Die Bundesregierung will ein Demokratieförderungsgesetz erlassen:
Das übergeordnete Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die Stärkung von Demokratie und gesellschaftlicher Vielfalt sowie Extremismusprävention und der Ausbau von Angeboten für politische Bildung (DFördGE, S. 1).
Die Bundesregierung begründet die Gesetzesinitiative damit, dass in den vergangenen Jahren insbesondere die rechtextremistische Bedrohung stark zugenommen habe. Daneben habe unter anderem Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit sowie Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus, Linksextremismus sowie Hass im Netz, Desinformation und Wissenschaftsleugnung und die gegen das Grundgesetz gerichtete Delegitimierung des Staates zu einer Vielzahl demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene geführt (DFördGE, S.1).
Präventive Maßnahmen, um diesen Gefahren für die Demokratie zu begegnen, werden jedoch in der Regel nicht direkt vom Bund selbst verwirklicht, sondern von der organisierten Zivilgesellschaft (Vereine, Stiftungen etc.).
Die Idee der Bundesregierung ist es daher, die Finanzierung derjenigen zu erleichtern bzw. planungssicherer zu gestalten, die sich in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit institutionell für die genannten Ziele einsetzen (DFördGE, S. 2f.). Dies sind zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Organisationen und Initiativen, die präventive Bildungsarbeit leisten, über Gefahren für die Demokratie aufklären und Aussteigerinnen und Aussteiger aus extremistischen Gruppierungen unterstützen.
Klingt auf dem Papier ganz gut, aber die Gefahren sollten eben so offensichtlich sein:
Es ist ein altes „Wer bewacht die Wächter?“ -Problem. Denn natürlich lädt so etwas zu Mißbrauch ein, wenn es nicht äußerst sensibel und neutral eingesetzt wird.
Allein schon Begriffe wie „Hass im Netz“ oder „Desinformation“ oder „Wissenschaftsleugnung“ sind ja unglaublich schwer zu kontrollierende Begriffe – wie man gerade in einer Vielzahl von Debatten sieht.
Mit intersektionalen Theorien als Glaubensgrundsätze vieler linker Politiker und damit auch linker NGOs werden diese Sätze erst recht zur Farce.
Hier müsste man ganz sorgfältig aussuchen, klar vorgeben, welche Meinungen überhaupt einen so hohen Grad der Gefährlichkeit erreichen, dass der Staat offen gegen ihre Meinungen vorgehen darf. Und der Staat müsste zudem sicherstellen, dass Meinungen, die er selbst verbreitet diesen hohen Zielen genügen.
Was kommt aber? die Antonio Amadeu Stiftung verbreitet intersektionale Theorien und wertet die üblichen „Privilegierten Gruppen“ ab.
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