Einige sehr allgemeine Tipps zu familienrechtlichen Verfahren

Hier mal ein paar ungeordnete Tipps

1. Nimm dir einen Rechtsanwalt

Selbst Rechtsanwälte nehmen sich in eigenen Familiensachen üblicherweise einen Rechtsanwalt, einfach, weil man in eigenen Sachen üblicherweise nicht objektiv ist. Für den Laien ist es um so wichtiger, weil das Familienrecht eine komplizierte Rechtsmaterie ist, bei der vieles nicht im Gesetz steht, sondern sich aus der Praxis ergibt. Es sich einfach mal schnell anzulesen oder sich dort als Laie einzulesen ist vollkommen sinnlos und wird nicht klappen. Um so mehr weil man neben der materiellen Rechtslage auch noch das Prozessrecht und die Art, wie man Schriftsätze schreibt, erlernen müsste.

Eine Ausnahme von diesem Rat wäre es, wenn die Scheidung bereits von der anderen Seite eingereicht ist, man außer der Scheidung nichts regeln will und man auch nichts gegen die Scheidung hat. Die Scheidung selbst ist ein Verfahren, für das nur der Antragssteller einen Rechtsanwalt braucht.

Wie findet man nun den passenden Rechtsanwalt?

Der reine Fachanwaltstitel sagt nicht so viel aus: Er erfordert die Teilnahme an einer Fortbildung von 120 Stunden (zuzüglich weiterer 15 Stunden pro Jahr), das Bestehen von einigen Klausuren, eine Zulassung als Rechtsanwalt seit drei Jahren und 120 bearbeitete Fälle. Wie gut diese bearbeitet wurden spielt dabei keine Rolle. Es ist also allenfalls ein Indiz.

Interessanter ist eher der Ruf. Es lohnt sich, sich umzuhören und sich nach den meisten Empfehlungen zu richten. Ein gutes Kriterium ist aus meiner Sicht auch, wie viele der Rechtsanwälte aus der Kanzlei Familienrecht machen. Wenn die Kanzlei zumindest zwei Rechtsanwälte hat, die überwiegend Familienrecht machen, dann ist das ein sehr gutes Zeichen, weil das dafür spricht, dass sie genug Mandate aus dem Bereich haben (was meistens mit einem guten Ruf in Verbindung steht). Zudem können sie sich untereinander helfen, wenn einer von beiden mal nicht weiter weiß oder einfach mal eine zweite Meinung braucht. Sicherer ist man meist bei dem Älteren, da dieser wahrscheinlich den guten Ruf ausgebaut hat. Ein weiterer Vorteil ist, dass man dann innerhalb der Kanzlei zur Not noch mal den Rechtsanwalt wechseln kann, ohne das es weitere Kosten auslöst, wenn man merkt, dass es aus irgendwelchen Gründen mit dem einen nicht passt.

Der Rechtsanwalt sollte dabei aus der gleichen Stadt sein. Es gibt immer wieder Gerüchte, dass die alle mit den Richtern unter einer Decke stecken, tatsächlich leben Rechtsanwälte aber von ihren Mandanten und ihren Ruf und nicht von dem Richter und in den Kreisen ist man sich bewusst, dass hartes Verhandeln nichts persönliches ist. Es ist zudem immer ein Vorteil den Richter, der den Fall auf dem Tisch hat zu kennen. Ein auswärtiger Rechtsanwalt kostet mehr, ist unpraktischer zu treffen und hat wenig davon, sich besonders ins Zeug zu legen: Die wenigsten Mandanten werden aus der auswärtigen Lage zu einem kommen, so dass aus dem Bereich wenig Folgemandate zu erwarten sind.

