Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Leistungsfähigkeit und dem Bedarf.
Die konkrete Höhe ist derDüsseldorfer Tabelle 2013 zu entnehmen.
Hier mal die Tabelle aus dieser:
Bei diesen Beträgen ist dann noch das hälftige Kindergeld abzuziehen, also 184 : 2 = 92 €, eine entsprechende Tabelle findet sich am Ende der Düsseldorfer Tabelle.
Danach zahlt der Unterhaltszahler bis zum 16 Lebensjahr eines Kindes (Kindergeld bereits abgezogen):
- (225 € x 12 x 5) + (272 € x 12 x 5) + (334 € x 12 x 4) = 45.862 €
Studiert das Kind und es muss Unterhalt für 5 Jahre Studium gezahlt werden sind es:
- (225 € x 12 x 5) + (272 € x 12 x 5) + (334 € x 12 x 5) + (670 € -184 € x 12 x 5)= 79.030 €
Das jeweils berechnet nach einem Einkommen von bis 1.500, wobei eigentlich bei Unterhaltszahlungen für nur ein Kind eine Höherstufung erfolgen würde, wenn das Einkommen reicht.
Bei mehr Kindern und höheren Einkommen würde sich der Unterhalt entsprechend erhöhen, wobei jeweils der Selbstbehalt in Höhe von 1.000 €
Es sie darauf hingewiesen, dass der Elternteil, der das Kind betreut, bis 18 Jahren nicht an dem Unterhalt zu beteiligen ist und ab 18 anteilig im Verhältnis der zur Verfügung stehenden Nettoeinkommen haftet.
Bei einer Einordnung in die 4 Stufe würde sich bei zwei Kindern folgendes ergeben, wenn beide studieren:
- (273 € x 12 x 5) + (327 € x 12 x 5) + (398 € x 12 x 5) + (670 € -184 € x 12 x 5)= 89.040 *x 2= 178.080 €
Dabei wäre ein evtl zu zahlender Betreuungsunterhalt noch nicht berücksichtigt.
(vgl zu Ausgleichsansprüchen insgesamt nach Beendigung einer Ehe, aber auch Unterhalt allgemein auch: Ansprüche bei Scheidung bzw. Beendigung der Ehe)
Mir ist oft nicht klar, was solche Aufsummierungen bringen sollen. (Nach dem Motto: Eigentlich ist es ja nicht viel, aber im Jahr läppert sich doch einiges zusammen.) Ich hab den Verdacht, dass es da auch um einen psychologischen Effekt geht, mit dem man beliebige Beträge möglichst groß erscheinen lässt. Wir haben ja eher wenig Überblick, was wir in so großen Zeitspannen einnehmen und ausgeben (oder was ein Kind insgesamt kostet), aber die Beträge wirken an sich erstmal recht groß.
„Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Leistungsfähigkeit und dem Bedarf.“
Inwieweit wird eigentlich der Bedarf mitberücksichtigt? Spielt das Einkommen der Mutter eine Rolle?
„Spielt das Einkommen der Mutter eine Rolle?“
Wenn sie Unterhaltspflichtig ist, natürlich.
Sonst hat @C schon geschrieben:
„Es sie darauf hingewiesen, dass der Elternteil, der das Kind betreut, bis 18 Jahren nicht an dem Unterhalt zu beteiligen ist und ab 18 anteilig im Verhältnis der zur Verfügung stehenden Nettoeinkommen haftet.“
Stimmt. Hatte „Bedarf“ falsch interpretiert, gemeint sind wohl die Altersstufen.
@Stephan Fleischhauer:
»Mir ist oft nicht klar, was solche Aufsummierungen bringen sollen.«
Mir auch nicht.
Zumal der Kindesunterhalt eigentlich das kleinste Problem ist. Wer freiwillig Kinder zeugt, ahnt, dass er in ein ziemlich teures Hobby einsteigt.
Viel teurer und viel weniger einsichtig ist jedoch der Betreuungsunterhalt, den der Bundestag ja irgendwie mal auf drei begrenzen wollte, der aber Dank richterlicher Rechtsfortschreibung des BGH in der Praxis locker bis zu 18 Jahre gezahlt wird. Der Rekord steht meines Wissens bei der Forderung nach Betreuungsunterhalt bis das jüngste Kind 25 ist (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/scheidungsdrama-bei-maischberger-das-ende-der-hausfrau-a-534908.html)
Wer richtig Stimmung gegen Kinder machen will, sollte außerdem nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass eine Trekkingtour in Nepal oder eine Mountainbiketour durch Neuseeland durch Kinder tendenziell erschwert wird. Schon die 24 Stunden Flug („Papa, wann sin’en wir endlich dahaaa?“) sind eine echte Zumutung.
