Die Tagesschau berichtet darüber, dass nun, nachdem das Selbstbestimmungsgesetz ausdiskutiert ist, weniger wichtige Projekte wie die Unterhaltsrechtsreform anscheinend angegangen werden:
Bundesjustizminister Buschmann will mit einer Reform des Unterhaltsrechts mitbetreuende Elternteile entlasten. Eckpunkte des Vorhabens will er in den nächsten Tagen vorlegen, ein Gesetzentwurf soll bald folgen.
Das war ja etwas, was hier auch schon häufiger diskutiert wurde. Einfach weil es ungerecht ist, dass derjenige, der 45% betreut demjenigen, der zu 55% betreut den gleichen Unterhalt zahlen muss, den er auch zahlen müßte, wenn er zu 0% betreuen würde.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will die Unterhaltslasten fairer verteilen und dazu das Unterhaltsrecht ändern. Die Eckpunkte würden „in wenigen Tagen“ veröffentlicht, und der Gesetzentwurf werde dann möglichst schnell folgen, kündigte der FDP-Politiker in den Zeitungen der Funke Mediengruppe an.
Ich bin gespannt: ich nehme an, dass die Eckpunkte in der Koalition bereits abgesprochen sind und es wird interessant, was genau dort abgestimmt wird. Auch hier werden gerade die Frauenverbände Sturm gegen die Änderung laufen.
Die Reform solle insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen ein Elternteil die Hauptbetreuung leistet, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent bei der Erziehung einbringt.
„Unterhaltsrecht in die Jahre gekommen“
„Es muss einen Unterschied machen, ob sich jemand kaum oder zu einem gehörigen Anteil an der Kinderbetreuung beteiligt“, erklärte Buschmann. „Diejenigen, die sich erheblich einbringen, werden Vorteile haben durch die Reform.“ Die Entlastung könnte bei gut 100 Euro im Monat liegen.
Das wäre dann eher eine geringere Umverteilung, die vermutlich die „Frauenfeindlichkeit“ abfangen soll.
Hier einmal die Düsseldorfer Tabelle 2023 „Zahlbeträge“, bei denen also das hälftige Kindergeld bereits abgezogen ist, damit man sieht, dass 100 € maximal ein Drittel sind, allerdings meist weniger

Düsseldorfer Tabelle 2023
Das deutsche Unterhaltsrecht sei in die Jahre gekommen und ignoriere, dass viele Eltern ihre Kinder auch nach einer Trennung gemeinsam erziehen und betreuen, begründete der Justizminister den Vorstoß. „Ob ein Vater sich an einem oder an drei Tagen in der Woche um das Kind kümmert, hat in vielen Fällen kaum Auswirkungen auf den von ihm gezahlten Unterhalt.“ Das sei aus Sicht der Betroffenen ungerecht und „gerade auch mit Blick auf das Kindeswohl nachteilig“, betonte Buschmann.
Im reinen Residenzmodell – ein Elternteil betreut das Kind, der andere hat nur geringen Umgang – mag das Modell Sinn machen, um so mehr man eine Beteiligung des anderen Elternteils erlebt um so weniger macht diese Art von Unterhalt Sinn.
Reform zu Lasten hauptbetreuender Mütter?
Für Kinder sei es in der Regel gut, zu beiden Eltern eine starke Beziehung zu haben. Bei der Verteilung der Unterhaltslasten komme es sehr darauf an, wie viel die beiden Elternteile verdienten. Und es müsse sichergestellt sein, „dass kein Elternteil finanziell überfordert wird“.
Dass die Reform zulasten hauptsächlich erziehender Frauen gehen könnte, die ohnehin finanziell zu kämpfen haben, glaubt Buschmann nicht. „Wenn wir Väter dazu motivieren, sich stärker in der Betreuung der Kinder zu engagieren, hilft das auch den Müttern“, sagte er: „Sie können dann etwa stärker berufstätig sein.“ Er versicherte zugleich: „Wir werden sicherstellen, dass beim hauptbetreuenden Elternteil keine Situation eintritt, die das Kindeswohl gefährdet.“
Auf Änderungen im Unterhaltsrecht hatten sich SPD, Grüne und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. „Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden“, heißt es im Abschnitt zum Familienrecht.
Da wird es eben interessant: Werden die Mütter die Entlastung begrüßen oder würden sie lieber das Geld nehmen? Natürlich könnten sie nach dem gegenwärtigen Unterhaltsrecht einfach beides mitnehmen: Sie lassen so viel Beteiligung des anderen Elternteils zu, wie es passt und bekommen trotzdem den vollen Unterhalt.
Damit werden natürlich auch die Kämpfe um höhere Betreuungsanteile mit den Kämpfen um den Unterhalt vermischt. Es wird interessant, was sich verändert und ob das Gesetz vielleicht gleichzeitig das Umgangsrecht stärkt.
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