Etwas weiteres sollte man sich bewusst machen: Es ist relativ einfach im rechtlichen Zirkus für den Mandanten zu machen, also einfach alles ohne große Prüfungen an Problemen und Streitigkeiten zwischen den beiden in Schriftsätze zu diktieren, was den Richter aber gar nicht interessiert oder polternd Diskussionen mit dem Richter zu führen, die nichts bringen, weil die Rechtslage dazu auf eine bestimmte Weise fest ist. Es ist auch einfach, Verfahren loszutreten, wenn der Mandant das will. Wer einen „scharfen Hund“ will, der muss sich nicht wundern, wenn dann dreckige Wäsche gewaschen wird. Häufig ist das wenig sinnvoll, es kann sich lohnen, sachlich zu bleiben und Schmutzwäsche nur dann zu waschen, wenn es wirklich darauf ankommt, gerade, wenn man noch gemeinsam Eltern für Kinder sein muss.

Für die Zusammenarbeit ist es erst einmal wichtig, dem Rechtsanwalt zu vertrauen und ihn, wenn man etwas nicht versteht, erst einmal zu fragen, statt davon auszugehen, dass er es falsch macht. Vieles, was Mandanten vorgetragen haben wollen spielt schlicht keine Rolle und bringt den Fall nicht weiter. Frag ihn oder sie lieber, was tatsächlich gebraucht wird und welche Informationen und Unterlagen hilfreich sein können.

2. Der Richter ist üblicherweise nicht der Feind, jedenfalls sollte man ihn nicht so behandeln

Der Richter hat üblicherweise nichts gegen einen persönlich, man ist erst einmal nur eine Akte für ihn, die er gerne in seine Erledigungsliste eintragen würde.

Viele Leute neigen dazu, in dem Richter den Feind zu sehen, oft für Sachen, die schlicht eine Wiedergabe der üblichen Rechtsprechung oder ansonsten gängige Praxis ist oder die sich aus etwas ganz anderem als tatsächlicher Befangenheit ergeben.

Wo wir dabei sind: Befangenheitsanträge sind üblicherweise unbegründet und bringen absolut nichts. Sie ärgern den Richter auch nicht, es führt nur dazu, dass er die Akte erst einmal aus der Hand legen kann und sich nicht weiter mit ihr beschäftigen muss. Allenfalls sorgt es dafür, dass er einen gedanklich eher als Cholerika oder Querulanten einordnet, und zB dann wenn der Ex-Partner dreckige Wäsche wäscht eher das Gefühl hat, dass da was dran sein könnte.

Ein Beispiel, welches ich neulich las:

In einem Verfahren zum Umgangsrecht hatten beide Seiten umfangreich zu diversen Streitigkeiten vorgetragen, beide gingen im wesentlichen davon aus, dass der andere derjenige ist, der die Streitigkeiten anfängt und damit für sie verantwortlich ist.

Die eine Seite beschwerte sich: Der Richter hat sich gar nicht dafür interessiert, was die Ursachen für den Streit sind, auf meine Vorhalte hat er nur gesagt „Zum Streiten braucht man immer zwei“, das heißt der hat gar nicht erkannt, dass sie an allem Schuld ist! Der ist parteiisch, sonst wäre ja klar gewesen, dass sie an allem schuld ist!

Tatsächlich steckt ein anderer Mechanismus dahinter:

Richtern wird beigebracht bzw sie lernen es, dass das Austragen dieser Streitigkeiten schlicht nichts bringt, sondern die Gräben noch vertieft. Gerade in Streitigkeiten zum Umgangsrecht und Sorgerecht ist es viel wichtiger sich auf eine praktische Lösung zu konzentrieren, die oft genug unabhängig von der Schuld ist. Es ist insofern ein gutes Zeichen, wenn beide Parteien von diesen Streitigkeiten wegkommen können und sich auf die sogenannten „Elternebene“ konzentrieren. Das ist die Ebene, in der es darum geht, dass die beiden Partein als Eltern miteinander reden und sich verstehen können und sie ist abzugrenzen von der Beziehungsebene. Die Beziehungsebene ist gerade das, was der Richter nach Möglichkeit aus seinem Fall raushaben möchte. In den allermeisten Fällen haben auf der Beziehungsebene beide einen gewissen Anteil (nicht notwenigerweise das gleiche wie Schuld) daran, dass es nicht klappt. Auf Elternebene geht es nur darum anzuerkennen, dass das Kind damit nichts zu tun hat und das das Kind am liebsten beide Eltern hätte und sich wünscht, dass diese sich zumindest in seiner Gegenwart die Konflikte so wenig wie möglich zur Sprache bringen.

