.

Es erscheint mir eigentlich recht einfach zu sein, so etwas geschlechtsneutral zu formulieren: „Wenn jemand als Behinderter durch Erziehungsaufgaben und andere Familienpflichten besonders belastet ist, dann ist seinen Bedürfnissen besonders Rechnung zu tragen“. Allerdings würde dieses Argument schon bei den Mädchen, die Selbstbewusstseinstraining erhalten, die Jungs hingegen nicht, kaum greifen. Es wäre auch die Frage, warum jemand, der sich um die Familie kümmert, per se mehr Selbstbewußtseinstraining braucht als jemand, der arbeitet. Auch dort kann es genug Angriffe geben.

Zur Arbeitslosigkeit hatte David auf einen Vorhalt von Maren ausgeführt:

Die Arbeitslosenquote von Schwerbehinderten beträgt in Deutschland gerade einmal 14%, das ist vorbildlich. Für Frauen im Allgemeinen liegt die Quote bei unter 5%, das ist sogar etwas geringer als bei Männern.

Da würden mich genaue Zahlen mit Quellen interessieren. Ich könnte mir vorstellen, dass mehr behinderte Frauen keine Arbeit haben, weil sie dann eben „Erziehungsaufgaben und Familienpflichten“ übernehmen, also Hausfrauen sind und weil ein Mann eine Frau eben eher freistellt als dies umgekehrt der Fall ist. Das würde dann aber nicht bedeuten, dass sie deswegen  mehr gefördert werden müssen.

28 Gedanken zu “Warum sollen behinderte Frauen und Mädchen eher gefördert werden als behinderte Jungs und Männer?

  1. Geschlechtsneutral formulieren? Vielleicht mag unsere Gesetzgeberin keine Vielfalt oder sie denken einfach, daß Frauen immer OPFA sind. Männeranliegen sind eben unwichtiger.

    Feminismus kennt eben Menschenarten, die gleicher sind als andere. Ist also nix neues.

  2. Zum Glück gibt es ja Feministinnen mit politscher Macht, die für die Gleichberechtigung von Mann und Frau kämpfen, so dass diese Ungleichbehandlung der Geschlechter durch die zitierten Gesetze bald ein Ende haben wird.

    Wer hat diese Gesetze eigentlich angeregt?

  3. Wenn Frauen gegenüber Männern behindert sind und besonderer Förderung bedürfen, dann sind behinderte Frauen gegenüber behinderten Männern superbehindert und daher benötigen diese, nur folgerichtig, besondere Förderung.

    Ich sehe jetzt nicht so das Problem darin. Es ist die Fortsetzung der besonderen Förderung vulgo positive Diskriminierung gegenüber Männern.

    Die Frage ist…was machen wir eigentlich mit lesbischen PoC Frauen, die nicht nur behindert sind, sondern auch muslimisch. Eieiei…ob weisse heterosexuelle behinderte Frauen nicht auch strukturell gegenüber diesen priviligiert sind? Oder schwule behinderte muslimsche Männer nicht durch diese SGB Regelungen diskriminiert werden.

    Wir sehen, der Gesetzgeber hat noch eine Menge zu tun! Irgendwann schaffen wir die diskriminierungsfreie Gesellschaft. Man muss nur ganz doll dran glauben!

    Früher nannte man es Diskriminierung…heute heißt die Hierarchisierung von „Opfern“ Intersektionalität…

  4. Da würden mich genaue Zahlen mit Quellen interessieren.

    Für sowas haben wir doch unser Ministerium für alle außer Männer:

    http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/genderreport/9-Behinderung/9-5-Frauen-und-maenner-mit-behinderung-in-der-amtlichen-statistik/9-5-6-behinderte-frauen-und-maenner-im-erwerbsalter,seite=4.html

    Abbildung 9.19 zeigt, dass die Arbeitslosenquote von schwer- und leichtbehinderten Frauen keineswegs über der von Männern liegt. In Ostdeutschland tragen Männer mit Behinderungen ein deutlich höheres Risiko arbeitslos zu werden als behinderte Frauen.

    Die Behauptung, behinderte Frauen hätten es besonders schwer, hat also keinerlei Fundament.

    Ich finde es auch unglaublich dreist, wenn Frauen ernsthaft glauben ihr Geschlecht komme auf dem Arbeitsmarkt einer Schwerbehinderung gleich und müsse dementsprechend gefördert werden.

    Nochmal: die Schwerbehindertenquote (5%) beträgt nur ca. die Hälfte des Schwerbehindertenanteils in Deutschland (10%). Umgemünzt auf Frauen entspricht das einer Frauenquote von nur 25%.
    Die Schwerbehindertenquote sorgt nicht dafür, dass im großen Stil Eignung als Einstellungskriterium zurückgedrängt wird. Sie kann sehr leicht umgangen werden und gilt nicht für Führungspositionen. Zudem profitieren schon Behinderte mit einem GdB unter 50 nicht mehr!

