Warum kann das Kindergeld nicht aufgeteilt werden auf beide Eltern?

Das deutsche Recht ist bezüglich des Kindes nach Trennung stark auf das Residenzmodell zugeschnitten. Das spiegelt sich auch im Kindergeld:

§ 64 EstG Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
(1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt.
(2) 1Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. 2Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. 3Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten. 4Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. 5Lebt ein Kind im gemeinsamen Haushalt von Eltern und Großeltern, so wird das Kindergeld vorrangig einem Elternteil gezahlt; es wird an einen Großelternteil gezahlt, wenn der Elternteil gegenüber der zuständigen Stelle auf seinen Vorrang schriftlich verzichtet hat.
(3) 1Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. 2Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. 3Werden gleich hohe Unterhaltsrenten gezahlt oder zahlt keiner der Berechtigten dem Kind Unterhalt, so bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. 4Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.

Gerade bei Ausübung des Wechselmodells bedeutet das, dass einer von beiden eine etwas privilegierte Stellung hat, weil eben immer nur einer das Kindergeld bekommen kann und beide sich einigen müssen, wer es erhält.

Dabei wäre es eigentlich ein leichtes etwa eine Aufteilung des Kindesgeldes für solche Fälle vorzunehmen und es zumindest hälftig aufteilen zu lassen.

Natürlich ist das etwas, was die Eltern auch mit einem einfachen Dauerauftrag im praktischen ändern können. Aber dennoch ist es aus meiner Sicht wenig verständlich, dass hier keine Aufteilung möglich ist, bei der beide Eltern direkt das Kindergeld erhalten.

14 Gedanken zu “Warum kann das Kindergeld nicht aufgeteilt werden auf beide Eltern?

  1. „Natürlich ist das etwas, was die Eltern auch mit einem einfachen Dauerauftrag im praktischen ändern können. Aber dennoch ist es aus meiner Sicht wenig verständlich, dass hier keine Aufteilung möglich ist, bei der beide Eltern direkt das Kindergeld erhalten.“

    Komische Sichtweise.
    Warum sollten Leute, die einer derart einfachen Aufgabe nicht gewachsen sind überhaupt ein Kind anvertraut gelassen bleiben?

    Kreischen immer alle nach einem Führerschein für Kinder.
    Sogar ne Hundehalterschule gibt’s, aber keinen Elterngarten!
    Und so heuchlerisch, und so weiter, ….

  2. Das deutsche Recht ist da sehr seltsam. Unterhalt, Selbstbehalt, Kosten für Unterbringung, Kindergeld etc. Nichts davon ist in der Gegenwart angekommen. Das geht größtenteils nach dem Konzept the winner takes it all. Und wer mal in die Düsseldorfer Tabelle gesehen hat wird feststellen, dass man davon gut leben kann. Und dass es dem zahlenden danach schwer fallen wird eine Wohnung mit Kinderzimmern zu bezahlen.

  3. Noch merkwürdiger ist, dass man ja in der Steuererklärung durchaus einen halben Freibetrag für das Kind geltend machen kann. Das Kindergeld ersetzt ja nur den Freibetrag für diejenigen, die nicht genug verdienen, um vom Freibetrag zu profitieren. Ich bekomme den halben Freibetrag. Dafür wird mir auf die Steuerschuld das halbe Kindergeld draufgeschlagen. Das meine Ex-Frau bekommen hat.

    • „Ich bekomme den halben Freibetrag.“

      … zahlst aber Unterhalt auf Basis des DOPPELTEN Freibetrags.
      Da hält sich der Staat an Dir schadlos, wenn die Mutter selbst kein Einkommen hat und ihren Teil der Steuervoraberstattung (=Kindergeld) nicht ausgleichen kann.

