„Warum das Wechselmodell als Standard der letzte Mist ist“

Man sollte ja bekanntlich immer etwas über den Tellerrand schauen und sich die Gegenargumente anschauen. Hier ein Text, der vor den Gefahren des Wechselmodells warnt:

Meist ist es, auch wegen des Gender Pay Gaps, die Frau, die in den Jahren nach der Geburt beruflich kürzer tritt. Wenn im Zuge einer Trennung ihr finanzieller Rahmen weiter schmilzt, dann kann sie sich vielleicht nur noch einen Anwalt über die aufwändig zu beantragende Prozesskostenhilfe leisten. Dafür erhalten Anwälte niedrige Standardsätze, und diese motivieren weder zu besonderer Leistung noch arbeitet jeder Anwalt für diesen Satz. Ein Gerichtsprozess kostet viel Geld, und mindestens so viele Nerven. Was am Ende dabei rauskommt, wird einem kein seriöser Anwalt vorhersagen, insbesondere vor Familiengericht – und salomonische Urteile sind leider die Ausnahme. Die Genehmigungszahlen für Prozesskostenhilfe gehen übrigens aktuell zurück, weil die Hürden erhöht wurden.

Die Hürden für Verfahrenkostenhilfe wurden übrigens nicht geändert. Und so gut wie alle Anwälte im Familienrecht arbeiten auf Verfahrenskostenhilfebasis (da hat man zumindest einen sicheren Zahler).

Wenn Gesetzgeber, Väterrechtler und weitere Prozessinvolvierte vom Jugendamt oder Gutachter hinzugezogen werden, soll das Kindeswohl entscheidend sein, so stellen sich das die Wechselmodellbefürworter vor. Aber welches Kind sagt nicht, es wolle bei beiden Eltern leben? Sogar Kinder, die massive Gewalt gegen die Mutter oder sich selbst erlebt haben, tun das. Allein die Frage schon stürzt ein Kind in massive Loyalitätskonflikte. Richter haben übrigens keine Pflicht zur Fortbildung, und wenn dann noch mangelhafte Gutachten ins Spiel kommen, was leider in erschreckender Zahl vorkommt, dann kann das Urteil des Familiengerichts entsetzliches Unglück verursachen. Das passiert jetzt schon in etlichen Fällen, wo Frauen das Sorgerecht für ihr Kind verlieren, weil ihnen Bindungsintoleranz und Enfremdung des Kindes vom Vater vorgeworfen wird – Frauen, die ihr Kind vom psychisch kranken Vater schützen wollen, aber keine ausreichende Belege für dessen Zustand haben.

Da kommt mir einiges an Kritik bekannt vor. Kinder wäre es in der Tat häufig am liebsten, wenn alles wäre wie früher und sie beide Eltern haben. Aber genug sagen auch, dass sie bei einem bestimmten Elternteil leben wollen, wenn sie sich entscheiden müssen. Meist ist es eben der, der sie vorher am meisten betreut hat, wobei es auch „Papakinder“ und „Mamakinder“ gibt. Aber die Aussage ist auch nicht per se die relevante, denn spätestens Jugendamt und Verfahrenspfleger sind sich durchaus bewußt, dass sie sich im gegenwärtigen Modell für eine Version entscheiden müssen und ansonsten regelt meist auch der Kontinuitätsgrundsatz, bei wem das Kind bleibt.

Und auch hier ist die andere Seite mal gut zu hören: Da ist es der kranke Vater, vor dem man das Kind schützen muss. Da kann eben die bekannte „Beziehungsebene“ statt der Elternebene dahinter stecken oder auch eine Entfremdung des Kindes,  welches die Ängste der Mutter aufnimmt und sie spiegelt. Es kann natürlich auch tatsächlich ein Vater sein, der sich gut verstellen kann.

Frauen werden länger in schädlichen Beziehungen bleiben, aus Angst ums Kind
Welche Frau, die daran denkt, sich von einem Mann zu trennen, der Zuhause nur noch schlechte Stimmung verbreitet, sexuelle Dienste einfordert und sich kaum um Haushalt oder Kind kümmert, wird sich zukünftig noch trauen, eine Scheidung einzureichen? Wenn das Wechselmodell auch bei zerstrittenen Eltern kommt, dann muss sie nun damit rechnen, dass ihr zukünftiger Exmann die neue Gesetzeslage ausnutzen wird, um sie einzuschüchtern.

Wäre interessant, womit er sie dann einschüchtern soll. Damit, dass sie nur noch jede zweite Woche die Kinder um sich hat? Ob ihr bewußt ist, dass das genau die Einschüchterung ist, die in wesentlich strengerer Form momentan gegen Väter wirkt? Denen man sogar sagen kann, dass sie dann ihre Kinder nur noch alle zwei Wochen am Wochenende sehen werden.

Bisher war es so, dass die Kinder bei demjenigen bleiben, der/die sich hauptsächlich um sie gekümmert hat. Das nennt man Kontinutitsätsprinzip und ist auch gut so, denn gerade Kinder in Trennungssituationen brauchen Stabilität und nicht noch zusätzliche Umbrüche im Leben. Gleichberechtigtes Engagment vor einer Trennung ist zukünftig überflüssig, wenn solch eine Gesetzesänderung kommt. Der Mann kann sich quasi aufs Berufsleben und Geldscheffeln konzentrieren, während die Frau immer abhängiger von ihm wird.

Also der Gedanke, dass er bisher aufpassen musste, mehr zu machen, damit er … ja was eigentlich? Selbst wenn er 45% und sie 55% gemacht hätte, hätte sie wahrscheinlich die Kinder bekommen.

Ihr Gedanke ist aber wohl, dass Männer jetzt jede Zurückhaltung aufgeben können, einfach so „Geld scheffeln“ können (welches sie dann im Zugewinn und Unterhalt und im Versorgungsausgleich teilen müssen und von dem die Frau auch vorher lebt) und die Frauen deswegen zwangsweise das Kind betreuen könne.  Geht etwas in die Richtung dieses Gesprächs. Warum sie dann nicht auch recht schnell wieder anfangen können soll wird leider nicht weiter ausgeführt.

Weiterhin keine Pflichten, aber mehr Rechte für Väter
Das wirklich gemeine an der Entwicklung ist, dass Väter nicht gezwungen werden können, sich nach einer Trennung ums gemeinsame Kind zu kümmern. Momentan funktioniert ja noch nicht einmal die Einforderung des Unterhaltes so gut, dass mehr als 25% der Alleinerziehenden Geld fürs Kind erhalten. Wenn nun also eine Frau, die sich getrennt hat, vor einem Famliengericht versucht darauf hinzuwirken, dass der Exmann sich kümmern muss, wird sie auflaufen. Eine Pflicht zum Kümmern gibt es nicht, ebensowenig, wie es eine Möglichkeit gibt, das Wechselmodell durchzusetzen, wenn sie als Mutter das gerne möchte, aber der getrennte Vater findet, seine ehemalige Familie gehe ihn nichts mehr an. Dann hat die Frau Pech gehabt.

Er kann das theoretisch genau so wenig wie die Frau. Diese kann auch ausziehen und das Kind bei ihm lassen und sie kann theoretisch auch auf das Wechselmodell klagen. Die Vollstreckung mag nicht einfach sein, aber auch da sind nicht alle Fälle so ungewöhnlich, wie der, den das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hatte.

Es ist auch interessant, dass sie den Zustand mit Wechselmodell als unerträglich schildert und dann bedauert, dass man ihn nicht durchsetzen kann und das auch unerträglich findet.

Kindeswohl? Zweifelhafte Studien werden ins Feld geführt
Wenn argumentiert wird, Kinder, die im Wechselmodell lebten, seien psychisch weniger auffällig und hätten niedrigere Stresslevel, dann muss jedes Mal genau hingeschaut werden, wer da genau als Studienobjekt hinzugezogen wurde. Es ist klar, dass es Kindern besser geht, wenn sich die Eltern gut verstehen und sie sich gemeinsam aufs Wechselmodell geeinigt haben.

Stimmen die Strukturen und erleben die Kinder eine stabile Umgebung, in der beide Eltern noch gut miteinander kommunizieren können, ist das Wechselmodell toll. So wie bei meinen Freundinnen in Skandinavien, die dieses Modell ganz selbstverständlich leben. Ich war nach meiner eigenen Trennung übrigens ziemlich neidisch darauf, wie gut sie das mitsamt Expartnern hinbekommen haben. Hätte ich auch gerne gemacht.

Dann wäre ja die Einführung eines solchen Modell vielleicht für viele schlicht der bessere Weg, auf dem es auch klappen könnte. Und natürlich gehören dazu auch häufig zwei. Seinen eigenen Anteil am Scheitern wahrzunehmen ist häufig schwierig.

Fazit: Wo das Wechselmodell funktionert, braucht es keine staatliche Regelung
Eltern, die sich gut verstehen und gut miteinander kommunizieren können, die die Strukturen für ein Wechselmodell bieten (räumliche Nähe, eigenes Zimmer in beiden Wohnungen, gesicherte Betreuung), brauchen keinen Gesetzgeber, der ihnen ein Wechselmodell als Standard vorschreibt. Und für alle anderen, insbesondere für diejenigen,die sich so sehr zerstritten haben, dass sie vors Familiengericht ziehen, ist das Wechselmodell schädlich. Am allerschädlichsten aber für das Kind, das zum Spielball zwischen zerstrittenen Eltern wird und wöchentlich seine Umgebung wechseln muss, und das vielleicht als reine Rachemaßnahme oder Zeichen einer Machtdemonstration seinen Lebensmittelpunkt verliert. Eine entsetzliche Vorstellung.

Dann besteht auch immer noch die Möglichkeit, dass Wechselmodell aufzuheben. Aber ein Wechselmodell als Standard wird viele überhaupt erst auf die Idee bringen, dass man es leben könnte und verändert auch die Machtbasis dahingehend, dass nicht bei einem Scheitern ohnehin die Mutter die Kinder bekommt.

Es wäre sicherlich interessant, wie es sich aufwirkt.

 

 

174 Gedanken zu “„Warum das Wechselmodell als Standard der letzte Mist ist“

  1. „Die Hürden für Verfahrenkostenhilfe wurden übrigens nicht geändert. Und so gut wie alle Anwälte im Familienrecht arbeiten auf Verfahrenskostenhilfebasis (da hat man zumindest einen sicheren Zahler).“

    Sie bezieht sich da vermutlich auf den „Willkür“-Beschluss des BGH, der schon etwas länger zurück liegt. Schon eine ziemliche Schweinerei, über die übrigens auch „mein“ letzter Richter, Wolfgang Keuter, mal einen ziemlich übel verschwurbelten Aufsatz verfasst hat.
    Daß die meisten FamRA jeden, noch so lächerlichen Fall annehmen, liegt nicht zuletzt an der reichlichen Konkurrenz durch Idioten wie Sand am Meer. Man erinnere sich: Wer zu blöd für eines der lukrativen Rechtsfächer ist, landet im FamR-Bereich, weil es da praktisch keine Fachausbildung und kaum nennenswerte Hürden gibt. Da zählt einfach Masse statt Klasse.

    Dem Stil ihres Geschreibsels nach kommt die Tante aus dem Mutterkultbereich, w.h.: ihre einzelnen Punkte haben z.T. durchaus reale Hintergründe, nur daß sie diese eben zu Halbwahrheiten umdrechselt und Männer, die gleiche Nachteile in rund 10facher intensität erleben, konsequent ausblendet.

  2. „Frauen werden länger in schädlichen Beziehungen bleiben, aus Angst ums Kind“

    Frag da Mal einen Vater, der von der Mutter seiner Kinder geschlagen wird und der vom Staat, anders als Frauen, nicht Mal Unterstützung bekommt.

  3. Dieser Blick über den Tellerrand ist ein Blick in unerträglichen und dabei völlig konfusen Bullshit. Da ist einfach alles verdreht. Daher gehe ich nur auf den anfangs erwähnten „Gender Pay Gap“ ein.

    Deine Stammleser wissen es, Frauen werden von Statushöheren Männern angezogen und sie heiraten seltenst „nach unten“. Daher sind die Zeitungen auch voll von stumpfsinnigen Diskussionen, warum es für Frauen ab 30 keine guten Männer mehr gäbe.

    Mit Kindern wird aber das Geld knapp, und es ist in den allermeisten Fällen keine familiäre Diskussion, sondern finanzielle Notwendigkeit, dass der Vater mehr arbeitet, damit die Mutter sich um die Kinder kümmern kann. Dass die Mutter aber weniger arbeitet ist ein Privileg und wird durch die Arbeit des Vaters für ihn teuer erkauft. Der Vater tut dies um Sorge für seine Familie. Auch wenn Feministinnen es nicht glauben wollen, es ist spassiger sein Kind zu betreuen als vor seinem Chef buckeln zu müssen.

    Das „Kontinutitätsprinzip“ sorgt nun dafür, dass der Vater sein Kind auch abends nicht mehr sieht, nicht einmal indirekt am Familienleben teilnimmt, sondern nur noch Zahlesel und Wochenendbespaßer wird. Was spätestens ab dem Teenageralter gar nicht so einfach ist. Das Kontinuitätsprinzip will den Vater dafür bestrafen, dass er das größere Opfer zum Wohl der Familie gebracht hat. Das Kontinuitätsprinzip ist eine unglaubliche Ungerechtigkeit und Gemeinheit. Und es ist nebenbei absolut schädlich für das Kind, das einen Elternteil aus seinem Leben weggenommen bekommt.

