Bedingungsloses Grundeinkommen

Häufiger ist hier in den Kommentaren schon eine Diskussion um das Bedingungslose Grundeinkommen geführt worden.

Dazu aus der Wikipedia:

Das Konzept des BGE sieht eine Zuwendung für jedermann vor. Es würde weder eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgen noch eine Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit gefordert. Auf der anderen Seite entfallen alle allgemeinen steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Inwieweit besondere soziale Bedürftigkeit gesondert berücksichtigt wird, unterscheidet sich in den verschiedenen Modellen.

Eine andere Form des Bürgergeldes ist die negative Einkommensteuer, die es in den USA als Earned Income Tax Credit und in Großbritannien (Working Families Tax Credit) gibt und auf einen Vorschlag von Milton Friedman aus dem Jahre 1962 zurückgeht. Die negative Einkommensteuer kann genau wie das BGE so gestaltet werden, dass die Bereitschaft zur Annahme einer angebotenen Arbeit mit höherem Sozialtransfer leidet.[6] Das BGE unterscheidet sich von einer staatlich organisierten Grundsicherung, die nur gezahlt wird, wenn kein anderes ausreichendes Einkommen zur Verfügung steht, und die mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden ist.

In Deutschland wird je nach Modell eine Zahlung in Höhe des Sozialhilfesatzes oder des Arbeitslosengeldes II bis hin zu einer Zahlung von 1500 Euro pro Monat vorgeschlagen.[7] Ein BGE kann aber auch unterhalb des Existenzsicherungsniveaus liegen (sogenanntes partielles Grundeinkommen).[8][9] Bedarfsgeprüfte Leistungen können diese Leistung aufstocken, um das Existenzminimum zu gewährleisten.

Wer zusätzlich zum BGE über mehr Einkommen verfügen möchte, könnte sich dies immer noch (durch Erwerbsarbeit) verdienen. Werden diese Erwerbseinkünfte nicht auf das BGE angerechnet, stehen Erwerbseinkünfte und Grundeinkommen – anders als im bisherigen System – nicht in Konkurrenz zueinander. Einige Modelle (so das Althausmodell) sehen mit steigendem Erwerbseinkommen ein Abschmelzen des Grundeinkommens vor. Liegt die Transferentzugsrate für das Grundeinkommen unterhalb der geltenden Entzugsrate des ALG II, kann gefolgert werden, dass in einem System mit BGE ein höherer Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit besteht. Möglich ist ebenfalls eine Förderung des Niedriglohnsektors durch das BGE.

Kurz zusammengefasst wären demnach die diskutierten Vorteile:

  • Verwaltungsungsaufwand fällt weg
  • Leute können von dem Geld leben und es verhindert Armut
  • Eine Stigmatisierung von Arbeitslosen könnte entfallen
  • Leute haben eine gewisse finanzielle Sicherheit und können daher neues Ausprobieren

Die Nachteile sind aus meiner Sicht:

  • hohe Ungewissheit, wie die Leute Reagieren, gleichzeitig hohe Kosten, damit hohes Risiko
  • genug Leute werden danach nicht hochmotiviert durchstarten, sondern eher mangels Kontrolle versacken und sich zurückziehen, gerade Langzeitsarbeitslose oder geringqualifizierte
  • Es lädt zu Trittbrettfahrertum ein
  • Es verteuert letztendlich Arbeit, je nach dem, wie zusätzliches Einkommen angerechnet wird. Wird es nicht angerechnet und man zahlt zB 1.000 Euro, dann wird aus einem 1.500 Euro Job plötzlich ein 2500 € Job, der Wert der erbrachten Leistung muss aber nicht 2500 Euro wert sein.
  • Es wäre eher zu befürchten, dass sich Frauen damit noch mehr aus dem Berufsleben zurückziehen