Strafmündigkeit

Der Fall der Luise aus Freudenberg lädt wegen seiner Tragik zu einer Diskussion über Strafmündigkeit ein.

Hier sieht man , dass in den meisten europäischen Ländern die Strafmündigkeit etwa bei 14 beginnt.

In den meisten Ländern der Europäischen Union liegt die Grenze zur Strafmündigkeit bei 14 oder 15 Jahren. Nur in wenigen Ländern liegt sie darunter (bei zehn oder zwölf Jahren). Mit 14 Jahren wie in Deutschland ist man beispielsweise strafmündig in Estland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen (nur bei schweren Verbrechen), Österreich, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien Ungarn. Mit 15 Jahren beginnt die Strafmündigkeit beispielsweise in Dänemark, Finnland, Griechenland, Island, Norwegen, Polen (nur für ausgewählte Straftaten, sonst ab 17 Jahren) und Portugal.

Auf Zypern ist ein Kind ab 13 Jahren strafmündig. In Irland und den Niederlanden beginnt die Strafmündigkeit bereits mit zwölf Jahren – in der Schweiz und in Frankreich sogar bei nur zehn Jahren. In Belgien wird man erst mit 18 Jahren strafmündig. Vorher kann das belgische Strafrecht in der Regel nicht angewendet werden, außer das Gericht betrachtet die üblichen Maßnahmen des Jugendschutzgesetzes als unzureichend. Auch in Bulgarien ist man grundsätzlich mit 18 Jahren strafmündig – zwischen 14 und 18 Jahren ist entscheidend, ob der Täter die Bedeutung und Qualität seines Handelns realisieren konnte. Weitere Details sind in einem vom Bundestag veröffentlichten Papier erklärt.

In den USA unterscheiden sich die Regelungen über den Beginn der Strafmündigkeit von Bundesstaat zu Bundesstaat. In Kanada beginnt die Strafmündigkeit mit zwölf Jahren.

Befürworter eines früheren Beginns führen üblicherweise an:

  • solch schwere Taten dürfen nicht folgenlos bleiben, gerade bei einem Mord ist das Opfer tot, es kann nicht sein, dass ein Täter dann keinerlei Konsequenzen zu tragen hat und es ist auch für die Angehörigen nicht tragbar
  • Kinder heute sind bereits erwachsener als Kinder früher, das sieht man in vielen Bereichen
  • Es müsse eine Überprüfung möglich sein inwieweit im konkreten Fall ein Verständnis für die Tat vorlag.

Befürworter des Status Quo führen an:

  • Kinder haben noch nicht das gleiche Verständnis von Recht und Unrecht
  • Weil das so ist kann man ihnen nicht die Zukunft verderben, wenn sie in dem Zustand etwas strafbares machen
  • Die Gesellschaft hat insoweit eine Verantwortung für die Kinder und kann sie noch zu besseren Menschen machen
  • Es gibt Maßnahmen der Erziehung und Sicherung, wenn eine Gefahr ausgeht.