Bloggeburtstag: 6 Jahre „Alles Evolution“ (Nachfeier)

Ich sollte es mir wirklich mal in den Kalender schreiben, habe schon wieder den Bloggeburtstag verpasst. 6 Jahre lang gibt es nun Alles Evolution, denn am 1.Mai 2010 erschien der erste Artikel auf „Alles Evolution“.

Mir macht es immer noch Spass, ich hoffe euch auch! Ich danke allen Kommentatoren, allen Leuten, die auch in externen Diskussionen auf mich verlinken, ich freue mich, dass sich inzwischen auch eine rege Twitterszene entwickelt hat, die dazu beiträgt, dass männerrechtliche Themen verstärkt wahrgenommen werden, ebenso wie eine Vielzahl weiterer Blogs.

Statt Geschenken freue ich mich über Links oder Verbindungen auf sozialen Netzwerken.

Vielen Dank an alle die den Blog besuchen!

 

Väterrechte

Die TAZ hat einen interessanten Artikel zu Väterrechten und der Umsetzung einer entsprechenden EU-Resolution:

Das Abstimmungsergebnis war erstaunlich klar im Europarat. Sozialisten, Konservative, Liberale, alle hoben sie am 2. Oktober vergangenen Jahres die Hand für die Resolution 2079 mit dem etwas sperrigen Titel: „Gleichberechtigte und geteilte elterliche Verantwortung: Die Rolle der Väter“. In seltener Einmütigkeit haben die Ratsmitglieder etwas festgestellt, was zumindest in Deutschland für weitreichende Veränderungen sorgen könnte.

Im Kern verlangt der Beschluss, dass die Mitgliedstaaten des Europarats den Vätern auch nach einer Trennung die volle Teilhabe an der elterlichen Sorge ermöglichen sollen. Dazu soll die sogenannte paritätische Doppelresidenz oder auch das Wechselmodell zum Standardmodell nach einer Trennung werden. In der Praxis bedeutet das: Kinder sollen, wo irgend möglich, zu gleichen Teilen mit Vater und Mutter aufwachsen können.

Das ist ja ein Modell, welches auch viele Väterrechtler und Mitglieder der Männerrechtsbewegung umsetzen wollen. Das Wechselmodell würde vieles verändern und erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Momentan scheint mir auf dem Bereich die Rechtsprechung noch sehr zurückhaltend zu sein.

Man muss dabei aber natürlich auch beachten, dass eine Resolution erst einmal nichts ist als eine vage Erklärung ohne wirklich verpflichtenden Charakter. Deswegen kann man ihr auch wesentlich leichter zustimmen als einem tatsächlichen Gesetzgebungsvorhaben.

Vieles daraus liest sich aber in der Tat ganz interessant:

Parlamentarische Versammlung

1. Die Parlamentarische Versammlung fördert konsequent die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und im Privatbereich. Wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich, auch wenn sie immer noch nicht ausreichend sind, können in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates beobachtet werden. Innerhalb der Familie muss die Gleichstellung von Eltern gewährleistet und gefördert werden, von dem Moment an, wo das Kind auf die Welt kommt. Die Beteiligung beider Eltern in ihrer Erziehung des Kindes ist von Vorteil für dessen Entwicklung. Die Rolle der Väter gegenüber ihren Kindern, ebenso kleinen Kindern, muss besser anerkannt und angemessener bewertet werden.

2. Gemeinsame elterliche Verantwortung bedeutet, dass die Eltern bestimmte Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Kindern haben. Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorzuenthalten. In seiner Resolution 1921 (2013) “Die Gleichstellung der Geschlechter, der Vereinbarkeit von Privatund Berufsleben und gemeinsame Verantwortung”, fordert die Versammlung die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.

3. Die Versammlung möchte hierbei hervorheben, dass die Achtung des Familienlebens sowohl durch das Grundrecht der in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ETS No. 5), sowie durch zahlreiche internationale Rechtsinstrumente, zu bewahren ist. Für jeden Elternteil und sein Kind ist die Möglichkeit, zusammen zu sein, ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens. Eltern-Kind-Trennung hat unheilbare Auswirkungen auf ihre Beziehung. Eine solche Trennung sollte nur von einem Gericht und nur unter außergewöhnlichen Umständen mit ernsten Risiken für das Wohl des Kindes angeordnet werden.