Und natürlich: Die verpassten beruflichen Chancen. Eine spontane Bewerbung auf die Stelle als Assistant Vice Designer of Bullshit Bingo Sheets in Peking wird mit Kindern schnell nicht mehr ganz so spontan.
Und, last not least: Kritikunfähige, zwanghaft unzufriedene Egozentriker haben wir doch bereits als Chef. Wozu braucht der moderne Mensch von heute da noch pubertierende Kinder?
Merkwürdig, Christian erspart sich die Deutung, weil sie eigentlich auf der Hand liegen sollte. Danke an O.h., der oder die sie nachliefert.
Solange die Kinder im selben Haushalt sind, ist das Kinderzeugen gerne als kostpieliges Hobby anzusehen. Sind sie nicht mehr im eigenen Haushalt, so ist das dann doch eine ganz andere Sache. Grundsätzlich der Vater wird aus der Familie gedrängt. Er darf sich nicht von seiner Arbeitslast zugunsten von Zeit für die Kinder befreien, da er ja dann nicht mehr voll zahlen kann.
Was er also darf, ist von morgens bis abends arbeiten um in eine leere Wohnung zu kommen. Sein Umgang mit den Kindern wird von der Mutter geregelt. Alle zwei Wochen das Wochenende ist typisch. Da darf er dann Partypapa sein, während das tatsächliche Leben der Kinder an ihm vorbeigeht. Selbst wenn er sie an drei von sieben Tagen bekommt, darf er seinen Job in Gänze nachgehen und schauen wie er von seinen 1080,- Eigenbehalt auch noch die Bespaßung/Betreuung/Fahrtkosten der Kinder finanziert. Inklusive Wohnung. Da darf er ca 380,- ausgeben. Ab zwei Kindern funktioniert das also nicht, daß er ihnen ein angemessenes Kinderzimmer bieten kann.
Hinzu kommen dann noch verschiedene Kleinigkeiten. ZB ist grundsätzlich er für das Verbringen der Kinder zuständig. Mutti lehnt sich im allgemeinen zurück. Spannend auch, im Trennungsjahr wird der Verdienst der Mutter nicht etwa angemessen eingefordert, nein, wenn sie arbeitet (was allein ihr überlassen ist), wird der Verdienst nicht in den Trennungsunterhalt eingerechnet. Auch das mit der Steuerklasse wurde bereits erwähnt. Der Vater hat zwar für eine Familie zu sorgen, steuerlich wird er aber als Alleinstehender behandelt.
Da kannst Du mit einem mehr als durchschnittlichen Verdienst schnell mal in H4-Regionen kommen. Vollzeit mit Kindern wohlgemerkt. Und doch wird ein „guter“ Trennungsvater zu allererst mal daran gemessen, ob er auch brav zahlt. Tatsächlich muß sich eine jedes-zweite-Wochenende-Vater gut ausrechnen ob er es sich überhaupt leisten kann, seine Kinder öfter zu sehen.
@ Gerhard
*Was er also darf, ist von morgens bis abends arbeiten um in eine leere Wohnung zu kommen. Sein Umgang mit den Kindern wird von der Mutter geregelt. Alle zwei Wochen das Wochenende ist typisch.*
Solange das möglich ist, einfach keine Kinder zeugen. Solange das feministisch-femizentrische System biologische Vaterschaft nicht genauso absichert wie biologische Mutterschaft, keine Kinder zeugen.
Wer’s doch tut, muss wissen, was er riskiert, muss wissen, dass er zum Deppen des real sich ausbreitenden, staatsgeförderten Matriarchates wird.
Wer das will – schön, soll er’s tun.
*Der Vater hat zwar für eine Familie zu sorgen, steuerlich wird er aber als Alleinstehender behandelt.*
Die Unterhaltszahlung wird ja auch als KONSUMAUSGABE des Mannes verrechnet, als ob er dieses Geld zu seinem Spaßvergnügen ausgäbe.
So rechnet man systematisch Männer reich und Frauen arm, damit arme Frauen „mit Fug und Recht“ immer noch mehr Transferleistungen von den sie ausbeutenden, unterdrückenden, ausnuitzenden Männern einfordern können.
Feines Spielchen.
Erstaunlich, mit welcher Schafsgeduld Männer das noch hinnehmen.
Sie verabschieden sich ja nur still von Vaterschaft und Familie.
Ein schleichender Prozess.
@ Roslin
„Sie verabschieden sich ja nur still von Vaterschaft und Familie.“
Genau, weil sonst von „erbärmlich“ & „Selbstmitleid“ die Rede ist, von „Versager“ und „unmännlich“. Und das Gekeife losgeht.