  4. „Kinder wäre es in der Tat häufig am liebsten, wenn alles wäre wie früher und sie beide Eltern haben. Aber genug sagen auch, dass sie bei einem bestimmten Elternteil leben wollen, wenn sie sich entscheiden müssen. Meist ist es eben der, der sie vorher am meisten betreut hat, wobei es auch „Papakinder“ und „Mamakinder“ gibt.“

    Ausblendung wesentlicher Aspekte!
    Zunächst mal übersiehst Du, daß es schon eine unzulässige Manipulation des Kindes ist, es zu einer Entscheidung zu zwingen.
    Hinzu kommt, daß es i.d.R zu einer bestimnmten Entscheidung gezwungen wird. Dazu gibt es unterschiedliche Mittel. Die Mutter kann es erpressen, der Richter kann es erpressen, der Verfahrensbeistand kann es erpressen. Einfach indem sie Frage in die Negation setzen ( „möchtest Du Deine Mami verlieren/nie wiedersehen?“) Oft reicht es schon völlig aus, die Mutter mit in den Richterraum zu nehmen, bei der Bearbetung des Kindes ( und das ist unter den väterhassenden Richterinnen übliche Vorgehensweise ).

    Nebenbei soltest Du, @ Chris, langsam mal auchg akuten Stand kommen.
    Ein paar Sätze später schwafelst Du über die Rolle des „Verfahrenspflegers“. Ich nenne das mal ein erhebliches Wissensdefizit. Denn den „Verfahrenspfleger des Kindes“ hat man als solchen im Sept 2009 abgeschafft und durch den Verfahrensbeistand ersetzt. W.h.: Der Verfahrenspfleger, den Du sicherlich meinst, gibt es nicht mehr und der, den es auch im FamFG noch gibt, hat eine komplett andere Jobbeschreibung und wird äußerst selten und nur unter ganz speziellen Bedingungen bestellt.

    • „Zunächst mal übersiehst Du, daß es schon eine unzulässige Manipulation des Kindes ist, es zu einer Entscheidung zu zwingen“

      Da setzt man dem Kind ja auch nicht die Pistole auf die Brust. Man fragt eben nach, was er lieber will oder nimmt andere Modelle wie das gemalte Haus und wer sich wo aufhält order was es da nicht alles gibt.

      Ja, du hast recht: Verfahrenspfleger und Verfahrensbeistand werfe ich gerne mal durcheinander. Erstaunlich, dass du dich da immer so daran hochziehst. Es ist doch klar, wenn ich meine.

      • „Da setzt man dem Kind ja auch nicht die Pistole auf die Brust. “
        „Manm“ vielleicht nicht, Richter, Verfahrensbeistand und ausgrenzungswillige Mütter aber schon, wie oben ja schon beispielhaft ausgeführt. Dir fehlt da die Praxiserfahrung, Chris.

        • Ich kenne es anders. Die meisten Richter und Verfahrensbeistände bemühen sich um behutsame Gespräche und sind dabei entsprechend vorsichtig.
          Sie müssen ihre Entscheidung ja auch nicht auf eine Aussage des Kindes stützen, so dass die Kinder sich auch nicht entscheiden müssen. Beide können sich auch auf Fakten abseits der Meinung des Kindes stützen oder das Kind Fragen, wer was gemacht hat bei der Betreuung, um für das Kontinuitätsprinzip etwas Klarheit zu bringen

  5. „Aber die Aussage ist auch nicht per se die relevante, denn spätestens Jugendamt und Verfahrenspfleger sind sich durchaus bewußt, dass sie sich im gegenwärtigen Modell für eine Version entscheiden müssen und ansonsten regelt meist auch der Kontinuitätsgrundsatz, bei wem das Kind bleibt.“
    Bullshit! Zeige mir das Gesetz, das JA-MA, Verfahrensbeistände o. Ergänzungspfleger dazu zwingt, sich für die Entziehung eines Elternteils stark zu machen. Das ist einfach kompletter Unfug.

    • @fiete

      Die Norm im BGB regelt immer noch, dass einem von beiden sein Teil des Sorgerechts, insbesondere das Aufenthaltbestimmungrecht übertragen wird. Was meist gleichbedeutend ist damit das derjenige dann das Kind bekommt.
      Richter wollen nach meiner Erfahrung eine entsprechende Stellungnahme haben weswegen sie auch in den Stellungnahmen üblicherweise enthalten ist.
      Mitunter in Sätzen wie „die Eltern sollten sich einigen, aber wenn das nicht geht, dann sollte das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf x übertragen werden“

      Kennst du es anders?

      • Ja, kenne ich anders. Diese Floskeln ( „die Eltern sollten sich einigen“ ) lassen viele Richter gleich ganz weg und das ist nur konsequent, da sie eh kein Schwein ernstnimmt.
        Zunächst übersetze ich den ersten Satz mal in sinnvolles Deutsch:
        „Die Norm im BGB regelt immer noch, dass einem von beiden sein Teil des Sorgerechts, insbesondere das Aufenthaltbestimmungrecht ENTZOGEN wird.“
        Denn beide Eltern haben es i.d.R. schon. Es geht also um einen Grundrechtsentzug und für den gibt es enge Bedingungen. Einen per-se-Entzug, einfach weil es ein Verfahren gibt, sieht auch das BGB nicht vor. Dazu gibt es auch ein paar Entscheide des BVerfG, die das klar zum Ausdruck bringen. Aber Du hast insofern nicht ganz unrecht, daß es mit Einführung des FamFG einfacher geworden ist, auf Verdacht, oder unter Vorschiebung eines persönlichen „Kindeswohls“ des Richters, des Verfahrensbeistands, eines Hetzpamphletisten ( SVGA ) o. der JA-MA zur ultima ratio zu greifen.

        Auch da gebe ich Dir Recht:
        „Richter wollen nach meiner Erfahrung eine entsprechende Stellungnahme haben weswegen sie auch in den Stellungnahmen üblicherweise enthalten ist.“
        Leider ist das so, was eben die Sucht, „Nägel mit Köpfen“ mit der Brechstange zu produzieren, bis hin zu illegalen Tricksereien, erklärt. Übrigens ein gutes Beispiel dafür, daß ein „Kindeswohl“ eines Richters den besten Interessen des Kindes oftmals diametral entgegensteht.

        • Ein Verfahren startet mit einen Antrag.
          Dieser lautet in Familienrecht in solchen Fällen üblicherweise:

          Es wird beantragt, der Antragstellerin das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind Hans Müller, geboren am 01.07.2011, zu übertragen.

          Die andere Seite kann dann beantragen:
          Den Antrag abzuweisen

          Oder

          Der Antragsgegner beantragt, ihm das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind Hans Müller, geboren am 01.07.2011, zu übertragen.

          Mit diesen Anträgen sind die Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts abschließend geregelt.

          Es ist dann auch nicht verwunderlich, dass es gerne Stellungnahmen haben will, welche Entscheidung von denen, die es treffen kann, den Kindeswohl an meisten entspricht

          • Nein, verwunderlich ist es nicht. Sage ich ja immer: >Es geht um Kaffeepause und Stuhlgang des Richters ….
            Das rechtfertigt aber die Methode, das Kind zu erpressen, oder sonstwie gegen seine unverbrüchlichen Rechte mit Gewalt ( z.T. illegaler Tricksereien ) zu manipulieren, nicht. Welche der verlangten Entscheidungen dem persönlichen „Kindeswohl“ des Richters entspricht, darf kein Kriterium sein, dem Kind seine höchsten Rechte zu entziehen.
            Es sollte im Sinne der besten Interessen des Kindes entschieden werden. Und wenn es keine Anhaltspunkte gibt, einen Elternteil dem Kind wegzunehmen, darf das auch nicht gemacht werden.
            Anders gesagt: Solange keinem Elternteil nachgewiesen werden kann, daß er den besten Interessen des Kindes schadet ( zumindest ein konkreter, ausreichend begründeter schwerer Verdacht vorliegt ), sind keine Sorgeteile zu entziehen. Außerdem müßten zunächst sämtliche verfügbaren milderen Mittel angeboten und ( so kurzfristig wie möglich ) versucht werden. Erst wenn diese versagen, darf zu Komplettenzügen, u.U. ohne zeitliche Beschränkung ( ultima Ratio ), gegriffen werden.

          • Die prüfungsreihenfolge ist sehr simpel:
            1. Klappt es gemeinsam oder klappt es nicht?
            2. wenn nein: wer soll besser allein entscheiden

            Wenn man es genau nimmt, dann nimmt nie der Richter das Kind weg.
            Den er überträgt nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Elternteil, der es bekommt, kann jederzeit das Wechselmodell praktizieren

          • „Die prüfungsreihenfolge ist sehr simpel:
            1. Klappt es gemeinsam oder klappt es nicht?
            2. wenn nein: wer soll besser allein entscheiden“
            Diese Reihenfolge ist leicht erkennbarer willkürlicher Unfug.
            Denn wenn es klappt, gibt es kein Verfahren. Somit geht es lediglich um eine äußerst dumme Ausrede, Grundrechte zu brechen.
            Logisch wäre, zu ermitteln ( ! Ja, ich weiß, das ist am Sondergericht AG/FG bestenfalls nur nicht erwünscht ) wie die Faktenlage ist, warum es nicht klappt und wie man das Problem im besten Interesse des Kindes lösen könnte. Nur mal so der passende Gesetzestext, aus dem Gedächtnis sinngemäß ziziert:
            „Das Gericht wird in jeder Lage des Verfahrens auf eine einvernehmliche Regelung hin.“
            Fehlt nur der Nebensatz: „im besten Interesse des Kindes“ als Einschub und die Sache ist geritzt.

            „Wenn man es genau nimmt, dann nimmt nie der Richter das Kind weg.
            Den er überträgt nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Elternteil, der es bekommt, kann jederzeit das Wechselmodell praktizieren“
            Die Diskussion,ob der Richter nun das Kind. oder dem Kind einen ( oder beide ) Elternteil(e) wegnimmt, ist überflüssig, da deren Recht in beide Richtungen gilt. Was der Elternteil, der den anderen ausgrenzt, theoretisch könnte, so er denn wollte, ist ebenfalls nicht diskussionswürdig, da der das garantiert nicht umsetzen wird.
            Wichtig ist allein, was der Richter kann und das ist eindeutig: Er kann auch ohne rechtliche Grundlage dem Kind Eltern wegnehmen und das wird praktisch nie überprüft. Somit haben psychosozial defizitäre Richter Narrenfreiheit, können Beschlüsse und Protokolle fälschen, Umgänge boykottieren und lebenslängliche totale Kontaktverbote aussprechen, wie in meinem Fall ( Hinweis: das Leben eines Kindes dauert formell 18 Jahre und bei Verschleppungen über 10 Jahre Dauer ist nahezu absolut sicher, daß selbst ein freundschaftlicher Kontakt zu rund 97% nie eintreten wird. Ein Eltern-Kind-Verhältnis ist bereits im Schnitt nach rund 2 Jahren zu über 50% ausgeschlossen ).
            Die Verantwortung dafür liegt fast immer ganz allein beim Richter, er ist defakto die letzte Instanz.

          • Wenn es klappt, einer meint, dass es nicht klappt, dann gibt es natürlich ein Verfahren. Der Antrag wird dann nur abgewiesen

            Dein Hass auf alle anderen Verfahrensbeteiligten klingt etwas festgefahren und verbittert. Du solltest mal drei Schritte zurück machen, versuchen „von außen“ auf ihn zu schauen und ihn hinterfragen.

            Wie wahrscheinlich ist es, dass gerade alle Richter etc abgrundtief böse sind?
            Ist es nicht wahrscheinlicher, dass du da falsch liegst

          • „Dein Hass auf alle anderen Verfahrensbeteiligten klingt etwas festgefahren und verbittert.“
            Schade, Chris, ich dachte, heute wärest Du vielleicht mal in der Lage sachlich beim Thema zu bleiben.

            Aber unser kleiner Djihadist verfällt natürlich wieder in in wirrste ad-hominem-Pöbeleien.
            Keine Argumente mehr, prompt wird der Glaubenskrieg angezettelt.

            V.dh. sehe ich auch keinen Sinn darin, über wörtliche Inhalte der Akten einen Austausch zu starten, da das bei Djihadisten, Feministen und Genderisten ( also auch Dir ) i.d.R. keinerlei Glaubenswandel in Richtung Realität bewirkt. Dabei hatte ich genau den Punkt vorhin extra nochmal anhand des Beispiels von Mama-Berlin in den Raum gestellt.
            Bete man schön weiter den Gott des gottgleichen Richters an, der objektiv und gerecht ist und immer das beste für das Kind tut, wenn er ihm aus geschäftlichen o. ideologischen Gründen die Familie vernichtet.

            EOD

          • „Aber unser kleiner Djihadist verfällt natürlich wieder in in wirrste ad-hominem-Pöbeleien.
            Keine Argumente mehr, prompt wird der Glaubenskrieg angezettelt.“

            Worauf soll man denn bei deinen Vorhaltungen erwidern? Du begründest deine Meinung da ja ebenfalls nicht oder führst Argumente an. Du stützt es auf persönliche Eindrücke, die man dir nicht widerlegen kann. Meine Erfahrungen sind da anders.

            Eine Meinung, die Leuten in relativ normalen Jobs per se böses unterstellt ist auch aus meiner Sicht eigentlich immer wenig überzeugend. Warum sollten die Richter überhaupt so etwas tun? Sie haben nichts davon, einfach Väter zu benachteiligen und sich auf die Seite der Mütter zu schlagen oder Vätern Kinder wegzunehmen.