4. Darüber hinaus ist die Versammlung überzeugt, dass die Entwicklung gemeinsamer Betreuung hilft, Geschlechterstereotypen in Bezug auf die Rolle von Frauen und Männern in der Familie zu überwinden, welche lediglich ein Spiegelbild der soziologischen Veränderungen darstellt, wie sie sich in den letzten fünfzig Jahren in Hinblick auf die Privatund Familien-Sphäre entwickelt hat.

5. Angesichts dieser Überlegungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf:

5.1. das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten (ETS Nr 160) und das Übereinkommen über den Umgang mit Kindern (ETS Nr 192) zu unterzeichnen und / oder zu ratifizieren, wenn sie es nicht bereits getan haben,

5.2. das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, sofern sie es noch nicht gemacht haben, zu unterzeichnen und/ oder zu ratifizieren und diese in einer Form umzusetzen und zu implementieren, dass sichergestellt ist, dass jene Behörden, welche für die Durchsetzung zuständig sind, diesen umgehend nachkommen und sie befolgen.

5.3. sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht garantieren, informiert zu werden, und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes zu erhalten.

5.4. von ihren Gesetzen jede Benachteiligung zu entfernen, die auf dem Familienstand der Eltern basiert, die ihr Kind anerkannt haben;

5.5. in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind;

5.6. respektieren das Recht der Kinder in allen Angelegenheiten angehört zu werden, die sie betreffen, wenn sie ein ausreichendes Verständnis für die betreffenden Fragen besitzen;

5.7. berücksichtigen die geteilte Betreuung bei der Vergabe von Sozialleistungen;

5.8. setzen alle erforderlichen Schritte um, damit Entscheidungen in Bezug auf den Wohnsitz der Kinder und deren Zugang zu diesen Rechten voll durchgesetzt werden, inklusive dem Nachgehen von Beschwerden bezüglich Behinderung der Kindesübergaben;

5.9. Mediation im Rahmen der juristischen Familienverfahren, die Kinder involvieren, zu fördern, insbesondere durch die Einführung einer gerichtlich angeordneten Pflicht der Informationsberatung, um die Eltern aufzuklären, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt, und eine solche Lösung zu erarbeiten, indem sichergestellt wird, dass die Mediatoren eine angemessene Schulung erhalten und durch die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit auf der Grundlage des “Cochemer Modells ” trainiert sind;

5.10. stellen sicher, dass alle Fachkräfte, die während des Familien-Gerichtsverfahrens in Kontakt mit Kindern kommen, die notwendige interdisziplinäre Ausbildung auf die spezifischen Rechte und Bedürfnisse von Kindern der verschiedenen Altersgruppen besitzen, wie auch sonst bei allen Verfahren, in die Kinder involviert sind, den Leitlinien des Rates für eine kinderfreundliche Justiz entsprechen;

5.11. Elternschaftspläne zu fördern, die Eltern ermöglichen, die wichtigsten Aspekte, die das Leben der Kinder betreffen, selbst zu bestimmen und die Einführung der Möglichkeit für Kinder, eine Überprüfung der Vereinbarungen, die sie selbst betreffen, zu überprüfen bzw. zu bewerten, insbesondere ihrem Wohnort;

5.12. bezahlten Elternurlaub für Väter einzuführen, wobei ein Modell der nicht übertragbaren Elternzeiten zu bevorzugen ist.

Ein interessanter Katalog, der viele Punkte enthält, die in Deutschland noch nicht umgesetzt sind.

Weiter aus dem Artikel:

Kosten der Väter ignoriert

Kinder, die mit beiden Elternteilen leben, teilen mit ihnen gleichermaßen Alltag, kommen weniger in Loyalitätskonflikte, sind in der Schule besser. Das ist jedenfalls das Ergebnis einer viel zitierten schwedischen Studie aus dem Jahr 2012, in der 17.000 Trennungskinder befragt wurden.

Da würden Gegner des Modells wohl zunächst erst einmal anführen, dass das Modell ja bislang auch eher bei Familien praktiziert wird, bei denen sich die Eltern noch einigermaßen verstehen, recht dicht zusammen wohnen und damit wahrscheinlich die Kinder auch eher aus Streitigkeiten heraushalten können.

