Koalitionsvertrag SPD/FDP/GRÜNE: Teil 1: Familienrecht

Ich steige mal ein in den Koalitionsvertrag mit der Regelung zum Familienrecht:

Familienrecht

Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das „kleine Sorgerecht“ für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann.

Unter dem kleinen Sorgerecht wird üblicherweise der bisherige § 1687b BGB verstanden:

§ 1687b Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten

(1) Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. § 1629 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.
(2) Bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
(3) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
(4) Die Befugnisse nach Absatz 1 bestehen nicht, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend getrennt leben.

Wie die neue Regelung aussehen wird wird dann interessant. Bisher hat man dann einfach mit einer Vollmacht gearbeitet, wenn etwa die Oma etwas erledigen können sollte.

Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.

Dazu habe ich bereits einen Artikel, es wäre sozusagen die „Ehe light“, die sich in Frankreich bereits großer Beliebtheit erfreut (Pacte civil de solidarité“ oder   ziviler Solidaritätspakt). Das schöne daran ist, dass sich dort Leute – wenn es so umgesetzt wird wie in Frankreich – ihre eigenen Regeln für die „Ehe light“ machen können. Auf dem Wege ist dann vielleicht der „Ehevertrag“ leichter umzusetzen.

Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ehe soll nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein.

Mal sehen wie die Regelungen aussehen werden. Ich hatte hier schon einen Artikel dazu. Dort schrieb ich:

Die bisherige rechtliche Lage sieht vor, dass die Mutter die Frau ist, die das Kind geboren hat und als Vater derjenige gilt, der mit ihr verheiratet ist. Bei unverheirateten muss der Vater erst durch eine entsprechende Erklärung oder gar kein Vaterfeststellungsverfahren festgestellt werden. Ein Nichtvater, der dank der Ehe hingegen Vater ist, wird als Vater vermutet und muss daher anfechten.

Hintergrund der (schon relativ alten) Regelung ist, dass in der Tat in den meisten Ehen die Kinder von den beiden Eheleuten abstammen, weil sie eben (unverhüteten) exklusiven Sex miteinander haben und dabei ein (häufig geplantes) Kind gezeugt wird.

Vorstellung des Entwurfs scheint mir zu sein, dass nur in einer lesbischen Beziehung eine Schwangere vorhanden sein kann und dann die Regelungen, die ihren Ursprung darin haben, dass ein heterosexuelles Paar tatsächlich meist gemeinsam ein Kind zeugt, auch auf die lesbische Beziehung übertragen werden können.

Dabei ist der Grundgedanke allerdings eben gerade nicht übertragbar: Die Nichtschwangere ist nicht die Mutter des Kindes in biologischer Hinsicht, die Vermutung dafür, dass sie die Mutter des Kindes ist – Transfälle und Eiereinpflanzungen mal ausgeblendet – ist nicht gegeben, man kann es sogar sicher ausschließen.

Auch interessant, warum die neue Frau der Mutter diese Privilegierung haben soll, der neue Mann des Mannes aber nicht. Und natürlich was überhaupt mit dem Vater passiert.

Auch außerhalb der Ehe soll die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein.

Die „Elternschaftsanerkennung“ ist eine interessante Formulierung. Vorher war es die Vaterschaftsanerkennung, weil die Mutter ja bereits mit der Geburt feststand. Jetzt soll anscheinend die unverheiratete Partnerin der Mutter ebenfalls die Elternschaft anerkennen können, wenn ich das richtig verstehe. Wird interessant wie man da die Rechte des Vaters wahrt.

Wir werden ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren einführen, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich klären lassen kann ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen. Das Samenspenderregister wollen wir auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden öffnen.

Ich nehme mal an, dass das bedeutet, dass man zB ein Kind hat, welches dann zwei weibliche Eltern hat und dennoch einen eigenen Vaterschaftsfeststellungsanspruch gegen einen potentiellen Mann hat, der als Vater in Betracht kommt, wobei dann mit der Feststellung der Vaterschaft natürlich im Gegensatz zum heutigen Recht beim Vater die Elternstellung des anderen nicht erlischt, weil man ja sonst die lesbische Partnerin wieder rausschießen würde. Ich bin auf die – sicherlich geschlechtsneutral gefassten – Regelungen gespannt.

Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Das klingt nach dem FDP-Programm und dem Wechselmodell bzw einer Neuregelung des Unterhalts nach Betreuungsanteilen. Bedeutet natürlich auch, dass mehr Umgang dann weniger Geld bedeutet, was zu größeren Streitigkeiten um „den Tag mehr“ führen wird, wenn Leute im Residenzmodell sind.

Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.

Interessant, dass sie es hier ausdrücklich erwähnen, bei der Beratung, aber oben nicht. Mal sehen was dann die konkreten Gesetze sind.

Wir werden den Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben.

Das besteht zumindest in einer gewissen Weise schon:

§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.

Das Namensrecht liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.

Oh weh. Hoffentlich gehen dann wenigstens keine Doppel-Doppelnamen.

Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken.

Oh weh, was sich dahinter wohl verbirgt? Im Strafrecht gilt schon ein besonderer Mündlichkeitsgrundsatz, also alles muss in der Verhandlung eingebracht werden. Aber da dient es auch dazu die Öffentlichkeit, die den Staat überwacht, zu informieren und das Verfahren transparent zu machen. Die Öffentlichkeit ist im Familienrecht ausgeschlossen.

Mal sehen was sich dahinter verbirgt.

Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken

Sollten sie damit eine Vereinheitlichung des Familienrechts hin zu einer Loslösung von den Leitlinien des jeweiligen OLGs erreichen wollen würde ich das für richtig halten. Familienrecht ist Bundesrecht, lokale Regelungen haben da eigentlich nichts zu suchen.

sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern.

Das wird in den allermeisten Fällen nichts verbessern, die Richter konnten sich bereits vorher an der Richterakademie etc fortbilden und es mangelt in den meisten Fällen nicht an Wissen abgesehen von sehr jungen Richtern.

Nachträgliche Anmerkung:
hier könnte auch ein Ansatz aus der Istanbul Konvention umgesetzt werden, nachdem die Mitgliedsstaaten Fortbildungen für das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt für alle an Familienverfahren beteiligten vorsehen sollen. Dazu die SPD-Politikerin Elke Ferner:

Ferner: Seit den 1970er-Jahren haben sich in Deutschland Frauennotrufe etabliert, Frauenhäuser verschiedener Trägerschaften wurden eingerichtet – zwei Probleme sind aber bis heute geblieben: dass diese Initiativen immer um die Finanzierung kämpfen und dass, wenn eine Frau sich traut, einen Angriff oder eine Vergewaltigung anzuzeigen, nicht immer eine Polizistin oder ein gemischtes Einsatzteam da ist. Der Frauenanteil bei der Polizei beträgt im Bundesdurchschnitt immer noch weniger als 20 Prozent. Eigentlich müsste es zur Grundausbildung bei der Polizei gehören, wie sie mit geschlechtsspezifischer Gewalt umgehen und sich in einer akuten Situation verhalten sollen – und zwar sensibel gegenüber den Opfern.

In der Justiz sollte über verpflichtende Weiterbildungen nachgedacht werden, denn bislang ist es Ländersache und den Richtern selbst überlassen, welche Weiterbildungen sie besuchen. Wir müssen die angemessene Ahndung geschlechtsspezifischer Gewalt und die Anwendung entsprechender Übereinkommen wie der Istanbul-Konvention, die ja auch bei uns geltendes Recht ist, ins Bewusstsein aller rücken, die Recht sprechen und vollstrecken. Das geht meines Erachtens am besten, wenn es Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften gibt, die sich schwerpunktmäßig damit befassen. Damit der Zugang zum Hilfesystem für alle Opfer sichergestellt ist, brauchen wir einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.

Hochproblematisch! Das ist dann die Einladung dazu Falschbeschuldigungen auszusprechen.

Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass die Anzahl von Fällen häuslicher Gewalt stark anstiegen als man eine Verfahrenskostenhilfe, also eine Übernahme der Kosten des Verfahrens, davon abhängig machte, das schwere Fälle, etwa häusliche Gewalt, vorlagen.