            Es fällt eben auf, dass in deinen Schilderungen alle gegen dich sind, du aber der einzige bist, der da einen Durchblick und recht hat. Auch das ist eine Position, die sehr unwahrscheinlich ist. Die wesentliche höhere Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass es eher andersrum ist und die Leute, die das täglich beruflich machen das Thema besser verstehen als du. Gerade die Schilderungen des Verhaltens der Rechtsanwältin und deine Vorliebe für „Zusatzanträge“ machen das Bild da für mich eher in diese Richtung stimmiger.

          • Dämlicher Masturbationsversuch, Chris. Ich denke, die meisten hier haben Deinen Djihad längst gecheckt. Du hast halt sachlich exakt gar nix zu bieten, kleiner Hassprediger.

  6. Und dieses blöde Gequatsche über Prozesskostenbeihilfe. Mutti bekommt Prozesskostenhilfe und kann sich geüsslich zurücklehnen. Papa bezahlt währenddessen die „gemeinsame“ Wohnung, die eigene Wohunung, Ehegatten- und Kindesunterhalt bei einem Selbstbehaltungssatz von 1000,-. Jeder Anruf beim Anwalt kostet 50-100EUR. Das wird dann schnell vierstellig.

    Arme Mutter mit „dünner werdenden finanziellen Rahmen“.

    • In der Tat: vkh kann ein erhebliches Ungleichgewicht bringen, sie tritt ein Verfahren nach dem anderen los, er muss dafür Geld zahlen weil die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.
      Aber zu der Bezahlung nach Anruf;
      Anwälte rechnen nach Pauschalgebühren ab, wenn man keine Gebührenvereinbarung trifft. Ob man hundert Mal anruft oder einmal, es kostet das gleiche.

      Kam aber schon häufiger. Trefft ihr alle Gebührenvereinbarungen?

      • Eigentlich zahle ich das was mir der RA in Rechnung stellt. Aber eine Pauschale pro Verfahren reicht ja nicht aus. Typischerweise hast Du schon lang vorher Beratungsbedarf.

        • @gerhard

          Deswegen deckt die Geschäftsgebühr alle Beratungen und den außergerichtlichen Schriftverkehr ab

          Gegenstandswert eines VErfahrens im Sorgerecht sind 3000 €, da ist eine Gebühr 201 €
          das wären 201 x 1,3 +20 + Mwst also 334 Euro
          bzw im Verfahren
          die Verfahrensgebühr (1,3 unter Anrechnung der halben Geschäftsgebühr, wenn sie angefallen ist)
          Terminsgebühr 1,2
          + 20 € Postpauschale + Mwst

  7. „Die Vollstreckung mag nicht einfach sein, “
    Doch ist sie, sofern der Richter nicht durchdreht.
    Einfach nach §89FamFG beantragen, bei einigermaßen pflichtbewußten Richtern ( soll es ja geben, näch? ) reicht die Anregung unter Vorlage der relevanten Belege.

    ( Boah is das langweilig und frustrierend, diese dummfrechen Lügen der Mütterlobby, die man vor ein paar Jahren noch im Wochenrhytmus komplett zerlegt hat, wieder – noch dazu in Originalfassung, die formulieren noch nicht mal geringfügig um – lesen zu müssen, weshalb ich mir hier auch nur wenige Stichpunkte aus diesen Textbausteinen raussuche, weil ich derzeit dummerweise kein Bausteinarchiv dazu angelegt habe )

    • „Boah is das langweilig und frustrierend, diese dummfrechen Lügen der Mütterlobby, die man vor ein paar Jahren noch im Wochenrhytmus komplett zerlegt hat, wieder – noch dazu in Originalfassung, die formulieren noch nicht mal geringfügig um – lesen zu müssen, …“

      In der Tat, der Text klingt wie ein fast wortgleicher, den der VAMV vor 12 Jahren gegen mehr Väterrechte ins Feld gebracht hatte.
      Textessenz: „Die Väter sollen sich erstmal kümmern, bevor sie mehr Rechte fordern!“

      Schon damals blieb unklar, wie sich Väter mehr kümmern sollen, wenn sie es nicht dürfen.

  8. „Fazit: Wo das Wechselmodell funktionert, braucht es keine staatliche Regelung“

    Stimmt, ist aber belanglos. Sobald die Betreuung, rein rechnerisch, bei 49% zu 51% landet kann ein Lebensmittelpunkt bestimmt werden womit die volle Unterhaltspflicht zusätzlich anfällt. Da muss, in der Regel der Vater schon richtig gut verdienen um das gestemmt zu bekommen.

    Gilt das Wechselmodell als Standard fallen auch z. B.40/60% Betreuungen automatisch darunter und übrig bleibt, wenn überhaupt, nur noch ein relativ kleiner finanzieller Ausgleich.

    Neben den finanziellen Aspekten fällt natürlich noch die einfache Möglichkeit zur Manipulation des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil weg. Die Einforderung des Unterhalts funktioniert meines Erachtens deutlich besser als das Einforderns des „großzügigen“ Umgangsrechts an jedem zweiten Wochenende.

    Natürlich wäre es am Ende ein böser Einschnitt für alle Berufsmuttis. Aber was wäre den so schlimm daran, wenn die emanzipierten und bestens ausgebildeten Frauen auch mal selbst arbeiten müssten?

    • „„Fazit: Wo das Wechselmodell funktionert, braucht es keine staatliche Regelung““
      Fazit II: Damit die paritätische Doppelresidenz funktioniert, braucht es eine staatliche ( gesetzliche ) Regelung.
      Anders ist die väterfeindliche Haltung der Mutterkultler und Feministen in Gerichten, Jugendämtern und von beiden verwalteten und belieferten Drittleisterinstitutionen nunmal nicht zu stoppen, Die muß man dazu zwingen, freiwillig geht da nix, da denen Kinder scheißegal sind.

  9. Das ist purer Alarmismus im Sinne von „wehret den Anfängen“. Ein weiterer Beweis wie reaktionär und allen Fortschritten feindlich gesinnt der Feminismus ist. Wie immer „Kindeswohl“ ist nur eine hohle Phrase und nur zu berücksichtigen, wenn es der Mutter nützt. So erzeugt der Feminismus seinen neurotischen, vaterlos aufgewachsenen Nachwuchs.

  10. „Frauen, die ihr Kind vom psychisch kranken Vater schützen wollen, aber keine ausreichende Belege für dessen Zustand haben.“
    90% Erfolgsaussichten

    „Männer, die ihr Kind vor einer psychisch kranken Mutter schützen wollen, aber keine ausreichende Belege für deren Zustand haben.“
    10% Erfolgsaussichten

    Um mal bei der Realität zu bleiben.
    Im Gegensatz zu einem Vater, braucht eine Mutter kaum Belege. Für sie reicht ein Anruf bei einem Frauennotruf wegen häuslicher Gewalt völlig aus. Frauen haben alle Gewaltschutzgesetze der Welt auf ihrer Seite.
    Diese Möglichkeit haben Männer nicht. Wohin oder an wen soll sich ein Vater wenden, wenn die Mutter Gewalt an ihr Kind ausübt?

      • Klassische Verschiebung der Verantwortung auf verantwortungsunfähige Verwaltungssachbearbeiter, die ein Geschäftsinteresse daran haben, genau so willkürlich die offiziell gar nicht vorgesehene Macht gegen das Kind zu nutzen. Ein lächerlches, aber sehr wirksames Circelgame.

          • Nur der Form halber:
            Es macht keinen Sinn, Djihadisten zum 10000. Male von Tatsachen zu überzeugen versuchen.
            Für alle anderen, die sich nie eingehend mit dem Themna beschäftigt haben:
            Ein Verwaltungssachbearbeiter des JA hat keinerlei Recht, über Familien zu entscheiden. Diese Pflicht und Befugnis liegt ausschließlich bei den Eltern. Sollten die sich nicht einigen können, muß das Gericht auf Antrag ausnahmsweise einen Entscheid herbeiführen ( siehebnauch GG Art 6 [ 2 ] ).
            Und das Geschäftsinteresse könnt Ihr hier in Evochris’Blog an verschiedenen Stellen unter eben dem Schlagwort nachlesen, weshalb ich es nicht noch mal wiederhole, nur weil dem Möchtegernpickupper und Clickbaiter mal wieder die Puste ausgeht und er in seine traditionellen Lügengebete verfällt.
            Lächerlich, Dein Armutszeugnis!

  11. Kleine Begriffserklärung am Rande:
    Residenzmodel: FamR-Ghettoslang für Einzelresidenzmodell. Tatsächlich gibt es in D. formell keine Kinder ohne Residenz. V. dh. unsinnig.

    Einzelresidenz: Kind hat nur eine Wohnung.

    Doppelresidenz: Kind hat zwei Wohnungen.

    Paritätische Doppelresidenz: Kind lebt in beiden Wohnungen mit ungefähr gleichwertigen Anteilen, i.d.R. irgendetwas zwischen 30/70 und 50:50. Wobei der Zeitanteil lediglich als Milchmädchenhilfsrechnung zu sehen ist, ebenso wie bei der „Hauptbezugsperson“, welche durch Zeitanteile auch höchstens diffus behauptet werden kann, da dadurch keine qualitative Aussage möglich ist.

    Wechselmodell: FamR-Ghettoslang für paritätische Doppelresidenz, tatsächlich das Modell mit statistisch den wenigsten ( ! ) Wechseln, höchste Wechselrate hat die übliche „großzügige Umgangseinräumung“ im Einzelresidenzmodell. Genau genommen ist jedes Modell ohne totales Eltern(-teil)verbot ein Wechselmodell.

    Schon die Tatsache, daß der Terminus „Wechselmodell“ oft und gern suggestiv dazu genutzt wird, aggessiv zu unterstellen, daß das Kind durch „ewige Wechsel“ „hin-u.hergerissen“ wird, sollte zum Verständnis der negativen Auswirkungen der FamR-Ghettodiktion eigentlich ausreichen.

  12. salomonische Urteile sind leider die Ausnahme

    Meint sie das wörtlich?

    Ernsthaft – mir ist zum Wechselmodell einiges unklar.
    Soweit ich das verstanden habe, wohnt das Kind abwechselnd wochenweise bei Vater und Mutter.
    Das heißt, beide Eltern müssen eine Übernachtungsmöglichkeit (eigenes Zimmer, zumindest Bett) und weitere Resourcen (Kleider, Spielzeug, ..) vorhalten.
    Das verursacht weit höhere Kosten, als wenn das Kind nur einen Wohnsitz hätte.

    Es kann doch überhaupt nur funktionieren, wenn beide Eltern nicht zu weit auseinander wohnen. Insbesondere bei schulpflichtigen Kindern müssten beide Eltern in der Nähe der gleichen Schule wohnen, so dass das Kind nicht auch noch wöchentlich die Schule wechseln muss. Das geht gar nicht.

    Und wie läuft es (insbesondere bei kleineren Kindern) mit der Betreuung in der betreffenden Woche? Mit einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche ist das kaum vereinbar, oder gar mit Schichtarbeit.

    Das alles erscheint mir reichlich unpraktikabel. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

    • @ Anne:
      „Soweit ich das verstanden habe, wohnt das Kind abwechselnd wochenweise bei Vater und Mutter.“
      Nö. das ist auch so eine primitive Suggestivformel, die von den Gegnern getreut wird.
      Wesentlich ist lediglich, daß das Kind bei beiden Eltern seinen Wohnsitz hat, wie das konkret zeitlich geregelt wird, ist freie Entscheidung der Eltern, resp. ( bei Strittigkeit ) des Gerichts.
      Ein 6 Monate altes Kind wird kaum wer im wöchentlichen Wechsel betreuen wollen, ein 14-jähriges Kind kann 14-tägige Wechsel i.d.R. locker verkraften.

      „Das heißt, beide Eltern müssen eine Übernachtungsmöglichkeit (eigenes Zimmer, zumindest Bett) und weitere Resourcen (Kleider, Spielzeug, ..) vorhalten.
      Das verursacht weit höhere Kosten, als wenn das Kind nur einen Wohnsitz hätte.“
      Das ist bei den anderen Modellen üblicherweise nicht anders, sofern dem Kind die Übernachtung bei einem Elternteil nicht per se verboten wird.
      Hat das Kind bspw. kein eigenes Zimmer, wird der andere Elternteil dem einen das Jugendamt auf den Hals hetzen, welches dann von „unzumutbaren Verhältnissen“ „berichten“ wird, woraufhin Übernachtungen verboten werden.
      Kleider und Spielzeug u.w. werden von streitbeflissenen Elternteilen üblicherweise sowieso vorenthalten, weggenommen o.ä., müssen also auch in Streitfällen praktisch immer doppelt vorhanden sein. Hat also mit der Anzahl der Wohnsitze erstmal nix zu tun.

      „Es kann doch überhaupt nur funktionieren, wenn beide Eltern nicht zu weit auseinander wohnen. Insbesondere bei schulpflichtigen Kindern müssten beide Eltern in der Nähe der gleichen Schule wohnen, so dass das Kind nicht auch noch wöchentlich die Schule wechseln muss. Das geht gar nicht.“
      Stimmt! Deshalb werden viele ausgrenzungswillige Mütter zu Mietnomaden über hunderte von Kilometern. Und üblerweise unterstützen JÄ und Gerichte diese Schweinerei oftmals noch.