      • „… zahlst aber Unterhalt auf Basis des DOPPELTEN Freibetrags.“

        Und keiner klagt dagegen. Die Klagen beim Finanzgerichtshof müssten eigentlich Legion sein. Aber die Väter lassen sich gerne abzocken. Klagen dann, dass sie kein Geld haben, um Zeit mit ihren Kindern zu verbringen …

        Das Schweigen der Väter ist deren Gold.

    • Doch kann man, habe ich auch schon getan. Zu mindestens in der Steuererklärung. Und damals als meine >ex-Frau mich verlassen hat, musste ich erst den Antrag stellen, den halben Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte eingetragen zu bekommen.

  4. Da man den Unterhalt um das Kindergeld mindert, ist das sowieso nur bei Wechselmodellen problematisch. Und da findet sich wiederum meistens eine Einigung.

    Aber da gibt’s doch viel spannendere Sachen.
    Zum Beispiel: Vater bezahlt die Kita zu 100% (weil frau halt nix verdient) und das Mehrkosten sind, die nach Gehalt aufgeteilt werden. Aber Papa darf das leider nicht von der Steuer absetzen, weil das Kind nicht seinem Haushalt angehört. Die Mama schon, auch wenn sie nicht einen Cent zahlt.
    Super auch, wenn Papa noch ein zweites Kind mit einer anderen Frau hat: Normalerweise sind Geschwisterkinder billiger, aber nur dann, wenn sie bei einem wohnen. Zählt also auch nicht.

    • Ich denke das ist alles so gewollt….

      Sowieso seltsam, siehe Beispiel Hundeschule, für jeden Scheiß brauch man eine Erlaubnis/Berechtigung, aber Kinder machen und aufziehen, was mit extremer Verantwortung für das Kind und die Gesellschaft verbunden ist, darf jede Psychopatin, jede Idiotin ohne jeden Eignungsnachweis, ja selbst bei offensichtlicher NIchteignung.

      • Habe ich schon mal vor einiger zeit getwittert. „Kinderkriegen ist neben Politikersein, die einzige verantwortungsvolle Aufgabe, für die man keinen Befähigungsnachweis braucht.“

    • 1. Zahlt Mami keine Steuern, wenn sie nicht arbeitet. (Worauf denn? Ehegattenunterhalt über 1000 €??)
      2. ist das Steuerhinterziehung, solange die Kitagebühren nicht dem Umweg über das Konto der Mutter (Unterhaltsanrechnung beim Kind für Sozialleistungen) machen. Mami kann nicht die Kosten von Dritten absetzen (ersatzweise: Versuch mal die Fahrkarte deines Nachbarn von der Steuer abzusetzen).
      3. Wenn Mami nichts verdient, dann zahlt der Staat die Kita. Ich habe selten so einen blöden Vater gesehen, der in so einer Konstellation auch noch die Kita zahlt.

  5. Wie sonderbar die deutsche Gesetzgebung ist, kann man am Unterhaltsvorschussgesetz erkennen. Da wird das GESAMTE Kindergeld, auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Das entspricht §1612 b BGB Abs. 1, Punkt 2! http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612b.html

    Mit anderen Worten:

    Wenn EIN Elternteil seiner Betreuungspflicht nachkommt, dann wird LAUT GESETZ das Kindergeld hälftig angerechnet! Da muss der Vater der Mutter den Mindestunterhalt abzüglich des HÄLFTIGEN Kindergeldes zahlen, unabhängig davon, ob das Kind vom Vater mitbetreut wird, oder nicht.

    Wenn der Vater nicht zahlen kann, dann bekommt die Mutter den Mindestunterhalt abzüglich des GESAMTEN Kindergeldes (auch unabhängig davon, ob das Kind vom Vater mitbetreut wird, oder nicht).

    Die „alleinerziehende“ Frau Mama wird also so gestellt, als ob sie ihre Kinder nicht betreuen würde.

    Ich frage mich langsam, wieso keiner diesen Beschiss bemerkt? Für den Uploadfilter gingen sie alle auf die Strasse!

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