Schwesig und Gabriel für Führerscheinentzug und mehr Druck für nichtzahlende Väter

Sigmar Gabriel und Manuela Schwesig wollen mehr Druck auf „Väter, die Unterhalt nicht zahlen“ ausüben. Dabei zeigen sie, dass sie sich mit der Materie wenig beschäftigt haben.

Aus dem Beitrag von n-tv:

Gabriel knöpft sich säumige Väter vor

Der Vizekanzler fordert eine Verschärfung des Unterhaltsrechts. Zu viele Väter drückten sich vor ihrer Verantwortung. Gabriel spricht dabei aus der eigener Erfahrung seiner Kindheit und fordert wirksamere Druckmittel für den Staat.

Das ist natürlich erst einmal sehr einseitig formuliert, Mütter, die Unterhalt schulden, sind ja nicht besser, sondern zahlen eher noch seltener.

SPD-Chef Sigmar Gabriel hat eine Reform des Unterhaltsrechtes für Alleinerziehende verlangt. „Es ist ein Skandal, dass drei Viertel der Kinder alleinerziehender Mütter keinen oder zu geringen Unterhalt vom Kindesvater bekommen. Da muss sich dringend etwas ändern“, sagte er der „Bild“. Gabriel betonte, die Altersgrenze für einen Unterhaltsvorschuss des Staates müsse erhöht werden, „von derzeit zwölf Jahren auf mindestens 16 Jahre. Und: Der Staat muss stärkere Druckmittel bekommen, um Väter zu zwingen, ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.“

ja, es ist wirklich erbärmlich, wie wenig Möglichkeiten der Staat hat, jemanden zu zwingen: Er hat nur alle, die jeder andere Gläubiger auch hat, dazu mit niedrigeren Pfändungsfreigrenzen.

Und zusätzlich hat er auch noch einen Straftatbestand um den Leuten richtig Angst zu machen:

§ 170 StGB
Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also einer der wenigen Gläubiger, der noch einen Schuldturm hat, sogar einen ohne Schuldenerlass. Wie soll das jemals reichen?

Was Gabriel vielleicht nicht versteht: Die Leute haben das Geld nicht. Deswegen kann man es ihnen auch nicht wegnehmen. Einem nackten Mann, so das alte Vollstreckungsmantra, kann man eben nicht in die Tasche greifen.

Was er auch nicht versteht: Wer nicht leistungsfähig ist, der ist kein säumiger Schuldner, sondern es besteht gegen ihn schlicht kein Unterhaltsanspruch, weil die Leistungsfähigkeit eine Voraussetzung dafür ist.

Nicht, dass einem das einfach gemacht wird. Der Selbstbehalt für jemanden, der nicht arbeitet, liegt bei 880 €, die er dann zum Leben hat, für jemanden, der arbeitet bei 1080 €. Das ist nicht viel dafür, dass man arbeitet. Und ein Arbeiter, der den Mindestlohn bekommt, schafft es damit noch nicht einmal leistungsfähig zu werden. Ich hatte das hier schon einmal vorgerechnet: (Beispiel auf aktuelle Zahlen aktualisiert)

Laut Düsseldorfer Tabelle liegt der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt (für minderjährige Kinder) in der folgenden Höhe:

Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs in der Regel:
1. falls erwerbstätig: 1.080 EUR
2. falls nicht erwerbstätig: 880 EUR
Der gleichen Tabelle lässt sich auch der Kindesunterhalt entnehmen, für ein 7-jähriges Kind wäre demnach eine Mindestunterhalt von 289 € (nach Abzug des hälftigen Kindergeldes) zu zahlen.

Demnach müsste die unterhaltspflichtige Person mit einem Kind ein Mindesteinkommen von 1080 € + 289 € = 1369 € haben.Das erfordert bei Steuerklasse I ein Einkommen von ca. 2013 € brutto.

Was für eine ungelernte Kraft oder eine Kraft, die wenig Berufserfahrung hat oder in einem schlecht bezahlten Beruf arbeitet, schon eine ziemliche Hürde ist.

Kommt noch ein zweites Kind hinzu, dann wird dies noch schwieriger. Dann würde man bei einem weiteren Kind in der Altersstufe bereits 1080 € + 289 € + 289 € = 1658 € netto, also ca. 2625 €.

Wahrlich verwunderlich, dass ein Mann diese Beträge nicht aufbringen kann, der Drückeberger. Nehmen wir ihm das Auto weg, dann wird er bestimmt zahlen!

Es muss noch ergänzt werden, dass ein Unterhaltsschuldner, der zuwenig verdient, also unter seinen Möglichkeiten, nicht einfach die Hände in den Schoss legen kann: Es wird ihm, wenn er sich dann nicht auf einen besser  bezahlten Job bewirbt, ein fiktives höheres Einkommen unterstellt aus dem dann der Unterhalt neu berechnet wird. Bewirbt er sich, werden bis zu 40 Bewerbungen pro Monat erwartet, solange bis er etwas findet jeden Monat wieder,  und egal wo in Deutschland sich der Arbeitsplatz befindet. Das allein hält schon kaum ein Unterhaltsschuldner durch.