Wer das kann, der macht bei dem Richter schon einige Pluspunkte. Wer statt dessen auf den Richter losgeht, der legt eher die Vermutung nahe, dass an der Darstellung der Gegenseite etwas dran ist.

Ein schlauer Ausspruch dazu ist, dass es einem nichts bringt einen persönlichen Kampf gegen den Richter zu gewinnen, wenn man deswegen den Fall verliert. In vielen Fällen kämpft man dann am besten, wenn man im Gerichtssaal ruhig, überlegt, freundlich und sachlich auftritt, damit der Richter einen entsprechenden Eindruck von einem bekommt und die Erzählungen der Gegenseite damit nicht in Einklang bringen kann.

Das gilt gerade dann, wenn das Kind bei dem anderen lebt und man bestimmte Rechte wie Umgang oder Sorgerecht geltend machen will. Denn der mit dem Kind hat immer die stärkere Position und das Gericht wird eher die Rechte des anderen einschränken, weil das Kind ja nun einmal bei dem anderen wohnt. Es ist daher weit eher eine gute Strategie der anderen Seite, die passenden Knöpfe zu drücken, damit derjenige ausrastet und es gibt Extrapunkte, wenn er dabei noch den Richter unsachlich angreift. Man kämpft dann zwar subjektiv wacker, aber eigentlich gegen die eigene Position.

Etwas anderes, was man mitunter liest ist so etwas wie „Schon wieder ein Ordnungsgeld gegen mich, aber ich lasse mich nicht unterkriegen und zeige es dem Richter!!“ Wenn man dann aus einem weiteren Text noch liest, dass es um rechtskräftige Beschlüsse und deren Umsetzung geht oder das jemand gegen den Antrag der Gegenseite keinen Sachvortrag geliefert hat sondern allenfalls einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, weil er ihm diesen unwahren Antrag auch noch zugestellt hat, statt einer sauberen Erwiderung, dann ist recht klar, dass derjenige sein Ziel aus den Augen verloren hat und nicht mehr für sein eigentliches Ziel kämpft, sondern gegen einen imaginären Feind, der diesen Kampf nur sehr eingeschränkt wahrnimmt: Einen Ordnungsgeldbeschluß zu machen ist für einen Richter keine große Arbeit und sein Prüfungsumfang ist häufig gering, trägt man noch nicht einmal etwas dagegen vor oder geht es um die Umsetzung eines rechtskräftigen Beschlusses, dann bleibt ihm auch nichts weiter übrig als entsprechend zu entscheiden, er nimmt seinen Standardvordruck raus, ergänzt ein paar persönliche Daten und das Ganze ist für ihn erledigt. Er erlebt das Verhalten der Gegenseite noch nicht einmal als wirklichen Widerstand und es prägt allenfalls sein Bild, dass derjenige streitsüchtig ist und die Realität aus den Augen verloren hat.

2. Verfahrenspfleger, Jugendamt oder Sachverständige

Auch hier sollte man seine Feindbilderkennung etwas runter stellen oder zumindest nicht nach dieser handeln. Der oberste Grundsatz sollte sein, dass die beste Strategie ist, dass diese einen Supereindruck von einem haben und das man sich gut mit ihnen versteht. Entgegen einer häufigen Meinung ist das Jugendamt nicht immer auf der Seite der Mutter, oft genug unterstützt es auch den Vater. Und alle drei haben einfach zu viel Einfluss auf das Verfahren als das man ihnen ein schlechtes, feindseliges, eher paranoides Bild liefern sollte. Sie müssen die jeweiligen Leute nicht mögen, aber es ist weitaus effektiver, ihnen eine positive Rolle vorzuspielen als gegen sie zu kämpfen. Wenn Verfahrensbeistand und Jugendamt beide einen Umgang befürworten, dann wird das Gericht dem meist folgen.