      „Und wie läuft es (insbesondere bei kleineren Kindern) mit der Betreuung in der betreffenden Woche? Mit einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche ist das kaum vereinbar, oder gar mit Schichtarbeit.“

      Da gilt es flexibel zu sein. Es gibt vielleicht Großeltern, o. entsprechende Kindergärten. Das gilt aber auch für berufstätige „alleinerziehende“ Mütter. Und, wie oben schon erwähnt, ist auch eine qualitativ adäquate 30/70-Lösung ein funktionierendes PD-Modell. Z.B. gibt es auch 3Tage + 4Tage im gegenseitigen Wechsel-Modelle. Oder 3+1+3-Tage o.ä…..
      Auch hier sei der Hinweis auf meinen Blog, Linkleiste links unter „Doppelrsidenz“ angebracht.

      • Wie lautet denn der Vorschlag hier für eine denkbare Ausgestaltung des Wechselmodells bei Säuglingen und Kleinkindern?

        Das leuchtende Positiv-Beispiel in meinem Bekanntenkreis hat (bei ihrem Grundschulkind) übrigens anfangs einige Monate lang den täglichen Wechsel praktiziert (die Wochenenden und Ferien natürlich am Stück, aber auch sauber aufgeteilt) und ist dann dazu übergegangen, das Kind im wöchentlichen Wechsel zu sich zu nehmen.

          • Bei Säuglingen kann m.M.n. das Wechselmodell überhaupt keine Anwendung finden – es sei denn, der Staat wollte per Dekret die Möglichkeit des Stillens (für ein bestimmtes Klientel freilich nur) abschaffen!

            Tägliche Wechsel wären dann ab dem 2. oder 3. Lebensjahr Deiner Vorstellung nach über welchen Zeitraum mindestens von Nöten?

          • „es sei denn, der Staat wollte per Dekret die Möglichkeit des Stillens (für ein bestimmtes Klientel freilich nur) abschaffen!“

            Tatsächlich stillen die meisten Frauen relativ schnell ab:
            https://www.stillkinder.de/warum-stillen-muetter-in-deutschland-nicht-laenger/

            Die durchschnittliche Stilldauer in Deutschland betrug in den Jahren 2003 – 2006 nur 6,9 Monate, 77,6 % der Mütter stillten weniger als 6 Monate voll.
            Nach 9 Monaten hatten ca. 79 % der Mütter bereits abgestillt, nach 12 Monaten stillten ca. 92 % nicht mehr, nach 18 Monaten ca. 97 % und nach 24 Monaten mehr als 99 %[1]

            Mit einer Milchpumpe würde man zusätzliche Möglichkeiten schaffen.

          • Daraus schließe ich, dass Du meinst, nach dem ersten Geburtstag etwa sollte man das Wechselmodell Müttern gegen ihren Willen aufzwängen können?

            Milchpumpe ist übrigens scheiße btw, kostet echt viel Zeit. Darauf greifen eigentlich nur Frauen in Notsituationen zurück (Beispiele: Frühchen, drohender Milchstau wegen Überproduktion oder sowas in der Art halt).

          • „Daraus schließe ich, dass Du meinst, nach dem ersten Geburtstag etwa sollte man das Wechselmodell Müttern gegen ihren Willen aufzwängen können?“

            Welch negative Sicht.
            Feministisch formuliert:
            Wir durchbrechen die Geschlechterrollen so früh wie möglich, befreien Frauen aus der einseitigen unbezahlten Carearbeit und bringen Männer dazu, endlich früh Verantwortung zu übernehmen. Damit lernen auch die Kinder, dass Erziehung keine Frauensache ist, sondern genauso vom Mann geleistet wird.
            Dazu muss man natürlich internalisierten Sexismus der Frau überwinden, aber das ist ja zu ihrem eigenen besten.

          • Es bliebe ein einseitiger Zwang – so lange man nicht auch den Vätern gegen ihren Willen die hälftige, unbezahlte Care-Arbeit aufzuzwingen gedenkt (als Default-Einstellung).
            Und das kommt auch bei all Deinen Überlegungen absolut nicht vor, right?

            Maskulistisch formuliert: Rosinenpickerei

          • „Es bliebe ein einseitiger Zwang – so lange man nicht auch den Vätern gegen ihren Willen die hälftige, unbezahlte Care-Arbeit aufzuzwingen gedenkt (als Default-Einstellung).
            Und das kommt auch bei all Deinen Überlegungen absolut nicht vor, right?“

            Hä? Im wechselmodell hat er doch die hälfte der Care-Arbeit?

          • „Nur wenn er das will, während was die Mutter will völlig egal sein soll.
            Genau das ist der Punkt.“

            Die Vorschriften sind vollkommen geschlechtsneutral. Und natürlich kann man ihn auch verpflichten, siehe fietes Kommentar.

          • Ich hab nur (second hand) mitgekriegt, auf welch verlorenem Posten sich das Jugendamt sieht, wenn es versucht das Kindesrecht auf Umgang mit einem Umgangsverweigernden Vater herzustellen.
            Bis zum Beweis des Gegenteils glaub ich nicht, dass sich da zwischenzeitlich schon etwas verändert hat.

          • „Bei Säuglingen kann m.M.n. das Wechselmodell überhaupt keine Anwendung finden – es sei denn, der Staat wollte per Dekret die Möglichkeit des Stillens (für ein bestimmtes Klientel freilich nur) abschaffen!“ Reines Ablenkungsmanöver via Strohpuppe. Zum dritten mal:
            Es gibt keinen Ausgestaltungsvorschlag „per Dekret“, die Zeiteinteilung ist Sache der Eltern, oder des Gerichts, welches sich nach den elterlichen Möglichkeiten richten muß.
            Und ja, es gibt auch PDs im Säuglingsalter.

          • „Nur wenn er das will, während was die Mutter will völlig egal sein soll.“

            Wenn die das Kind auch nicht will, kommt es ins Heim. Den Teil der Diskussion verstehe ich nicht.

            Wie will man jemanden zu „care“-Arbeit, früher auch mal „Kinderbetreuung und -pflege“ genannt, zwingen? Das geht niemals.

            Fürs stillen sollte man einen Zeitraum (etwa das erste Jahr) vorgeben, wo das Kind tatsächlich überwiegend bei der Mutter bleibt. Milchpumpe sehe ich auch nicht als sinnvoll an, aber einige Nachmittage beim Vater, um sich zu gewöhnen.

            Ab einem Jahr: täglich oder aller zwei Tage abwechselnd, da das Kind sich so besser an die Präsenz beider Eltern gewöhnt, denn die Kleinkinder haben da noch kein Zeitgefühl und würden durch wochenweises Wechseln vermutlich stärker irritiert. Müsste man aber mal erforschen, was besser ist.

            Später (bzw. überhaupt) wäre das beste, sie würden beide Eltern täglich sehen, das würde aber eine entsprechende Planung voraussetzen (einer holt sie von der Schule ab und macht Hausaufgaben, bei dem anderen Teil übernachten etc.). Geht vermutlich nicht überall.

          • @ Androsch:
            „Müsste man aber mal erforschen, was besser ist.“
            Ist längst erforscht. Die Diskussion hier ist schon wieder in blödsinnige Wiederholungen uralter Rituale verfallen.
            Besser ist mal google zu nutzen.

          • @Fiete

            „Ist längst erforscht.“

            Mit welchem Resultat?

            „Die Diskussion hier ist schon wieder in blödsinnige Wiederholungen uralter Rituale verfallen.“

            Du bist zu ungeduldig, es ist eine bekannte Tatsache, dass sich in Foren immer wieder neue Leute einfinden, die noch nichts wissen.

            „Besser ist mal google zu nutzen.“

            Um mit welchen Stichworten nach was zu suchen? Ein Forum dient dem effektiven Informationsaustausch, deshalb halte ich mich zumindest da auf, google kann das nicht ersetzen.

    • Im Prinzip hast Du recht, dass das alles reichlich unpraktikabel erscheint. Nur gilt das genauso für jede andere Trennungsvariante auch, so der andere Elternteil mehr als einen Nachmittag Umgang mit dem Kind haben soll/möchte. Der Vorteil des Wechselmodells ist dabei, dass immerhin die Kosten dieser Unpraktikabilität leidlich aufgeteilt werden während sie bei allen anderen Varianten alleine vom weniger betreuenden Elternteil getragen werden müssen.

    • Da ein Kind beide Elternteile braucht ist der Aufwand in dem Zusammenhang recht irrelevant, selbst wenn man argumentiert, dass die Kosten so hoch sind. Das ist nunmal die Konsequenz einer Scheidung.

      • Vielleicht bin ich da wieder mal zu pragmatisch, aber ich denke nicht, dass der Aufwand irrelevant wäre.
        Normalverdiener können sich doch diese doppelte Haushaltsführung kaum leisten. Und sind dann auch noch fest an einen Ort gebunden, was berufliche Fortschritte praktisch unmöglich macht.

        Wenn beide Eltern gutwillig sind und ihnen an ihren Kindern liegt, sollten sie besser versuchen, sich miteinander zu arrangieren, bis die Kinder alt genug (spätestens volljährig) sind.

        • An einen Ort gebunden? Aber wenn einer der Partner wegzieht sieht der, der das Kind nicht betreut ja fast nie.
          Sehe ich bei einem Bekannten. Die Ex wohnt jetzt in Italien für 3 oder 4 Jahre. Der wird die Kinder jetzt wohl einige Jahre nicht sehen. Also wenn beide Kinder sehen wollen, muss man sich eh arrangieren.

        • @ Anne:
          „Wenn beide Eltern gutwillig sind und ihnen an ihren Kindern liegt, sollten sie besser versuchen, sich miteinander zu arrangieren, bis die Kinder alt genug (spätestens volljährig) sind.“
          Selbstverständlich! Und die meisten versuchen das auch.
          Tatsache ist aber, daß Beratungsstellen, Jugendamtstussies, offizielle Trennungsbroschüren ( sic! ), die Richter selbst Mütter seit Jahrzehnten gezielt dazu aufhetzen Väter auszugrenzen und ihre Fälle maximal zu eskalieren ( Chris‘ gebetsmühlenartiges Bestreiten dieser Tatsache ist nix als ein Beleg dafür, daß er von FamR-Praxis nicht den geringsten Dunst hat ).
          Gelegenheit macht nunmal Diebe, da sind Frauen nicht weniger kriminell als Männer. Und der „Erfolg“ gibt ihnen ja auch scheinbar Recht. Stehender Spruch unter Fam-Juristen ist: „Eine Frau mit zwei Kindern und zwei Scheidungen, die es immer noch nicht ‚geschafft‘ hat, hat etwas falsch gemacht.“

          Ein schönes Beispiel dafür ist im Eingangpost zu finden. Da jammert diese „Mami“ herum, daß Mütter an einer Beziehung festhalten, um dem Kind die Familie zu erhalten. In der Praxis ist es aber üblich, daß ihr dazu geraten wird, sobald sie keine Lust mehr auf eine Beziehung zum Vater hat, dessen persönliche Unterlagen zu kopieren oder zu klauen, sich mit den lokalen Ausgrenzerorganisationen kurzzuschließen und heimlich hinter seinem Rücken seine Entsorgung vorzubereiten und durchzuziehen.
          KEINEM Vater wird das geraten! Im Gegenteil sind es die Väter, die in der kaputten Beziehung viel öfter zu verbleiben versuchen, denn es ist den allermeisten bekannt, daß Väter ansonsten sehr schlechte Karten zugeteilt kriegen.
          Und zum Krieg gehören nunmal keineswegs immer zwei Leute, wie auch gern falsch unterstellt wird.

          • „Tatsache ist aber, daß Beratungsstellen, Jugendamtstussies, offizielle Trennungsbroschüren ( sic! ), die Richter selbst Mütter seit Jahrzehnten gezielt dazu aufhetzen Väter auszugrenzen und ihre Fälle maximal zu eskalieren ( Chris‘ gebetsmühlenartiges Bestreiten dieser Tatsache ist nix als ein Beleg dafür, daß er von FamR-Praxis nicht den geringsten Dunst hat ).“

            Ist eben auch schlicht nicht zutreffend. In den meisten Fällen haben die Beratungsstellen, jugendamtstussies und Richter sicherlich recht, dass die Mütter die Kinder bekommen würden, schlicht nach dem Kontinuitätsgrundsatz, aber alle von dir genannten sehen es als ihre Aufgabe an, auf eine Einigung hinzuwirken, nicht auf Eskalation. Natürlich kann die Darstellung der Rechtslage für viele, gerade für Väter, wie eine Eskalation wirken. Ist es aber tatsächlich nicht.

            Welche Trennungsbroschüren meinst du denn?

          • „Ist eben auch schlicht nicht zutreffend. “
            Ist zutreffend! Dein hasserfülltes Gepöbel belegt mal wieder Deine in Wahn umklappende Vollignoranz.
            Im Gegensatz zu Dir habe ich da Erfahrungen mit allen Beteiligten und Mitwirkenden, inkl. der Lektüre dieser Trennungsbroschüren.
            Aber lüg nur weiter. Hat Dein letzter Pick-up-Versuch nicht geklappt? Mußt Du Dir ein paar Scheinsiege einreden, um Dir besser einen runterholen zu können?

          • @fiete

            „Ist zutreffend! Dein hasserfülltes Gepöbel belegt mal wieder Deine in Wahn umklappende Vollignoranz.
            Im Gegensatz zu Dir habe ich da Erfahrungen mit allen Beteiligten und Mitwirkenden“

            Ach Fiete, den Punkt hatten wir doch längst geklärt.