Dennoch: Was für ein revolutionärer Gedanke! Zumindest aus deutscher Sicht. Kinder sollen auch nach der Trennung beide Eltern gleichermaßen behalten dürfen. Nur wenn zwingende Gründe dagegensprechen, soll von diesem Modell abgewichen werden können.

Im deutschen Recht gibt es nur ganz oder gar nicht. Lebt das Kind nach der Trennung überwiegend bei einem Elternteil, wird es – im Streitfall – gerichtlich diesem zugesprochen. In 90 Prozent aller Fälle leben Trennungskinder mit der Mutter. Selbst wenn Väter ihre Kinder an 3 bis 4 Tagen in der Woche bei sich haben, wird das Gericht sie komplett der Mutter zusprechen. Die Folgen sind für viele Väter gravierend. Selbst wenn sie sich mit der Mutter einigen können und die Kinder 40 Prozent der Zeit betreuen, stehen allein der Mutter alle Geldleistungen zu – vom Unterhalt für die Kinder bis zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von rund 1900 Euro im Steuerrecht.

Das ist in der Tat ein großer Mißstand. Das Unterhaltsrecht oder vielmehr die Rechtsprechung sieht immer noch eine Regelung vor, nach der derjenige, der etwas weniger als die Hälfte die Kinderbetreuung übernimmt, das Glück hat, dass ihm der andere ein umfangreiches Sorgerecht zugesteht, als gleichwertige Betreuung hingegen wird dies im Unterhalt nicht berechnet.

Der Vater bekommt den hälftigen Anteil am Kindergeld. Das war es für ihn. Dabei geht es ihm nicht anders als der Mutter: Er braucht für die Kinder eine größere Wohnung, den wichtigsten Kostenfaktor, ein größeres Auto, Geld für Klamotten, Essen, Urlaub und so fort. Auf der anderen Seite verzichten Väter auf Einkommen, wenn sie ihre Arbeitszeit für die Kinder reduzieren. So wie auch viele Mütter, die nur Halbtagsjobs annehmen.

Lange Zeit bekamen die Väter noch nicht einmal den hälftigen Anteil am Kindergeld, da dies nur mit einem geringeren Anteil angerechnet wurde. Seine Kosten zu berücksichtigen ist kein Bestandteil des Systems, weil der Lebensbedarf bei einer der Personen sichergestellt werden musste und das Umgangsrecht eben ein Recht ist, welches ganz daneben steht. Die Logik ist: Erst einmal muss das Kind leben können und weil der Unterhaltsanspruch ein Unterhaltsanspruch des Kindes ist, welchen die Mutter nur geltend macht, wird quasi so getan als würde das Kind verhungern, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird. Da kann also eine Reduzierung aus diesem System bereits nicht erfolgen. Immerhin können Fahrtkosten für Unterhalt inzwischen beim Trennungs- und Nachehelichen Unterhalt vorrangig berücksichtigt werden, wenn auch das meist einiges an Darlegung kostet.

Die paritätische Doppelresidenz ist das Beste für die Kinder, aber eben auch doppelt so teuer. Eine Tatsache, die sich im Gesetz nicht widerspiegelt. Und nur ganz selten von Gerichten anerkannt wird. Die Rechtsprechung dazu ist gelinde gesagt chaotisch. Von 18 einschlägigen Urteilen zum Thema Wechselmodell hat es in den vergangenen 15 Jahren nur fünf gegeben, die das Modell unterstützt haben.

Die vorherrschende Meinung ist immernoch: Wenn die Parteien sich nicht auf ein Wechselmodell einigen können, dann kann das Wechselmodell auch nicht klappen.

Wie schwer sich die Gerichte tun, hat zuletzt der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2014 gezeigt. Es hat das Wechselmodell zwar grundsätzlich anerkannt. Allerdings wären dann beide Elternteile gegenseitig zum „Barunterhalt“ verpflichten. Die jeweiligen Unterhaltsansprüche müssten miteinander verrechnet werden. Unterm Strich hilft das keinem Elternteil, die Mehrkosten zu decken.

Und es kann dann durchaus sein, dass einer von beiden, etwa der Vater, ihr den vollen Unterhalt zahlen muss, weil er gut verdient, sie ihm aber keinen, weil ihr Einkommen bereinigt unter dem Selbstbehalt liegt.

