Rangfolge von Unterhaltsberechtigten

Eine interessante Wertung im Unterhaltsrecht nimmt der § 1609 BGB vor:

§ 1609
Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:
1. minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,

2. Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer; bei der Feststellung einer Ehe von langer Dauer sind auch Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 Satz 2 und 3 zu berücksichtigen,

3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen,

4. Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen,

5. Enkelkinder und weitere Abkömmlinge,

6. Eltern,

7. weitere Verwandte der aufsteigenden Linie; unter ihnen gehen die Näheren den Entfernteren vor.

Das bedeutet also, dass der Betrag der zum Unterhalt zur Verfügung steht, also das bereinigte Nettoeinkommen abzüglich des Selbstbehaltes, so eingesetzt wird, dass die oben dargestellt Reihenfolge bedient wird und nur, wenn nach einer Stufe noch etwas verbleibt, die tiefer stehenden auch noch Unterhalt bekommen.

Die Reihenfolge ist

  1. Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch bei einem Elternteil wohnen und die allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen haben
  2. Eltern, die Betreuungsunterhalt bekommen oder bekommen würden, wenn sie getrennt wären sowie (Ex)Ehegatten bei Ehen langer Dauer oder mit ehebedingten Nachteilen
  3. Ehegatten
  4. Volljährige Kinder
  5. Enkelkinder

Interessanterweise kommen also volljährige Kinder, die zB studieren, relativ weit hinten. Eine Ex-Ehefrau, die nach langer Ehe nachehelichen Unterhalt bekommt, geht ihnen vor. Eine Ehefrau, die nicht selbst hinreichend verdient, auch. Das wird wieder abgefangen, weil Kinder dann eben zB Bafög beantragen können, das eh vorrangig vor Unterhalt ist.

Die ehemalige Ehefrau geht auch der neuen Ehefrau vor, wenn die Ehe länger war oder sie aufgrund der Betreuung von Kindern jetzt weniger verdient und die neue Ehefrau keine Kinder betreut.

Wie findet ihr die Reihenfolge?