    Dagegen werden in Zukunft vor allem kerngesunde, deutsche, christliche Frauen aus dem Bildungsbürgertum von Quoten in höheren Positionen profitieren und das Leistungsprinzip aufheben.

    Es ist ein himmelsschreiender Skandal, dass die feministische Lobby damit durchkommt. Ein solch diskriminierender Schwachsinn wird der Wirtschaft aufgedrückt, als hätte dies die gleiche Bedeutung wie ein flächendeckender Mindestlohn.

    Dabei bietet ja schon das MuSchG einen verbesserten Kündiungsschutz, den es in der Form wohl auch nirgendwo sonst gibt.

    Zwei Fälle aus meinem privaten Umfeld:

    Eine Dame, die schon eine Geschichte sozialer Hängematte hinter sich hat, stellt sich in der Probezeit ausgesprochen dämlich und unmotiviert an, ihr wird dementsprechend gekündigt, bleiben wollte sie ohnehin nicht.
    Als sie erfährt, dass sie plötzlich schwanger ist und der Tag der Empfängnis noch vor dem Kündigungsdatum gelegen haben muss, kann sie nun den Arbeitgeber in Grund und Boden klagen.

    Eine Kollegin besetzt seit 4 Jahren (!) eine volle A13-Stelle im ÖD, auf der sie exakt einen Monat (!) gearbeitet hat, bevor sie zum ersten Mal schwanger wurde. Sie nutzt Elternzeit und Kündigungsschutz seitdem aufgrund finanzieller Vorteile in vollem Maße aus, blockiert die Versetzungsanträge und Neubesetzung der Stelle, obwohl sie nicht im Traum daran denkt, je an die Stelle zurückzukehren. Stattdessen macht sie davon ganz unabhängig mit einer 50%-Stelle Karriere an der Uniklinik, promoviert nebenbei und macht eine zusätzliche Ausbildung. Alles legal.

    • @david

      „Als sie erfährt, dass sie plötzlich schwanger ist und der Tag der Empfängnis noch vor dem Kündigungsdatum gelegen haben muss, kann sie nun den Arbeitgeber in Grund und Boden klagen.“

      „Eine Kollegin besetzt seit 4 Jahren (!) eine volle A13-Stelle im ÖD, auf der sie exakt einen Monat (!) gearbeitet hat…“

      Das ist eigentlich klassische Allmende. Ihr wird bewußt sein, dass sie es damit allen anderen Frauen schwieriger macht, weil es Arbeitgeber natürlich abschreckt, Stellen mit Frauen zu besetzen. Kann ihr aber egal sein, weil es für sie selbst das vorteilhafteste Verhalten ist und ihren eigenen Nutzen optimiert.

      • @adrian

        http://www.elternzeit.de/elternzeit-kuendigung.php

        Während der Elternzeit besteht grundsätzlich Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Elternzeit angemeldet wird. Diese Frist wird mit acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit angegeben, letzter Stichtag ist sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit (Ausnahme: Frühgeburten oder Adoption).

        Für Mütter, die direkt nach dem Mutterschutz ihre Elternzeit antreten, gilt der Kündigungsschutz durchgehend von dem Zeitpunkt an, an dem der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wurde bis zum Ablauf der Elternzeit. Für Väter empfiehlt es sich, die Elternzeit nicht zu früh anzumelden, damit ihnen nicht noch eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber droht. Meldet der Arbeitnehmer die Elternzeit vor der Achtwochenfrist an, ist der Arbeitgeber noch zur Kündigung berechtigt.

        Eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers während der Achtwochenfrist und während der gesamten Elternzeit ist unwirksam. Das gilt auch für Kündigungen, die für einen späteren Zeitpunkt ausgesprochen werden, etwa nach Ablauf der vereinbarten Elternzeit. Der Arbeitgeber muss mit einer eventuellen Kündigung so lange warten, bis der Arbeitnehmer nach der Elternzeit seine Tätigkeit wieder aufgenommen hat. Erst dann ist eine Kündigung im Rahmen der tariflich vereinbarten Kündigungsfristen wirksam. Der Kündigungsschutz während der Elternzeit gilt sowohl für Arbeitnehmer, die während diesem Zeitraum keiner Tätigkeit nachgehen als auch für Arbeitnehmer, die im Betrieb in Teilzeit weiter beschäftigt werden.
        Sollte der Arbeitgeber dennoch gezwungen sein, während der Elternzeit eine Kündigung auszusprechen, etwa aus wirtschaftlichen Gründen, muss eine Genehmigung durch die Landesbehörde eingeholt werden. Eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen ist dann möglich, falls dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann, weil die Existenz des Betriebes nicht gewährleistet werden kann. Auch wenn eine als unproduktiv eingestufte Abteilung oder Werkstätte geschlossen wird und eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einer anderen Abteilung oder einer anderen Geschäftsstelle nicht möglich ist, darf der Arbeitgeber mit behördlicher Zustimmung kündigen. Sollten Arbeitnehmer eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erhalten, sollten sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob die Kündigung dort abgesegnet wurde.

