Selbermach Samstag 234 (13.04.2019)

Welche Themen interessieren euch, welche Studien fandet ihr besonders interessant in der Woche, welche Neuigkeiten gibt es, die interessant für eine Diskussion wären und was beschäftigt euch gerade?

Welche interessanten Artikel gibt es auf euren Blogs? (Schamlose Eigenwerbung ist gerne gesehen!)

Welche Artikel fandet ihr in anderen Blogs besonders lesenswert?

Welches Thema sollte noch im Blog diskutiert werden?

Für das Flüchtlingsthema gibt es andere Blogs

Ich erinnere auch noch mal an Alles Evolution auf Twitter und auf Facebook.

Es wäre nett, wenn ihr Artikel auf den sozialen Netzwerken verbreiten würdet.

Wer mal einen Gastartikel schreiben möchte, der ist dazu herzlich eingeladen

Warum kann das Kindergeld nicht aufgeteilt werden auf beide Eltern?

Das deutsche Recht ist bezüglich des Kindes nach Trennung stark auf das Residenzmodell zugeschnitten. Das spiegelt sich auch im Kindergeld:

§ 64 EstG Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
(1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt.
(2) 1Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. 2Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. 3Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten. 4Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. 5Lebt ein Kind im gemeinsamen Haushalt von Eltern und Großeltern, so wird das Kindergeld vorrangig einem Elternteil gezahlt; es wird an einen Großelternteil gezahlt, wenn der Elternteil gegenüber der zuständigen Stelle auf seinen Vorrang schriftlich verzichtet hat.
(3) 1Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. 2Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. 3Werden gleich hohe Unterhaltsrenten gezahlt oder zahlt keiner der Berechtigten dem Kind Unterhalt, so bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. 4Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.

Gerade bei Ausübung des Wechselmodells bedeutet das, dass einer von beiden eine etwas privilegierte Stellung hat, weil eben immer nur einer das Kindergeld bekommen kann und beide sich einigen müssen, wer es erhält.

Dabei wäre es eigentlich ein leichtes etwa eine Aufteilung des Kindesgeldes für solche Fälle vorzunehmen und es zumindest hälftig aufteilen zu lassen.

Natürlich ist das etwas, was die Eltern auch mit einem einfachen Dauerauftrag im praktischen ändern können. Aber dennoch ist es aus meiner Sicht wenig verständlich, dass hier keine Aufteilung möglich ist, bei der beide Eltern direkt das Kindergeld erhalten.