Und wenn sein Einkommen nicht reicht, dann ist er auch bei Vollzeitarbeit (40 Stunden Woche) verpflichtet zusätzlich noch eine Nebentätigkeit anzunehmen, zumindest, wenn ihm das sein gegenwärtiger Arbeitnehmer erlaubt. Ansonsten wird unterstellt, dass er das weitere Einkommen aus dem Nebenjob hat, und daraus der Unterhalt berechnet.

Und Unterhaltsrückstände müssen auch nicht den Selbstbehalt im Unterhaltsrecht beachten, auch nicht den Pfändungsfreibetrag, es ist gemäß § 850 d ZPO nur der Betrag zu belassen, den er für seinen notwendigen Unterhalt benötigt.

Welch schreckliche Position des Unterhaltsgläubigers, der wirklich fast rechtlos ist und der daher dringend durch ein Fahrverbot gestärkt werden sollte!

Neben der bereits möglichen Lohnpfändung hält Gabriel auch Führerscheinentzug für „ein geeignetes Mittel“. Er wisse, wovon er rede: „Auch mein Vater hat sich geweigert, meiner Mutter Unterhalt zu zahlen – für meine Schwester und für mich. Das war ein beständiger Kampf, der meine Mutter bis an die Grenzen ihrer Kraft gebracht hat.“ Und fügte laut „Bild“ hinzu: „Ich werde das Bild meiner Mutter nicht vergessen, die weinend in der kleinen Küche saß, die Hände vor dem Gesicht, weil sie nicht mehr weiter wusste.“

Das ist ja durchaus interessant. Aus der Wikipedia zu Walter Gabriel, dem Vater von Sigmar Gabriel:

Gabriel wurde als zweites Kind des Beamten Walter Gabriel (1921–2012) und der Krankenschwester Antonie Gabriel (1922–2014)[1] in Goslar geboren. Die Eltern trennten sich, als er drei Jahre alt war.[2] Gabriels ältere Schwester Gudrun blieb bei der Mutter, er selbst wuchs gegen seinen Willen in den ersten zehn Lebensjahren bei seinem Vater und seiner Großmutter Lina Gabriel in einer Wohnsiedlung in Goslar-Jürgenohl auf.[3][4] 1969 erhielt seine Mutter nach mehrjährigen juristischen Auseinandersetzungen das alleinige Sorgerecht, und Gabriel zog zu ihr.

Ende der 1970er Jahre erfuhr Gabriel, dass sein Vater (Kommunalbeamter im mittleren Dienst bei der Kreisverwaltung Bad Oldesloe) auch in der Nachkriegszeit überzeugter Nationalsozialist[5] geblieben war. Gabriel brach daraufhin den Kontakt zu seinem Vater völlig ab. Erst 25 Jahre später unternahm Sigmar Gabriel einen Versuch, die gemeinsame Vergangenheit mit seinem Vater aufzuarbeiten. Walter Gabriel blieb jedoch bis zu seinem Tod 2012 von der nationalsozialistischen Ideologie begeistert.[6][7][8]

Gabriel ist evangelisch und war in erster Ehe von 1989 bis 1998 mit Munise Demirel verheiratet.[9] Seit 2012 ist er mit der aus Magdeburg stammenden Zahnärztin Anke Gabriel (geb. Stadler) verheiratet[10][11] und wohnt in Goslar. Er hat eine erwachsene Tochter aus erster Ehe (* 1989)[2][12] und mit seiner jetzigen Ehefrau eine zweite Tochter (* 2012).[13]

 

Auch interessant ist dieser Abschnitt:

In dem außergewöhnlichen Porträt eines außergewöhnlich offenen Politikers schildert der Journalist, wie das Kind unter dem Vater leidet, es aber nicht schafft, vor dem Familienrichter seinen Herzenswunsch auszusprechen, zur Mutter zu kommen. Der Junge bekommt oft Prügel. Als er mit schlechten Noten nach Hause kommt, sammelt der Vater sein Spielzeug ein und verschenkt es an einen Kindergarten. Nur einen Teddy übersieht er. Wenn Sigmar seine neue Stiefmutter nicht „Mutti“ nennt, wird ihm das Taschengeld gekürzt. An Berührungen, außer beim Strafen, kann sich der SPD-Chef nicht erinnern.

Gerettet fühlt sich Sigmar Gabriel durch seine leibliche Mutter, zu der er 1969 endlich zog. Doch er machte der Krankenschwester das Leben schwer, klaute, zerstach Reifen. „Sie hatte lange um mich gekämpft“, sagt der Politiker heute: „Bis heute empfinde ich dafür so etwas wie eine Schuld ihr gegenüber.“

Es ist verständlich, dass Sigmar Gabriel nicht gut auf seinen Vater zu sprechen ist, aber das ist kein Grund, sich jetzt an allen Vätern abzureagieren oder in allen Müttern seine Mutter und die ihr gegenüber bestehende Schuld zu sehen.

