Beschneidung von minderjährigen Jungen strafbar

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Beschneidung von minderjährigen Jungen auch bei Einwilligung der Eltern strafbar ist:

Der Lawblog dazu:

Nach Auffassung des Landgerichts Köln soll es sich bei der Beschneidung aus religiösen Gründen um eine „schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit“ handeln. Diese sei weder durch die Religionsfreiheit noch das Elternrecht gedeckt.

Das hat meiner Meinung nach vieles für sich. Gerade irreversible Eingriffe sollten Eltern nicht ohne weiteres entscheiden können, das Selbstverständnis, dass ihr Kind später ihre Religion annehmen wird und deren religiöse Regeln akzeptieren wird, ist meiner Meinung nach in der heutigen Zeit nicht mehr gegeben. Dies muss dann für männliche und weibliche Beschneidungen gelten.

Udo Vetter weiter:

Die Problematik des Kölner Urteils liegt allerdings auf der Hand. Es verabsolutiert die körperliche Unversehrtheit eines Kindes, das aufgrund seines Alters nicht wirksam in den Eingriff einwilligen kann, gegenüber den religiösen Grundregeln seiner Eltern und deren (grundsätzlich zu achtenden) Wunsch, das Kind ebenfalls in dieser Religion zu erziehen.

Es ist also letztendlich eine Auseinandersetzung mit der Religionsfreiheit. Meiner Meinung nach kann Religionsfreiheit nicht bedeuten, dass man irreversible Eingriffe an seinem Kind vornehmen darf, die dieses vielleicht gar nicht möchte. Die Religionsgemeinschaften werden schon einen Weg darum herum finden und man kann sich ja dann mit 18 Jahren die Vorhaut abschneiden lassen.

Allerdings ist ebenso zu erwarten, dass die Sache mit dem Urteil des LG Köln noch nicht durch ist. Es ist eher anzunehmen, dass sie in Kürze auch noch das Bundesverfassungsgericht, eben aufgrund des Zusammenhangs mit der Religionsfreiheit und dem Elternrecht, beschäftigen wird.

Man darf also gespannt sein, was Karlsruhe entscheidet.