Das finde ich jetzt nicht mehr.

Aber mit einem ähnlichen Effekt wäre zu rechnen, wenn man das entsprechend belohnt.

Wobei natürlich die konkrete Umsetzung interessant ist. Wenn es einfach nur als zu berücksichtigender Faktor einzustellen ist, dann kann die Rechtsprechung es einfach ignorieren, wenn sie Zweifel hat.

Nachträgliche Anmerkung:

Die Klausel dürfte der Istanbul Konvention geschuldet sein, die in Art. 31 vorsieht:

Artikel 31 – Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit
1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen
Maßnahmen, um sicherzustellen, dass in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens
fallende gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht
betreffend Kinder berücksichtigt werden.
2 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen
Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts nicht
die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder gefährdet.

Idee war unter anderem, dass ein Gewalttäter nicht bei der Übergabe erneut Gewalt ausüben kann und zudem sog. „Stellvertreter Gewalt“ befürchtet wird: Der Gewalttäter bestraft, da er an den Ex-Partner nicht rankommt, die Kinder.

Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen.

Das wäre eine erhebliche Erleichterung, die ich für richtig halte. Könnte natürlich auch zu Trennungen führen. Eine Verbesserung der Lage der Männer.

Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen.

Das ist auch eine interessante Regelung, weil es (so verstehe ich es) mit dem Widerspruch direkt ein Verfahren gibt. Ich nehme an auf die Folgen wird hingewiesen werden in einem entsprechenden Merkblatt. Es entbindet immerhin den Vater von der Last ein Verfahren anstrengen zu müssen und sich damit die Mißgunst der Mutter als Gegnerin einzuhandeln. Die Verfahrenseröffnung liegt insoweit dann nunmehr in ihren Händen und sie hat damit auch eher den schwarzen Peter. Das Kindeswohl ist immer zu berücksichtigen, das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff der auf verschiedenste Weise mit Leben gefüllt werden kann.

 Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten.

Das schadet nie. Wobei natürlich die Art der Studie und die beauftragten Studienersteller auch schon Einfluss auf das Ergebnis nehmen können

38 Gedanken zu “Koalitionsvertrag SPD/FDP/GRÜNE: Teil 1: Familienrecht

  1. „Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.“

    Obliegt die Feststellung nicht dem Gericht? Also dass häusliche Gewalt nur dann berücksichtigt wird wenn diese gerichtlich festgestellt wurde?
    Dazu passt auch die Unschuldsvermutung.

  2. Es ist gut, dass die AMPEL den Mindestlohn und die Grundsicherung erhöht. Aber die Familienpolitik der AMPEL ist weitgehend verfehlt. Die Familienpolitik muss konservativ sein. Mehr dazu auf meiner Internetseite (bitte auf meinen Nick-Namen klicken).

    • Die Erhöhung des Mindestlohns ist ein schöner Witz. Gestern habe ich irgendwo gelesen, der Mindestlohn soll bis 2030 auf 12 € angehoben werden. Bisher soll der Mindestlohn ab dem 1. Juli auf 10,45 € ansteigen, danach bleiben noch 7,5 Jahre, um die restlichen 1,50€ als Erhöhung unterzubringen.

      Es ändert sich im Grunde nichts, denn der Mindestlohn müsste prinzipiell ohnehin auf mindestens 12 € steigen innerhalb dieses Zeitraums.

      • Jeder ungelernte migrantische Kloputzer bekommt dann 12 € die Stunde. 1800 bis 2000 brutto/Monat fürs Fliesenreinigen……nicht schlecht. Wer soll das bezahlen? Toiletten in den Schulen bleiben jetzt schon ungeputzt.

        • Jede Arbeit sollte so bezahlt werden, dass der Lohn den Lebensunterhalt auf mitteleuropäischem Niveau sichert. Weniger als das bedeutet immer, der Arbeitnehmer muss noch Geld mitbringen. Kloputzen ist außerdem besonders unangenehm und sollte allein schon deshalb gut bezahlt werden.