Klagen darf man ja als Mann nicht.
Ne, das ist alles was komplizierter.
Warum nur bis 16? Warum komm ich nur auf 14? 5 + 5 + 4?
Außerdem zahlen die ersten 4 oder 5 Stufen das gleiche weil das Kindergeld nicht voll zum Abzug gebracht wird.
Unterhaltsberechnung ist ziemlich kompliziert. Dazu kommt, das die wenigsten mehr als die unterste Stufe verdienen, nach einer Scheidung wieder Steuerklasse 1 sind. Die Kosten für den Umgang müssen auch die Väter voll selber bezahlen, egal wie weit das ist.
Unterhaltsrecht in Deutschland ist von Gerechtigkeit weit weg.
Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages (vgl. Abschnitt A Anm. 2) zu leisten, soweit das Kind also nicht wenigstens den Richtsatz der 6. Einkommensgruppe abzüglich des hälftigen Kindergeldes erhält (§ 1612 b Abs. 5 BGB). Beim Volljährigenunterhalt sind die Entscheidung des BGH vom 26.10.2005 – XII ZR 346/03 – (FamRZ 2006, 99) und 17.012007 – XII ZR 166/04 – (FamRZ 2007, 542) zu berücksichtigen. Das bis zur Einkommensgruppe 6 anzurechnende Kindergeld kann nach folgender Formel berechnet werden : Anrechnungsbetrag = 1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe – Richtsatz der 6. Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages). Bei einem Negativsaldo entfällt die Anrechnung. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu dieser Tabelle.
Hm, ok, die 135% sind seit 2008 abgeschafft…
Und was du vergessen hast ist, dass die DDT regelmäßig erhöht wird, zuletzt um 13% durch die Änderungen im Unterhaltsrecht.
Kinder sind zu teuer, deshalb haben wir wenige, die deutsche Frau ohne Migrationshintergrund dezimiert sich um ca. 0.5 pro Generation.
Also auf 0.5^Generation, auf 12.5% in 3 Generationen.
Mir ist das auch zu teuer, kommt ja noch eine Frau dazu die durch weltweit einzigartig schlechtes Preis/Leistungsverhältnis auch was Kinderproduktion angeht glänzt.
Das Kind wird oft ziemlich gestört, braucht Psychopharmaka, 10% unserer Jungen sind auf Ritalin.
Die Investition in unsere Frauen und unsere Kinder ist eine Fehlinvestition.
Ungefähr so wie in deutsche Solarpanelindustrie zu investieren, diese ist ineffektiv, wurde durch Subventionen aufgebläht und am Leben erhalten, braucht (und hat) Strafzölle gegen China.
Die Strafzölle/Subventionen unserer Frauen sind die ganzen staatlich vollstreckten Leistungstransfers zur Frau, gemessen am Nutzen.
http://www.blauenarzisse.de/index.php/anstoss/item/3337-provokant-r%C3%BCckkehr-zum-patriarchat?-frauen-als-volkswirtschaftlicher-schaden
Aufgebläht sind unsere Frauen auch, kann man oft körperlich sehen.
Für das Geld was hier eine Frau und ein Kind kostet bekommt man in z.B. Thailand eine deutlich bessere Frau (nicht so ..äh.. aufgebläht) und 3 Kinder.
Denen fehlt es an nichts wesentlichem, nur an Psychopharmaka.
Diverse Aufwendungen für unsere Kinder sind ja nur kostspielige Therapie für deren schlechte Lebensbedingungen.
Liegt auch daran dass die Mutter dort nicht solche Probleme damit hat sich um ihr Kind umfassend zu kümmern, das sie ihr Kind besser annimmt als unsere neurotisierenden, spätgebärenden modernen Mütter.
Dazu kommt dann noch das Elend der ungesunden Frauendominanz in unserer Pädagogik die die Investition in ein Kind und damit eine Frau bei uns zu einer fast schon garantierten Fehlinvestition macht.
Von ritalin kommt man nicht „drauf“. Das ist ein Amphetamin, jemand mit ADS wird davon ruhiger, das Leben wird um den Faktor 10 leichter und damit erst genauso schwer oder leicht wie bei allen anderen. Immer wenn ich sowas höre stellen sich mir die Nackenhaare auf.
Du klingst als ob Ritalin auch den Leben leichter macht.
Der „Bedarf“ ist von 30Kg 1990 auf 2 Tonnen gestiegen.
„ADS“ ist die verleugnete Pandemie die „AIDS“ versprochen aber nicht erfüllt hat.
Das muss die unterträgliche Leichtigkeit des Lebens sein.
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