Außerdem hat das Gericht die Grenzen für das Wechselmodell äußerst eng gesteckt. Zeit und Verantwortung müssten schon ziemlich genau 50 zu 50 aufgeteilt sein. Eine im Alltag kaum einzuhaltende Vorgabe.

Alles weitere ist eben großzügig zugestandener Umgang.

Wenn es dem Staat allerdings etwas nützt, dann kennt er plötzlich den miterziehenden Vater. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) reformiert gerade das Sozialgesetzbuch II, also die Ansprüche von Hartz-IV-Empfängern. Müttern soll künftig für jeden Tag, den ihr Kind beim Vater wohnt, bis zu 10,20 Euro vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden. Dieser Anspruch soll dann auf den Vater übertragen werden. Das Geld ist aber auch dann weg, wenn der Vater gar keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat.

Dieses Gesetz pervertiert geradezu die Forderung des Europarats. Künftig werden sich Mütter, die auf Hartz IV angewiesen sind, mit Händen und Füßen dagegen wehren, dass ihre Kinder beim Vater auch nur übernachten, geschweige denn bei ihnen wohnen. Das gilt selbstredend auch, wenn die Rollen andersherum verteilt sind. So werden Eltern gegeneinander ausgespielt und in den Streit getrieben.

Tatsächlich ist die Forderung oben in dem Katalog des Europarates in gewisser Weise enthalten, wenn es wohl auch eher um etwas anderes ging. Das ist im übrigen wohl auch einer der Gründe, warum man beim Unterhalt bei 40% zu 60% Betreuungsanteil oder noch engeren Quoten so absolut ist: Man schiebt zumindest das Argument vor, dass ansonsten ja zur Vermeidung einer anteiligen unterhaltspflicht ein solcher Umgang nicht gewehrt werden würde.

Wäre Sozialpolitik am Kindeswohl orientiert, sie würde alles tun, damit sich Väter und Mütter die Erziehungsarbeit teilen können. Auch wenn das nicht immer 50 zu 50 geht. Schon für Väter, die ihre Kinder nur alle zwei Wochen an Wochenende bei sich haben, sind die Kosten hoch. Auch sie brauchen eine größere Wohnung, als wenn sie allein leben würden.

Es wäre interessant, wie sich die Lage wandeln würde, wenn man großflächig das Wechselmodell einführt.

Ein neues Leitbild muss her

Von erziehenden Vätern aber geht das Gesetz nicht aus. Sondern nur von alleinerziehenden Müttern. Mütter haben die Kinder, Väter zahlen. Das ist die Grundannahme. Vor allem im Unterhaltsrecht. The winner takes it all. Wer die Kinder überwiegend hat, bekommt alles. Das Unterhaltsrecht negiert die Kosten, die der andere Elternteil, meist der Vater, hat.

Ein neues Leitbild muss her, weg vom zahlenden Vater und der betreuenden Mutter. Weg von irreführenden Begriffen wie „Alleinerziehende“ oder gar „Ein-Eltern-Familie“. Beide blenden die Rolle des miterziehenden Elternteils aus. Nach einer Trennung sind beide Elternteile verantwortlich für die Kinder. Sie sind beide im besten Sinne Teil-Erziehende. Die teilerziehende Mutter und der teilerziehende Vater. Wenn Sprache die Welt verändert, hier wäre mal ein Ansatz.

„Teil-Erziehende“ ist eine interessante Wortschöpfung die bisher in der Tat nicht verbreitet ist. Wäre vielleicht wirklich sprachlich ein guter Ansatz

Das Familien- und das Justizministerium prüfen derzeit, ob und wie das Wechselmodell umgesetzt werden könnte. Es wäre gut, wenn bald ein Vorschlag dazu käme. Gut vor allem für das Wohl der Kinder. Das Wechselmodell wird auch in Zukunft nicht in jeder Lebenslage das passende sein. Und nicht alle Kinder wollen ständig zwischen Papa und Mama pendeln. Aber Eltern und Staat sollten sich künftig rechtfertigen müssen, wenn sie es nicht wenigstens versucht haben.

Ich schätze allerdings, dass die Prüfung dort noch etwas dauert. Es wäre interessant zu überlegen, wie man da Druck machen kann.