          • Der Mindestlohn ist nichts als eine Beruhigungspille. Denn der geht schlussendlich wegen höherer Steuern, Lebenshaltungskosten und Inflation wieder flöten.

          • Tja, da müsste angesichts der zu erwartenden Preissteigerungen der Mindestlohn schon bei 15 € liegen. Wobei die zu erwartenden „Fachkräfte“ wohl Heizung, Strom und Miete bezahlt bekommen.

          • Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Kleinkriminalität werden definitiv zunehmen. Diese Schattenwirtschaft war auch in der DDR alltäglich und fast schon überlebenswichtig.

        • Da der Mindestlohn nicht nur ungelernte, migrantische Arbeitnehmer betrifft, kannst du dir dein fremdenfeindliches Gelaber dahin schieben, wo die Sonne nicht scheint.

    • Da hatte die FDP einfach das bessere Blatt, weil alle die Karten auf den Tisch legen mussten. In Deutschland wurde das Wechselmodell, das ja nun europäischer Standard ist, einfach verschleppt und ausgesessen. Studien wurden zurückgehalten, politische Ankündigungen liefen einfach leer. Da hat die Mütterlobby im Hintergrund komplett dominiert.
      Was hätten SPD und Grüne jetzt vorbringen können, um ihr mütterzentriertes Herrschaftsmodell über den Nachwuchs wirklich begründen zu können?
      Die konnten doch nicht ernsthaft sagen, dass es blöd für die getrennten Mütter wäre, wenn der Vater, der fast hälftig betreut, nicht mehr zusätzlich den vollen Unterhalt an die Mutter zu zahlen hat. Oder dass er keine Care-Arbeit an seinem Kind verrichten darf, wenn Mutti das nicht will.

    • Der FDP ist das Familienrecht nicht wichtig. Da haben sie mit Sicherheit ohne weiteres Konzessionen gemacht, um an anderer Stelle ihre Forderungen durchzusetzen. Das war doch von allem Anfang an klar.

  3. Der Koalitionsvertrag ist das eine, die konkrete Politik dann das andere. Wenn ich es richtig sehe, haben das Frauenministerium und das Justizministerium in diesen Fragen mitzureden. Also der FDP-Politiker Buschmann und eine noch unbekannte linke grüne Frau. Mal sehen, was dabei herauskommt.

  4. In Spanien muss die Mutter nur behaupten dass der Vater gewalttätig ist und schon verliert er das Sorgerecht und sie erhält zudem 11 Monate lang jeden Monat 700€. Das wurde natürlich missbraucht. So sehr das selbst die Großeltern auf die Straße gingen. Weiß nicht ob die das mittlerweile geändert haben.

  5. Da ist eine maximalwoke Koalition an der Macht, die garantiert nicht vorhat das Familienrecht zugunsten von Männern zu ändern.
    Interessant wird das mit dem Unterhalt und Co in lesbischen Beziehungen, die in Wokistan medial als Idealfamilienmodell dargestellt werden.
    Ich glaube kaum, dass die Geschlechterdynamik in einer eheähnlichen lesbischen Beziehung groß anderes ist, als in einer heterosexuellen…..Es kommt zwar zu überdurchschnittlich viel häuslicher Gewalt, aber das ist wohl eher auf die Überkompensation falsch verstandener Männlichkeit durch die maskulinere Frau zurückzuführen und dürfte kaum Einfluss auf die Beziehung haben.
    Die woken haben eine Sache nicht verstanden:
    Die Ehe wird immer noch als erstrebenswerten Beziehungstatus von dem beide Parteien ähnlich profitieren und ähnliche Risiken angesehen. Das ist natürlich falsch. Die Ehe ist hauptsächlich eine kostenpflichtige eontionale Alters- und Wohlstandsabsicherung für Kinder, Frau und Mann. Die Eherate hat sich die letzen 50 Jahre halbiert. Da nicht mal 3% der Eheschließungen ohne den Kniefall des Mannes passieren, kann man davon ausgehen, dass Männer weniger Interesse haben. (Wäre auch mal interessant zu schauen, wie ein Antrag in lesbischen Beziehungen so abläuft, kniet sich da eine auch hin, oder passiert das auf Augenhöhe?;D)

    Wenn gleichgeschlechtliche (also insbesondere die beabsichtigten lesbischen) Beziehung an die „normale Ehe“ zwischen heteros angepasst/angehoben werden, müsste dann auch ein Teil der Partnerschaft das höhere Risiko und die höheren Kosten tragen…das dürfte in Zukunft ein paar sehr interessante Szenarien geben.