            „inkl. der Lektüre dieser Trennungsbroschüren.“

            Gibt es ein Bild oder gibt es die zum Runterladen irgendwo?

            „Hat Dein letzter Pick-up-Versuch nicht geklappt? Mußt Du Dir ein paar Scheinsiege einreden, um Dir besser einen runterholen zu können?“

            Ich bin in einer festen Beziehung. Und das schon recht lange.

  13. Ich finde bei solchen Texten immer die Quelle interessanter als die hundertste Paraphrasierung des feministischen Prinzips: „Der beste Weg, Gerechtigkeit zu erreichen ist, die Hälfte der Bevölkerung komplett zu ignorieren.“

    Der Text ist von Christine Finke

    die aus dem Alleinerziehendsein eine Karriere gemacht hat.

    Scheint das übliche zu sein: Hat ihre Ehe in den Sand gesetzt und jetzt soll „die Gesellschaft“ die Konsequenzen tragen.

    • Vor einigen Jahren nannte die sich Mama-Berlin, wenn ich mich nicht irre, schrieb genau den gleichen Mist und ist selbst durch dutzende exakte Widerlegungen mit satt Quellenangaben zu seriösen Studien nicht mal ansatzweise von ihren dämlichen, verbissenen Textbausteinen abzubringen.
      Absolut unbelehrbare Väterhasserin, die vom dauerrepetierten Opferabo lebt.

      • Ich kann das nicht beurteilen, habe aber beim Überfliegen nichts gesehen, was deiner Einschätzung widerspricht.

        Mich würde interessieren, wie genau sie ihren Ehemann vertrieben hat. 😉

        • Ich weiß über sie nicht viel mehr als das oben geschriebene, einfach weil ich mich mal gegen 2012/13 auf FB damit vergnügt habe, ihren Murks gelegentlich ad absurdum zzu führen. Was dann sehr schnell dazu führte, daß sie wilde Block- u. Löschaktionen begann, resp. sich aus den Accounts/Threads, wo sie das nicht konnte zurückzog.

  14. „Das wirklich gemeine an der Entwicklung ist, dass Väter nicht gezwungen werden können, sich nach einer Trennung ums gemeinsame Kind zu kümmern. Momentan funktioniert ja noch nicht einmal die Einforderung des Unterhaltes so gut, dass mehr als 25% der Alleinerziehenden Geld fürs Kind erhalten.“

    Regelmäßig und vollständig fehlt hier wohl als Ergänzung, dann findet sich dafür auch eine Quelle, vgl.:

    Klicke, um auf 18-13-74f_hoheisel-data.pdf zuzugreifen

    Wer fürs Wechselmodell als Standardfall plädiert (wenn Unterhaltszahlungen völlig wegfallen sollen, wäre Alles unterhalb der 50/50-Lösung schwer unfair), müsste konsequenterweise auch automatisch hälftige Betreuung seitens eines dazu unwillentlichen Vaters (gegen anderenfalls hohe Strafzahlungen, notfalls Beugehaft o.ä.) gutheißen.

    Da hängt nun aber viel dran, ganz oben auf der Liste: die Bewegungsfreiheit (also das Recht seinen regelmäßigen Aufenthaltsort frei zu wählen – evtl. gar auszuwandern), daraus abgeleitet auch die eingeschränkte Möglichkeit von Jobwechseln.

    Ich erwarte, dass das unseren Politikern zu heikel wäre. Wohl würde man sich nicht scheuen, bislang Alleinerziehende (die soweit ich weiß mehrheitlich Sozialtransfers beziehen – die sich übrigens durch das Wechselmodell auch reduzieren würden, angedacht war ein „Tagebuch führen fürs Amt“ zwecks Kleinrechnen des Bedarfs ja eh schon) in dieser Hinsicht zu gängeln, aber bei Vätern wird man sich dasselbe sicher nicht trauen. Weil DAS könnte ja theoretisch auch quasi-jeden männlichen Parlamentarier höchstselbst (irgendwann mal) empfindlich treffen…

    • Was quaakst Du enn da für einen Quatsch „;“?
      Nichts davon hat einen realistischen Zusammenhang zum Threadthema, von der völlig sinnlosen Formulierung mal abgesehen.

      Ich vermute, Du wolltest grundsätzlich die lustigsten falschen Mutterkultmatras in’s Spiel bringen, als da wären:
      1 – „Umgang ist nicht erzwingbar“
      Das Ding ist so alt, daß ich per livestream den Bart über den Jungerfernstieg flattern sehen kann, weil es mal ein Depp sagte, der 2010 aus einem Alsterdampfer stieg.
      Der §89 FamFG gilt in beide Richtungen, wie ich auch hier auf Chris‘ Blog schon mal ausführlich erläutert habe und Disziplinierungern unwilliger Elternteile mittells Ordnungsmitteln funktionieren ganz wunderbar.
      Die vorherige Zwangsregelung war praktisch nicht durchführbar und wurde 2009 defakto abgeschafft.
      Kurz: Solange der „umgangsunwillige“ ( üblicherwise lediglich unzuverlässige ) Elternteil nicht glaubhaft machen kann, daß sein Umgang dem Kind schadet, gilt die Verpflichtung.
      ( Ekelhaft, sowas nach locker 8 Jahren Eindeutigkeit irgendwelchen uneinsichtigen Deppen immer noch mal unter die Nase reiben zu müssen ).

      2 – Barunterhalt hebt sich in der PD gegenseitig auf.
      Da beide Eltern gleich zu Unterhalt verpflichtet sind, gilt das entsprechend auch für den Barunterhalt. Er wird stets nach dem realen Einkommen beider Elternteile berechnet. Somit hebt er sich nur auf, wenn beide ein in etwa gleiches Einkommen haben UND gleiche Betreuungszeiten.
      ( Da zeigt sich mal wieder, daß viele väterfeindliche Mütter mehr Interesse an der Kohle, als am Kind haben, sonst würden sie nicht zu solch verlogenen Unterstellungen greifen ).

      • „1 – „Umgang ist nicht erzwingbar“ Das Ding ist so alt, daß ich per livestream den Bart über den Jungerfernstieg flattern sehen kann, weil es mal ein Depp sagte, der 2010 aus einem Alsterdampfer stieg.
        Der §89 FamFG gilt in beide Richtungen, wie ich auch hier auf Chris‘ Blog schon mal ausführlich erläutert habe und Disziplinierungern unwilliger Elternteile mittells Ordnungsmitteln funktionieren ganz wunderbar.
        Die vorherige Zwangsregelung war praktisch nicht durchführbar und wurde 2009 defakto abgeschafft.“

        Es gibt natürlich viele Wege, wie man es sabotieren kann, auch im neuen Modell. Etwa den Weg, dass man die Kinder zu sich nimmt, sich dann aber nicht um sie kümmert und schlicht seinen Kram macht. Dann langweilen sie sich evtl zu Tode und die Frage ist, wer das meckern der Kinder länger aushält. Erfordert aber Desinteresse an den Kindern.
        Dann gibt es noch die Situation wie in der Entscheidung des BVerfG, aber die dürfte ja nicht so häufig sein.

      • „Die vorherige Zwangsregelung war praktisch nicht durchführbar und wurde 2009 defakto abgeschafft.
        Kurz: Solange der „umgangsunwillige“ ( üblicherwise lediglich unzuverlässige ) Elternteil nicht glaubhaft machen kann, daß sein Umgang dem Kind schadet, gilt die Verpflichtung.
        ( Ekelhaft, sowas nach locker 8 Jahren Eindeutigkeit irgendwelchen uneinsichtigen Deppen immer noch mal unter die Nase reiben zu müssen ).“

        Jeder kennt nun mal die Realität, was heißt: jeder kennt etliche Fälle, wo Väter die Einhaltung auch nur des Mindestumgangs (inklusive hälftiger Ferien) regelmäßig verfehlen (ohne Umgangsverweigerung seitens der Mütter, oft sind sie sogar im Gegenteil sehr darum bemüht diese Beziehung aufrecht zu erhalten und leiden mit ihrem vom Vater vernachlässigten Kind mit). Und ich finde, dieses Problem wird wirklich extrem vernachlässigt im Diskurs. Wenn ich eine Hoffnung auf die Signalwirkung des Wechselmodells hegte, dann, dass sich hier endlich etwas bewegte.

        • „Jeder kennt nun mal die Realität, was heißt: jeder kennt etliche Fälle, wo Väter die Einhaltung auch nur des Mindestumgangs (inklusive hälftiger Ferien) regelmäßig verfehlen (ohne Umgangsverweigerung seitens der Mütter, oft sind sie sogar im Gegenteil sehr darum bemüht diese Beziehung aufrecht zu erhalten und leiden mit ihrem vom Vater vernachlässigten Kind mit). “
          Jo, das hat auch seine Gründe. Der wichtigste ist, daß Tröten wie Du behaupten, daß Väter einfach so unsanktioniert Umgang vernachlässigen könnten und damit den Müttern explizit abraten Vollstreckung zu beantragen.
          Hasst Du Kinder so sehr, daß Du jede Mutter überreden willst, den Vater auszugrenzen?
          Tatsache ist, daß ich, gegen den Widerstand Deiner Schwestern im Glauben in mindestens zwei ( eher drei ) Fällen die von Dir gerade angeführten Mütter davon überzeugt habe, daß sie sehr wohl einen Antrag nach §89 FamFG ( in Folge eines Umgangsantrags, der den des Vaters übertrifft, ergänzt und präzisiert ) stellen können.
          Und es kam die Rückmeldung, daß nicht nur der vorher unzuverlässige ( keineswegs wirklich unwillige ) Vater den Umgang regelmäßig wahrnimmt, sondern nach wenigen Monaten auch telefonische Ansprachen möglich waren. Auch das hatte ich hier bereits mehr als einmal erwähnt.
          Aber Du wirst, genau wie Mama-Berlin o. Evochris das Gegenteil auch noch in 10 Jahren aggressiv in die Welt pusten.
          Das schlimme daran ist, daß JA-MA, Verfahrensbeistände, sonstige Berater und Richter über Eure widerlichen Lügen freundlich nicken, anstatt die betroffenen Eltern mal sachlich aufzuklären.

          Scheißdjihadisten!

          • „Jo, das hat auch seine Gründe. Der wichtigste ist, daß Tröten wie Du behaupten…“

            Hast Du sie nicht mehr alle? Die Gründe dafür können jedenfalls nicht bei Außenstehenden (die sich noch dazu im konkreten Fall null einmischen) liegen.

            Die betroffenen Mütter, die ich kenne, sehen das (z.T. nach einer Episode der Verzweiflung) so wie z.B. Androsch und das BVerfG in dem Beispielfall, der Wellen schlug: „was soll es bringen, ihn zum Umgang zu zwingen?“

            In einem mir bekannten Fall ging das Kind z.B. aus einer Kurzzeitbeziehung hervor, die noch während der Schwangerschaft einvernehmlich aufgelöst wurde, und er (wohnhaft in den Niederlanden) hat nicht einmal das Kind sehen wollen in all den Jahren (seine Eltern schon). Sie findet es so jetzt sogar besser als wenn das Kind eine Beziehung zu ihm aufgebaut hätte und ihn irgendwann hätte vermissen müssen. Bis zur Volljährigkeit klappt es tatsächlich auch eher selten mit dem regelmäßigen Umgang. Das kann dann z.B. daran liegen, dass er eine zweite Familie gegründet hat und bereits ausgelastet ist mit dem Versuch seinen dortigen Pflichten nachzukommen. Oder es kann daran liegen, dass der oder die Jugendliche andere (nicht-familiäre) Kontakte priorisiert, wofür plötzlich auch Alle Verständnis aufbringen können, oder nicht?

            Ich schätze, der strittige Zeitraum umfasst im Kern eigentlich nur ein gutes Jahrzehnt.

          • „Die Gründe dafür können jedenfalls nicht bei Außenstehenden…“
            Danke, das reicht!
            Und die Kindersoldaten sind auch alle selbst Schuld, weil an den Außenstehenden kann es ja nicht gelegen haben…. ( facepalm! ).
            Troll man schön weiter ….

        • Das müsstest du erstmal belegen. Und selbst dann verstehe ich nicht warum du das Verhalten unwiller Männer willigen Männern anlastest.

          • Es juckt mich in den Fingern als Erwiderung darauf nun das Fass „obligatorischer Vaterschaftstest“ aufzumachen… der Wunsch nach staatlichem Zwang kombiniert mit einem Generalverdacht in Richtung Mütter ist jedenfalls typisch für Maskus.

            Und erzähl nicht, Du würdest keine umgangsverweigernden Väter kennen. Das ist unmöglich.

          • @semikolon

            Es ist nur Zwang gegen die Mutter, wenn sie das Kind unbedingt alleine erziehen will.
            Ansonsten ist es eine Erleichterung für sie.
            Es ist erstaunlich, dass da immer so getan wird als würde Frauen etwas weggenommen. Es ist ja eh ein gemeinsames Kind. Warum sollte den Frauen da ein „Zwang“ geschehen, wenn sie genauso wie der Mann die Hälfte der Zeit mit dem Kind haben?

          • Was denkst Du denn, was das Wechselmodell in der Praxis bedeuten würde für diejenigen Mütter, die mit ihrem Kind/ihren Kindern offiziell eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden?

