In NRW wurde ein neues Gesetz zur Regelung von Beförderungen in Kraft gesetzt, welches auch den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen soll und daher diese begünstigt.
Aus einem Artikel im Bonner Generalanzeiger:
Bei einigen Behörden, so auch bei der Bonner Polizei, hat das zum 1. Juli von der rot-grünen Landesregierung beschlossene Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zu großem Unmut geführt.
Der Grund: Um Beamtinnen künftig besser zu fördern, sollen sie auch bei schlechteren Leistungen bei Beförderungen männlichen Kollegen vorgezogen werden. Dadurch werden nach Auffassung der Polizeigewerkschaften die aktuellen Beurteilungsranglisten komplett durcheinander gewirbelt. Zum Hintergrund: Alle drei Jahre werden Polizisten dienstlich beurteilt, benotet und – nach der daraus resultierenden Rangliste – befördert. Hatten Männer und Frauen die gleiche Leistung erbracht, bekam schon vor dem 1. Juli die Frau den Zuschlag. Diese Regelung wurde nun verschärft.
Ich finde den Unmut sehr verständlich, denn der jeweilige hat hart dafür gearbeitet und muss dann erleben, dass eine Frau mit einer schlechteren Bewertung an ihm vorbeizieht.
„Der Bund Deutscher Kriminalbeamter im Land, aber auch wir hier in Bonn, steht für die Frauenförderung. Die Männer dürfen aber nicht auf der Strecke bleiben“, sagte Hermann-Josef Borjans, Sprecher des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). „Das geht soweit, dass weit über 20 Jahre dienstältere Männer nicht zum Zuge kommen und Kolleginnen befördert werden, die noch nicht geboren waren, als die Kollegen schon ihren Dienst versahen.“
Die Frauen werden dann auch das typische Quotenfrauenproblem haben: Man wird ihnen weniger zutrauen und man wird davon ausgehen, dass sie die Position nicht verdient haben
Für wirkliche Frauenförderung wären aus Staudes Sicht weitere Schritte notwendig gewesen, wie die vom DBB NRW im Vorfeld geforderte „Genderisierung“ der Beurteilungskriterien oder die Schaffung von familienfreundlichen Rahmenbedingungen. „Bisher sind Frauen zum Beispiel in Teilzeitbeschäftigung generell schlechter beurteilt worden“, so Staude.
„Wir meinen, dass sinnvolle Frauenförderung nicht zur Diskriminierung männlicher Kollegen benutzt werden darf und wollen Verfassungsbeschwerde einlegen“, kündigte der Bonner FDP-Landtagsabgeordnete Joachim Stamp an. Für das nötige Quorum brauche die FDP die Unterstützung der CDU, die ebenfalls gegen das Gesetz gestimmt habe. „Die Union darf nicht nur jammern, sondern muss auch springen.“
Eine Verfassungsbeschwerde wäre interessant.
Der Bund deutscher Kriminalbeamten schreibt zu dem Thema:
Falsch verstandene Frauenförderung wird zur Männerdiskriminierung – Der Polizei NRW droht eine Klagewelle
Im Hinblick auf die Beförderungen von Beamtinnen und Beamten (§ 19 DRModG) allerdings enthält das Gesetz Regelungen zur Frauenförderung, die geeignet sind, in die Polizei des Landes eine Unruhe hinein zu tragen, deren Ausmaß die Landesregierung nicht einmal im Ansatz zu erahnen scheint.Bereits bisher führten Quotierung von sogenannten Prädikatsbeurteilungen, die fehlende Möglichkeit einer gerechten Leistungsbeurteilung, der Versuch der (gerichtsfesten) Festlegung einer Beförderungsreihenfolge und die fehlende Berücksichtigung der tatsächlichen fachlichen Eignung bei Stellenbesetzungen zu erheblicher Demotivation unter Kolleginnen und Kollegen. Das aktuelle Beurteilungsverfahren selbst ist durch fortlaufende Rechtsprechung faktisch nicht mehr handhabbar und hat sich schon in der Vergangenheit als für die Auswahl geeigneter Bewerber für eine zu besetzende Stelle denkbar ungeeignet erwiesen. Bereits geringe Abweichungen in der Ausschärfung der in der Endnote gleichen Beurteilungen führen, so die Rechtsprechung, dazu, dass Beurteilungen gleicher Endnote eben nicht mehr im Wesentlichen gleich sind.
Dieses, auf dem Grundsatz der Bestenauslese aufbauende Prinzip, wird durch das jetzt in Kraft getretene DRModG in Bezug auf die Frauenförderung konterkariert. Es sieht im § 19 Abs. 6 vor, dass Frauen zur Erreichung von Zielquoten bei „im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern“ sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Weiter heißt es dann dort, dass von einer im Wesentlichen gleichen Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszugehen ist, wenn die aktuelle dienstliche Beurteilung „der Bewerberin und des Mitbewerbers ein gleichwertiges GESAMTURTEILaufweist“.