  6. Leute, es war doch klar dass die machen was sie wollen, jetzt wo sie es können. Die FDP hat zumindest Steuererhöhungen verhindert, und dass sie das Verkehrsministerium bekommt, ist auch gut. Aber sie hat sich kaufen lassen für solche Lappalien wie das Tempolimit.

    Die werden jetzt endlich tun, was sie schon lange wollen. Aber ich denke es wird erheblich Widerstände in der Gesellscjhaft geben, wenn Menschen ihren Job verlieren, die Fahrt zur Arbeit nicht mehr bezahlen können, mit noch mehr muslimischen Migranten im Alltag konfrontiert werden. Darauf muss man hoffen.

    • Aber ich denke es wird erheblich Widerstände in der Gesellscjhaft geben, wenn Menschen ihren Job verlieren, die Fahrt zur Arbeit nicht mehr bezahlen können, mit noch mehr muslimischen Migranten im Alltag konfrontiert werden. Darauf muss man hoffen.

      Schön wär’s, aber die Deutschen sind leidensfähig, wenn es um eine höhere Moral und Tugendhaftigkeit geht.

  7. Der französische Pacte civil de solidarité ist zwischen zwei Personen, bei der Verantwortungsgemeinschaft sollen jenseits von Liebesbeziehungen oder Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen rechtlich füreinander Verantwortung übernehmen können.Vielleicht verstehe ich das falsch, aber wäre das nicht so ähnlich wie Polygamie einzuführen?

  8. Ist hier eigentlich schon das Buch „Ich will zu dir“ (2020) vom Historiker und Kindheitsforscher Michael Hüter bekannt? Hab durch die Suchfunktion nichts gefunden. Es geht um die Beziehung zwischen Kind und Vater, wie man bei Sekunde 50 des folgenden Videos entnehmen kann:

    „Michael Hüter: KINDHEIT und MENSCHHEIT – Vortrag beim internationalen Fachtag 20 Jahre INFA“
    (Videobeschreibung in der Infobox: „Michael Hüter: KINDHEIT und MENSCHHEIT. Über das Ende der familialen Sozialisation, die Beschulung als Herrschaftsinstrument und den Totalitarismus. Eine historische Spurensuche.
    Vortrag von Michael Hüter am internationalen Fachtag, 20 Jahre INFA in Leipzig, am 29. September 2021
    Titel der Fachtagung: Bindung – Trauma – Bindungstrauma. Frühe Erfahrungen im Spiegel gesellschaftlicher Prozesse.“)

  9. Kurz mal OT, ist ja fast noch (Selbermach)Mittwoch. 😉

    Heute ist der Tag gegen Gewalt gegen Frauen.
    Ich würde weder mit einer ähnlich präsenten Thematisierung und Berichterstattung in Politik bzw. Medien rechnen bei Gewalt gegen Männer.

  10. Wir werden ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren einführen, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich klären lassen kann ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen. Das Samenspenderregister wollen wir auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden öffnen.

    Das bedeutet im Ergebnis, dass die beiden Mütter sich den biologischen Vater als Unterhaltszahler sichern können, oder?

  11. @Christian: Der starke Anstieg von angeblicher häuslicher Gewalt nach Änderung der Regeln für die Verfahrenskostenhilfe war in Großbritannien zu beobachten. Eine Quelle finde ich gerade aber leider auch nicht.

  12. Pingback: Koalitionsvertrag SPD/FDP/GRÜNE: Teil 2: Gleichstellung | Alles Evolution

  13. Pingback: Buschmann: Unterhaltsreform wird vorbereitet, wer mehr betreut zahlt weniger Unterhalt | Alles Evolution

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..