            Meinst Du nicht, dass dann die ständige Dokumentationspflicht (wann war das Kind wo wie lange?) für sie kommen _müsste_ – um ihnen nicht versehentlich ein paar Euro zu viel zu überweisen?

          • @semikolon

            https://www.rechtsanwalt.com/fachbeitrag/kinder-als-teil-der-bedarfsgemeinschaft-im-sgb-ii-bezug/

            Wechseln sich die getrennt lebenden Eltern bei der Pflege und Erziehung der Kinder ab, sogenanntes Wechselmodell, besteht eine temporäre Bedarfsgemeinschaft des Kindes bei dem jeweiligen Elternteil. In diesen Fällen steht beiden Elternteilen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zu.
            (Vgl. BSG, Urteil vom 03.03.2009- B 4 AS 50/07- )

          • „Meinst Du nicht, dass dann die ständige Dokumentationspflicht (wann war das Kind wo wie lange?) für sie kommen _müsste_ – um ihnen nicht versehentlich ein paar Euro zu viel zu überweisen?“
            Danke, das reicht!
            Knete ist Dir wichtiger als das Kind, unbenommen. Es gibt aber eben auch Eltern, denen ihr Kind etwas bedeutet.

          • Soll das heißen, die totale Überwachung gibt es sogar jetzt schon? Ich glaubte mich zu erinnern, dass dieser Vorstoß gescheitert wäre?

          • „Und erzähl nicht, Du würdest keine umgangsverweigernden Väter kennen.“

            Klar gibt’s umgangsverweigernde Väter. Aber die Aussage an sich hat in etwa soviel Wert, wie ein „Morgen scheint die Sonne“.
            Es gibt den Vater, der zur Ex und allem, was mit ihr zu tun hat, einen radikalen Schnitt machen möchte, auch zum gemeinsamen Kind.
            Das ärgert mich tierisch und solche Väter sind in meinen Augen verantwortungslose Wichte.

            Aber es gibt auch die Väter, die regelmäßig von der Mutter am Nasenring durch die Manege gezogen wurden, den vereinbarten Umgang – auch mit duldender Unterstützung der Justiz – nicht wahrnehmen konnten, vor dem Kind gedemütigt wurden („Papa hat dir gar nichts zu sagen, du brauhst nicht zu tun, was er will“, „Du stehst morgen Punkt 18 Uhr mit dem Kind auf der Matte; keine Minute früher, keine Minute später!“) und ihn deshalb irgendwann resigniert abbrachen.
            Und nach meiner Erfahrung sind die Fälle weit häufiger, als die desinteressierten Väter.

            Wir würden schon wesentlich weiter sein, würden wenigstens die willigen Väter voll eingebunden.
            Stattdessen entblödet sich der BGH nicht, Väter auch bei einer 43:57-Verteilung der Betreuung in der alleinigen Barunterhaltschaft zu belassen.
            Dass diese Väter den Richtern und den Müttern den Stinkefinger zeigen und trocken mit Verweis auf die Barunterhaltschaft sich ein großzügiges Gestaltungsrecht beim Unterhalt einräumen, dürfte jedem Menschen klar sein, der bei Verstand ist.

          • „Und nach meiner Erfahrung sind die Fälle weit häufiger, als die desinteressierten Väter.“

            Liegt das nicht möglicherweise daran, dass Du Dich gezielt mit genau solchen Fällen umgeben hast? (Könnt natürlich auch sein, dass ich Dich da jetzt verwechsel)

            „Dass diese Väter den Richtern und den Müttern den Stinkefinger zeigen und trocken mit Verweis auf die Barunterhaltschaft sich ein großzügiges Gestaltungsrecht beim Unterhalt einräumen, dürfte jedem Menschen klar sein, der bei Verstand ist.“

            Möööööp.
            Da gehste ab von der offiziellen Linie, die da lautet:
            regelmäßiger Umgang sei die beste Garantie auf regelmäßige Überweisung des Kindesunterhalts.

          • Huch… ich meine: ich glaube zumindest, dass Du mit dem (2.) „Unterhalt“ eigentlich „Umgang“ meintest. Habs tatsächlich so gelesen…

          • „Huch… ich meine: ich glaube zumindest, dass Du mit dem (2.) „Unterhalt“ eigentlich „Umgang“ meintest. Habs tatsächlich so gelesen…“

            Das hast Du auch durchaus richtig gelesen. „Umgang“ ist – rechtlich betrachtet – nichts anderes als „BetreuungsUNTERHALT“, den angeblich die Mutter leistet, weshalb der Vater Barunterhalt leisten muss.

          • Würdest Du eigentlich sagen, dass sich Deine Position verändert hat in den letzten 2 Jahren?
            Ich frage, weil ich im „Gutwettervater“-Thread von damals nun folgendes Statement von Dir fand:

            „Ich kenne die Spielregeln, würde aber auch jede Robe mit der Zaunlatte durchs Dorf prügeln, die von mir mit Hinweis auf die Kinderrechte irgendetwas verlangen wollte, was über die Unterhaltszahlungen hinaus geht.“

            Was für eine Umgangsregelung hattet ihr eigentlich konkret nach der Trennung vereinbart und wie funktionierte das? (Sorry für die Wiederholung, womöglich, ich finds gerad interessant. Es ist ja anzunehmen, dass das irgendwie nicht so super hingehauen hat, sonst wärst Du wohl kaum bei den Väterrechtlern gelandet)

          • „Würdest Du eigentlich sagen, dass sich Deine Position verändert hat in den letzten 2 Jahren?“

            Im Prinzip nein – wenn man davon absieht, dass ich jetzt meinen Sohn bei mir habe und versuche, ihn auf dem Weg über die Fernschule zur Mittleren Reife zu bringen.
            Mit seinem mäßigen Hauptschulabschluss hat er bisher keinen Job oder ne Lehrstelle gekriegt.

            Von daher gilt mehr denn damals immer noch: „Ich kenne die Spielregeln, würde aber auch jede Robe mit der Zaunlatte durchs Dorf prügeln, die von mir mit Hinweis auf die Kinderrechte irgendetwas verlangen wollte, was über die Unterhaltszahlungen hinaus geht.“

            „Was für eine Umgangsregelung hattet ihr eigentlich konkret nach der Trennung vereinbart und wie funktionierte das?“

            Da ich – leider – in einer Branche arbeite, in der es für mich deutschlandweit keine 10 Jobs gibt, musste ich damals wegziehen. Den Kontakt konnte ich noch einige Monate lang aufrecht halten bis ich nur noch am Stock ging und nachts auf der Autobahn weiße Kaninchen umherhuschen sah.
            Freitags nach Feierabend 500 km nach Norden, Sonntags nachts 500 km zurück.

            Hingehauen hat es im Verhältnis gut, die Mutter hatte mir zumindest nur wenig Stress gemacht. Da hab ich ganz andere Erfahrungen von anderen Vätern kennengelernt.
            Beim VAfK wurde ich aktiv, weil ich schon in der Schulzeit ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsbewusstsein attestiert bekam.
            Und dass ein Vater, der sich genauso intensiv um seine Kinder kümmert, einfach entsorgt und zum Unterhaltsdaddy degradiert werden darf, mochte ich zuerst nicht glauben, danach nicht akzeptieren.

          • Spekulier doch mal was das Wechselmodell für Dich in dem Fall konkret für Folgen hätte haben können. Dass sie per Eilantrag Deinen Wegzug hätte verhindern können z.B.? (Christian versteht das doch so?)

          • Interessant würde es halt auch, wenn dadurch plötzlich Geschäftsreisen durch die Ex-Partnerin genehmigungspflichtig würden… aber wie schon gesagt: ich selbst glaub nicht daran, dass irgendwer ein gleichberechtigtes Antragsrecht plant. Eben weil…

          • Warum sollte da eine Genehmigungspflicht bestehen? Er kann auch die Betreuung anderweitig sicherstellen (zB Großeltern, neue Partnerin oder eben zur Not ein Babysitter). Oder er spricht es im Vorfeld mit ihr ab und sie tauschen eine Woche

          • Wenn Du das nicht kannst, gibt’s aber doch im Zweifel kein Wechselmodell?
            Wo genau versteckte sich denn der von Dir versprochene Gewinn (für i.d.R. die Mütter)?

          • „Er kann auch die Betreuung anderweitig sicherstellen (zB Großeltern, neue Partnerin oder eben zur Not ein Babysitter)“

            Also ein „Wechselmodell“, bei dem der zweite Elternteil nicht einmal gezwungenerweise über Nacht auch höchstselbst anwesend/fürs Kind greifbar sein müsste? Clever…

          • Schon – durchschnittlich wie oft pro Jahr?

            Ist es nach derzeitiger Regelung denn ok, wenn ein Vater an seinem Umgangswochenende einen Babysitter z.B. beauftragt?

            Um (absehbaren) Streit zu vermeiden, müsste der Gesetzgeber jedenfalls eine gewisse Obergrenze bedenken (und damit sind wir dann schon wieder bei den ständigen Dokumentationspflichten), meinste nicht?

          • @semikolon

            „Schon – durchschnittlich wie oft pro Jahr?
            Ist es nach derzeitiger Regelung denn ok, wenn ein Vater an seinem Umgangswochenende einen Babysitter z.B. beauftragt?“

            Wenn es eben nicht anders machbar ist und man das Umgangswochenende nicht verschieben kann und sie das Wochenende auch nicht kann, dann wird es eben so sein müssen. Es sollte natürlich nicht sein, aber beim Wechselmodell ist es ja auch etwas anderes als Umgang. Sie wohnen eben bei beiden zur Hälfte.

            „Um (absehbaren) Streit zu vermeiden, müsste der Gesetzgeber jedenfalls eine gewisse Obergrenze bedenken (und damit sind wir dann schon wieder bei den ständigen Dokumentationspflichten), meinste nicht?“

            Der Gesetzgeber muss da gar nichts. Die Grenze ist wie bei allen anderen Sachen das Kindeswohl.

          • „Spekulier doch mal was das Wechselmodell für Dich in dem Fall konkret für Folgen hätte haben können. Dass sie per Eilantrag Deinen Wegzug hätte verhindern können z.B.?“

            Man kann es so interpretieren, oder genau anders herum.

            Ich MUSSTE wegziehen, weil ich zum barunterhaltspflichtigen Besuchsonkel degradiert wurde und an der Aufzucht meiner Kinder nicht partizipieren DURFTE.
            Bis heute ist der Justiz der Umgang wurscht, solange die Kohle pünktlich und üppig fließt. Nur der Unterhalt ist titulierbar.

          • „Sie wohnen eben bei beiden zur Hälfte.“

            Was aber, wenn im einen Zuhause der Elternteil (auch tagsüber) absehbar wie auch bereitwillig erheblich präsenter wäre als im anderen? Warum sollte es in dem Fall dem Kindeswohl dienlich sein, länger/häufiger von beiden Eltern getrennt zu werden (wenn es denn anders möglich wäre)?

          • „Was aber, wenn im einen Zuhause der Elternteil (auch tagsüber) absehbar wie auch bereitwillig erheblich präsenter wäre als im anderen? Warum sollte es in dem Fall dem Kindeswohl dienlich sein, länger/häufiger von beiden Eltern getrennt zu werden (wenn es denn anders möglich wäre)?“

            Dann kann ja der andere Elternteil beantragen, dass in diesem Fall das Residenzmodell praktiziert wird und dann muss ein Gericht entscheiden. Wie jetzt auch.

          • „Ich MUSSTE wegziehen, weil ich zum barunterhaltspflichtigen Besuchsonkel degradiert wurde“

            Der Staat hat Dich also irgendwie dazu gezwungen, Dir einen Job 500 km weit entfernt von Deinem Nachwuchs zu suchen, willst Du behaupten?

          • „Interessant würde es halt auch, wenn dadurch plötzlich Geschäftsreisen durch die Ex-Partnerin genehmigungspflichtig würden…“

            Von welcher Häufigkeit reden wir hier?
            Ich mein, man kann natürlich die absurdesten Fälle konstruieren und mit ihnen generelle Einschränkungen von Grundrechten begründen.
            Kommt es zwischen den Eltern tatsächlich zu Interessenskonflikten, z.B. weil auch die Mutter just in derselben Woche eine Geschäftsreise plant, dann müssen sich die Eltern nun mal einigen.
            Hat die Mutter aber als Nur-Hausfrau den Plan, in ihrer freien Woche „Rote Rosen“ als Klinikpackung zu konsumieren, dann sind seine Interessen natürlich vorrangig – auch im öffentlichen Interesse.

            Geschäftsreisen – und das mag für Dich überraschend sein – kommen sogar in intakten Ehen vor.
            Und das klappt auch.
            Übrigens: ich als Ing hatte in den letzten 10 Jahren im Schnitt höchstens zwei Geschäftsreisen im Jahr zu absolvieren, die allermeisten als Tages“ausflüge“.
            Und da ich mich längst nicht mehr für was Besonderes halte, wird es bei anderen Vätern ähnlich sein, so sie ihr Geld nicht eh als Außendienstler verdienen.
            Aber dann würde es auch mit dem Wechselmodell schwierig.

          • „Der Staat hat Dich also irgendwie dazu gezwungen, Dir einen Job 500 km weit entfernt von Deinem Nachwuchs zu suchen, willst Du behaupten?“

            Im Prinzip ja.

            Ich war in einer befristeten Stelle, mit einer verbleibenden Laufzeit von 9 Monaten.
            Verlängerung, oder gar Unbefristung ungewiss bis unwahrscheinlich.