Konkret bedeutet das, dass zukünftig Bewerberinnen selbst dann bevorzugt zu befördern sind, wenn der männliche Mitbewerber in seiner Beurteilung zwar die gleiche Gesamtnote aufweist, in der Ausschärfung der Merkmale jedoch auch deutlich besser beurteilt ist. Es bedeutet, dass in der Konkurrenzsituation Mann / Mann die Ausschärfung der Merkmale entscheidendes Kriterium ist (Stand der Rechtsprechung), in der Konkurrenzsituation Frau / Mann jedoch keine Rolle mehr spielt. Es bedeutet auch, dass bei Beförderungen im Bereich von 3er-Beurteilungen, vorzugsweise also im Bereich A 10 und A 11, eine Beförderung von Männern praktisch ausgeschlossen ist, wenn das Gesetz wortgetreu umgesetzt wird.
Dies ist die Aufgabe des Leistungsprinzips und nicht nur der BDK NRW ist der Auffassung, dass das Gesetz in diesem Punkt verfassungswidrig ist.
Für die Kolleginnen und Kollegen bedeutet das allerdings auch, dass erneut im laufenden Verfahren die Regeln so geändert werden, dass das Ausmaß an Ungerechtigkeiten noch einmal zunehmen wird und das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik weiter schwindet.
Dabei verwehrt sich niemand, schon gar nicht der BDK, einer Politik der Frauenförderung. Diese haben wir bereits heute erfolgreich umgesetzt. Die Grünen haben ihrem Koalitionspartner jedoch einMännerdiskriminierungsgesetz aufgezwungen, wie es ungerechter kaum ausfallen könnte. Liegen doch die wahren Probleme erfahrungsgemäß darin, dass die Anwesenheit in der Praxis häufig zu einem faktischen Beurteilungsmaßstab wird. Teilzeit und Elternzeit werden damit zum Risiko für das berufliche Fortkommen. Nun nehmen jedoch – politisch und gesellschaftlich gewollt und gefördert – auch immer mehr männliche Kollegen diese Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung in Anspruch und geraten mit diesem Gesetz gleich doppelt unter die Räder. Demotivation pur!
Es bedarf keiner prophetischen Fähigkeiten vorherzusehen, dass die Polizei NRW sich bereits in Kürze einer Klageflut eines Ausmaßes gegenübersehen wird, die geeignet ist, die Polizeiorganisation insgesamt weitgehend lahm zu legen. Das aber kann sich die Landesregierung gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen an die Polizei nicht leisten. Die SPD-geführte Landesregierung hat dieses Gesetz aber gleichwohl trotz klarer und eindeutiger Warnungen von Sachverständigen und Oppositionspolitikern verabschiedet und die zu erwartende Unruhe in der Polizeiorganisation entweder ignoriert oder bewusst hingenommen.
Jetzt ist der Innenminister gefordert den Schaden zu begrenzen. Der Landesvorsitzende Sebastian Fiedler:
„Der Innenminister muss jetzt dringend die Notbremse ziehen, sofern die Polizeiorganisation nicht zum Erlahmen kommen soll! Die Grünen nehmen hier zugunsten vermeintlicher politischer Landgewinne massiven Flurschaden in der Polizeiorganisation in Kauf und erweisen sich als Männerdiskriminierungspartei. Das hat uns an Problemen in der Polizei NRW gerade noch gefehlt!“
Das ganze Drama fände im kommenden Jahr – angereichert durch weitere Demotivationsfaktoren wie zu hoher Arbeitsvolumina, Ausbleiben angemessener Arbeitserfolge wegen fehlender Ressourcen, unzureichender Besoldung und zu geringer Wertschätzung der Arbeitsleistung im nächsten Regelbeurteilungsverfahren einen weiteren Höhepunkt. Der Landesvorstand des BDK hat in seiner letzten Sitzung daher die komplette Abschaffung des Regelbeurteilungssytems, zumindest für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12, diskutiert und ist zum Ergebnis gekommen, dass wir dringend ein echtes Personalentwicklungs- und Stellenbesetzungskonzept benötigen, das die fachliche Vita der Kolleginnen und Kollegen stärker in den Mittelpunkt rückt. Stellenbesetzungen dürfen nicht weiter von der Papierlage, von der sogenannten Herrschaft der Personalakte, dominiert werden. Auswahlverfahren sind nur noch die Ausnahme. Fest steht in jedem Fall: Das Beurteilungsverfahren darf im kommenden Jahr so nicht durchgeführt werden.
Sehr deutliche Worte. Mal sehen, ob sie etwas ändern