3. Die Kinder 

In einem Umgangs- und Sorgerechtsverfahren sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass ab einem gewissen Alter der Kinder deren Meinung die maßgeblichste ist. Gegen den Willen der Kinder ist ein Umgang sehr schwierig zu erlangen, ebenso ein Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Die Meinung des Kindes fließt in alle Wertungen, also insbesondere auch der Verfahrenspfleger und evtl des Sachverständigen ein. Wenn das Kind eine starke Bindung an den Elternteil hat und sich dort wohlfühlt, dann ist das der beste Weg. Häufig hat hier derjenige, der weniger im Alltag der Kinder präsent ist, die größeren Probleme. Dass sich die Kinder wohl bei einem fühlen und nicht das Gefühl haben, dass sie dort über den anderen Partner ausgehorcht werden, ist auch eine wichtige Sache.

Hier sollte man sich aber auch realistisch eingestehen, wo man steht: Wenn die Mutter beispielsweise bisher im wesentlichen die Kinderbetreuung übernommen hat und alle diesbezüglichen Arbeiten erledigt hat, dann ist deren Position durch den Vater schwer angreifbar.

Ich hatte hier schon einmal die Kriterien zitiert, die beim Sorgerecht üblicherweise berücksichtigt werden:

  • Gründe für die Aufhebung der gemeinsamen Sorge:
    • es besteht keine objektive Kooperationsfähigkeit der Eltern
    • es besteht keine subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern
    • Die Beweislast liegt bei demjenigen, der das alleinige Sorgerrecht haben will, Indiz für eine Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit sind insbesondere, wenn die Eltern in Sorgerechtsangelegenheiten von erheblicher Bedeutung verständigungsbereits zusammenarbeiten können und wollen. Die Eltern trifft dabei die Pflicht zwischen der Partnerebene (also das Verhalten in Bezug auf einander) und der Elternebene (Verhalten in Bezug auf das Kind) zu unterscheiden.
  • Übertragung auf den Antragssteller  entspricht dem Kindeswohl
    • Förderprinzip: wer bietet dem Kind die besseren Entfaltungsmöglichkeiten, mehr Unterstützung für den Aufbau der Persönlichkeit, die stabilere und verlässlichere Bezugsperson sein. Dabei sind äußere Aspekte wie die Ausbildung des Elternteils und dessen soziale Stellung, die Möglichkeiten das Kind zu verpflegen etc, aber auch die erzieherische Eignung und die innere Bereitschaft, die Verantwortung für die Erziehung und Versorgung des Kindes zu übernehmen, zu berücksichtigen
    • Kontinuitätsprinzip: welcher Elternteil ist besser geeignet um eine möglichst einheitliche und gleichmäßige Erziehung des Kinders sicherzustellen. Dabei ist zu berücksichten, inwieweit eine Stabilität des Umfeldes gewährleistet werden kann, also der Personen, die das Kind umsorgen und der Personen, die sonst sein soziales Umfeld, etwa in Schule und Kindergarten, bilden.
    • Kindeswille: Mit steigenden Alter wird der eigene Wille des Kindes immer wichtiger.  Mit der Äußerung des Kindeswilles kann zum einen eine innere Zuneigung zu einem Elternteil deutlich werden, zum anderen soll ab einem bestimmten Alter auch eine Selbstbestimmung durch das Kind in den Vordergrund rücken. Um so älter das Kind ist um so stärker ist dieser zweite Punkt zu gewichten.
    • Bindung an Eltern und Geschwister: Hier ist zu prüfen, welcher Elternteil dem Kind bessere Möglichkeiten bietet die Bindung an Eltern, Geschwister und Dritte  zu erhalten. Hier spielt auch die Bindungstoleranz eine Rolle: Inwieweit läßt der Elternteil die Bindung an andere zu oder fördert diese sogar. Bei Geschwistern wird ein gemeinsames Aufwachsen als der Bindung förderlich angesehen.

Um so ehrlicher man sich hier Defizite eingesteht, um so besser kann man auch schauen, wie man sie ausgleichen kann. Und dazu sollte man dann seinem Rechtsanwalt etwas mitteilen.