            Der nächste unbefristete Fulltime-Job wurde mir eben 500 km entfernt angeboten.

            Jetzt zittern Dir bestimmt schon die Finger, mir vorzuwerfen, ich hätte ja auch einen geringerwertigen Job in der Nähe suchen können.
            Dazu sagt die Rechtsprechung (damals; den aktuellen Stand kenn ich nicht sicher, denke aber, dass er nicht nennenswert anders ist), dass ich nicht mutwillig mein Einkommen senken darf und deshalb auf ursprünglichen Niveau weiter zu zahlen hätte (Fiktivstellung).
            Zur Erinnerung: rechtlich war ich ein FREMDER für meine Kinder, faktisch ohne Rechte. Selbst den berüchtigten 14-täglichen Umgang kriegte man vor 15 Jahren faktisch nie umgesetzt, nicht mal mit einem gerichtlichen Beschluss.

          • Nehmen wir mal den Fall, einer von beiden arbeitet Schichtdienst und der andere nicht.
            Grundsätzlich wäre da für mich logisch, dass das Kind dann seinen Hauptwohnsitz beim stetigeren Elternteil, der auch verlässlich wenigstens morgens vor der Schule wie abends beim zu-Bett-gehen anwesend ist, erhält.

          • „Selbst den berüchtigten 14-täglichen Umgang kriegte man vor 15 Jahren faktisch nie umgesetzt“

            Was für ein Lügner Du bist!

          • OK,
            ich korrigiere mich. Statt „um“gesetzt sollte dort eigentlich „durch“gesetzt stehen.
            So war das jedenfalls gemeint.

          • „Nehmen wir mal den Fall, einer von beiden arbeitet Schichtdienst und der andere nicht.
            Grundsätzlich wäre da für mich logisch, dass das Kind dann seinen Hauptwohnsitz beim stetigeren Elternteil, der auch verlässlich wenigstens morgens vor der Schule wie abends beim zu-Bett-gehen anwesend ist, erhält.“

            Also die Kinderkrankenschwester sieht ihre eigenen Kinder nur noch alle 14 Tage?

          • „Umgang ist auch titulierbar. (aber nicht in Abhängigkeit zum Unterhalt oder was meintest du?)“

            Ich will mal wohlwollend annehmen, dass die Verknüpfung von Umgang und Unterhalt auch in den deutschen Gerichtssälen inzwischen der Vergangenheit angehört.
            War vor 15 Jahren auch noch nicht selbstverständlich.

            Umgang musste im Zweifelsfall vor Gericht erstritten werden, konnte aber faktisch auch mit Gerichtsbeschluss nie gegen den Willen der Mutter durchgesetzt werden.
            Maßgeblicher Grund war der Unwille der Richter, tatsächlich konsequent gegen eine solche Mutter Zwangsmittel einzusetzen.
            Ich gestehe zu, dass auch hier die Situation sich verbessert hat, betone aber, dass es immer noch bei weitem aufwendiger und kostspieliger ist, als Unterhalt einzutreiben.
            Grund:
            Unterhalt kommt weit überwiegend den Müttern zugute,
            Umgang kommt weit überwiegend den Vätern zugute.

          • „Also die Kinderkrankenschwester sieht ihre eigenen Kinder nur noch alle 14 Tage?“

            Vielleicht besser: die Kinderkrankenschwester (mit eigenen Kindern) schult um sobald alleinlebend?

          • Oder man schaffte es, einen gesetzlichen Anspruch auf Tagschichten für dieses Klientel durchzusetzen. Da seh ich aber keine Lobby für.

          • „Oder man schaffte es, einen gesetzlichen Anspruch auf Tagschichten für dieses Klientel durchzusetzen. Da seh ich aber keine Lobby für.“

            Und willst mir jetzt genau WAS damit sagen?

            Ein Hoch auf den normativen Zwang des Faktischen, den schon seit 30 Jahren die Justiz als Begründung für die Ausgrenzung der Väter nimmt?

    • „Wer fürs Wechselmodell als Standardfall plädiert (wenn Unterhaltszahlungen völlig wegfallen sollen, wäre Alles unterhalb der 50/50-Lösung schwer unfair), müsste konsequenterweise auch automatisch hälftige Betreuung seitens eines dazu unwillentlichen Vaters (gegen anderenfalls hohe Strafzahlungen, notfalls Beugehaft o.ä.) gutheißen. “

      Deine Logik erschließt sich mir nicht.

      Es geht darum die Kinderbetreuungszeit unter denen aufzuteilen, die sie verrichten WOLLEN.

      Wenn ein Teil nicht will (geschlechtsneutral, es gibt nämlich auch Mütter die verschwinden, wenn auch selten), dann kann dafür der andere und bekommt entsprechend Unterhalt, wenn beide nicht wollen gehts ins Heim mit dem bedauernswerten Kind. Jemand zu zwingen ist unmöglich, weil das potentiell das Kind gefährdet.

      „Da hängt nun aber viel dran, ganz oben auf der Liste: die Bewegungsfreiheit (also das Recht seinen regelmäßigen Aufenthaltsort frei zu wählen – evtl. gar auszuwandern), daraus abgeleitet auch die eingeschränkte Möglichkeit von Jobwechseln. “

      Ja, eine bewusste Folge des Wechselmodells. Damit sich nicht ein Partner mit dem Kind verzieht (habe selbst so einen Fall in der Verwandtschaft). In einer Ehe ist man auch aneinander gekettet.

      • @Androsch:
        „Jemand zu zwingen ist unmöglich, weil das potentiell das Kind gefährdet.“
        Mensch, macht Euch doch einfach mal etwas schlau zum Thema!
        Der BVerfG-Beschluss ist doch mittlerweile schon Legende.
        Selbstverständlich sind Eltern zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und die Durchsetzung ist im §89 FamFG geregelt.
        Nur und ausschließlich, WENN glaubhaft ist, daß der Umgang eines Elternteils em Kind schaden würde, tritt überhaupt das „Zwangsproblem“ in Wirkung. Dein „weil“ ist also völlig fehl am Platze.
        Und soweit bekannt gab es bisher insgesamt einen einzigen Fall in D., wo über dieses „Nichtzwingenkönnen“ entschieden weren mußte, nämlich exakt den mit jenem BVerfG-Beschluss.
        Zwei bis drei Gegenbeispiele, wo per Ordnungsmittel erfolgreich diszipliniert wurde, habe ich in diesem Thread hier gerade angeführt ( allerdings nicht mit Aktenzeichen ).

        • Danke für die Ergänzung, bedauerlicher/glücklicherweise bin ich weder Anwalt, noch in entsprechende Rechtsstreitigkeiten involviert, daher bitte ich meine Unwissenheit zu entschuldigen. Immerhin wieder was gelernt 🙂

          „Selbstverständlich sind Eltern zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und die Durchsetzung ist im §89 FamFG geregelt.“

          Liest sich für mich als Laie eher mit der Betonung auf „Herausgabe“, aber gut, ich weiß auch nicht, was sich alles hinter „Vollstreckungstitel“ verstecken kann. Ich finde es seltsam, dass Menschen gezwungen sein sollen, Umgang mit ihren Kindern zu pflegen. Aus Juristensicht ist das wahrscheinlich eine logische Folge, aus menschlicher ist es hingegen vollkommen irrsinnig, Kinder jemanden zu überlassen, der sie entweder nicht mag oder damit überfordert ist. Erschreckend, wenn die Gesetzeslage das tatsächlich zulässt.

          Welches Gesetz regelt eigentlich eine Heimunterbringung, ist es nicht möglich, seine Kinder ins Heim zu geben? Geht das nur bei Vollwaisen oder übers Jugendamt (wenn schon ein Schaden eingetreten ist?).

          • „Ich finde es seltsam, dass Menschen gezwungen sein sollen, Umgang mit ihren Kindern zu pflegen.“

            In China gibt es m.W.n. sogar einen gesetzlich-vorgeschriebenen Zwang für (erwachsene) Kinder zum regelmäßigen Umgang mit ihren (alten) Eltern. Ich hab aber nicht die geringste Ahnung, was das in der Praxis bedeutet.

        • Sorry, @ Androsch, ich wollte Dir keineswegs „von oben herab“ eine Belehrung erteilen. Es nervt einfach, immer wieder simpelste Tatsachen wiederholen zu müssen, besonders wenn irgendwelche „Oberexperten“ daraufhin pampig werden.

          „Liest sich für mich als Laie eher mit der Betonung auf „Herausgabe“, aber gut, ich weiß auch nicht, was sich alles hinter „Vollstreckungstitel“ verstecken kann. Ich finde es seltsam, dass Menschen gezwungen sein sollen, Umgang mit ihren Kindern zu pflegen. Aus Juristensicht ist das wahrscheinlich eine logische Folge, aus menschlicher ist es hingegen vollkommen irrsinnig, Kinder jemanden zu überlassen, der sie entweder nicht mag oder damit überfordert ist. Erschreckend, wenn die Gesetzeslage das tatsächlich zulässt.“

          Da stecken gleich mehrere Irrtümer drin. Die Betonung auf Herausgabe ist richtig erkannt, ändert aber nix daran, das die Regelung in beide Richtungen wirksam ist ( sofern der Richter nicht gerade eine diametral entgegengesetzte Privatmeinung zur Prämisse erhebt ).
          Normalerweise muß niemand zum Umgang mit dem eigenen Kind gezwungen werden.
          Tatsache ist, daß eine Durchsetzung von Umgang ( egal in welche Richtung ) im Gesetz vor 2009 ( FGG ) nur theoretisch und nur durch Zwangsmaßnahmen geregelt war. Das funktionierte aber überhaupt nicht, weshalb defakto Umgang in der Praxis eigentlich gar nicht vollstreckt werden konnte.
          Das wurde mit Einführung des FamFG im Sept 2009 geändert. Seitdem können gegen Elternteile, die gegen eine gerichtlich gebilligte o. verordnete Regelung verstoßen Ordnungsmittel angedroht und verhängt werden. Meist sind das Mütter, die irgendwelche Boykotte betreiben, o. die Bedingungen des Umgang eigenmächtig und einseitig ändern wollen. Aber es gibt natürlich auch Väter, die unzuverlä#ssig den Umgang wahrnehmen, Termine nicht einhalten, oder irgendwelche Extrawürste gebraten kriegen wollen. Das sind die üblichen Fallkonstellationen um die es hier geht. Der Mutterkultlerspruch, daß „die Väter“ ja gar keinen Umgang wollen, das Kind gar nicht lieben und lediglich eine Ausrede für Barunterhaltsprellerei suchen, ist rein ( selbst-)hysterisierendes Gekreische ohne Hintergrund.
          Besonders abstrus vor dem Grinterhund, daß wohl rund 15-20% der Barunterhaltsverpflichtete Väter nicht zahlen, was oftmals sehr gute Gründe hat, bspw. durch die Prozesshatz um die wirtschaftliche Existenz gebracht zu sein ( ergo gar nicht zahlen zu können ), oder zu Unrecht aus dem Leben des kindes gekickt worden zu sein ( wobei eine klaglose Zahlung dann quasi – mindestens moralisch – einem Schuldeingeständnis gleichkommt ).
          Im Gegensatz dazu zahlen aber um die 60-70% der vepflichteten Mütter keinen Barunterhalt. Darum kümmert sich das Jugendamt dann aber üblicherweise gar nicht ( im Rahmen einer Beispandschaft nach §55 SGB VIII ) und den Gerichten ist es ebenfalls wurscht.

          Mit “ ist überfordert“, oder “ mag das Kind nicht“ hat es also höchsens mal in sehr seltenen Ausnahmefällen zu tun. Und davon ist mir – trotz einiger Jahre aktiver Befassung mit den „Laber-, Jammer- u. Deppenforen“ nicht ein glaubhaft dokumentierter Fall bekannt geworden. Gibt es sicherlich auch, aber eben wirklich sehr selten.

          Kurz gesagt: Das ewige Gelaber um dieses Thema ist eine beliebte Sightseeingtour durch ganze böhmische Dörfer voller Strohmänner, nichts weiter.

    • „Da hängt nun aber viel dran, ganz oben auf der Liste: die Bewegungsfreiheit (also das Recht seinen regelmäßigen Aufenthaltsort frei zu wählen – evtl. gar auszuwandern), daraus abgeleitet auch die eingeschränkte Möglichkeit von Jobwechseln.“

      Grundrechte finden regelmäßig dort ihre Grenzen, wo sie die Grundrechte anderer beschneiden.
      Das nennt man Lebensrisiko und ist wahrscheinlich weit eher die Regel, denn die Ausnahme.

      Vermutlich weit mehr als die Hälfte der Menschen verabschieden sich zugunsten der Kinder von den eigenen Lebensplanungen – Frauen UND Männer.

      Rechtlich ist das Wechselmodell nur in engen Grenzen angreifbar.
      Norm dagegen ist der tägliche grundgesetzwidrige Eingriff in die Elternautonomie, zugunsten der Mütter.

  15. Das Kontinuitätsprinzip ist schon richtig. Das Kind braucht eben einen festen Wohnsitz und gerade, wenn zwei Eltern Teilzeit arbeiten, ist das Kind ja bei jedem Elternteil immer alleine.
    Rein biologisch fällt diese Rolle der Betreuung dann der Mitter zu. Da ist man als Mann eben gearscht. Wie meine Uroma aber sagte: „Dann muss ich mich richten.“
    Das heißt, man sollte auch vorher die Versorgerrolle annehmen. Auch nach der Arbeit lieber mit den Kumpels losziehen, als daheim auf Familie machen. Es geht eben nicht anders. Es gibt Dinge, die man nicht ändern kann, aber man sollte schauen, wie man das beste für sich rausholt.