    • „Abbildung 9.19 zeigt, dass die Arbeitslosenquote von schwer- und leichtbehinderten Frauen keineswegs über der von Männern liegt. In Ostdeutschland tragen Männer mit Behinderungen ein deutlich höheres Risiko arbeitslos zu werden als behinderte Frauen.

      Die Behauptung, behinderte Frauen hätten es besonders schwer, hat also keinerlei Fundament.“

      Von den 12 Unterteilungen ist nur in zwei Bereichen die Arbeitslosenquote von Frauen höher wie die von Männern… anscheinend ausreichend um zu behaupten das es Frauen schwerer haben. Wirklich kackendreist gelogen.

      Bei Wolle in den Kommentaren hab ich dieses (schrecklich gemachte) Video gefunden:

      Soweit ich das richtig verstanden haben, wird dort argumentiert, das es ein Instinkt ist der Männer und Frauen denken läßt das es Frauen immer schwerer haben und das sie von daher Anspruch auf eine Sonderbehandlung/besondere Förderung besitzen.

      Früher, als der Mensch noch natürliche Feinde hatte, durchaus nachvollziehbar, aber heute?

      • „Früher, als der Mensch noch natürliche Feinde hatte, durchaus nachvollziehbar, aber heute?“

        Gibt es Untersuchungen, die belegen, dass die Mortalitätsrate von Weibchen bei Säugetieren durch natürliche Feinde höher ist als bei Männchen? Wie ist das bei unseren nächsten Verwandten?

        • Es gibt Untersuchungen die auf einen Zusammenhang zwischen elterlicher Fürsorge und Überlebensrate bei Primaten hinweisen.

          Die Leute kamen zum Ergebnis das:

          In the majority of species, there is a female advantage throughout life, but in all anthropoids studied in which single births are typical and the male carries the infant, there is either no difference in survival between the sexes or there is a male survival advantage. These results run counter to the reasonable expectation that the increased energy expenditure and risk of falling associated with carrying an infant would result in increased rather than decreased mortality.

          Ich bin jetzt allerdings zu faul um das kritisch zu analysieren. 🙂

      • In dem Video heißt es, dass eine Gruppe deutlich schlechter da steht wenn sie 20% der Weibchen verliert, während der Verlust von 20% der Männchen vergleichsweise nicht so schlimm ist.

        Irgendwelche Untersuchungen zur Mortalitätsrate kenn ich nicht.

        • @matze

          „In dem Video heißt es, dass eine Gruppe deutlich schlechter da steht wenn sie 20% der Weibchen verliert, während der Verlust von 20% der Männchen vergleichsweise nicht so schlimm ist.“

          man müsste mal genau überlegen, welche Selektion daraus folgt. Denn unter der Berücksichtigung egoistischer Gene kann es dem einzelnen Mann erst einmal recht egal sein, ob er eine Frau rettet, wenn er dabei stirbt. Gruppenselektion klappt da eben nicht. Allenfalls bei hohen Verwandtschaftsverhältnissen würde Verwandtenselektion greifen. Oder man sieht es als Werbung um Frauen

          • @adrian

            „Wen soll Mann vögeln, wenn keine Frauen mehr da sind? Wer kümmert sich um seinen Nachwuchs wenn keine Frauen mehr da sind?“

            So einfach ist es ja nicht. Aus Sicht des egoistischen Genes kann man erst recht niemanden vögeln, wenn man selbst tot ist, was eine weitergabe entsprechender Gene erheblich erschwert. Der selektionsmechanismus muss demnach also etwas komplizierter sein

        • Mit dem Schwängern ist es bei uns langsam reproduzierenden und langsam reifenden Viechern ja nicht getan. Von daher ist die Betrachtung ‚Sperma billig, Ei teuer‘ vielleicht ein bischen zu vereinfachend.

          Es nützt deinen deinen egoistischen Genen, ja nichts, wenn du 30 Weibchen befruchtest und kein Kegel macht es bis ins reproduktionsfähige Alter.