Interessant kann dabei natürlich insbesondere der Kindeswille sein. Es soll schon Vätern gelungen sein, diesen entsprechend für sich einzunehmen, weil sie dem Kind einen sehr süßen Hund geschenkt haben, der allerdings eben beim Vater lebte. Wobei man das durch einen weiteren Hund seitens der Mutter lösen kann. Ein weniger ausschlaggebendes Argument wäre es hingegen, wenn das Kind angibt, dass es gerne beim Vater leben möchte, weil es bei der Mutter immer Hausarbeiten machen muss und für die Schule lernen soll, beim Vater aber nur Videospiele spielen darf. Ab dem Moment, wo einer der Elternteile mit dem Kind wegziehen will, sind deren Freunde oder der Fußballverein ideale Unterstützer, die ihn dazu bewegen können, eher dableiben zu wollen. Natürlich bringt das alles nicht, wenn man keinen Plan für die Betreuung des Kindes während der eigenen Arbeitszeiten hat. Hier kann man also einiges reinbringen und es kann wesentlich wichtiger sein als die Frage, wer wann wie zuerst mit den Streitigkeiten angefangen hat und warum. Es soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass von den obigen Kriterien das Kontinuitätsprinzip wohl für viele Richter der ausschlaggebenste Grund ist

4. Unterhalt und Zugewinn

Unterhalt und Zugewinn werden üblicherweise um so sauberer bearbeitet um so besser sortiert man dem Rechtsanwalt Unterlagen zur Verfügung stellt und um so besser man sich selbst Gedanken dazu macht. Gerade das Anfangsvermögen im Zugewinn erfordert häufig etwas Detektivarbeit: Welche Bankunterlagen von der Zeit hat man noch, welchen Kilometerstand hatte das damalige Auto und was für ein Auto hatte man überhaupt? Im Anfangsvermögen kann man mit einiger Arbeit einiges finden, was dann bares Geld wert ist. Es kann nur jedem geraten werden, dass er seine finanzielle Situation am Tag der Heirat festhält und die Unterlagen dafür auch sammelt (ob man sich von den Eltern vorher noch etwas aufs Konto überweisen lässt, etwa Kosten für die kirchliche Hochzeit etwas später, was dann als Anfangsvermögen zählt ist eine andere Frage).

5. Scheidungsfolgenvereinbarungen

Wer noch keinen Ehevertrag gemacht hat, der sollte zumindest über eine Scheidungsfolgenvereinbarung nachdenken. Gerade wenn man danach noch Eltern zusammen sein will, dann ist das ein sehr guter Weg die Gräben nicht noch tiefer werden zu lassen. Auch sehr effektiv ist dieses Mittel, wenn der andere etwa wegen der Trennung und deren Umstände ein schlechtes Gewissen hat. Der Partner, der einen für die Jüngere verlässt oder die Partnerin, die bereits einen neuen hat und seit wann das der Fall ist ist etwas unklar, der ist in der „Schuldphase“ häufig zu erheblichen Zugeständnissen bereit. Am besten geht man hier zu einem Familienrechtsanwalt, der sich auch mit Notarverträgen auskennt (sei es, je nach Bundesland, weil er Rechtsanwalt und Notar ist oder weil er ansonsten in dem Bereich Erfahrungen gesammelt hat) und lasse sich einen entsprechenden weitgehenden Vertrag aufsetzen. Das kostet etwas mehr als diesen vom Notar entwerfen zu lassen, hat aber den Vorteil, dass der Rechtsanwalt wesentlich parteiischer sein kann als der Notar bei der Ermittlung dessen, was in den Vertrag kann. Die ideale Konstellation ist, dass die andere Seite den Vertrag akzeptiert ohne groß mit einem Rechtsanwalt gesprochen zu haben und sich so zu vergewissern, was ihre Rechte eigentlich genau sind. Zwar wird sie der Notar auf verschiedenes hinweisen müssen, er wird aber sicherlich nicht in die Feinheiten einer Zugewinnberechnung oder des Unterhalts hineingehen, wenn er nicht muss.

Das sind erst einmal sehr allgemeine Tipps, aber vielleicht helfen sie ja dem einen oder anderen.