    • @ Truth

      Ich weiß gar nicht, wo ich bei Dir anfangen soll :@

      „Das Kontinuitätsprinzip ist schon richtig.“

      Das ist Quatsch.
      Das Konti wurde von der deutschen Justiz als Argument erfunden, Väter aus den Familien zu kegeln und zu Besuchs-Zahlonkel zu entwürdigen.
      Das Konti ist DAS Totschlagargument, setzen doch weit über 90% der Mütter nach der Geburt zumindest zeitweise beruflich aus, oder reduzieren ihre Arbeitszeiten. Davon abgesehen, dass Väter diese Möglichkeit gar nicht haben, weil die Entscheidungshoheit über diese Frage AUSSCHLIEßLICH bei den Müttern liegt, wird die Betreuung weder real, noch qualitativ bewertet. Ein 40h arbeitender Vater kann trotzdem mehr Zeit mit den Kindern verbringen, als eine Mutter, die die Kinder im KiGa parkt und den Tag mit Bloggen oder Vertilgen von Maisflips vor der Glotze verbringt.
      Konti heißt verkürzt z.B.: Vater arbeitet 40h, Mutter 30h, also betreut Mutter 10h mehr – und kriegt deshalb die Kinder.

      „Das Kind braucht eben einen festen Wohnsitz und gerade, wenn zwei Eltern Teilzeit arbeiten, ist das Kind ja bei jedem Elternteil immer alleine.“

      Auch Quatsch.
      Den Kindern ist es wurscht, wie viele Wohnsitze auf ihren Namen angemeldet sind. Sie brauchen ihre Bezugspersonen, Spielsachen und – idealerweise – ein eigenes Zimmer.
      Mir ist kein einziges Kind bekannt, das jemals unter zu vielen Wohnsitzen gelitten hätte.

      „Rein biologisch fällt diese Rolle der Betreuung dann der Mitter zu. Da ist man als Mann eben gearscht.

      Quatsch!
      Biologisch kann der Vater die Rolle der Milchquelle nicht ausfüllen. Alles andere kann er genauso gut, wie die Mutter.
      Ich z.B. konnte die Geräusche meiner Jungs als Säuglinge und Kleinkinder weit besser deuten, als die Mutter.

      „Das heißt, man sollte auch vorher die Versorgerrolle annehmen.“

      Es ist unser männnliches Selbstverständnis, diese Rolle einzunehmen. Aber selbst wenn wir sie einnehmen, heißt das nicht, dass wir uns beim Scheitern der Beziehung/Ehe mit der Rolle des fernen Zuschauers begnügen müssten.

      „Auch nach der Arbeit lieber mit den Kumpels losziehen, als daheim auf Familie machen. Es geht eben nicht anders. Es gibt Dinge, die man nicht ändern kann, aber man sollte schauen, wie man das beste für sich rausholt.“

      Prima, der bestmögliche Rat, wenn man Argumente braucht, weshalb Väter aus den Familien zu entfernen sind.
      Deine Kinder tun mir jetzt schon leid.

      • Konti heißt verkürzt z.B.: Vater arbeitet 40h, Mutter 30h, also betreut Mutter 10h mehr – und kriegt deshalb die Kinder.
        Richtig und du änderst es nicht. Such dir aus, ob du nebenher Dreizeit hast oder Muttis Putzskkave bist. Du arbeitest ja Vollzeit und danach nur Familie, währebd Frau zuhause hockt und nichts tut. Als Mann MUSST du schauen wo du bleibst INNERHALB DES SYSTEMS. Also schauen, dass du soviel ausgesondert wie möglich bist und eher wie ein Teenager lebst. Alles außer Versorgung strikt ablehnen, da du nur versorgen musst.

        • „Als Mann MUSST du schauen wo du bleibst INNERHALB DES SYSTEMS.“

          Da ist mein Motto: wenn alle Menschen so denken würden wie Du, würden wir noch auf den Bäumen sitzen und uns gegenseitigt die Läuse aus dem Fell puhlen.

          • Ja und mit deiner Einstellung geht man kaputt. Ich beute die Zeit eben aus.
            Aber ich werde die heute helfen. Ich bin dein Sancho Panza. Mit mir an deiner Seite falken die Windmühlen endgültig. Belohnst du mich mit einer deiner Jungfrauen?

          • „Aber ich werde die heute helfen. Ich bin dein Sancho Panza. Mit mir an deiner Seite falken die Windmühlen endgültig. Belohnst du mich mit einer deiner Jungfrauen?“

            Es ist gerade Mittag und Du bist schon stoned?

          • „Nein eine Anspielung auf Don Quixote und deinen vergeblichen Kampf.“

            Mein Kampf ist nicht vergeblich, Herzchen.

            Bezogen au die Zeit vor 10 Jahren sind wir schon deutlich weiter gekommen.
            Mag sein, dass das Ziel einer grundgesetzkonformen Elternschaft für Väter noch 200 Jahre entfernt ist. Was ich allerdings nicht glaube, denn D ist familienrechtlich längst der Paria im europäischen Verbund und die hiesige Justiz wird ihre sexistische Sonderstellung nicht ewig aufrecht halten können.

            Wenn wir aber lieber biersaufend die Füße still halten und die Mütter jeden Monat mit Unterhalt füttern, dürfen wir uns nicht wundern, wenn das Ziel nicht näher kommt.
            Denn zum Gipfel muss man klettern, der Berg kommt nicht zum Alpinisten.

        • „Dann letn halt den Unterhalt zu prellen.“

          Du hast echt keine Ahnung, was?
          Glaubst Du im Ernst, dass Du gerade DIE geniale Idee entdeckt hast?

          Wenn Du berufstätig bist, kannst Du den Unterhalt nicht prellen.
          Wenn der Unterhalt tituliert ist, dann kann die Mutter mit der Urkunde sofort zum Gerichtsvollzieher gehen und gegen Dich zwangsvollstrecken.
          Ist er nicht tituliert, geht sie zum JA, das für sie den Unterhalt eintreibt. Und die Trullas dort fragen sie nicht eine Sekunde, ob sie überhaupt berechtigt ist, Unterhalt zu verlangen. Es genügt, Mutter zu sein.

          • „Und den Pfändungsfreibetrag gibt es nicht?
            Willst du das sagen?“

            Ach Truth,

            eigentlich habe ich gar keine Lust, mich mit Dir über Familienrecht zu streiten. Bei Dir mangelt es selbst an fundamentalsten Kenntnissen.
            Und die will ich Dir nicht beibringen.

            Abschließend: es gibt Pfändungsfreigrenzen, die aber im Familienrecht über die wirtschaftliche Fiktivstellung des Vaters regelmäßig umgangen werden, wenn ihm unterstellt werden kann, seine berufliche Situation mutwillig verschlechtert zu haben.
            Familienrecht ist Sonderrecht.

          • Also ein Kumpel hat Privatinsolvenz beantragt, da gabs nix. Schulden vorher schön aufgetürmt. Das hat geklappt.

          • Außerdem gerade mit der Einstellung musst du viel arbeiten. Weil musst ja so oder so zahlen. Wäre es dann nicht besser, alles auf Karriere zu setzen?

  16. „Das Kontinuitätsprinzip ist schon richtig.“

    Die Kontinuität wird durch eine Scheidung schon gebrochen.

    „Das Kind braucht eben einen festen Wohnsitz“

    Eine Organisationsfrage, da gibt es keine Absolutitäten. Ich kann mir sogar vorstellen, dass Kinder die Abwechslung gut finden.

    „und gerade, wenn zwei Eltern Teilzeit arbeiten, ist das Kind ja bei jedem Elternteil immer alleine.“

    Hä?

    „Rein biologisch fällt diese Rolle der Betreuung dann der Mitter zu.“

    Im Säuglingsalter ja. Danach nicht unbedingt. Es gibt gute und schlechte Mütter und gute und schlechte Väter.

    „Da ist man als Mann eben gearscht. Wie meine Uroma aber sagte: „Dann muss ich mich richten.“
    Das heißt, man sollte auch vorher die Versorgerrolle annehmen.“

    Das machen ja die Männer, sie „versorgen“, mit dem Unterschied, dass sie wenigstens hin- und wieder abends und an den Wochenenden und im Urlaub ihre Kinder sehen.

    „Es gibt Dinge, die man nicht ändern kann“

    Gott sei dank gehört Kindererziehung nicht dazu…

    • Kinder abends sehen nzr nach Lust und Laune. Hobbys und Kumpels sollten da wichtiger sein.
      Ich sehe es so, einer hat da den Nachteil, der sollte aber das Maximum für sich rausholen.

        • Wie gesagt, der Mann muss da aus seiner Lage das beste machen. Man kann natürlich gegen Windmühlen kämpfen. Auf in den Kampf Don Quixote!!!!

          • Ich verstehe deine Einstellung nicht. Sie wirkt auf mich wehrlos/schicksalsergeben, passiv und gleichzeitig irgendwie egozentrisch. Weil man angeblich nichts ändern kann, soll man es gar nicht versuchen und lieber allen den Stinkefinger zeigen?

            Kann ich mich nicht damit identifizieren, vielleicht bin ich zu sehr Familienmensch dafür, allerdings war ich auch noch nie in so einer Situation, u.U. würde ich dann anders denken.

    • „„Rein biologisch fällt diese Rolle der Betreuung dann der Mitter zu.“

      Im Säuglingsalter ja. Danach nicht unbedingt. Es gibt gute und schlechte Mütter und gute und schlechte Väter.“

      JAIN! Biologisch schon mal nicht, denn nur weil die Mutter das Kind stillt, ist die Betreuung durch den Vater ja nicht ausgeschlossen.
      Es ist also eine rein organisatorische Frage.
      Im Falle eines mir bekannten überwiegend „alleinerziehenden“ Vaters hat die Mutter z.B. abgepumpt, um arbeiten gehen zu können. Gab überhaupt kein Problem.

      Es ist übrigens bezeichnend, wie schnell irgendwelche Hardcorefeministen, die am liebsten alle Mütter zwingen würden, sechs Wochen nach der Geburt wieder vollzeit zu malochen, plötzlich zu traditionsbewußten Mutterkultlern werden und gern locker 3 Jahre lang den ganzen Tag nur stillen würden, wenn es darum geht Vätern mittels dieses Pseudoarguments einen reinzuwürgen und das Kind zum persönlichen Eigentum zu erklären.

      • Lass sie doch. Dann soll sie aber auch während der Ehe immer alleine hocken und kein Geld haben. Das gibt man bis zum Unterhaltstitel lieber anders aus. Das senkt aucg Ansprüche.

    • „Ich kann mir sogar vorstellen, dass Kinder die Abwechslung gut finden.“

      Also ein schulisches Absacken z.B. über ein paar Jahre als Trennungsfolge ist selbst im Optimalfall (kein Extra-Gang vors Gericht nötig, überhaupt kaum je Streit zwischen den Parteien, gute Umgangsregelung) noch zu erwarten. Da sollte man nicht beschönigen.

  17. Pingback: Der Mütterkreuzzug | man tau

    • Bist Du gewillt Deinen Arbeitgeber zu wechseln bzw. Deinen Lebensmittelpunkt endlich völlig zu verlegen, sobald das Wechselmodell offiziell kommt?

      Oder was genau versprichst Du Dir davon?

      • „Bist Du gewillt Deinen Arbeitgeber zu wechseln bzw. Deinen Lebensmittelpunkt endlich völlig zu verlegen, sobald das Wechselmodell offiziell kommt?“

        Das wird nicht in allen Fällen gehen, aber es wäre schon ein gigantischer Fortschritt, wenn es überhaupt die Option gäbe.

        Wir hatten Fälle, wo der Vater im selben (Miets-)Haus wohnte, wie Mutter mit Kindern und trotzdem nur Besuchsonkel und allein Barunterhaltspflichtiger wurde.

        Hier muss das Entscheidungsprimat der Justiz gebrochen werden. Wenn ein Vater seine Kinder betreuen kann und will, sind alle anderslautenden Entscheidungen eines Familienrichters nichtig, wenn nicht andere – strafrechtsrelevante! – Gründe dem entgegenstehen.
        Da gilt: Elternrecht bricht Richterrecht!

  18. Es sollte sich von selbst verstehen, dass das „Wechselmodell“, dass also beide Eltern gleichermassen und daher am besten 50/50 zeitverteilt sich die Verantwortung teilen.

    Interessant, wie tief reaktionär der „Feminismus“ in dieser Frage ist, indem er das Kind als der Mutter zugehörig zuschreibt. Makes you really think.

  19. Mir wurden hier Argumente versprochen, doch nach hysterischem Lachen von Frau Finke kann ich auch nur hysterisches Kreischen gegen das Wechselmodell sehen…

  20. Mein Kommentar auf der Website:
    „Das Gender Pay Gap entsteht erst durch Abwesenheit wegen Kindererziehung. Vor dem ersten Kind verdienen Frauen tatsächlich mehr als gleichaltrige Männer. Siehe dazu destatis.
    Jedoch verdienen Männer, siehe 3. Genderdatenreport der Bundesregierung, auf der gleichen Stelle bei Teilzeit, 21% weniger als Frauen in vergleichbaren Stellen (nach Bereinigung).
    Daher beruhen Ihre Aussagen auf falschen Grundannahmen.“

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