Es wäre interessant, wie viel Walter Gabriel damals verdient hat. Bei einem leistungsfähigen Beamten des mittleren Dienstes Unterhalt zu vollstrecken ist ja so ziemlich das leichteste, was es gibt. Man muss vielleicht bedenken, dass damals noch keine klare Rangfolge bestand und üblicherweise eine sog. Mangelfallberechnung mit dem Unterhaltsanspruch der Mutter durchgeführt wurde. Es ist dann verständlich, dass er den vollen Unterhalt für die Kinder nicht zahlen konnte, weil das das Wesen einer Mangelfallberechnung ist. Er hätte dann trotzdem nur den Selbstbehalt zum Leben gehabt.

Schwesig: Steuerzahler müssen am Ende zahlen

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sprach sich dafür aus, säumigen Unterhaltspflichtigen den Führerschein zu entziehen. „Ich fordere schon sehr lange konsequent gegen Väter vorzugehen, die den Unterhalt prellen“, sagte Schwesig der „Bild“. „Und ich sage ganz klar: Wer das Geld für ein Auto hat in Deutschland, der muss auch das Geld für sein Kind haben.“

Was Schwesig vielleicht nicht versteht: Bereits jetzt kann man dem Unterhaltsschuldner das Auto pfänden, wenn er es nicht für seine Erwerbstätigkeit benötigt. Und auch eine Austauschpfändung käme in Betracht, man könnte ihm also ein schlechteres Auto hinstellen und sein „Luxusauto“, welches wohl Frau Schwesig vorzuschweben scheint verwerten.

Wenn beides daran scheitert, also das Auto dringend zur Arbeit benötigt wird und nicht werthaltig genug für eine Austauschpfändung ist, dann bringt es in der Tat viel, wenn man ihm das Fahren unmöglich macht, denn nichts bringt ihn schneller zum zahlen als ein Jobverlust, weil er nicht mehr rechtzeitig an seine Arbeitsstelle kommt.

Es sei diesbezüglich noch angemerkt, dass Unterhalt aus den bereinigten Nettoeinkommen gezahlt wird, bei dem man arbeitsbedingte Aufwendungen abziehen kann. Die Abziehbarkeit der Fahrtkosten beschränkt sich dabei auf ein Kilometergeld, wie man beispielsweise den Süddeutschen Leitlinien entnehmen kann:

10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den
Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt
werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten mit erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach)
kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).

Den Kredit, mit dem er das Auto finanziert hat, kann er also genauso wenig absetzen, wie alle anderen Kredite, die er zum Leben braucht. Es gilt im Minderjährigenunterhalt der Grundsatz, dass der Kindesunterhalt allem vorgeht und er eben in die Privatinsolvenz gehen soll, wenn er den Rest nicht finanzieren kann. Das gilt wohlgemerkt auch dann, wenn die Kindesmutter beispielsweise selbst gut verdient und das Kind mit 17 Jahren keine größere Betreuung mehr braucht, erst ab einem bedeutend höheren Einkommen des betreuenden Elternteils kann sich das ändern.

Es sei ein großes Problem für die Kommunen, dass immer wieder Unterhalt nicht gezahlt wird, sagte Schwesig. „Da er kaum einzutreiben ist, muss der Staat einspringen. Somit zahlen alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Unterhalt von Vätern, die vielleicht zahlen könnten – es aber nicht tun.“ Bundesjustizminister Heiko Maas hat angekündigt, er wolle noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zum Führerscheinentzug für Straftäter vorlegen.

Wie wäre es denn dann, wenn man es nicht über unsinnige Regelungen versucht, sondern die Mütter bzw. diejenigen, bei denen das Kind wohnt, heranzieht, zumindest sobald das Kind ein gewisses Alter erreicht hat? Warum muss die Mutter, die zB als Beamtin gut verdient, überhaupt Geld aus der Staatskasse erhalten, wenn der Vater es nicht voll aufbringen kann? Warum nimmt man lieber dem Vater den Führerschein weg als die Mutter mit in die finanzielle Verantwortung zu nehmen? Warum muss der Steuerzahler bei Getrenntlebenden etwas finanzieren, was bei Nichtgetrenntlebenden niemals staatlich finanziert werden würde? Oder erhält die Frau, die zB gut verdienende Lehrerin ist und einen kranken Partner hat, der 800 Euro verdient, und die dennoch mehr in der Kindererziehung aktiv ist, einen Unterhaltsvorschuss? Wir würden es befremdlich finden, wenn hier der Staat einen Vorschuss leistet und dies von dem geringer verdienenden Zurückverlangen kann, selbst wenn die 800 Euro vollständig von dem Partner aufgebraucht würden.

Wenn der Staat den Unterhalt nicht auf die Steuerzahler abwälzen will, warum dann nicht den zweiten Elternteil mit ins Boot holen?

Meinetwegen kann der dann sogar den Führerschein behalten.