        • Die Betrachtung mag vereifachend sein, die Tatsache bleibt aber dennoch bestehen, dass zur Fortpflanzung mehr Weibchen als Männchen notwendig sind. Gestüte leisten sich ja auch mehr Stuten als Hengste. Und mit meinem Ejakulat könnte ich alle Frauen dieser Erde schwängern.

      • @Matze

        Das ist einer der mgtow Philosophen – Razorbladekandy2.

        M.E. der Radikalste.

        „Gynocentrism, it is a word every MGTOW or red-piller is familiar with.

        So why am I making a video explaining gynocentrism?
        Because it is the most important concept in the men’s movement. Without a full understanding of gynocentrism, our movement is nothing but a conservative reactionary movement belly-aching about feminism, insisting a woman’s place is relaxing at home while men fight tooth and nail to survive in the rat race of the corporate world. And also, as a reminder to all the MGTOW and self proclaimed “red pillers” who either don’t get it, or have forgotten it.“

    • Nur als Hinweis – der Text der Statistik verweist darauf das es wohl Unterschiede in der Stillen Reserve gibt. Somit muss man da möglicherweise etwas vorsichtiger sein die Statistik so zu lesen wie du es hier machst.
      Aber ohne da mehr Wissen zu haben bleibts halt nur ein kleiner Hinweis.

  5. Die Schwerbehinderengesetze rechtfertigen sich im Übrigen ja damit, dass Arbeitsplätze an den durchschnittlichen Arbeitnehmer angepasst sind und Minderheiten, für die andere Anforderungen gelten, somit ausgeschlossen werden, obwohl sie für die Arbeit inhaltlich ebenso qualifiziert sind.
    Es ist mit Zusatzkosten verbunden, spezielle Stühle und Tische anzubringen, Technik anzuschaffen die taube oder blinde Menschen nutzen können oder die sich auch mit Prothesen bedienen lässt. Oder halt einen reizabgeschirmten Arbeitsplatz für einen Autisten zu schaffen, der unmöglich im Großraumbüro sitzen kann.

    Was davon brauchen eigentlich Frauen?

    • Frauen haben nun mal besondere Bedürfnisse: Schminkutensilien am Arbeitsplatz, stets genügend Frauenzeitschriften im Pausenraum, auf Wunsch einen separierten Arbeitsraum nur für Frauen zwecks Schutz vor sexueller Belästigung oder Männern im Allgemeinen. Auch die Tastatur eines Computers ist äußerst frauenfeindlich, oder hast Du schon mal versucht, diese mit frisch manikürten Fingernägeln zu bedienen? Nein? Das dachte ich mir, Du Mann, Du.

  6. Ein Skandälchen:

    HJ Voß hat ja zu genderologischen Bewertungen seiner und ähnlicher Bücher bei Amazon aufgerufen: http://www2.gender.hu-berlin.de/ztg-blog/2015/02/vorschlag-web-2-0-pro-woche-zwei-emanzipatorische-kommentare-und-zwei-rezensionen/

    Guckt man sich die wohlwollenden Rezensionen seiner Werke auf der Amazon-Seite an, fällt auf, daß einige ganz offensichtlich von Freunden stammen, die das Buch gar nicht gelesen haben, weil der Text so kurz und formelhaft ist.

    Ganz im Gegensatz zu Ralf Buchterkirchen, der konkret und detailiert zu den Thesen schreibt.
    Eine Gugl-Suche offenbart, in welchem Verhältnis Ralf B. zu HJ Voß steht (oder stand):
    http://www.sz-trauer.de/jahresgedenken/prof-dr-heinz-jurgen-voss/30020263
    und
    http://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-3998

    Voß wohnt übrigens trotz Professur in Merseburg nach eigenen Angaben teils in Hannover, der Heimatstadt von B.

  7. LGBT-Interessengruppen aus lesbischen „Frauensportvereinen“, „Mädchenfördervereinen“ und sonstige ähnlich speziell orientierte Mädchen-Lobbys haben vermutlich für die Schlagseite in den Gesetzen gesorgt. Natürlich kann sich niemand einen vernünftigen Grund vorstellen, einen siebenjährigen Jungen mit Trisomie 21 NICHT für förderungswürdig für eine Maßnahme zur Förderung des Selbstbewusstseins zu halten. Nein, hier spielen wohl nur die persönlichen Vorlieben der Lobyistinnen die ausschlaggebende Rolle. Sie wollen ihre jungenfreie „Mädchenförderung“ und ihre männerbefreite „Frauenförderung“ weiterhin exklusiv weiblich erhalten. Auf Steuerzahlerkosten.

  8. Pingback: Maskulismus, Männerrechte und Familienrecht | Alles Evolution

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